Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Liquiditätsrücklage: Bildun... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, einen Teil der Erhaltungsrücklage – deren Höhe beträgt 126.000 EUR – i. H. v. 15.000 EUR in eine Liquiditätsrücklage umzuwidmen. Dagegen geht Wohnungseigentümerin K vor. Sie meint, die Bildung einer Liquiditätsrücklage sei weder dem Grunde noch der Höhe nach notwendig. Es widerspreche grundsätzlich der Zweckbestimmung einer Erhaltungsrückl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einbruchsschutz: Verbreiter... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer lehnen den Antrag von Wohnungseigentümerin K ab, ihr eine Verbreiterung der Terrassenabtrennung zu gestatten. Ferner bestimmen sie, dass K die Kosten für die Neubepflanzung einer Grünanlage zu tragen hat, da diese Anlage vor der Wohnung der K liegt. Gegen die Beschlüsse erhebt K eine Anfechtungsklage.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Entscheidung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Nach der bisherigen Regelung hätten sich die Kläger an den Erhaltungskosten i. H. v. 3.150 EUR beteiligen müssen. Durch die Änderung müssten sie hingegen ca. 22.000 EUR tragen. Diese Vervielfachung verletze das Gebot der Verteilungsgerechtigkeit. Außerdem sei ein bestehender Sanierungsstau zu beachte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Hera... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von ihrem ehemaligen Verwalter B ihr die von ihm für die Wohnungseigentumsanlage gespeicherten Buchführungsdaten in einem bearbeitungsfähigen Dateiformat zu übertragen. B weigert sich zunächst, übergibt dann aber einen USB-Stick. Dort sind alle elektronisch gespeicherten Daten inklusive aller verfügbaren Buchhaltungsunterlag...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ist zu berücksichtigen, welche Kosten bis zur Beschlussfassung, mindestens aber bis zur Gesetzesänderung am 1.12.2020, für welchen Wohnungseigentümer angefallen wären.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Gebührens... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vor. Die dem Beschluss zugrunde liegende Jahresabrechnung weist für K eine Abrechnungssumme von 1.827,43 EUR auf, die Gesamtabrechnungssumme beträgt 93.277,48 EUR. Die auf den Kläger entfallene Abrechnungsspitze beträgt allerdings nur 130,42 EUR, die Summe aller saldierten Abrechnungsspitzen 441,50 E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (1) / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Der Wirtschaftsplan für 2021 soll auch für das Jahr 2022 gültig sein". Fraglich ist, ob damit Vorschüsse i. S. v. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG begründet wurden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einbruchsschutz: Verbreiter... / 1 Leitsatz

Eine bauliche Veränderung dient dem Einbruchsschutz, wenn sie geeignet ist, den widerrechtlichen Zutritt zu einzelnen Wohnungen oder zu der Wohnungseigentumsanlage insgesamt zu verhindern, zu erschweren oder auch nur unwahrscheinlicher zu machen. Der Anspruch aus § 20 Abs. 3 WEG ist auch dann gegeben, wenn kein Wohnungseigentümer durch diese in rechtlich relevanter Weise bee...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage alten Rech... / 1 Leitsatz

Wenn ein Wohnungseigentümer als Beklagter einer vor dem 1.12.2020 erhobenen Anfechtungsklage einen gegen ihn gerichteten (§ 100 Abs. 1 ZPO) Kostenerstattungsanspruch des siegreichen Anfechtungsklägers erfüllt, hat er gegen die übrigen Beklagten keinen Ausgleichsanspruch.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Liquiditätsrücklage: Bildun... / 1 Leitsatz

Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, eine Liquiditätsrücklage zu bilden. Im Einzelfall können sich die Wohnungseigentümer dazu der Mittel der Erhaltungsrücklage durch Umwidmung bedienen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage: Kosten, die ein Woh... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentumsrechte und ein Teileigentum (eine Garage). Auf das Teileigentum entfallen 25/1.000stel Miteigentumsanteile. In der Garage ist ein Wasseranschluss vorhanden, der aber schon seit Längerem nicht mehr funktioniert. Dennoch wird der Teileigentümer Z in Höhe seiner 25/1.000stel an den Wasserkosten des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Gebührens... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, es sei nicht von den Abrechnungsspitzen auszugehen! Eine derartige Streitwertberechnung werde der Streitigkeit nicht gerecht und führe zu einem unvertretbaren Aufwand bei der Streitwertfestsetzung. Bereits für die Interessenermittlung eines Klägers greife es zu kurz, auf die Abrechnungsspitze abzustellen, wenn diese beispielsweise ein Guthaben verspreche. Darüb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage alten Rech... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Für einen Innenausgleich, etwa als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB, gebe es keine Grundlage. Auch eine entsprechende Anwendung des § 100 Abs. 4 ZPO komme nicht in Betracht (Hinweis auf BGH, Urteil v. 23.10.2015, V ZR 76/14, Rn. 22). Etwas anderes folge auch nicht aus § 16 Abs. 2 WEG a. F. Dies bereits deshalb nicht, weil die aufgewandten Mittel keine der Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Sondereigentum:... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K vermietet sein Sondereigentum im Jahr 1981 an B. Dieser stattet im Jahr 1982 das ursprünglich mit Holzdielen ohne Fußbodenentwässerung versehene Badezimmer mit einem Fliesenfußboden nebst Bodenabfluss aus. Eine notwendige Dichtung unterhalb der Fliesen wird nicht erstellt. Im Jahr 2016 dringt in dem Badezimmer unter der vermieteten Wohnung schwallartig W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss(un)fähigkeit: Geg... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht eine Klägerin, die sich einen schlechten Rechtsanwalt genommen hat, gegen einen Beschluss vor. Der Rechtsanwalt vergreift sich bei der Formulierung des Antrags, wobei klar ist, was er will. Die Entscheidung zeigt insoweit, wie es nicht sein sollte. Die Klägerin wollte der Sache nach offensichtlich rügen, dass die am 19.10.2021 gefassten Beschlüss...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Die Finanzverwaltung[1] hatte im l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Rz. 92 Das Inlandsvermögen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt sich ausschließlich aus den in § 121 BewG abschließend aufgezählten Vermögenswerten zusammen[1], jede der in den Nrn. 1–9 genannten Gruppen von Wirtschaftsgütern beinhaltet einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die inländische Besteuerung. Liegt eine der Nrn. – aus welchem Grund auch immer – nicht vor, so k...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich, FAQ-Liste

Überblick Der Bundesrat hat am 14. November 2022 in einer Sondersitzung über das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG abschließend beraten. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen im Monat Dezember entlastet werden. Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kaution – Keine Aufrechnung... / 4 Die Entscheidung

Anders ist die Rechtslage bei Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch den Mieter. In dem vom AG München entschiedenen Fall verursachten Helfer des Mieters beim Auszug Schäden im Treppenhaus. Der Vermieter zog die Reparaturkosten von der Kaution ab. Auf Klage des Mieters verurteilte das AG München den Vermieter zur Rückzahlung der gesamten Kaution. Eine Aufrechnung sei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.6 Wohnungseigentum

Rz. 97 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen auch dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. WEG und § 1010 BGB dem Grundstücksbegriff gleich. Nach § 1010 BGB können Miteigentümer eines Grundstücks, die die Verwaltung und Benutzung geregelt haben oder das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen haben oder eine Kündigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / ee) Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 67 Nach der Entscheidung des BGH v. 2.6.2005[40] ist auch die Wohnungseigentümergemeinschaft teilweise rechts- und parteifähig und damit als nur ein Gläubiger anzusehen. Rz. 68 Es entsteht daher keine Erhöhung nach Nr. 1008 VV, wenn der Auftrag im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt wird.[41] Ein Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung für eine Wohnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Korrekturen beim Wohnungseigentum (Abs. 3)

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Wohnungseigentum ist – wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern – zur Gewährleistung einer relations- und realitätsgerechten Bewertung von Wohnungseigentum im Ertragswertverfahren eine Abstufung der gesetzlich normierten Liegenschaftszinssätze in Korrelation zu hohen Bodenrichtwerten erforderlich. Auch hier verringert sich der Liegenschaftszinssatz bei s...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Höhe der Liegenschaftszinsen (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts sind – vorbehaltlich der Anpassungen nach § 256 Abs. 2 und 3 BewG – die folgenden gesetzlich festgelegten Liegenschaftszinssätze anzuwenden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 256 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt den Begriff und die Höhe der Liegenschaftszins sätze. Der bei der Kapitalisierung des nach § 253 BewG anzusetzenden Reinertrags maßgebende Vervielfältiger hängt von der Höhe des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer des Gebäudes ab. Rz. 2 [Autor/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 255 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt den Umfang und die Höhe der Bewirtschaftungskosten. Der nach § 253 BewG zu kapitalisierende Reinertrag ergibt sich durch Abzug der Bewirtschaftungskosten (§ 255 BewG) vom Rohertrag. Rz. 2 [Autor/Stand] § 255 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [3] neu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Maßgeblichkeit der Anlage 40 zum BewG

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Bewirtschaftungskosten in Anlage 40 sind von der Grundstücksart und der Restnutzungsdauer abhängig. Es sind folgende pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254 BewG maßgebend:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abbruchverpflichtung

Rz. 22 [Autor/Stand] Anlage 40 zum BewG bezieht sich ausschließlich auf Wohngrundstücke, die im vereinfachten Ertragswertverfahren zu bewerten sind. Für die ausgewiesenen Grundstücksarten Ein-/Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum und Mietwohngrundstück gilt nach Anlage 38 zum BewG jeweils eine wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren. Die nach § 253 Abs. 2 Satz 5 BewG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Missglückte V... / hh) Verjährungsfragen zu Vermächtnissen bei der Wiederverheiratungsklausel in der Einheitslösung

Die allgemeinen Verjährungsvorschriften §§ 194 ff. BGB gelten (bereits seit dem 1.1.2010) auch für Ansprüche aus Vermächtnissen (§ 2174 BGB), seit die Sonderregelung für erbrechtliche Ansprüche (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F.) aufgehoben worden ist. Es fragt sich was passiert, wenn Gegenstand des Vermächtnisses auch die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück darstellt. Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Zwangssicheru... / 2 II. Die Entscheidung

Grundbuch muss historisch authentisch sein Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) jedoch nicht begründet. Das Grundbuchamt hat den Antrag zu Recht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 GBO zurückgewiesen. Das Grundbuch ist dazu bestimmt, über die das Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse möglichst erschöpfend und zuverlässig Auskunft zu geben (BGH NJW-RR 2017, 1162). Mit dem Grundb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Inlandsumzügen

Rn. 211 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattungsfähig sind nach dem BUKG folgende Auslagen: Rn. 212 Stand: EL 161 – ET: 11/2022mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Zwangsversteig... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Problem Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass der Gläubigeranwalt bei einem gemeinschaftlichen Anspruch gegen mehrere Schuldner, die z.B. zu jeweils 1/2-Anteil im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, die Zwangsversteigerung der gesamten Immobilie beantragt. Wie bereits das LG Tübingen zuvor (AGS 2022, 223) bei Vertretung eines Gläubigers in einem Zwangsvers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 4.1 Vollstreckung in das Wohnungseigentum

Ein sicherer Weg besteht darin, in das Wohnungseigentum zu vollstrecken. Die Vollstreckung umfasst dann immer auch die Vollstreckung in das Sondernutzungsrecht.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.5.3 Exkurs: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Ersteigerin

Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann auch selbst das Wohnungseigentum des Säumigen ersteigern. Denn nach ganz h. M. kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außerhalb der Wohnungseigentumsanlage als auch innerhalb der Wohnungseigentumsanlage[1] Immobiliarvermögen erwerben.[2] Es wird sogar zugelassen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst Wo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.2.3 Mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte

Hat der Hausgeldschuldner mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wählen, welches Recht mit einer Sicherungshypothek in voller Höhe belastet werden soll. Möchte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alle Rechte mit einer Sicherungshypothek belasten, muss sie die Forderung auf die Rechte verteilen; eine Gesamtsicheru...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7.4 Vorschusspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Reichen die Einnahmen aus dem zwangsverwalteten Wohnungseigentum nicht für die in § 155 Abs. 1 ZVG genannten Ansprüche aus, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Kostenvorschüsse an den Zwangsverwalter leisten.[1] Bei Nichtzahlung des Vorschusses hebt das Gericht die Zwangsverwaltung auf.[2] Für einen anderen Gläubiger gilt nichts anderes.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.6 Verwaltung des Wohnungseigentums durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter rückt in die Stellung des Wohnungseigentümers ein, soweit sich dies ausdrücklich aus seinem Pflichtenkreis ergibt.[1] Er hat gemäß § 152 Abs. 1 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Daneben spielen unter anderem folge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.2 Vorteile der Zwangsverwaltung

Die Anordnung der Zwangsverwaltung hat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Reihe von Vorteilen, unter anderem: Es kümmert sich eine in der Regel kompetente Person um das Wohnungseigentum, die unter anderem für dessen Sicherheit und Versicherung sorgt. Die Verkehrspflichten für das Wohnungseigentum und für ein diesem zugeordnetes Sondernutzungsrecht werden wahrgeno...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.5.1 Überblick

Der jeweils vom Gericht bestellte Zwangsverwalter ergreift nach der Anordnung der Zwangsverwaltung und seiner Bestellung vom Wohnungseigentum Besitz, im Fall der Vermietung mittelbaren. Daneben hat er beschlagnahmte Ansprüche geltend zu machen, das Wohnungseigentum zu verwalten und zu nutzen, Nutzungen zu verwerten und das laufende Hausgeld zu zahlen, Rechnung zu legen. Wenn der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.3 Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

Für eine Zwangsverwaltung bedarf es eines Antrags der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Anordnung der Zwangsverwaltung an die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes , in dem die Wohnungseigentumsanlage belegen ist. Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen des § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO und die besonderen Vollstreckungsvora...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.1 Ziele der Zwangsverwaltung

Nach dem gesetzlichen Leitbild[1] hat die Zwangsverwaltung das Ziel, die Ansprüche der Gläubiger wegen laufender Verbindlichkeiten des Schuldners aus den Erträgen des Wohnungs- und/oder Teileigentums zu befriedigen (Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzungsentschädigungen) und die Zwangsversteigerung zu vermeiden.[2] Das unterscheidet die Zwangsverwaltung von der auf Verwertung und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2 Zwangsverwaltung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann als Gläubigerin eines Hausgeldschuldners nach § 866 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 146 ZVG die Zwangsverwaltung in dessen Wohnungseigentum betreiben. Ein Zwangsverwaltungsverfahren kommt ferner in Betracht für Grundstücksbruchteile, die im Eigentum eines Miteigentümers stehen oder als solche mit einer Forderung belastet sind[1], f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3 Immobiliarzwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück (Immobiliarzwangsvollstreckung), in der Regel in das Wohnungseigentum des Hausgeldschuldners, kann nach § 868 ZPO auf 3 kombinierbaren Wegen erfolgen: durch Einführung einer Sicherungshypothek für die Forderung in das Wohnungseigentum, durch eine Zwangsverwaltung des Wohnungseigentums oder durch eine Zwangsversteigerung des Wohnungseige...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7.5 Zahlungen des Eigentümers

Im Fall einer Zwangsverwaltung haftet neben dem Zwangsverwalter weiterhin auch der Eigentümer der Wohnung auf Ausgleich fälliger Hausgelder als Gesamtschuldner.[1] Der Zwangsverwalter ist wegen der Hausgelder nur neben dem Eigentümer entsprechend § 155 Abs. 1 ZVG, § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur Zahlung verpflichtet.[2] Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 4.3 Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht

Ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht soll ein selbstständiges Vermögensrecht sein und jedenfalls zugunsten eines Wohnungseigentümers gepfändet und diesem zur Einziehung überwiesen werden können.[1] Die Verwertung sei dadurch möglich, dass das Recht einem anderen Wohnungseigentümer veräußert oder – ist der Gläubiger Wohnungseigentümer – dem Gläubiger übertragen wird. Sow...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.2 Beitritt

Betreibt ein Dritter die Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 ZVG diesem Verfahren nach dessen Anordnung bis zum Schluss der Versteigerung beitreten und dort ihre nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Forderungen oder Forderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ZVG anmelden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.1.1 Dingliche Sicherheit

Eine Sicherungshypothek, eingetragen als Zwangshypothek, bietet der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keine Befriedigung, sondern eine dingliche Sicherheit, indem das Wohnungseigentum des Hausgeldschuldners in Höhe der Forderung an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpfändet wird. Die Befriedigung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann allein mit einer Zwangsv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.5.2 Keine Räumung bei Zahlungsausfall laufenden Hausgeldes

Einem Hausgeldschuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG seine Wohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil er das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Hausgeld nicht bezahlt.[1] Der BGH rechtfertigt diese Rechtsprechung mit dem Hinweis, dass "die Gemeinschaft unter den Voraussetzungen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.2 Inhalt

Nach § 16 Abs. 1 ZVG soll der Antrag das zu versteigernde Wohnungseigentum, den Hausgeldschuldner, den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den vollstreckbaren Titel bezeichnen. Die für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden[1] sind dem Antrag nach § 16 Abs. 2 ZVG beizufügen. Ferner muss der Antrag bezeichnen, in welcher Rangklasse die gel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.5 Prüfung des Antrags und Anordnung des Verfahrens

Ist der Antrag zulässig und begründet, ordnet das Vollstreckungsgericht die Zwangsversteigerung an und trägt die Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens zur Sicherung des Anspruchs der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Grundbuch ein. Hierdurch wird das Grundstück zugunsten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlagnahmt. Die Beschlagnahme wird nach § 22 Abs. ...mehr