Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 144 Das US-amerikanische Gesellschaftsrecht kennt grundsätzlich keine strikte Trennung zwischen Geschäftsführungs- und Überwachungsfunktion. Beide Funktionen werden vom board of directors wahrgenommen. Obwohl die laufende Geschäftsführung i.d.R. an die officers übertragen ist, bleibt das board of directors weiterhin für die Geschäftsführung verantwortlich. Es erweist sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 144 Die Rechte der Gesellschafter richten sich in erster Linie nach dem zwingenden Recht (z.B. §§ 26, 53, 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), in zweiter Linie nach dem Gesellschaftsvertrag und schließlich – in Ermangelung besonderer Regelungen in diesem – hilfsweise nach den §§ 46–51 GmbHG (vgl. § 45 GmbHG). Die Gesellschafter zusammen sind das oberste Willensbildungsorgan der Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafter beschließen in der Gesellschafterversammlung unabdingbar über: Nachschussleistungen, die Einziehung von Gesellschaftsanteilen, den Kauf oder Verkauf von eigenen Anteilen, die Zustimmung zur Abtretung von Anteilen, den Gesellschafterausschluss, die Genehmigung der Rechnungslegung zum Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustverwendung, die Entlastung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / 2. Formwechselplan

Rz. 141 Der Formwechselplan wird durch den neuen Art. 86d Gesellschaftsrechts-RL näher geregelt. Neben grundlegenden Informationen, wie denjenigen über Rechtsform, Satzungssitz und Firma der Gesellschaft im Zuzugs- und im Wegzugsstaat, muss nach der Gesellschaftsrechts-RL auch ein Zeitplan für die grenzüberschreitende Sitzverlegung enthalten sein.[395] Zudem ist die Satzung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Unterlassungsansprüche

Leitsatz Einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Verwalter muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchsetzen. Normenkette §§ 9a Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG Das Problem Verwalter B bringt im Januar 2021 in 2 Personenaufzügen Schilder an, die die Aufschrift "Bitte Maske tragen" und ein entsprechendes Symbol enthalten. Die Schilder befinden sich an der Eingangstür und in einem Au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesspfleger

Leitsatz Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gem. § 57 Abs. 1 ZPO ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Verwirklichung der klägerischen Rechte sonst ernstlich gefährdet ist. Normenkette § 9b Abs. 1 WEG; § 57 Abs. 1 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Anforderungen

Leitsatz Eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung muss den Stand und die Entwicklung der Gemeinschaftskonten ausweisen; anzugeben sind die Kontostände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums. Dazu reicht es aus, wenn sich die Daten aus einem den Wohnungseigentümern vor der Versammlung übersandten Rechnungsprüfungsbericht ergeben. Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG Das Problem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterbestellung: Nachweis

Leitsatz Wird ein Verwalter durch einen Beschluss außerhalb der Versammlung bestellt, ist seine Legitimation durch eine öffentlich beglaubigte Zustimmungserklärung sämtlicher Wohnungseigentümer nachzuweisen, wenn kein Fall des § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG vorliegt. Normenkette §§ 12 Abs. 1, 23 Abs. 3, 26 Abs. 4 WEG Das Problem Ein LG verhängt gegen einen Notar eine Geldbuße i. H. v. 35...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Zwar sei die Versammlung nach § 47 WEG beschlussfähig gewesen. Die dringende Bitte, nicht persönlich zu erscheinen, sondern eine weisungsgebundene Stimmrechtsvollmacht zu erteilen, und das Abhalten der Versammlung in einem Raum, der nur für den Aufenthalt von 20 Personen bei einer Gemeinschaft mit 150 Eigentümern geeignet war, führe aber zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1032 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1033 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Person eines Verwaltungsbeirats: Anforderungen?

1 Leitsatz Das Gesetz stellt an die Kenntnisse und Qualifikation einer Person, die sich zum Verwaltungsbeirat bestellen lassen will, keine besonderen Anforderungen. 2 Normenkette § 29 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer wählen Wohnungseigentümer A und B jeweils zum Verwaltungsbeirat. Gegen diese Wahl wendet sich Wohnungseigentümer K. 4 Die Entscheidung Gegenüber A mit Erfolg! ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Person eines Verwaltungsbei... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer wählen Wohnungseigentümer A und B jeweils zum Verwaltungsbeirat. Gegen diese Wahl wendet sich Wohnungseigentümer K.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Person eines Verwaltungsbei... / 5 Hinweis

Wie von der Kammer ausgeführt, waren an die Eignung eines als Verwaltungsbeirat zu Bestellenden bislang andere Anforderungen zu stellen als an die Eignung der Person des Verwalters. Notwendig, aber ausreichend ist nach noch h. M., dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten "im Wesentlichen" erfüllen kann. Vor diesem Hintergrund besonders geeignet sind...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Person eines Verwaltungsbei... / 1 Leitsatz

Das Gesetz stellt an die Kenntnisse und Qualifikation einer Person, die sich zum Verwaltungsbeirat bestellen lassen will, keine besonderen Anforderungen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Person eines Verwaltungsbei... / 4 Die Entscheidung

Gegenüber A mit Erfolg! Denn die Wahl des A widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. A sei nämlich entgeltlich für den Verwalter tätig und unterhalte ein Büro in dessen Geschäftsräumen. Angesichts der Aufgabe eines Verwaltungsbeirats, den Verwalter zu kontrollieren, schaffe dies einen unauflösbaren Interessenkonflikt (Hinweis auf LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 21.10....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Person eines Verwaltungsbei... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 9.8.2021, 2-13 S 20/21mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Person eines Verwaltungsbei... / 2 Normenkette

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Einstweilige V... / 5 Hinweis

Materiell-rechtlich kann dem AG nur zugestimmt werden. Denn die WEG-Reform hat sämtliche Pflichten, die das alte Recht noch auf die Schultern des Verwalters gelegt hatte, auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlagert. Es ist deshalb beispielsweise Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren, den Wirtschaftsplan zu ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Die WEG-Reform hat für die Wohnungseigentümergemeinschaften, bei denen kein Verwalter bestellt ist, nichts Besonderes angeordnet. Es gibt mithin weder im Innen- noch im Außenverhältnis spezielle Regelungen. Das WEG bestimmt weder, wie die Geschäftsführung, etwa eine Beschlussdurchführung oder die Einberufung einer Versammlung, bei einer Gesamtvertretung funktionieren soll, n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungskompetenz: Verla... / 5 Hinweis

Im neuen Recht können die Wohnungseigentümer dem Verwalter nach § 27 Abs. 2 WEG Kompetenzen durch Beschluss einräumen. Hier ist nur streitig, ob es auch durch den Verwaltervertrag geht (das ist zweifelhaft; hier sollte man derzeit noch stets auf einen transparenten Beschluss setzen). Im alten Recht war hingegen schon streitig, ob man Kompetenzen überhaupt verlagern kann. Nac...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beirat

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Aufsichtsrat, > Ortsbeiräte.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Bezeichnung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! Zwar sei in der Ladung keine Sondervergütung erwähnt worden. Es sei jedoch allgemein anerkannt, dass für die Bezeichnung der Gegenstände grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung ausreiche. Eine "Überrumpelung", vor der die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 2 WEG geschützt werden sollen, liege nicht vor. Der Beschluss widerspreche auch nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Angebot: Wann ist es notwen... / 5 Hinweis

Das AG erinnert zum einen an die zwar angegriffene, aber ständige Rechtsprechung, die den Verwalter dazu verpflichtet, vor Erhaltungsmaßnahmen oder einem Vertragsschluss über eine andere Verwaltungsmaßnahme grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Wichtig für die Verwalter sind insoweit 2 Hinweise des AG: Der eine besteht darin, dass sich an der Verpflichtung nichts ändert,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klage auf Jahresabrechnung / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Klage sei unzulässig! K sei nicht (mehr) prozessführungsbefugt. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche Rechte aus, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben würden. K's Einwand, der Gesetzgeber könne bereits entstandene individuelle materiell-rechtliche Ansprüche nicht rückwirkend aufheben, sei nicht zu folgen....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K sei berechtigt, Unterlassung zu verlangen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 26.10.2018, V ZR 328/17). Der Weg über die Beschlussersetzung würde nicht zeitnah zum Ziel führen. B könne sich demgegenüber nicht auf BGH, Urteil v. 5.7.2019, V ZR 149/18, berufen. Einen Anspruch auf Entfernung hätte sie nämlich im Wege der Beschlussersetzungsklage durchsetzen müss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / II. Besetzung des Beirats

Rz. 19 Es gibt keine gesetzlichen Voraussetzungen für die Fähigkeit, Beirat eines Unternehmens zu sein, weder wird ein bestimmtes Alter, eine berufliche Ausbildung noch ein Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft gefordert. Der Beirat eines Unternehmens kann also allein nach den Kriterien berufen werden, wie dies die Gesellschafter verbindlich festlegen. Sicherlich ist dabei auf e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / II. Haftung des Beirats

Rz. 30 Der freiwillig eingerichtete Beirat als weiteres gesellschaftsrechtliches Organ übernimmt mit der wirksamen Bestellung sowohl Rechte wie auch Pflichten in der Gesellschaft.[41] Damit stellt sich die Frage, inwieweit das einzelne Beiratsmitglied für sein Handeln als Beirat verantwortlich gemacht werden kann, wenn durch diese Tätigkeit Schadensersatzansprüche entstehen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / III. Beirat als Wissensvermittler

Rz. 11 Wenn ein Beirat nicht nur als Alibiinstrument für vermeintliche Beratungsbereitschaft dienen soll, kann er eine wichtige Quelle des Wissenstransfers für die Geschäftsleitung, aber auch für die Gesellschafter darstellen – insbesondere dann, wenn es gelingt, ausgewiesene Fachleute in den Beirat zu berufen, die in ihren jeweiligen fachlichen Disziplinen sehr erfahren sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / II. Beirat zur Förderung der Entwicklung eines Unternehmens

Rz. 9 Unternehmen stoßen vielfach an irgendeinem Zeitpunkt ihrer Entwicklung an einen Punkt, wo die Weiterentwicklung nicht vorankommt. Trotz gleichbleibend guter Zahlen gelingt es nicht, die nächste Stufe eines Entwicklungszieles zu erreichen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Mal ist es das fehlende Personal, die Kraft zur anhaltenden Innovation, aber auch die Kapit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / IV. Vergütungsregelung des Beirats

Rz. 22 Die Frage der Vergütung obliegt allein den Gesellschaftern. Für die Praxis empfiehlt es sich, möglichst genau die Grundlagen der Vergütung zu regeln, also sowohl die Höhe der Vergütung, die Erstattung von Reisekosten und Spesen, insbesondere aber auch die vertraglichen Grundlagen, also das Anstellungsverhältnis des Beiratsmitglieds und der Gesellschaft.[30] Ist im Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / C. Ausgestaltung des Beirats

I. Gesellschaftsvertrag/schuldrechtliche Vereinbarung Rz. 13 Der Beirat ist gesetzlich nicht geregelt. Es besteht aber Einigkeit darüber, dass ein Beirat freiwillig bestellt werden kann sowohl bei Personen- wie auch Kapitalgesellschaften.[17] Die Errichtung wie auch die Ausgestaltung des Beirats unterliegt also der Dispositionsbefugnis der Gesellschafter. Wohlgleich findet in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / D. Beschlussfassung des Beirats

I. Beiratssitzung Rz. 26 Da der Beirat als weiteres gesellschaftsrechtliches Organ rechtliche Wirkung entfaltet, ist es unabdingbar, dass die Einberufung von Beiratssitzungen rechtlich geregelt ist. In der Praxis wird dies in aller Regel in der Beiratsordnung erfolgen. Es wäre aber auch zulässig, dazu eine Regelung im Gesellschaftsvertrag zu treffen. Da sich eine Beiratsordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / E. Rechte und Pflichten des Beirats

I. Freiwilliges Aufsichtsorgan Rz. 28 Für Personen- wie Kapitalgesellschaften gilt grundsätzlich, dass die Kernrechte der Gesellschafter nicht delegierbar sind. So kann die Entscheidung über die Änderung der körperschaftlichen Verfassung, das Einfordern von Nachschüssen nach § 26 GmbHG oder das Berufen oder Abberufen von Liquidatoren nicht auf einen Beirat als Aufgabe delegie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / B. Gründe für die Einrichtung eines Beirats

I. Unternehmensnachfolge Rz. 6 Die Unternehmensnachfolge als eine der größten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers ist sehr häufig geprägt von einer großen Unsicherheit darüber, ob der vermeintlich als bestens geeignete Nachfolger tatsächlich in der Praxis bestehen wird. Die Anforderungen an einen Geschäftsführer wie auch Gesellschafter eines Unternehmens sind sehr v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / IV. Steigerung der Kreditfähigkeit durch die Einrichtung eines Beirats

Rz. 12 Die Einrichtung eines Beirats bedeutet im Außenverhältnis immer auch, dass neben den gesetzlichen Gesellschaftsorganen ein weiteres Organ vorhanden ist, das zum einen Ansprechpartner für Geschäftspartner und Kreditgeber sein kann, zum anderen damit einhergeht, dass an das Unternehmen erhöhte Informationspflichten gestellt werden, die auch dem Kreditgeber dienen. Denn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen

A. Einführung Rz. 1 Ein Beirat kann sowohl bei Personen- wie auch bei Kapitalgesellschaften vereinbart werden. Er ist ein freiwillig eingerichtetes Gesellschaftsorgan. Anders als der Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft, der als verpflichtendes Organ nach § 30 AktG grundsätzlich bestehen muss und nach § 101 Abs. 1 AktG durch die Hauptversammlung gewählt werden muss, ist de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / V. Beirat und Beratertätigkeit für die Gesellschaft

Rz. 23 In der Praxis häufig anzutreffen ist die Situation, dass ein Mitglied eines Unternehmensbeirats auch als Berater für das Unternehmen tätig ist. Es stellt sich dabei die Frage, ob im Einzelnen den Berater besondere Pflichten treffen. Die Frage, ob die Gesellschaft, die mit einem Berater, der auch Mitglied des Beirats ist, einen Beratungsvertrag abschließt, bedarf dabei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Gesellschaftsvertrag/schuldrechtliche Vereinbarung

Rz. 13 Der Beirat ist gesetzlich nicht geregelt. Es besteht aber Einigkeit darüber, dass ein Beirat freiwillig bestellt werden kann sowohl bei Personen- wie auch Kapitalgesellschaften.[17] Die Errichtung wie auch die Ausgestaltung des Beirats unterliegt also der Dispositionsbefugnis der Gesellschafter. Wohlgleich findet in der Praxis sehr häufig bei der Ausgestaltung des Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / A. Einführung

Rz. 1 Ein Beirat kann sowohl bei Personen- wie auch bei Kapitalgesellschaften vereinbart werden. Er ist ein freiwillig eingerichtetes Gesellschaftsorgan. Anders als der Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft, der als verpflichtendes Organ nach § 30 AktG grundsätzlich bestehen muss und nach § 101 Abs. 1 AktG durch die Hauptversammlung gewählt werden muss, ist der Beirat ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / III. Beiratsordnung

Rz. 21 Wie sich der Beirat organisiert, also sein Zusammenwirken, wird nicht auf der Ebene des Gesellschaftsvertrages geregelt, vielmehr bedarf es hierfür einer Geschäftsordnung für den Beirat, auch Beiratsordnung genannt.[29] Die Geschäftsordnung kann durch die Gesellschafter vorgegeben werden, es kann aber auch den Beiräten selbst überlassen werden, eine entsprechende Gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / II. Beschlussfassung

Rz. 27 Zunächst ist in dem Gesellschaftsvertrag oder in der Beiratsordnung die Beschlussfähigkeit zu regeln. Da man in der Regel eine ungerade Anzahl von Beiratsmitgliedern festlegt, wird häufig das Einstimmigkeitsprinzip festgelegt. Wobei für die Praxis empfehlenswert ist festzulegen, wann die Beschlussfähigkeit gegeben ist, also ob die Anzahl der anwesenden Beiratsmitglied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Freiwilliges Aufsichtsorgan

Rz. 28 Für Personen- wie Kapitalgesellschaften gilt grundsätzlich, dass die Kernrechte der Gesellschafter nicht delegierbar sind. So kann die Entscheidung über die Änderung der körperschaftlichen Verfassung, das Einfordern von Nachschüssen nach § 26 GmbHG oder das Berufen oder Abberufen von Liquidatoren nicht auf einen Beirat als Aufgabe delegiert werden.[36] Dabei ist zu be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Unternehmensnachfolge

Rz. 6 Die Unternehmensnachfolge als eine der größten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers ist sehr häufig geprägt von einer großen Unsicherheit darüber, ob der vermeintlich als bestens geeignete Nachfolger tatsächlich in der Praxis bestehen wird. Die Anforderungen an einen Geschäftsführer wie auch Gesellschafter eines Unternehmens sind sehr vielfältig. Neben den fac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Beiratssitzung

Rz. 26 Da der Beirat als weiteres gesellschaftsrechtliches Organ rechtliche Wirkung entfaltet, ist es unabdingbar, dass die Einberufung von Beiratssitzungen rechtlich geregelt ist. In der Praxis wird dies in aller Regel in der Beiratsordnung erfolgen. Es wäre aber auch zulässig, dazu eine Regelung im Gesellschaftsvertrag zu treffen. Da sich eine Beiratsordnung leichter forma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Familienstrategie und ... / b) Die Führung des Unternehmens

Rz. 68 Sind das gemeinsame Fundament und die gemeinsame Perspektive stark genug, dass die Familie im Sinne von Familie und Unternehmen zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit findet, gilt es zu klären, wer künftig welche Aufgabe übernehmen soll, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Es geht um die grundsätzliche Frage, wer welche Funktion ausfüllen soll, und darum, wie die Funk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Familienstrategie und ... / II. Eigennutz versus Verantwortung

Rz. 29 Mit zunehmender Größe sehen sich Familien mit Ungleichheit konfrontiert. Häufig entsteht schon mit dem Übergang zur zweiten Generation eine Aufspaltung der Funktionen: Es gibt tätige und nichttätige Gesellschafter, womöglich mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten. Neben einer ungleichen Vermögensverteilung gibt asymmetrische Information Anlass zu Konflikten. Einige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Grundmodell: "einfache Stiftung"

Rz. 75 Die Grundkonstellation der Unternehmensnachfolge mit Hilfe einer Stiftung stellt sich so dar, dass die Stiftung mit einem beliebigen, von ihrem Stifter bestimmten Zweck, errichtet wird. Dieser kann sowohl gemeinnütziger Natur sein als auch im Wesentlichen den Interessen der Stifterfamilie dienen. Als Teil des Stiftungszwecks kann auch die Unternehmensfortführung vorge...mehr