Im Zusammenhang mit einem Firmenfahrzeug, profitieren Unternehmen neben dem Umweltbonus von weiteren Steuervorteilen:

  • Bei der Gewerbesteuer werden Zinsen, aber Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Fahrzeuge dem Gewerbeertrag hinzugerechnet und wirken so unter Umständen steuererhöhend. Für bestimmte Elektrofahrzeuge ist geplant die Hinzurechnung dieser Aufwendungen um 50 %, also nur noch auf 10 % der Aufwendungen, zu reduzieren. Weitere Details zu dieser Regelung erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder recherchieren in einschlägiger Literatur, da weitere diesbezügliche Ausführungen den Rahmen dieses Beitrags sprengen würden.
  • Zur Förderung der Elektromobilität wurde die Vergünstigung für die Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen verlängert. Dies wird durch Abschläge auf den Bruttolistenpreis (1 %-Regelung) des Fahrzeugs sowie für den nutzungsabhängigen Vorteil im Rahmen der 0,03 %- bzw. 0,002 %-Ansätze erreicht. Auch hier sind die Rahmenbedingungen sehr komplex, sodass diese hier nicht im Detail besprochen werden können.

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