Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflichtgrenze

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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Anwendung der besonderen JAEG

Zusammenfassung Überblick Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritt, gilt eine besondere – niedrigere – Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer am 31.12.2002 privat krankenversichert war. Für alle ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Allgemeine oder besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Bei Beginn einer Beschäftigung ist vom Arbeitgeber zu prüfen, ob der Arbeitnehmer durch die Höhe des vereinbarten Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei ist. Dies ist der Fall, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[1] Dafür muss der Arbeitgeber zusätzlich feststellen, ob für seinen neuen Mitarbeiter die allgemeine o...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.1 Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei wegen Überschreitens der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreien Arbeitnehmern ist immer eine erneute versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze angepasst wird. Praxis-Tipp Frühzeitiges Prüfen der Krankenversicherungspflicht empfehlenswert Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen stehen in der Regel bereits ge...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritt, gilt eine besondere – niedrigere – Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer am 31.12.2002 privat krankenversichert war. Für alle anderen Arbeitn...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Besitzstandsregelung für privat Krankenversicherte

Bereits zum 1.1.2003 sind die Vorschriften zur Jahresarbeitsentgeltgrenze verändert worden: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde erheblich angehoben und eine zweite, besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zur Besitzstandswahrung für privat Krankenversicherte eingeführt. Wichtig Maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze muss geprüft werden Ob die besondere Jahresarb...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2026 69.750 EUR (2025: 66.150 EUR).[1] Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Sie wird entsprechend der Einkommensentwicklung fo...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2 Keine direkt vorangegangene Beschäftigung

Auch wenn der neu aufgenommenen Beschäftigung nicht unmittelbar eine Beschäftigung vorausging, ist die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung ausschließlich von den in der neuen Beschäftigung maßgebenden Faktoren abhängig. Ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld, ein Auslandsaufenthalt oder eine selbstständige Tätigkeit beeinflussen dies nicht. Einziges Kriterium ist d...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.2 Unterbrechung der Beschäftigung

Wird die Beschäftigung unterbrochen (z. B. durch Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit), gelten die für die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgebenden Regelungen uneingeschränkt auch für die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.[1]mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Dauer der Anwendung

Arbeitnehmer bleiben bei einer fortbestehenden Beschäftigung krankenversicherungsfrei, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils gültige besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, wenn sie am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunterne...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Im Jahr 2026 sind Arbeitnehmer von Beginn einer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung, bei vorausschauender Betrachtungsweise, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 EUR (2025: 73.800 EUR) übersteigt. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, also auch für solche, die...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.1 Nahtloser Arbeitgeberwechsel

Wird die bisherige, wegen Überschreitens der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Beschäftigung beendet und im unmittelbaren Anschluss eine neue Beschäftigung begonnen, gilt: Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der neuen Beschäftigung sind keine Besonderheiten zu beachten. Der Arbeitgeber der neu aufgenommenen Beschäftigung beurteilt anhand der b...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5 Nachweis für die Entgeltunterlagen

Wenn der Arbeitgeber die Krankenversicherungspflicht eines höherverdienenden Arbeitnehmers beurteilt und dabei die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde legt, muss er dafür den entsprechenden Nachweis zu den Entgeltunterlagen[1] nehmen.[2] Als Nachweis kommt unter anderem eine Bescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens über das Bestehen einer substit...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 1 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Mitarbeitern mit einem höheren Entgelt müssen die Regelungen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) berücksichtigt werden.[1] Wird ein Arbeitnehmer aufgrund des Überschreitens der JAEG versicherungsfrei, hat dieser Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Die Höhe des Beitragszuschusses orientiert sich an der jeweiligen Jahresarbei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Sozialversicherung

1 Besitzstandsregelung für privat Krankenversicherte Bereits zum 1.1.2003 sind die Vorschriften zur Jahresarbeitsentgeltgrenze verändert worden: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde erheblich angehoben und eine zweite, besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zur Besitzstandswahrung für privat Krankenversicherte eingeführt. Wichtig Maßgebliche Jahresarbeitsentgelt...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4 Beurteilung bei Beginn einer Beschäftigung

Im Laufe des Erwerbslebens ändert sich oft mehrfach die berufliche Situation des Arbeitnehmers. Nachfolgend wird dargestellt, wie sich unterschiedliche Lebenssituationen bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung versicherungsrechtlich auswirken. 4.1 Nahtloser Arbeitgeberwechsel Wird die bisherige, wegen Überschreitens der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie B...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2.1 Entgelt unterschreitet Jahresarbeitsentgeltgrenze

Mit dem Eintritt in das Berufsleben besteht Krankenversicherungspflicht, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt nicht die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Sofern durch Entgelterhöhung im Laufe der Beschäftigung das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, scheidet der Arbeitnehmer zum Ende des Kalenderjahres aus der Kran...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.1 Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Soweit das Arbeitsentgelt von Beschäftigten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet und daher der Beschäftigte krankenversicherungsfrei ist, tritt auch bei Verringerung des Arbeitsentgelts infolge Kurzarbeit unter die JAEG keine Krankenversicherungspflicht ein. Auswirkung des Transferkurzarbeitergeldes Abweichend von diesem Grundsatz gilt allerdings in den Fällen e...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.4 Auswirkungen einer Elternzeit

Versicherungsrechtliche Änderungen können sich ergeben, wenn ein bislang wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreier Beschäftigter eine zulässige Erwerbstätigkeit während der Elternzeit aufnimmt. Überschreitet das Entgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht, tritt mit Beginn der zulässigen Erwerbstätigkeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in bestehender Beschäftigung

Überschreitet das regelmäßige Arbeitsentgelt während einer laufenden krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so endet die Krankenversicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres; dies allerdings nur dann, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt sowohl die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenz...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Zeitpunkt der Beurteilung

Will man den Zeitpunkt festlegen, zu dem ein Beschäftigter wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) krankenversicherungsfrei ist oder aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidet, so ist zu unterscheiden, ob eine Beschäftigung neu aufgenommen wird, arbeitsvertragliche Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis eintreten oder die Jahresarbeitsentgeltgr...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.2 Versicherungspflicht bei Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt nicht mehr die vom Beginn eines Jahres an erhöhte Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird der Beschäftigte vom 1.1. an wieder krankenversicherungspflichtig. Für bislang Privatversicherte ist die Krankenversicherung wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl durchzuführen, sofern keine Befreiung von der Krankenversicheru...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Ein Arbeitnehmer kann sich privat krankenversichern, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) des laufenden und des kommenden Jahres übersteigt. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird aus der Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine freiwillige Mitgliedschaft. Darüber muss die GKV den Arbeitnehmer schriftlich informieren. Nach Erhalt der Mitt...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6 Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in bestehender Beschäftigung

Arbeitnehmer sind nur so lange versicherungsfrei in der Krankenversicherung, wie ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. 6.1 Minderung des Arbeitsentgelts Wird das Arbeitsentgelt nicht nur vorübergehend vermindert, wird der Beschäftigte sofort wieder krankenversicherungspflichtig, wenn das neue Arbeitsentgelt die Jahres...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2.2 Entgelt überschreitet Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die erstmals ins Berufsleben eintreten und deren Entgelt bei Beschäftigungsbeginn über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind sofort krankenversicherungsfrei. Praxis-Beispiel Berufsanfänger ist sofort versicherungsfrei – Beitrittsrecht besteht Eine Betriebswirtin (M.A.) nimmt im Anschluss an ihr Studium zum 1.7.2026 erstmalig eine Beschäftigung auf. Als Perso...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6.2 Unterschreiten durch Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Krankenversicherungspflicht tritt zum 1.1. auch ein, wenn das Jahresarbeitsentgelt des bisher krankenversicherungsfreien Arbeitnehmers die vom 1.1. an geltende neue Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet.mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4.1 Hinzutritt einer Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Besteht in einer Beschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherungsfreiheit und erfolgt die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, die für sich alleine betrachtet die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht erreicht, so besteht auch für die Zweitbeschäftigung von Beginn an Versicherungsfreiheit.mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 2 Wirkung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer sind vom Beginn ihrer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einer bestehenden Beschäftigung erst im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, endet die Krankenversicherungspflicht nicht sofort, sondern erst mit Ablauf dieses Jahres. I...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 1.1.1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die am 31.12.2025 wegen Überschreitens der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 EUR krankenversicherungsfrei waren, privat krankenversichert sind und aufgrund der Anhebung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1.1.2026 auf 77.400 EUR krankenversicherungspflichtig werden, haben die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien ...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 1.1.2 Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Für Arbeitnehmer, für die die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V maßgeblich ist, weil sie am 31.12.2002 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren, gilt Folgendes: Wenn sie durch die Anhebung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.150 EUR (im Jahr 2025) auf 69.750 EUR (ab 2026) zum 1.1.2026 krankenversicherungspflich...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.2 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Entgelte aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind auch zu addieren, um festzustellen, ob der Versicherte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist. Übersteigt das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung – auch mit dem Arbeitsentgelt aus einem zweiten und weite...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4.3 Hinzutritt einer Beschäftigung oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wird im Laufe eines Jahres neben einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Zweitbeschäftigung aufgenommen, aus der ein Entgelt erzielt wird, das – bereits für sich betrachtet – über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, so besteht in der Zweitbeschäftigung ab ihrem Beginn Krankenversicherungsfreiheit. In der ersten Beschäftigung endet die Krankenversicherungsp...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.1 Änderungen in der Beschäftigung

Erhöht sich das Entgelt durch einen Statuswechsel, z. B. vom Auszubildenden zum Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber, führt dies ebenfalls frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Ende der Versicherungspflicht. Wird – zusätzlich zu einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung – eine weitere krankenversicherungspfl...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.3 Entgelterhöhung zum Jahresbeginn

Ein krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer, dessen Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und infolge einer Entgelterhöhung zu Beginn des nächsten Kalenderjahres auch die im nächsten Kalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, bleibt von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen. Dies gilt auch dann, wenn das Entgelt erst im Laufe des Mon...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Ermittlung des regelmäßigen Jahresentgelts bei besonderen Entgeltformen

Zusammenfassung Überblick Die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts erfolgt nach einer bestimmten Formel und ist grundsätzlich nicht kompliziert. Anders verhält es sich jedoch, sobald besondere Entgeltformen oder Beschäftigungskonstellationen vorliegen. Darunter fallen Sachverhalte wie z. B. eine voraussehbare Unterbrechung der Beschäftigung, die Beschäftigung bei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.1 Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen

Wenn zu einer Hauptbeschäftigung eine (für sich betrachtet versicherungspflichtige) Zweitbeschäftigung hinzukommt und durch das Arbeitsentgelt aus beiden – oder mehreren – Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, endet die Krankenversicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Sie endet jedoch nur, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt auch d...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts erfolgt nach einer bestimmten Formel und ist grundsätzlich nicht kompliziert. Anders verhält es sich jedoch, sobald besondere Entgeltformen oder Beschäftigungskonstellationen vorliegen. Darunter fallen Sachverhalte wie z. B. eine voraussehbare Unterbrechung der Beschäftigung, die Beschäftigung bei mehreren Arbei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2.2 Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Krankenversicherungspflicht zum Ablauf des Jahres nur, wenn auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten wird. Die dazu erforderliche Feststellung wird immer erst am Ende des laufenden Kalenderjahres in Form einer Prognose getroffen. Für diese Prognose ist das vereinbarte Arbe...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6 Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Ist der Arbeitnehmer bisher krankenversicherungsfrei und unterschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, setzt die Versicherungspflicht sofort ein und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Die Versicherun...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.3 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts

Bei rückwirkender Erhöhung des Arbeitsentgelts endet die Krankenversicherungspflicht erst, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Der Anspruch auf einen höheren Lohn oder ein höheres Gehalt entsteht durch Abschluss eines Tarifvertrags oder Änderung eines Einzelarbeitsvertrags. Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts werden...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.2 Auswirkungen einer Pflegezeit

Nimmt ein Arbeitnehmer Pflegezeit nach § 3 PflegeZG in Anspruch und lässt sich dabei nur teilweise von der Arbeit freistellen, so tritt mit Beginn der Pflegezeit Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein, sofern das Arbeitsentgelt während der Pflegezeit die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. Wichtig Keine sofortige Versicherungsfreiheit nach Ende der Pfle...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2.2 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt tritt die Krankenversicherungspflicht ggf. mit dem Monat ein, in dem erstmals laufendes Arbeitsentgelt umgewandelt wird. Praxis-Beispiel Umwandlung von Arbeitsentgelt wirkt sich auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze aus Ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Beschäftigter mit einem regelmäßige...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.1 Zahlung eines Nettoentgelts

Ist ein Nettoentgelt vereinbart[1], gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten, einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[2] Damit ist klargestellt, dass die vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag und die Arbeitnehmerantei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.2 Krankenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung/Hinzutritt geringfügiger Beschäftigung

Das Arbeitsentgelt aus einer neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung ist nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen. Nur wenn neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt werden, ist das Arbeitsentgelt aus der zweiten und ggf. weiteren g...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Ab welchem Zeitpunkt die Krankenversicherungsfreiheit eintritt, ist je nach Sachverhalt unterschiedlich geregelt. Hier wird dargestellt, zu welchen Zeitpunkten eine Prüfung der Krankenversicherungspflicht angezeigt ist und w...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Sozialversicherung

1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Im Jahr 2026 sind Arbeitnehmer von Beginn einer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung, bei vorausschauender Betrachtungsweise, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 EUR (2025: 73.800 EUR) übersteigt. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.1 Widerruf

Sofern die Erklärung zur Entgeltumwandlung widerrufen wird, ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt vom Zeitpunkt des Widerrufs an neu zu berechnen.mehr

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Familienpflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

Wird die Familienpflegezeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angetreten, bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung erhalten. Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kommt nicht in Betracht. Grund hierfür ist die Höhe des Arbeitsentgelts: Die Teilzeitbe...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5 Meldungen des Arbeitgebers

5.1 Meldepflichten Der Arbeitgeber hat nach den Vorschriften der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung alle Änderungen im Versicherungsverhältnis zu melden. Daraus ergibt sich auch die Meldepflicht bei Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Kommt ein Arbeitgeber zum Ergebnis, dass ein Beschäftigter wegen Üb...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2 Eintritt von Krankenversicherungspflicht

4.2.1 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von Einmalzahlungen Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig, wenn sie bislang aufgrund der Höhe ihres Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei waren und durch die Entgeltumwandlung ihr Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Grenze nicht mehr überschreitet. Die Krankenversicherungspflicht beginnt bei Umwandlung von Einmalzahlu...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

3.1 Zahlung eines Nettoentgelts Ist ein Nettoentgelt vereinbart[1], gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten, einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[2] Damit ist klargestellt, dass die vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszu...mehr