Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 7. Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen

Rz. 301 Die materielle Wirksamkeit und die Wirkungen einer vertraglichen Vereinbarung der Eheleute über die Folgen der Scheidung[388] unterliegen dem für die jeweilige Scheidungsfolge maßgeblichen Recht. Daher unterliegt eine güterrechtliche Vereinbarung, wie z.B. eine vertragliche Pauschalisierung, Modifikation oder ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs, dem Güterstatut. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 109 In der deutschen Rspr. und Literatur wurde in der Vergangenheit angenommen, dass dem polnischen Recht der Versorgungsausgleich und vergleichbare Rechtsinstitute unbekannt seien.[101] Diese Auffassung entspricht nicht der aktuellen Rechtslage im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft. Die während der Gütergemeinschaft erworbenen individuellen Anwartschaften der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / a) Allgemeines

Rz. 287 Der Versorgungsausgleich ist ein Rechtsinstitut, das bislang immer noch international äußerst wenig verbreitet ist. Dies macht eine kollisionsrechtliche Behandlung schwierig. Art. 17 Abs. 4 EGBGB enthält ein komplexes Kompromisspaket aus der grundsätzlichen Maßgeblichkeit des Scheidungsstatuts mit einer Ausnahme und einer Gegenausnahme mit Billigkeitsklausel.[363] We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / VIII. Regelung der Altersversorgung

Rz. 163 Das türkische Rechtssystem kennt keinen Versorgungsausgleich. In Deutschland kann auf Antrag eines Ehegatten ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, wenn der andere Ehegatte in der Ehezeit in Deutschland eine Versorgungsanwartschaft erworben hat (Art. 17 Abs. 4 deutsches EGBGB). "Wurde in einem in der Türkei durchgeführten Scheidungsverfahren keine Regelung zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Auszugleichende Versorgungsrechte

Rz. 91 Im Einzelnen unterliegen dem Versorgungsausgleich im In- und Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie z.B. der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der priva...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 1. Recht auf Alterspension

Rz. 55 Der Anspruch auf eine Alterspension kann dem Versorgungsausgleich (Wet Pensioenverevening)[47] unterliegen. Diese Alterspension fällt nicht in die allgemeine Gütergemeinschaft (Art. 1:94 Abs. 4 BW). Gemäß der Aufzählung in Art. 1 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich gibt es auch Pensionsansprüche, die diesem Gesetz nicht unterliegen. Für diese Pensionen gilt, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 2. Auszugleichende Versorgungsrechte

Rz. 59 Das kroatische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich (siehe Rdn 32, 57).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / VIII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 90 Der Witwer oder die Witwe können eine Hinterbliebenenrente beantragen. Voraussetzung für die Gewährung der Rente ist grundsätzlich, dass der oder die Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist und die Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet waren.[108] Bei Wiederverheiratung wird die Hinterbliebenenrente nicht mehr gezahlt. Rz. 91 Einen Versorgungsausgleich i.S.d. deu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / e) Besonderheiten bei der Durchführung

Rz. 297 Bei der Durchführung eines internationalen Versorgungsausgleichs ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Gericht auf ausländische öffentlich-rechtliche Versorgungsanwartschaften nicht zugreifen kann. Daher können und müssen diese zunächst bei der Ermittlung der während der Ehe erworbenen Anwartschaftsrechte einberechnet werden. Ausgenommen sind die steuerfinanziert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 3. Ehevertragsfreiheit

Rz. 107 Die vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen zwischen den Ehegatten sind nach dem Gesetz dispositiv (für das Güterrecht siehe §§ 1408 Abs. 1, 1378 Abs. 3 S. 2 BGB; für den Versorgungsausgleich siehe § 1408 Abs. 2 BGB, § 6 VersAusglG; für den nachehelichen Unterhalt siehe § 1585c BGB). Es besteht also im Grundsatz Ehevertragsfreiheit.[103] Diese findet allerdings ihre Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 2. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 106 Das Ergebnis muss mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar sein. Es genügt also nicht, dass das Ergebnis nach deutschem Recht anders oder entgegengesetzt lauten würde (also z.B. die geschiedene Ehefrau keinen Unterhaltsanspruch erhält oder die Volljährigenadoption ausgeschlossen ist). Das Ergebnis muss vielmehr "so anstößig sein un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 79 Die Auswirkung der Ehescheidung auf die Altersversorgung ist gesetzlich nicht geregelt. Ein dem deutschen Versorgungsausgleich vergleichbares Rechtsinstitut kennt das russische Recht nicht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 83 Ein dem deutschen Versorgungsausgleich vergleichbares Institut kennt das tschechische Recht nicht. Die frühere Regelung, nach der die geschiedene Ehefrau mit einem gerichtlich festgelegten Unterhaltsanspruch nach dem Tod des früheren Ehemannes eine Witwenrente erhalten hat, wurde bei der Überarbeitung der Rentenvorschriften durch Gesetz Nr. 155/1995 GBl. aufgehoben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / III. Altersversorgung

Rz. 74 Eine Teilung von Versorgungsanwartschaften und ein Versorgungsausgleich sind nicht vorgeschrieben. Rentenansprüche sind Persönlichkeitsrechte und können nicht auf andere Personen übertragen werden (Art. 6 Abs. 1 RentenG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 89 Die Auswirkung der Ehescheidung auf die Altersversorgung ist gesetzlich nicht geregelt. Ein dem deutschen Versorgungsausgleich vergleichbares Rechtsinstitut ist dem ukrainischen Recht nicht bekannt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 4. Regelungsbereich des allgemeinen Ehewirkungsstatuts

Rz. 165 Die für die Praxis wichtigsten Rechtsfolgen der Ehe unterliegen nicht Art. 14 EGBGB, sondern speziellen Kollisionsnormen, die dieser Norm vorgehen. Dies gilt z.B. für den Ehenamen (Art. 10 Abs. 1 und 2 EGBGB), den Güterstand (EUGüVO und Art. 15 EGBGB – sowie EUPartVO), den ehelichen Unterhalt (Art. 3 HUntProt) und den Versorgungsausgleich. Die besondere Bedeutung von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / VI. Auswirkung der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 38 Ein Versorgungsausgleich ist weder im finnischen Rentensystem noch im finnischen Eherecht vorgesehen. Der Tod eines Ehegatten kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Witwenrente begründen. Auskünfte hierzu erteilt die finnische Sozialversicherungsbehörde KELA.[21]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 1. Gesetzlicher und vertraglicher Güterstand

Rz. 226 Der Regelungsbereich des Güterstatuts ist in den Güterrechtsverordnungen in Art. 27 positiv und in Art. 1 Abs. 2 negativ definiert. Dem Güterstatut unterliegen die Sonderordnung für das Vermögen von Mann und Frau aufgrund der Ehe und die Abwicklung dieser Sonderordnung.[305] Dazu gehören beispielsweise die Fragen, in welchem gesetzlichen Güterstand die Eheleute leben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 1. Lex-fori-Grundsatz

Rz. 92 Da englische Gerichte in einer Gesamtwürdigung über alle Scheidungsfolgen zu entscheiden haben, wird auch kollisionsrechtlich nicht zwischen verschiedenen Anknüpfungen für Unterhalt, Güterrecht und Versorgungsausgleich unterschieden. Vielmehr wenden die Gerichte in England auf alle Scheidungsfolgen – wie auf die Scheidung selbst – immer ihr eigenes Recht als lex fori ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 1. Vorbemerkung

Rz. 50 England kennt kein materielles Recht, das die Ansprüche der Ehegatten untereinander im Fall der Scheidung verbindlich regelt, sondern denkt in Rechtsbehelfen, die dem zuständige Richter ermöglichen, mit einem sehr weiten Ermessensspielraum die Scheidungsfolgen im Einzelfall zu regeln (siehe im Einzelnen Rdn 52 ff.). Diese Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts, die i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 3. Invaliditätspension

Rz. 57 Nachdem der Hoge Raad im Jahre 1981 entschieden hatte, dass die Alterspension und die Pension naher Angehöriger in die Gütergemeinschaft fallen (siehe Rdn 22), stellte sich die Frage nach einer eventuellen "persönlichen Verbundenheit" der Invaliditätspension. Der Hoge Raad hat sich hierzu im Jahre 1988 geäußert.[50] Danach ist eine Invaliditätspension ihrer Art nach s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 1. Allgemeines

Rz. 56 Gemäß Art. 22 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Art. 65 RentenG (siehe Rdn 32) hat der geschiedene Ehegatte dann Anspruch auf Familienrente (Hinterbliebenenrente), wenn ihm durch Gerichtsentscheidung ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem rentenversicherten ehemaligen Ehegatten zugesprochen wurde. Beim Tod des Ehegatten tritt in diesen Fällen also der Anspruch auf Familienrente an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / II. Regelung der Altersversorgung

Rz. 69 Nachdem mit den normalen financial provision orders der Wert etwaiger Pensionsansprüche nur unzureichend durch andere Vermögenstransfers ausgeglichen werden konnte, hat der Gesetzgeber seit 1996 umfangreiche Möglichkeiten zum Versorgungsausgleich eingeführt. Dabei wird zwischen den pension attachment orders (gem. ss. 25B-D MCA 1973) und den pension sharing orders (gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / VI. Auswirkungen der Ehe auf die Gesundheitsversicherung und Altersversorgung

Rz. 39 Der nicht erwerbstätige Ehegatte wird von der Krankenversicherung des anderen Ehegatten mitversorgt. Ein Institut wie den im deutschen Recht bekannten Versorgungsausgleich gibt es im griechischen Recht nicht. Grundsätzlich steht dem überlebenden nicht erwerbstätigen Ehegatten die Rente des verstorbenen Ehegatten zu einem Anteil zu (Witwen-/Witwerrente). Da aber die en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Zeitpunkt und Form

Rz. 105 Der Ehevertrag kann – und wird in der Praxis häufig – bereits vor der Ehe geschlossen und entfaltet dann Rechtswirkungen erst mit der Eheschließung. Möglich ist es aber auch, den Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt während der Ehe zu schließen (vgl. § 1408 Abs. 1 BGB). Scheidungsvereinbarungen dienen definitionsgemäß der Regelung einer konkret bevorstehenden Scheidung und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 2. Kein Verzicht auf Zugang zum Gericht

Rz. 79 Eindeutig entschieden ist seit dem Urteil des House of Lords in Hyman v. Hyman [1929] AC 601, dass eine vertragliche Klausel, mit der ein Ehegatte auf eine Klage bei Gericht verzichtet oder der Zugang zum Gericht eingeschränkt wird, unwirksam ist. Da somit trotz eines Ehevertrages immer Antrag auf financial orders gestellt werden kann, führt diese Rspr. dazu, dass es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 224 Ein Ausgleich der von einem Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf die gesetzliche Rente erfolgt nicht. Eine dem deutschen Versorgungsausgleich vergleichbare Regelung fehlt. Rz. 225 Der geschiedene Ehegatte, der lediglich über seinen Ehegatten krankenversichert war, verbleibt nach Art. 5 Abs. 11 l. div. kostenlos in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 3. Auswahl und Umfang der Anordnungen

Rz. 72 Pension attachment orders und pension sharing orders dürfen bezüglich des gleichen Anwartschaftsrechts nebeneinander nie angeordnet werden. Welche Anordnung getroffen wird, hängt vorrangig vom Antrag der Beteiligten ab.[95] Das Gericht ist aber gem. s. 25A (1) MCA 1973 gebunden, bei allen Scheidungsfolgenverhandlungen in seine Prüfung einzubeziehen, ob Pensionsanwarts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 4. Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 100 Eine Witwen- oder Witwerrente (siehe Rdn 47) ist daran geknüpft, dass der überlebende Ehegatte bis zum Tod des Versicherten mit diesem in rechtsgültiger Ehe verheiratet war und kommt daher nach der Scheidung nicht Betracht.[99] Der geschiedene Ehegatte kann aber über den Versorgungsausgleich (weitere) Versorgungsanrechte erlangt haben (siehe Rdn 90 ff.). Rz. 101 Mit r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 44 Für die meisten Beschäftigten besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. So sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch selbstständig tätige Personen, Richter, Mitglieder des Parlaments und des Senats sowie weitere, im Gesetz genannte Personen versicherungspflichtig (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Rentenversicherungsgesetz).[32] Des Weiteren können sich bestimmt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 1. Pensionseinspruch

Rz. 116 Gegen einen einseitigen Antrag auf Ehescheidung kann Einspruch wegen einer allfälligen Pension (Hinterbliebenenrente) erhoben werden. Dies ist in Art. 1:153 BW geregelt. Würde als Folge der beantragten Ehescheidung eine bestehende Aussicht auf Auszahlung an den anderen Ehegatten im Todesfall des Ehegatten, der den Antrag gestellt hat, verloren gehen oder in beträchtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 5. Altersversorgung

Rz. 92 Einen Versorgungsausgleich oder Ausgleich von während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften kennt das portugiesische Recht nicht. Der portugiesische Ansatz der Altersversorgung – auch nach Scheidung – geht vielmehr von einem unbefristet bestehenden nachehelichen Unterhaltsanspruch aus, der selbst nach dem Tod des Unterhaltsschuldners weiterbesteht, dann nämlich gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 46 Für weite Teile der Bevölkerung besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Nicht versicherungspflichtige Personen, d.h. insbesondere die meisten selbstständig Tätigen (Ausnahme: § 2 SGB VI), können sich freiwillig versichern (§ 7 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Rentenversicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / I. Vermögensteilung, Unterhalt und weitere Scheidungsfolgen

Rz. 97 Unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungs- (wie auch des Trennungs-)Verfahrens ist die Vorlage des sog. Regelungsabkommens i.S.d. Art. 90 CC (im Sinne einer Prozessvoraussetzung; siehe Rdn 74), dessen gesetzlicher Mindestinhalt gerade die hier angesprochenen Aspekte abdecken muss – nämlich Beteiligung an den ehelichen Lasten und Unterhalt einschlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 70 Die luxemburgische Gesetzgebung kannte keinen Versorgungsausgleich über Anwartschaften auf eine Pension der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit der Reform von 2018 (Art. 252 CC und Art. 1007–31 NCPC) besteht jedoch für den Ehepartner, der noch nicht das Alter von 65 Jahren erreicht hat und der während der Ehe seine berufliche Tätigkeit aufgegeben oder reduziert hat,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / c) Regelungsumfang des Scheidungsstatuts

Rz. 279 Dem Scheidungsstatut unterliegt zunächst die Frage, ob eine Scheidung überhaupt zulässig ist. Dem Scheidungsstatut unterliegt des Weiteren, wann eine Scheidung zulässig ist (z.B. bei Zerrüttung), unter welchen Voraussetzungen das Vorliegen eines entsprechenden Tatbestandes vermutet wird und wann der Scheidungsgrund wieder entfällt. Rz. 280 Aus dem Scheidungsstatut erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / III. Scheidungsverfahren

Rz. 62 Über die Ehescheidung entscheidet das Familiengericht als besondere Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die Ehegatten müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sog. Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts genügen, wenn die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 1. Eigenart des Internationalen Familienrechts

Rz. 1 Die Geltung des Rechts ist territorial beschränkt. Der deutsche Richter ist an die Bundesverfassung und deutsches Gesetzesrecht gebunden. Deutsches Recht hingegen hat jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung. Diese Territorialität des Rechts, würde man sie absolut durchführen, würde in der Praxis bei grenzüberschreitenden Sachverhalten jedoch zu unzuträglichen Folgen f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 84 Da die Ehegatten nur ihre vermögensrechtlichen Beziehungen wirksam vertraglich regeln können (siehe Rdn 33), kommen für die Regelung der Scheidungsfolgen nur Vereinbarungen über die Vermögensteilung, den nachehelichen Ehegattenunterhalt und sonstige gegenseitige vermögensrechtliche Verpflichtungen nach der Ehe in Frage. Die Regelung eines Zugewinnausgleichs bei vertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / e) Verhältnis zu nationalem Recht

Rz. 18 Die EUEheVO 2003 geht im Rahmen ihres sachlichen Anwendungsbereichs (d.h. vor allem der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung, soweit die EUEheVO 2003 hier Einzelheiten der Ausführung dem nationalen Gesetzgeber überlässt) entgegenstehendem nationalem Recht vor. Jedoch gelangt nationales Recht dann zur Anwendung, wenn die EUEheVO 2003 Lü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / V. Kollisionsrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 102 Eine gesonderte Kollisionsvorschrift für die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft enthält Art. 39 IPR-Gesetz. Demnach ist für die Begründung und Beendigung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft in der Republik Kroatien kroatisches Recht anwendbar. Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen verweist Art. 40 Abs. 3 IPR-Gesetz auf die EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 1. Vorrangige Abkommen

Rz. 267 Als vorrangiges Abkommen ist auch im Scheidungsrecht das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929 zu beachten.[348] Soweit beide Eheleute ausschließlich iranische Staatsangehörige sind, ist gem. Art. 8 Abs. 3 des Abkommens ausschließlich iranisches Recht anzuwenden.[349] Insbesondere entfallen die Rechtswahlmöglichkeiten aus Art. 14 Abs. 2, 3 und 15 Abs. 2 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 94 Die Regelung von Scheidungsfolgen kann im Ehevertrag (Art. 96 Abs. 2, 97 Abs. 3, 99 Abs. 1 FGB) oder in einer speziellen Vereinbarung erfolgen, die während oder nach der Ehe geschlossen wird.[39] Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung (Art. 78 Abs. 1 FGB). Im Fall der Nichtleistung kann mit einem notariellen Vollstreckungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 1. Zerrüttung

Rz. 72 Im türkischen Scheidungsrecht gilt die Zerrüttungsvermutung (Art. 166 türkZGB). Jeder der Ehegatten kann Scheidungsklage erheben, wenn die Ehegemeinschaft so grundlegend zerrüttet ist, dass den Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann (Art. 166 Abs. 1 türkZGB).[95] Auch der schuldige Ehegatte kann auf Scheidung klagen.[96] Jedoch kann in diesem Fal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / c) Bilaterale Abkommen

Rz. 14 Von den bilateralen Übereinkommen spielt auf familienrechtlichem Gebiet im Wesentlichen nur noch das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929[35] eine Rolle.[36] Art. 8 Abs. 3 des Abkommens lautet wie folgt: Zitat "In Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht bleiben die Angehörigen jedes der vertragsschließenden Staaten im Gebiet des anderen Staates...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / aa) Anerkennungsverfahren für ausländische Scheidungsurteile

Rz. 308 Nach den allgemeinen Regeln des deutschen internationalen Zivilprozessrechts wirkt ein ausländisches Gestaltungsurteil im Inland ipso iure, soweit es im Urteilsstaat – nach dem dort geltenden Zivilverfahrensrecht – wirksam ist und nicht einer der in § 109 FamFG genannten Versagungsgründe (siehe Rdn 315) gegeben ist. Freilich gilt diese Regel für ausländische Scheidun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Versorgungsausgleich

Einführung Anwartschaften auf eine Absicherung im Alter oder bei Invalidität, insbesondere wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit stellen einen beachtlichen Vermögenswert dar. Bei Ehescheidung soll durch den Versorgungsausgleich eine hälftige Teilhabe beider Partner an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten erreicht werden. Gleiches gil...mehr