Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Sachliche Einschränkungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nachdem zunächst geprüft wurde, ob nach § 9 Abs. 1 UStG die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Option zur Steuerpflicht überhaupt in Betracht kommen, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 nach § 9 Abs. 2 UStG eine Option nur insoweit zulässig, als bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), bei d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ahrens/Hammler, Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Grundstücken/Gebäuden, UStB 2006, 173. Birkenfeld, Vorsteuerberichtigung hat Lücken. Eine Darstellung der Problematik anhand von Fallbeispielen, UStB 2004, 16. Birkenfeld, Zuordnung von Wohnräumen, wechselndes Recht der Vorsteuerberichtigung und Entwicklungen bei grenzü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.1 Regelung bis zum 31.12.2003: Besorgungsleistung

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3 Abs. 11 UStG in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung regelt, dass im Falle der Besorgung einer sonstigen Leistung durch einen Unternehmer für Rechnung eines anderen Unternehmers die für die besorgte Leistung geltenden Vorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden sind. Rz. 182 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Umfang der...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das luxemburgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferunge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das norwegische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere Ausfuhrlieferungen (einschließlich solcher...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9 Mischfälle

2.1.4.9.1 Generelle Einordnung Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schwierig sind Fälle zu beurteilen, die sowohl Elemente der Gebrauchsüberlassung von Grundstücken als auch andere Leistungselemente enthalten, die nicht als bloße Nebenleistungen eingeordnet werden können. Seit dem BFH-Urteil vom 31.5.2001 (Az: V R 97/98, BStBl II 2001, 658) ist zu prüfen, ob eine einheitliche Lei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.2 Gemischte Verträge

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn die Leistungsvereinbarung neben der steuerfreien Grundstücksüberlassung auch andere selbstständige, i. d. R. steuerpflichtige Leistungen umfasst, sodass das vereinbarte Entgelt aufzuteilen ist (vgl. hierzu Lippross, Umsatzsteuer, 25. Aufl. 2022, 717). Entscheidend ist insofern, dass die einzelnen Leistun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 75a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.5. UStAE. Ergänzend ist auf das BMF-Schreiben vom 12.09.2013 hinzuweisen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das rumänische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 294 bis 296 Steuergesetz) gehören insbesondere Ausfuh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das griechische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere i. g. Lieferungen (vgl. Art. 28 Mehrwertst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das zyprische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere (vgl. Art. 25 und Schedule 6 Mehrwertsteuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das finnische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen, Ums...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.2 Abgrenzung: Unmaßgebliche Umsätze

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgenommen sind nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG ausdrücklich Planungs- und Überwachungsarbeiten. Hierunter fallen ausschließlich planerische Leistungen (z. B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf- und Bauingenieuren), Labordienstleistungen (z. B. chemische Analyse von Baustoffen) oder reine Leistunge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Andere Leistungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsätze für die Seeschifffahrt sind auch andere als die in den § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten sonstigen Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge, einschließlich ihrer Ausrüstungsgegenstände und ihrer Ladungen, bestimmt sind. Darunter fallen (vgl. Abschn. 8.1. Abs. 7 S. 1 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.5 Einfluss preisbeeinflussender Bestandteile auf die Bemessungsgrundlage

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Preiserhöhende Bestandteile (Zahlungszuschläge) erhöhen grundsätzlich als zusätzliches Entgelt die Bemessungsgrundlage (z. B. Zielzinsen beim Ratenkauf). Abzugrenzen sind entgeltliche Zahlungszuschläge von Zahlungen des Leistungsempfängers, die zum echten Schadenersatz zählen (z. B. Verzugszinsen). So können z. B. Stornokosten echter Schadene...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das irische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Schedule 3) gehören insbesondere i. g. Lieferungen und Ausfuh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das litauische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere Ausfuhrlieferungen (vgl. Art. 41 Mehrwertst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

3.6.3.1 Begriff des "Beförderungsmittels" Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff "Vermietung eines Beförderungsmittels" bleibt im Vergleich zu § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG a. F. unverändert (BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005 Rz. 36). Daher übernimmt Abschn. 3a.5. Abs. 2 UStAE – wie schon das Einführungsschreiben des BMF (a. a....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Zur Übergangsregelung bei § 9 Abs. 2 UStG (§ 27 Abs. 2 UStG)

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die sog. Übergangsregelung in § 9 Abs. 2 UStG wirkt aktuell bis heute nach, weil sie nicht auf Besteuerungszeiträume abstellt, die irgendwann einmal verjähren, sondern konkret jeweils z. B. auf ein Fertigstellungsdatum oder den Beginn der Errichtung eines Gebäudes abstellt. Damit kommt ihr eine zentrale Bedeutung zu (vgl. § 9 Kap. 1.2 zur Rech...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1.2 Interpretation von Umsatzsteuer – eine Absage an das (deutsche) Zivilrecht!

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH hatte in einem deutschen Vorlageverfahren den Begriff der "Vermietung von Grundstücken" zu beurteilen. In Deutschland war es bislang (und ist es unverständlicherweise auch weiter) üblich, im Hinblick auf den Grundsatz der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" hierzu auf das Zivilrecht zurückzugreifen (vgl. z. B. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Theaterumsätze

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Theaterumsätze umschreibt Abschn. 4.20.1. Abs. 1 UStAE. Es handelt sich um Einrichtungen, die unmittelbar der darstellenden Kunst einschließlich des Musiktheaters dienen. Bei dem Begriff des Theaters handelt es sich nach allgemeinem Sprachgebrauch um einen Sammelbegriff für alle für Publikum bestimmte Aufführungen eines in Szene gesetzten...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§ 2 öUStG; § 2 dUStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das UStG knüpft an den Begriff des Unternehmers an, d. h. nur Leistungen eines Unternehmers i. S. d. UStG unterliegen der USt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, feh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Definition/Abgrenzung

Rz. 158 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine GiG liegt vor, wenn ein Unternehmer die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen überträgt oder in eine Gesellschaft einbringt. Voraussetzung dabei ist, dass eine organische Zusammenfassung von Sachen und Rechten übertragen wird, die dem Erwerb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.1 Einzeloption

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer hat bei den in § 9 Abs. 1 UStG aufgeführten Steuerbefreiungen die Möglichkeit, seine Entscheidung für die Steuerpflicht bei jedem Umsatz einzeln zu treffen. Er kann also für jeden Umsatz einzeln optieren (vgl. Abschn. 9.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Praxis-Beispiel Ein Unternehmer (U) errichtet eine Lagerhalle und vermietet diese an e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Auswirkungen der Vorsteuerberichtigung auf das Ertragsteuerrecht

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorsteuerberichtigung führt gem. § 9b Abs. 2 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht zur Änderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Daher entfällt die Änderung der Bilanzansätze und die Neuberechnung der jährlichen Abschreibungen. Die Berichtigung zugunsten des Unternehmers, d. h. die Erhöhung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge, ste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.6 Leasing

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beim Leasing wird dem Leasingnehmer befristet ein Gegenstand überlassen, wobei der Leasinggeber zunächst noch zivilrechtlicher Eigentümer bleibt. Insoweit stellt sich umsatzsteuerlich die Frage, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt. Dies hängt davon ab, ob der Leasingnehmer bereits die Verfügungsmacht am Leasinggegenstand er...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die wichtigsten unechten Steuerbefreiungen betreffen: Finanzumsätze (§ 4 Nr. 8 UStG), Verkauf von Grundstücken (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), Versicherungsumsätze (§ 4 Nr. 10 UStG), Umsätze von Versicherungs- und Bausparkassenvertretern (§ 4 Nr. 11 UStG), Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG), Leistungen von Wohnungseigentümerge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.5 Eingehen einer Mietverpflichtung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die entgeltliche Mietverpflichtung eines sog. Prestigemieters durch den Vermieter ist ebenfalls keine steuerfreie Grundstücksvermietung (EuGH vom 09.10.2001, Rs. C-409/98, Mirror Group, UR 2011, 490). Verpflichtet sich ein Unternehmer gegen Entgelt ein Mietverhältnis einzugehen, ist fraglich, ob seine Leistung steuerbar ist, jedenfalls ist si...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist steuerfrei die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die nach bürgerlichem Recht die Vorschriften über Grundstücke gelten und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. 2.1.1 Der Grundstücksbegriff 2.1.1.1 Grundstück Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/202...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.5.2.2 "Insellösung"

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Restaurationsleistung wird dort ausgeführt, wo sie tatsächlich erbracht wird – bildlich gesprochen also bei der "Essenausgabe" (§ 3a Abs. 3 Einleitungssatz UStG). Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dabei ist die Person des Leistungsempfängers ohne Bedeutung. Die Vorschrift gilt sowohl für Restaurationsleistungen an Nichtunternehmer als au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8 Nebenleistungen

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG steuerfreien Leistungen gehören auch die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 5 S. 1 UStAE, vgl. auch BMF-Schreiben vom 15.01.2009, BStBl I 2009. 69). Für Nebenleistungen ist wesentlich, dass sie eng mit der Hauptleistung zusammenhängen, üblicherweis...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Praxisfolgen und Fallbeispiele

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Änderung der Regelung zur Ortsbestimmung ist mit der Aufhebung des § 3f UStG in der Regel nicht verbunden (Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 23.9.2019, BT-Drucks. 19/13436, zu Art. 8 Nr. 5). Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Praktische Änderungen können sich z. B. bei Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück im Ausland sowie bei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.1 Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebäuden und Grundstücken

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie dazugehörigen Grundstücken unterliegen der USt von 25 %, soweit es sich um die Lieferung von Gebäuden vor dem Erstbezug bzw. innerhalb von zwei Jahren nach dem Ersteinzug handelt. Alle weiteren Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie dazugehörigen Grundstücken sind von der Besteuerun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.8 Use-and-Enjoyment-Regelung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich der Use-and-Enjoyment-Regelung erstreckt sich auf die Vermietung von beweglichen Gegenständen und Transportmitteln, vgl. VATA 1994, Schedule 4A, Paragraphs 3(3), 3(4), 7, 13A(1), Rundfunk-, Telekommunikations- und elektronische Leistungen, ausgenommen Telekommunikations- und elektronische Leistungen an Nicht-Unternehmer, v...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3.2 Sonstige Leistung, Bauleistung, Werklieferung

Rz. 141 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erbringt ein ausländischer Unternehmer sonstige Leistungen Bauleistungen oder Werklieferungen an einen Unternehmer oder an eine Körperschaft öffentlichen Rechts, kommt es zum Übergang der Steuerschuld und die USt wird vom Leistungsempfänger geschuldet (vgl. Rz. 65). Dies gilt nicht, wenn der ausländische Unternehmer die entgeltliche Duldung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Option für die Versteuerung ausgenommener Umsätze

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. Art. 22 MWSTG kann für die Versteuerung der meisten unecht befreiten Umsätze optiert werden. Die Option erlaubt es dem leistenden Unternehmer, die auf seinen Vorleistungen lastende Steuer (sog. Vorsteuer) in Abzug zu bringen. Keine Optionsmöglichkeit besteht für Umsätze im Versicherungswesen und im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.1 Überlassung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nur die Überlassung von Räumlichkeiten für Wohn- und Schlafzwecke kann nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG steuerpflichtig sein. Steuerpflichtig ist insbesondere die Zimmerüberlassung durch Gasthöfe, Pensionen und Hotels. Ein gaststättenähnliches Verhältnis mit weiteren Dienstleistungen ist aber nicht erforderlich (Abschn. 4.12.9. Abs. 1 S. 1 UStAE). A...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Rechtsgeschäftlicher Übergang

Rz. 11 Weitere Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 613a BGB ist der Übergang des Betriebs/der wirtschaftlichen Einheit durch Rechtsgeschäft.[19] Als Rechtsgeschäft können der Betriebsveräußerung z.B. zugrunde liegen: Kauf, Schenkung, Pacht, Nießbrauch, Vermietung sowie eine Kombination mehrerer Veräußerungsgeschäfte. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die R...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Leasinggeschäfte

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Leasinggeschäften ist zu unterscheiden, ob der Gegenstand der Vereinbarung auf die bloße Vermietung oder auf die Übertragung von Gütern gerichtet ist. Die Abgrenzung ist im uUStG nicht geregelt. Nach einer Veröffentlichung der Finanzverwaltung sowie der Prüfungspraxis hat sich allerdings die folgende umsatzsteuerliche Behandlung durchges...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Echte Steuerbefreiungen (§ 63 MWStG)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Echt steuerbefreit, d. h. mit Anrecht auf Vorsteuerabzug, sind Ausfuhrumsätze, i. g. Warenlieferungen sowie u. a. Beförderungs- und sonstige Dienstleistungen, die mit der Warenein- und -ausfuhr direkt verbunden sind, i. g. Personenbeförderung und Personenbeförderung zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, Lieferung von Treibstoffen und Leb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Ausschluss vom Vorsteuerabzug (§ 61 kroUStG)

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer ist zum Abzug der Vorsteuer bei Bewirtungsausgaben nicht berechtigt. Der Unternehmer ist zum Abzug von 50 % der Vorsteuer bei Anschaffung und Miete von Pkw, Schiffen, Flugzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln sowie 50 % der Vorsteuer bei Anschaffung von weiteren Gütern und Dienstleistungen, die i. Z. m. der Nutzung der genan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.3 Leasing

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Praxis haben sich, wie auch in anderen Ländern, zwei Arten von Leasing entwickelt, nämlich das sog. Operative Leasing und das Finanzierungsleasing. Diese zwei Grundarten wurden auch in das Leasinggesetz übernommen. Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Finanzierungsleasingvertrag liegt in Anlehnung an die im Bereich der IFRS/IAS entwic...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.7 Mietkauf

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beim Mietkauf ist der Mieter berechtigt, die gemietete Sache innerhalb einer bestimmten Frist zu einem vorher bestimmten Preis zu erwerben, wobei das bisherige Nutzungsentgelt ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet wird. Soweit das zivilrechtliche Eigentum spätestens mit der letzten fälligen Zahlung übergehen soll, ist eine Lieferun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.1 Grundstück

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art 13b Buchst. a MwStVO gilt als Grundstück ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, an dem Eigentum und Besitz begründet werden kann. Dies entspricht im Wesentlichen dem Grundstücksbegriff des deutschen Zivilrechts (Lippross, Umsatzsteuer, 25. Aufl. 2022, 710 f.). Auch Wasserflächen werden erfasst, z. B. die Überl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Trotz der Vorteile einer unechten Steuerbefreiung (Verzicht auf die Abgabe von USt-Voranmeldungen und Jahreserklärungen) wirkt sich diese nachteilig aus, wenn bei Steuerpflicht hohe Eingangsumsätze zu einem Vorsteuerüberhang und damit zu einem Erstattungsanspruch führen würden. Für einige unechte Steuerbefreiungen sieht § 9 UStG daher die Mögl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Steuerbefreiung entgeltlicher Umsätze

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein wichtiges EuGH-Urteil (vom 08.05.2003, Rs. C-269/00, Wolfgang Seeling, UR 2003, 288 = UStB 2003, 191 = UVR 2003, 232) beschäftigt sich mit der Privatwohnung des Unternehmers in einem Unternehmensgebäude. Nach zwischenzeitlich aufgegebener Verwaltungsauffassung führte die private Verwendung eines im Übrigen unternehmerisch genutzten Gebäud...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§ 6 kroUStG)

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 6 kroUStG gilt als steuerpflichtige Person jede Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig ihres Zwecks oder Ergebnisses selbstständig ausübt. Unter der wirtschaftlichen Tätigkeit versteht man Tätigkeiten eines Herstellers, Händlers, Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Bergleute, der Landwirte sowie der freie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Staatliche Hoheitsrechte

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von staatlichen Hoheitsrechten, die die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Als solche kommen die sog. Regalien, wie z. B. Bergwerks-, Flößerei-, Fähr-, Brücken-, Salz- und Mineralgewinnungsrechte in Betracht. Die praktische Bedeutung ist allerdings ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 10 % kommt u. a. für folgende Umsätze zur Anwendung: Lieferung der in der Anlage 1 zum UStG aufgezählten Gegenstände (insbesondere Nahrungsmittel, Druckerzeugnisse, Arzneimittel), Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, Umsätze im Rahmen von nicht buchfüh...mehr