Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 384 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es werden die wesentlichen Begriffe (z. B. Interoperabilität, Standard, Profil, Leitfaden und Cloud-Computing) definiert, die im Rahmen der Regelungen der Telematikinfrastruktur im SGB V verwendet werden. Die Begriffe werden im Interoperabilitätsnavigator der Gesellschaft für Telematik (gematik) auf der Plattform ina dokumentiert (www.ina-gematik.de; abgerufen 17.6.202...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 KVB und GKV-Spitzenverband vereinbaren in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (koordinationsrechtlicher Vertrag) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Sie setzen sich dazu mit der gematik und der DGUV ins Benehmen (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verf...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.2 Widerspruch des Versicherten (Abs. 1 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 3b Zugriffsberechtigte dürfen für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf personenbezogene Daten, insbesondere auf Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.10 Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 91 Bereits in der Begründung zum Gesundheitsstrukturgesetz war zum Ausdruck gekommen, dass es bisher nicht gelungen sei, der Zahnerhaltung und der Prävention Vorrang vor den Zahnersatzleistungen einzuräumen. Der Grund dafür wurde damals schon in der vorhandenen Überbewertung der Vergütung der Zahnersatzleistungen gesehen. Betriebswirtschaftliche Gutachten, welche die Reg...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.1 Unterstützung durch Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (Abs. 1)

Rz. 3 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Versicherten bei der Verarbeitung medizinischer Daten in der elektronischen Patientenakte zu unterstützen (Satz 1). Unterstützungspflichtig sind die genannten Leistungserbringer, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in zugelassenen Krankenhäusern tätig sind. Die Krankenkassen haben Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Weyd, Digitalisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung – Ein Überblick über das Digitale-Versorgung-Gesetz, MedR 2020, 183. KVB (Herausg.), TI-Verzeichnisdienst, www.kvb.de (abgerufen: 10.8.2022).mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.1 Zugriffsberechtigte Personen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift definiert den Personenkreis, der auf den Medikationsplan und die Notfalldaten zugreifen darf (Satz 1). Den zugriffsberechtigten Personen wird es durch die Regelungen ermöglicht, die ihnen erlaubten Tätigkeiten unter Nutzung der Gesundheitskarte auszuüben (BT-Drs. 15/1525 S. 145 zu § 291a). Ein Zugriff der genannten Leistungserbringer ist nur insoweit ges...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten aus den von ihnen genutzten Hilfsmitteln und Implantaten, die von den Herstellern oder Dritten verarbeitet werden, in eine digitale Gesundheitsanwendung (§ 33a) zu übertragen, damit sie für ihre Versorgung genutzt werden können. Um dies zu erreichen, müssen künftig die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Hil...mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht, wichtige medizinische Informationen aus Dokumenten wie Arzt- oder Befundberichten der Versicherten zu digitalisieren und in der elektronischen Patientenakte zu verarbeiten. Papiergebundene Daten der Versicherten können damit in die elektronische Patientenakte überführt werden und für eine bessere Versorgung nützlich sein. Insbesondere die Int...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.1 Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfsmittel oder Implantate, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an Versicherte abgegeben werden und die Daten über den Versicherten elektronisch über öffentlich zugängliche Netze an den Hersteller oder Dritte übertragen, müssen ab dem 1.7.2027 über eine Schnittstelle (Interface) verfügen, über die Daten an digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a) übermitt...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.3 Zugriffsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 9 Die gematik ist beauftragt einem definierten Kreis von zugriffsberechtigten Personen zu ermöglichen, den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 5) über die Telematikinfrastruktur zu nutzen. Zugriffsberechtigt ist der Personenkreis nach § 359 Abs. 1, zu dem u. a. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und die jeweils bei dies...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.1 Elektronische Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik hatte bis zum 30.6.2020 die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch nach § 360 Abs. 1 übermittelt werden können (Satz 1 Nr. 1). Für die flächendeckende Einführung elektronischer ärztlicher Verordnungen sind funktional abgestimmte, interoperable und sichere Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.5 Verarbeitung von Notfalldaten (Abs. 4)

Rz. 7 Die Verarbeitung von elektronischen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist auch ohne Netzzugang möglich. Im Interesse des möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Patienten sind die Notfalldaten auch ohne seine Zustimmung im Einzelfall durch hierzu autorisierte Personen nutzbar (§ 359 Abs. 3). Hierbei wurde die Idee des in Papierform erhältlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 327 Nutzung... / 2.6 Nutzungsentgelte (Abs. 8)

Rz. 12 Für die Nutzung der Telematikinfrastruktur kann die gematik vom jeweiligen Anbieter Entgelte verlangen (Satz 1). Die Telematikinfrastruktur stellt eine sichere technische Basis für ein breites Spektrum von Telematikanwendungen dar und ist deswegen grundsätzlich entgeltpflichtig (BT-Drs. 19/18793 S. 107). Rz. 13 Die Nutzung ist unentgeltlich, sofern die Anwendungen im S...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.5 Informationspflicht über bestimmte Anwendungsfälle (Abs. 4)

Rz. 10 Bevor die Anwendungsfälle nach § 342 Abs. 2a, 2b und 2c greifen und entsprechende Daten in der Patientenakte verarbeitet werden, erhalten die Versicherten von ihrer jeweiligen Krankenkasse entsprechendes Informationsmaterial (Satz 1). Das Material über den jeweiligen Anwendungsfall ist in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer kl...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 4 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren bis zum 31.3.2022 die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz (telemedizinisches Monitoring; Satz 1). Die Vereinbarung wird im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem Bundesamt für die...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt, welche Personen auf Hinweise der Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) zugreifen dürfen. Die Daten haben gemeinsam, dass sie ggf. schnell verfügbar sein müssen und das Datenschutzinteresse der Versicherten nicht so hoch wie bei sensiblen Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Te...mehr

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Sommer, SGB V § 335 Diskrim... / 2.2 Benachteiligungsverbot (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 enthält ein Benachteiligungsverbot. Danach darf niemand deshalb bevorzugt oder benachteiligt werden, weil er der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (§ 342 Abs. 1 Satz 2, § 344 Abs. 3) widersprochen, einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 im Wege der Einwilligung nach § 339 Abs. 1a und § 353 Abs. 3 bis 6 erlaubt oder im Wege...mehr

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Sommer, SGB V § 367 Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.5 Besondere Voraussetzungen für den Beitragszuschuss bei privat Pflegepflichtversicherten (Abs. 5 und 6)

Rz. 23 Nach Abs. 5 wird der Zuschuss nach den Absätzen 2, 3 und 4 für eine private Pflegeversicherung nur gezahlt, wenn das Versicherungsunternehmen: die Pflegeversicherung nach Art der Lebensversicherung betreibt, sich verpflichtet, den überwiegenden Teil der Überschüsse, die sich aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ergeben, zugunsten der Versicherten zu verw...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.2 Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 5 Die Regelungen zum zweiten Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 2) sind im Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII normiert (§§ 16 bis 21) und enthalten ein ganzes Bündel von Beratungs- und Betreuungsangeboten. Diese sind wiederum an Kinder und Jugendliche ebenso wie an Mütter und Väter sowie an sonstige Personensorgeberechtigte gerichtet. Da...mehr

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Sommer, SGB V § 364 Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.1 Getrennte Vergütungsanteile (Abs. 2c)

Rz. 61 Abs. 2c stellt es den Partnern der Bundesmantelverträge-Ärzte, der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen frei, getrennte Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung für die an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Arztgruppen festzulegen und dabei auch die Grundlagen für die Bemessung der Vergütungsanteile zu regeln (vgl. "können vereinbaren"). Allerd...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten im Rahmen der Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Dazu enthält die Anlage 4b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in § 2 eine Übergangsregelung, die ab 1.10.2021 durch eine neue Vereinbarung abgelöst werden soll (Vereinbarung übe...mehr

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Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Krankenkassen können sich bis zum 31.3.2022 finanziell an einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte ihrer Versicherten beteiligen (§ 68). Die Vorschrift wird nach diesem Zeitpunkt aufgehoben (Digitale-Versorgung-Gesetz v. 9.12.2019, BGBl. I S. 2562). § 351 stellt sicher, dass entsprechend gespeicherte Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden k...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.1 Patientenakte (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 4 Die elektronische Patientenakte (§ 341) ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Sie soll für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation sorgen, die Therapiesicherheit erhöhen, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. ...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.5 Notfalldaten (Satz 2 Nr. 5)

Rz. 10 Mit den Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt über alle relevanten Daten, wie z. B. Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen informiert. Künftig können Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen, wenn sie dies wünschen. Auch die Adresse eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen kann auf Wunsch im Notfalldat...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Hinweise (Abs. 1)

Rz. 3 Der Zugriff auf Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2; z. B., wenn die Erklärung des Versicherten nur in schriftlicher Form existiert) ist mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten möglich und erlaubt einen lesenden Zugriff (Satz 1). Eine eindeutige b...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt, welche Personen auf Erklärungen der Versicherten zum Aufenthaltsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) zugreifen dürfen. Die Daten haben gemeinsam, dass sie ggf. schnell verfügbar sein müssen und das Datenschutzinteresse der Versicherten nicht so hoch wie bei sensiblen Gesundheitsdaten ist. Diese Besonderheiten rech...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm gibt vor, unter welchen Voraussetzungen berechtigte Dritte (z. B. Leistungserbringer) auf Daten in Anwendungen der Telematikinfrastruktur zugreifen dürfen. Die Zugriffe sind zu protokollieren. Damit kann der Versicherte seine Rechte im Rahmen der Patientensouveränität wahrnehmen und kontrollieren (BT-Drs. 19/18793 S. 110). Den Protokolldaten ist zu entnehmen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen zahlen an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (§ 95) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie die Betriebskosten im laufe...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.2 Auskunftspflicht der Ärzte und Krankenhäuser (Abs. 2)

Rz. 10 Versicherte haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch unmittelbar gegenüber den an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Versorgungszentren über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung; Satz 1, 2). Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlag...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.1 Auflösung des Versorgungsvertrags durch Kündigung

Rz. 2 Zur Auflösung bestehender Versorgungsverträge gemäß §§ 72, 73 bedarf es der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung verliert der Einrichtungsträger den ihm durch Versorgungsvertrag verliehenen Status als zugelassene Pflegeeinrichtung und damit die ihm vertraglich eingeräumte Berechtigung, an der...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.2 Ordentliche Kündigung

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 kann der Versorgungsvertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Wenngleich in Fällen der ordentlichen Kündigung die Kündigung des gesamten Versorgungsvertrages in der Praxis den Regelfall darstellt, eröffnet daneben die Regelung des Abs. 1 Satz 1 nach dem Wortlaut der V...mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.1 Zuständigkeit und Definition (Abs. 1)

Rz. 3 Zuständig, die Telematikinfrastruktur zu schaffen, sind die Bundesrepublik Deutschland (BRD), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.4 Anrechnung auf die Gesamtvergütung und vertrags(zahn)ärztliche Kostenerstattungsleistungen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 46 Eine Besonderheit stellen bei gesetzlich Krankenversicherten die Kostenerstattungsleistungen dar, die dann auf die vertrags(zahn)ärztliche Ge­samtvergütung angerechnet werden, wenn sie von Vertrags(zahn)ärzten, Vertragspsychotherapeuten oder zugelassenen medizinischen Versorgungszentren erbracht und höchstens in Höhe der Vergütung erstattet werden, welche die Krankenk...mehr

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Sommer, SGB V § 327 Nutzung... / 2.1 Nutzung der Telematikinfrastruktur (Abs. 1)

Rz. 3 Die Telematikinfrastruktur muss für die Nutzung weiterer Anwendungen ohne Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach § 327 geeignet sein (§ 306 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a). Diese Anwendungen können die Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen sowie für die Gesundheitsforschung nutzen, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz ...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.1 Investmentvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenkassen können nach § 68a die Entwicklung digitaler Innovationen fördern. Zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen können dafür insgesamt bis zu 10 % der Finanzreserven (§ 260 Abs. 2 Satz 1) in Anteile an Investmentvermögen nach § 1 Abs. 1 KAGB angelegt werden (Satz 1). Der Anlageraum für den Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen bestimmt sich nac...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.7 Vereinbarungsoption zur Vermeidung einer Kündigung

Rz. 15 Die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz mit Wirkung zum 1.7.2008 neu eingefügte Regelung des Abs. 1 Satz 3 ermöglicht es den Landesverbänden der Pflegekassen und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe, einvernehmlich durch eine Vereinbarung mit dem Träger der Pflegeeinrichtung von einer fristgebundenen Kündigung abzusehen, obgleich deren Voraussetzungen vorlieg...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.1 Zugriff mit der Gesundheitskarte (Abs. 1)

Rz. 3 Der Versicherte ist berechtigt, auf seine Patientenakte, seine Erklärung zur Organ- und Gewebespende, seine Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, seinen Medikationsplan, seine Verordnungen und seine Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7) mittels der elektronischen Gesundheitskarte zuzug...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368f RVO ersetzt und zugleich die Überschrift "Gesamtvergütung" übernommen. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 119 Verträ... / 2.1 Inhalt und Anwendungsbereich des WBVG

Rz. 3 Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist am 1.10.2009 als Teil des Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden §§ 5 bis 9 und § 14 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4, 7 und 8 des Heimgesetzes des Bundes abgelöst. Die ordnungsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.5 Bericht über Mehrkostenvereinbarungen (Abs. 5)

Rz. 10 Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht jährlich einen nach Produktgruppen differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen (Satz 1). Der Bericht enthält insbesondere nach Produktgruppen differenzierte quantitative Daten, wie die Zahl der abgeschlossenen Mehrkostenvereinbarungen und die durchschnittlich...mehr