Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 10/2021, Kein Beginn der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 6.2.2019 beantragt, die Ehe der Beteiligten zu scheiden. Eine Zustellung der Antragsschrift an den Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, der diesen in einem früheren familiengerichtlichen Verfahren vertreten hatte, ist von dem Rechtsanwalt mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass das Mandat durch den A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 330 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Unterhaltsleistungen

Rz. 966 [Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5] Informationen zu dem Thema finden Sie in den → Tz 440 ff. Rz. 967 [Unterhaltsleistungen → Zeile 6] Hierzu lesen Sie bitte die → Tz 430 ff. Rz. 968 [Werbungskosten → Zeile 7] Als Werbungskosten sind Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unte...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 5 Weitere Renten

Rz. 960 Wegen der Besteuerung weiterer Renten wird verwiesen auf: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Ehegatten, soweit bei der ausgleichsverpflichteten Person Sonderausgaben abgezogen werden (§ 22 Nr. 1a EStG; → Tz 441). Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, soweit sie beim Zahlenden als So...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 440 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 253 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 964 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 257 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 974 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VI. Mehrwertvergleich über nicht anhängigen Versorgungsausgleich im Verbundverfahren

In § 48 Abs. 3 RVG ist die Aufzählung der Familiensachen um den Versorgungsausgleich (neue Nr. 7) ergänzt worden. Damit wurde eine Lücke geschlossen. Wird ein Anwalt in einer Ehesache im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, so erstreckt sich die Beiordnung automatisch auch auf die Folgesache zum Versorgungsausgleich (§ 149 FamFG), so dass damit auch die Tätigkeit au...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / V. Versorgungsausgleichsrecht

Am 1.8.2021 tritt eine Änderung im Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. In dieser kleinen Reform geht es um Grenzwerte, die auf eine neue Art berechnet werden und um die Möglichkeit für den Ausgleichsberechtigten, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu wählen, wenn der Ehegatte Rente bezieht und der kapitalgedeckte Teil verzehrt ist. Die letzte große Reform im Versorg...mehr

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FF 09/2021, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz / Norbert Kleffmann (Hrsg.)39. Ergänzung September 2020 und 40. Ergänzung Februar 2021C.H. Beck Verlag München 2021, 379 Seiten, in 8 gelochten Broschüren129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)ISBN 978-3-406-43089-3 Die 39. Ergänzung beinhaltet folgende Aktualisierungen:mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / II. Die Berücksichtigung fremder Mittel in nachrangigen Sozialleistungsgesetzen

Rz. 69 Ausdruck des Nachrangprinzips kann auch sein, dass ein Leistungsanspruch nicht nur durch Mittel gehindert oder ganz oder teilweise vernichtet werden kann, die dem Bedürftigen persönlich zufließen oder die er selbst hat, sondern dies kann auch durch Mittel geschehen, über die ein Dritter – zumeist der nicht getrenntlebende Ehegatte oder Lebenspartner – verfügt oder die...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / III. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

In der Praxis stellt sich oft das Problem, dass der Anwalt außergerichtlich hinsichtlich verschiedener Angelegenheiten tätig war und damit mehrere Geschäftsgebühren verdient hat, es dann aber nur zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, so dass mehrere Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr anzurechnen sind. Solche Konstellationen kommen häufig im Scheidungsverbundverfah...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abfindungszahlung im Scheidungsfall

Leitsatz Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung vor. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 ErbS...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Verbot der Sozialhilfebedürftigkeit für Beamte?

Rz. 46 Die Entscheidung des BVerwG vom 24.1.2012,[17] die zu einer grundlegenden Änderung der Bundesbeihilfeverordnung geführt hat, hat das OVG NRW in der Folgezeit dazu veranlasst, anzunehmen, dass ein Beamter grundsätzlich nicht sozialhilfebedürftig werden dürfe: Zitat "Denn die aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht abgeleitete Notwendigkeit zur Schaffung von Härtef...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

Leitsatz 1. Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten. 2. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sond...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Berufsständische Versorgungseinrichtungen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Berufsständische Versorgungseinrichtungen iSv § 6 SGB VI sind nur solche öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Beschäftigte und selbständig tätige Angehörige der kammerfähigen freien Berufe zB der > Apotheker, > Rechtsanwälte und > Steuerberater, die eine den GRV vergleichbare Versorgung bieten (Basisversorgun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antragsgrenze (§ 39a Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 2 S 4 EStG ist der Antrag auf Bildung eines Freibetrages aus der Summe wegen erhöhter WK (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 9 EStG, s Rn 11), erhöhter SA (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG iVm § 10 Abs 1 Nr 4, 5, 7, 9 u Abs 1a EStG, §§ 10b u 33 EStG, s Rn 12), ag Belastungen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG iVm § 33 EStG, s Rn 13), ag Belastungen...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / l) Anrechnung bei unterschiedlichen Bewertungen

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass derselbe Gegenstand außergerichtlich anders bewertet wird als im gerichtlichen Verfahren. Ein solcher Fall ist in Kindschaftssachen gegeben, für die außergerichtlich der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG i.H.v. 4.000,00 EUR gilt. In Scheidungsverbundverfahren gilt dagegen ein Wert i.H.v. 20 % der Ehesache, höchstens 4.000,00 EUR. H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderausgaben (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 SA sind nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nur berücksichtigungsfähig, sofern es sich um folgende Ausgaben handelt: SA iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG (KiSt, s § 10 Rn 286ff (Hoheisel/Tippelhofer)), SA iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG (zwei Drittel der als SA abziehbaren Kinderbetreuungskosten, höchstens 4 000 EUR, s § 10 Rn 298ff (Hoheisel/Tippelhofer)), SA iSd ...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 4. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr

In verschiedenen Konstellationen kann es vorkommen, dass außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren aus einzelnen Gegenständen anfallen; im gerichtlichen Verfahren dagegen nur noch eine Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert. Hier war lange Zeit strittig, wie anzurechnen sei. Der Gesetzgeber hat diese Frage zwischenzeitlich mit dem neuen § 15a Abs. 2 RVG geregelt. Beispiel 18: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach st Rspr des BFH und des BVerfG BStBl II 1982, 717 mwN ist die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle für sich allein gerechtfertigt. Das Ehegattensplitting entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Art 3 Abs 1 GG; es unterstellt eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenlebender Eheleute. D...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / II. Versorgungsausgleich

Rz. 100 Der Versorgungsausgleich fällt in seiner Komplementärfunktion zum Altersvorsorgeunterhalt in den Kernbereich der Ausgleichsmechanismen im Scheidungsfall. Hier ist darauf zu achten, dass durch vertragliche Regelungen nicht der Ausgleich ehebedingter Nachteile unterbunden wird, soweit dieser Nachteil nach den gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich ausgeglichen würde. Bei...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 6. Objektive Grenzen der Gestaltung im Recht des Versorgungsausgleichs

Rz. 60 Bezüglich des Versorgungsausgleichs hat der Gesetzgeber eine Inhalts- und Ausübungskontrolle in § 8 Abs. 1 VersAusglG ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Gemäß § 8 Abs. 2 VersAusglG können durch Vertrag Anrechte nur mit Zustimmung des Versorgungsträgers begründet oder übertragen werden. Rz. 61 Der Versorgungsausgleich gehört in den Kernbereich und steht auf gleiche...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 4. Grenzen der Gestaltung im Güterrecht

Rz. 41 Das Ehegüterrecht gehört nicht zum sogenannten Kernbereich der familienrechtlichen Ausgleichsregelungen. Allerdings müssen sich vertragliche Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Güterstände bewegen. Die Gestaltung eines vertraglichen "Phantasie"- oder "Mischgüterstandes" wird abgelehnt.[33] Die Vereinbarung der in § 1408 BGB ausdrücklich gesetzlich vorgesehen Gütertre...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 3. Motive und Beweggründe der Vertragsparteien

Rz. 36 Zu den subjektiven Elementen der Wirksamkeitskontrolle gehören die Vorstellungen der Vertragsparteien von der Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens. Je mehr die gestalteten Regelungen zu diesen Vorstellungen passen, desto weniger wird man einen Vertrag als sittenwidrig ansehen. Dies sei am Beispiel des Totalausschlusses des Nachscheidungsunterhalts und des Versorgun...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / II. Verstoß ehevertraglicher Bestimmungen gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) und Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Rz. 25 Wurden Eheverträge lange Zeit unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Vertragsfreiheit gesehen, in deren Ausübung die Eheleute in einer partnerschaftlich geprägten Vereinbarung die persönlichen und wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Ehe frei und eigenverantwortlich regeln, so sind durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2001[11] die von der pri...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / c) Unterhalt wegen Krankheit oder Alters

Rz. 54 Diese Unterhaltsgründe stehen nach dem Betreuungsunterhalt auf der zweiten Stufe des Kernbereichs. In der Regel ist eine Erkrankung oder das Alter nicht ehebedingt, sondern Bestandteil des allgemeinen Lebensrisikos, für das der andere Ehegatte nach der Scheidung aufgrund des Grundsatzes der Eigenverantwortung nur eintreten muss, soweit es die nachwirkende eheliche Sol...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 63 Die sittenwidrige Regelung ist gemäß § 138 BGB unwirksam. Die Sittenwidrigkeit erfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[74] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt erfassen daher im Zweifel auch den ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / C. Form des Ehevertrags

Rz. 18 Der vorsorgende Ehevertrag bedarf stets der notariellen Beurkundung, da er im Zweifel einzelne Regelungen enthält, die der notariellen Beurkundung bedürfen:mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / Literaturtipps

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs

Rz. 26 Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[14] die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen folgendermaßen strukturiert: Es gibt keinen allgemeinen, abstrakten Maßstab für die Beurteilung, ob ein Ehevertrag unwirksam ist (§ 138 BGB) oder die Berufung auf alle oder einzelne vertragliche Regelungen gegen Treu und Glauben ve...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / III. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Rz. 105 Unterhaltsansprüche nach der Ehe fallen teilweise in den Kernbereich. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass ein Ausgleich ehebedingter Nachteile gewährleistet bleibt und keine nach den Umständen des Einzelfalls unbilligen Regelungen getroffen werden, die im Kontext einer richterlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle zu Rechtsunsicherheit führen. Das Inte...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 4. Verzicht unter einer auflösenden Bedingung

Rz. 25 Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich auch unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Vorsicht ist hier allenfalls im Hinblick auf § 2302 BGB geboten. Das OLG Hamm[31] hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein Unternehmer mit seiner zweiten Ehefrau einen relativ weitgehenden Ehevertrag abgeschlossen hatte, in dem der Versorgungsausgleich ausgesch...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / A. Kein Unternehmer ohne Ehevertrag

Rz. 1 Das Scheitern der Ehe[1] des Unternehmers kann für das Unternehmen und alle daran Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, wenn zur Erfüllung von Ausgleichsansprüchen des Ehegatten dem Unternehmen Liquidität entzogen oder gar in dessen wirtschaftliche Substanz eingegriffen werden muss. Schon die Verpflichtung des Unternehmers, im Zuge...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 24.3.2021 – XII ZB 230/16 a) Zur externen Teilung rückstellungsfinanzierter Versorgungsanrechte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 5/18) vom 26.5.2020 (FamRZ 2020, 1078). b) Zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat das Familiengericht festzustellen, welche Versorgungsleistung die ausgleichsberechtigte Person mit dem v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / t) Versorgungsausgleich

Rz. 107 Schließen die Parteien den Versorgungsausgleich aus und genehmigt das Familiengericht diese Vereinbarung oder wird die Vereinbarung notariell beurkundet, so war früher strittig, ob und wann dies eine Einigungsgebühr auslöst und wann noch von einem Verzicht i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1, 2. Hs. auszugehen ist. Nach derzeitiger Rechtslage stellt sich das Problem in der Regel...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 104 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[26] Rz. 105 Ebenso muss n...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / II. Versorgungsausgleich im Verbund

Rz. 182 Zu beachten ist zunächst § 149 FamFG. Danach erstreckt sich die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Folgesache Versorgungsausgleich, sofern nicht eine Erstreckung im Beiordnungsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Beispiel: Das Gericht hat dem Ehemann im Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe für die Ehesache bewilligt ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 1. Versorgungsausgleich

a) Überblick Rz. 15 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Rz. 16 Ausgleichsansprüche nach der Sche...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 2. Verfahrenswert

Rz. 148 Der Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Verfahren Bezug genommen werden. Beispiel: Das FamG hat die Scheidung ausgesprochen (Werte: Ehesache 9.000; Versorgungsausgleich 2.700 EUR) und den Ehemann zur Zahlung...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 127 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2) und auch die Verjährungsfristen gegebenenfalls untersc...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Einigung über anhängige Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 97 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel: Wie vorangegangenes Beispiel Rdn 96. Auch über den Versorgungsausgleich wird eine Einigung erzielt. Abzurechnen ist wie folgt:mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 94 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (VV 1000). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 die ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel: Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000 EUR, Ver...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 115 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / I. Sachverhalt

Der Beklagte hatte seinen Anwalt neben der Scheidung mit der außergerichtlichen Vertretung in seinen Familiensachen beauftragt. Im Einzelnen war der Anwalt mit der Ehescheidungssache und weiterer Gegenstände (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Nutzungsentschädigung) beauftragt. Im Mai 2014 beantragte der Anwalt für den Beklagten auftragsgemäß die S...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / cc) Volle Verfahrensgebühr und ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1

Rz. 73 Möglich ist, dass die Verfahrensgebühr zum Teil in voller Höhe und zum Teil nur in ermäßigter Höhe nach VV 3101 Nr. 1 entsteht. Rz. 74 Ein solcher Fall ist zum einen dann gegeben, wenn hinsichtlich einzelner Folgensachen eine vorzeitige Erledigung eingetreten ist. Dann entsteht aus dem Wert der Ehesache und gegebenenfalls auch einzelner Folgesachen die volle 1,3-Verfah...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 84 Darüber hinaus ist eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu VV 3104 bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen möglich, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[24] Beispiel: Das Scheidungsverfahren ist vor dem AG Kiel anhängig. Nach Rechtshäng...mehr