Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistung / 2 Definition der sonstigen Leistung

Das Umsatzsteuerrecht kennt keine positive Definition des Begriffs der sonstigen Leistung. Während der Begriff der Lieferung als Verschaffung der Verfügungsmacht nach § 3 Abs. 1 UStG beschrieben ist, ergibt sich der Begriff der sonstigen Leistung aus einer Ausschlussdefinition in § 3 Abs. 9 UStG: Jede Leistung im wirtschaftlichen Sinn, die keine Lieferung darstellt, ist dana...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übermittlung des Antrags durch Datenfernübertragung an das BZSt

Rz. 24 Nach § 18g S. 1 UStG hat der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, diesen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem BZSt zu übermitteln. Rz. 25 Der Antrag ist somit zunächst nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Die amtliche Vorschreibung des Datensatzes...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 1.1 Nutzung

Überlassung an andere Personen Werden Teile des Förderobjekts unentgeltlich an andere Personen zu Wohnzwecken überlassen, ist dies für die Inanspruchnahme der Förderung unschädlich (§ 35c Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine Überlassung an die Kinder ist auch möglich. Kinder Allerdings nur, wenn das Kind ein zu berücksichtigendes Kind i. S. d. § 32 Abs. 1 bis 5 EStG ist und die Überlassung ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 3.2 Grundstücksfälle

Rz. 18 Sonderbetriebsvermögen bei mittelbarer Nutzungsüberlassung liegt vor, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft einem Dritten ein Gebäude vermietet, damit dieser es der Gesellschaft zur betrieblichen Nutzung überlässt. Durch die Vermietung wurde das Gebäude Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, weil das Eigentum des Gesellschafters für die Gesellschaft ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Umsätze der Theater

Rz. 72 Ein Theater i. S. d. § 4 Nr. 20 UStG wendet sich i. d. R. an eine unbestimmte Zahl von Zuschauern und hat die Aufgabe, der Öffentlichkeit Theaterstücke in künstlerischer Form nahezubringen. Ein Theater liegt vor[1], wenn so viele künstlerische und technische Kräfte und die zur Ausführung von Theaterveranstaltungen notwendigen technischen Voraussetzungen unterhalten we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer

Rz. 115 Begünstigt ist die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer. Dies sind i. d. R. die Organisation und Durchführung der Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten usw. sowie von Konzerten durch Unternehmer, die selbst kein eigenes Theater, Orchester oder sonstiges Ensemble führen. Zu nennen sind hier insbesondere Körperscha...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.3.2 Folgebewertung

Rz. 8 Kraftfahrzeuge (der Fuhrpark: Lkw, Anhänger, Schlepper, Zugmaschinen, Pkw usw.) gehören i. d. R. zum abnutzbaren Anlagevermögen eines Betriebs. Deshalb sind nach Maßgabe der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB regelmäßig planmäßige Abschreibungen sowie bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auch außerplanmäßige Abschrei...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.8 Verwendung unternehmerischer Fahrzeuge für Zwecke außerhalb des Unternehmens

Rz. 93 Anhand welcher Methode der Unternehmer die Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung eines dem Unternehmen vollständig zugeordneten Kfz ermittelt, hängt vom betrieblichen Nutzungsumfang ab. Für Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, kann als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus Gründen der Vereinfachung der nach der Pausch...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.1 Pauschaler Nutzungswert

Rz. 27 Praxis-Beispiel Ein betrieblicher, auch zu Privatfahrten genutzter Pkw mit Verbrennungsmotor hat einen inländischen Listenpreis von 20.000 EUR zuzüglich 1.500 EUR Sonderausstattung und 19 % Umsatzsteuer, zusammen also 25.585 EUR brutto. Der Händler gewährt einen Rabatt von 10 %, sodass der Kunde 23.026,50 EUR zuzüglich Kosten der Überführung und Zulassung zu entrichte...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bei Personenmehrheiten

Gesondert und einheitlich werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte festgestellt, wenn an denselben Einkünften [1] aus einer (oder mehreren) gemeinsamen Einkunftsquelle(n) mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind. Dies ist z. B. bei der OHG[2], KG[3], GbR[4] oder der GmbH & Co. KG oder einer Mietein...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.2 Pachtvertrag über Bodenschätze

Rz. 56 Ein Substanzausbeutevertrag ist bürgerlich-rechtlich i. d. R. als Pachtvertrag nach § 581 BGB anzusehen und berechtigt den Pächter zum Genuss der Ausbeute (§ 99 Abs. 1 BGB). Der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums am noch nicht ausgebeuteten Vorkommen bzw. des bürgerlich-rechtlichen Eigentums an den ausgebeuteten Bodenbestandteilen ist nicht Folge eines Veräußerungs...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.3 Kaufvertrag über Bodenschätze

Rz. 62 Bodenschätze können nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn es sich um eine einmalige Lieferung einer fest begrenzten Menge eines vom Steuerpflichtigen gehobenen Bodenschatzes handelt oder wenn der Bodenschatz zusammen mit dem Grund und Boden veräußert wird.[1] Rz. 63 Finanzgericht und Bundesfinanzhof haben den im BFH-Urteil v. 6.5.2003[2] vorliegenden Sandausbeu...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.3.2 Zurechnung bei Land- und Forstwirten

Rz. 72 Bodenschätze im Rahmen des § 13 Abs. 1 EStG können nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn der land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb dem Hauptbetrieb dadurch dient, dass die gewonnene Substanz überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird.[1] Rz. 73 Notwendiges Betriebsvermögen einer Land- und Forstwirtschaft ist der Bode...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Einlagefähig sind alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren materiellen Wirtschaftsgüter aller Art, unabhängig davon, ob sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind,[1] wenn sie in eine Bilanz aufgenommen werden können und Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein können.[2] Die Rechtsprechung geht bei der Beurteilung der Einlag...mehr

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§ 8 Einzelne Schadenpositionen / 2. Rechtsprechung zugunsten des Schädigers

Rz. 165 Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten, wenn das beschädigte Fahrzeug aufgrund eines gegen den Fahrer eingeleiteten Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt war.[178] Rz. 166 Die Anmietung eines Fahrzeugs für neun Tage, in denen 309 km zurückgelegt werden, ist ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht.[179] Rz. 167 Bei einem Fahrbedürfnis von 20 km täg...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 51 Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung[1] und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH[2] die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) grundsätzlich als Pachtverträge beurteilt und Einnahmen daraus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt.[3] Nur in besonderen Ausnahmef...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.7.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 100 Maßgebliche Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten des Bodenschatzes oder des Nutzungsrechtes. Bei entgeltlichem Erwerb eines Grundstücks mit einem Bodenschatz, dessen Existenz den Anschaffungspreis beeinflusst hat, ist der Kaufpreis auf den Grund und Boden und den Bodenschatz aufzuteilen, sofern dieser als selbstständiges Wirtschaftsgut entstand...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.5 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 65 Nach der Rechtsprechung des BFH genügt zur Begründung einer Außenprüfung bei einem Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieb der Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO und zwar auch dann, wenn sich der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Außenprüfung anschließt.[1] Eine besondere Begründung für die Anordnung einer Außenprüfung ist bei einer sog. Rou...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 1.2 Kreis der Steuerpflichtigen

Rz. 4 Eine Außenprüfung ist zulässig nach § 193 Abs. 1 AO bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind und bei Steuerpflichtigen i. S. d. § 147a AO, nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO bei anderen als den in § 193 Abs. 1 AO bezeichneten Steuerpflichtigen, soweit sie die Verpflichtung dieser Steuerpf...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.6 Einschaltung von Dienstleistern für die Heizkostenabrechnung

Wie bei der Vermietung werden für die Abrechnung der Heizkosten darauf spezialisierte Unternehmen beauftragt und es liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Zu Einzelheiten hierzu siehe Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.1 Verbrauchsdaten.mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.9 Beauftragung und Begleitung von Prüfungen

Hier dürfte es vor allem um die Legionellenprüfung gehen. Nach einem Urteil des LG Landshut[1] verstößt der Verwalter nicht gegen die Vorgaben der DSGVO, wenn er die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den Legionellenbefall in einer bestimmten Eigentumswohnung unter namentlicher Nennung des Wohnungseigentümers sowohl in der Tagesordnung zur Eigentümerversamm...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.5 Widerspruchsrechte (Art. 21 Abs. 1 DSGVO)

Erfolgt eine Verarbeitung im berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), kann der Betroffene dagegen Widerspruch erheben. Bei einem berechtigten Widerspruch darf der Verantwortliche die Daten nicht mehr verarbeiten. Der Widerspruch ist zu begründen, da ein berechtigter Widerspruch voraussetzt, dass sich die Widerspruchsgründe aus der besonderen Situation des Betroff...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informations- und Auskunfts... / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Mitzuteilen sind: der Name bzw. die Firma und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, das berechtigte Interesse, falls die Datenerhebung auf einem berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten ber...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Verwalt... / 2.8 Weitergabe von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern an Handwerker

Für die Weitergabe von E-Mail-Adressen und Telefonnummern gelten sowohl im Verhältnis zum Eigentümer als auch zu Mietern die gleichen Grundsätze wie für die Weitergabe im Mietverhältnis, vergleiche Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.2 Datenweitergabe an Handwerker.mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.13 Berechtigtes Interesse

Nach Erwägungsgrund 47 zu Art. 6 DSGVO kann ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegen, wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht. Ein Indiz für das berechtigte Interesse an der Verarbeitung ist, dass der Betroffene vernünftigerweise mit der Verarbeitung seiner person...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei Maklertätig... / 4 Löschpflichten

Nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies für einen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist. Ist also eine Identifizierung nach GwG nicht erfolgt und der Interessent hat sich nur für eine bestimmte Wohnung interessiert, so sind nach Absage des Interessenten bzw. nach Verkauf oder Vermietung dieser Wohnung d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.9 Einwilligung (Art. 4 Nr. 11 DSGVO)

Eine Einwilligung ist jede freiwillig und in informierter Weise (also in Kenntnis des geplanten Zwecks) und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung des Betroffenen in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der er zu verstehen gibt, dass er mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden ist. Auch wenn eine s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informations- und Auskunfts... / 1.6 Informationspflicht bei Verarbeitungen aufgrund von berechtigtem Interesse

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), ist die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation darüber zu informieren, dass sie der Verarbeitung widersprechen kann. Zu Einzelheiten des Widerspruchsrechts vergleiche Kap. 3.5.5 in Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien. Nach Auf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Verwalt... / 2.2 Herbeiführung von Beschlüssen auf der Eigentümerversammlung und deren Umsetzung

Herbeiführung von Beschlüssen Verwalter bereiten die Eigentümerversammlung vor und laden dazu ein. Die Eigentümer können gegenüber dem Verwalter Wünsche zur Tagesordnung äußern. Häufig werden diese Wünsche per E-Mail eingereicht und es kommt dann oft vor, dass der Verwalter zur Arbeitserleichterung die E-Mail einfach ausdruckt und den Einladungen beifügt. Damit wird die E-Mai...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informations- und Auskunfts... / 1.7 Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (§ 32 BDSG i. V. m. Art. 13 Abs. 3 DSGVO)

Sollen personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den sie erhoben wurden, hat der Verantwortliche den Betroffenen vor dieser Weiterverarbeitung zu unterrichten. Die Pflicht könnte bei Wohnungsunternehmen allenfalls dann bestehen, wenn die dem Wohnungsunternehmen in einem anderen Zusammenhang bekannt gewordenen Daten (z. B. bei der WEG...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Verwalt... / 3.5 Statistische Erhebungen

Ähnlich wie Wohnungsunternehmen können auch Wohnungseigentümergemeinschaften zur Auskunftserteilung an die statistischen Landesämter herangezogen werden, zu Einzelheiten siehe Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.10 Übermittlung von Statistikdaten. Von besonderer Bedeutung für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Gebäude- und Wohnungszählung im ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Löschkonzepte und Archivier... / 6 Standardlöschfristen

Bei der Formulierung von Löschregeln für einzelne Datenarten kann ein hoher Analyseaufwand entstehen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten und die begrenzten Kapazitäten zu schonen, empfiehlt es sich, Standardlöschfristen festzulegen. Die Zahl der Standardlöschfristen sollte auf ein Minimum begrenzt werden. Dies trägt zur Verringerung der Komplexität des Löschkonzepts u...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutzbeauftragter nac... / 1.1.1 Nach Art. 37 DSGVO

Gemäß der DSGVO besteht für nichtöffentliche Unternehmen in folgenden Fällen eine Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Die Kerntätigkeit des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihres Wesens, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine regelmäßige un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz 1. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. 2. Für Zwecke der zeitlichen Anwendungsbestimmung des § 36 Abs. 6a Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2009 bzw. § 9 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 2GewStG kommt es in den Fällen, in denen die Vergütungsvereinbarung vor Begründung...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbarer Anspruch

Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eing...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 71 Nach Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Entsprechende Einkünfte gem. § 21 EStG, welche im Zusammenhang mit einer sich in Deutschland befindlichen Immobilie erwirtschaftet werden, besteuert der deutsche Fiskus dabei nach §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG i...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 60 Gemäß Art. 6 Abs. 3, Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in dem Vertragsstaat zu versteuern, in dem die betreffende Immobilie belegen ist. Befinden sich die vermieteten Objekte des Wegzüglers in Deutschland, liegt das Besteuerungsrecht nach dem DBA Österreich/Deutschland daher bei Deutschland. Deutschland besteuert diese Eink...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / II. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Rz. 56 Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie sog. inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielm...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 2. Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 3 Natürliche Personen sind in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sobald sie in Deutschland weder Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Die Finanzrechtsprechung stellt jedoch nur geringe Anforderungen an die Erfüllung der beiden Begriffe, so dass ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im steuerlichen Sinne s...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Rz. 51 Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typi...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Einführung

Rz. 1 Neben der progressiv ansteigenden Einkommensteuer mit den sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 EStG erhebt der Fiskus in Deutschland weiterhin, aber wenigstens sehr stark eingeschränkt, den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 %. Jede natürliche Person ist mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Einkünften nach dem sog. Welteinkommensprinzip unbeschränkt einkommenst...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / D. Auswirkungen des DBA Schweiz/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Emigranten erzielte Einkünfte

Rz. 63 Auch nach einem Wegzug erzielen die Emigranten[78] praxisgemäß noch Einkünfte aus deutschen Quellen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / III. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 61 Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 1. Einführung

Rz. 1 Die steuerlichen Rahmenbedingungen Österreichs sind mit denen Deutschlands grundsätzlich vergleichbar. Rz. 2 Der österreichischen Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen; nach dem Transparenzprinzip auch Gesellschafter von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.[1] Wie im deutschen Einkommensteuerrecht sind nach § 1 Abs. 2 ÖstEStG natürliche Pers...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr