Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Land- und Forstwirte / 7 Rechnungsstellung

Rechnet der Land- und Forstwirt seine erbrachten Leistungen selbst ab, muss er eine Rechnung ausstellen, in der er die Umsatzsteuer, das Nettoentgelt, den nach § 24 Abs. 1 UStG maßgeblichen Durchschnittssatz, eine laufende Rechnungsnummer sowie seine Steuernummer oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweist (Rechnung). Der Leistungsempfänger benötigt eine derartige...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.1 Übersicht Umsatzsteuer- und Vorsteuerpauschalierungen

Wichtig Änderungen des Durchschnittsatz und der Vorsteuerpauschale durch das Jahressteuergesetz 2024 Im JStG 2024 wurde beschlossen, dass der Durchschnittsatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG für Land- und Forstwirte für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 % und ab 1.1.2025 auf 7,8 % abgesenkt wird. Überblick: Durchschnittsätze und Vorsteuerpauscha...mehr

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Land- und Forstwirte / 11 Option zur allgemeinen Besteuerung

Land- und Forstwirte können auf die Sonderbesteuerung des § 24 UStG verzichten und zur Regelbesteuerung optieren[1], z. B. bei der Betätigung von großen vorsteuerbehafteten Investitionen (z. B. Stallgebäude). Die Vorsteuer wäre im Rahmen des § 24 UStG verloren, eine Option zur Allgemeinbesteuerung und damit Auszahlung der Vorsteuer durch das Finanzamt lohnt sich daher. Wicht...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.2 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG

Unter § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG (Steuersatz + Vorsteuerabzug jeweils 5,5 % = Zahllast 0 EUR) fallen insbesondere folgende im Rahmen der Forstwirtschaft anfallende Erzeugnisse[1]: Stammholz (Stämme und Stammteile), Schwellenholz, Stangen, Schichtholz, Industrieholz, Brennholz, sonstiges Holz (z. B. Stockholz, Pfähle, Reisig) und forstliche Nebenerzeugnisse wie Forstsamen, ...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.4 Übrige Erzeugnisse i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG

Der Durchschnittssatz ab 1.1.2025 von 7,8 % nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG mit einem pauschalen Vorsteuerabzug von 7,8 % und daraus resultierend mit einer Zahllast von 0 EUR gilt insbesondere für die Umsätze der wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse wie z. B. Getreide, Getreideerzeugnisse, Vieh, Fleisch, Milch, Obst, Gemüse und Eier. Der Verkauf land- und forstwirt...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.4 Holzverkauf an Selbstwerber, Forstbetriebsgemeinschaften, Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Beim Holzverkauf des Waldbesitzers an einen sog. Selbstwerber [1] (= dieser nimmt Fällung, Aufarbeitung und Rückung vor) können entsprechend der vertraglichen Vereinbarung folgende Fälle vorliegen[2]:mehr

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Land- und Forstwirte / 6 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Erwirbt der nach § 24 UStG pauschalierende Land- und Forstwirt aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten Gegenstände, unterliegt er der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb [1], wenn er die Erwerbsschwelle von 12.500 EUR des Vorjahrs überschritten hat oder freiwillig zur Erwerbsbesteuerung optiert und dies dem Finanzamt erklärt (dies wird er dann machen, wenn der auslän...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Land- und Forstwirte / 8 Unrichtiger Steuerausweis in der Rechnung

Pauschalierende Land- und Forstwirte sind zur Angabe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags verpflichtet. Weist der Abnehmer in einer Gutschrift die Umsatzsteuer zu hoch aus, muss der Land- und Forstwirt den zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag an das Finanzamt abführen.[1] Das Gleiche gilt, wenn der Land- und Forstwirt für eine gar nicht erbrachte Leistung oder...mehr

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Land- und Forstwirte / 13 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Normalerweise ist im Umsatzsteuerrecht immer der Leistende der Umsatzsteuerschuldner im Verhältnis zum Finanzamt. Nach § 13 b Abs. 4 UStG wird jedoch der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) u. a. zum Steuerschuldner, wenn er von einem im Ausland ansässigen Unternehmer eine in Deutschland steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung empfängt. Dies gilt auch, wen...mehr

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Land- und Forstwirte / Zusammenfassung

Überblick Für die im Rahmen eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs ausgeführten Umsätze wird die Umsatzsteuer und die Vorsteuer abweichend von der Regelbesteuerung nach Durchschnittssätzen festgesetzt. Bei der Durchschnittssatzbesteuerung ergibt sich für viele Umsätze letztlich keine vom Land- und Forstwirt abzuführende Umsatzsteuer. Jedoch erhält der gewerbliche Abnehmer ...mehr

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Land- und Forstwirte / 4 Vorsteuerberichtigung beim Wechsel der Besteuerungsart oder bei Betriebsaufgabe

Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 7 UStG kann sich u. a. ergeben bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Besteuerung nach § 24 UStG und umgekehrt [1], wenn der Berichtigungszeitraum nach § 15 a Abs. 1 UStG einzelner Wirtschaftsgüter (grds. 5 Jahre bzw. 10 Jahre bei Gebäuden ab der erstmaligen Verwendung) noch nicht abgelaufen ist. Bei der Lieferung von Tieren...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.3 Erzeugnisse i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG

Bei den in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG aufgezählten Erzeugnissen beträgt der Steuersatz 19 %[1] und der Vorsteuerabzug 7,8 %. Somit ergibt sich eine Zahllast 11,2 %[2] für den Lieferer. Zu den in der Anlage 2 des UStG nicht aufgeführten [3] Sägewerkserzeugnissen i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG gehören insbesondere Balken, Bohlen, Kanthölzer, besäumte und unbesäumte Br...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 20 Steuerfrei sind nach der Vorschrift die Umsätze der Blinden. Unter die Vergünstigung fallen somit grundsätzlich Umsätze jeder Art, auch den Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben. Die Steuerfreiheit ist auch nicht nach der Höhe der Entgelte begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, abgesehen von den Voraussetzungen hinsichtlich der ...mehr

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Land- und Forstwirte / 12 Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Die von einem im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebieten ansässigen Kleinunternehmer für seine steuerpflichtigen Umsätze geschuldete Umsatzsteuer wird nicht erhoben (allerdings besteht dann auch kein Recht zum Vorsteuerabzug). Ein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG ist gegeben, wenn der Gesamtumsatz i. S. d. § 19 Abs. 2 UStG im Vorjahr 25.000 EUR (bi...mehr

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Land- und Forstwirte / 5 Geschäftsveräußerung

Veräußert der Land- und Forstwirt seinen gesamten Betrieb, unterliegt dies als sog. nicht steuerbare Geschäftsveräußerung insgesamt nicht der Umsatzsteuer.[1] Dies gilt auch, wenn der bisherige Landwirt seinen Einzelbetrieb in eine neu gegründete Gesellschaft einbringt, jedoch die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) zurückbehält und diese dauerhaft an die Gesellsch...mehr

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Land- und Forstwirte / 9 Zuschüsse, Schadensersatz und (staatliche) Beihilfen

Land- und Forstwirte erhalten viele (meist staatliche) Zuschüsse. Geht der Land- und Forstwirt im Gegenzug eine Verpflichtung ein, kann es zu einem Leistungsaustausch kommen, wenn der Zuschussgeber einen verwertbaren Vorteil erhält. Dann ergibt sich für den Zuschuss beim Land- und Forstwirt eine Umsatzsteuer, aus der der staatliche Zuschussgeber keinen Vorsteuerabzug erhält....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Steuerbefreiung für Umsätze von Blinden reicht bis in das Jahr 1923 zurück (damals noch eine Umsatzsteuerbefreiung für Kriegsblinde). Unmittelbare Vorläufer von § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG (Umsätze der Blinden) waren die Regelungen in § 4 Nr. 18 UStG 1951 und § 45 UStDB 1951. Durch § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG 1967 war insofern eine Erweiterung gegenüber dem früheren Re...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.3 Verkauf zugekaufter Produkte, Verarbeitung von Produkten

Die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG [1] gilt nicht für den Verkauf zugekaufter Produkte.[2] Werden nicht selbst erzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse im eigenen Betrieb durch urproduktive Tätigkeiten zu einem Produkt anderer Marktgängigkeit weiterverarbeitet, gelten diese hingegen als eigene Erzeugnisse, z. B. wenn zugekaufte Samen, Zwiebeln, Knollen, Stecklinge und...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit verursachte wirtschaftliche Benachteiligung blinder...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.8 Regelbesteuerungsumsätze: Anwendung § 24 UStG durch die Vereinfachungsregelung Abschn. 24.6 UStAE

Im Rahmen eines pauschalierenden Land- und Forstwirtschaftsbetriebs ausgeführte, nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienende Regelbesteuerungsumsätze (z. B. Lieferung zugekaufter Erzeugnisse[1], nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienende sonstige Leistungen[2] können unter folgenden Voraussetzungen trotzdem in die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG einbezogen werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 2.2 Optionsrecht

Im Hinblick darauf, dass Steuerbefreiungen bei der Umsatzsteuer regelmäßig zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, kann der Vermieter auch unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG verzichten (sog. Option nach § 9 UStG). Eine Option ist allerdings nur möglich, wenn die Vermietungsleistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgef...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / 4. Stellungnahme

Dies gilt für beide Varianten der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO. Auch bei der Steuerhinterziehung durch aktives Tun realisiert der Täter erst mit der Festsetzung und Fälligkeit der Steuern die Ersparnis von Aufwendungen, die – "durch die Tat" – herbeigeführt worden ist.[59] Vor Eintritt des Taterfolgs kann der gegen die steuerliche Erklärungspflicht Verstoßende no...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / cc) Keine Entnahmebesteuerung, sondern Versagung Vorsteuerabzug und "§ 15a-Korrektur"

Keine Besteuerung gem. Art. 26 MwStSystRL: Rechtsfolge ist, dass Leistungen eines (Betriebs-)Teils der Organschaft an einen anderen (Betriebs-)Teil, in dem nichtwirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden (oder ganz generell solche "Innenleistungen" eines Steuerpflichtigen), nicht gem. Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL zu besteuern sind. Die zugewendeten Vorteile bleiben im Unterneh...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG: Das BMF regelt den Vorsteuerabzug bzw. die Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten vollständig neu (BMF v. 9.12.2024 – III C 2 - S 7306/19/10003 :004, BStBl. I 2024, 1604 = UR 2024, 149). Neben den allgemeinen Grundsätzen erläutert die Verwaltung u....mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Sonstige

Änderungen des UStAE zum 31.12.2024: Der UStAE berücksichtigte zum Teil noch nicht die seit dem BMF, Schr. v. 22.12.2023 (BMF v. 22.12.2023 – S 7015/22/10003 :001, BStBl. I 2023, 2248) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthielt der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden mussten. Mit Schrei...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Hintergrund und Systematik der Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Nichtbesteuerung der "Innenleistungen" war ausschlaggebend für Entwicklung der Organschaft: Im Gegenteil waren genau diese "Steuervorteile", die sich aus der Nichtsteuerbarkeit der "Innenleistungen" ergeben, seinerzeit einer der wesentlichen Gründe für die Entwicklung des Rechtsinstituts der Organschaft.[22] Entscheidung der Mitgliedstaaten: Im Übrigen ist die Nichtsteuerbark...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / e) Entscheidung des EuGH

"Innenleistungen" nie steuerbar: Auch der EuGH konnte dem Vorbringen des BFH nicht viel abgewinnen und so antwortete er, aus dem Unionsrecht ergebe sich, dass "Dienstleistungen", die von einem (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (= Mehrwertsteuergruppe) an einen anderen (Betriebs-)Teil des Steuerpflichtigen erbracht würden, selbst dann nicht der Mehrwertsteuer unterlägen...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / c) Zumindest wenn "Leistungsempfänger nicht oder nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt"

"Gefahr von Steuerverlusten": Die vorstehende generelle Frage schränkte der V. Senat in einer zweiten Vorlagefrage[16] dahingehend ein, dass er fragte, ob die Innenleistungen "jedenfalls dann" steuerbar seien, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, da dann die Gefahr von Steuerverlusten bestehe.[17] Systematische Folge der Or...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Was wollte der EuGH sagen?

Vorsicht bei Verallgemeinerungen: Das Problem ist, dass das "Zusatzargument", das der EuGH bemühte, leicht missverstanden werden kann (auch hier gilt, wie so oft, "weniger ist mehr"). Man muss daher, wie immer bei EuGH-Urteilen, auf den konkreten Fall schauen, um herauszufiltern, was gemeint sein kann. Aussage zu alternativem Sachverhalt: Es ging dem EuGH darum, zusätzlich ("...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Generelle Steuerbarkeit von "Innenleistungen"

Stets steuerbar: Mit der vorliegenden Frage erweiterte der BFH den Umfang der im Verfahren zur Entscheidung gestellten Fragen. Ging es nämlich bisher im Verfahren allein um die Frage der Besteuerung der "Innenleistungen" an den hoheitlichen Bereich der S (als unentgeltliche Wertabgabe), stellte sich jetzt – zumindest aus Sicht des BFH – die Frage, ob "Innenleistungen"generel...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 6.3 Unrichtige Entscheidung über den Vorsteuerabzug im Investitionsjahr

War die Entscheidung über den Vorsteuerabzug für das Investitionsjahr sachlich unrichtig, weil der Vorsteuerabzug ganz oder teilweise zu Unrecht vorgenommen wurde oder unterblieben ist, ist die unrichtige Steuerfestsetzung zu berichtigen. Wichtig Korrektur der unrichtigen Steuerfestsetzung geht der Vorsteuerberichtigung vor Die Berichtigungsvorschriften der Abgabenordnung gehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 3.2 Leistungsbezug dient für einen Umsatz oder mehrere Umsätze

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine vorsteuerrelevante Nutzungsänderung vorliegt, ist zu unterscheiden, ob der Leistungsbezug nur zur Ausführung von einem Umsatz oder von mehreren Umsätzen dient. Dient der Leistungsbezug zur Ausführung von nur einem Umsatz (insbesondere bei Umlaufvermögen), kommt es darauf an, wie der einmalige Umsatz zu beurteilen ist. Ist dieser Umsatz a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / Zusammenfassung

Begriff Nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH[1] reicht für die Gewährung des Vorsteuerabzugs – ungeachtet der künftigen tatsächlichen Verwendung – die objektive und nachprüfbare Absicht des Unternehmers aus, die bezogene Leistung für Zwecke zu verwenden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Käme es nun ausschließlich auf die entsprechende Verwendungsabsicht an, würde s...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 7 Aufzeichnungspflichten

Nach § 22 Abs. 4 UStG hat der Unternehmer die Berechnungsgrundlagen für den Ausgleich aufzuzeichnen, der von ihm in den in Betracht kommenden Kalenderjahren vorzunehmen ist. Diese Aufzeichnungen sind erfüllt, wenn der Unternehmer die folgenden Angaben eindeutig und leicht nachprüfbar aufzeichnet: die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Aufwendungen für das betreffende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 1.3 Ausgeführte Arbeiten an Gegenständen

Die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs sind auch dann gegeben, wenn in ein Wirtschaftsgut nachträglich ein anderer Gegenstand eingeht und dieser Gegenstand dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, oder wenn an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Das ist der Fall, wenn die eingegangenen Gegenstände...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 2 Bagatellgrenze i. H. v. 1.000 EUR

§ 44 UStDV enthält Regelungen zur Vereinfachung bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Bei der Prüfung, ob die in § 44 UStDV aufgeführten Betragsgrenzen erreicht sind, ist jeweils auf den Gegenstand oder die bezogene sonstige Leistung abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Gegenstände gleicher Art und Güte geliefert wurden.[1] Nach § 44 Abs. 1 UStDV entfällt eine B...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 3.1 Maßgeblicher Berichtigungszeitraum

Für Leistungsbezüge, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, muss ein Berichtigungszeitraum festgelegt werden. Der Gesetzeswortlaut sieht hierbei grundsätzlich den typisierten Berichtigungszeitraum von 5 bzw. 10 Jahren vor.[1] Wichtig Bestimmung des Berichtigungszeitraums Bei Grundstücken einschl. ihrer wesentlichen Bestandteile, bei Berechtigungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 1.1 Anlagevermögen

Von § 15a Abs. 1 UStG werden Wirtschaftsgüter erfasst, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden. Das sind i. d. R. die Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich abnutzbares (z. B. Gebäude) oder nicht abnutzbares (z. B. Grund und Boden) Anlagevermögen darstellen oder – sofern sie nicht zu einem ertragsteuerlichen Betriebsvermögen gehören – als ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 1.4 Sonstige Leistungen eigener Art

Außerdem ist nach § 15a Abs. 4 UStG für sonstige Leistungen, die nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, also nicht an einem anderen Wirtschaftsgut ausgeführt werden, eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorgesehen. Hierbei handelt es sich um sonstige Leistungen eigener Art. Eine solche Vorsteuerberichtigung kann allerdings nur dann in Betracht kommen, wenn für die sonstigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 1.5 Gemischt genutzte Gebäude

Seit 1.1.2011 liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Änderung der Verwendung i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG vor.[1] Hiernach wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Gebäude dem Anwendungsbereich der Vorsteuerberichtigung unterworfen, wenn sich die Nutzung des Gebäudes – unternehmerisch und nichtunternehmerisch – ändert. Praxis-Beispiel Höherer unternehmerischer Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 1 Leistungsbezüge, die unter die Vorsteuerberichtigung fallen

Folgende Leistungsbezüge fallen grundsätzlich unter die Vorsteuerberichtigung: Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich abnutzbares oder nicht abnutzbares Anlagevermögen darstellen; Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich Umlaufvermögen darstellen; nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehende Gegenstände, wenn diese Gegenstände dabei ihre körperliche und wirtschaftliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 3.3 Gewichtige Nutzungsänderung

§ 44 Abs. 2 UStDV verlangt nun grundsätzlich, dass die vorsteuerrelevante Nutzungsänderung mindestens 10 Prozentpunkte ausmacht (= gewichtige Nutzungsänderung). Dies gilt allerdings nicht, wenn der Betrag, um den der Vorsteuerabzug für dieses Kalenderjahr zu berichtigen ist, 1.000 EUR übersteigt. Dies bedeutet, dass eine Vorsteuerberichtigung auch erfolgt, wenn die vorsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 8 Einkommensteuerliche Auswirkung der Vorsteuerberichtigung

Wird der Vorsteuerabzug nach § 15a UStG berichtigt, sind die Mehrbeträge als Betriebseinnahmen oder Einnahmen, die Minderbeträge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln; die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bleiben unberührt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 4 Keine Vorsteuerberichtigung mangels Leistungsbezug für das Unternehmen

Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs ist – zugunsten oder zuungunsten – nur möglich, wenn und soweit die bezogenen Leistungen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs dem Unternehmen zugeordnet wurden. Eine Vorsteuerberichtigung kommt deshalb insbesondere nicht in Betracht, wenn ein Nichtunternehmer Leistungen bezieht und diese später unternehmerisch verwendet, der Unternehmer ein Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 5.1 Nutzungsänderung im Unternehmen

Die Berichtigung ist bei der Steuerberechnung für das betreffende Kalenderjahr der Nutzungsänderung vorzunehmen. Dabei ist für jedes Folgejahr von den in § 15a Abs. 5 UStG bezeichneten prozentualen Anteilen des Vorsteuerabzugs auszugehen. Endet der Berichtigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahrs, so ist für das letzte Kalenderjahr nicht der volle Jahresanteil der Vorsteu...mehr