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In Kürze zusammengefasst
„Fliese unter der Kaffeemaschine fehlt“ – Diese Bemerkung findet sich häufig in Protokollen aus Brandschutzbegehungen. Ein kleines Detail, doch enorm wichtig. Eine defekte Kaffeemaschine kann schnell zu einem Gebäudebrand führen und in der Folge Menschenleben gefährden und Unternehmen in den Ruin stürzen. Um das zu verhindern, müssen Unternehmen präventive Maßnahmen zum Brandschutz ergreifen. In diesem Beitrag erfahren Sie das Wichtigste zum Brandschutz im Unternehmen und wie Sie Ihre Beschäftigten schützen.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Brandschutz?Welche Vorschriften zum Brandschutz gibt es?Vorbeugender Brandschutz: Brände verhindernNotfall-Maßnahmen: Abwehrender BrandschutzWas macht ein Brandschutzbeauftragter?Was ist eine Brandschutzordnung?Brandschutz: Nicht auf die leichte Schulter nehmen!Unter Brandschutz fallen alle Maßnahmen,
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Gefahren für Leben, Sachwerte, die öffentliche Sicherheit und die Existenzgrundlage von Unternehmen abzuwenden und zu minimieren. Man unterscheidet dabei den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Abb.: Brandschutz – schematische Darstellung
Die Vorschriften zum Brandschutz in Betrieben sind vielfältig und beruhen im Kern auf drei Säulen:
1. Säule: Baurecht
Die Landesbauordnungen der Bundesländer enthalten grundlegende Brandschutzanforderungen. Sie werden ergänzt durch Sonderbauverordnungen, z. B. für Verkaufs- oder Versammlungsstätten, durch technische Prüfverordnungen für Brandschutzeinrichtungen und durch weitere Vorschriften.
Sie regeln insbesondere den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, beispielsweise Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege, sowie Maßnahmen, die den Einsatz der Feuerwehr betreffen.
Für die Praxis sind außerdem bestimmte Normen relevant, wie etwa die DIN 4102 „Baustoffe“, DIN 18230 „Baulicher Brandschutz im Industriebau“, DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“.
2. Säule: Arbeitsschutzrecht
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe zu treffen und eine entsprechende Organisation zu schaffen.
Zentrale Vorschriften sind daneben unter anderem:
3. Säule: Versicherungsrechtliche Vorgaben
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und das VdS-Prüfinstitut geben spezielle Richtlinien für Unternehmen heraus, beispielsweise:
Damit Brände gar nicht erst entstehen, ergreifen Unternehmen vielfältige präventive Maßnahmen. Der vorbeugende Brandschutz soll außerdem im Brandfall die Ausbreitung des Feuers begrenzen, um die Rettung von Personen und Tieren zu ermöglichen. Er gliedert sich in folgende Hauptbereiche:
Baulicher Brandschutz
Anlagentechnischer (technischer) Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz
Ist trotz aller Prävention doch ein Brand ausgebrochen, muss schnell gehandelt werden. Der abwehrende Brandschutz ist vor allem eine Aufgabe der Feuerwehr – Unternehmen können aber effektiv in die Schadensausbreitung eingreifen. Z. B., indem sie Beschäftigte für besondere Aufgaben im Brandschutz ausbilden – etwa als Brandschutzhelfer.
Abwehrender Brandschutz dient im Brandfall
Abwehrender Brandschutz umfasst insbesondere diese Aspekte:
Ein Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt die Unternehmensleitung in allen Fragen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem1:
Ob ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Brandschutzhelfer haben die Aufgabe, Entstehungsbrände effektiv zu bekämpfen. Unternehmen müssen je nach Größe des Betriebs und Gefährdungspotenzial ausreichend viele Beschäftigte als Brandschutzhelfer benennen.
Die Brandschutzhelfer müssen durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen ausgebildet werden. Die Ausbildung sollte in regelmäßigen Abständen (empfohlen: alle 3 bis 5 Jahre) aufgefrischt werden.
Die Brandschutzordnung ist eine Zusammenfassung von Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall, die auf ein bestimmtes Gebäude oder einen Betrieb zugeschnitten ist.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, behördlichen oder versicherungsrechtlichen Auflagen. Sie muss individuell auf das jeweilige Objekt zugeschnitten, regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) von einer fachkundigen Person überprüft und immer aktuell gehalten werden.
Sie besteht aus drei Teilen:
In manchen Betrieben wird im Kontext des Brandschutzes schnell argumentiert, dass es noch nie gebrannt habe und das Risiko gering sei. Doch klar ist: Ein Brand kann aufgrund eines einzigen menschlichen oder technischen Fehlers ausbrechen. Unternehmen dürfen den Brandschutz daher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Zweifel geht es um Menschenleben.
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Die drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes sind:
Diese drei Säulen wirken zusammen, um Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung zu begrenzen und im Ernstfall eine sichere Evakuierung sowie wirksame Brandbekämpfung zu ermöglichen.
Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen müssen Unternehmen ihre Beschäftigten auch zum Thema Brandschutz unterweisen. Die Brandschutzunterweisungen müssen vor Aufnahme der Arbeit und danach jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer in einem Betrieb ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel gilt ein Anteil von etwa 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Schichtbetrieb sowie Abwesenheiten, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
1 DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten.