Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Beschaffungskosten bei glob... / 2.2 Kosten der notwendigen Prozesse

Voraussetzung für die Globalisierung der Beschaffung ist die Möglichkeit, weltweit schnell und zuverlässig mit den Partnern im Ausland Informationen auszutauschen und zu kommunizieren. Die Grundlage dazu bildet die Digitalisierung der Prozesse im Einkauf. Die intensive Nutzung von Internet und E-Mail-Systemen kann inzwischen fast als selbstverständlich angesehen werden. Wicht...mehr

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Kennzahlen zur Steuerung de... / 1 Besonderheiten und Herausforderungen im Einkauf und im Einkaufscontrolling

Der klassische Einkauf hat vereinfacht ausgedrückt die Aufgabe, die für die Produktion und den Verkauf von Produkten benötigten Waren, Materialien und Rohstoffe zu beschaffen. Dabei gibt es zahlreiche Bedingungen, die beachtet bzw. erfüllt sein müssen: Die Beschaffungsgüter müssen zu den Zeitpunkten uneingeschränkt zur Verfügung stehen, an denen sie von Produktion oder Verkau...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.4 Geistliche Genossenschaften

Rz. 14 Nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften (etwa der Johanniterorden) sind Postulanten in der dem Noviziat vorausgehenden Probezeit und Novizen in der Einführungszeit für das Leben im Kloster, also eine Art Vorbereitungsdienst für die satzungsmäßige Mitgliedschaft, bei der dann allerdings Versicherungsfreiheit besteht. Das beruht darauf, dass satzung...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen. Abs. 1 Nr. 1 bezieht Jugendliche in die Versicherungspflicht ein, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf das Berufsleben vorbereitet werden. Abs. 1 Nr. 2 regelt die Versicherungspflicht von Wehr- und Z...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Nr. 2 zum 1.1.1998 geändert durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 1 Nr. 5 zum 1.1.2000 angefügt durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626). Abs. 1 Nr. 1 zum 1.7.2001 neu gefasst durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Zum 1.1.2002 Abs. 1 Nr. 2 geändert, Nr. 3 neu gefasst und Abs. 4 Nr. 1 geändert du...mehr

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Lieferketten: So erkennen S... / 1 Kennzeichen drohender Störungen

Die große Verletzlichkeit globaler Lieferketten zwingt den Einkäufer dazu, die Situation rund um die Versorgung mit Gütern aus fernen Teile der Welt intensiv zu beobachten. Nur wenn frühzeitig erkannt wird, dass der Lieferfluss gestört sein könnte, kann ebenso frühzeitig reagiert werden. Wer dies schneller tut als seine Mitbewerber, der hat auf dem Markt bessere Chancen. Die...mehr

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Kennzahlen zur Steuerung de... / 2.3.1 Kennzahlenauswahl Einkauf

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.1 Übermittlung an gleichgestellte Leistungsträger (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Abs. 2 Nr. 1 betrifft vor allem Fälle, in denen Sozialleistungen auf anderen Gesetzen als dem SGB beruhen. Die zuständigen Stellen werden im Hinblick auf eine zulässige Datenübermittlung den Stellen nach § 35 SGB I gleichgestellt (sog. Quasi-Leistungsträger), soweit sie die Daten zur Erfüllung einer gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Aufgabe benötigen. Rz. 15...mehr

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Kennzahlen zur Steuerung de... / 2.2 Schritt 2: Beibehaltung oder Überarbeitung von Zielen und Strategien prüfen

Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme sollten für den Einkauf bestehende Ziele bestätigt oder überarbeitete Ziele und Strategien formuliert werden. Ziele und Strategien sollten schriftlich festgehalten und es sollte erläutert werden, warum es welche Änderungen gegeben hat. Praxis-Beispiel Minimierung von Kapitalbindung und Lagerkosten wird nachrangig Bisher lautet...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nr. 1 und 4 wurden zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 588) wurde Nr. 4 erneut zum 1.4.1999 geändert. Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, wodur...mehr

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Beschaffungscontrolling: De... / 9 Literaturhinweise

Arnolds/Heege/Röh/Tussing, Materialwirtschaft und Einkauf, 13. Aufl. 2016. Bäck/Tschandl/Schentler/Schweiger, Einkauf optimieren. Praxishandbuch. Einkauf für die Praxis: Teil B. Anwendungsinstrumente und Instrumente für die Optimierung, 2007. Baumgarten/Darkow, Controlling für die Versorgung, in Boutellier/Wagner/Wehrli (Hrsg.), Handbuch Beschaffung, 2003, S. 365–388. Deyhle/St...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2.3 Gesundheitsfürsorge oder Arbeitsmedizin, im Gesundheits- oder Sozialbereich (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO)

Rz. 17 Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu für "Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im ...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling ... / 3 Identifikation nachhaltiger Handlungsfelder mit dem Supply-Chain-Captain-Konzept

Nachhaltigkeit wird im Supply Chain Management häufig unter dem Begriff Sustainable Supply Chain Management (SSCM) behandelt. Der Begriff resultiert aus der langjährigen Entwicklung von Reverse Logistics über Green SCM bis hin zum SSCM (siehe Abb. 5). Abb. 5: Entwicklungspfade des SSCM[1] In diesen Entwicklungspfaden beinhalten nachfolgende Konzepte wesentliche Inhalte vorange...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.3 Anwendung von § 22 Abs. 2 BDSG (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 23 Nach § 67b Abs. 1 Satz 4 gilt seit dem 25.5.2018 § 22 Abs. 2 BDSG entsprechend. Dieser Verweis "trägt dem Umstand Rechnung, dass Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g, h und i der Verordnung (EU) 2016/679 verlangen, bei der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, "geeignete Garantien" bzw. "angemessene und spezifische Maßnahmen" vorzusehen" (BT-DRrs. 18/12611). Mit ...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.3 Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 17 Nach Abs. 2 Nr. 3 stehen auch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes einem Sozialleistungsträger gleich, sofern sie kindergeldabhängige Leistungen festzusetzen haben, die sich aus dem Besoldungs-, Versorgungs- oder Tarifrecht ergeben. Im öffentlichen Dienst wurde das Kindergeld vor der Familienkassenreform durch den öffentlichen Arbeitgeber bzw. die Familienkassen...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

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Sprengarbeiten sicher durch... / 2 Anzeige von Sprengarbeiten

Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen sind gemäß der 3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt durch die verantwortliche Person nach § 19 SprengG, i. d. R. der Erlaubnisinhaber, bei der zuständigen Behörde schriftlich in doppelter Ausfertigung oder elektronisch. Die Anzeigefrist beträgt mindestens 4 Wochen vor Beginn von Sprengun...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.3 Sicherstellung der ärztlichen Versorgung von Gefangenen (Abs. 4)

Rz. 105 Die Sicherstellung der ärztlichen oder zahnärztlichen Versorgung von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten (vgl. Abs. 4) gehört nicht zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung. Sie wird im Allgemeinen von Anstaltsärzten oder -zahnärzten durchgeführt. Die normale, nicht rettungsärztliche Notfallversorgung außerhalb der Dienstzeit der Anstaltsärzte gehört aber zum Sicher...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.4 Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der knappschaftlichen Krankenversicherung (Abs. 5)

Rz. 106 Abs. 5 gilt einer Sonderregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung, die die ärztliche Versorgung ihrer Versicherten heute noch teilweise durch Knappschaftsärzte sicherstellt, die ihre Leistungen direkt mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abrechnen. Soweit diese Knappschaftsärzte die Versorgung nicht oder nicht mehr sicherstellen könne...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.2 Neue Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung

2.2.1 Grundlagen der Förderung Rz. 5 Voraussetzung ist zunächst, dass ein finanziell gefördertes Vorhaben über die bisherige Regelversorgung hinausgeht. Dem entspricht im Übrigen die Formulierung in Abs. 1 Satz 2, dass schwerpunktmäßig (vgl. "insbesondere") Vorhaben gefördert werden, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.2 Inhalt der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 22 Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift gilt als Programmsatz sowohl für die vertragsärztliche als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung. Danach haben die KVen/die KZVen und die KBV/KZBV die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass ...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 222...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zusammen mit § 92a durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 neu eingefügt worden und beinhaltet die Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgu...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 5 Voraussetzung ist zunächst, dass ein finanziell gefördertes Vorhaben über die bisherige Regelversorgung hinausgeht. Dem entspricht im Übrigen die Formulierung in Abs. 1 Satz 2, dass schwerpunktmäßig (vgl. "insbesondere") Vorhaben gefördert werden, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.8 Sicherstellung im Rahmen des Notdienstes (Abs. 1b)

Rz. 67 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind durch Abs. 1b die Bedingungen der ambulanten Notfallversorgung weiter entwickelt worden. Damit ist die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet. Die Weiterentwicklung basierte zunächst auf den aufgehobenen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Der Text des Abs. 1b Satz 1 entspricht hinsichtlich des Notdienst...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.2 Sicherstellungsauftrag

Rz. 4 Der Sicherungsstellungsauftrag ist ein gesetzlicher Auftrag, ohne den z. B. auch die ärztliche/zahnärztliche Versorgung der Personen, deren Krankenversicherungsschutz sich nach den eingeschränkten Tarifen der privaten Krankenversicherung richtet, nicht gewährleistet wäre. Ohne den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag wäre die auf ein Notfallniveau herabgesetzte ärztlich...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.1 Sicherstellung

Rz. 15 Der Sicherstellungsauftrag ist eine der Zentralnormen des Vertrags(zahn)arztrechts, ohne den der Naturalleistungs- oder Naturalverschaffungsanspruch (Sachleistungsprinzip) eines Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse nicht realisiert werden könnte. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Sachleistungsprinzip geprägt, was bedeutet, dass die Krankenkassen sämtli...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.4 Inhalt der Sicherstellungspflichten

Rz. 11 Die sich aus dem Sicherstellungsauftrag ergebenden Pflichten der KVen bestehen zunächst einmal darin, dass an jedem Ort in Deutschland ausreichend Ärzte der verschiedenen Fachrichtungen (auch medizinische Versorgungszentren) sowie Psychotherapeuten jederzeit zur hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung der Versicherten zur Verfügung stehen müssen. Nach § 105 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 3 Sinn und Zweck der Vorschrift des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es geht um eine Prozessinnovation (vgl. Huster, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 92a Rz. 3). Die Schaffung eines Innovationsfonds beruht nach der Gesetzesbegründung darauf, dass die demographische Entwicklung und der medizinisch-...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.3 Terminservicestellen (Abs. 1a)

Rz. 24 Der Absatz ergänzt den Sicherstellungsauftrag des Abs. 1. Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der fachärztlichen Versorgung (Satz 1). Im Ansatz war diese Regelung bereits in § 75 Abs. 1 Satz 2 und 4 i. d. F. des GKV-VStG enthalten, ohne dass diese Regelung praktische Bedeutung erlangt hätte (Rademacker, in: BeckOGK...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.1 Sicherstellungsverantwortung

Rz. 2 § 75 ist systematisch in den Kontext zu § 72 zu stellen. Während sich diese Vorschrift an die Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Krankenkassen zur Mitwirkung an der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung wendet, bildet § 75 die inhaltliche Grundnorm des Systems der vertragsärztlichen Versorgung, indem sie die umfassende S...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.2 Sicherstellung der Leistungen nach Standard-, Basis- sowie Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 94 Mit Wirkung zum 1.7.2007 ist den KVen/KZVen sowie der KBV/KZBV durch Abs. 3a bis c als Pflichtaufgabe die Sicherstellung der ärztlichen Leistungen für die in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherten übertragen worden, die nach den bisherigen brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a i. V. m. § 401 und nach § 257a Abs. 2a i. V. m. § 402versich...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.4 Anträge zur Versorgungsforschung

Rz. 55 Versorgungsforschung ist die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen. Versorgungsforschung bezieht sich auf die Wirklichkeit der medizinischen Versorgung. Die Förderung hat sich auf Forschungsvorhaben zu beziehen, die im Zusammenhang mit der Versor...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.5 Vermittlung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus

Rz. 56 Kann die Terminservicestelle im Überweisungsfall oder bei einer Ausnahme vom Überweisungsgebot innerhalb der 4-Wochen-Frist dem Versicherten keinen dringlichen Behandlungstermin bei einer niedergelassenen Vertragsfachärztin/einem niedergelassenen Vertragsfacharzt vermitteln, ist sie nach Abs. 1a Satz 7 der Vorschrift verpflichtet, dem Versicherten einen ambulanten Beh...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.5 Beamtenversorgung – Kollision mit beitragsfreien Zeiten (Abs. 4)

Rz. 60 Abs. 4 ist eine Kollisionsnorm. Soweit beitragsfreie Zeiten in der Rentenversicherung mit einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis nach Nr. 1 oder einer Versorgung aus Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach Nr. 2 zusammentreffen, bleiben beitragsfreie Zeiten unberücksichtigt. Solche, in der all...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.16 Bundesrichtlinien für die einheitliche Anwendung der Verträge (Abs. 7)

Rz. 120 Die KBV kann gegenüber den KVen keine Einzelanweisungen erlassen, weil es sich bei letzteren um selbständige Körperschaften auf Landesebene handelt. Die KBV ist berechtigt, Richtlinien zu erlassen (Huster/Münkler, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 75 Rz. 23). Die in Abs. 7 genannten Richtlinien der KBV/KZBV sollen die einheitliche Anwendung und die Durchführung der Vertr...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.2 Anträge zu neuen Versorgungsformen

Rz. 53 Nach § 5 Abs. 1 der Verfahrensordnung sind zu neuen Versorgungsformen antragsberechtigt alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften. Bei der Antragstellung ist i. d. R. eine Krankenkasse zu beteiligen. Die Beteiligung der Krankenkasse nach § 92a Abs. 1 Satz 6 wird durch Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters der beteili...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zusammen mit § 92a durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 neu eingefügt worden und beinhaltet die Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgu...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.4 Verbesserung der Erreichbarkeit der Terminservicestellen

Rz. 30 Andererseits ist nach Abs. 1a Satz 2 zur Verbesserung der Erreichbarkeit der von den KVen eingerichteten Terminservicestellen vorgegeben, dass diese spätestens bis zum 1.1.2020 rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer erreichbar sein müssen. Diese Telefonnummer sollte einprägsam sein, wie dies z. B. in Deutschland bere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.12 Gewährleistungspflicht

Rz. 89 Die Gewährleistungspflicht der KV bzw. der KBV gegenüber den Krankenkassen erstreckt sich nach Abs. 1 Satz 1 auf die gesetz- und vertragsmäßige Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung. Die Gewährleistung entspricht einer Garantie oder Bürgschaft einschließlich der damit verbundenen Haftung. Diese Gewährleistungspflicht ist zwischen KV und KBV so aufgeteilt, das...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.6 Anlage 28 zum BMV-Ä

Rz. 34 Die Vereinbarung auf Bundesebene (Stand: 1.4.2017) findet nach § 1 – Zweck des Vertrages – keine Anwendung, soweit es um die Vermittlung von Terminen für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen geht. Damit wurde Abs. 1a Satz 12 der Vorschrift umgesetzt, der zugleich deutlich macht, dass die vertragszahnärztliche Versorgung von den zusätzlichen Maßnahmen zur...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.3 Versorgungsforschung (Abs. 2)

Rz. 13 Neben der Förderung neuer Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung fördert der Gemeinsame Bundesausschuss aus dem Innovationsfonds auch die Versorgungsforschung (vgl. Abs. 2). Nach der Gesetzesbegründung definiert sich diese Versorgungsforschung als wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.13 Wahrnehmung der Rechte und Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte (Abs. 2)

Rz. 90 Innerhalb der öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Krankenkassen und den KVen nehmen die KVen eine Zwitterstellung ein. Zum einen müssen sie die berechtigten Interessen der Krankenkassen gegenüber ihren Vereinigungsmitgliedern, den Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren, durchsetzen und zum anderen die Rechte der Vertrag...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.3 Förderbekanntmachungen neuer Versorgungsformen

Rz. 14 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hatte zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Zeit vom 8.4.2016 bis 19.10.2018 insgesamt 8 Förderbekanntmachungen herausgegeben, die jeweils im BAnz veröffentlicht sind. Alle Förderbekanntm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.1 Sicherstellung für Berechtigte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Abs. 3)

Rz. 93 Als weitere Pflichtaufgabe hat der Gesetzgeber den KVen/KZVen bzw. der KBV/KZBV nach Abs. 3 Satz 1 die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung von Personen übertragen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei, Zivildienstleistende oder Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder); außerdem zä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.3.1 Forschungsvorhaben

Rz. 14 Nach Abs. 2 Satz 1 bezieht sich die Förderung auf solche Forschungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung stehen. Die Forschungsvorhaben müssen konkret, nicht mittelbar auf eine Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet und von hoher praktischer Relevanz sein sowie eine besondere ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.7 Zurückbehaltungsrecht der Krankenkassen

Rz. 66 Wenn die KV oder KZV ihren Sicherstellungsauftrag aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, nicht erfüllt, können die betroffenen Krankenkassen nach Abs. 1 Satz 2 die in den Gesamtverträgen nach § 85 oder § 87a vereinbarten Vergütungen teilweise zurückbehalten. Ein solcher Grund könnte z. B. gegeben sein, wenn eine KV die nach Abs. 1a vorgeschriebenen Terminservic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.3 Sicherstellungsmonopol

Rz. 7 Sicherstellungsmonopol bedeutet, dass niemand sonst als die KVen/KZVen und die KBV/KZBV die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung der Versicherten kollektivvertraglich organisieren dürfen. Dabei obliegt der KBV/KZBV die Organisation des bundeseinheitlichen Sicherstellungsrahmens, während die konkrete Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung vor Ort von der j...mehr