Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 10/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 15.7.2020 – XII ZB 363/19 a) Bei einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unterneh-mereigenschaft richten sich der Insolvenzschutz des Betriebsrentengesetzes und damit auch die versorgungsausgleichsrechtliche Einordnung des Anrechts danach, inwieweit die versprochene Versorgung zeitanteilig auf den jeweils eingenommenen Status entfällt (im Ansc...mehr

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Versorgungsausgleich / 2 Was fließt in den Versorgungsausgleich ein?

2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsren...mehr

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Versorgungsausgleich / 7 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

7.1 Eheverträge Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappu...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.2 Einbeziehung in die Vermögensauseinandersetzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich ist Teil der Gesamtvermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Scheidung. Auch wenn der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich unterschiedliche Gegenstände betreffen, regeln sie insgesamt die Vermögensauseinandersetzung. Eine scharfe Trennung ist, wie insbesondere die Lebensversicherungen zeigen, häufig nicht möglich; mitunter ist e...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.4 Härtefälle – Herabsetzung und Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen

Bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden (§ 27 VersAusglG). Dies ist zwar von Amts wegen zu beachten (§ 26 FamFG); das Gericht ist nicht an die Anträge und Vorstellungen der Ehegatten bzw. Lebenspartner gebunden. Es muss jedoch diesbezüglich keine eigenen Nachforschungen anstellen.[1] Grobe Unbilligkeit (§ 27 Satz 1 Ve...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit von Vereinbarungen

Der Gesetzgeber wollte die Regelungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich für Ehegatten Lebenspartner im Rahmen des Versorgungsausgleichsgesetzes erweitern. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich werden ausdrücklich zugelassen. Das Recht des Versorgungsausgleichs ist deshalb grundsätzlich dispositiv. Eine zeitliche Schranke für Vereinbarungen, wie ...mehr

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Versorgungsausgleich / 1 Prinzip: Gleiche Teilhabe

Der Versorgungsausgleich beruht ebenso wie der Zugewinnausgleich darauf, dass die Leistungen der Ehegatten im Beruf, bei der Kinderbetreuung und im Rahmen der Haushaltsführung als gleichwertige Beiträge angesehen werden. Deshalb gilt auch im Scheidungsfall der Halbteilungsgrundsatz. Die während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine zukünftige Versorgung werden jeweils zur Häl...mehr

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Versorgungsausgleich / Einführung

Anwartschaften auf eine Absicherung im Alter oder bei Invalidität, insbesondere wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit stellen einen beachtlichen Vermögenswert dar. Bei Ehescheidung soll durch den Versorgungsausgleich eine hälftige Teilhabe beider Partner an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten erreicht werden. Gleiches gilt bei Aufh...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.1 Eheverträge

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappungsgrenze, wona...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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Versorgungsausgleich / 8 Steuerliche Auswirkungen des Versorgungsausgleichs

Die interne Teilung (§§ 10 ff. VersAusglG) ist steuerneutral (§ 3 Nr. 55a EStG).[1] Gleiches gilt für die diesbezüglichen Vereinbarungen. Demgegenüber könnte die Bildung eines Anrechts bei einem Zielversorgungsträger bei der externen Teilung (§§ 14 ff. VersAusglG) zu einer Steuerpflicht führen; dies schließt jedoch § 3 Nr. 55b EStG aus. Anders ist dies jedoch, wenn durch den...mehr

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Versorgungsausgleich / 1.2 Gemischtnationale Ehe und Ausländerehe

Bei gemischtnationalen und bei Ausländerehen ist der Versorgungsausgleich nur durchzuführen, wenn das Scheidungsstatut deutsches Recht ist (Art. 17 Abs. 4 Satz 1 EGBGB i. V. m. Rom-III-VO).[1] Dies ist der Fall, wenn die Ehegatten deutsches Recht als Scheidungsstatut vereinbart haben (Art. 5 Rom-III-VO), keine Rechtswahl getroffen wurde, aber beide Ehegatten ihren gewöhnlichen...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.4 Private Rentenversicherung

Anrechte aus privaten Versicherungsverträgen werden vom Versorgungsausgleich erfasst, soweit sie der Alters- und/oder Invaliditätssicherung dienen und die Zahlung einer Zeit- oder Leibrente zum Gegenstand haben. Das Bestehen eines Kapitalwahlrechts ist unschädlich, solange es nicht bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.3 Ausschlussvereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG)

Das Gesetz lässt auch einen vollständigen und teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu. Allerdings gilt hierfür eine klare Grenze: Ehebedingte Nachteile, die ein Partner im gemeinsamen Interesse hinsichtlich des Erwerbs eigener Anrechte in der Alters- und Invaliditätsvorsorge auf sich nimmt, müssen kompensiert werden.[1] Wichtig Kein Gerechtigkeitsmaßstab ist allerd...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.6 Grenzen für Vereinbarungen

Beschränkungen hinsichtlich der Vereinbarungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Verbot, Vereinbarungen zu Lasten des Versorgungsträgers zu treffen (§ 8 Abs. 2 VersAusglG). Unzulässig ist deshalb nach überwiegender Ansicht ohne Zustimmung des Versorgungsträgers eine Modifizierung des Versorgungsausgleichs in der Weise, dass von einem Anrecht nicht nur die Hälfte, sondern eine...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2 Vereinbarungsmöglichkeiten

7.2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit von Vereinbarungen Der Gesetzgeber wollte die Regelungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich für Ehegatten Lebenspartner im Rahmen des Versorgungsausgleichsgesetzes erweitern. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich werden ausdrücklich zugelassen. Das Recht des Versorgungsausgleichs ist deshalb grundsätzlich disposit...mehr

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Versorgungsausgleich / 3 Übertragung

Bis zu der am 1.9.2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleich wurde dieser nur vom Verpflichteten zum Berechtigten, d. h. grundsätzlich nur in einer Richtung, durchgeführt. Nach geltendem Versorgungsausgleichsrecht werden grundsätzlich alle Anrechte insgesamt hinsichtlich der Ehezeitanteile hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG). Beide Ehegatten erhalten somit ...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte

Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsrenten, z. B. aus berufsständischen Versorgungseinri...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.3 Unwirtschaftliches Ergebnis des Wertausgleichs (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG)

Die Durchführung des Wertausgleichs soll nicht erfolgen, wenn der Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Dies ist der Fall, wenn sich der Versorgungsausgleich voraussichtlich nicht zugunsten des Berechtigten auswirkt oder der Versorgungsausgleich in dieser Form nach den Umständen des Einzelfalls unwirtschaftlich ist. In diesem Fall unterbleibt ...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.4 Vereinbarung schuldrechtlicher Ausgleichszahlungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG)

Der Wechsel in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich begründet ein unterhaltsrechtliches Dauerschuldverhältnis; auch eine Einmalzahlung (Abfindungsleistung) ist möglich. Grund für derartige Vereinbarungen sind regelmäßig die Vorteile, die diese für den Ausgleichspflichtigen haben. Diesem bleibt die Versorgung vollständig erhalten, wenn der Ausgleichsberechtigte vor Erre...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.5 Weitere Vereinbarungsmöglichkeiten

Der Versorgungsausgleich kann auch unter einer Bedingung ausgeschlossen bzw. zugelassen werden. Häufiger Fall ist die Doppelverdiener-Partnerschaft, bei der zunächst keine Kinder geplant sind, für den Fall gemeinsamer Kinder aufgrund daraus resultierender beruflicher Einschränkungen dann aber doch der Versorgungsausgleich – zumindest beschränkt auf Kinderbetreuungszeiten – d...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.3 Ausschluss

Der Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt, wenn die Ehegatten dies vereinbart haben,[1] seine Durchführung grob unbillig ist (§ 27 VersAusglG), eine kurzzeitige Ehe bis zu drei Jahren vorliegt und kein Partner die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG [2]). Der Versorgungsausgleich soll nicht durchgeführt werden, wenn ein Bagatellfall vorli...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.6 Abänderung von Versorgungsausgleichsentscheidungen

Materiell rechtskräftige Entscheidungen zum Versorgungsausgleich unterliegen einer erleichterten Abänderungsmöglichkeit (§§ 225, 226 FamFG). Grund ist, dass sich zwischen der Entscheidung und dem Leistungsbezug Veränderungen ergeben können. Abänderbar sind nur Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, einer beamtenähnlichen Versorgung, einer be...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.2 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (schuldrechtlicher Ausgleich)

Beim Ausgleich nach der Scheidung richtet sich der Ausgleich nicht mehr gegen den Versorgungsträger, sondern gegen den ausgleichspflichtigen Partner. Der Ausgleich erfolgt somit unter den Parteien selbst. Betroffen vom schuldrechtlichen Ausgleich sind vor allem Anrechte, die zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. Lebenspartnerschaftsaufhebung noch nicht ausgleichsreif sind (§ 19 V...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.5 Besonderheiten bei DDR-Anwartschaften

Der Versorgungsausgleich ist auch bei einer Scheidung von Ehen durchzuführen, die in der früheren DDR geschlossen worden sind (Art. 234 § 6 EGBGB). Durch die interne Teilung der Versorgungsanrechte kann der Versorgungsausgleich auch bezüglich der in den neuen Bundesländern erworbenen Anrechte durchgeführt werden. Das unterschiedliche Rentenniveau und die Ausgleichsdynamik wi...mehr

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Versorgungsausgleich / 1.1 Was gilt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Für eingetragene Lebenspartner gilt der Versorgungsausgleich "automatisch", wenn die Lebenspartnerschaft nach dem 31.12.2004 begründet wurde (§ 20 Abs. 1 LPartG). Bei einer vor dem 1.1.2005 eingegangenen Lebenspartnerschaft wird ein Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn dies beide Lebenspartner durch notariell beurkundete Erklärungen bis zum 31.12.2005 gegenüber dem ge...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2 Ausgleichspflichtige Anrechte

Die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs wichtigsten Versorgungssysteme sind die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die betriebliche Altersversorgung, die private Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungen. 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs...mehr

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Versorgungsausgleich / 6 Ausgleichs-Durchführung

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs hängt von den auszugleichenden Versorgungsrechten ab. § 9 VersAusglG gibt eine Rangfolge hinsichtlich der Ausgleichsarten vor: Vorrangig ist der Wertausgleich bei der Scheidung, wobei dieser im Weg der internen Teilung durchzuführen ist (§ 9 Abs. 2 VersAusglG). Grundsätzlich sind in den Wertausgleich alle Anrechte einzubeziehen (§ 9...mehr

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Versorgungsausgleich / 5 Ausgleichspflichtige Anrechte

5.1 Anwartschaften und Ansprüche Auszugleichen sind Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen. Anders als früher werden im VersAusglG Aussichten auf eine Versorgung nicht mehr genannt. Bei diesen bestand noch kein Rechtsanspruch auf eine Versorgung. Sie werden als Anwartschaften erfasst. Der Versorgungsausgleich betrifft auch bereits bestehende V...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.1 Ermittlung der Anrechte

Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf gerichtliche Anordnung auch ge...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.2 Ehezeit, Berechnung und Ausschluss bei kurzer Ehezeit

Grundsätzlich sind nur Anrechte auszugleichen, soweit diese in der Ehezeit erworben oder aufrecht erhalten worden sind. Nur sie können der arbeitsteiligen Leistung der Ehegatten zugerechnet werden.[1] Vorehezeitliche Anrechte werden im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt; dies gilt auch dann, wenn sie von einem früheren Altersvorsorgevertrag während der Ehezeit in eine...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu ermittelnde monatliche Rente, die der Berechtigte zu beanspruchen hätte, wenn er am Stichtag die Regelaltersgrenze des 65. bzw. 67. Lebensjahres erreichen würde, ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI) mit dem Rentenartfaktor und dem ak...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.2 Amtsverfahren

Das Verfahren über den Wertausgleich und, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt sind, über die Ausgleichsansprüche nach der Scheidung ist ein Amtsverfahren (§ 26 FamFG).[1] Es wird regelmäßig als Folgesache im Verbund mit dem Scheidungsverfahren (§§ 137 Abs. 2 Satz 2, 270 Abs. 1 FamFG) durchgeführt. Die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens ist nur zulässig, wenn...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.1 Anwartschaften und Ansprüche

Auszugleichen sind Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen. Anders als früher werden im VersAusglG Aussichten auf eine Versorgung nicht mehr genannt. Bei diesen bestand noch kein Rechtsanspruch auf eine Versorgung. Sie werden als Anwartschaften erfasst. Der Versorgungsausgleich betrifft auch bereits bestehende Versorgungsrechte. Ein Rentner od...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1 Wertausgleich

6.1.1 Interne Teilung Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleic...mehr

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Versorgungsausgleich / 4 Auskunftspflichten und Verfahren

4.1 Ermittlung der Anrechte Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf ger...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Gemeinsam ist der betrieblichen Altersversorgung, dass es sich um die Zusage einer Versorgung aus Anlass des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit für ein Unternehmen handelt. Im Übrigen werden unterschiedliche Formen erfasst, nämlich unmittelbare Versorgungszusagen des Arbeitsgebers und der Abschluss einer Lebensversicherung durch den Arbeitgeber zugunst...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.1 Interne Teilung

Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts mit vergleich...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.5 Sonstige Renten und wiederkehrende Leistungen

Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, z. B. für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und die landwirtschaftliche Alterssicherung (ALG) standen lange Zeit auch bei Durchführung des Versorgungsausgleichs nur Mitgliedern offen. Zwischenzeitlich lassen sie überwiegend die Begründung eines Anrechts ...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.2 Beamtenversorgung

Bei der Berechnung der Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamte, Richter und Soldaten) ist von dem Betrag auszugehen, der sich am Ende der Ehezeit als Versorgung ergäbe, wenn der Berechtigte in diesem Zeitpunkt die Altersgrenze erreicht hätte. Für die Berechnung der Höhe sind die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag sowie...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.2 Externe Teilung

Ausnahmsweise kommt auch eine externe Teilung beim Wertausgleich in Betracht. In diesem Fall wird der Wert des auszugleichenden Anrechts ermittelt und ausbezahlt, um damit in einem anderen Versorgungssystem Anrechte zu schaffen. Der ausgleichsberechtigte Partner erwirbt somit bei der externen Realteilung ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger, als demjenigen, bei de...mehr

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FF 10/2020, Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2.9.2020 Die Strukturreform im Jahr 2009 hat den Versorgungsausgleich umfassend auf eine neue Grundlage gestellt. In Abkehr von dem früheren Ausgleichssystem, das eine Gesamtsaldierung der Versorgungsanrechte und einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung vorsah, wurde das Prin...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 430 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 321 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Unterhaltsleistungen

Rz. 950 [Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5] Informationen zu dem Thema finden Sie in den → Tz 430 ff. Rz. 951 [Unterhaltsleistungen → Zeile 6] Hierzu lesen Sie bitte die → Tz 420 ff. Rz. 952 [Werbungskosten → Zeile 7] Als Werbungskosten sind Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unte...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 5 Weitere Renten

Rz. 944 Wegen der Besteuerung weiterer Renten wird verwiesen auf: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Ehegatten, soweit bei der ausgleichsverpflichteten Person Sonderausgaben abgezogen werden (§ 22 Nr. 1a EStG; → Tz 431). Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, soweit sie beim Zahlenden als So...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 27 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 28 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 244 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 948 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 249 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 959 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr