Fachbeiträge & Kommentare zu Zuzahlung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.4 Vorrang der §§ 9 bis 24 SGB IX (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 20 Nach der Gesetzesbegründung zum BTHG (BT-Drs. 18/9522 S. 229) sind die Regelungen der §§ 9 bis 24 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 vorrangig gegenüber anderen Leistungsgesetzen anzuwenden – und zwar unmittelbar und uneingeschränkt. Als andere Leistungsgesetze gelten das SGB III, V, VI, VII, VIII und XIV und die §§ 90 bis 150a SGB X (vgl. Rz. 5 ff. und Rz. 19). Bei den §§ 9 bis ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 32 Kapitalrücklagen

Bei Kapitalgesellschaften sind die Eigenkapitalzuführungen auszuweisen, die über das gezeichnete Kapital hinausgehen, d. h.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 33 Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen

Eine gesetzliche Rücklage ist von AG und Genossenschaften zu bilden. Bei GmbHs kann durch den Gese...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG

Leitsatz § 20 Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfasst Fälle nicht, in denen weder der Emittent noch der Inhaber nach den Anleihebedingungen das Recht haben, anstelle der Rückzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die Lieferung von Wertpapieren verlangen zu können. Normenkette § 20 Abs. 4a Satz 3, Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2, EStG Sachverhalt Der Kläger erwarb Teilschuldverschreibungen einer Indexanleihe für ca. 30 Mio. EUR. Zwischen Erwer...§ 20 Abs. 4a Satz 3 EStGmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Zuzahlung bei Gewährung von Vorzügen

Rz. 260 [Autor/Zitation] Leistet ein Aktionär oder Gesellschafter Zuzahlungen in bar oder durch eine Sachleistung zur Erlangung gesellschaftsrechtlicher Vorzugsrechte, ist der Zuzahlungsbetrag nach Abs. 2 Nr. 3 in die Kapitalrücklage einzustellen. Werden Zuzahlungen unabhängig von einer Anteilsausgabe oder ohne Vorzugsgewährung geleistet, sind sie entweder nach Abs. 2 Nr. 4 i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Andere Zuzahlungen

Rz. 262 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 2 Nr. 4 regelt, dass Zuzahlungen in das Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen sind, welche die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten und die nicht mit einem Vorzug verbunden sind (Papenroth in BeckOK HGB45, § 272 Rz. 43). Rz. 263 [Autor/Zitation] Systematisch ist § 272 Abs. 2 Nr. 4 als ein Auffangtatbestand gegenüber § 272 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vertragsänderungen

Rn. 572 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Vertragsänderungen (Verkürzung der Vertragslaufzeit, Erhöhung oder Minderung der Versicherungssumme) haben keine Auswirkungen auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen, sofern die Beiträge auch nach der Vertragsänderung zu Lebensversicherungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG geleistet werden. Dies gilt grds auch für Zuzahl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Debt to Equity Swap

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (bspw. im Rahmen eines Forderungsverzichts, auch "Debt to Equity Swap" genannt) führt zu einem Passivtausch. Ein Forderungsverzicht bedeutet einen finalen Erlass (§ 397 BGB) der Schuld. Ein solcher Forderungsverzicht kann auch mit einer bedingten Neuverpflichtung (Besserungsschein) im Falle späterer Erzie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Herkunft und Arten der Kapitalrücklage

Rz. 202 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage sind Leistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit Einlagen zum Erwerb von Anteilen oder der Gewährung eines Vorzugs stehen, aber auch andere Leistungen zur Verstärkung des Eigenkapitals. Es handelt sich also um Instrumente der Finanzierung durch die Gesellschafter. Sie können auch im Rahmen einer Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezugsrecht

Rn. 1472 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Es müssen zunächst Bezugsrechte nach § 186 AktG, § 55 GmbHG oder einem vergleichbaren ausländischen Recht einen Anspruch auf Abschluss eines Zeichnungsvertrags begründen. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlage werden die Anteilsinhaber berechtigt, neue Anteile gegen Zuzahlung entsprechend der bisherigen Beteiligung am Grundkapital d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalrücklage (A.II.)

Rz. 321 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage sind unter Posten A.II. gem. § 272 Abs. 2 auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Op...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einstellungen in die Kapitalrücklage

Rz. 20 [Autor/Zitation] Welche Beträge als Kapitalrücklage auszuweisen sind, ist für alle KapGes. in § 272 Abs. 2 geregelt (zu Einzelheiten § 272 Rz. 202 ff.). Als Kapitalrücklage sind danach auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausgabe marktüblich verzinster Anleihen mit Aufgeld

Rz. 249 [Autor/Zitation] Das Aufgeld ist in die Rücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 einzustellen und gehört damit zum Reservefonds. Die GuV wird durch diesen Vorgang nicht berührt. Die Anleiheschuld ist mit ihrem Rückzahlungsbetrag unter C.1. der Passivseite des Gliederungsschemas nach § 266 auszuweisen, während das der Kapitalrücklage zugeführte Aufgeld den Gegenposten zu dem d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Handelsrechtliche Sichtweise

Rz. 444 [Autor/Zitation] Das in § 246 Abs. 1 Satz 1 niederlegte Vollständigkeitsgebot verlangt, dass verdeckte Einlagen auch handelsbilanziell zu berücksichtigen sind. Diese werden in der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 ausgewiesen. Rz. 445 [Autor/Zitation] Nach handelsrechtlichem Verständnis sind verdeckte Einlagen Leistungen des Gesellschafters, die nicht offen als Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anschaffungskosten

Rn. 1433 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind die AK abzuziehen. AK sind in Übereinstimmung mit § 6 EStG, § 255 Abs 1 HGB alle Kosten, die getragen werden, um ein WG in die eigene Verfügungsmacht zu überführen. Mit dem Anschaffungsgeschäft im Zusammenhang stehende Ermäßigungen der Aufwendungen für die Anschaffung führen zu einer Minderung de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ausweis von Hybridkapital auf Seiten des Emittenten

Tz. 85 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Hybridkapital werden Kombinationen aus Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten bezeichnet; andere gebräuchliche Ausdrücke sind zusammengesetzte, mezzanine oder hybride Finanzinstrumente (compound financial instruments; s. a. Dürr 2007, S. 21ff.). Der Ausdruck ist nicht zu verwechseln mit dem angels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 272 beinhaltet die zentrale Beschreibung von Eigenkapital und dessen Darstellung in der Handelsbilanz. Die Reihenfolge der Posten des Eigenkapitals aus § 266 Abs. 3 A. findet sich auch in der Absatzfolge des § 272 und ordnet die Bestandteile nach Verfügbarkeit (Mobilisierbarkeit) der einzelnen Eigenkapitalpositionen (§ 266 Rz. 312 ff.). Rz. 2 [Autor/Zi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tagegeldversicherung

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tagegeldversicherungen gibt es in der Form der > Krankentagegeldversicherung und der Krankenhaustagegeldversicherung. Durch eine Krankentagegeldversicherung werden krankheitsbedingte Verdienstausfälle, bei der Krankenhaustagegeldversicherung die Aufwendungen für Zuzahlungen und andere Zusatzkosten abgesichert. Zur Anrechnung von Leistungen aus der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonderrücklage nach § 218 Satz 2 AktG

Rz. 432 [Autor/Zitation] Nach § 218 Satz 2 AktG ist zur Absicherung des Verbots der Unter-Pari-Emission (§ 9 Satz 1 AktG) eine Sonderrücklage zu bilden, wenn der Gesamtnennbetrag der für Wandelschuldverschreibungen gewährten Bezugsaktien höher ist als die Summe der Ausgabebeträge der dafür erforderlichen Schuldverschreibungen. Ein solcher Fall kann insbes. wegen § 216 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bildung, Beibehaltung und Auflösung des Passivpostens

Rz. 426 [Autor/Zitation] Der Passivposten ist immer dann zu bilden, wenn ein entsprechender Aktivposten ausgewiesen wird (Rz. 277 ff.). Solange ein Aktivposten ausgewiesen bleibt, bestimmt dessen Höhe zugleich die Höhe des Passivpostens. Dies ist anders als im Verhältnis zwischen ausstehenden Einlagen und gezeichnetem Kapital. Ist der Posten der ausstehenden Einlagen in Folge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte zweitinstanzlich noch Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 5.6.2017 in … ereignet hat. Die alleinige Haftung der Beklagten steht außer Streit. Der Kläger wurde bei dem Unfall erheblich verletzt. Seine vor dem Unfall ausgeübte Tätigkeit im Metallsonderbau als Bohrwerkdreher mit der Anstellung als Bediener einer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 226 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage ist bei einer AG/KGaA/SE der Betrag auszuweisen, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich Bezugsanteile über den Nennbetrag hinaus erzielt wird. Als Agio anzusehen sind diejenigen Beträge, welche die Anteilseigner vereinbarungsgemäß über den Nennbetrag ihrer Anteile hinaus der Gesellschaft zahlen. Rz. 227 [Autor/Zitation] Alle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rücklagen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 264c Abs. 2 Satz 1 sieht für Personenhandelsgesellschaft den Eigenkapitalposten "Rücklagen" vor. Nach dem gesetzlichen Normalstatut ist die Bildung von Rücklagen für Personenhandelsgesellschaften indes nicht vorgesehen. § 264c Abs. 2 Satz 8 weist daher zutreffend darauf hin, dass Rücklagen nur auf Grundlage einer gesellschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Rücklage bei AG/SE und KGaA als Teil des Reservefonds

Rz. 273 [Autor/Zitation] AG/SE und KGaA müssen gem. § 150 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Rücklage bilden (nicht jedoch die REIT AG, § 13 Abs. 1 Satz 2 REITG). Sie ist mit dem zwanzigsten Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren, bis sie zusammen mit den Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (die in Nr. 4 genannte Rückl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Auflösung der Kapitalrücklage

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abgesehen vom Sonderfall der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Rz. 31) sind Entnahmen aus der Kapitalrücklage als Ergebnisverwendung anzusehen (Kliem/Meyer in Beck BilKomm.[14], § 270 HGB Rz. 15). Die Darstellung im Rahmen der Ergebnisverwendungsrechnung erfolgt aus Vereinfachungsgründen, obwohl es sich um eingezahltes Kapital und nicht um eine...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift über Preisminder... / 6 Verdeckter Preisnachlass

Ein sog. "verdeckter Preisnachlass" liegt vor, wenn ein Händler beim Verkauf seiner Ware bei einer Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands seinem Kunden einen höheren Wert anrechnet als es dem Marktwert entspricht. Im Ergebnis ergibt sich durch den erhöhten Anrechnungsbetrag ein geringerer Aufzahlungsbetrag für die verkaufte Ware des Händlers und damit ein Nachlass auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.4 Kosten für Burn-Out-Behandlung etc.

"Burn-Out" ist keine typische Berufskrankheit. Ein Werbungskostenabzug der Behandlungskosten ist daher nicht möglich. Streitig ist, ob Aufwendungen für eine stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abziehbar sind. Der BFH hat entschieden, dass eine psychische oder psychosomatische Krankheit wie "Burn-Out", di...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Aktivie... / 8 Nachträgliche Erhöhung der Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten sind nachträglich zu erhöhen, wenn die Erhöhung nicht im Jahr der Anschaffung eintritt, sondern in den Folgejahren. Nachträgliche Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB zu aktivieren. Die Voraussetzungen des Anschaffungskostenbegriffs müssen erfüllt sein. Daher kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die zu aktivieren gewesen wären, wenn sie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 1 Anwendung... / 2.2 Behördenbegriff

Rz. 6 Der Begriff der "Behörde" stellt einen zentralen "terminus technicus" des Verwaltungsrechts dar und ist für das Sozialrecht in § 1 Abs. 2 zum ersten Mal definiert. Er wird in zahlreichen Vorschriften des SGB X verwendet und gehört somit zu seinen begrifflichen Grundelementen; weder Verwaltungsakt noch Verwaltungsverfahren lassen sich ohne Verwendung des Behördenbegriff...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.1 Aufgliederung der Kapitalrücklage

Rz. 4 Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Angabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 1.2 Ausweis von Rücklagen als Bestandteile des Eigenkapitals

Rz. 2 Der Gesetzgeber folgt der Haupteinteilung der Rücklagenarten in Kapital- und Gewinnrücklagen; nach § 266 Abs. 3 A HGB ist das Eigenkapital bilanziell wie folgt auszuweisen (auf der Passivseite): Rücklagen sind also Unterpositionen (B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3.1 Schädliche Einräumung von Kapitalkonten

Für die Frage der Qualität der Gegenleistung ist allein das Zivilrecht maßgebend. Deshalb ist auch die Einräumung von Darlehenskonten eine schädliche Gegenleistung, selbst wenn diese steuerrechtlich als Eigenkapital anzusehen sind. Schädlich ist auch ein sogenannter Spitzenwertausgleich.[1] Unschädlich ist nur die Einräumung von handelsrechtlichen Kapitalkonten jeglicher Art...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.5 Zuzahlung

Rz. 13 Nach Abs. 2 Satz 1 HS 2 gilt § 31 Abs. 2 bis 4 entsprechend. Demnach sind die Regelung über Festbeträge sowie über die Zuzahlung der Versicherten für Arzneimittel für empfängnisverhütende Mittel entsprechend anzuwenden. Versicherte leisten nach vollendetem 18. Lebensjahr für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel ab 1.1.2004 den sich nach § 61 Satz 1 ergebende...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.5 Einzug der Zuzahlung (Satz 2)

Rz. 21 Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten entsteht nur in Höhe der den Betrag in § 61 Satz 1 übersteigenden Summe. Damit kann auch vom Leistungserbringer im Rahmen der nach § 133 zu schließenden Verträge nur eine Vergütung unter Berücksichtigung der vom Versicherten aufzubringenden Zuzahlungen verlangt werden. Hierzu abweichend geregelt ist lediglich das Verfahren zum...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.5 Austausch des verordneten Arzneimittels (Satz 5)

Rz. 7 Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar und wird das verordnete Arzneimittel durch die Apotheke gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße ausgetauscht, ist die Zuzahlung nach Satz 1 nur einmalig zu leisten. Die Zuzahlung richtet sich nach der Packungsgröße, die der verordneten Menge entspricht. Rz. 8 Die Regelung wird auf Arzneimittel angewendet, die nicht verfü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.1 Allgemeine Zuzahlungshöhe (Satz 1)

Rz. 2a Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, der entsprechende Leistungen nach dem SGB V in Anspruch nimmt, hat einen Teil der Kosten zu tragen. Versicherte über 18 Jahre haben bei allen Leistungen 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, zuzuzahlen. Dies gilt insbesondere für Arznei- und Verbandmittel sowie in die Versorgu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.3 Heilmittel, häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege (Satz 3)

Rz. 4 Die erhöhte Zuzahlung der Versicherten beträgt nach Satz 3 bei Heilmitteln (§ 32) 10 % der Kosten je Anwendung/Leistungstag zuzüglich 10,00 EUR pro Verordnung. Werden auf einem Rezept verschiedene Heilmittel (z. B. Massage und Fangopackung) verordnet, hat der Versicherte als Zuzahlung 10,00 EUR für jede Verordnung sowie 10 % der Heilmittelkosten zu leisten. Bei Heilmit...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst worden und hat die durch das GRG seit 1.1.1989 geltende Fassung, die mehrere gesetzliche Änderungen erfahren hatte, abgelöst. Rz. 1a Art 2. Nr. 4 des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arz...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.2 Stationäre Maßnahmen (Satz 2)

Rz. 3 Bei stationärer Krankenhausbehandlung haben Versicherte für maximal 28 Tage im Kalenderjahr (vgl. § 39 Abs. 4) 10,00 EUR pro Tag zuzuzahlen. Sowohl für den Aufnahme- als auch für den Entlassungstag besteht – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – die Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ist bei einer Verlegung in ein aufnehmendes Krankenhaus oder in eine aufnehmende Re...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.6 Abgabe einer Teilmenge (Satz 6)

Rz. 9 Gibt die Apotheke das verordnete Arzneimittel als Teilmenge einer größeren Packung ab, ist die Zuzahlung nach Satz 1 auf der Grundlage der verordneten Packungsgröße zu leisten. Eine Teilabgabe kann z. B. erfolgen, weil die verschriebene Packungsgröße weder als Einzelpackung noch in Form von mehreren Packungen der kleineren Packungsgröße verfügbar ist. Bis zum 31.1.2024...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.4 Quittierung durch Leistungserbringer (Satz 4)

Rz. 6 Die Regelung enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass die Leistungserbringer den Erhalt von Zuzahlungen ohne gesonderte Vergütung zu quittieren haben, d. h., für das Ausstellen einer Quittung keinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Versicherten oder der Krankenkasse besitzen. Dies gilt auch für die Krankenkassen, soweit sie selbst Zuzahlungen einziehen. Dies setzt in j...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst den größten Teil der Zuzahlungsregelungen zusammen (Albers, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 61 Rz. 8). Die einzelnen Zuzahlungsvorschriften beziehen sich darauf und sorgen für die notwendige Rechtsklarheit. Es bedarf insofern in den Einzelvorschriften nicht ständiger Wiederholungen des Satzes 1 (vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 95). Es gilt...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst worden und hat die durch das GRG seit 1.1.1989 geltende Fassung, die mehrere gesetzliche Änderungen erfahren hatte, abgelöst. Rz. 1a Art 2. Nr. 4 des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 3 Literatur

Rz. 10 Brandts, Die Pflicht der Krankenkassen und Leistungserbringer zur Information der Versicherten über Leistungen und Kosten, GesR 2004, 497. Holst/Laaser, Zuzahlungen im Gesundheitswesen: Unsozial, diskriminierend und ineffektiv, DÄBl. 2003, 2798. Marburger, Zuzahlungen und Belastungsgrenze in der GKV, SuP 2014, 214. Rixen, Der Leistungserbringer als Inkassobüro, SGb 2004,...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2 Rechtspraxis

2.1 Allgemeine Zuzahlungshöhe (Satz 1) Rz. 2a Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, der entsprechende Leistungen nach dem SGB V in Anspruch nimmt, hat einen Teil der Kosten zu tragen. Versicherte über 18 Jahre haben bei allen Leistungen 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, zuzuzahlen. Dies gilt insbesondere für Arznei- u...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.2 Rettungsfahrt zum Krankenhaus (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 18 Für Rettungsfahrten zum Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse auch dann die Fahrkosten, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist. Eine Rettungsfahrt liegt vor, wenn der Transport mit einem qualifizierten Rettungsmittel (Notarztwagen, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) erfolgt und der Transport deshalb erforderlich ist, weil sich Versicherte infolge vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.3 Fahrten zur ambulanten Behandlung (Satz 3)

Rz. 12 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung unter Abzug des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages in besonderen Ausnahmefällen, die der G-BA in Richtlinien (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12) festlegt (§ 8 KT-RL). Voraussetzungen für eine Verordnung sind, dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema mit hoher Beh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die K...mehr