Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Selbständige Verwertbarkeit.

Rn 7 Pfändbar sind nur selbständige Vermögensrechte. Erfasst werden etwa Ansprüche auf Einräumung oder Übertragung von Rechten oder auf Abgabe von Willenserklärungen (Brox/Walker Rz 716). Rn 8 Demgegenüber können unselbständige Vermögensrechte nicht vom Gegenstand getrennt werden und nicht Objekt einer eigenen Rechtsausübung sein (§ 829 Rn 76 ff; zur Hilfspfändung Rn 16), wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Ein Anscheinsbeweis für den Zugang von Willenserklärungen kommt nicht in Betracht. Dies gilt sowohl für die Übermittlung durch einfache Briefe, Einschreibebriefe, Telefaxe (BGH NJW 95, 665, 666 [BGH 07.12.1994 - VIII ZR 153/93]; aA München MDR 99, 286 iVm einer eidesstattlichen Versicherung des Absenders; Celle NJOZ 08, 3072, 3078) oder E-Mails (LAG Köln MDR 2022, 392 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfüllungseinwand.

Rn 12 Ein Erfüllungseinwand des Schuldners ist vom Prozessgericht im Rahmen des Verfahrens nach § 888 zu berücksichtigen (inzw unstr, vgl nur BGH NJW-RR 13, 1336 f [BGH 06.06.2013 - I ZB 56/12], NJW-RR 11, 470, 471 [BGH 20.01.2011 - I ZB 67/09]; 7.3.24 – I ZB 40/23, Rz 22; BAG 18.12.12 – 3 AZB 73/12, Rz 25; Saarbr ZEV 14, 170; Ddorf FGPrax 17, 118 [BGH 21.02.2017 - II ZB 16/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die Sachaufklärung hat in den letzten Jahrzehnten praktisch an Bedeutung gewonnen; Gläubiger sind insb aufgrund des Rückgangs der Mobiliarvollstreckung mehr und mehr auf die Beschaffung von Informationen über das Vermögen des Schuldners angewiesen (Brunner DGVZ 22, 1). Durch Art 1 Nr 7 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung vom 29.7.09 (BGBl I 2009, 2258) wurden die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Stattgebender Scheidungsbeschluss (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit § 137 I. Wird die Ehe geschieden, ist durch einheitlichen Beschluss gem §§ 38, 116 I über die Scheidung und die anhängigen, nicht gem § 140 abgetrennten, Folgesachen zu entscheiden. Dies gilt auch in der Rechtsmittelinstanz (Prütting/Helms/Helms § 140 Rz 3; MüKoFamFG/Heiter § 142 Rz 6a; KG 26.7.18 – 3 UF 16/18, juri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung der Unpfändbarkeit, Abs 1.

Rn 3 Nicht wenige Schuldner unterschreiten langfristig oder dauerhaft die Pfändungsfreigrenzen auf dem Pfändungsschutzkonto. In solchen Situationen sind die komplexen Anpassungsverfahren des pfändungsfreien Guthabenbetrags zu aufwendig. Deswegen eröffnet § 907 I einen stabilen Weg, um das Kontoguthaben insgesamt für einen befristeten Zeitraum pfändungsfrei stellen zu können....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 2 Dies sind einseitige (BGH NJW 86, 3142) Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus demselben Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH NJW 07, 294), wie Ansprüche auf Rente nach §§ 759, 843 II, 844 II, 912 ff BGB, Unterhalt (BGH NJW 07, 2249 [BGH 28.03.2007 - XII ZR 163/04]), Kapitalzins od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befangenheit.

Rn 3 Ergibt sich bei dem SV bereits im selbstständigen Beweisverfahren ein Befangenheitsgrund iSd § 406, muss der Ablehnungsantrag unverzüglich im selbstständigen Beweisverfahren angebracht werden (Hamm VersR 96, 911; Frankf OLGR 99, 11; Saarbr IBR 08, 1000). Werden mehrere Befangenheitsgründe gebracht, sind diese einzeln u in ihrer Gesamtheit zu prüfen (Kobl BauR 09, 138). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Klageanlass weggefallen (S 3).

Rn 25 Nach billigem Ermessen bestimmt sich die Kostentragungspflicht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands, wenn der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen und die Klage daraufhin unverzüglich zurückgenommen wird (BGH NJW 04, 1530 [BGH 18.11.2003 - VIII ZB 72/03]). Gilt auch im einstweiligen Verfügungsverfahren (Karlsr NJW 12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausnahmen.

Rn 6 Nach Abs 1 S 2 ist auch für Rechtsanwälte, Notare, Behörden sowie deren Zusammenschlüsse die Abgabe von Anträgen und Erklärungen nach den bisher geltenden Vorschriften zulässig, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Die Vorschrift erfasst damit bspw vorübergehende Ausfälle der EDV aufgrund von Stromausfällen, technischem Versage...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Arbeitnehmer-ABC

Rz. 24 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Ärztlicher Direktor [1], wenn er zwar in der Ausübung seines ärztlichen Berufs eigenverantwortlich, im Übrigen aber bei seiner Tätigkeit im Wesentlichen vom Krankenhausträger persönlich abhängig und an dessen Weisungen gebunden ist; Außendienstmitarbeiter [2]; Außenrequisiteur [3]; Büffetier [4]; Co-Piloten von Verkehrsflugzeu...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / I. Verträge zugunsten Dritter

Rz. 58 Verträge zugunsten Dritter (z.B. kapitalbildende oder Risikolebensversicherungen, Sparbücher oder andere Geldanlagen für Dritte) haben ihren Regelungsschwerpunkt außerhalb einer letztwilligen Verfügung. Für sie gelten regelmäßig nicht die strengen Formvorschriften für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 Abs. 1 BGB).[40] Rz. 59 Abg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Entscheidung, S 1, 3.

Rn 3 § 905 S 1 bestimmt die Voraussetzungen und Folgen einer vollstreckungsgerichtlichen Festsetzung der Erhöhungsbeträge. Damit gestaltet die Norm das Grundkonzept des gerichtlichen Festsetzungsverfahrens aus. Ziel der sehr detaillierten Vorgaben ist, eine verlässliche Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zu bestimmen. Dabei gelten die allgemeinen Sachentscheidungsvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beitreibung der Kosten.

Rn 4 Die Vollstreckungskosten können zusammen mit dem Hauptsachetitel beigetrieben werden. Es bedarf insoweit grds keines gesonderten Festsetzungsbeschlusses. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten ist sogar dann noch möglich, wenn der Hauptsachetitel erledigt ist. Die Zwangsvollstreckung kann dann wegen der Kosten fortgesetzt werden. Nicht beigetrieben werden können dageg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelprobleme zur positiven Feststellungsklage.

Rn 131 Zum Annahmeverzug s § 5 Rn 5. Die bezifferte Feststellungsklage wird mit dem Betrag bewertet (Kobl NJW 18, 2807 [OLG Celle 20.06.2018 - 6 W 78/18] Rn 19). Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags ist auf Wert der Leistungspflicht abzustellen, von der Kläger freigestellt werden will bzw auf Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; Gegenleistung ...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / f) Haftung gegenüber dem Nacherben

Rz. 38 Hat der Vorerbe einen Nachlassgegenstand für sich verwendet, schuldet er dem Nacherben Wertersatz (vgl. § 2134 BGB). Für weitergehende Ansprüche ist die Haftung des Vorerben gem. § 2131 BGB auf die eigenübliche Sorgfalt (§ 277 BGB) beschränkt. Sie greift nach § 2130 BGB stets erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls. Für Veränderungen und Verschlechterungen, die (auch) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten.

Rn 15 Liegen die vorstehend genannten Voraussetzungen vor, ist – soweit das tatsächliche Vorbringen schlüssig ist – nach Abs 2 Hs 1 gem dem Sachantrag des Kl das Versäumnisurteil gg den Bekl zu erlassen. Hat der Kl eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung schlüssig vorgetragen, ist das auf seinen Antrag (im Hinblick auf § 850f II) im Tenor zum Ausdruck zu bringe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klagen, welche Ansprüche des Erben gegen einen Erbschaftsbesitzer zum Gegenstand haben.

Rn 4 Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals ist die gerichtliche Verfolgung des auf Herausgabe gerichteten Gesamtanspruchs aus § 2018 BGB (Nürnbg OLGZ 81, 115). Vom Wortlaut des § 27 abgedeckt sind aber auch die auf § 2027 I BGB gestützte Auskunftsklage (Nürnbg OLGZ 81, 115), die mit der Auskunftsklage im Wege der Stufenklage verbundene Klage auf Erteilung einer eidesstattl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Abnahme der Vermögensauskunft ist nur zulässig, wenn (2) 1Der Gerichtsvollzieher bestimmt einen Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und lädt den Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Akteneinsichtsrecht der Parteien (Abs 1).

Rn 3 Berechtigte sind (nur bis zum Verfahrensabschluss – BGH GRUR 21, 1555 Rz 11; NJW 15, 1827 Rz 11) die Parteien (§ 50 Rn 2), also die behaupteten Träger des im laufenden Prozess streitigen Rechts sowie diejenigen, die über ein fremdes Recht im eigenen Namen streiten (Prozessstandschaft) und ihr jeweils Bevollmächtigter (§§ 79, 83 II); dieser hat seine Vollmacht zu belegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elektronische Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (E-Vermögensverzeichnis) durch zentrale Vollstreckungsgerichte (Abs 1).

Rn 2 Geregelt wird die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse bei einem zentralen Vollstreckungsgericht (Satz 1). Soweit der Gerichtsvollzieher zur Übermittlung eines Vermögensverzeichnisses verpflichtet ist (§ 802f VIII), hat er sie diesem Gericht zu übermitteln. Entspr gilt für das nach § 284 VII 4 AO zu hinterlegende Vermögensverzeichnis. Das Eintragungsverfahren der überm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konkurrenzen.

Rn 28 Als Auffangbestimmung besitzt § 850i I 1 Alt 2 einen umfassenden Anwendungsbereich, der eine Demarkation ggü anderen Pfändungsschutzbestimmungen erfordert. Hierbei ist im Einzelfall abzugrenzen, ob es sich bei diesen Vorschriften im Verhältnis zu § 850i um abschließende Sonderregelungen handelt oder ob sie einen ergänzenden Pfändungsschutz für bestimmte Einkünfte gewäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 16 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 16 Brüssel Ia-VO0 Die in Artikel 15 Nummer 5 erwähnten Risiken sind die folgenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Gerichtsstände.

Rn 5 Ausschließlich sind nur die Gerichtsstände, die als solche gekennzeichnet sind. Sie können gesetzlich bestimmt sein oder sich aus einer zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung ergeben (s dazu § 38 Rn 2). Liegt ein ausschließl Gerichtsstand vor, so ist das Verfahren zwingend vor diesem Gericht zu führen (s dazu näher Rn 8). Bsp für gesetzlich geregelte ausschl Gerichtsstän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Einreichung.

Rn 14 Nach dem Gesetz ist die Vollmacht zu den Akten einzureichen. Auf diese Weise soll für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits Klarheit geschaffen werden. Die Nachweispflicht gilt grds in allen Prozessen, auch im einstweiligen Rechtsschutz (Köln Urt v 29.9.22 – I-15 U 43/22 Rz 20; Urt v 10.3.22 – I-15 U 244/21 Rz 18; Saarbr MDR 08, 1233), und für alle Prozessbevollmächti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld § 851 ZPO 5 Übergabe Scheck § 757 ZPO 3 Titel und Quittung § 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren § 198 GVG 1 Überlastung des Richters § 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente § 14b FamFG 9 Ausnahmen § 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden § 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung § 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonstige Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 28 Besteht der begründete Verdacht, dass die Vermögensauskunft unvollständig ist, kann ein Termin zu ihrer Vervollständigung beantragt und anberaumt werden (Schilken Rpfleger 06, 629, 633; § 802d steht dem nicht entgegen, BTDrs 16/10069, 26). Diese Verpflichtung zur Nachbesserung besteht, wenn ›ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vergütungen an Amateurfußballspieler

Tz. 11 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 (Gilt nicht für die Frage der Gemeinnützigkeit)mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beispiele.

Rn 18 Das Anerkenntnisurteil (§ 307) beschwert den Beklagten grds nicht; hat er sein Anerkenntnis unter einem Vorbehalt abgegeben und verurteilt das Gericht ihn vorbehaltlos, ist er jedoch in Höhe des Werts des nicht berücksichtigten Vorbehalts beschwert (Schlesw MDR 05, 350). Hat das Gericht die Klage durch Prozessurteil abgewiesen und will der Beklagte mit der Berufung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entgeltliche Veräußerungen (Abs 2 S 3 Nr 1).

Rn 22 Die Regelung nimmt Bezug auf die nahestehenden Personen im Sinne von § 138 InsO. Erfasst sind hier der Ehegatte und der Lebenspartner des Schuldners, Verwandte des Schuldners und seines Ehegatten oder Lebenspartners sowie Ehegatten und Lebenspartner von Verwandten des Schuldners. Ebenso zählen zu den nahestehenden Personen solche, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 22 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle)].

Gesetzestext (1) § 708 Nr. 11 der Zivilprozessordnung ist in seiner bis zum 1. Januar 1999 geltenden Fassung (Inkrafttreten der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997 [BGBl. I S. 3039, 1998 I S. 583], die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 [BGBl. I S. 3836] geändert worden ist) anzuwenden, wenn die mündliche Verhandlung, auf die das Urteil erge...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 7. Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG

Rz. 60 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes unterliegt regelmäßig der Umsatzsteuer. Folglich sind die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auch einschließlich der Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen. Lediglich bei nur geringfügigen Umsätzen eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG entfällt die Berechnung. Bei Mandaten mit Auslandsbezug ist die Umsatzsteuerpflichtigkeit genau zu p...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 138 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckung ins bewegliche Vermögen.

Rn 30 In § 119 ist jetzt klargestellt, dass das Vollstreckungsgericht im Rahmen seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit PKH pauschal für die gesamte Zwangsvollstreckung bewilligen kann (ebenso gem § 77 Abs 2 FamFG in FG-Familiensachen). Zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Die funktionelle Zuständigkeit ergibt sich aus § 20 Nr 5 RPflG. Grds ist die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweisantritt.

Rn 1 Es gibt – anders als beim Augenschein (§ 144) – keinen Zeugenbeweis vAw. Die Partei hat also Beweis anzutreten gem § 373 (BeckOKZPO/Scheuch § 373 Rz 1). Der in dem Beweisantritt liegende Beweisantrag kann nur abgelehnt werden, wenn die angebotene Zeugenvernehmung für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die Behauptung, zu deren Beweis der Zeuge angeboten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtshängigkeit und Verjährungshemmung (§ 204 I Nr 1 BGB).

Rn 5 Mit der Klageerhebung (§ 261 I) werden sämtliche Ansprüche rechtshängig, auch der noch unbestimmte Zahlungsanspruch (BGH NJW 15, 1093 [BGH 13.11.2014 - IX ZR 267/13]), sogar alternative Ansprüche (BGH NJW 03, 2748). Damit wird der Ablauf der Verjährungsfrist für sämtliche Klageansprüche in jeder Höhe gehemmt (BGH NJW-RR 95, 770 [BGH 08.02.1995 - XII ZR 24/94]), auch bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Forderung

Rn. 36 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ein Vermögensvorteil, mithin "Gut" iSd § 8 Abs 1 EStG, ist auch ein Anspruch auf Güter in Geldeswert, BFH v 11.11.2010, VI R 27/09, BStBl II 2011, 386, soweit nicht § 8 Abs 1 S 2, S 3 EStG Anwendung findet, s Rn 296 ff. Rn. 37 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Forderung und das WG, auf das sich die Forderung bezieht, sind nicht identisch, jedoch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Alle dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände (Abs 2 S 1).

Rn 13 Der Umfang der Auskunftspflicht (Abs 2) entspricht dem der eidesstattlichen Versicherung gem § 807 I und II des früheren Rechts (BTDrs 16/10069, 25). Anzugeben sind also Fahrnis und Immobilien, Forderungen und andere Vermögensrechte. Jeder Vermögensgegenstand ist einzeln aufzuführen. Da die Vermögensauskunft dazu dient, dem Gläubiger den Zugriff auf das pfändbare Vermö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintragungsgründe (Abs 1).

Rn 4 Die Eintragungen erfolgen vAw und im Allgemeininteresse, so dass Gläubiger und Schuldner kein Unterbleiben vereinbaren können (AG Böblingen DGVZ 14, 174). Abs 1 sieht drei Vollstreckungsverfahren vor, die zur Eintragung eines Schuldners in das Schuldnerverzeichnis führen können, wobei nicht mehr formale Voraussetzungen wie die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzung im VB.

Rn 15 In den VB sind die bisher entstandenen Kosten aufzunehmen. IErg entspricht dies einer Kostengrundentscheidung (nur über die aufgenommenen Kosten, insoweit nicht aA als München NJW-RR 97, 895 [OLG München 06.11.1996 - 11 W 2925/96], welches sich mit nicht aufgenommenen Kosten befasst und für diese im VB keine Kostengrundentscheidung sieht) mit gleichzeitiger Kostenfests...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelaspekte.

Rn 20 Angelehnt an die Sittenwidrigkeitsprüfung (dazu BAG NZA 06, 1354, 1356 [BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05]; PWW/Ahrens § 138 Rz 54) vermittelt die Grenze von 75 % des üblichen Verdienstes eine wichtige Orientierung. Je deutlicher dieser Betrag unterschritten ist, desto weniger zusätzliche Hinweise werden für eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung erforderlich sein. Umge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 16 Die Pflichten des Schuldners aus § 836 III erleichtern dem Gläubiger, den überwiesenen Anspruch ggü dem Drittschuldner durchzusetzen (Rn 18). Die Auskunfts- und Herausgabepflicht dient dem Interesse des Vollstreckungsgläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten. Er soll in die Lage versetzt werden, die Aussichten einer Drittschul...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / B. Gegenstandswerte im Mietrecht

Rz. 37 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im Mietrecht folgt in der Regel dem § 23 Abs. 1 RVG, der auf die entsprechenden Regeln des GKG bei nicht streitigen Angelegenheiten auch des GNotKG verweist. Erst wenn sich auf diesem Wege keine Kosten ermitteln lassen, wird der Auffangstreitwert nach § 23 Ab. 3 S. 2 RVG in Höhe von 5.000,00 EUR angewandt und der Streitwert an d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Richterlicher Durchsuchungsbeschluss.

Rn 3 Durch § 91 I geschützt ist die ›Wohnung‹ des Verpflichteten. Dabei ist auch für das FamFG der weite verfassungsrechtliche Wohnungsbegriff maßgeblich (zu diesem Maunz/Dürig/Papier Art 13 GG Rz 10 f). Zur ›Wohnung‹ iSd § 91 I zählen neben den privaten Wohnräumen daher auch Arbeits- und Geschäftsräume, Wohnwägen und Wohncontainer, Hof, Garage und Garten (BeckOKFamG/Sieghör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestand.

Rn 39 Aufgrund der engen Zielsetzung von § 850f II, die auf die besondere Verantwortung für vorsätzliche Delikte abstellt, muss der Schuldner den Tatbestand einer unerlaubten Handlung iSd §§ 823 ff BGB verwirklicht haben. Privilegiert sind deswegen Ansprüche aus der vorsätzlichen Verletzung eines absolut geschützten Rechts oder Rechtsguts bzw Schutzgesetzes, §§ 823 I, II, 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite.

Rn 11 Rechtsnachfolger des Schuldners sind dessen Allein- oder Miterben (im Unterschied zur Beerbung des Gläubigers s Rn 6) ab Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, was alternativ durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist (Musielak/Voit/Lackmann § 727 Rz 7). Miterben haften als Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner, die zur Rechnungslegung, Auskunfts...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen von Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[58]mehr