Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Versorgungsausgleich / 1 Prinzip: Gleiche Teilhabe

Der Versorgungsausgleich beruht ebenso wie der Zugewinnausgleich darauf, dass die Leistungen der Ehegatten im Beruf, bei der Kinderbetreuung und im Rahmen der Haushaltsführung als gleichwertige Beiträge angesehen werden. Deshalb gilt auch im Scheidungsfall der Halbteilungsgrundsatz. Die während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine zukünftige Versorgung werden jeweils zur Häl...mehr

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Versorgungsausgleich / Einführung

Anwartschaften auf eine Absicherung im Alter oder bei Invalidität, insbesondere wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit stellen einen beachtlichen Vermögenswert dar. Bei Ehescheidung soll durch den Versorgungsausgleich eine hälftige Teilhabe beider Partner an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten erreicht werden. Gleiches gilt bei Aufh...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.1 Eheverträge

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappungsgrenze, wona...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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Versorgungsausgleich / 8 Steuerliche Auswirkungen des Versorgungsausgleichs

Die interne Teilung (§§ 10 ff. VersAusglG) ist steuerneutral (§ 3 Nr. 55a EStG).[1] Gleiches gilt für die diesbezüglichen Vereinbarungen. Demgegenüber könnte die Bildung eines Anrechts bei einem Zielversorgungsträger bei der externen Teilung (§§ 14 ff. VersAusglG) zu einer Steuerpflicht führen; dies schließt jedoch § 3 Nr. 55b EStG aus. Anders ist dies jedoch, wenn durch den...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.4 Private Rentenversicherung

Anrechte aus privaten Versicherungsverträgen werden vom Versorgungsausgleich erfasst, soweit sie der Alters- und/oder Invaliditätssicherung dienen und die Zahlung einer Zeit- oder Leibrente zum Gegenstand haben. Das Bestehen eines Kapitalwahlrechts ist unschädlich, solange es nicht bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG...mehr

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Versorgungsausgleich / 1.2 Gemischtnationale Ehe und Ausländerehe

Bei gemischtnationalen und bei Ausländerehen ist der Versorgungsausgleich nur durchzuführen, wenn das Scheidungsstatut deutsches Recht ist (Art. 17 Abs. 4 Satz 1 EGBGB i. V. m. Rom-III-VO).[1] Dies ist der Fall, wenn die Ehegatten deutsches Recht als Scheidungsstatut vereinbart haben (Art. 5 Rom-III-VO), keine Rechtswahl getroffen wurde, aber beide Ehegatten ihren gewöhnlichen...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2 Vereinbarungsmöglichkeiten

7.2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit von Vereinbarungen Der Gesetzgeber wollte die Regelungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich für Ehegatten Lebenspartner im Rahmen des Versorgungsausgleichsgesetzes erweitern. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich werden ausdrücklich zugelassen. Das Recht des Versorgungsausgleichs ist deshalb grundsätzlich disposit...mehr

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Versorgungsausgleich / 3 Übertragung

Bis zu der am 1.9.2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleich wurde dieser nur vom Verpflichteten zum Berechtigten, d. h. grundsätzlich nur in einer Richtung, durchgeführt. Nach geltendem Versorgungsausgleichsrecht werden grundsätzlich alle Anrechte insgesamt hinsichtlich der Ehezeitanteile hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG). Beide Ehegatten erhalten somit ...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.6 Grenzen für Vereinbarungen

Beschränkungen hinsichtlich der Vereinbarungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Verbot, Vereinbarungen zu Lasten des Versorgungsträgers zu treffen (§ 8 Abs. 2 VersAusglG). Unzulässig ist deshalb nach überwiegender Ansicht ohne Zustimmung des Versorgungsträgers eine Modifizierung des Versorgungsausgleichs in der Weise, dass von einem Anrecht nicht nur die Hälfte, sondern eine...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.3 Ausschlussvereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG)

Das Gesetz lässt auch einen vollständigen und teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu. Allerdings gilt hierfür eine klare Grenze: Ehebedingte Nachteile, die ein Partner im gemeinsamen Interesse hinsichtlich des Erwerbs eigener Anrechte in der Alters- und Invaliditätsvorsorge auf sich nimmt, müssen kompensiert werden.[1] Wichtig Kein Gerechtigkeitsmaßstab ist allerd...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte

Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsrenten, z. B. aus berufsständischen Versorgungseinri...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.3 Unwirtschaftliches Ergebnis des Wertausgleichs (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG)

Die Durchführung des Wertausgleichs soll nicht erfolgen, wenn der Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Dies ist der Fall, wenn sich der Versorgungsausgleich voraussichtlich nicht zugunsten des Berechtigten auswirkt oder der Versorgungsausgleich in dieser Form nach den Umständen des Einzelfalls unwirtschaftlich ist. In diesem Fall unterbleibt ...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.4 Vereinbarung schuldrechtlicher Ausgleichszahlungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG)

Der Wechsel in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich begründet ein unterhaltsrechtliches Dauerschuldverhältnis; auch eine Einmalzahlung (Abfindungsleistung) ist möglich. Grund für derartige Vereinbarungen sind regelmäßig die Vorteile, die diese für den Ausgleichspflichtigen haben. Diesem bleibt die Versorgung vollständig erhalten, wenn der Ausgleichsberechtigte vor Erre...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.3 Ausschluss

Der Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt, wenn die Ehegatten dies vereinbart haben,[1] seine Durchführung grob unbillig ist (§ 27 VersAusglG), eine kurzzeitige Ehe bis zu drei Jahren vorliegt und kein Partner die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG [2]). Der Versorgungsausgleich soll nicht durchgeführt werden, wenn ein Bagatellfall vorli...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.5 Weitere Vereinbarungsmöglichkeiten

Der Versorgungsausgleich kann auch unter einer Bedingung ausgeschlossen bzw. zugelassen werden. Häufiger Fall ist die Doppelverdiener-Partnerschaft, bei der zunächst keine Kinder geplant sind, für den Fall gemeinsamer Kinder aufgrund daraus resultierender beruflicher Einschränkungen dann aber doch der Versorgungsausgleich – zumindest beschränkt auf Kinderbetreuungszeiten – d...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.6 Abänderung von Versorgungsausgleichsentscheidungen

Materiell rechtskräftige Entscheidungen zum Versorgungsausgleich unterliegen einer erleichterten Abänderungsmöglichkeit (§§ 225, 226 FamFG). Grund ist, dass sich zwischen der Entscheidung und dem Leistungsbezug Veränderungen ergeben können. Abänderbar sind nur Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, einer beamtenähnlichen Versorgung, einer be...mehr

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Versorgungsausgleich / 1.1 Was gilt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Für eingetragene Lebenspartner gilt der Versorgungsausgleich "automatisch", wenn die Lebenspartnerschaft nach dem 31.12.2004 begründet wurde (§ 20 Abs. 1 LPartG). Bei einer vor dem 1.1.2005 eingegangenen Lebenspartnerschaft wird ein Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn dies beide Lebenspartner durch notariell beurkundete Erklärungen bis zum 31.12.2005 gegenüber dem ge...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.5 Besonderheiten bei DDR-Anwartschaften

Der Versorgungsausgleich ist auch bei einer Scheidung von Ehen durchzuführen, die in der früheren DDR geschlossen worden sind (Art. 234 § 6 EGBGB). Durch die interne Teilung der Versorgungsanrechte kann der Versorgungsausgleich auch bezüglich der in den neuen Bundesländern erworbenen Anrechte durchgeführt werden. Das unterschiedliche Rentenniveau und die Ausgleichsdynamik wi...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.2 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (schuldrechtlicher Ausgleich)

Beim Ausgleich nach der Scheidung richtet sich der Ausgleich nicht mehr gegen den Versorgungsträger, sondern gegen den ausgleichspflichtigen Partner. Der Ausgleich erfolgt somit unter den Parteien selbst. Betroffen vom schuldrechtlichen Ausgleich sind vor allem Anrechte, die zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. Lebenspartnerschaftsaufhebung noch nicht ausgleichsreif sind (§ 19 V...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2 Ausgleichspflichtige Anrechte

Die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs wichtigsten Versorgungssysteme sind die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die betriebliche Altersversorgung, die private Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungen. 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs...mehr

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Versorgungsausgleich / 6 Ausgleichs-Durchführung

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs hängt von den auszugleichenden Versorgungsrechten ab. § 9 VersAusglG gibt eine Rangfolge hinsichtlich der Ausgleichsarten vor: Vorrangig ist der Wertausgleich bei der Scheidung, wobei dieser im Weg der internen Teilung durchzuführen ist (§ 9 Abs. 2 VersAusglG). Grundsätzlich sind in den Wertausgleich alle Anrechte einzubeziehen (§ 9...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.1 Ermittlung der Anrechte

Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf gerichtliche Anordnung auch ge...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.2 Ehezeit, Berechnung und Ausschluss bei kurzer Ehezeit

Grundsätzlich sind nur Anrechte auszugleichen, soweit diese in der Ehezeit erworben oder aufrecht erhalten worden sind. Nur sie können der arbeitsteiligen Leistung der Ehegatten zugerechnet werden.[1] Vorehezeitliche Anrechte werden im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt; dies gilt auch dann, wenn sie von einem früheren Altersvorsorgevertrag während der Ehezeit in eine...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu ermittelnde monatliche Rente, die der Berechtigte zu beanspruchen hätte, wenn er am Stichtag die Regelaltersgrenze des 65. bzw. 67. Lebensjahres erreichen würde, ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI) mit dem Rentenartfaktor und dem ak...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.1 Anwartschaften und Ansprüche

Auszugleichen sind Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen. Anders als früher werden im VersAusglG Aussichten auf eine Versorgung nicht mehr genannt. Bei diesen bestand noch kein Rechtsanspruch auf eine Versorgung. Sie werden als Anwartschaften erfasst. Der Versorgungsausgleich betrifft auch bereits bestehende Versorgungsrechte. Ein Rentner od...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.2 Amtsverfahren

Das Verfahren über den Wertausgleich und, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt sind, über die Ausgleichsansprüche nach der Scheidung ist ein Amtsverfahren (§ 26 FamFG).[1] Es wird regelmäßig als Folgesache im Verbund mit dem Scheidungsverfahren (§§ 137 Abs. 2 Satz 2, 270 Abs. 1 FamFG) durchgeführt. Die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens ist nur zulässig, wenn...mehr

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Versorgungsausgleich / 4 Auskunftspflichten und Verfahren

4.1 Ermittlung der Anrechte Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf ger...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1 Wertausgleich

6.1.1 Interne Teilung Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleic...mehr

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Versorgungsausgleich / 5 Ausgleichspflichtige Anrechte

5.1 Anwartschaften und Ansprüche Auszugleichen sind Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen. Anders als früher werden im VersAusglG Aussichten auf eine Versorgung nicht mehr genannt. Bei diesen bestand noch kein Rechtsanspruch auf eine Versorgung. Sie werden als Anwartschaften erfasst. Der Versorgungsausgleich betrifft auch bereits bestehende V...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Gemeinsam ist der betrieblichen Altersversorgung, dass es sich um die Zusage einer Versorgung aus Anlass des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit für ein Unternehmen handelt. Im Übrigen werden unterschiedliche Formen erfasst, nämlich unmittelbare Versorgungszusagen des Arbeitsgebers und der Abschluss einer Lebensversicherung durch den Arbeitgeber zugunst...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.1 Interne Teilung

Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts mit vergleich...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.5 Sonstige Renten und wiederkehrende Leistungen

Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, z. B. für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und die landwirtschaftliche Alterssicherung (ALG) standen lange Zeit auch bei Durchführung des Versorgungsausgleichs nur Mitgliedern offen. Zwischenzeitlich lassen sie überwiegend die Begründung eines Anrechts ...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.2 Beamtenversorgung

Bei der Berechnung der Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamte, Richter und Soldaten) ist von dem Betrag auszugehen, der sich am Ende der Ehezeit als Versorgung ergäbe, wenn der Berechtigte in diesem Zeitpunkt die Altersgrenze erreicht hätte. Für die Berechnung der Höhe sind die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag sowie...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.2 Externe Teilung

Ausnahmsweise kommt auch eine externe Teilung beim Wertausgleich in Betracht. In diesem Fall wird der Wert des auszugleichenden Anrechts ermittelt und ausbezahlt, um damit in einem anderen Versorgungssystem Anrechte zu schaffen. Der ausgleichsberechtigte Partner erwirbt somit bei der externen Realteilung ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger, als demjenigen, bei de...mehr

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FF 10/2020, Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2.9.2020 Die Strukturreform im Jahr 2009 hat den Versorgungsausgleich umfassend auf eine neue Grundlage gestellt. In Abkehr von dem früheren Ausgleichssystem, das eine Gesamtsaldierung der Versorgungsanrechte und einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung vorsah, wurde das Prin...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / III. Stringente Haftung des Anwalts

Letztlich ist auf die strenge Anwaltshaftung hinzuweisen.[20] Ein Rechtsanwalt haftet danach für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist. Auch wenn sich also ein erteilter Beratungsauftra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 4. Begrenzung und Befristung nach § 1578b BGB

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist nach § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2 S. 1 BG...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten bei Eheleuten bzw Lebenspartnern

Rz. 9 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für zusammenveranlagte > Ehegatten bzw eingetragene > Lebenspartner (> Ehegattenbesteuerung Rz 4/4, 25–34) ist es unerheblich, wer von beiden die SA geleistet hat (§ 26b EStG; BFH 89, 69 = BStBl 1967 III, 596; BFH 164, 235 = BStBl 1991 II, 690; > R 10.1 EStR; im Einzelnen > Ehegattenbesteuerung Rz 29 ff). Rz. 9/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei...mehr

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FF 0708/2020, Rechtsprechun... / Versorgungsausgleich

BVerfG, Beschl. v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18 1. Der Versorgungsausgleich kann verfassungswidrig sein, wenn bei der verpflichteten Person eine Kürzung des Anrechts erfolgt, ohne dass sich dies entsprechend im Erwerb eines selbstständigen Anrechts für die berechtigte Person auswirkt. Transferverluste aufgrund externer Teilung können zur Zweckverfehlung der Kürzung des Anrechts und...mehr

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FF 0708/2020, Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer Normanwendung mit dem Grundgesetz vereinbar

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 40/2020 vom 26.5.2020 Urt. v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18 Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar. Sie wahrt dann auch die verfassungsrecht...mehr

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FF 0708/2020, Abtrennung von Folgesachen (Versorgungsausgleich und Güterrecht)

FamFG § 140 Abs. 2 Nr. 4, 5 Leitsatz 1. Die Voraussetzungen der Abtrennung nach § 140 FamFG sind für jede abzutrennende Folgesache gesondert zu prüfen. 2. Zur Annahme einer außergewöhnlichen Verzögerung (Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG) angesichts der Corona-Krise. 3. Zur unzumutbarer Härte (Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG) im Falle einer gefährlichen Körperv...mehr

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FF 0708/2020, Externe Teilu... / Urt. v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18

Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar. Sie wahrt dann auch die verfassungsrechtlichen Grenzen faktischer Benachteiligung von Frauen. Dafür müssen die Gerichte den Ausgleichswert bei...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten - wider die Abschaffung des Versorgungsausgleichs

Erwiderung auf Franz, FF 2020, 102 Einführung In seinem Beitrag legt Franz die bis heute nicht vollständig behobenen Mängel des Versorgungsausgleichs dar. Während in der Überschrift des Aufsatzes noch ein Fragezeichen hinter dem Titel "Abschied vom Versorgungsausgleich" steht, befürwortet er am Schluss die Abschaffung dieses Rechtsinstituts in der Zukunft. Dem kann nicht zugest...mehr

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FF 0708/2020, Abtrennung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte Beschwerde des Antragsgegners, die mit Senatsbeschluss vom 16.3.2020 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wurde, ist unbegründet und daher zurückzuweisen. [2] Soweit mit der Beschwerde ausschließlich gerügt wird, die Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich (abgetrennt wurde zudem die Folgesache Versorgungsausgle...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / Einführung

In seinem Beitrag legt Franz die bis heute nicht vollständig behobenen Mängel des Versorgungsausgleichs dar. Während in der Überschrift des Aufsatzes noch ein Fragezeichen hinter dem Titel "Abschied vom Versorgungsausgleich" steht, befürwortet er am Schluss die Abschaffung dieses Rechtsinstituts in der Zukunft. Dem kann nicht zugestimmt werden.mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / I) Mängel des geltenden Rechts

Franz listet zunächst folgende Mängel des Versorgungsausgleichs[1] auf: Dieser Einwand trifft angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Versorgungssysteme zu, beschränkt sich aber nicht auf den Versorgungsausgleich (VA). Vielmehr gilt dies in gleicher Weise für den Ehegattenunterhalt und den Zugewinnausgleich, deren Abschaffung nicht gefordert wird...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / Leitsatz

Die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe für eine nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich sind unabhängig von einer – auf eine Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung zu prüfen und in Ansehung der Hilfsbedürftigkeit ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung über das jetzige Gesuch abzustellen. Wer es in Kenntnis eines laufenden Ver...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das AG hat die Voraussetzungen einer Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung für die nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich zutreffend unabhängig von der – auf die Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung geprüft und in...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ehescheidungskosten

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (> Prozesskosten) iSd § 33 Abs 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch die Einführung des § 33 Abs 2 Satz 4 EStG seit dem VZ 2013 vom Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (für VZ vor 2013 > Rz 4 ff). Ein Stpfl erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren ...mehr