Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Grundfälle

Rz. 83 Eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a UStG kann insbesondere dann eintreten, wenn sich im Berichtigungszeitraum die tatsächliche Verwendung des Wirtschaftsguts i. S. d. § 15 Abs. 2 und 3 UStG gegenüber der ursprünglich beabsichtigten Nutzung geändert hat.[1] In erster Linie ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V.m. Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG der Vorsteuerabzug ausge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Regel-Berichtigungszeiträume

Rz. 174 Bei der Berichtigung ist für jedes Kj. der Änderung (Rz. 77) je nach der Dauer des Berichtigungszeitraums (Rz. 141) von einem Fünftel oder einem Zehntel der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge (Rz. 132ff.) auszugehen (§ 15a Abs. 5 S. 1 UStG). Für jedes auf den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung folgende Jahr sind die Verwendungsverhältnisse (Rz. 72...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Fehlerhafte Beurteilung

Rz. 93 Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse liegt nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung auch dann vor, wenn sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze aus der Sicht des § 15 Abs. 1b bis 4 UStG , die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, in ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Berichtigung nach § 17 UStG sowie nach AO-Vorschriften

Rz. 19 § 17 Abs. 1 S. 2 UStG regelt ebenso wie § 15a UStG die "Berichtigung" des Vorsteuerabzugs. Gemeinsam ist beiden Vorschriften, dass sie einen Vorsteuerabzug korrigieren, der im Zeitpunkt seiner Vornahme zu Recht erfolgte und nur im Nachhinein an geänderte Verhältnisse angepasst wird. Sie sind beide Spezialvorschriften gegenüber § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, der diese Fälle so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Wechsel der Besteuerungsform (§ 15a Abs. 7 UStG)

Rz. 97 Nach § 15a Abs. 7 UStG in der v. 1.1.2005 bis 31.12.2024 geltenden Fassung war auch beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG und umgekehrt sowie beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung gem. §§ 23, 23a oder 24 UStG und umgekehrt eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.1 Allgemeines

Rz. 110 Nach § 15a Abs. 8 UStG in der ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind auch die Veräußerung und die Lieferung gem. § 3 Abs. 1b UStG innerhalb des Berichtigungszeitraums als Änderung der Verhältnisse anzusehen, wenn das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (Rz. 28) noch verwendungsfähig ist und dieser Umsatz anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. § 15a UStG setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. Dieser kann sich auch aus einer in der Steuererklärung nicht angegebenen Saldierung der USt mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ergeben.[1] Rz. 1a Nach § 15 UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 § 15a UStG regelt nur die Folgen einer Änderung der Verhältnisse, die den Umfang des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b und 2 bis 4 UStG bestimmen; Auswirkungen von Änderungen in der Zuordnung eines Wirtschaftsguts bzw. einer sonstigen Leistung zum Unternehmen i. S.v. § 15 Abs. 1 UStG werden von § 15a UStG nicht angesprochen.[1] Über die Zuordnung bzw. den Umfang der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 76 Da nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der ab 1.1.2002 gültigen Fassung und Abs. 2 S. 1 in der ab 1.1.2005 gültigen Fassung Vergleichsmaßstab für eine Vorsteuerberichtigung allein die beim Leistungsbezug vorhandenen oder beabsichtigten Verwendungsverhältnisse sind (Rz. 9), kann nunmehr auch im Kj. der erstmaligen tatsächlichen Verwendung eine Vorsteuerberichtigung möglich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Vorsteuerberichtigung bei Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem Unternehmen (§ 15a Abs. 3 S. 3 UStG)

Rz. 55 Nach § 15a Abs. 3 S. 3 UStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung liegt eine zur Vorsteuerkorrektur führende Änderung der Verhältnisse auch dann vor, wenn das Wirtschaftsgut, in das die Leistungen eingegangen sind, aus dem Unternehmen entnommen wird, ohne dass dabei nach § 3 Abs. 1b UStG eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist. Dies ist dann der Fall, wenn der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1 Beginn des Berichtigungszeitraums

Rz. 160 Der Berichtigungszeitraum beginnt mit dem"Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung"des Wirtschaftsguts (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG), also grundsätzlich nicht mit dem Beginn eines bestimmten Kalenderjahres. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme des Vorsteuerabzugs. Nicht maßgebend ist ferner der Zeitpunkt der Anschaffung oder Her...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Rechtsnatur der sich aus § 15a UStG ergebenden Ansprüche

Rz. 16 Der Anspruch des Unternehmers auf Vorsteuerabzug nach § 15a UStG ist wie der nach § 15 UStG ein Steuervergütungsanspruch i. S.d. § 37 Abs. 1 AO, dessen verfahrensmäßige Geltendmachung sich abweichend von der AO nach den §§ 16 und 18 UStG richtet. Die Verpflichtung des Unternehmers, nach § 15a UStG Vorsteuer zurückzuzahlen, führt nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO zu einem Anspru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Verwendungsänderungen bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 6a UStG)

Rz. 95 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10a des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 (zur Übergangsregelung vgl. § 27 Abs. 16 UStG) neu eingefügten Abs. 6a liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Änderung der Verwendung i. S. v. § 15 Abs. 1b UStG vor. Eine solche Verwendungsänderung liegt vor, wenn sich das Verhältnis zwischen unternehmeris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Voranmeldung

Rz. 209 Die Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG sind grundsätzlich auch bereits in den Voranmeldungen zu berücksichtigen. Nach § 18 Abs. 1 S. 3 UStG ist u. a. § 16 Abs. 2 UStG entsprechend anzuwenden, also auch dessen S. 2. Daraus folgt, dass Änderungen der Verwendungsverhältnisse in den jeweiligen Voranmeldungszeiträumen bereits bei der Steuerberechnung für die jeweiligen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall.[1] Auch eine Än...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Berichtigungszeitraum bei Geschäftsveräußerung (§ 15a Abs. 10 UStG)

Rz. 158 Ab dem 1.1.1994 sind die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung (Rz. 115ff.) an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht mehr steuerbar (§ 1 Abs. 1a UStG). § 1 Abs. 1a S. 3 UStG bestimmt, dass bei einer Geschäftsveräußerung der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Dies hat insbesondere Bedeutung für die Vorsteuerberichtigung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Verwendung in einem Betrieb bzw. Betriebsteil anderer Besteuerungsform

Rz. 105 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, für die unterschiedliche Besteuerungsformen gelten, so bestimmt sich der Vorsteuerabzug bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts, das ausschließlich in einem Betrieb verwendet wird, nach den für diesen geltenden Regeln. Wird der Gegenstand nach dem Zeitpunkt des Leistungsbezugs in einen Betrieb anderer Besteuerungsform überführt, so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Aufzeichnungspflichten

Rz. 213 Nach § 22 Abs. 4 UStG hat der Unternehmer in den Fällen des § 15a UStG die Berechnungsgrundlagen für den Ausgleich aufzuzeichnen, der von ihm in den in Betracht kommenden Kalenderjahren vorzunehmen ist. Die FinVerw (Abschn. 15a.12 Abs. 1 UStAE) verlangt die folgenden Angaben, die eindeutig und leicht nachprüfbar sein müssen: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.4 Veräußerung oder Entnahme bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 8 S. 2 UStG)

Rz. 131 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10b des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 neu angefügten § 15a Abs. 8 S. 2 UStG liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken vor, für die der Vorsteuerabzug wegen gemischter unternehmerischer und nichtunternehmerischer Verwendung nach § 15 Abs. 1b UStG teilwei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.2 Geringfügige Änderung

Rz. 198 Haben sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verwendungsverhältnisse in einem Kj. um weniger als 10 Prozentpunkte geändert und beträgt der Berichtigungsbetrag nicht mehr als 1.000 EUR, so entfällt die Berichtigung für dieses Kalenderjahr.[1] Entsprechendes gilt für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie für die in § 15a Abs. 3 u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Berichtigungsbeträge

Rz. 215 Nach § 9b Abs. 2 EStG berühren die Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts nicht. Ob bzw. in welchem Umfang die Vorsteuer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, bestimmt sich ausschließlich nach den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnissen. Gem. § 9b Abs. 2 EStG sind die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.1 Allgemeines

Rz. 192 Da die Durchführung der Vorsteuerkorrektur für Unternehmer und Verwaltung mit erheblicher Mehrarbeit verbunden ist, hat der Gesetzgeber in § 15a Abs. 11 Nr. 1 UStG das BMF u. a. ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, in welchen Fällen die Berichtigung des Vorsteuerabzugs zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens zu unterbleiben hat. Auf dieser Ermächtigu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Vorsteuerberichtigung bei sonstigen Leistungen an einem Wirtschaftsgut (§ 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG)

Rz. 47 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ist bei einer Änderung der Verwendungsverhältnisse nach Maßgabe von § 15a Abs. 1 oder Abs. 2 UStG eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Unter die Berichtigungspflicht nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ­fallen nach Verwaltungsmeinung nur solche sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Rz. 108 Bei der Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann die Vermietung/Verpachtung von zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden und deren Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG noch nicht abgelaufen ist, zu einer Änderung der Verhältnisse führen. In diesen Fällen ist de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 180 Bei einem Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens ist der Vorsteuerabzug dann zu berichtigen, wenn die tatsächliche Verwendung (regelmäßig die Veräußerung des Wirtschaftsguts) von der beim Erwerb des Wirtschaftsguts gegebenen Verwendungsabsicht abweicht. Die Berichtigung ist gem. § 15a Abs. 2 S. 2 UStG in dem Besteuerungszeitraum (= Voranmeldungszeitraum) vorzunehmen, in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Jahressteueranmeldung

Rz. 208 § 15a UStG ist keine Vorschrift, die zur Änderung der Steuerfestsetzung berechtigt, bei der der Vorsteuerabzug berücksichtigt worden war. § 15a UStG selbst besagt nur, dass "für" jedes Kj. der Änderung eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen ist. Wie die Berücksichtigung im Besteuerungsverfahren zu erfolgen hat, bestimmt sich nach § 16 Abs. 2 S. 2 UStG. Dan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 15a Abs. 6 UStG)

Rz. 65 Nach § 15a Abs. 6 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind die Abs. 1 bis 5 auf Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallen, sinngemäß anzuwenden. Die Vorschrift setzt Art. 20 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 184ff. MwStSystRL) um. Eine vergleichbare Bestimmung war bereits in § 15a Abs. 3 UStG i. d. bis 31.12.2004 gelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2 Ende des Berichtigungszeitraums

Rz. 170 Der Berichtigungszeitraum endet mit Ablauf des jeweils für das Wirtschaftsgut geltenden Berichtigungszeitraums oder bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Wirtschaftsguts unmittelbar mit dem Eintritt des die Unbrauchbarkeit auslösenden Ereignisses. Folglich liegt das Ende des Berichtigungszeitraums häufig innerhalb eines Kalendermonats. Rz. 171 Zur Erleichterung der Bere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.1 Vorsteuerbeträge bis zu 1.000 EUR

Rz. 194 Nach § 44 Abs. 1 UStDV entfällt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 EUR nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt jeweils für das einzelne Wirtschaftsgut; d. h., auch bei der Anschaffung mehrerer Wirtschaftsgüter, für die nur eine Gesamtrechnung vorliegt, kommt es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im UStG nur in § 15a UStG verwendet. Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 2 der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Berichtigungszeitraum bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 156 Für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten läuft ein vom "Hauptwirtschaftsgut" grundsätzlich unabhängiger Berichtigungszeitraum (Rz. 66). Ob der 5- oder 10-jährige Zeitraum gilt, richtet sich nicht nach dem Charakter des "Hauptwirtschaftsguts", d. h. nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten z. B. an einem Gebäude unterliegen nicht automatisch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.3.1 Vorsteuer bis zu 6.000 EUR

Rz. 201 Der Grundsatz, dass die Berichtigung jeweils bei der Steuerberechnung für das Kj. zu berücksichtigen ist, in dem die Änderung der Verhältnisse erfolgte (Rz. 208), galt nach § 44 Abs. 3 UStDV a. F. nicht für Wirtschaftsgüter, bei denen die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallende Vorsteuer nicht mehr als 6.000 EUR (bis 31.12.2004: 2.500 EUR) betrug. I...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 141 Berichtigungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Vorsteuerabzug zu berichtigen ist. Er ist vom Gesetzgeber – zur Vermeidung praktischer Schwierigkeiten – in ­Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL) typisiert worden und beträgt entweder fünf (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG) oder zehn (§ 15a Abs. 1 S. 2 UStG) volle Jahre, s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Vorzeitiges Ausscheiden des Wirtschaftsguts wegen Unbrauchbarkeit u. Ä.

Rz. 178 Endet die Verwendungsfähigkeit des Wirtschaftsguts vor Ablauf des bislang zugrunde gelegten Berichtigungszeitraums, so verkürzt sich der Berichtigungszeitraum auf die Dauer der tatsächlichen Verwendung (Rz. 152), die gem. § 45 UStDV nach vollen Monaten bestimmt wird (Rz. 171). In diesem Fall kann bei der Durchführung der Berichtigung der Vorsteuerbetrag nicht durch d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.3.2 Veräußerung und Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 204 Hat nach § 15a Abs. 8 und 9 UStG eine Berichtigung wegen Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG des Wirtschaftsguts zu erfolgen (Rz. 110ff.), so werden die Berichtigungen nach § 44 Abs. 3 S. 2 UStDV a. F. zusammengefasst und vorgezogen. Siehe dazu im Einzelnen die Rz. 183ff., Rz. 210. Die Vorschrift dient nicht nur der Vereinfachung, sondern soll auch nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift über Preisminder... / 4 Gutschriften durch einen Agenten (Vermittler)

Agenten (Vermittler) vertreiben Waren im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Dabei liefert der Auftraggeber direkt an den Kunden, der Agent führt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an den Auftraggeber aus. Der Auftraggeber rechnet i. d. R. mit dem Agenten in Form von Gutschriften ab. Zur Umsatzsteigerung kann es vorkommen, dass der Agent seinerseits dem Kunden einen P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift über Preisminder... / 3 Gutschriften innerhalb der Lieferkette

Bei Preisnachlässen oder Preiserstattungen über einzelne Stufen einer Leistungskette hinweg werden nur die Umsatzsteuerbeträge der unmittelbar Beteiligten berücksichtigt. Alle anderen Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge bleiben ohne Änderung. Praxis-Beispiel Preisnachlass in der Unternehmerkette Hersteller A verkauft Ware an Großhändler B für 1.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift über Preisminder... / 2 Herstellergutschrift für den Endabnehmer

Die Erteilung von Gutschriften bzw. Gutscheinen des Herstellers an die Kunden eines Einzelhändlers regelt Abschn. 17.2 Abs. 4 UStAE. So buchen Sie richtig Preisnachlassgutschein aufgrund von Werbeaktion Der Hersteller H verkauft seine Ware zum Herstellerpreis von 100 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 19 EUR) an den Einzelhändler E. Der Kunde K kauft die Ware für 178,50 EUR (= 150...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 5 Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer

Eine Besonderheit der Umsatzsteuer besteht im Prinzip der Selbstveranlagung. Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen müssen die Vorauszahlungen durch Gegenüberstellung der Ausgangssteuern und der abziehbaren Vorsteuern selbst berechnen. Der auf amtlichem Vordruck berechnete Wert ist sodann auf elektronischem Weg beim Finanzamt anzumelden und gleichzeitig zu entricht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.33 Steuern

Rz. 161 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / d) Vorsteuerabzug

Die hier vertretene Auffassung, dass Swaps keinen steuerbaren Leistungsaustausch begründen, gibt Anlass zu der Frage, ob und inwieweit dennoch ein Vorsteuerabzugsrecht im Zusammenhang mit entsprechenden Transaktionen bestehen kann. Zwar gilt im Mehrwertsteuerrecht der Grundsatz, dass nur besteuerte Ausgangsumsätze ein Vorsteuerabzugsrecht begründen.[46] Jedoch ist ein Steuerp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konsequenzen einer mangels ... / 2. Prüfung des Vorsteuerabzuges aus der Eingangsleistung von A

Der Vorsteuerabzug des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG erfordert in einem ersten Schritt, dass die abzuziehende Steuer gesetzlich geschuldet wurde und in diesem Fall eine Lieferung betrifft, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des B ausgeführt worden ist. Während letzteres für die Zwecke der Analyse unterstellt wird, soll die Einstufung als "gesetzlich ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konsequenzen einer mangels ... / bb) Drohende Doppelbelastung

Des Weiteren hatte der EuGH in der Rs. B. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w W.[23] klargestellt, dass eine Versagung des Vorsteuerabzugs aus einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eine Strafbesteuerung nach Art. 41 MwStSystRL nicht gleichzeitig vorgesehen sind. Nach Auffassung des EuGH ist es nicht mit dem EU-Recht vereinbar, eine Strafbesteuerung eines innergemeinschaftli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konsequenzen einer mangels ... / aa) Bereits vorliegende Belastung (anhand Abwandlungsüberlegung)

Sofern eine USt-ID Nummer durch den Empfänger verwendet wird, die nicht vom Empfangsmitgliedsstaat erteilt wurde, erfolgt eine Belastung des Empfängers durch Versagung des Vorsteuerabzuges des im Inland steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbes.[21] In der folgenden Abwandlungsüberlegung ist der empfangende Unternehmer B nicht in Deutschland ansässig, sondern in Öste...mehr