Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besonderheiten bei Nur-Besitzgesellschaftern

Rz. 147 Beteiligen sich Nur-Besitzgesellschafter an einer Besitzgesellschaft in einer typischen Betriebsaufspaltung, treten für sie zahlreiche nachteilige Steuerfolgen, insb. die Belastung der Pachteinkünfte mit Gewerbesteuer und der steuerlichen Verstrickung der verpachteten Wirtschaftsgüter, auf. Diese Belastung wird im Vergleich zur Belastungssituation bei der Erzielung g...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Betriebsaufspaltung als Kind der steuerlichen Gestaltungsberatung

Rz. 287 Die Betriebsaufspaltung ist vorwiegend ein steuerlich motiviertes Rechtsinstitut. Seitdem in den 30er-Jahren die ersten Gestaltungen auftauchten, ist es das Ziel der Betriebsaufspaltungen gewesen, die Gesamtsteuerlast hinsichtlich der laufenden Besteuerung zu senken. Dies geschieht, indem Einkünfte aus einem operativ tätigen Rechtsträger in die Sphäre des Besitzunter...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Kundenschutzvereinbarungen

Rz. 43 Bis zum Erlass des Dekartellierungsgesetzes im Jahr 1948 waren alle Formen vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen unbeschränkt zulässig. Danach waren namentlich solche Ausschließlichkeits- und Vertriebsbindungen verboten, durch die der Wettbewerb wesentlich beschränkt oder die Freiheit der Konkurrenten ungebührlich beeinträchtigt wurden. Als Ausnahme von diesem grundsät...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personengesellschaften

Rz. 673 Ob eine an einer Personengesellschaft beteiligte steuerbegünstigte Körperschaft gewerbliche Einkünfte (z.B. aus einer Maschinenfabrik, einer Druckerei oder einem Sägewerk) bezieht und damit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 Satz 1 und Satz 2 AO) unterhält, wird im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid der Personengesellschaft bindend f...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Mittelbare Nutzungsüberlassung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der beherrschende Gesellschafter selbst ein Grundstück mietet und dieses im Rahmen eines Untermietverhältnisses der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt.[90] Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-G...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Folgerungen für verschiedene Grundstücksarten

Rz. 52 Fabrikgrundstücke sind i.d.R. wesentliche Betriebsgrundlagen, da die Gebäude meist durch ihre Gliederung oder sonstige Bauart auf den Betrieb zugeschnitten sind. Davon kann zumindest dann ausgegangen werden, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Errichtung des Gebäudes, Vermietung und Aufnahme des Betriebs in diesem Gebäude besteht.[112] Dasselbe wird regelm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Praktische Anwendungsfälle und Erscheinungsformen

Rz. 618 Eine KG tritt in mannigfachen Erscheinungsformen auf, z.B. als Rz. 619 Alle diese Erscheinungsformen schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern betonen ein besonderes Element. So kann eine Familien-KG, deren Gesellschafter...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Beschränkte Steuerpflicht

Liegt kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im österreichischen Inland vor, besteht parallel zur deutschen Bestimmung in § 1 Abs. 4 EStG für gewisse Einkünfte die beschränkte Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht setzt ein, wenn eine natürliche Person inländische Einkünfte i.S.v. § 98 ÖstEStG[2] bezieht. Hierunter fallen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermög...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Folgerungen für die Gestaltung beim Nur-Besitzgesellschafter

Rz. 67 Die Finanzverwaltung verlangt im BMF-Schreiben vom 7.10.2002 ein umfassendes Einstimmigkeitsprinzip, das sowohl auf die Änderung, Aufhebung oder Beendigung des Vertrages über die zur Nutzung überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundlagengeschäfte) als auch auf die Geschäfte des täglichen Lebens des Besitzunternehmens bezogen ist. Sie folgt der ständigen Rspr...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / II. Kommissionsgeschäft

Rz. 134 Das Kommissionsgeschäft ist legaldefiniert in § 383 Abs. 1 HGB. Danach ist Kommissionär, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen – des Kommittenten – im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Rz. 135 Die §§ 383 ff. HGB gelten nach § 383 Abs. 2 Satz 1 HGB auch für kleingewerbliche Unternehmen. In diesem Fall finden auf das K...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Voraussetzungen

Rz. 200 Als dingliche Belastung setzt die Erbbauzinsreallast Einigung und Eintragung am Erbbaurecht und eintragungsfähigen Inhalt voraus. Berechtigter kann nur der jeweilige Eigentümer des Erbbaugrundstücks sein;[837] nicht ein anderer Berechtigter,[838] auch nicht der jeweilige Eigentümer eines Miteigentumsanteils.[839] Rz. 201 Der Erbbauzins muss nach Zeit und Höhe für die g...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 135 Gesetzliche Grundlage des Dauerwohn- und Dauernutzungsrechts ist § 31 WEG.[605] Die beiden Arten unterscheiden sich lediglich durch die verschiedene Art der Nutzung. Eine Vermischung beider Nutzungsformen ist möglich, wenn kein Verwendungszweck überwiegt.[606] Es ähnelt dem dinglichen Wohnungsrecht (§ 1093 BGB). Als Grundstücksbelastung stellt es ein reines Nutzungsr...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Voraussetzungen

Rz. 346 Steuerliche Voraussetzungen für das begrenzte Realsplitting sind:mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Beiträge der Partner (Finanzierung)

Rz. 40 Bei einem Equity Joint Venture regelt der Joint Venture-Vertrag auch Fragen der Finanzierung. Festzulegen sind mindestens Form und Umfang.[43] Verschiedene Finanzierungsformen stehen zur Auswahl. In aller Regel – bei Kapitalgesellschaften notwendigerweise – leisten die Partner einen Teil der Finanzierung als Eigenkapital. Sodann müssen sie überlegen, ob und in welchem...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XI. Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung

Rz. 756 Die vormaligen Sonderregeln für die Gewinn- und Verlustbeteiligung von Kommanditisten in den §§ 167, 168 HGB a.F. wurden in der Praxis regelmäßig abbedungen und galten als antiquiert. Der Gesetzgeber hat dieser Regelungen daher aufgehoben. Grundnorm für die Gewinnverteilung ist nunmehr § 709 Abs. 3 BGB, wonach in erster Linie die "vereinbarten Beteiligungsverhältnisse...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / ee) Verwaltungsvermögen

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Zusammenfassung zur geltenden Rechtslage

Rz. 92 Im Ergebnis wird nach der derzeitigen Rechtslage hinsichtlich der Zugehörigkeit des überlassenen Wirtschaftsgutes nunmehr wie folgt differenziert:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Unterhaltsrechtliche Anpassung

Rz. 305 Die Abschreibungssätze entsprechen rein steuerlichen Wertungen. Sie enthalten z.T. – etwa i.R.d. Sonderabschreibung – Investitionsanreize und sind von der Lebensdauer eines Gegenstandes dann völlig abgekoppelt. In Rspr. und Literatur hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, inwieweit die steuerliche Abschreibung auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist. Nach der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch steuerbefreite gemeinnützige Einrichtungen

Rz. 209 Zunehmend betätigen sich gemeinnützige GmbHs und eingetragene Vereine wirtschaftlich (sog. Non-profit-Unternehmen) und gliedern im Zuge dieser Tätigkeiten auf Tochterkapitalgesellschaften unter Zurückbehaltung und Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen aus. Der den §§ 14, 64 und 65 AO zugrunde liegende Konkurrenzgedanke erfordert, dass die Grundsätze der Betrieb...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Vorgaben der Entscheidung des Großen Senats vom 8.11.1971

Rz. 24 Für den Großen Senat war in seinem Beschl. v. 8.11.1971 der einheitliche geschäftliche Betätigungswille zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen das entscheidende Merkmal, um beim Besitzunternehmen eine originäre gewerbliche Betätigung anzunehmen, da sich die Tätigkeit des Besitzunternehmens von der Tätigkeit eines normalen Vermieters nur aufgrund dieses Kriteriums un...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Gesetzliche Beschränkung

Rz. 18 Gem. § 49 Abs. 2 HGB erstreckt sich der regelmäßige Umfang der Prokura nicht auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Beschränkung mit Außenwirkung. Diese gilt sowohl für die Verfügungsgeschäfte als auch für die diese begründenden Verpflichtungsgeschäfte.[48] Unbeachtlich ist, ob die Grundstücke zum Anlagevermögen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Inhalt

Rz. 151 Dieser deckt sich weitgehend mit der Grunddienstbarkeit. Auf das dort Aufgeführte wird verwiesen (vgl. Rdn 111 ff.). Zum positiven Handeln ist der Eigentümer nur im Rahmen einer Nebenpflicht verpflichtet.[537] Im Übrigen sind alle drei Belastungsarten zulässig, auch der dritte Tatbestand des § 1018 BGB.[538] Die einzelnen Arten können miteinander verbunden werden. Es...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / I. Rechtsprechungsgrundsätze zu Angehörigenverträgen

Rz. 2 Schließen Ehegatten untereinander oder Eltern mit ihren Kindern schuldrechtliche Verträge ab und erbringen sie einander Leistungen zur Vertragserfüllung, so fehlt nach weit verbreiteter Auffassung in einkommensteuerlichen Rechtsprechung und Schrifttum die "Richtigkeitsgewähr".[10] Begründet wird dies damit, dass Abschluss und Durchführung von Angehörigenverträgen durch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mietausfälle und unterbliebene Mieterhöhungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsausfälle des Mieters führen zu Rohertragsminderungen. Hier muss der Vermieter alles ihm Zumutbare getan haben, um rückständige Mietzahlungen einzutreiben oder die Räumung des Mietobjekts herbeizuführen.[2] Es kann nicht gefordert werden, dass der Steuerschuldner bei der Auswahl der Mieter besonders vorsichtig agiert hat.[...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / III. Übertragung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Rz. 6 Auch zwischen Lebensgefährten sind zivilrechtlich selbstverständlich wirksame vertragliche Gestaltungen denkbar. Leben zwei Personen in intakter und stabiler nichtehelicher Lebensgemeinschaft, so liegt es nicht selten nahe, dass sie sich gegenseitig bei der Gewinnung ihrer Lebensgrundlage absprechen. Auch kann es vorkommen, dass der eine Lebensgefährte den anderen anst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Ausschluss der personellen Verflechtung im sog. Wiesbadener Modell

Rz. 80 Werden an eine Betriebsgesellschaft nur eine wesentliche Betriebsgrundlage oder mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überlassen, die für sich betrachtet keinen Betrieb oder Teilbetrieb darstellen – kann das sog. Wiesbadener Modell das Entstehen eines gewerblichen Besitzunternehmens insgesamt verhindern. Das "Verpachtungsunternehmen" erzielt Einkünfte aus...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Jahresabschluss einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 752 Im Fall einer vermögensverwaltenden KG stellt sich die Frage, ob diese verpflichtet ist, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen oder ob es genügt, wenn diese eine Einnahmen- und Überschussrechnung aufstellt. Handelsgesellschaften sind gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschä...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Buchführung und Inventar

Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt, einen unwirtschaftlichen A...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Sinngemäße Anwendung der Betriebsaufspaltungsgrundsätze bei der Nutzungsüberlassung ab BgA

Rz. 212 Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Trägerkörperschaft) an einen Eigen- oder Regiebetrieb zur Nutzung überlassen werden, der als rechtlich unselbstständiger Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG besteuert wird.[420] Problematisch ist in dieser Konstellation jedoch, dass nur e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Branchen- oder Gattungsbezeichnungen

Rz. 86 Nichtssagende Bezeichnungen wie reine Branchenangaben[224] genügen nicht und sind unzulässig.[225] Die Firma muss zur Individualisierung geeignet sein, was bei Branchen- oder Gattungsbezeichnungen nicht der Fall ist.[226] Auch nach neuem Recht können allein mit Branchenangaben wie "Gaststätten", "Bau" oder "Transport" keine Sachfirmen gebildet werden.[227] Darüber hin...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Entstehung und Inhalt des Wohnungsrechts

Rz. 50 Das Wohnungsrecht kann in einer letztwilligen Verfügung zugewendet werden. Der im Wege des Vermächtnisses Begünstigte hat einen Anspruch auf Erklärung der dinglichen Einigung nach § 873 BGB sowie auf Eintragung des Wohnungsrechts in das Grundbuch nach Bewilligung durch die Erben (§ 19 GBO). Die Voreintragung der Erben als Eigentümer des Grundstücks ist nach § 39 GBO e...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Enger Anwendungsbereich der Betriebsaufspaltungsgrundsätze

Rz. 207 Die kapitalistische Betriebsaufspaltung ist nach der hier vertretenen Sichtweise ein Fall der Einheitsbetriebsaufspaltung, d.h. eine beherrschende Mutterkapitalgesellschaft überlässt ihrer beherrschten Tochterkapitalgesellschaft eine oder mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung.[401] Es treten in diesem Zusammenhang weder für die steuerliche Verstrickung v...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Besteuerung der Besitzkapitalgesellschaft

Rz. 198 Die Besitzkapitalgesellschaft erzielt auch bei einer reinen Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit gem. § 8 Abs. 2 KStG, § 2 Satz 2 GewStG gewerbliche Einkünfte, welche auch der Gewerbesteuer unterliegen. Ansonsten weichen insb. die gewerbesteuerlichen Folgen der Kürzungen nach § 9 Nr. 4 GewStG und die Bilanzierungsfragen nicht von denen der typischen Betriebsaufspal...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Umqualifizierung von Einkünften und Verstrickung

Rz. 179 Wichtigste Rechtsfolge der Betriebsaufspaltung ist die Umqualifizierung von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften der Besitzgesellschaft oder des Besitz-Einzelunternehmens in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, was auch zu deren Belastung mit Gewerbesteuer führt. Damit verbunden ist die Verstrickung der überlassenen Wirtschaftsgüter und der Anteile an der ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.14 Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Eine weitere Steuerbefreiung ist die des 13d ErbStG. Nach dieser werden bestimmte Grundstücke nur zu 90 % angesetzt, d. h., es wird ein Verschonungsabschlag von 10 % berücksichtigt (§ 13d Abs. 1 ErbStG). Auch diese Befreiung kann beim lebzeitigen Übergang von Vermögen auf den Ehegatten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück übergeht....mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.8 Familienheim: Erwerb von Todes wegen

Auch der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen ist steuerbefreit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist jedoch, dass der verstorbene Ehegatte (eingetragener Lebenspartner) im Familienheim bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und die Wohnung beim Erwerber (überlebender Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner) unverzüglich zur Selbstnutzun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst (R E 13.3 Abs. 3 ErbStR 2019). Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / IV. Einkünfte aus der Vermietung eines Coworking-Spaces

Zu beurteilen ist, ob die Vermietung eines Coworking-Spaces zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt. 1. Mögliche (zivilrechtliche) Vertragsgestaltungen Bei der Vermietung eines Coworking-Spaces können mehrere vertragliche Gestaltungen in Betracht kommen. Zum einen ein Vertrag zwischen dem Eigentümer (als Vermieter) und einem Mieter ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / 1.Vermietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space

Zweifelhaft ist, ob bei der Vermietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space eine Vermietung eines Grundstücks i.S.d. § 4 Nr. 12 S. 1 UStG vorliegt. Ein Vertrag über die Miete eines Coworking-Spaces ist kein überkommener Mietvertrag, sondern eine Verknüpfung mehrerer Vertragsarten. Dazu folgende Überlegungen: a) Elemente eines Mietvertrages Der Vertrag umfasst die Miete e...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. In Betracht kommende Einkunftsarten

Ein Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG). Die bloße V...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / V. Umsatzsteuerliche Aspekte

Zu beurteilen ist, ob bei der Vermietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz vorliegt. Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken als sonstige Leistung sind grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG). Dazu gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebe...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. USt-liche Konsequenzen bei den einzelnen Vertragsformen

Bei einem gemischten Vertrag ist nach allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständige Leistungen handelt. Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn die Vereinbarung sowohl Elemente einer Vermietung und Verpachtung von Grundstücken als auch anderer Leistungen umfasst.[17] Sofern mehrere selbständige Leistungen vorliegen, ist z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / 4. Umfang einer USt-Befreiung

Eine Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Einrichtungsgegenstände.[22] Die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, ist nicht befreit – auch, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG). Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn die mietende P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / 1. Mögliche (zivilrechtliche) Vertragsgestaltungen

Bei der Vermietung eines Coworking-Spaces können mehrere vertragliche Gestaltungen in Betracht kommen. Zum einen ein Vertrag zwischen dem Eigentümer (als Vermieter) und einem Mieter über die Miete der Räume sowie weitere Verträge zwischen dem Mieter (als Untervermieter) und den Interessenten als Untermieter der Räume. Beachten Sie: Das setzt aber das Einverständnis des Vermieter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / VII. Zusammenfassung

Ein Coworking-Space kann Gründerinnen und Gründern eine flexible und kostengünstige Möglichkeit bieten, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Für Arbeitgebende bietet sich die Möglichkeit, Arbeitnehmende zu werben und an den Betrieb zu binden. Dabei gilt es aber auch, Belange des Steuerrechts zu beachten. Der Beitrag zeigt, dass die Tätigkeit von Selbständigen in einem Coworking-Space...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / b) Elemente eines Dienstleistungsvertrages

Das Bereitstellen eines Internetzugangs ist ein unentbehrlicher Baustein des Vertrages. Das ist kein Werkvertrag, weil kein Erfolg geschuldet ist. Der Anbieter schuldet nur das Bereitstellen des Internetzugangs und das Bemühen um die Herstellung der Verbindung.[16] Außerdem umfasst der Vertrag die Reinigung des Arbeitsplatzes und des Büros.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / c) Elemente eines Kaufvertrages

Die Pauschale schließt auch die Lieferung des vor Ort verbrauchten Stroms ein. Eine Abrechnung erfolgt nicht. Der Kauf von Bürobedarf kann in den Vertrag einbezogen sein. Sofern der Anbieter Kaffee, Tee oder Wasser anbietet – auch der Kauf der Getränke.mehr