Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VI. Härtefälle (§ 27 VersAusglG)

Löst ein Ehegatte zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrags eine bestehende Altersvorsorge auf und entzieht sie damit dem Versorgungsausgleich, kann dies keine unbillige Härte im Sinne von § 27 VersAusglG begründen, wenn die aufgelöste Anwartschaft gering im Sinne des § 18 Abs. 3 VersAusglG war.[74] Bei einer außergewöhnlich langen Trennungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs gem. § 51 VersAusglG i.V.m. § 225 FamFG ist bereits dann zulässig, wenn dadurch rechnerisch eine für die Versorgung der insoweit ausgleichsberechtigten Person maßgebende Wartezeit erfüllt wird. Dies gilt auch in Fällen des Todes des Berechtigten und der Anwendung des § 31 VersAusglG.[92] Die Abänderung des öffent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 3.2.1967 geschlossene Ehe des 1940 geborenen Antragstellers mit der 1944 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den im Oktober 1984 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 9.7.1985 rechtskrä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Öffentliches Recht / 3. § 250 BauGB n.F. – "Umwandlungs-/Aufteilungsverbot" nach dem Baulandmobilisierungsgesetz

Rz. 12 Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor der Umwandlung bestehender Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, ist nach einem sehr umstrittenen Gesetzgebungsverfahren ein neuer Genehmigungsvorbehalt in § 250 BauGB n.F. aufgenommen worden. Das Gesetz ist am 23.6.2021 in Kraft getreten, aber jeweils durch Rechtsverordnung umzusetzen. Im Land Berlin ist die Verordnung bereits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2022, Neuerteilung d... / Sachverhalt

Die 1983 geborene Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Der Antragstellerin wurde 2001 eine Fahrerlaubnis der Klassen B, M und L erteilt, die im Folgejahr um die Klassen A1 und A erweitert wurde. Mit Bescheid v. 2.5.2014 entzog die Stadt C-Stadt ihr die Fahrerlaubnis, nachdem sie im Januar 2014 unter dem E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den "belasteten" Anrechten vervollständigt. Zum einen unterfallen sicherungsabgetretene Anrechte dem Versorgungsausgleich.[33] Nach dem BGH können gem. §§ 829, 835 ZPO gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte ebenfalls durch interne Teilung ausgeglichen werden.[34] Dabei erfolgt die Übertragung des Anrechts mit den sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 62 Diese materiell-rechtliche Komponente wird verfahrensrechtlich ergänzt durch die sogenannte baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung. Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG muss aus dem Aufteilungsplan nunmehr nicht nur die Aufteilung des Gebäudes, sondern auch des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08+09/2022, Die Energi... / II. Die Lösung

Die Regelung zur Energiepreispauschale Die Energiepreispauschale hat in §§ 112 ff. EStG ihren Regelungsort gefunden. Jeder am 1.9.2022 abhängig beschäftigte Arbeitnehmer der Lohnsteuerklassen I bis V erhält danach einen Einmalbetrag von 300 EUR. Dabei wird die Leistung nicht für einen bestimmten Monat, sondern für den Veranlagungszeitraum 2022 gewährt. Der Bruttolohn (!) wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 2.11.2021 – 1 BvR 1575/18 1. Auch vor der Erhebung von Rechtssatzverfassungsbeschwerden – hier: gegen § 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB – sind nach dem Grundsatz der Subsidiarität grundsätzlich alle Mittel zu ergreifen, die der geltend gemachten Grundrechtsverletzung abhelfen können. Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kleinaufteilungen / III. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / Untersuchungshaft, Rechtsmittel/Anträge [Rdn 4518]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Übertragung der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die voneinander geschiedenen Eltern, welche das gemeinsame Sorgerecht für ihren am xx.xx.2005 geborenen Sohn A ausüben, streiten darüber, ob ihr gemeinsamer Sohn gegen das Corona Virus SARS-CoV-2 geimpft werden soll. Eine zunächst für den 10.6.2021 bei der Hausärztin des Kindes geplante Impfung musste abgesagt werden, nachdem die Beschwerdeführerin der Ärztin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Bundesrat und JStG 2020

Wunsch zur Steuerbefreiung kleiner Photovoltaikanlagen ...: In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) schlug der Deutsche Bundesrat vor, die Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt peak (kWp), steuerfrei zu stellen.[1] Die Steuerbefreiung sollte Anlagen betreffen, die nach dem 31.12.2019 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anliegerbeiträge und ihre e... / 1. Problemstellung

Mit dem Wort "Anliegerbeiträge" verbindet man in der Praxis eine Vielzahl von Beiträgen, die die Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw. aufgrund gesetzlicher Ermächtigungen der Länder (z.B. in den Kommunalabgabengesetzen) vom Eigentümer eines Grundstücks erheben. Finanziert werden damit u.a. Erschließungsanlagen (z.B. öffentliche Straßen, Parkflächen, Grünanlagen, Immiss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Zerlegung

Rz. 24 Für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags oder des Zerlegungsanteils bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte nennt § 30 GewStG keinen bestimmten Maßstab, sondern lediglich Grundsätze, die bei der Zerlegung berücksichtigt werden müssen.[1] § 30 GewStG schreibt vor, dass sich die Zerlegung nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der Lasten zu r...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.3 Das Übermaßverbot

Das Übermaßverbot oder das Gebot der Proportionalität von Kampfmittel und Kampfziel ist die wohl wichtigste, aber auch die am schwersten in ihrem Umfang festzulegende Arbeitskampfregel. Es geht hier nicht um eine Zensur von Tarifforderungen. Es kann nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein, ob eine angestrebte Lohn- und Gehaltserhöhung es nach ihrer wirtschaftlichen B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) hat mit Wirkung zum 29.12.2015 § 31a eingefügt. Rz. 1a Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.6.4 Zahnersatz (Nr. 4)

Rz. 43 Bestimmte Personenkreise (z. B. Asylbewerber) haben u. a. nur dann einen Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen ausnahmsweise unaufschiebbar ist (§ 27 Abs. 2 Nr. 2). Den Tatbestand der aus medizinischen Gründen unaufschiebbaren Versorgung hat der MD zu prüfen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.15 Unabhängigkeit der Gutachter des MD (Abs. 5)

Rz. 56 Die Gutachter des MD sind bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen (Satz 1). Damit hat der Gesetzgeber die im ärztlichen Berufsrecht manifestierte Unabhängigkeit der ärztlichen Gutachter auch auf die Ärzte und qualifizierten Pflegefachkräfte des MD übertragen. Die Unabhängigkeit wird durch Gesetze und Richtlinien begrenzt. Zu den Gu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ist ein wichtiger Baustein in jedem Gesundheitssystem. Falsche Anwendung verordneter Präparate oder auch Überversorgung sind nicht nur schädlich, sondern auch gefährlich. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch vermeidbare Medikationsfehler führen nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu etwa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.3 Anspruch auf Aktualisierung (Abs. 3)

Rz. 9 Der Medikationsplan ist zu aktualisieren, sobald der Arzt die Medikation ändert oder Erkenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist. Voraussetzung für diesen Änderungsanspruch ist allerdings, dass der Versicherte auch nach der Änderung immer noch gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel (Satz 1) anwendet. Nach Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Regelung beschreibt als Grundnorm das Aufgabenspektrum des MD. Sie umfasst insbesondere die Arbeitsfelder der Einzelfallbegutachtung und die Beratung. Die Krankenkassen haben darauf zu achten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§§ 2, 12, 70). Für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.12 Beratung durch den MD (Abs. 4)

Rz. 53 Der MD soll den Krankenkassen und ihren Verbänden auch in anderen Fällen als den im Gesetz genannten beratend zur Verfügung stehen (Satz 1). Statt des MD können auch andere Gutachterdienste beauftragt werden (BT-Drs. 16/3100). Rz. 54 Die Beratung soll insbesondere für allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten, für Frag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.14 Epidemische Lage (Abs. 4b)

Rz. 55e Der MD kann seinen Mitarbeitern unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung eine unterstützende Tätigkeit bei Dritten zuweisen (Satz 1). Die Unterstützungsleistung war bis zum 11.12.2021 davon abhängig, dass eine entsprechende Lage vom Bundestag festgestellt wurde (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG). Die Zuweisung wird durch den MD befristet. Die Zuweisung i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.1 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 9.6.2021 besteht aufgrund der Erweiterung durch das DVPMG (vgl. Rz. 1e) auch ein Anspruch auf Erstellung eines elektronischen Medikationsplans nach § 334 Abs. 1 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.1 Partner der Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 schließt der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähige Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2.1 Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 5 Für die einzelnen Krankenkassen ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, den der GKV-Spitzenverband abschließt, rechtlich bindend (vgl. Abs. 1 Satz 1 "mit bindender Wirkung für die Krankenkassen"). Sie haben daher keine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag zur Disposition zu stellen oder seine Geltung von ihrem Beitritt zum Vertrag oder ihrer Zustimmung ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versorgung mit Hebammenhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift, die § 134 ersetzt hat, ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz – 2. FPÄndG) v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3429) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.2006 bzw. Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.3 Inhalte des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 8 Der in Abs. 1 gesetzlich vorgegebene Vertragsrahmen erstreckt sich auf die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen, die Vergütungshöhe und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen, einschließlich der elektronischen Datenübermittlung nach § 301a. Hinzugekommen sind ab Inkrafttreten des Ergänzungsvertrages zum 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2 Rechtspraxis

2.1 Partner der Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Abs. 1) Rz. 4 Nach Abs. 1 schließt der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähige Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gegensatz zum weggefallenen § 134 mit der Überschrift "Vergütung der Hebammenleistungen" ist die mit Wirkung zum 1.1.2006 eingeführte Rechtsvorschrift mit "Versorgung mit Hebammenhilfe" überschrieben. Damit ist klargestellt, dass es bei dieser Rechtsvorschrift nicht nur um die Hebammengebühren geht, sondern um die vertragliche Ausgestaltung der Hebammenhilfe zwische...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.5 Konfliktlösung durch Schiedsstellenfestsetzung

Rz. 11 Kommt eine Einigung über den Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe oder den Ergänzungsvertrag auf dem Verhandlungswege ganz oder teilweise nicht zustande, wird der Vertrag durch eine Schiedsstelle festgesetzt. Die gilt nach Abs. 3 auch, wenn die den Vertragspartnern vorgegebenen Fristen für Vertragsergänzungen durch Vereinbarung von Qualitätsanforderungen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2 Rechtswirkung der Verträge

2.2.1 Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe Rz. 5 Für die einzelnen Krankenkassen ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, den der GKV-Spitzenverband abschließt, rechtlich bindend (vgl. Abs. 1 Satz 1 "mit bindender Wirkung für die Krankenkassen"). Sie haben daher keine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag zur Disposition zu stellen oder seine Geltung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4.2 Ergänzungsvertrag für von Hebammen geleitete Einrichtungen

Rz. 10 Mit der Formulierung in Abs. 1 ist die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen für ambulante Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser/Hebammenpraxen) Betriebskostenpauschalen zahlen dürfen. Einzelne Krankenkassen hatten schon vorher aus Wirtschaftlichkeitsgründen Pauschbeträge mit einzelnen Geburtshäusern vereinbart, was ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die § 134 ersetzt hat, ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz – 2. FPÄndG) v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3429) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.2006 bzw. Abs. 1 Satz 1 und 2 zum 1.1.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1.1 Reform des Hebammenberufes

Rz. 2a Nach § 1 des HebRefG umfasst der Hebammenberuf insbesondere die selbstständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbstständige Leitung von physiologischen Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglinge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1.2 Weitere Rechtsänderungen

Rz. 3a Die Änderung des Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf zum Teil geäußerte Unsicherheiten, ob sich die Qualitätssicherungsmaßnahmen nur auf die von Hebammen geleiteten Einrichtungen oder generell auf die Hebammenhilfe beziehen, und stellt endgültig klar, dass die Vertragspartner nach Abs. 1 sowohl die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen als auch di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2.2 Ergänzungsvertrag für die von Hebammen geleiteten Einrichtungen

Rz. 7a Der zum 27.6.2008 in Kraft getretene Ergänzungsvertrag über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshaus, Hebammenpraxis) und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen vervollständigt vom Wortlaut "Ergänzung" her den bestehenden Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Die inzwis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.6 Bildung der Schiedsstelle

Rz. 13 Abs. 4 regelt die Bildung der Schiedsstelle, die vom GKV-Spitzenverband und den auf Bundesebene für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Hebammen/Entbindungspfleger maßgeblichen Berufsverbänden sowie dem Netzwerk der Geburtshäuser, also den Vertragspartnern, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung errichtet wird. Vertreter der Krankenkassen und der Hebammen ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4.1 Begrenzung der übergegangenen Schadenersatzansprüche

Rz. 9 Mit Wirkung zum 23.7.2015 hat der Gesetzgeber anstelle einer erneuten Zuschlagsregelung einen anderen Weg eingeschlagen und mit der Einfügung des Abs. 5 die nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadenersatzansprüche der Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflichen Hebammen/freiberuflichen Entbindungspflegern auf solche Schädenfälle begrenzt, in denen die frei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4 Ausgleich der Haftpflichtkostensteigerung

Rz. 8f Ein wesentlicher Kostenfaktor für freiberufliche Hebammen sind die ständig steigenden Haftpflichtversicherungsprämien. Der Abschluss einer angemessenen, leistungsbezogenen Berufshaftpflichtversicherung ist nach § 6 Abs. 3 des Hebammenhilfe-Vertrages zwingende Voraussetzung, dass die Hebamme die Hebammenhilfe mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. Die Prämien...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl.I S. 13...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Überprüfungspflichten des Arbeitgebers und ggf. Meldepflichten aufgrund des neuen Masernschutzgesetzes

Am 1.3.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Hintergrund des neuen Masernschutzgesetzes ist der Europäische Impfaktionsplan 2015–2020, der eine Strategie zur Eliminierung von Masern und Röteln beinhaltet. Dazu ist erforderlich, dass mindestens 95 % der Bevölkerung immun sein müssen. Schwerpunk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gehört zum 8. Abschnitt des 4. Kapitels SGB V, der mit "Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern" überschrieben ist und die §§ 132 bis 134a umfasst. Das in der Überschrift enthaltene Wort "Verordnungsermächtigung" verweist auf die Rechtsverordnung des BMG nach § 139e Abs. 9 Nr. 7, die im Zusammenhang mit dem Schiedsstellenverfahren nach Abs. 3 der Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.3 Erforderliche Hilfen zur Teilhabe

Rz. 8 § 19 macht die Eigenschaft eines Menschen mit Behinderungen im arbeitsförderungsrechtlichen Sinne davon abhängig, dass er Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt, die seine Nachteile bei der Teilhabe am Arbeitsleben ausgleichen. Dabei muss es sich um spezifische Hilfen handeln, die für alle Arbeitnehmer (auch ohne Behinderungen) relevanten Eingliederungsleistungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung über Vergütungsverträge auf Bundesebene (Abs. 1)

Rz. 4 Der Sachleistungsanspruch der Versicherten gegenüber ihren Krankenkassen auf digitale Gesundheitsanwendungen wird dadurch realisiert, dass der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen den Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit digitalen Gesundheitsanwendungen und über die Vergütung dieser Leistungen schließt. Die Leistungsabrech...mehr