Neue Regeln für Pflichtangaben in Rechnungen

Mit der Veröffentlichung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes am 29. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt treten auch zahlreiche Änderungen in Kraft, die bei der Rechnungstellung berücksichtigt werden müssen.

Die Pflichtangaben in einer Rechnung sind in den Paragrafen 14 Abs. 4 und 14a des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Dass eine Rechnung alle Pflichtangaben vollständig enthält, ist insbesondere für den Vorsteuerabzug wichtig. Mit dem neuen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz müssen bei der Rechnungstellung eine Reihe von Änderungen berücksichtigt werden. Die nachfolgend dargestellten Neuerungen sind am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Sie sind damit erstmals auf Umsätze anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 UStG).

Die Kollegen der Redaktion "Steuern" haben alle Regelungen zusammengetragen, die Unternehmen bei der Rechnungstellung zukünftig berücksichtigen müssen.