Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Erwerb einer "gebrauchten" Police

Rz. 29 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 "Gebrauchte" sind solche Versicherungen, bei denen dem Stpfl Rechte und Pflichten aus einem von einer anderen Person abgeschlossenen Vertrag entgeltlich abgetreten werden. Beiträge zu solchen Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sind grundsätzlich vom SA-Abzug ausgeschlossen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Satz 6 EStG 2004; > Rz 16). Wer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Steuerlich irrelevante Vertragsänderungen

Rz. 28 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Sonstige Änderungen des Versicherungsvertrags sind grundsätzlich nur dann ohne schädliche Auswirkung (> Rz 27) auf die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn sein Inhalt und wirtschaftlicher Gehalt unverändert bleiben. Das gilt aber nicht für Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind. Unschädlich ist deshalb e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre im EStG

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Trennung der beruflich/betrieblich veranlassten und deshalb als WK/BA abziehbaren Aufwendungen von den privat veranlassten, über den > Grundfreibetrag und den > Familienleistungsausgleich hinaus nicht abziehbaren Aufwendungen ist im Prinzip bezogen auf den Einzelfall erforderlich (zu solchen Einzelfällen > Rz 15). Vorrangig hat aber der G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 26.2.2020 – XII ZB 531/19 a) Das Verfahren über die Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung richtet sich gegen den Versorgungsträger als Antragsgegner. Die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person sind entweder Antragsteller oder weitere Beteiligte des Verfahrens (im Anschl. an Senatsbeschl. v. 2.8.2017 – XII ZB 170/16, FamRZ 2017, 1...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision des Versorgungsausgleichs nach Tod des Ausgleichsberechtigten

Leitsatz 1. Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG (Totalrevision) ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte sein während der...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision d... / Leitsatz

1. Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG (Totalrevision) ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte sein während der Ehezeit...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 9. Die Eherechtsreform und ihre Konsequenzen

Vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip – eine säkulare Wende in der Familienrechtspolitik, die der Gesetzgeber trotz aller Widerstände mit dem 1. Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976, in Kraft seit 1.7.1977,[49] tatsächlich vollzogen hatte. Das deswegen sowohl im Rahmen von Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG als auch im Rahmen diverser Verfassungsbeschwerden angerufen...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision d... / 1 Anmerkung

Mit diesem Beschluss setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zur Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich (VA) nach § 51 VersAusglG bei Vorversterben eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) fort, präzisiert sie aber bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen. Mit den vielfältigen Gegenargumenten gegen seine Rechtsprechung hat sich der BGH in den Vorentscheidungen...mehr

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FF 06/2020, 30 Jahre Deutsche Einheit – auch im Familienrecht

Christian Grabow Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990 vollendete die staatliche Einheit Deutschlands. Mit ihr war die Rechtsangleichung verbunden. Im Wesentlichen kam auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das Recht der Bundesrepublik zur Anwendung. Das galt auch für das Familienrecht. Dennoch war es notwendig, einen interlokalen kollisionsrechtlichen Regelungsrahme...mehr

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FF 06/2020, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht

Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online Service Sebastian Kottke/Jasmin Zahran (Hrsg.)6. Aufl. 2018, Deubner Verlag, geb., 1437 Seiten, ISBN 978-3-88606-910-1198 EUR Der hier vorzustellende Band gehört zu den eher weniger bekannten familienrechtlichen Werken. Dies allerdings völlig zu Unrecht, weil das Handbuch qualitativ sehr hochwertig ist und ein innovatives Konzept verfolgt...mehr

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FF 05/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 5.2.2020 – XII ZB 147/18 a) Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG (Totalrevision) ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspfli...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / II. Eheverträge

In einer Entscheidung vom 20.3.2019[10] hatte sich der Bundesgerichtshof mit einem Problem der Mehrsprachigkeit eines Urkundstextes zu befassen. Die deutsche Fassung war von den Beteiligten und vom Notar unterschrieben, die englische Fassung nicht. Der deutsche Notar hatte eine der Klauseln falsch ins Englische übersetzt. Er verlas den nachfolgenden Ehevertrag und die als An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.1 Pensionsberechtigter, Pensionsverpflichteter

Rz. 29 Die Vorschrift bestimmt den Kreis derer, die als Berechtigte und Verpflichtete einer Pensionsverpflichtung infrage kommen, nur mittelbar. § 6a Abs. 1 EStG verwendet den wenig deutlichen Begriff des Pensionsberechtigten. Daraus wäre zu folgern, dass dazu jeder gehören kann, der eine Pensionszusage erhalten hat. Aus § 6a Abs. 3 EStG geht einschränkend hervor, dass zwisc...mehr

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AGS 04/2020, Keine Erhöhung... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Scheidungsverbundverfahren folgende Wertfestsetzung vorgenommen: Praxis-Beispiel Außerdem hat das FamG einen weiteren Verfahrenswert für den Vergleich wie folgt festgesetzt: Praxis-Beispielmehr

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AGS 04/2020, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Scheidungsverfahren war u.a. die Folgesache Ehewohnung anhängig. Das FamG hat im Scheidungsbeschluss die Ehe der Beteiligten geschieden, den Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragstellerin die vormalige Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Gegen diese Entscheidung in der Folgesache Wohnungszuweisung hat die Vermieterin der Wohnung Besc...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 2. Stabilitätskriterien

Stabilität und Kontinuität sind Grundpfeiler einer für das Kindeswohl gedeihlichen Familiensituation. Um dem Kindeswohl gerecht zu werden, muss die gerichtliche Adoptionsentscheidung demnach die Stabilität und die Kontinuität der Lebensgemeinschaft in den Blick nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber bestimmte Stabilitätskriterien als grundlegend vorgibt oder di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5.2.2 Rückdeckungsversicherung für Leistungsanwärter

Rz. 87 Bei Rückdeckungsversicherungen für Leistungsanwärter ist ein Abzug von Zuwendungen in Höhe des Beitrags nur zulässig, wenn der Leistungsanwärter die Voraussetzungen des Buchst. b S. 2 und 5 erfüllt, die Versicherung bis zum voraussichtlichen Eintritt der Altersversorgung läuft, mindestens jedoch bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs des Leistungsanwärters und während di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.3.4 Leistungsempfänger

Rz. 54 Seit der Änderung des § 4d durch das StÄndG 1992 ist für den Bereich der laufenden Leistungen in § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 und 3 EStG der Begriff des "Leistungsempfängers" enthalten. Eine Änderung der Rechtslage war damit nicht verbunden. Leistungsempfänger war – auch schon zuvor – jeder Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer des Trägerunternehmens, der von d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.4.2.1 Infrage kommender Personenkreis

Rz. 66 Arbeitnehmer und ehemalige Arbeitnehmer des Trägerunternehmens können Leistungsanwärter sein. Die Arbeitnehmereigenschaft richtet sich nach § 1 LStDV. Erforderlich ist ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis. Einbezogen sind auch Nichtarbeitnehmer i. S. v. § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG , denen aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Trägerunternehmen Kassenleistungen zu...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 3. Aktuelle Rahmendaten zum Versorgungsausgleich

a) In der Bevölkerung gibt es immer weniger Verheiratete (Ehepaare), die sich scheiden lassen können, sodass Ehescheidungen perspektivisch weiter abnehmen werden. Dieser Rückgang wird darüber hinaus auch dadurch bewirkt, dass inzwischen Ehen bis zur Scheidung durchschnittlich länger andauern als früher. Die Ehedauer bis zur Scheidung hat allein zwischen den Jahr 1992 und dem...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 14. Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt

Spätestens seit der Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts durch die seit 1.1.2008 geltende Vorschrift des § 1578b BGB besteht eine "Verwerfung" zwischen dem nachehelichen Unterhaltsanspruch und dem Versorgungsausgleich.[52] Nach § 1578b BGB endet der nacheheliche Unterhaltsanspruch des früheren Ehegatten regelmäßig, sobald ehebedingte Nachteile nicht mehr fortwirk...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Versorgungsausgleich?

Einführung Unterzieht man das geltende Versorgungsausgleichsrecht anhand einzelner ausgewählter Aspekte einer eher kursorischen kritischen Betrachtung und berücksichtigt man den in den zurückliegenden Jahrzenten im Umfeld dieses Rechtsbereichs eingetretenen gesellschaftlichen und sozialen Wandel, drängt sich fast unvermeidlich die Frage auf, ob der Versorgungsausgleich dauerh...mehr

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FF 03/2020, Forum Versorgungsausgleich – Zehn Jahre Strukturreform

Vor zehn Jahren trat das neue Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft – aus diesem Anlass veranstaltete die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV am 8.11.2019 gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Darmstädter Kreis das "Forum Versorgungsausgleich" und stellte die Frage: Ist der Gedanke der "Halbteilung" mit der internen und externen ...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / IV. Resümee

Die bleibenden juristischen Mängel, Unzulänglichkeiten, Schwierigkeiten und Diskrepanzen des Versorgungsausgleichsrechts wiegen schwer und sind manchem Betroffenen kaum dauerhaft zumutbar. Die Bedeutung des Versorgungsausgleichs für die "sozialrechtliche Sicherung der nicht-erwerbstätigen Frau" hat seit dem Inkrafttreten des ersten Gesetzes dramatisch abgenommen. Seine Bedeu...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 2. Grundgedanken

Der Versorgungsausgleich bezweckt die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten im Alter und bei Invalidität. Er hat grundsätzlich die hälftige Teilung der ehezeitbezogenen Versorgungsanrechte zum Inhalt, unabhängig davon, ob diese Anwartschaften von nur einem oder von beiden Ehegatten erwirtschaftet worden sind. Dem Ehegat...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 1. Vorgeschichte

Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (früher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG)). Das Rechtsinstitut Versorgungsausgleich geht vor allem auf Forderungen der Frauenbewegung in den 1960er Jahren zurück. Erste Gedanken finden sich...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / Einführung

Unterzieht man das geltende Versorgungsausgleichsrecht anhand einzelner ausgewählter Aspekte einer eher kursorischen kritischen Betrachtung und berücksichtigt man den in den zurückliegenden Jahrzenten im Umfeld dieses Rechtsbereichs eingetretenen gesellschaftlichen und sozialen Wandel, drängt sich fast unvermeidlich die Frage auf, ob der Versorgungsausgleich dauerhaft erhalt...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / III. Zum gesellschaftlichen und sozialen Wandel

Wie schon dargelegt, stand die "sozialrechtliche Sicherung der nichterwerbstätigen Frau" ganz im Mittelpunkt der Überlegungen zur Kreierung des Rechtsinstituts Versorgungsausgleich. In diesem Bereich und seinem Umfeld hat aber in den zurückliegenden Jahrzehnten ein bemerkenswerter gesellschaftlicher und sozialer Wandel stattgefunden. 1. Zu Ehe und Familie Die Zahl der Eheschei...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 5. Zwischenbilanz

Das Anliegen der "sozialrechtlichen Sicherung der nicht-erwerbstätigen Frau" unterlag in den vergangenen Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel. Die Gruppe der nichterwerbstätigen (Ehe)Frauen ist zahlenmäßig von einer Mehrheit zu einer relativ kleinen Gruppe zusammengeschmolzen und schrumpft weiter. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind insoweit immer geringer ge...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 1. Geringe Verständlichkeit

Illusorisch war die Hoffnung des Gesetzgebers,[12] der Versorgungsausgleich werde verständlicher werden. Das ist kaum gelungen, weil die in Rede stehenden Versorgungsanrechte sowohl im Hinblick auf ihre Bewertung als auch im Hinblick auf die Besonderheiten der unterschiedlichen berührten Rechtsgebiete – neben Familienrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht, jeweils u...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 4. Weitere Entwicklung

Zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2015 ist bei Frauen aber sowohl die Höhe der Zuschläge aus dem Versorgungsausgleich als auch der Anteil dieser Zuschläge an den Rentenleistungen gesunken. In diesen 15 Jahren ist die Höhe der Zuschläge durchschnittlich von 267,26 EUR monatlich auf 205,38 EUR monatlich gesunken; inflationsbereinigt handelt es sich um eine Absenkung um 41,37...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 10. Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben

Schieflagen können sich auch beim vorzeitigen Ausscheiden eines Ehegatten aus dem Arbeitsleben ergeben. Wählt der ausgleichspflichtige Ehegatte nach dem Ende der Ehezeit den vorzeitigen Rentenbezug unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen, errechnet sich der für den Versorgungsausgleich maßgebliche Ausgleichsbetrag aus der ungekürzten Altersrente, die ohne Versorgungsausgleich...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / I. Zum Versorgungsausgleichsrecht

1. Vorgeschichte Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (früher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG)). Das Rechtsinstitut Versorgungsausgleich geht vor allem auf Forderungen der Frauenbewegung in den 1960er Jahren zurück. Erste Geda...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 13. Zum Abänderungsverfahren

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Abänderung von (früheren) Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich (§ 51 VersAusglG, auch §§ 225, 226 FamFG) sind so kompliziert gestaltet, dass eine Partei auch mit anwaltlicher Hilfe vor Einleitung eines solchen Verfahrens kaum übersehen kann, ob überhaupt die Zulässigkeitshürde genommen werden kann. Bergn...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 3. Neuere Entwicklung

Der Gesetzgeber hat sich schließlich bemüht, die Mängel durch eine Strukturreform des Versorgungsausgleichs zu überwinden. Unter Berücksichtigung von Vorschlägen einer Experten-Kommission aus dem Jahr 2004 legte das BMJ im Jahr 2007 einen Diskussionsentwurf vor, der zu dem (neuen) Gesetz über den Versorgungsausgleich vom 3.4.2009 (VersAusglG, BGBI. I S. 700) führte. Das neue...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 7. Individualausgleich versus Versicherungsgedanke

In seiner jüngeren Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich erweckt das Bundesverfassungsgericht[29] den Eindruck, als gehe es nicht mehr allein um den individuellen Ausgleich zwischen früheren Ehegatten, also zwischen zwei konkreten Personen, wie z.B. auch beim Zugewinnausgleich (§§ 1372 ff. BGB). Es tauchen mehr und mehr Begriffe aus dem Versicherungsrecht auf; in Begründun...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 12. Zur Vergleichbarkeit von Anrechten

Vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit der Eheleute, in größerem Umfang als früher Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen (§ 6 VersAusglG), stellt sich nicht nur das Problem der weiterhin unzureichenden Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Anrechten auf Altersvorsorge (§ 47 VersAusgiG), sondern auch die weitergehende Frage der Bewertung dieser Anrecht...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 16. Zwischenbilanz

Nach rund 50-jährigen Bemühungen um ein Rechtsinstitut Versorgungsausgleich fällt die juristische Bilanz ernüchternd aus. Dem Gesetzgeber ist es mit Unterstützung zahlreicher Fachjuristen und auf der Grundlage mannigfacher Rechtsanwendungserfahrungen in zwei Anläufen nicht gelungen, eine befriedigende Regelung dieser Rechtsmaterie zu kreieren. Einige wenige der aufgezeigten U...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 5. Mannigfache Intransparenz

Der Vollzug des Versorgungsausgleichs ist durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet. a) In den gerichtlichen Versorgungsausgleichsentscheidungen werden regelmäßig Anrechte in Höhe von Euro-Beträgen oder Anrechte in Höhe von Entgeltpunkten, jeweils bezogen auf einen u.U. weit zurückliegenden Zeitpunkt, übertragen. Um welche aktuellen Euro-Beträge es geht, können alle...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / II. Kritische Bemerkungen zum geltenden Recht

Inzwischen werden die Mängel, Unzugänglichkeiten, Schwierigkeiten und Diskrepanzen auch des neuen Rechts immer deutlicher gesehen. 1. Geringe Verständlichkeit Illusorisch war die Hoffnung des Gesetzgebers,[12] der Versorgungsausgleich werde verständlicher werden. Das ist kaum gelungen, weil die in Rede stehenden Versorgungsanrechte sowohl im Hinblick auf ihre Bewertung als auc...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 2. Zu Frauen und Beruf

Die Berufs- und Erwerbstätigkeit der Frauen ist seit dem Jahr 1967 gewaltig angestiegen. Im Jahr 1967 belief sich die Erwerbstätigenquote der Männer auf 87,9 %, die der Frauen aber nur auf 45,1 %. Die Differenz betrug also 42,8 Punkte. Im Jahr 2017 belief sich die Erwerbstätigenquote der Männer auf (nur noch) 78,9 %, die der Frauen dagegen auf 71,5 %. Die Erwerbstätigenquote...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 6. Inkorrekte Teilung von Anrechten

Auch das neue Recht vermag leider nicht zu gewährleisten, dass Versorgungsanrechte korrekt geteilt werden. Es besteht das Risiko, dass die für die Wertberechnung der Anrechte zuständigen Versorgungsträger (§ 5 VersAusglG) diese im Rahmen des Versorgungsausgleichsverfahrens falsch bewerten mit der Folge, dass diese auch falsch geteilt werden. Da eine nachträgliche Fehlerkorre...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 15. Zusatzbelastungen

Vor allem seit der gesetzlichen Neuregelung vom 3.4.2009 können zusätzliche Belastungen und Einbußen auf die Ehegatten zukommen. Die Versorgungsträger können nun alle durch die interne Teilung von Versorgungsanrechten – das ist jetzt die Regelausgleichsform – entstehenden Kosten hälftig mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen (§ 13 VersAusglG). Bislang machen davon alle...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 2. Zersplitterung von Anrechten

Die grundsätzliche Teilung jedes einzelnen Versorgungsanrechts der geschiedenen Ehegatten, die zu einem anrechtsbezogenen sog. Hin und Her-Ausgleich führt, mündet häufig in einer Zersplitterung von Altersvorsorgeanrechten bei gleichzeitiger Vervielfältigung des Verwaltungsaufwandes und der Kosten. Der Versuch, die Zersplitterung unter Begründung von Kleinstanrechten zu verme...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 4. Involvierung verschiedener Rechtswege

Im Vergleich zu anderen Rechtsmaterien – auch zu den anderen Ehescheidungsfolgenregelungen – ist das Versorgungsausgleichsrecht nicht zuletzt deswegen höchst kompliziert, weil mit einer rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts oder auch des Oberlandesgerichts die rechtliche Auseinandersetzung noch keineswegs zu Ende sein muss. Ist der ausgleichspflichtige Beamte mit...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 8. Zu den Geringfügigkeitsprüfungen

Die Geringfügigkeitsprüfungen nach § 18 Abs. 1 und 2 VersAusglG machen mehr Probleme als vom Gesetzgeber seinerzeit erwartet.[34] Diese Vorschriften eröffnen im Falle der Geringfügigkeit einen tatrichterlichen Ermessensspielraum. In dessen Rahmen kann einerseits ein Ausgleich trotz Geringfügigkeit erfolgen, wenn dies aufgrund besonderer Umstände zur Wahrung des Halbteilungsg...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 1. Zu Ehe und Familie

Die Zahl der Ehescheidungen ist stark zurückgegangen – bei leichtem Anstieg der Gesamtbevölkerungszahl. Allein im Zeitraum von 2003 bis 2017 verminderte sich die Anzahl der Ehescheidungen von 213.975 auf 153.501 Fälle jährlich. Die Anzahl der Ehepaare mit Kindern verringerte sich (leider) auch. Im Jahr 1996 zählte man noch 10.408.000 Ehepaare mit Kindern, im Jahr 2017 gab es...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 3. Eingeschränkte Anpassungsregelungen

Das Gesetz enthält Regelungen, die es ermöglichen, nach einer rechtskräftigen Entscheidung deren versorgungsrechtliche Auswirkungen in bestimmten Fällen zu korrigieren (§§ 33 ff. VersAusglG). Die Beschränkung dieser Anpassungsregelungen auf sog. Primärversorgungsanrechte, auf die Regelsicherungssysteme (§ 32 VersAusglG) begegnet Bedenken,[16] auch wenn das Bundesverfassungsg...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 9. Zur Härteregelung des § 27 VersAusglG

Die Härteregelung des § 27 VersAusglG hat inzwischen wohl zu weitreichende Bedeutung erlangt. Das liegt nicht allein an inhaltlichen und technischen Mängeln des Gesetzes, sondern in hohem Maße an der extremen Komplexität der betroffenen Rechtsmaterien. Die vorangegangenen Härteklauseln (§§ 1587c, 1587h BGB a.F.; § 3a Abs. 6 VAHRG a.F.) waren sicher zu eng und sind von der Re...mehr