Arbeitsschutz

Brandschutz: Regeln und Pflichten

Redakteurin Alexandra Carlesso

Alexandra Carlesso

Online-Redakteurin

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5

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In Kürze zusammengefasst

„Fliese unter der Kaffeemaschine fehlt“ – Diese Bemerkung findet sich häufig in Protokollen aus Brandschutzbegehungen. Ein kleines Detail, doch enorm wichtig. Eine defekte Kaffeemaschine kann schnell zu einem Gebäudebrand führen und in der Folge Menschenleben gefährden und Unternehmen in den Ruin stürzen. Um das zu verhindern, müssen Unternehmen präventive Maßnahmen zum Brandschutz ergreifen. In diesem Beitrag erfahren Sie das Wichtigste zum Brandschutz im Unternehmen und wie Sie Ihre Beschäftigten schützen.

Was versteht man unter Brandschutz?

Unter Brandschutz fallen alle Maßnahmen,  

  • um Brände zu verhindern,  
  • ihre Ausbreitung einzuschränken,  
  • Menschen und Tiere zu retten sowie  
  • wirksame Löschmaßnahmen zu ermöglichen.  

Ziel dieser Maßnahmen ist es, Gefahren für Leben, Sachwerte, die öffentliche Sicherheit und die Existenzgrundlage von Unternehmen abzuwenden und zu minimieren. Man unterscheidet dabei den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Die Grafik zeigt eine hierarchische Darstellung des Brandschutzes, unterteilt in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

Abb.: Brandschutz – schematische Darstellung

Welche Vorschriften zum Brandschutz gibt es?

Die Vorschriften zum Brandschutz in Betrieben sind vielfältig und beruhen im Kern auf drei Säulen:

1. Säule: Baurecht

Die Landesbauordnungen der Bundesländer enthalten grundlegende Brandschutzanforderungen. Sie werden ergänzt durch Sonderbauverordnungen, z. B. für Verkaufs- oder Versammlungsstätten, durch technische Prüfverordnungen für Brandschutzeinrichtungen und durch weitere Vorschriften.  

Sie regeln insbesondere den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, beispielsweise Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege, sowie Maßnahmen, die den Einsatz der Feuerwehr betreffen.

Für die Praxis sind außerdem bestimmte Normen relevant, wie etwa die DIN 4102 „Baustoffe“, DIN 18230 „Baulicher Brandschutz im Industriebau“, DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“.

2. Säule: Arbeitsschutzrecht

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe zu treffen und eine entsprechende Organisation zu schaffen.

Zentrale Vorschriften sind daneben unter anderem:

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“,
  • das Arbeitsstättenrecht,
  • bestimmte DGUV Vorschriften zum Brandschutz.

3. Säule: Versicherungsrechtliche Vorgaben

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und das VdS-Prüfinstitut geben spezielle Richtlinien für Unternehmen heraus, beispielsweise:

  • VdS 2001 „Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“
  • VdS 3111 „Brandschutzbeauftragter (Fachkraft für Brandschutz)“.

Vorbeugender Brandschutz: Brände verhindern

Damit Brände gar nicht erst entstehen, ergreifen Unternehmen vielfältige präventive Maßnahmen. Der vorbeugende Brandschutz soll außerdem im Brandfall die Ausbreitung des Feuers begrenzen, um die Rettung von Personen und Tieren zu ermöglichen. Er gliedert sich in folgende Hauptbereiche:

Baulicher Brandschutz

  • Der bauliche Brandschutz enthält Anforderungen an Gebäude, ihre Baustoffe und Bauteile. Hierbei greifen baurechtliche Standards, außerdem werden weitere Anforderungen im baurechtlichen Verfahren ermittelt.  
  • Zum baulichen Brandschutz gehören z. B. Flucht- und Rettungswege, Brand- und Rauchabschnitte, aber auch Anforderungen an die Brennbarkeit und den Feuerwiderstand von Baustoffen, Bauteilen und Anlagen. Bauteile werden dabei nach Feuerwiderstandsklassen unterschieden, die angeben, wie lange ein Bauteil dem Feuer standhält. Die Angabe „F 30“ bezeichnet z. B. die Klasse mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (entsprechend auch die Klassen F 60, 90, 120, 180).

Anlagentechnischer (technischer) Brandschutz

  • Hierbei geht es um den Einsatz von Brandschutzanlagen wie beispielsweise Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, automatischen Löschanlagen, Rauchabzugsanlagen oder Wandhydranten.
  • Die Ausführung des technischen Brandschutz ergibt sich aus baurechtlichen und/oder versicherungstechnischen Anforderungen.

Organisatorischer Brandschutz

  • Dieser Aspekt des Brandschutzes umfasst z. B. das Bereitstellen von Feuerlöschern und Brandschutzdecken, Erstellen von Brandschutzordnungen und Evakuierungskonzepten sowie Kennzeichnen von Flucht- und Rettungswegen sowie Sicherheitseinrichtungen.  
  • Zudem steht die Qualifizierung von Brandschutzhelfern im Fokus.
  • Außerdem müssen Unternehmen im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes ihre Beschäftigten unterweisen und den Evakuierungsfall üben.
  • Gefährdungsbeurteilungen sind ein weiterer Faktor des Brand- bzw. Arbeitsschutzes. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben.

Notfall-Maßnahmen: Abwehrender Brandschutz

Ist trotz aller Prävention doch ein Brand ausgebrochen, muss schnell gehandelt werden. Der abwehrende Brandschutz ist vor allem eine Aufgabe der Feuerwehr – Unternehmen können aber effektiv in die Schadensausbreitung eingreifen. Z. B., indem sie Beschäftigte für besondere Aufgaben im Brandschutz ausbilden – etwa als Brandschutzhelfer.  

Abwehrender Brandschutz dient im Brandfall  

  • der Rettung von Menschen und Tieren,  
  • der Entdeckung, Eindämmung und Bekämpfung des Feuers, bis die Feuerwehr eintrifft,  
  • und zur Schadensbegrenzung bei Produktionsmitteln und Waren.  

Abwehrender Brandschutz umfasst insbesondere diese Aspekte:

  • Organisation und Alarmierung: Im Brandfall ist ein koordiniertes Zusammenspiel zwischen internen Sofortmaßnahmen, wie Alarmierung, Evakuierung, Entstehungsbrandbekämpfung, und dem schnellen Einsatz der Feuerwehr erforderlich. Jeder Alarm ist ernst zu nehmen und löst die betriebliche Notfallorganisation aus.
  • Betriebliche Maßnahmen: Unternehmen müssen Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung ergreifen (§ 10 ArbSchG). Dazu gehören die Benennung und Ausbildung von Beschäftigten, z. B. als Brandschutzhelfer.
  • Ausstattung und Einrichtungen: Unternehmen müssen den Mitarbeitern Mittel zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung bereitstellen, damit sie sich oder andere Personen bei unmittelbarer Gefahr schützen können, z. B. Löschmittel, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen.
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr: Unternehmen müssen vor allem die Schnittstellen zur örtlichen Feuerwehrstruktur kennen und abstimmen. Betriebe müssen ggf. Feuerwehrpläne zur Verfügung stellen und die Zugänglichkeit für Einsatzkräfte sicherstellen.
  • Brandbekämpfung und Grenzen: Die Bekämpfung von Entstehungsbränden kann durch geschulte Beschäftigte (Brandschutzhelfer) erfolgen. Auf keinen Fall sollten Brandschutzhelfer ihr eignes Leben durch mögliche Heldentaten gefährden. Die Feuerwehr verfügt über die notwendige Erfahrung und spezielle Ausrüstung, um ausgedehnte Brände sicher zu bekämpfen.

Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt die Unternehmensleitung in allen Fragen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem1:

  • Die Brandschutzordnung erstellen und fortschreiben.
  • Brandgefahren an Arbeitsplätzen beurteilen.
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen.
  • Die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen überwachen und kontrollieren.
  • Evakuierungsübungen planen, organisieren und durchführen.
  • An behördlichen Brandschauen teilnehmen und interne Brandschutzbegehungen durchführen.
  • Brandschutzmängel melden und ihre Beseitigung überwachen.
  • Bei Unterweisungen und der Ausbildung von Beschäftigten im Brandschutz unterstützen.

Ob ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Für sogenannte Sonderbauten, z. B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten, kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten durch baurechtliche Vorschriften, Brandschutzkonzepte oder behördliche Auflagen verpflichtend sein.
  • In anderen Betrieben ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht generell gesetzlich vorgeschrieben, kann aber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung, vertraglicher Vereinbarungen z. B. mit Versicherern oder bei erhöhter Brandgefährdung erforderlich sein.
  • Die konkrete Notwendigkeit wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Welche Aufgabe haben Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer haben die Aufgabe, Entstehungsbrände effektiv zu bekämpfen. Unternehmen müssen je nach Größe des Betriebs und Gefährdungspotenzial ausreichend viele Beschäftigte als Brandschutzhelfer benennen.

Die Brandschutzhelfer müssen durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen ausgebildet werden. Die Ausbildung sollte in regelmäßigen Abständen (empfohlen: alle 3 bis 5 Jahre) aufgefrischt werden.

Was ist eine Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung ist eine Zusammenfassung von Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall, die auf ein bestimmtes Gebäude oder einen Betrieb zugeschnitten ist.  

Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, behördlichen oder versicherungsrechtlichen Auflagen. Sie muss individuell auf das jeweilige Objekt zugeschnitten, regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) von einer fachkundigen Person überprüft und immer aktuell gehalten werden.

Sie besteht aus drei Teilen:

  • Teil A: Richtet sich an alle Personen im Gebäude, auch Besucher und Fremdfirmen. Er enthält grundlegende Hinweise zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall und muss als Aushang an zentralen Stellen sichtbar gemacht werden.
  • Teil B: Richtet sich an alle Personen, die sich länger im Betrieb aufhalten, z. B. Beschäftigte und langfristig tätige Fremdfirmen. Er enthält detailliertere Hinweise zu Maßnahmen der Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall.
  • Teil C: Richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Führungskräfte und Geschäftsführer. Enthält spezielle Anweisungen und Verantwortlichkeiten.

Brandschutz: Nicht auf die leichte Schulter nehmen!

In manchen Betrieben wird im Kontext des Brandschutzes schnell argumentiert, dass es noch nie gebrannt habe und das Risiko gering sei. Doch klar ist: Ein Brand kann aufgrund eines einzigen menschlichen oder technischen Fehlers ausbrechen. Unternehmen dürfen den Brandschutz daher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Zweifel geht es um Menschenleben.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes?

Die drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes sind:

  • baulicher Brandschutz,
  • anlagentechnischer Brandschutz und
  • organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz.

Diese drei Säulen wirken zusammen, um Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung zu begrenzen und im Ernstfall eine sichere Evakuierung sowie wirksame Brandbekämpfung zu ermöglichen.

Wie oft müssen Unternehmen Brandschutzunterweisungen durchführen?

Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen müssen Unternehmen ihre Beschäftigten auch zum Thema Brandschutz unterweisen. Die Brandschutzunterweisungen müssen vor Aufnahme der Arbeit und danach jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.

Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht?

Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer in einem Betrieb ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel gilt ein Anteil von etwa 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Schichtbetrieb sowie Abwesenheiten, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Quellenangaben

1 DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten.

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