Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Controlling im Zeitalter ge... / 4.3.2 LMI Lean Management Institut GmbH

Das Lean Management Institut unterstützt Unternehmen dabei, Lean Management umfassend und nachhaltig zu implementieren. Das Lean Management Institut befasst sich im Detail mit der Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung von Lean Management und der Anwendung von Lean-Methoden durch Training, Coaching und vor Ort Beratung. Variabilisierung der administrativen und indir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.1 Beteiligung in bestimmter Höhe

Rz. 54 § 17 EStG greift nur ein, wenn der Stpfl. (d. h. der Veräußerer) in bestimmter Höhe am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Nach § 17 Abs. 1 S. 3 bzw. S. 1 EStG muss die Beteiligung des Stpfl. ab Vz 2001/2002: 1 % oder mehr betragen. Dies gilt, wenn der Stpfl. unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Eine geringere Beteiligung genügt nur, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.5 Unentgeltliche Übertragung der Anteile

Rz. 154 Eine unentgeltliche Übertragung der Anteile stellt keine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG dar (Rz. 124). Unentgeltlicher Erwerb ist Erwerb durch Erbfall, Vermächtnis, Schenkung, vGA, Kapitalherabsetzung (Sachauskehrung) oder Liquidation.[1]. Kennzeichen des unentgeltlichen Erwerbs ist, dass keine Gegenleistung erbracht wird. Entgeltlich ist der Erwerb dagegen, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 63 Begünstigt sind die Inhaber der anerkannten Blindenwerkstätten und die anerkannten Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten i. S. v. § 226 SGB IX . Nach § 226 SGB IX sind die §§ 223 und 224 SGB IX auch zugunsten von aufgrund des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliwaG) v. 9.4.1965 [1] anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden. Dies stellt sicher, dass – auch nach Aufhebung...mehr

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Controlling im Zeitalter ge... / 4.2.2 Horváth AG

Horváth ist eine Managementberatung mit internationaler Tätigkeit und über 1.400 Mitarbeitern an Standorten in Europa, den USA und weiteren globalen Märkten. Horváth bietet Beratung für Unternehmen und Führungskräfte an, um Geschäftsmodelle, Organisationsstrukturen, Abläufe und Steuerungssysteme zu gestalten. Dabei liegt der Fokus auf Transformation, Performance Management u...mehr

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Controlling im Zeitalter ge... / 2.2.1 Neue Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Europäischen Union

Die vergangenen zwei Jahre waren in der Europäischen Union von einer außergewöhnlich hohen Dichte an makroökonomischen und geopolitischen Umbrüchen gekennzeichnet. Eine Entwicklung, die sich fortsetzt. Die europäische Wirtschaft erlebt eine tiefgreifende Veränderung bisheriger Gewissheiten. Für Unternehmen bedeutet dies ein erhöhtes Maß an Unsicherheiten. Operatives Agieren ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit verursachte wirtschaftliche Benachteiligung blinder...mehr

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Controlling im Zeitalter ge... / 3.1.4 Neue resilienzunterstützende Tools und KPIs im Controlling

Die Fähigkeit eines Unternehmens, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und Krisen erfolgreich zu bewältigen, hängt, wie oben ausgeführt, wesentlich von der eine Widerstandsfähigkeit unterstützende Steuerungsinstrumente ab. Controlling-Tools und die richtigen Kennzahlen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie nicht nur die operative Effizienz sicherstellen, sondern auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 6 Ausdehnung auf umwandlungsgeborene Anteile

Rz. 368 § 17 Abs. 6 EStG enthält eine Folgeänderung für die Einbringung von Anteilen im Fall des Anteilstauschs nach § 21 UmwStG bzw. für den Fall, dass zu dem nach § 20 UmwStG eingebrachten Betrieb Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehörten. § 17 Abs. 6 EStG behandelt nur die durch einen Anteilstausch erworbenen Anteile. Jedoch enthält das UmwStG für andere umwandlungsgeb...mehr

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Land- und Forstwirte / 9 Zuschüsse, Schadensersatz und (staatliche) Beihilfen

Land- und Forstwirte erhalten viele (meist staatliche) Zuschüsse. Geht der Land- und Forstwirt im Gegenzug eine Verpflichtung ein, kann es zu einem Leistungsaustausch kommen, wenn der Zuschussgeber einen verwertbaren Vorteil erhält. Dann ergibt sich für den Zuschuss beim Land- und Forstwirt eine Umsatzsteuer, aus der der staatliche Zuschussgeber keinen Vorsteuerabzug erhält....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nicht mehr als zwei Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Steuerbefreiung verlangt neben den persönlichen Voraussetzungen des Unternehmers, dass er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Zwar ist der Gesetzeswortlaut insoweit eindeutig und lässt grundsätzlich keinen Raum für Interpretationen. Die Verwaltung[1] geht dennoch von der absoluten Anzahl der Arbeitnehmer ab. Bei der Frage nach den Beschäftigten soll es n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.2 Ähnliche Beteiligungen

Rz. 39 § 17 Abs. 1 S. 3 EStG erfasst nicht nur die jeweils gesellschaftstypischen Mitgliedschaftsrechte, sondern auch "ähnliche Beteiligungen". Sprachlich bezieht sich dieser Ausdruck nicht auf die unmittelbar davor stehenden "Genussscheine", sondern auf alle in S. 3 aufgezählten Anteilsrechte. "Ähnliche Beteiligungen" sind also den Aktien, GmbH-Anteilen und Genussscheinen ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.7 Gleichgestellte andere Seeschiffe

Rz. 37 Ebenfalls begünstigt ist der Betrieb von solchen Seeschiffen, die im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen sind, wenn sie überwiegend außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen unter dem Meeresboden eingesetzt werden.[1] Es handelt sich nach dem Gesetzeswortlaut um eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3.1 Antragsfrist

Rz. 49 Seit 1.1.2006 muss der Antrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (Indienststellung) gestellt werden (Rz. 54a). Rz. 50 Bei neu gegründeten Betrieben beginnt nach der alten Rechtslage der Gewerbebetrieb mit ersten Maßnahmen, die der werbenden Tätigkeit dienen, das wäre z. B. nach der Ansicht der Finanzverwaltung der Abschluss des Bauvertrags über das Schiff als Hil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 8 Schifffahrtsbetriebe erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Vor der Anwendung des § 5a EStG stellt sich daher die allgemeine Frage der Gewinnerzielungsabsicht i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG, da Schifffahrtsunternehmen in der Vergangenheit oftmals als Verlustzuweisungsgesellschaften anzusehen gewesen sind.[1] Nach der Rspr. des BFH besteht in diesen Fällen die...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.3.1 Rückwirkende höhere Eingruppierung und Stufenzuordnung

Der fristgerecht gestellte Antrag wirkt gemäß § 29f Abs. 1 Buchstabe b letzter Halbsatz TVÜ-Länder auf den 1.1.2021 zurück. Damit ist für die Rechtsfolgen immer auf die Verhältnisse am 1.1.2021 abzustellen. Dies gilt insbesondere für die Stufenzuordnung. Waren Beschäftigte bisher den Stufen 2, 3, 4, 5 oder 6 zugeordnet, erfolgt die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 17 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 30.9.2005 (§ 18 TVÜ-Länder)

Übersicht § 10 TVÜ-Länder regelt den Fall, dass am Stichtag der Überleitung die höherwertige Tätigkeit bereits übertragen worden ist. § 14 TV-L regelt den Fall, dass einem ab dem 1.11.2006 neu eingestellten Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen wird. § 18 TVÜ-Länder regelt die Fälle, dass einem übergeleiteten Beschäftigten nach dem Stichtag bis zum ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.4 Absatz 3

Absatz 3 erweitert die Berücksichtigung von Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegen nach der Überleitung. Zunächst war geregelt, dass Beschäftigte mit relativ kurzer Aufstiegszeit in dem Zeitraum 1.12.2006 und 31.10.2008 höhergruppiert worden wären. , Der Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltgruppe wäre ohne Berücksichtigung der sog. 50-v. H.-Klausel nachgeholt worden. Diese Reg...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 3.1 Regelungsinhalt

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TV-L hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 und 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (3. Abschnitt) In § 4 ist der erste Schritt der Überleitung in den TV-L geregelt. A...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.5 Anpassungen der Eingruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung (§ 17 Abs. 4 TVÜ-Länder)

Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung sind die Eingruppierungen der ab dem 1.11.2006 neu eingestellten Beschäftigten sowie sämtliche Umgruppierungen nach dem 1.11.2006 dahingehend zu überprüfen, ob sie mit der Wertung der neuen Entgeltordnung übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Eingruppierungen/Umgruppierungen der neuen Entgeltordnung anzupassen. D...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 1 Die Entwicklung vom BAT zum TV-L

Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Angesichts der zunehmenden Kritik an der Komplexität wie Kostenstruktur der Regelungen des BAT waren sich die Tarifvertragsparteien einig, dass eine umfassende Reform des Öffentlichen Dienstrechts dringend notwendig ist. Es galt den als antiquiert empfundenen...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.3.2 Zuordnung der Beschäftigten in Entgeltgruppe 3 evtl. der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer 3-jährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Länder nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen werden nun auch den Angestellten eröffnet. Die Entgeltgruppe 4 ist in der Regel nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von Vergü...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.2.2 Auswirkungen von Entgeltanpassungen (z. B. Tariferhöhungen, Anpassung BAT-O)

Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile werden als dynamische Besitzstandszulage weitergezahlt, d. h. sie nehmen an künftigen allgemeinen Entgeltanpassungen teil und werden um den Prozentsatz verändert, um den sich der Betrag der jeweiligen Entgeltgruppe erhöht oder vermindert (§ 11 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-L). Gemäß der Tarifeinigung (Anlage 6) vom 1.3.2009 erhöht sie sich ab dem ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 5.1 1. Schritt: Zuordnung zu einer Entgeltgruppe des TV-L

Im ersten Schritt wird festgestellt, in welcher Vergütungsgruppe die Angestellten bzw. in welche Lohngruppe die Arbeiter zum Stichtag tatsächlich eingruppiert waren (Ist-Eingruppierung). Auf der Grundlage dieser Ist-Eingruppierung am Stichtag wurden sie mittels einer Zuordnungstabelle (Anlage 2 TVÜ-L) in eine Entgeltgruppe der Grundentgelttabelle des TV-L überführt. Dabei ga...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2.35 Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten, Anhebung der Entgeltgruppe S 9; 29g TVÜ-L

Die Tarifvertragsparteien haben in der Einkommensrunde 2023 den Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst und als daraus resultierende Folgeänderung die Anhebung der Monatstabellenentgelte der Entgeltgruppe S 9 vereinbart. Die besonderen (längeren) Stufenlaufzeiten waren zum 1.1.2019 mit der Einführung einer separaten Tabelle (Anlage G) geregelt ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 13.2.1 Absatz 1

Besitzstand bei der Beschäftigungszeit Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder werden für die Dauer des über den 31.10.2006 hinaus fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die vor dem 1.11.2006 nach Maßgabe der jeweiligen tarifrechtlichen Vorschriften anerkannten Beschäftigungszeiten – mit Ausnahme bestimmter, im BAT-O/MTArb-O genannter Zeiten – als Beschäftigungszeit im Sinne des § 3...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.3 Absatz 2

Absatz 2 betrifft die Angestellten der Vergütungsgruppen X, IX, IXa (Überleitung in Entgeltgruppe 2) sowie der Vergütungsgruppen Vb bis Ia (Überleitung in Entgeltgruppen 9 bis 15). Die Beschäftigten der vorgenannten Vergütungsgruppen, welche die sog. 50-v. H.-Klausel erfüllt haben, stiegen zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nach bisher geltendem Recht höhergruppiert worden wären, z...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 21.2 Kommentierung

§ 22 TVÜ-Länder enthält eine besondere Fälligkeitsregelung zur Zahlung der bis zum 31.10.2006 erarbeiteten unständigen Bezügebestandteile. Danach werden die unständigen Bezügebestandteile für Arbeitsleistungen bis zum 31.10.2006 "nach den bis dahin jeweils geltenden Regelungen abgerechnet als ob das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Oktober 2006 beendet worden wäre." Unständ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 18.1 TVÜ-Länder

Überleitung in die Entgeltgruppe 2 Ü (Abs. 1) Die Regelung betrifft lediglich den Arbeiterbereich wie folgt: Hierdurch wurden die 15 Entgeltgruppen für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung um eine weitere Entgeltgruppe erweitert. Die Regelung betrifft Arbeiter der Lohngruppe 1 Fallgruppe 2 mit einfachen Tätigkeiten, bei denen ein doppelter Aufstieg zunäch...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.2 Absatz 1

§ 8 Abs. 1 TVÜ-L betrifft nur die Angestellten der Vergütungsgruppen VIII (Überleitung in Entgeltgruppe 3), VII (Überleitung in Entgeltgruppe 5), VIb (Überleitung in Entgeltgruppe 6), Vc (Überleitung in Entgeltgruppe 8). Eine Überleitung von Angestellten in die Entgeltgruppen 4 und 7 ist nach § 4 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 2 TVÜ-L Teil A und B nicht vorgesehen. § 8 Abs. 1 Satz 1 T...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 1.1 Regelungsinhalt

§ 1 TVÜ-Länder bestimmt den persönlichen und sachlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TV-L. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TV-L an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ-L, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TV-L das bisherige Tarifrecht ablöst. Absatz 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Absatz 1 Satz 1 ist ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.3.4 Beschäftigte in Überlappungsbereichen

Zukünftig soll es keinen "Überlappungsbereich" zwischen den ehemaligen Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten mehr geben. Soweit in der Vergütungsordnung als auch im Lohngruppenverzeichnis nahezu identische Tätigkeitsmerkmale enthalten waren, werden diese Merkmale nunmehr entweder dem Teil II (z. B. Beschäftigte im Bereich Theater und Bühnen, Masseure, Fachangestellte für Bäd...mehr

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Abschreibungen auf Wohnimmo... / 3. Sachbezogene Abschreibungsbegünstigung

Begünstigungszeitraum 1: Ursprünglich begünstigt waren Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige (Begünstigungszeitraum 1). Beraterhinweis Erfordert die Schaffung neuer Mietwohnungen nach der Landesbauordnung eines Bundeslandes keine Baugenehmigung, aber die förmliche Einreichung...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.1 Überblick

Vergütungsgruppenzulagen waren ein Ersatz für nicht vorhandene Zwischengruppen zwischen den Vergütungsgruppen des BAT. Erst die Summe des Entgelts aus der Vergütungsgruppe und der Zulage bildete die tarifliche Gesamtwertigkeit der Tätigkeit ab. Durch die Überleitung in den TV-L hat sich an der Tätigkeit und deren Wertigkeit nichts geändert. Daher wird gemäß § 9 TVÜ-L Besitzs...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.1 Überblick über die Auswirkungen des Inkrafttretens der Entgeltordnung auf die Übergangsregelung zur Eingruppierung

Die "neuen" Eingruppierungsregelungen (§§ 12, 13 TV-L) traten zum 1.1.2012 in Kraft. Die Regelungen des § 17 TVÜ-Länder für Eingruppierungen in der Zeit bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L waren grundsätzlich bis zum 31.12.2011 befristet, wobei ursprünglich folgende Ausnahmen galten: für Beschäftigte gemäß Teil II Abschnitt B der Anlage 1a zum BAT/BAT-O (Datenve...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.7 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage (§ 17 Abs. 6 TVÜ-Länder)

Diese Regelung korrespondiert mit der Regelung in der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3. Danach wurden am Stichtag 31.10.2006 gewährte Zulagen als Besitzstandszulage weiter gewährt. Auch bei Neuübertragung einer nach den zuvor geltenden tariflichen Regelungen anspruchsbegründenden Tätigkeit nach dem 31.10.2006 wurde eine entsprechende Zulage bis zu einer Überarbeitung ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 21.1 Regelungsinhalt

Im Zeitpunkt der Gehaltsanweisung – Zahltag ist der Letzte eines Monats – steht noch nicht fest, ob und wie viel Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, zuschlagspflichtige Überstunden etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die unständigen Bezügebestandteile zeitversetzt auszuzahlen. Im neuen Tarifrecht der Länder ist die Abrechnung u...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.8.1 Vorgehen bei Eingruppierung

Wurden ab dem 1.11.2006 Beschäftigte neu eingestellt, war wie folgt zu verfahren: Hinweis Vorgehen bei Neueinstellungen Erster Schritt: Ab dem 1.11. neu eingestellte Beschäftigte waren zunächst nach den bisherigen Eingruppierungsvorschriften und nach dem bisherigen Bewertungsverfahren in das System der Vergütungsordnung bzw. des Lohngruppenverzeichnisses einzureihen. Zweiter Sc...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.6.3 Beschäftigte in der Datenerfassung

Beschäftigte in der Datenerfassung unterfallen ab dem 1.1.2021 nicht mehr dem Geltungsbereich des Abschnitt 11 (siehe Vorbemerkungen zu Abschn. 11), sie wenden Informations- und Kommunikationstechnik lediglich an. Die Tätigkeitsbewertung richtet sich nach Teil I. Vorhandene Beschäftigte in der Datenerfassung, die am 31.12.2020 in Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitt 5 EntgO ei...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 13.1 Regelungsinhalt

Im neuen Tarifrecht der Länder ist die "Beschäftigungszeit" abweichend vom bisherigen Tarifrecht definiert. Der TV-L unterscheidet – entgegen den bis 31.10.2006 für die Arbeitnehmer der Länder im Tarifgebiet West geltenden Regelungen – nicht mehr zwischen den Begriffen "Beschäftigungszeit" und "Dienstzeit" bzw. "Jubiläumszeit". Letzteres waren die Zeiten im gesamten öffentlic...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 5.1 Regelungsinhalt

Die Stufenzuordnung gemäß § 6 ist der dritte Schritt der Überleitung der Angestellten in den TV-L. Absatz 1 (Grundsatz) Für die Stufenzuordnung der Angestellten haben die Tarifvertragsparteien eine pragmatische Lösung gefunden, die Besitzstände für die Arbeitnehmer sicherte und Kostensteigerungen für die Arbeitgeber weitgehend vermied. Nachdem die ersten 2 Schritte der Überleit...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.4 Absatz 3

§ 9 Abs. 3 TVÜ-L regelt die Berücksichtigung einer Vergütungsgruppenzulage im Anschluss an einen Fallgruppenaufstieg. Dies betrifft Angestellte, die aufgrund ihrer Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungs- und Fallgruppe, die bei Überleitung in den TV-L eine Zuordnung zu einer der Entgeltgruppen 3, 5, 6 oder 8 zur Folge hatte, nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder Bewähr...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.8.2 Übernahme der bisherigen Eingruppierung

Auch nach Inkrafttreten der Entgeltordnung besteht weiterhin die Möglichkeit, der erweiterten Anrechnung einer vorherigen Eingruppierung und vorherigen Stufe aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis nach § 17 Abs. 7 Satz 3 TVÜ-Länder. Die Anlage 4 zum TVÜ-Länder berücksichtigte ein etwaiges vorangegangenes Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, bei dem ebenfalls ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2.1.1 Regelungsinhalt

In § 2 TVÜ-L sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TV-L ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TV-L den BAT/BAT-O, MTArb/MTArb-O und die diese ergänzenden Tarifverträge nicht einfach ersetzen. Der BAT usw. blieben folglich auch nach dem 31.10.2006 in Kraft. Der TVÜ-Länder-VKA enthält somit einerseits Vorschriften z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4.1 Vorrausetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung

Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Mietverträge unter Angehörigen unterliegen jedoch stets einer kritischen Prüfung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlus...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 29.3.1 Beschäftigte mit Eingruppierung in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit "kurzen" Aufstiegen

Seit 1.11.2006 gibt es (außer im Rahmen der Besitzstandsregelungen des TVÜ-Länder) keine Aufstiege mehr (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Länder). Ab EG 9 wurden die Aufstiege in den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 berücksichtigt. Nicht hingegen in den EG 2 bis 8. Hier weichen die Anlagen 2 und 4 TVÜ-Länder bei der Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe voneinander ab. ...mehr