Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.1.2 Grenzen

Allgemein setzt das Missbrauchs- und Schikaneverbot dem Einsichtsbegehren der Wohnungseigentümer Grenzen. Ob diese Grenzen überschritten sind, richtet sich maßgeblich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls. Zu beachten ist jedenfalls grundsätzlich, dass der Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nicht auf eine nur einmalige Einsichtnahme beschränkt ist.[1] ...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.7 Verweigerte Einsichtnahme

Verweigert der Verwalter zu Unrecht die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, kann er vom Einsicht begehrenden Wohnungseigentümer nicht direkt gerichtlich in Anspruch genommen werden. Der Einsicht begehrende Wohnungseigentümer muss vielmehr die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechend in Anspruch nehmen. Beim Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers handelt es sich im...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.1.3 Einsichtsberechtigte

Einsichtsberechtigt ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Neben dem Wohnungseigentümer haben der Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter und der Testamentsvollstrecker ein eigenständiges Einsichtsrecht. Auch der Vorverwalter hat ein Einsichtsrecht. Dem Verwalter wird durch das Ausscheiden aus dem Amt die Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr nicht unmög...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.5 Durchführung der Einsichtnahme

Der Verwalter sollte stets berücksichtigen, dass er zur Vorlage geordneter Unterlagen verpflichtet ist. Völlig ungeordnete Unterlagen hat er vor der Einsichtnahme zu ordnen, wobei das entsprechende System seinem Ermessen obliegt. Begehrt der Wohnungseigentümer Einsicht in bestimmte von ihm bezeichnete Unterlagen, genügt der Verwalter seiner Einsichtsverpflichtung nicht, wenn...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.1.1 Umfang

Jeder Wohnungseigentümer hat nach § 18 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen.[1] Da die Einsichtnahme auch der Überprüfung der Verwaltertätigkeit dient, besteht das Einsichtsrecht nach der bestandskräftigen Genehmigung der auf Grundlage der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG festgesetzen Nachschüsse bzw. Anpassungs...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 4.2 Herausgabeverweigerung

Die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach § 667 BGB gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist damit insoweit aktivlegitimiert.[1] Das Verfahren gegen den ehemaligen Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen ist ein wohnungseigen...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / Zusammenfassung

Überblick Das "Herz" der Verwaltung stellen die Verwaltungsunterlagen dar. Von besonderer Bedeutung sind hier diejenigen Unterlagen, die die Rechtslage innerhalb der Gemeinschaft prägen, wie die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, die Versammlungsniederschriften und die Beschluss-Sammlung. Darüber hinaus können die Jahreseinzelabrechnungen und Einzelwirtschaftspläne...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.2 Beschluss-Sammlung

§ 24 Abs. 7 Satz 8 WEG verleiht den Wohnungseigentümern das Recht zur Einsichtnahme in die Beschluss-Sammlung. Auch einem Dritten, den ein Wohnungseigentümer entsprechend ermächtigt hat, steht das Recht zu, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu nehmen. Beim Einsichtsrecht nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG gelten dieselben Grundsätze wie im Fall des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.6 Kosten der Einsichtnahme

Auch wenn die Gewährung einer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen allein mit Blick auf den hiermit verbundenen Zeitaufwand für den Verwalter Kosten verursacht, kann er den ihm entstehenden Aufwand nicht ohne entsprechende Vereinbarung berechnen. Das Gewähren einer Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen gehört zu den gesetzlichen Grundpflichten des Verwalters. Zweifellos...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.4 Zeitpunkt der Einsichtnahme

Die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen ist angemessene Zeit vorher anzukündigen, wobei auf die Bürozeiten und den Bürobetrieb des Verwalters Rücksicht zu nehmen ist.[1] Allerdings ist der Anspruch in zeitlicher Hinsicht nicht per se auf die üblichen Bürozeiten des Verwalters begrenzt.[2] Ermöglicht der Verwalter die Einsichtnahme für einen angemessenen Zeitraum, ist e...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 2.1 Grundsätze

Da die Verwaltungsunterlagen zum Gemeinschaftsvermögen nach § 9a Abs. 3 WEG gehören und Inhaberin des Gemeinschaftsvermögens die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, gehört die Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen zu den ureigensten Amtspflichten des amtierenden Verwalters. Gesetzliche Regelungen darüber, wo, in welcher Art und Weise und wie lange Verwaltungsunterlagen...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 2.2 Aufbewahrungsfristen

Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine Regelung über die Aufbewahrungsfristen von Verwaltungsunterlagen. Allgemein anerkannt – wenn auch dogmatisch nicht gesichert – ist, dass insoweit bezüglich der Verwaltungsunterlagen die in § 257 Abs. 4 HGB und 147 Abs. 3 AO geregelten Fristen entsprechend anwendbar sind.[1] Beide Vorschriften regeln für bestimmte Unterlagen eine Aufb...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (1) Besonderheit: Entziehung von Wohnungseigentum

Rz. 272 In der gerichtlichen Praxis kommt es gelegentlich dazu, dass sich ein Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft verpflichtet hat, sein Wohnungseigentum zu verkaufen, oder durch Urteil dazu verpflichtet ist. Regelmäßig wird dann versucht, diese Verpflichtung des Schuldners nach § 888 ZPO als unvertretbare Handlung mittels Zwangsgeld bzw. Zwangshaft durchz...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Rangklasse 2

Rz. 211 Diese Rangklasse[260] hat Bedeutung bei der Vollstreckung von Wohnungseigentum. Sie führt für sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer[261] ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten ein. Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen. Das in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebautes Erbbaurecht

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Bezeichnung und Behandlung als bebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück ist nur möglich, wenn sich auf dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück ein benutzbares Gebäude befindet (vgl. § 248 BewG nebst der dazugehörigen Kommentierung). Rz. 65 [Autor/Stand] Die Bewertungsmethode zur Ermittlung des Gesamtwertes eines bebauten Grundstücks richtet sich nac...mehr

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Ungarn / 2. Erbschaftsgebühr bei gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge

Rz. 317 Der allgemeine Satz der Erbschaftsgebühr beträgt 18 % nach dem reinen Wert der an je einen Erben anfallenden Erbschaft.[277] Rz. 318 Gehört zum Nachlass ein Wohnungseigentum oder ein mit dem Wohnungseigentum verbundenes Recht, beträgt der Erbschaftsgebührsatz 9 %.[278] Rz. 319 Besondere Regelungen sind vorgesehen für Kraftfahrzeuge bzw. Anhänger. Bei solchen Nachlassge...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 3. Rangklasse 2

Rz. 99 Bei Vollstreckung in ein Wohnungseigentum sind die daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 und 5 WEG geschuldet werden, einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen sowie der Rückgriffsansprüche einzelner Wohnungseigentümer zu zahlen. § 10...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung eines Gesamtwerts

Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §§ 243 bis...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 121 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Entsprechende Garagen und Nebengebäude werden aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt. Rz. 122 [Autor/Stand] Als Garage wird nach A H 2.2 Abs. 1 AEHmbGrStG e...mehr

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Österreich / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 211 Der Erwerb inländischer Grundstücke von Todes wegen, z.B. im Wege einer Erbschaft, eines Vermächtnisses, in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG, unterliegt als unentgeltlicher Erwerb der Grunderwerbsteuer. Rz. 212 Unter den Begriff des Grundstücks fallen Grund und Boden, Gebäude, Gebäude auf fremden Grund (Superädifikate), Miteigentum ...mehr

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Österreich / II. Anwendbares Recht

Rz. 3 Nach Art. 21 EuErbVO unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht jenes Mitgliedstaates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände eine "engere Verbindung" zu einer anderen Rechtsordnung, ist diese anwendbar. Auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers kommt es jedenfalls nicht mehr...mehr

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Österreich / 2. Eigentumswohnung

Rz. 30 Eine Eigentumswohnung[13] kann an eine juristische Person, an eine Personengesellschaft oder an maximal zwei natürliche Personen je zur Hälfte übertragen werden. Die Erbteilung hat zwingend im Verlassenschaftsverfahren zu erfolgen; kommt es zu keiner Einigung, ist die Eigentumswohnung zu versteigern (§ 12 WEG).[14] Rz. 31 Steht eine Eigentumswohnung im Eigentum von zwe...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 3. Rechte und Pflichten

Rz. 56 Der Zwangsverwalter wird als Partei kraft Amtes tätig und hat selbstständig, aber für Rechnung des Vollstreckungsschuldners dessen Vermögen zum Zwecke der Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers als Dritten zu verwalten.[97] Das Handeln des Zwangsverwalters ist materiell-rechtlich dem Vollstreckungsschuldner zuzuordnen.[98] Dieser bleibt Eigentümer des in Beschlag g...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Parteifähigkeit

Rz. 28 Wie im Erkenntnisverfahren müssen auch in der Zwangsvollstreckung sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner parteifähig sein. Die Parteifähigkeit richtet sich nach der Rechtsfähigkeit (§ 50 ZPO), sodass natürliche und juristische Personen rechtsfähig und damit auch parteifähig sind. Darüber hinaus kann sich die Parteifähigkeit aus speziellen Vorschriften ergeben:mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / b) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 73 Nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG kann der Rechtsanwalt in der Mobiliarzwangsvollstreckung folgende Gebühren verlangen:mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / Literaturtipps

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Erforderliche Zustimmungen

Rz. 390 Unbedingt ist zu beachten, dass bei bestimmten Bietern eine Zustimmung zu deren Gebot erforderlich ist. Bevor diese Zustimmung nicht dem Gericht nachgewiesen ist, ist das Gebot gar nicht erst wirksam, so dass eine Zuschlagsentscheidung nicht erfolgen kann. Rz. 391 In Betracht kommen folgende Gruppen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Berechtigtes Interesse als Kündigungsgrund

Rz. 147 Was für den Vermieter hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung gilt, ist ebenso für den Ersteher zu beachten. Insofern bedarf es zwingend der Darlegung eines berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben (§ 573 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 573d Abs. 1 BGB). Damit ist klargestellt, dass allein der Eigentumswechsel durch den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren ledig...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Bestehen bleibende Rechte (§ 52 Abs. 1, 2 ZVG)

Rz. 199 Nach § 44 Abs. 1 ZVG sind Rechte aus Abteilung II und III des Grundbuchs in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn sie dem Anspruch des (bestrangig betreibenden) Gläubigers vorgehen. Nachrangige Rechte sind somit nicht in das geringste Gebot aufzunehmen. Sie bleiben daher nicht bestehen (§ 52 Abs. 1 ZVG), sondern erlöschen gem. § 91 Abs. 1 ZVG durch Zuschlag. Sie sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Ausnahmekündigungsrecht des Erstehers

Rz. 130 Durch § 57a ZVG wird dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber Mietern eingeräumt. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass bei der Zwangsversteigerung die Interessen des Mieters grundsätzlich denen des Realkredits untergeordnet werden müssen. Denn von Mietern genutzte Grundstücke werden sich ohne das Sonderkündigungsrecht in der Regel schlechter ve...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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§ 11 Zwangsverwaltung / VII. Verwendung und Verteilung der Erträge

Rz. 92 Aus den gezogenen Nutzungen hat der Verwalter vorweg die Ausgaben der Verwaltung sowie die Verfahrenskosten [156] zu begleichen (§ 155 Abs. 1 ZVG). Hierunter fallen:mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Deckungsgrundsatz

Rz. 606 Ebenso wie in der Forderungszwangsversteigerung gilt auch bei der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft der allgemeine Deckungsgrundsatz (§ 182 ZVG), wonach nur ein solches Gebot zuzulassen ist, durch welches die dem Anspruch des Antragstellers vorgehenden Rechte und die Verfahrenskosten gedeckt werden. Das geringste Gebot setzt sich ebenso ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Beteiligte aufgrund Anmeldung

Rz. 15 Hierunter sind alle Gläubiger bzw. dinglich Berechtigten zu verstehen, welche ihre Stellung erst nach der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks im Grundbuch erworben haben Eine Regelung findet sich hierzu in § 9 Nr. 2 ZVG. Hierunter sind alle Gläubiger bzw. dinglich Berechtigten zu verstehen, die ihre Stellung erst nach der Eintragung des Zwangsversteigerungsver...mehr

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Polen / VIII. Probleme bei der Vererbung bestimmter Rechte von und an Ausländer

Rz. 83 Eine besondere Beschränkung im polnischen Immobilienverkehr betrifft Ausländer. Ein Ausländer i.S.d. Gesetzes vom 24.3.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VII. Pfändung von Treuhandkonten

Rz. 323 Der Treuhänder wird – rein wirtschaftlich gesehen – im fremden Interesse tätig. Auch wenn damit das auf einem Treuhandkonto befindliche Guthaben dem Treugeber gebührt, ist der Treuhänder alleiniger Forderungsberechtigter gegenüber der kontoführenden Bank. Ein Treuhandkonto kann demnach nur für die Gläubiger des Treuhänders gepfändet werden.[345] Allein im Innenverhäl...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Umfang

Rz. 16 Der Umfang der Beschlagnahme geht über die Wirkungen der Beschlagnahme im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens weit hinaus.[19] Dies ergibt sich aus der Regelung des § 148 Abs. 1 ZVG, wonach auch die in § 21 Abs. 1, 2 ZVG bezeichneten Gegenstände erfasst werden. Hierunter fallen:mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / VII. Muster: Antrag bei Gläubigermehrheit

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Antrag bei Gläubigermehrheit An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Grundbuch von _________________________, Blatt _________________________, Flur _________________________, Flurstück Nr. _________________________, Gebäude- und Freifläche _________________________ (Straße und Hausnummer)...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (3) Objektbezogene Einschränkung

Rz. 242 Die WEG-Ansprüche beziehen sich nur auf das konkrete in der Versteigerung befindliche Objekt (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG: "... daraus fälligen Ansprüche ...").[280] Besitzt ein Schuldner also mehrere Wohnungen und ist er mit den jeweiligen Hausgeldern in Zahlungsverzug, gilt bei jeder einzelnen Wohnung die Bevorrechtigung in der Zwangsversteigerung. Rz. 243 Hinweis Di...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / II. Schuldner als Eigentümer bzw. Eigenbesitzer

Rz. 8 Wie auch bei der Zwangsversteigerung muss der Schuldner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen oder Erbe des eingetragenen Eigentümers sein (§ 17 Abs. 1 ZVG) (zum Nachweis vgl. auch § 10 Rdn 26). Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: Hat der Schuldner das Grundstück in seinem Eigenbesitz, so kann ein dinglich[8] Berechtigter die Zwangsverwaltung betre...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Bargebot (§ 49 ZVG)

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / II. Sonderregime für Immobilien und Unternehmen

Rz. 183 Gemäß Art. 30 EuErbVO finden "besondere Regelungen" im Recht eines Staates, in dem sich bestimmte unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten befinden, vorrangig vor dem nach den Regeln der EuErbVO bestimmten Erbstatut Anwendung, wenn diese die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf jene Vermögenswerte aus wirtschaftlichen, ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Einleitung

Rz. 325 Bevor die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger eingeleitet werden darf, muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner förmlich zugestellt worden sein oder bei Beginn der Vollstreckung zugestellt werden. Dies soll dem Schuldner noch einmal vor Augen führen, dass die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht und er dieser nur entgehen kann, wenn er die Vollstreckungsf...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (2) Betragsmäßige Beschränkung

Rz. 233 Zudem sind zweierlei betragsmäßige Beschränkungen gegeben. Hierbei muss wie folgt unterschieden werden: Rz. 234 Lässt die Eigentümergemeinschaft das Verfahren anordnen oder tritt sie einem bereits durch einen anderen Gläubiger angeordneten Verfahren bei (§ 27 ZVG), ist das Vorrecht begrenzt auf maximal 5 % des festgesetzten Verkehrswerts inklusive aller Zinsen und Neb...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Rangklasse 1

Rz. 96 Zu berücksichtigen sind hierbei – aufgrund Anmeldung – vom betreibenden Gläubiger geleistete Vorschüsse zwecks Erhaltung bzw. notwendigen Verbesserung des Grundstücks. Eine geleistete Vergütung des Zwangsverwalters fällt allerdings nur dann hierunter, wenn die Zwangsverwaltung notwendig war, um das Grundstück für die Zwangsversteigerung zu erhalten oder wiederherzuste...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / a) Eintragungsantrag

Rz. 18 Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek erfolgt nur auf Gläubigerantrag (§ 867 Abs. 1 ZPO; § 13 Abs. 1 S. 1 GBO) durch das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder grundstücksgleiche Recht liegt. Die für die Eintragung gem. § 19 GBO grundsätzlich erforderliche Bewilligung des Eigentümers wird durch den vollstreckbaren Schuldtitel ersetzt.[17] Rz. 19 Als G...mehr