Fachbeiträge & Kommentare zu Wohngeld

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Insolvenz (Miete) / 2.5 Sonderfall Eigentumswohnungen

Gehört zur Insolvenzmasse eine vermietete Eigentumswohnung, so ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Wohnungseigentums zu sorgen und die dazu notwendigen Kosten aus der Masse aufzubringen. Aus diesem Grund muss er an den Verwalter der Eigentümergemeinschaft das Hausgeld bezahlen. Zahlt der Mieter im Fall der Vermieterinsolvenz di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Verflechtungsproble... / 4.1 Makler als Verwalter

Lässt sich der als Hausverwalter tätige professionelle Makler im Rahmen seiner Verwaltertätigkeit Straftaten zu Schulden kommen, riskiert er den Verlust seiner Gewerbeerlaubnis. Instruktiv ist hier der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschiedene Fall: Ein Verwalter hatte sich unter Berufung auf die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB aus den Hausgeldern eine...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 2.3 Muster zur Auftragsannahme

Muster: Annahme eines Auftrags für ein Einfamilienhausmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 2.5 Informationspflicht

Gemäß § 11 i. V. m. § 10 MaBV muss der Makler seinen Interessenten in deutscher Sprache rechtzeitig schriftlich, vollständig und korrekt über die Objektmerkmale informieren. Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Annahme eines Maklerauftrags müssen zunächst Provisionshöhe und Vertragsdauer festgelegt sein. Spätestens mit Beginn der konkreten Vertragsverhandlungen im Zuge einer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen des in § 1 Abs. 1 genannten Personenkreises, der von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII grundsätzlich ausgenommen ist. Es ist nicht Bestandteil des Sozialgesetzbuches, weil es in Art. II § 1 SGB I a. F. nicht aufgeführt war und auch in § 68 SGB I (Besondere Teile des Sozialgesetzbuches) nic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Hauptvertrag / 3.1 Objektidentität

Die wirtschaftliche Gleichwertigkeit fehlt insbesondere dann, wenn das verkaufte oder vermietete Objekt oder dessen Umfang vom Maklerauftrag abweicht. Die Identität wurde in den folgenden Fällen noch bejaht: Der Makler war mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags beauftragt, tatsächlich wurde ein Mietvertrag mit Vorkaufsrecht abgeschlossen.[1] Der Mak...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 2.1 Zwangsverwaltung

Die Einleitung eines Zwangsverwaltungsverfahrens bringt den Vorteil, dass der Zwangsverwalter das Hausgeld an die Gemeinschaft zahlen muss. Kann der Zwangsverwalter diese Hausgeldzahlungen nicht durch Mieteinnahmen finanzieren, muss der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger Vorschüsse an den Zwangsverwalter leisten. Dieser zahlt in einem solchen Fall aus den Vorschüssen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versorgungssperre / 3 Aufhebung und Dauer der Versorgungssperre

Die Versorgungssperre ist aufzuheben, wenn der säumige Wohnungseigentümer den Hausgeldrückstand ausgeglichen hat. Achtung Verhältnismäßigkeit Im Übrigen ist zu beachten, dass die Unterbrechung von Versorgungsleistungen stets verhältnismäßig sein muss. Daher ist die Unterbrechung auch dann aufzuheben, wenn der Schuldner bereits einen Großteil des säumigen Hausgelds entrichtet h...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 1 Grundsätze

Weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch das Wohnungseigentumsgesetz regeln Vertragsstrafen. Ist eine Angelegenheit weder durch Gesetz noch durch Vereinbarung der Beschlussfassung unterworfen, fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig.[1] Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 k...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versorgungssperre / Zusammenfassung

Begriff Die Versorgungssperre stellt eine Sanktion bei Hausgeldrückständen von Wohnungseigentümern dar. Der Sache nach handelt es sich nicht um eine Verzugssanktion, für die den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlen würde. Vielmehr handelt es sich um die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. So der Wohnungseigentümer sein Ha...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Umfang

Rz. 15 Der Mieter hat nach dem gemäß § 578 Abs. 2 Satz 1 auch auf Gewerberaummietverhältnisse entsprechend anzuwendenden Absatz 3 des § 555d dem Vermieter nicht nur die Umstände mitzuteilen, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung begründen (vgl. oben Rn. 5 – 11), sondern auch diejenigen, die der Mieterhöhung entgegenstehen. Das ist insofern konsequent, als auch die Moder...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einzugsermächtigung (WEG) / 1.1 Mehrheitsbeschluss

Selbstverständlich bestehen keine Bedenken gegen eine Einführung des Lastschriftverfahrens per Vereinbarung der Wohnungseigentümer. Der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt in diesem Bereich aber auch gemäß § 28 Abs. 3 WEG die Kompetenz zur entsprechenden mehrheitlichen Beschlussfassung zu. Denn es entspricht durchaus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und auch dem I...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einzugsermächtigung (WEG) / 2 Nichtteilnahme

Für den Fall der Nichtteilnahme einzelner Wohnungseigentümer trotz bestehender Verpflichtung aufgrund entsprechender Bestimmung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung oder einer späteren Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder auch entsprechender Beschlussfassung gemäß § 28 Abs. 3 WEG, verleiht die Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Wohnungseigentümern au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einzugsermächtigung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist seitens der Rechtsprechung bereits seit längerer Zeit anerkannt. Gesetzlich legitimiert § 28 Abs. 3 WEG diese Verpflichtung, da den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt ist, über die Art und Weise von Hausgeldzahlungen zu beschließen. Gemäß § 16 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rampe / 3 Versicherungsschutz

Durch eine neue Rampe kann auch der Versicherungsschutz beeinträchtigt werden.[1] Diese Gefahr sollte durch eine entsprechende Negativbescheinigung des Versicherers ausgeräumt werden. Praxis-Beispiel Musterbeschluss Rampe Vornahmemaßnahme Die Wohnungseigentümer beschließen die Errichtung einer Rampe im Bereich des Zugangs der Wohnanlage, und zwar konkret ____ (Standort bezeichn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leer stehende Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Oft stehen Eigentumswohnungen über einen längeren Zeitraum leer, sei es, dass der Bauträger sie nicht fertiggestellt hat, sei es, dass er sie trotz Bezugsfertigkeit noch nicht verkaufen konnte oder sei es, dass der Eigentümer für die Wohnung keine Mieter findet. In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein solcher Leerstan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 5 Ermächtigung des Verwalters

Ermächtigung zur Kreditaufnahme durch Beschluss Da der Verwalter aus eigenem Recht nicht einmal in der Lage ist, einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen, weil ihm gemäß § 9b Abs. 1 WEG schlicht die Vertretungsbefugnis fehlt, ist er erst recht nicht ohne entsprechende Ermächtigung in der Lage, einen langfristigen Darlehensvertrag für die Gemeinschaft abzuschließen. Der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind keine Werbungskosten

Leitsatz Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 2 Höheres Wohngeld und Lastenzuschuss

Zum 1.1.2025 wurde das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Der Betrag steigt um 15 % – selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer können bei Bedarf mehr Lastenzuschuss erhalten.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.7 Regelungen zum Hausgeld

3.7.1 Vorfälligkeit Vorfälligkeits- oder Verfallsregelungen können zwar grundsätzlich auf Grundlage der Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG beschlossen werden und müssen daher nicht zwingend Gegenstand der Gemeinschaftsordnung sein. Dennoch empfehlen sich schon hier entsprechende Bestimmungen, da sie stets sinnvoll sind.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.7.1 Vorfälligkeit

Vorfälligkeits- oder Verfallsregelungen können zwar grundsätzlich auf Grundlage der Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG beschlossen werden und müssen daher nicht zwingend Gegenstand der Gemeinschaftsordnung sein. Dennoch empfehlen sich schon hier entsprechende Bestimmungen, da sie stets sinnvoll sind.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.7.3 Tilgungsbestimmung bei Hausgeldrückständen

Die monatlichen Hausgelder werden einschließlich der Beiträge zur Erhaltungsrücklage der einzelnen Wohnungseigentümer in aller Regel in einer Summe gezahlt. Diese sind dann vom Verwalter entsprechend der Beiträge zum Ausgleich der Kosten und Lasten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Beiträge zur Erhaltungsrücklage aufzuteilen. Für den Verwalter ste...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.7.5 Mahngebühren

Zwar ist die Fälligkeit der von Wohnungseigentümern zu leistenden Zahlungen – egal, ob es sich um die Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans, Beiträge zu beschlossenen Sonderumlagen oder Nachzahlungen auf die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschlossene Abrechnungsspitze handelt – in aller Regel kalendermäßig bestimmt, weshalb säumige Wohnungseigentümer nach der B...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.7.4 Verzugszinsen

Die gesetzliche Regelung in § 288 Abs. 1 BGB sieht einen Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vor. Der Verzugszins sollte nicht über 10 % des Basiszinssatzes hinaus geregelt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.7.2 Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren / Verbot von Sammelüberweisungen

Auch die Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren ist zwar Paradebeispiel für eine Beschlussfassung auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG, dennoch spricht nichts dagegen, eine solche bereits in der Gemeinschaftsordnung zu statuieren. Entsprechendes gilt für ein Verbot von Sammelüberweisungen. Da insoweit regelmäßig Sonderhonorare zugunsten des Verwalters im Verwalterve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1 Wohngeld wird erhöht und an Inflation angepasst

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Wohngeld inflationsbereinigt erhöht. Diese regelmäßige Anpassung, die alle zwei Jahre erfolgt, sorgt dafür, dass das Wohngeld auch langfristig mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt hält. Dadurch bleibt die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 real erhalten.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Neuerungen im Bereich Wohnen ab 1. Januar 2025

Dynamisierung des Wohngelds Zum Jahreswechsel treten wichtige Änderungen in Kraft, die bezahlbares Wohnen fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Mit der Dynamisierung des Wohngelds und der Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit setzt die Bundesregierung zwei zentrale Maßnahmen um, die Menschen mit geringem Einkommen entlasten und mehr bezahlbaren Wohnraum...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Was bedeutet das konkret?

+ 15 % Durchschnittlich steigt das Wohngeld um rund 15 %. Die Anpassung schützt Wohngeldbeziehende – darunter viele Rentnerinnen, Rentner und Erwerbstätige – davor, zusätzlich auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen zu sein. Wohngeldrechner Für Interessierte bietet der Wohngeldrechner auf der Website des BMWSB eine einfache Möglichkeit, den möglichen Anspruch auf Wohngeld ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.2 Warum sind diese Maßnahmen wichtig?

Zentraler Baustein Bezahlbarer Wohnraum ist ein zentraler Baustein für soziale Gerechtigkeit. Die Dynamisierung des Wohngelds sichert die Kaufkraft der Menschen mit geringem Einkommen, während die neue Wohngemeinnützigkeit zusätzlichen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten schafft. Beide Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger weniger Sorgen um die Kos...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss-Sammlung / 3.3.1 Aufzunehmende Urteilsformeln

Aufzunehmen sind die Urteilsformeln aller Rechtsstreitigkeiten gem. § 43 WEG, nicht nur die infolge eines Beschlussklageverfahrens gem. § 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG ergangenen. Zunächst regelt § 43 Abs. 1 WEG Streitigkeiten außenstehender Dritter gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und auch Streitigkeiten außenstehender Dritter gegen einzelne Wohnungseigentümer, soweit Str...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss-Sammlung / 5.1.1 Fortlaufende Nummerierung

Die Eintragungen in die Beschluss-Sammlung haben gemäß § 24 Abs. 7 Satz 3 WEG nacheinander mit fortlaufender Nummerierung zu erfolgen. Praxis-Beispiel Fortlaufende Nummerierung Für den Fall, dass der Vorverwalter keine Beschluss-Sammlung geführt hat, folgendes Beispiel: In der Wohnungseigentümerversammlung vom 16.4.2025 werden 14 Beschlüsse gefasst. Am 21.4.2025 wird dem Verwa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel im Wohnun... / Zusammenfassung

Begriff Ein Eigentümerwechsel kann im Wege der rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Sondereigentum (z. B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen. Praktische Relevanz hat der Eigentümerwechsel in erster Linie hinsichtlich der Zahlungspflichten des n...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel im Wohnun... / 1 Eigentümerwechsel durch Rechtsgeschäft

Der Eigentümerwechsel erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben wird. Mit seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft verliert der bisherige Eigentümer seine Rechte zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung bzw. Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. Neue Zahlungsverpflichtungen zu seinen Lasten kann die Eigentümergemeinschaft ni...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 4.5 Muster eines Versammlungsprotokolls

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit des Wohngelds

Rz. 1126 Das Wohngeld – als fortlaufend gezahlte Sozialleistung – übersteigt nicht die in § 850c ZPO genannten Grenzen. Bedeutung kann eine mögliche Pfändbarkeit des Wohngelds nur dann erlangen, wenn es mit Arbeitseinkommen und/oder anderen Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, zusammengerechnet werden kann. Rz. 1127 Nach § 850e Nr. 2a ZPO sind mit dem Arbeitseinkommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 42 Wohngeld

A. Allgemeines Rz. 1125 Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§ 1 Abs. 1 WoGG). Das Wohngeld wird in der Regel im Voraus gezahlt. Es ist monatlich zu zahlen (§ 26 Abs. 2 WoGG). Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz. Wohngeld ist eine fortlaufend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Hausgeld, § 47 StVollzG

Rz. 559 Nach § 47 StVollzG darf der Gefangene von seinen Bezügen einen bestimmten Betrag monatlich und das Taschengeld nach § 46 StVollzG für den Einkauf (§ 22 StVollzG) oder anderweitig verwenden. Rz. 560 Das Hausgeld ist generell unpfändbar. Die herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung verneint eine Pfändbarkeit des Hausgeldes.[488] Der Gesetzgeber wollte das ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 1125 Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§ 1 Abs. 1 WoGG). Das Wohngeld wird in der Regel im Voraus gezahlt. Es ist monatlich zu zahlen (§ 26 Abs. 2 WoGG). Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz. Wohngeld ist eine fortlaufend gezahlte Sozi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2025, Update Unterhal... / 3. Wohnkostenansätze im Selbstbehalt

Die im Selbstbehalt pauschal und ohne Rücksicht auf die jeweiligen Verhältnisse am Wohnort des Schuldners einheitlich angesetzten Wohnkosten sind nach wie vor das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle. Denn sie sind innerhalb des Selbstbehaltssatzes[49] nicht nur die vom Betrag her bedeutsamste Größe, sondern fallen in der Höhe für jeden (Unterhaltsschuldner-) Haushalt auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Verfahren

Rz. 1128 Da das Wohngeld als laufende Sozialleistung wie Arbeitseinkommen gepfändet wird (§ 54 Abs. 4 SGB I), finden die Bestimmungen der §§ 829, 835, 850 ff. ZPO Anwendung. Drittschuldner sind die Wohnungs- oder Wohngeldämter der Städte und Gemeinden.mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 210 Stellt sich heraus, dass der Schuldner arbeitslos ist und ihm Arbeitsförderung (§ 3 Abs. 1 SGB III) in der Form von Arbeitslosengeld (§ 136 Abs. 1 SGB III) zusteht, ist stets die Pfändung dieser Leistung zu erwägen. Das Arbeitslosengeld ist als laufend gezahltes Sozialeinkommen wie Arbeitseinkommen (vgl. § 8 – Arbeitseinkommen) pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I). Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

I. Pfändbarkeit des Wohngelds Rz. 1126 Das Wohngeld – als fortlaufend gezahlte Sozialleistung – übersteigt nicht die in § 850c ZPO genannten Grenzen. Bedeutung kann eine mögliche Pfändbarkeit des Wohngelds nur dann erlangen, wenn es mit Arbeitseinkommen und/oder anderen Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, zusammengerechnet werden kann. Rz. 1127 Nach § 850e Nr. 2a ZPO ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen, § 850e Nr. 2a ZPO

Rz. 120 § 850e Nr. 2a ZPO bezieht sich nur auf laufende Sozialleistungen, die aufgrund des Sozialgesetzbuches oder solcher Einzelgesetze, die Bestandteil des Sozialgesetzbuches sind, gewährt werden. Sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus, Ansprüche auf Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen oder Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungen unterei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Arbeitseinkommen des Strafgefangenen, §§ 43, 39 StVollzG

Rz. 556 Arbeitseinkommen erzielt der Gefangene durch die im Rahmen des Strafvollzuges zu leistende Arbeit (§ 43 StVollzG) oder aus einem freien Beschäftigungsverhältnis, im Rahmen einer Außenbeschäftigung oder als Freigänger. Gefangene, die sich im Erst- oder Regelvollzug befinden, sind grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. Rz. 557 Das Arbeitsentgelt dient nach § 51 StVollzG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / f) Sonstige Aspekte des Antrags

Rz. 76 Der Gläubiger kann den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses jederzeit zurücknehmen, wobei er die Folgen für die Verjährungsunterbrechung, § 212 BGB, bedenken muss. Erfolgt eine solche Antragsrücknahme nach dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, steht sie einem Verzicht nach § 843 ZPO gleich. Über die Kostentragungspflichten fü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / A. Einleitung

Rz. 1 In der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung wie im Forderungsmanagement gibt es regelmäßig zwei Problemkreise für den Rechtsanwalt: Er muss sich Kenntnis über das Vermögen des Schuldners verschaffen und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Nicht selten lassen sich die Maßnahmen kaum voneinander trennen. Rz. 2 Zur Beschaffung dieser Informationen können der Gläub...mehr