Bundesrat lehnt Kürzungen beim Wohngeld 2027 ab
Der Bundesrat hat am 25.9.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wohngeldreform bemängelt. Die Bundesregierung will mit den Einschnitten den Haushalt sanieren und bürokratischen Aufwand reduzieren.
Die Länder lehnen vor allem das geplante Aussetzen der Wohngeldfortschreibung und das Absenken der Heizkostenkomponente ab. Wegen der Sparpläne müssen alle bisherigen Empfänger mit Einbußen rechnen, einige könnten ganz leer ausgehen.
Wohngeld: Wo gekürzt werden soll
Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Preise und Mieten angepasst. Die letzte Erhöhung war am 1.1.2025 fällig.
Das Kabinett hat am 6.7.2026 einen Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) beschlossen, der im kommenden Jahr 1,5 Milliarden Euro und ab 2028 zwei Milliarden Euro pro Jahr einsparen soll. Die Änderungen sollen am 1.1.2027 in Kraft treten.
Die Kürzungen werden alle Wohngeldhaushalte berühren, heißt es aus Regierungskreisen:
- Zum einen soll die sogenannte Dynamisierung ausgesetzt werden, das heißt, das Wohngeld wird vorerst nicht an Inflation und Mietpreisentwicklung angepasst.
- Zum anderen wird die Heizkostenkomponente halbiert. Der dritte Hebel: Die Wohngeldformel wird verändert, so dass weniger Haushalte die Hilfen bekommen.
Ganz wegfallen soll die Leistung für Haushalte an der oberen Einkommensgrenze, die aktuell noch für Wohngeld infrage kommen. Wer also heute Beträge von 50 bis 60 Euro im Monat bekommt, soll künftig darauf verzichten müssen.
Bestehende Wohngeldbescheide bleiben gültig
Ein Drittel der Wohngeldhaushalte werde herausfallen, sagte Hubertz vor Kurzem der "Rheinischen Post" . In bestehende Bescheide werde aber nicht eingegriffen. Das heißt, die Kürzungen greifen erst nach und nach, wenn neue Bescheide ergehen. In der Regel muss alle zwölf Monate ein neuer Antrag gestellt werden. Wer im Wohngeld bleibt, soll künftig geringere Summen erhalten.
Weniger Bürokratie beim Wohngeld
Bei der Einkommensermittlung soll künftig stärker auf Pauschalen aus dem Einkommensteuerrecht zurückgegriffen werden. Einzelfallberechnungen entfallen weitgehend. Wohngeld wird nur noch auf ein Konto ausgezahlt.
Der Nachweis für Freibeträge bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit soll vereinfacht, der Prüfaufwand bei Wechselmodellfällen, bei denen getrennt lebende Eltern ihr Kind gemeinsam betreuen, reduziert werden.
Länder wehren sich gegen Sparpaket beim Wohngeld
In ihrer Stellungnahme kritisieren die Länder vor allem zwei Punkte. Zum einen das Aussetzen der Wohngeldfortschreibung, zum anderen die Halbierung der Heizkostenkomponente. Beides treffe einkommensschwache Haushalte hart.
Der Bundesrat befürchtet außerdem, dass mehr Haushalte auf Grundsicherung angewiesen sein werden, mit entsprechenden Folgekosten für die Sozialsysteme.
Stellungnahme des Bundesrates zur Wohngeldreform 2027
Was jetzt noch passiert
Die Stellungnahme des Bundesrates geht an die Bundesregierung, die sich dazu äußern kann. Danach berät der Bundestag den Entwurf. Verabschiedet er das Gesetz, muss der Bundesrat abschließend zustimmen.
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Wohngeld und Wohngeldreformen: geltende Rechtslage
Das Wohngeld berechtigt Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben, zu einem staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Mit der Wohngeldreform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet, darunter Menschen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.
In der "Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes", die am 1.1.2025 in Kraft trat, ist eine Dynamisierung festgelegt. Der staatliche Zuschuss stieg zum Stichtag um durchschnittlich rund 15 Prozent (30 Euro) pro Monat.
Die anrechenbaren Wohnkosten werden je nach Region angepasst. Haushalte in teuren Gegenden können höhere Zuschüsse erhalten.
Die "Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes"
Wohngeld-Plus-Gesetz
Die erste automatische Anpassung des Wohngeldes trat Anfang 2022 in Kraft. Die letzte Reform gab es zum 1.1.2023 mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz.
Seitdem erhalten mehr Haushalte Wohngeld und der Mietzuschuss wurde aufgestockt – um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Außerdem wurden Bagatellgrenzen bei Rückforderungen und die Möglichkeit zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 24 Monate eingeführt.
Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Heizkostenkomponente und Klimakomponente
Das Wohngeld-Plus-Gesetz enthält auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente – die führt im Schnitt in der Wohngeldberechnung zu 1,20 Euro pro Quadratmeter mehr Wohngeld – und eine Klimakomponente, die höhere Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau pauschal abfedert mit einem Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro pro Quadratmeter. Die Lösung sieht einen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.
CO2-Komponente als Zuschlag zur Miete
Damit Geringverdiener durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas nicht extra belastet werden, gibt es seit Januar 2021 die Wohngeld-CO2-Entlastungspauschale (CO2-Komponente) als Zuschlag zur Miete.
Wohngeld-Plus-Rechner
Wer den Mietzuschuss bekommen kann, lässt sich online mit dem Wohngeld-Plus-Rechner aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ermitteln.
BMWSB: Informationen zum Wohngeld
Bundesstatistik: Wohngeldhaushalte auf höchstem Stand seit 2005
Die Zahl der Haushalte mit Wohngeld und die Ausgaben dafür sind 2025 auf den höchsten Wert seit 20 Jahren gestiegen. Die staatlichen Ausgaben sind dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden zufolge innerhalb eines Jahres von knapp 4,7 Milliarden auf knapp fünf Milliarden Euro um mehr als sechs Prozent gestiegen. Die Haushalte, die Wohngeld bezogen, stiegen um 7,2 Prozent oder rund 90.000 mehr als ein Jahr zuvor. Das seien die höchsten Werte seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2005.
"Wohngeld wird einkommensschwachen Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen Wohnraum leisten können", heißt es in der Mitteilung. Die Höhe des Anspruchs hänge vom Einkommen, den Wohnkosten und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Grund für die Anstiege im vergangenen Jahr seien gesetzlich vorgeschriebene, turnusmäßige Anpassungen an die Preis- und Mietpreisentwicklung.
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