Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 106 Für die ordentliche Kündigung gilt die Generalklausel in § 11 Abs. 2 VVG: Bei einem Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit (dauernde Versicherung) kann die Kündigung von beiden Teilen nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. Das Kündigungsrecht kann durch Vereinbarung der Parteien nur für die Dauer von zwei Jahren ausgeschlos...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 5. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles, Punkt 5

Rz. 162 Punkt 5.1 und 5.2 VB-Reisegepäck 2008/2021 entsprechen in umgekehrter Reihenfolge der Vorschrift der Punkte 15.2 und 15.3 AVB Reisegepäck 1992/2021 (siehe hierzu Rdn 85–89). Da Verlieren nach den VB-Reisegepäck 2008/2021 nicht versichert ist, erübrigt sich die Verpflichtung zur Nachforschung beim Fundbüro. Rz. 163 Die Anzeige-, Schadenminderungs- und Aufklärungsoblieg...mehr

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B / 8 Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 701]

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Rz. 39 Versicherte Leistung ist bei einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur weiteren Prämienzahlung für die gesamte Versicherung (Prämienbefreiung). Darüber hinaus kann die Zahlung einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente mitversichert werden. Rz. 40 Im Bereich der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung i...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / e) Parteivernehmung

Rz. 93 Stehen dem Versicherungsnehmer keine hinreichenden Möglichkeiten zur Verfügung, den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen des äußeren Anscheins einer unter Versicherungsschutz fallenden Entwendung zu beweisen, darf das erkennende Gericht als subsidiäres Beweismittel auf die schlüssigen Behauptungen des Versicherungsnehmers zurückgreifen. In diesen Fällen muss das G...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 1. Begriff des Dritten

Rz. 51 Von zunehmender Bedeutung ist die Zufügung von Schäden durch Dritte.[132] Dritter ist gem. § 11 AVB-VSV jede natürliche und juristische Person, die weder ein versichertes Unternehmen oder Tochterunternehmen noch lokale Person oder Vertrauensperson, Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Gesellschafter oder Treuhänder eines versichert...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / I. Übersicht

Rz. 80 Die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens gem. §§ 485 ff. ZPO stellt ein probates Mittel dar, um streitige Fragen aus Anlass eines Verkehrsunfalls über gerichtlich klären zu lassen. Dadurch lässt sich u.U. ein umfassendes Klageverfahren vermeiden. Außerhalb ein...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / IV. Zusammenwirken mehrerer Personen

Rz. 62 In der Wirtschaftspraxis kommt es nicht selten zu Sachverhalten, in denen mehrere Personen zur Schädigung des versicherten Unternehmens zusammenwirken. Die AVB-VSV enthalten – ebenso wenig wie andere marktübliche Bedingungswerke – keine ausdrücklichen Regelungen für solche Fälle.[148] Grundsätzlich gelten aber keine Besonderheiten. Für Vertrauenspersonen knüpfen die A...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Begrenzung der Leistung

Rz. 168 Da weitere Kapitel in diesem Buch (vgl. § 10 Rdn 1 ff., § 11 Rdn 1 ff.) die Berufshaftpflichtversicherung thematisieren, finden sich hier nur Ausführungen zur Betriebshaftpflichtversicherung. Diese unterscheidet zwischen den Rz. 169 All...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 8. Mehrkosten durch behördliche Auflagen

Rz. 163 Zu den versicherten Kosten i.S.d. § 3 AFB 87/A § 5 Nr. 6 AFB 2010 gehören nicht die durch die Einschaltung von Architekten und Ingenieuren sowie durch behördliche Gebühren verursachten Kosten. Diese Kosten sind vielmehr Bestandteil des Bauwertes bzw. des Wiederbeschaffungswertes und werden im Zusammenhang mit dem Versicherungswert gem. § 5 AFB 87/A § 7 AFB 2010 erört...mehr

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§ 18 Transportversicherung / e) Nationale gesetzliche Bestimmungen der Staaten des EWR (Ziff. 3.5 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 175 Hat ein deutscher Frachtführer im grenzüberschreitenden Verkehr Güter nach Marseille befördert und nimmt er auf der Rückfahrt Güter auf, die für Paris bestimmt sind, ist das ein Beispiel für einen sogenannten Kabotageverkehr, für den der Versicherungsnehmer unter Umständen nach dem im Ausland geltenden nationalen Recht, hier nach französischem Recht, haftet. Diese Ha...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 7. Selbstbehalt, Versicherungswert, Unterversicherung, Punkt 7 und 8

Rz. 165 Punkt 7 VB-Reisegepäck 2008/2021 sieht einen bestimmten Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) je Versicherungsfall bzw. je versicherter Person vor. Das weicht von den AVB Reisegepäck 1992/2021 ab, die eine Selbstbeteiligung nicht kennen. Rz. 166 Punkt 8 VB-Reisegepäck 2008/2021 entspricht der Regelung in Punkt 9 und 12 AVB Reisegepäck 2008. Versicherungswert ist der Zeitwe...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Schadenereignis (Ziff. 8.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 248 Der Versicherer kann seine Leistungspflicht auch je Schadenereignis begrenzen. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter die vorgesehene Grenze der Versicherungsleistung, so werden die ihnen entstandenen Schäden anteilmäßig im Verhältnis ihrer Ansprüche ersetzt. § 7a Abs. 2 GüKG schreibt für den Anwendungsbereich der dort geregelten Pflichthaftpflichtversicheru...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 132 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Abwendung und Minderung des Schadens

Rz. 108 Bei Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer nach Ziff. 15.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 41 ADS 1919 den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Er hat dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen und solche Weisungen einzuholen, soweit die Umstände es gestatten. Nach dem Wortlaut von Zi...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 3. Betrug und Spionage

Rz. 57 Weitergehenden Schutz vor Schäden, die einem versicherten Unternehmen von Dritten zugefügt werden, bieten die AVB-VSV mit dem Modul Betrug und Spionage (MBS). Wesentliche Änderungen gegenüber der Grunddeckung bestehen darin, dass es diese auf alle Arten des Betrugs ausweitet (§ 1 Nr. 1 MBS) und sogar unmittelbare Schäden des versicherten Unternehmens durch Betrug eine...mehr

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§ 18 Transportversicherung / dd) Vermögensschaden: Verlust oder Beschädigung

Rz. 37 Die Güterversicherung setzt stets einen Vermögensschaden zu Lasten des versicherten Interesses voraus.[38] Schäden in der Güterversicherung entstehen vor allem in Fällen von Verlust oder Beschädigung des Gutes. Der Verlust oder die Beschädigung führt zu einem Geldbedarf (Vermögensschaden) für Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung beim Träger des Interesses. Unter V...mehr

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§ 8 Sachschaden / b) Restwert lässt sich insgesamt nicht mehr erzielen

Rz. 89 Der vom Sachverständigen angeführte Restwert stellt lediglich einen Schätzwert dar, der sich im Einzelfall nicht immer realisieren lässt. In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass alle Verkaufsbemühungen des Mandanten in substantiierter Weise dargelegt und ggf. dokumentiert werden können, um den Versicherer davon zu überzeugen, dass die erste Schätzung des Sachverst...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 779 Die §§ 192–208 VVG gelten grundsätzlich auch für die Reisekrankenversicherung. Aus § 194 VVG ergibt sich, dass die §§ 74–80 und 82–87 VVG anzuwenden sind, soweit der Versicherungsschutz nach den Grundsätzen der Schadensversicherung gewährt wird. Die in den §§ 1–73 VVG enthaltenen Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige sind nur mit Ausnahme der §§ 23–27 und 29...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / e) Rückruf-Bilanzschutzversicherung

Rz. 20 Die "Rückruf-Bilanzschutzversicherung" stellt ebenso wenig wie die Produktschutzversicherung auf die Haftpflichtsituation ab. Die Rückruf-Bilanzschutzversicherung deckt finanzielle Eigenschäden des Versicherungsnehmers, denen bei Eintritt des durch den Rückruf des an sich zu verhindernden Drittschadens keine Haftpflichtansprüche des Geschädigten gegenüberstehen. Erset...mehr

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§ 18 Transportversicherung / g) Montrealer Übereinkommen (MÜ)/Warschauer Abkommen (WA) (Ziff. 3.7 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 177 Das MÜ ist am 4.11.2003 in Kraft getreten und soll mittelfristig das WA mit dem Haager Zusatzprotokoll 1955 und dem Zusatzabkommen von Guadalajara von 1961 ablösen. 2004 wurde es nach der Ratifizierung materielles deutsches Recht. Der Luftfrachtführer haftet nach Art. 18 Abs. 1 MÜ für Güterschäden, die während der Luftbeförderung eintreten. Für Verspätungsschäden haf...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 9. Rückgriff, Regress (Ziff. 10 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 253 Nach Ziff. 10.1 DTV-VHV 2003/2011 verzichtet der Versicherer grundsätzlich auf einen Rückgriff gegen den Versicherungsnehmer, seine Repräsentanten und alle seine Arbeitnehmer.[254] Den eingeschalteten Zwischenspediteuren und Subunternehmern sowie deren Arbeitnehmern kommt der Regressverzicht nicht zugute. Sie können in Regress genommen werden. Gegen jeden, also auch ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Versicherte

Rz. 64 Bei der Versicherung für fremde Rechnung (§§ 43 ff. VVG) handelt es sich um einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten (§ 328 BGB). Der Versicherungsnehmer bleibt Vertragspartner des Versicherers und damit Prämienschuldner. Nur der Versicherungsnehmer kann daher über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag verfügen und die Ansprüche gerichtlich geltend machen....mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (3) Fondsgebundene Lebensversicherungen

Rz. 301 Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung entsprechen die gezogenen Nutzungen der positiven Wertentwicklung der Investmentfonds. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung vor Ausübung seines Widerspruchsrechts bereits gekündigt und den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen, hat der Versicherer eine positive Wertentwicklung der Investmentfonds bereits bei der Auszah...mehr

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V / 50 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3923]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Versichertes Risiko

Rz. 12 Keine Haftpflichtversicherung deckt jedes denkbare Schadensereignis i.S. einer Allgefahrenversicherung ab. Der Versicherungsschutz erfasst nur die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (Generalklausel: A 1 Ziff. 1 AVB/Ziff. 3.1 (1) AHB), sofern sie aus dem im konkreten Vertrag übernommenen versicherten Risiko als Privatperson (vgl. Rdn 141 ff.) oder als Unt...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Ausmaß der Leistungskürzung

Rz. 96 Die VVG-Reform hat für die Kaskoversicherung zu einer Abschaffung des "Alles-oder-nichts-Prinzips" geführt. Stattdessen sieht § 28 Abs. 2 S. 2 VVG vor, dass der Versicherer im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit berechtigt ist, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Inwie...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Einzelfälle: Bejahung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 104 In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit bejaht. Wie bereits erläutert, betrifft dies allein die Tatbestandsseite. Durch die neue Beweislastverteilung und durch die Möglichkeit auf der Rechtsfolgenseite die Schwere des Verschuldens angemessen zu berücksichtigen, ist zu erwarten, dass die Gerichte auf der Tatbestandsseite viel eher zur Annah...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Bestandskunden

Rz. 163 Bestandskunden haben nur dann ein befristetes Übertragungsrecht, wenn der Vertrag vor dem 1.1.2009 geschlossen wurde und sie den bisherigen Vertrag vor dem 1.7.2009 gekündigt hatten (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 b VVG). Vor der VVG-Reform kamen im Falle einer Kündigung des Versicherungsvertrages die angesparten Alterungsrückstellungen im Wege der sog. Vererbung beitragsmindernd...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Große Benzinklausel – Ziff. 7.14 AVB-BHV

Rz. 183 Die große Benzinklausel knüpft anders als die kleine Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung, für den Fahrzeuggebrauch an die Funktion des Handelnden als Halter oder Besitzer und an die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an. Weil aber die betriebsbezogene Teilnahme am Straßenverkehr unter das versicherte Risiko fällt[161] und mithin Abgrenzungsschwierigkeiten ab...mehr

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§ 18 Transportversicherung / i) FIATA Combined Bill of Lading (FBL) (Ziff. 3.9 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 179 Das FBL ist ein Frachtbrief, der von der FIATA für die Verwendung durch Spediteure entwickelt wurde, die als Multimodal Transport Operator (MTO) Multimodaltransporte, d.h. Transporte mit verschiedenen Beförderungsmitteln, organisieren. Bei bekanntem Schadensort richtet sich die Haftung aus dem FBL nach dem für diese Teilstrecke anzuwendenden nationalen oder internati...mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / V. Pauschalgebühr Akteneinsicht

Rz. 66 Häufig beauftragen Kfz-Haftpflichtversicherer den anwaltlichen Vertreter des Geschädigten mit der Anfertigung eines Auszuges aus den amtlichen Ermittlungsakten. In diesen Fällen können die dadurch entstandenen Kosten ebenfalls auf der Grundlage einer Pauschalvereinbarung abgerechnet werden.[52] Die Vereinbarung sieht vor, dass für die Anfertigung des Auszugs pauschal 2...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Prämie als Gegenleistung für Übernahme des Versicherungsschutzes

Rz. 251 Die Prämie stellt die Gegenleistung für die Übernahme des Versicherungsschutzes dar. Die Zahlung der Versicherungsprämie ist deshalb Hauptpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag. Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung kommt es nicht auf den Eingang bei dem Versicherer an, sondern darauf, dass der Versicherungsnehmer die Zahlung rechtzeitig b...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Beschädigung der Güter

Rz. 122 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist nach Ziff. 17.3.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 7.3 ADS Güterversicherung 73/84/94 der gemeine Handelswert und in dessen Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschädigten Zustand haben. Ein d...mehr

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§ 18 Transportversicherung / (2) Both-To-Blame-Collision-Clause

Rz. 44 Die sogenannte Both-to-Blame-Collision-Clause findet sich in Charterverträgen und Konnossementen und geht auf amerikanisches Recht zurück, wonach beide Reeder der an einer Kollision beteiligten Schiffe den Ladungsinteressenten gegenüber als Gesamtschuldner haften. Wird das andere Schiff zu 100 % in Regress genommen, kann es 50 % des Schadens von dem die Ladung beförde...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 4. Schadensermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten

Rz. 67 §§ 21 ff. AVB-VSV schließen Schadensermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten, die typischerweise dem Bereich mittelbarer Schäden zuzuordnen und damit dem Grunde nach nicht erstattungsfähig sind, in den Deckungsumfang unter den dortigen Voraussetzungen ein. Voraussetzung für die Deckung ist jeweils, dass der VN entsprechende Zahlungen tatsächlich geleistet hat. Wegen d...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 577 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung[989] ist zu unterscheiden zwischen der Einzelvollstreckung durch Pfändung und Überweisung und der Gesamtvollstreckung im Rahmen der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Rz. 578 Für die Lebensversicherung sieht § 170 VVG ein Eintrittsrecht des Bezugsberechtigten bei einer Zwangsvollstreckung gegen den Versicherungsnehmer vor. Der nament...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / cc) Engere Verbindung zu dem inländischen Recht (Art. 4 Abs. 3 Rom II)

Rz. 32 Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände, dass die unerlaubte Handlung eine offensichtlich engere Verbindung mit einem anderen als dem in den § 4 Abs. 1 oder 2 ROM II bezeichneten Staat aufweist, so ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. Eine offensichtlich engere Verbindung mit einem anderen Staat könnte sich insbesondere aus einem bereits bestehenden Re...mehr

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§ 8 Sachschaden / 1. Erste Stufe

Rz. 132 Der Reparaturaufwand ist geringer als der Wiederbeschaffungsaufwand Die Abrechnung auf dieser Stufe führt in der Regel zu keinen besonderen Problemen. Der Geschädigte kann lediglich die Reparaturkosten abrechnen, die den kostengünstigsten Aufwand bei der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes darstellen.[132] Hierbei kann er fiktiv die Reparaturkosten unter Au...mehr

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AGS 11/2024, Fragen und Lös... / II. Umsatzsteuer

Eine sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 1.8. kommt insoweit nicht in Betracht, weil der Prozessbevollmächtigte des Klägers in der Annahme, sein Mandant könne die Umsatzsteuer auf die Anwaltsvergütung zum Vorsteuerabzug verwenden, den Umsatzsteuerbetrag nicht im Kostenfestsetzungsantrag geltend gemacht hatte. Demzufolge hat der Rechtspfleger auch h...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Bestimmung der Versicherungssumme

Rz. 175 Der Versicherungsnehmer, der in aller Regel besser über die zu versichernde Sache informiert ist als der Versicherer, hat grundsätzlich selbst anzugeben, in welchem Umfang und mit welcher Versicherungssumme er ein bestimmtes Risiko abzudecken wünscht.[181] Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung[182] und Litera...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Rettungskosten (Ziff. 4.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 184 Nach Ziff. 4.2 ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines ersatzpflichtigen Schadens, wenn der Schaden unmittelbar droht oder eingetreten ist, soweit der Versicherungsnehmer sie nach den Umständen für geboten halten durfte. Es gelten die Grundsätze der sog. Vorerstreckungstheorie,[209] wonach bereits die Aufwendun...mehr

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§ 18 Transportversicherung / dd) Schadenfeststellungskosten

Rz. 53 Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten, soweit der Versicherungsnehmer sie nach den Umständen für geboten halten durfte oder soweit er sie gemäß den Weisungen des Versicherers macht, hat der Versicherer nach Ziff. 2.3.1.2.3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.5.1.3 ADS Güterversicherung ...mehr

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§ 8 Sachschaden / IV. Umbaukosten

Rz. 406 Werden aus einem total beschädigten Fahrzeug vor dessen Verschrottung bzw. anderweitiger Verwertung Fahrzeugteile, wie z.B. ausgebaut, sind die dadurch verursachten Kosten vom Schädiger zu ersetzen. Die Abrechnung kann jedoch nur konkret erfolgen.[553] Der übliche Satz für den Ausbau e...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Abgrenzungskriterien

Rz. 218 Entscheidendes Kriterium für die rechtliche Zuordnung einer Klausel als "verhüllte" Obliegenheit oder Risikoausschluss ist ihr materieller Inhalt, nicht ihre äußere Erscheinungsform oder Formulierung.[264] Es kommt darauf an, ob eine individualisierende Beschreibung des Wagnisses vorliegt oder ob ein bestimmtes Verhalten des VN verlangt wird, um den Versicherungsschu...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / a) Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern

Rz. 22 Die USV reflektiert hier die Sanierungsmöglichkeiten des USchadG und der Umwelthaftung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. So werden in den Ziff. 5.1.1–5.1.3 USV Begrifflichkeiten eingeführt, welche dem Anhang II der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) entstammen. Der Versicherer ersetzt die Kosten für primäre Sanierung,[22] ergänzende Sanierung [23] und Ausgleichssa...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 21 Da die Wohngebäudeversicherung als "verbundene" Versicherung im Verbraucherinteresse nicht nur eine, sondern mehrere Gefahren absichert, deren Verwirklichung an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind, lässt sich der Begriff des Versicherungsfalles nicht für sämtliche versicherte Gefahren und versicherte Schäden einheitlich definieren. Die abstrakte Definition ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Rechtstellung des Versicherungsnehmers

Rz. 324 Der Versicherungsnehmer ist als Vertragspartner nicht nur zur Zahlung der Prämien verpflichtet, ihm verbleibt auch die Verpflichtung zur Erfüllung der Obliegenheiten. Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers wirken sich daher zu Lasten des Versicherten aus, sofern sich nicht aus dem Gesetz (z.B. §§ 143 Abs. 1 und 123 Abs. 1 VVG) oder aus dem Versicherungsve...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / b) Rechtsverfolgungskosten

Rz. 71 Rechtsverfolgungskosten sind unter den Voraussetzungen der §§ 24–27 AVB VSV ersatzfähig. Darunter sind gem. § 24 Nr. 1 bzw. § 27 Nr. 1 und 2 AVB-VSV die Kosten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vertrauenspersonen wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlungen (vgl. §§ 1, 2 AVB-VSV) und wegen wissentlicher Pflichtverletzungen (vgl. § 9 AVB-VSV) ebenso w...mehr