Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Rechnung im Folgejahr

Michele Schwirkslies
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Unternehmer Hans Groß mietete ab dem 1.12.01 eine Walze. Er muss die Miete vierteljährlich im Voraus zahlen. Diese beträgt alle 3 Monate 2.250 EUR zuzüglich 427,50 EUR Umsatzsteuer. Folgende Rechnung ging am 28.2.02 ein:

 
Miete für die Zeit vom 1.12.01 bis zum 28.2.02: 2.250,00 EUR
  19 % USt:  427,50 EUR
    2.677,50 EUR

Hans Groß ließ die Rechnung umgehend überweisen.

Lösung:

Am 31.12.01 schuldete Hans Groß die Dezembermiete einschließlich Umsatzsteuer (= 750 EUR zzgl. 142,50 EUR USt). Deshalb muss er eine sonstige Verbindlichkeit ausweisen. Weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechnung vorlag, konnte er die Umsatzsteuer nicht abziehen.

Buchungsvorschlag am 31.12.01:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4960/6835 Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter) 750,00      
1548/1434 Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar 142,50 1700/3500 Sonstige Verbindlichkeiten 892,50

Buchungsvorschlag bei Überweisung am 28.2.02:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4960/6835 Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter) 1.500,00      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 427,50      
1700/3500 Sonstige Verbindlichkeiten 892,50 1548/1434 Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar 142,50
      1200/1800 Bank 2.677,50

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Computer, Notebook, Tablet PC: Wann die 100-%ige Abschreibung als GWG für einen PC genutzt werden kann
Laptop mit fliegenden Buchstaben, Montage
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), das zu 100 % als Betriebsausgabe abgezogen werden darf, zählt der angeschaffte Computer (PC) nur, wenn bestimmte Betragsgrenzen nicht überschritten werden.


Computer, Notebook, Tablet-PC: Computerzubehör – Austausch einzelner Teile und Nachrüsten buchen
Schaubild Aktie
Bild: Haufe Online Redaktion

Wird Computerzubehör ausgetauscht, oder ein PC aufgerüstet, ist die Frage: Wie werden die Geschäftsvorfälle richtig gebucht? Mehr dazu lesen Sie hier.


Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können: 1-%-Regelung bei ESt / sachgerechte Schätzung bei USt
Geschäftsmann in Anzug am Steuer
Bild: mauritius images / Westend61 / Milton Brown

Die Wertermittlung nach 1-%-Regelung für die Einkommensteuer und die sachgerechte Schätzung für die Umsatzsteuer sind eine weitere Variante zur Berechnung des zu versteuernden Wertes der privaten Pkw-Nutzung eines Unternehmers.


Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
Haufe Finance Office Premium
Bild: Haufe Online Redaktion

Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Rechnungseingang Zahlung in späterem Wirtschaftsjahr Abgrenzung zu Rechnungsabgrenzung 1 So kontieren Sie richtig!  Praxis-Wegweiser: ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren