Fachbeiträge & Kommentare zu Wohngeld

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 42 Wohngeld

A. Allgemeines Rz. 1125 Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§ 1 Abs. 1 WoGG). Das Wohngeld wird in der Regel im Voraus gezahlt. Es ist monatlich zu zahlen (§ 26 Abs. 2 WoGG). Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz. Wohngeld ist eine fortlaufend...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Hausgeld, § 47 StVollzG

Rz. 559 Nach § 47 StVollzG darf der Gefangene von seinen Bezügen einen bestimmten Betrag monatlich und das Taschengeld nach § 46 StVollzG für den Einkauf (§ 22 StVollzG) oder anderweitig verwenden. Rz. 560 Das Hausgeld ist generell unpfändbar. Die herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung verneint eine Pfändbarkeit des Hausgeldes.[488] Der Gesetzgeber wollte das ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 1125 Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§ 1 Abs. 1 WoGG). Das Wohngeld wird in der Regel im Voraus gezahlt. Es ist monatlich zu zahlen (§ 26 Abs. 2 WoGG). Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz. Wohngeld ist eine fortlaufend gezahlte Sozi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Verfahren

Rz. 1128 Da das Wohngeld als laufende Sozialleistung wie Arbeitseinkommen gepfändet wird (§ 54 Abs. 4 SGB I), finden die Bestimmungen der §§ 829, 835, 850 ff. ZPO Anwendung. Drittschuldner sind die Wohnungs- oder Wohngeldämter der Städte und Gemeinden.mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 3. Wohnkostenansätze im Selbstbehalt

Die im Selbstbehalt pauschal und ohne Rücksicht auf die jeweiligen Verhältnisse am Wohnort des Schuldners einheitlich angesetzten Wohnkosten sind nach wie vor das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle. Denn sie sind innerhalb des Selbstbehaltssatzes[49] nicht nur die vom Betrag her bedeutsamste Größe, sondern fallen in der Höhe für jeden (Unterhaltsschuldner-) Haushalt auch ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 210 Stellt sich heraus, dass der Schuldner arbeitslos ist und ihm Arbeitsförderung (§ 3 Abs. 1 SGB III) in der Form von Arbeitslosengeld (§ 136 Abs. 1 SGB III) zusteht, ist stets die Pfändung dieser Leistung zu erwägen. Das Arbeitslosengeld ist als laufend gezahltes Sozialeinkommen wie Arbeitseinkommen (vgl. § 8 – Arbeitseinkommen) pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I). Leistungs...mehr

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Schulbedarfspaket (Bürgerge... / 1 Anspruchsberechtigte

Leistungen für den Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf können Schüler erhalten, die Bürgergeld (hier gilt die zusätzliche Voraussetzung, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf), Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG die Leistung für ein Kind...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

I. Pfändbarkeit des Wohngelds Rz. 1126 Das Wohngeld – als fortlaufend gezahlte Sozialleistung – übersteigt nicht die in § 850c ZPO genannten Grenzen. Bedeutung kann eine mögliche Pfändbarkeit des Wohngelds nur dann erlangen, wenn es mit Arbeitseinkommen und/oder anderen Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, zusammengerechnet werden kann. Rz. 1127 Nach § 850e Nr. 2a ZPO ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen, § 850e Nr. 2a ZPO

Rz. 120 § 850e Nr. 2a ZPO bezieht sich nur auf laufende Sozialleistungen, die aufgrund des Sozialgesetzbuches oder solcher Einzelgesetze, die Bestandteil des Sozialgesetzbuches sind, gewährt werden. Sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus, Ansprüche auf Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen oder Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungen unterei...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Schulbedarfspaket (Bürgerge... / Zusammenfassung

Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbracht werden, di...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Arbeitseinkommen des Strafgefangenen, §§ 43, 39 StVollzG

Rz. 556 Arbeitseinkommen erzielt der Gefangene durch die im Rahmen des Strafvollzuges zu leistende Arbeit (§ 43 StVollzG) oder aus einem freien Beschäftigungsverhältnis, im Rahmen einer Außenbeschäftigung oder als Freigänger. Gefangene, die sich im Erst- oder Regelvollzug befinden, sind grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. Rz. 557 Das Arbeitsentgelt dient nach § 51 StVollzG...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / A. Einleitung

Rz. 1 In der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung wie im Forderungsmanagement gibt es regelmäßig zwei Problemkreise für den Rechtsanwalt: Er muss sich Kenntnis über das Vermögen des Schuldners verschaffen und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Nicht selten lassen sich die Maßnahmen kaum voneinander trennen. Rz. 2 Zur Beschaffung dieser Informationen können der Gläub...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mietspiegel

Rz. 74 [Autor/Stand] Wichtige Grundlagen zur Ermittlung der üblichen Miete bilden im Allgemeinen die örtlich aufgestellten Mietspiegel. In den meisten Regionen dürften entsprechende Mietspiegel vorhanden sein. Dennoch wird es auch Gegenden geben, in denen Mietspiegel nicht zur Verfügung stehen. Dieser Problematik wird zweifellos im Jahr 1996, als die Bedarfsbewertung für Zwe...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Entscheidung über den Antrag

Rz. 80 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Rein faktisch unterzeichnet der Rechtspfleger den vorgelegten Antrag. Rz. 81 Die Pfändung von mehreren Forderungen gegen einen oder mehrere Drittschuldner kann in einem Pfändungsbeschluss ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Umfang

Rz. 16 Der Umfang der Beschlagnahme geht über die Wirkungen der Beschlagnahme im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens weit hinaus.[19] Dies ergibt sich aus der Regelung des § 148 Abs. 1 ZVG, wonach auch die in § 21 Abs. 1, 2 ZVG bezeichneten Gegenstände erfasst werden. Hierunter fallen:mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 178 Soweit Sozialansprüche pfändbar sind, wie etwa das Wohngeld, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach SGB II bzw. XII ("Hartz IV") stellt sich die Frage, wie der Gläubiger hier die notwendigen Informationen erhält. Rz. 179 Vor der eigentlichen Vollstreckung hat der Gläubiger nur in ausgewählten Fällen eine Auskunftsmöglichkeit. Na...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Muster: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten

Rz. 318 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten Die Notwendigkeit, die Ihnen zustehende Forderung unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ohne dass erkennbare sachliche Gründe dem Forderungsausgleich entgegenstehen, lässt vermuten, dass die Forderung nach der gerichtliche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Zwangsvollstreckung per Telefon

Rz. 279 Der gewöhnliche Gläubiger und sein Bevollmächtigter kommunizieren mit dem Schuldner und weiteren am Vollstreckungsverfahren rechtlich oder wirtschaftlich Beteiligten gewöhnlich schriftlich.[86] Dies hat zur Folge, dass der Schuldner oder der Dritte die Frage, ob sie antworten und was sie antworten, in Ruhe abwägen können. Auch gelingt so nicht immer eine Ansprache, d...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / f) Sonstige Aspekte des Antrags

Rz. 76 Der Gläubiger kann den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses jederzeit zurücknehmen, wobei er die Folgen für die Verjährungsunterbrechung, § 212 BGB, bedenken muss. Erfolgt eine solche Antragsrücknahme nach dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, steht sie einem Verzicht nach § 843 ZPO gleich. Über die Kostentragungspflichten fü...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / V. Muster: Isolierter Antrag auf Abnahme der vorzeitigen erneuten Vermögensauskunft, § 802d ZPO

Rz. 291 Muster 4.5: Isolierter Antrag auf Abnahme der vorzeitigen erneuten Vermögensauskunft, § 802d ZPO Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3, 6 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Vollstreckungsantrag auf isolierte Abn...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XLVII. Muster: Anmeldung, wenn Schuldner im Versteigerungsverfahren zahlt

Rz. 677 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.47: Anmeldung, wenn Schuldner im Versteigerungsverfahren zahlt An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – _________________________ AZ: _________________________ K _________________________ / _________________________ In der Zwangsversteigerungsangelegenheit Wohnungseigentümergemeinscha...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 548 Verbreitet herrscht die Auffassung, dass von Strafgefangenen nichts zu holen sei. Deshalb werden Pfändungsmaßnahmen gar nicht erst ernsthaft in Erwägung gezogen. Oft haben Strafgefangene zwar vielerlei Schulden und bisweilen auch bereits die Offenbarungsversicherung abgeben. Zumindest bei etwas länger einsitzenden Strafgefangenen gibt es gleichwohl Möglichkeiten der ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Rangklasse 2

Rz. 211 Diese Rangklasse[260] hat Bedeutung bei der Vollstreckung von Wohnungseigentum. Sie führt für sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer[261] ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten ein. Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen. Das in ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (1) Zeitliche Beschränkung

Rz. 228 Beschränkt ist das Vorrecht aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG wegen laufender Beträge aus dem Jahr der Grundstücksbeschlagnahme und rückständiger Beträge der letzten zwei (Kalender-)Jahre. Rz. 229 Hinweis Maßgeblich für die Abgrenzung von laufenden und rückständigen Beträgen ist gemäß § 13 Abs. 1 ZVG der Zeitpunkt der allerersten Beschlagnahme. Laufende Beträge des Hausgelds ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (3) Objektbezogene Einschränkung

Rz. 242 Die WEG-Ansprüche beziehen sich nur auf das konkrete in der Versteigerung befindliche Objekt (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG: "... daraus fälligen Ansprüche ...").[280] Besitzt ein Schuldner also mehrere Wohnungen und ist er mit den jeweiligen Hausgeldern in Zahlungsverzug, gilt bei jeder einzelnen Wohnung die Bevorrechtigung in der Zwangsversteigerung. Rz. 243 Hinweis Di...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / Literaturtipps

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§ 11 Zwangsverwaltung / 3. Rangklasse 2

Rz. 99 Bei Vollstreckung in ein Wohnungseigentum sind die daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 und 5 WEG geschuldet werden, einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen sowie der Rückgriffsansprüche einzelner Wohnungseigentümer zu zahlen. § 10...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Eigengeld des Strafgefangenen

Rz. 550 Das Eigengeld des Gefangenen setzt sich zusammen aus denjenigen Geldbeträgen, die der Gefangene in die Haftanstalt eingebracht hat und die ihm während der Haftdauer von Dritten zugewandt werden. Hinzu kommen diejenigen Bezüge des Gefangenen, die nicht als Hausgeld, Haftkostenbeitrag, Unterhaltsbeitrag oder Überbrückungsgeld in Anspruch genommen werden (§ 52 StVollzG)...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Kosten des Vollstreckungsgerichts

Rz. 45 Das Vollstreckungsgericht ist in verschiedener Weise an der Zwangsvollstreckung beteiligt. Die entsprechenden Gebührentatbestände für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts ergeben sich aus dem 2. Teil und aus dem ersten Hauptabschnitts des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz (KV GKG). Auch diese Gebühren wurden mit dem 2. KostRModG erheblich angehoben und...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 5. Grundstücksverwaltung

Rz. 75 Die vordringlichste Aufgabe des Zwangsverwalters besteht in der Verwaltung des beschlagnahmten Grundstücks. § 152 Abs. 1 ZVG regelt hierzu, dass die Pflicht und das Recht bestehen, alle Handlungen vorzunehmen, welche das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten und zu einer ordnungsgemäßen Nutzung führen. Hierbei handelt er selbstständig und ist nur an W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümergemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümergemeinschaft / 3 Gemeinschaftsvermögen

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Insoweit haben die Wohnungseigentümer nicht unmittelbare, sondern nur mittelbare, über die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft abgeleitete Rechte am Gemeinschaftsvermögen.[1] Daher ist alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Hausgeldes die Wohnungseigentümergemein...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FD...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Sonstige nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsr...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 248 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Kinder und junge Erwachsene in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften (Antwort der ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.2 Abgrenzung zum Vermögen

Rz. 6 Nicht als Einkommen nach § 11, sondern nach Maßgabe des § 12 ist Vermögen zu berücksichtigen. Für das Einkommen gilt die modifizierte Zuflusstheorie. Das BSG hat sich insoweit der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen. Sie besagt, dass zum Einkommen alles gehört, was in der Zeit dem Hilfebedürftigen zufließt, während er einen Bedarf an Leistungen zur Sicherung des Le...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.14 Weitere Sachverhalte

Rz. 238 Ein monatliches Durchschnittseinkommen nach einer vorläufigen Bewilligung ist nicht mehr zu bilden (vgl. Rz. 214 ff.). Zuvor hatte das BSG mit Urteil v. 11.7.2019 (B 14 AS 44/18 R) entschieden, dass dem Wortlaut des Gesetzes sich keine Anknüpfungspunkte dafür entnehmen lassen, dass es für die Bildung eines Durchschnittseinkommens darauf ankommt, ob der Bezug von Eink...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.3 Zurechnung von Einkommen zu Personen

Rz. 11 Das Einkommen des Stiefvaters in der Bedarfsgemeinschaft ist zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 14.3.2012, B 14 AS 17/11 R). Das gilt auch bei volljährigen Kindern (vgl. § 9 Abs. 2). Bei unverheirateten Kindern ist auch das Einkommen des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners eines Elternteils als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2). Diese umstritte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.3 Anfordern von Zahlungen

Der Verwalter hat zunächst sämtliche Kostenbeiträge von den Wohnungseigentümern anzufordern, sofern es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten handelt. Praxisrelevant sind hier Zahlungsaufforderungen des Verwalters bezüglich der Zahlung von Hausgeldern nebst den Beiträgen zur Erhaltungsrücklage und den Beiträgen zu beschlossenen Sonderumlagen. Insoweit kann sich der Verwal...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.4 Bildung weiterer Rücklagen

Wie § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zum Ausdruck bringt, sind die Wohnungseigentümer durchaus berechtigt, neben der Erhaltungsrücklage gemäß § 19 Abs. 1 WEG auch weitere Rücklagen zu bilden. Liquiditätsrücklage Hier kann es sich insbesondere anbieten, Liquiditätsrücklagen für den Fall von Hausgeldausfällen oder -rückständen einzelner Wohnungseigentümer zu bilden. Rücklage zur Finanzieru...mehr