Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Als Ausgaben sind solche Kostenpositionen anzusetzen, die feststehen oder im kommenden Wirtschaftsjahr zu erwarten sind (BGH MDR 15, 146 Rz 26). Einnahmen iSv § 28 I 2 sind auch voraussichtliche Zinsen (Köln ZMR 08, 818). Die (künftigen) Hausgeldvorschüsse müssen nach hM genannt, aber nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden (BGH NZM 13, 650 Rz 15). Die Vertei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zinseszinsverbot.

Rn 1 § 289 1 dehnt das in § 248 aufgestellte Verbot der Erhebung eines Zinseszinses aus, indem es (gesetzlich oder vertraglich) geschuldete Zinsen vom Anwendungsbereich des § 288 ausnimmt. § 248 II (s § 248 Rn 3) gilt richtigerweise für § 289 1 entspr. Der Zinsbegriff der Vorschrift entspricht dem des § 246 (s § 246 Rn 5f); auf dingliche Erbbauzinsen findet § 289 entspr Anwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung ohne Eintragung.

Rn 1 Die Haftung nach § 1118 besteht ohne Eintragung in das Grundbuch und neben der Haftung für die vereinbarten Zinsen nach § 1115. Außer für die Nebenforderungen des § 1118 haftet das Grundstück für die Verzugszinsen bei Verzug (§ 1146) und für die Eintragungskosten einer Zwangshypothek (§ 867 I 3 ZPO). Das Grundbuch wird entlastet, weil eine Eintragung derartiger Nebenfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 6 Verbindlichkeiten dürfen nicht ohne Rücksicht auf die Unterhaltsinteressen getilgt werden. Es bedarf einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger. Insb kommt es auf den Zweck der Verbindlichkeit, den Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1222 BGB – Pfandrecht an mehreren Sachen.

Gesetzestext Besteht das Pfandrecht an mehreren Sachen, so haftet jede für die ganze Forderung. Rn 1 Der dispositive Grundsatz der ungeteilten Pfandhaftung für die ganze Forderung gilt kraft Gesetzes bei Trennung von Bestandteilen, aber auch, wenn mehrere Verpfänder Sachen für eine Forderung verpfänden, nicht aber, wenn ein Pfand nur für die Hauptforderung, ein anderes nur f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen.

Rn 2 Es bestehen jedoch hinsichtlich des Verbots des Abzugs von Zinsen auch Ausn. Ist der Schuldner gesetzlich zur Leistung gezwungen, wie zB bei Gefährdung der Sicherheit der Hypothek nach § 1133 S 3 oder bei vorzeitiger Rückgabe des Pfandes bei einer Rechtsverletzung seitens des Pfandgläubigers nach § 1217 (Staud/Bittner/Kolbe § 272 Rz 3; Erman/Artz § 272 Rz 1), lässt das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die für alle verzinslichen Gelddarlehen einschließlich Einlagen in Spar- u Bausparverträge (Stuttg WM 13, 508 u ZIP 15, 2460, 2466; WM 18, 1838, 1839 f; LG Mainz WM 15, 181; LG Nürnberg-Fürth ZIP 15, 1870 f; LG Hannover WM 15, 2100), nicht aber für Zinsswapverträge (Gottschalk/Spiegel WM 17, 2179, 2182 ff) geltende Vorschrift gibt Darlehensnehmern, nicht Inhabern von Sp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 246 gewährt keinen eigenständigen Zinsanspruch, sondern bestimmt lediglich den Inhalt einer bereits anderweitig durch Gesetz oder Vertrag begründeten Zinsschuld. Die Vorschrift findet nur dann Anwendung, wenn gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist (NK/Bergdolt § 246 Rz 1 [Auffangtatbestand]). Anwendungsfälle des § 246 sind etwa die Verzinsung von Aufw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeine Erläuterungen und Begrifflichkeiten

Rz. 132 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Tatbestandsvoraussetzung und als Einkünftekorrekturmaßstab. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 sind Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen zu berichtigen, sofern die Einkünfte dadurch gemindert werden, dass Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise) zugrunde gelegt worden sind, die von denen abweic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Ableitung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 1280 [Autor/Stand] Allgemeine Grundsätze zur Bestimmung eines Kapitalisierungszinssatzes. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs ist zu klären, mit welchem Zinssatz die aus dem Transferpaket zu erwartenden Gewinne zu diskontieren sind.[2] Der Gesetzgeber hat diese Frage in § 1 Abs. 3b nicht geregelt. Eine Aussage dazu findet sich jedoch in § 4 FVerlV 2022 (bisher: § 5 Satz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Zins-, Renten- oder Gewinnanteilschein abhandengekommen oder vernichtet und hat der bisherige Inhaber den Verlust dem Aussteller vor dem Ablauf der Vorlegungsfrist angezeigt, so kann der bisherige Inhaber nach dem Ablauf der Frist die Leistung von dem Aussteller verlangen. 2Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Aussteller zur E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1296 BGB – Erstreckung auf Zinsscheine.

Gesetzestext 1Das Pfandrecht an einem Wertpapier erstreckt sich auf die zu dem Papier gehörenden Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine nur dann, wenn sie dem Pfandgläubiger übergeben sind. 2Der Verpfänder kann, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die Herausgabe der Scheine verlangen, soweit sie vor dem Eintritt der Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 fällig werden. Rn 1 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem der Betrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist, wenn diesermehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Minderung der Einkünfte

"... resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat ..." Rz. 2727 [Autor/Stand] Aufwand. Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3d ist nur eröffnet, wenn aus der grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung beim (im Inland ansässigen) Steuerpflichtigen Aufwand resultiert. Dies legt nahe, dass allein Inbound-Fälle erfasst sind,[2] d.h. Konstella...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich zu einem "der" Themen in Betriebsprüfungen internatio...mehr

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§ 7 Muster / I. Honorarklage gegen Mandant

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Honorarklage gegen Mandant An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigter: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt – gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Bekla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. AGB-Kontrolle von Bürgschaftsklauseln (insb Globalbürgschaften).

Rn 14 Nach dem AGB-Recht in §§ 305–310 können einzelne Klauseln unwirksam sein (zur Einbeziehung von AGB s Vor § 765 Rn 29); s.a. Förster WM 10, 1677: Nach § 309 Nr 12 ist eine Klausel unwirksam, durch welche der Gläubiger dem Bürgen die Beweislast für das Nicht-Bestehen der verbürgten Forderung – über die der Gläubiger die beste Kenntnis haben sollte – auferlegt (MüKoBGB/Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Informationspflichten.

Rn 4 Die Informationspflichten sind durch den Verweis in I auf Art 248 §§ 1–19 EGBGB bestimmt. Neben den Informationen selbst ist dort auch die Art und Weise der Information geregelt. Daher wird in § 675d der Begriff der Unterrichtung als Oberbegriff verwendet. Zur Unterrichtung kommt nach den Vorgaben der Richtlinie neben der ›Mitteilung‹ oder ›Übermittlung‹ das ›Zugänglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Ziel der Wertermittlung ist es, die Vermögensgegenstände mit ihrem ›vollen, wirklichen‹ Wert am Bewertungsstichtag anzusetzen (BGH FamRZ 19, 429). Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es ›einen wahren Wert‹ kaum gibt, es vielmehr gilt, sich einem solchen als ideal gedachten Wert lediglich anzunähern und Wertfestsetzung außer Acht zu lassen, die diesem Best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen u Inhalt.

Rn 1 Der halbzwingende (§ 512 1) § 505d gilt für Allgemein- u Immobiliar-Verbraucherdarlehen. I 1–4 u II regeln ohne konkrete Vorgaben in der WoImmobKrRL abgestufte zivilrechtliche Sanktionen bzw Nachteile bei einem Verstoß gg die Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit, gleichgültig, ob eine Prüfung nicht, unvollständig o sonst fehlerhaft durchgeführt wurde. Der Gesetzgebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrere Schuldverhältnisse.

Rn 5 Der Begriff des Schuldverhältnisses in § 366 entspricht demjenigen der §§ 362, 241. Gemeint ist die einzelne, konkrete Forderung, nicht das Schuldverhältnis iwS als Gesamtheit (›Bündel‹) von Rechten und Pflichten. Die Vorschrift gilt damit auch für die Frage, welchem von mehreren beim Gläubiger geführten Konten eine Zahlung gutgeschrieben wird (BGH ZIP 82, 424). Bei der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Widerrufene Anweisung.

Rn 95 Streitig ist die bereicherungsrechtliche Beurteilung solcher Fälle, in denen eine zunächst wirksam erteilte Anweisung, bspw in Form eines Überweisungsauftrages, noch vor ihrer Ausführung widerrufen wird. Während ein Teil der Lit auch dann eine Direktkondiktion A–C uneingeschränkt zulassen will (vgl Staud/Lorenz § 812 Rz 51 mwN), ist mit Rspr und hL abermals danach zu d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Schrifttum:

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Formularmäßige Zinsgleit- u -anpassungsklauseln.

Rn 45 sind grds zulässig (Art 247 § 15 EGBGB; BGH ZIP 23, 1229; BGHZ 185, 166 Rz 16; NJW 08, 3422 Rz 16 f; Oldbg ZIP 11, 1139, 1142). In Werbung für ein Tagesgeldkonto muss auf die Variabilität des Zinssatzes hingewiesen werden (Ddorf ZIP 15, 2266, 2267). Zinsanpassungsklauseln müssen, um einer Inhaltskontrolle nach § 307 standzuhalten, den allgemeinen Anforderungen an Preis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Norm ist nicht nur für die Abgabe einer Willenserklärung (zur Zeitbürgschaft BGH NJW 96, 1052, 1053 [BGH 23.01.1996 - XI ZR 105/95]; zur Ablehnung des Angebots auf Vertragsverlängerung BGH NJW 75, 40) oder die Bewirkung einer Leistung, sondern auch für die fälligkeits- oder verzugsauslösenden Fristen (BGH NJW 07, 1581 Rz 13, 24 ff) relevant. Damit hat sie keine Bede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich der internen Teilung.

Rn 3 Grds können sämtliche ausgleichsreifen und damit gem § 9 I dem Wertausgleich nach der Scheidung unterliegenden Anrechte intern geteilt werden. Ausn gelten jedoch gem § 16 I für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, solange der Versorgungsträger keine interne Teilung vorsieht. Der Bund hat für die in einem Dienstverhältnis mit ihm stehend...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anzuwendender Kostenbegriff

Rz. 768 [Autor/Stand] Wertmäßiger Kostenbetriff. Die Kostenermittlung bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ist generell an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu orientieren und erlaubt deshalb die Zugrundelegung des betriebswirtschaftlichen Kostenbegriffs. Dieser definiert Kosten als den in Geld bewerteten leistungsbedingten Güterverzehr eines Betriebs. Dabei rich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Billigkeitsunterhalt nach § 1581.

Rn 6 Der in § 1581 genannte angemessene Unterhalt des Unterhaltsverpflichteten steht damit dem vollen eheangemessenen Unterhalt nach §§ 1578 I 1 bzw 1361 gleich (BGH FuR 12, 192). Rn 7 Der eheangemessene Bedarf des Unterhaltspflichtigen beträgt damit bei einer Alleinverdienerehe und einem Erwerbstätigenbonus von 1/7, 4/7 und von 1/10 55 % seiner Einkünfte plus der Hälfte der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Tatsächliche Veränderungen.

Rn 8 Die Höhe eines in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechts bestimmt sich grds nach den persönlichen Verhältnissen am letzten Tag der Ehezeit als dem maßgeblichen Bewertungsstichtag. Daher bleiben nachehezeitliche Veränderungen, die auf einem späteren beruflichen Aufstieg des Versorgungsempfängers oder seinem zusätzlichen persönlichen Einsatz beruhen und sich auf die H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ab, der bei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Berechnungsmethode.

Rn 23 Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (eingehend Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, S 123 ff; Wimmer/Rösler WM 05, 1873; Krepold/Kropf WM 15, 1, 8 ff), jedenfalls in der Ausgestaltung (MüKo/Berger Rz 34 mwN) ein Schadensersatzanspruch (Nürnbg WM 15, 374; Hamm WM 05, 1265), kann nach Wahl des Darlehensgebers nach der Aktiv-Aktiv-M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2174 BGB – Vermächtnisanspruch.

Gesetzestext Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. Rn 1 § 2174 ist die Anspruchsgrundlage für den Vermächtnisnehmer und enthält die Aussage, dass nach deutschem Recht das Damnations- und nicht das Vindikationslegat gilt (anders uU nach EuErbRVO, Vor § 2147 Rn 1). Dem schuldrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1583 BGB – Einfluss des Güterstandes.

Gesetzestext Lebt der Verpflichtete im Falle der Wiederheirat mit seinem neuen Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft, so ist § 1604 entsprechend anzuwenden. Rn 1 Hat der Unterhaltsschuldner in neuer Ehe Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff) vereinbart, kann grds keine Vermögenstrennung wie beim gesetzlichen Güterstand fingiert werden. Durch die Wahl des Güterstandes darf an...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / V. Kostenlast nach §§ 91, 91a, 93 ZPO und andere Folgen

Zunächst gilt der Grundsatz, dass nach § 91 ZPO die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Erfüllt der Versicherer nach Rechtshängigkeit, so ist die zunächst zulässige und begründete Klage dadurch gegenstandslos geworden und der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, so dass das Gericht nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO über die Kosten unter Berücksic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Weiterleiten einer Finanzierungsbeziehung

„... 2. eine Finanzierungsbeziehung von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe weitergeleitet wird. ...” Rz. 2759 [Autor/Stand] Weiterleiten einer Finanzierungsbeziehung. § 1 Abs. 3e Satz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass eine Finanzierungsbeziehung weitergeleitet wird. Damit muss die Finanzierungsbeziehung zunächst vom einen U...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Einkünfte

[1]Werden Einkünfte ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriff "Einkünfte". An sich sind unter "Einkünfte" alle i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, d.h., es kommt für die Anwendung des § 1 weder auf die Einkunftsart noch auf die Einkünfteermittlungsart (Bilanzierung, Überschussrechnung, Durchschnittssätze) an.[2] Es ist weder erforderlich noch schädlich, wenn der Steuerpflichtige Ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Regelungsgegenstand, Begriff und Voraussetzungen

Rz. 1001 [Autor/Stand] "Bandbreite von Werten". § 1 Abs. 3a Satz 1 regelt, dass die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes "regelmäßig zu einer Bandbreite von Werten" führt. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll dies zum Ausdruck bringen, dass die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes "grundsätzlich nicht dazu führt, dass ein Wert ermittelt wird".[2] Zutreffend – und u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift wurde zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) unter Aufnahme der bisher in § 503 III aF enthaltenen Sonderregelung für Immobiliardarlehen in den neuen II ohne inhaltliche Änderung redaktionell überarbeitet u neu gefasst. Zu durch die COVID-19-Pandemie veranlasste zeitlich befristete Sonderregeln s § 491 Rn 9a f. Sie gilt für alle Teilzahlungsdarl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Nettomarge

Rz. 817 [Autor/Stand] Ermittlung der Nettomarge. Für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ist zum einen die Nettomarge und zum anderen die Bezugsgröße zu bestimmen, auf welche die Nettomarge bezogen wird (sog. Profit-Level-Indicator – PLI). Was die Nettomarge anbelangt, so sind nur diejenigen Gewinne zu erfassen, die im direkten oder indirekten Zusa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rückzahlung.

Rn 36 Jeder Darlehensnehmer ist nach I 2 auch bei unentgeltlichen Darlehen zur Rückzahlung des Gesamtbetrags (Art 247 § 3 I 1 Nr 8 EGBGB), also des Darlehensnennbetrags, bar o unbar (Mülbert WM 02, 465, 468) bei Fälligkeit verpflichtet. Bei einem Nullprozent-Finanzierungsdarlehen schuldet der Darlehensnehmer nicht nur den von der Bank an den Unternehmer gezahlten Betrag, son...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 VI 2 wurde zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) neu gefasst u Halbs 2, früher 3, auf Allgemein-Verbraucherdarlehen beschränkt, VI 3 Fremdwährungsimmobiliardarlehen betreffend hinzugefügt, VII 2 zum 13.6.14 gestrichen u die Regelung ohne sachliche Änderung in § 356b III übernommen. Der halbzwingende (§ 512 1) § 494 erfordert einen Verstoß gg § 492 I, II iVm Art 247 § 6u §§ 10–13 EGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1193 BGB – Kündigung.

Gesetzestext (1) 1Das Kapital der Grundschuld wird erst nach vorgängiger Kündigung fällig. 2Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu. 3Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. (2) 1Abweichende Bestimmungen sind zulässig. 2Dient die Grundschuld der Sicherung einer Geldforderung, so ist eine von Absatz 1 abweichende Bestimmung nicht zulässig. Rn 1 Die Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden § 1361b BGB 5 Damnationslegat § 2174 BGB 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art 1 ROM I 2, 28; Art 2 ROM I 4; Art 24 ROM I 5; Art 25 ROM I 2; Vor ROM I 2 Dänisch Namensanpassung nach dänischer Tradition § 1617h BGB 1 Darlegungs- und Beweislast § 1360a BGB 10; § 1361 BGB 5, 21, 41; § 1584 BGB 5 abgestufte ~ § 22 AGG 7 anwendbares Recht Art 18 ROM I 1 Darlehen § 288 BGB 5; § 78...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Aufwendungsersatzanspruch gem § 536a II.

Rn 10 Voraussetzung des Aufwendungsersatzanspruchs ist gem II Nr 1 ebenso wie in I Alt 3, dass sich der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug (s Rn 6) befindet. Gem II Nr 2 muss die umgehende Mängelbeseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig sein. Erfasst sind daher nur Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden (BTDrs 14/4553, 41), wie etwa d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltendmachung.

Rn 5 Mit dem Erbfall gehört der Anspruch zum pfändbaren oder in der Insolvenz (vgl §§ 35, 36 I InsO) beschlagsfähigen Vermögen des Berechtigten (BGH NJW 97, 2384; Brandbg FamRZ 99, 1436). Es bleibt aber in sein Belieben gestellt, den aus dem familiären Umfeld entspringenden Anspruch geltend zu machen (BGH NJW 82, 2771, 2772; 93, 2876; 97, 2384; LG Hildesheim FamRZ 09, 1440, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Gewinngröße

Rz. 845 [Autor/Stand] Allgemeines. Der zwischen den nahestehenden Unternehmen aufzuteilende Gewinn ist grundsätzlich als operativer Gewinn zu verstehen.[2] Im Allgemeinen wird daher auf die Ergebnisgröße EBIT – "Earnings Before Interest and Taxes", also den Gewinn vor Zinsen und Ertragsteuern – abgestellt (Rz. 819 ff.). Allerdings konzedieren die OECD-Leitlinien, dass es in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. BMF, Schr. v. 2.6.2025 — IV B 5-S 1348/00008/004/159 — DOK COO.7005.100.2.12103929 (Folgen des EuGH-Urteils vom 26.2.2019, Wächtler — C-581/17 unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 6.9.2023 — I R 35/20, BStBl. II 2025, 436), BStBl. I 2025, 1448

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 AStG in seiner bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe a des Gesetzes vom 21.12.2023, BGBl. I Nr. 397 (im Folgenden: AStG a.F.), auf Wegzüge in die Schweiz wie folgt anzuwenden: A. Unbefristete und zinslose Stundung im Hinblick auf dem FZA-S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abzug von Verbindlichkeiten.

Rn 5 Von dem am Stichtag vorhandenen Aktivvermögen sind an diesem Tage vorhandene Verbindlichkeiten abzuziehen. Unerheblich ist, ob die Verbindlichkeit bereits fällig ist. Abzustellen ist allein auf das Entstehen (BGH NJW 91, 1547). Ist die Verbindlichkeit verjährt, bleibt sie unberücksichtigt, wenn die Verjährungseinrede am Stichtag erhoben war. Auch Verbindlichkeiten, die ...mehr