Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Steuerbarkeit der Vermietung und Verpachtung eines Gegenstands

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 12 UStG sind – mit Ausnahme bestimmter in Satz 2 der Vorschrift abschließend aufgezählter steuerpflichtiger Umsätze – Vermietungs- und Verpachtungsumsätze im Zusammenhang mit Grundstücken, Nutzungsrechten an Grundstücken und anderen Berechtigungen von der USt befreit. Rz. 2 Die entgeltliche Vermietung und Verpachtung als Nutzungsüberlassung eines Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

2.2.1 Vermietung Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung

Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Vermietung von Fahrzeugstellplätzen als Nebenleistung

Rz. 156 Die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen bleibt weiterhin steuerfrei, wenn sie als unselbstständige Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG (z. B. Wohnungs- oder Praxisvermietung) zu beurteilen ist.[1] Nach EuGH v. 13.7.1989[2] ist dies dann der Fall, wenn beide Vermietungen einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang darst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Vermietung von Fahrzeugstellplätzen

5.3.1 Vorbemerkung Rz. 146 Die Stellplatzvermietung ist ohne Rücksicht auf die Vermietungsdauer steuerpflichtig. Eine solche Vermietung bleibt jedoch weiterhin steuerfrei, wenn sie als unselbstständige Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung – z. B. einer Wohnungsvermietung – zu beurteilen ist. Eine Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen lie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 132 Steuerpflichtig ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die der Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Hierunter fallen insbesondere die Beherbergungsumsätze in Hotels, Pensionen und Gaststätten. Die Unterbringung muss jedoch nicht zwangsläufig in diesen Sektoren stattfinden. Die Steuerpflicht kommt auch zur Anwendung, wenn außerhal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen

5.4.1 Kurzfristigkeit Rz. 163 Nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG fällt auch die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Diese Vermietungen sind grundsätzlich als Grundstücksvermietungen i. S. v. § 4 Nr. 12 UStG anzusehen, wenn sie darauf gerichtet sind, dem Benutzer des Campingplatzes den Gebrauch einer bestimmten, nur ihm zur Verfügung stehenden Ca...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen

5.5.1 Aufteilungsgebot Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbezieh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Berechtigungen und staatlichen Hoheitsrechten – § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG

2.1 Überblick Rz. 29 Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, Verpachtungen von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 12 [Vermietung und Verpachtung]

1 Allgemeines 1.1 Steuerbarkeit der Vermietung und Verpachtung eines Gegenstands Rz. 1 Nach § 4 Nr. 12 UStG sind – mit Ausnahme bestimmter in Satz 2 der Vorschrift abschließend aufgezählter steuerpflichtiger Umsätze – Vermietungs- und Verpachtungsumsätze im Zusammenhang mit Grundstücken, Nutzungsrechten an Grundstücken und anderen Berechtigungen von der USt befreit. Rz. 2 Die e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Kurzfristigkeit

Rz. 163 Nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG fällt auch die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Diese Vermietungen sind grundsätzlich als Grundstücksvermietungen i. S. v. § 4 Nr. 12 UStG anzusehen, wenn sie darauf gerichtet sind, dem Benutzer des Campingplatzes den Gebrauch einer bestimmten, nur ihm zur Verfügung stehenden Campingfläche zu gewähr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufteilungsgebot

Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbeziehung der Überlassung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Vorbemerkung

Rz. 146 Die Stellplatzvermietung ist ohne Rücksicht auf die Vermietungsdauer steuerpflichtig. Eine solche Vermietung bleibt jedoch weiterhin steuerfrei, wenn sie als unselbstständige Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung – z. B. einer Wohnungsvermietung – zu beurteilen ist. Eine Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen liegt vor, wenn dem F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Überblick

Rz. 130 § 4 Nr. 12 S. 2 UStG enthält insgesamt vier Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, nämlich die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen, kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen, Vermietung und Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Vorsteuerabzug und Option zur Steuerpflicht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG schließt den Vorsteuerabzug aus.[1] Um der dadurch eintretenden Steuerkumulation zu begegnen, ist nach § 9 Abs. 1 UStG die Option zur Steuerpflicht eröffnet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermietungs- oder Verpachtungsumsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Vermietungs- und Verpacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 166 Das deutsche Recht gibt das Unionsrecht nicht ganz zutreffend wieder. Allerdings hat auch der BFH in seinem Urteil v. 28.5.1998[1] für die Überlassung von Versorgungseinrichtungen für Mobilheimplätze auch bei langfristiger Vermietung eine Steuerpflicht angenommen. Bei (steuerfreier) Verpachtung von Grundstücken mit darauf errichteten Betriebsvorrichtungen führe das A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 7 § 4 Nr. 12 UStG 1980 war aus § 4 Nr. 12 UStG 1973 übernommen worden. Allerdings fiel die Bestellung von Erbbaurechten bereits unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG und wurde daher aus der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. c UStG herausgenommen. In Anpassung an die damalige 6. EG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL) wurden aus der Steuerbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Staatliche Hoheitsrechte

Rz. 108 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung staatlicher Hoheitsrechte, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen, umsatzsteuerfrei. Hierzu gehören die Rechte, die einem Staatsvorbehalt unterliegen, wie insbesondere die Mineralgewinnungsrechte.[1] Weiterhin gehören zu den staatlichen Hoheitsrechten z. B. Bergwerks-, Brücken-, Flößere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Gemischter Vertrag

Rz. 60 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung/Verpachtung als auch die Merkmale anderer Leistungen, d. h. Elemente der Nutzungsüberlassung an anderen Gegenständen als Grundstücken oder aufgrund anderer Rechtsbeziehungen enthält. Die verschiedenen Merkmale müssen in dem Vertrag jedoch so stark vertreten sein, dass jedes Element umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Ort der Leistung

Rz. 5 Der Ort der Leistung bei Umsätzen nach § 4 Nr. 12 UStG dürfte sich regelmäßig nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG richten. Danach wird eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistung mit einem Grundstück sind nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a UStG insbesondere Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG anzusehen.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Vertrag besonderer Art

Rz. 66 Spielen neben einer Vermietungs- oder Verpachtungsleistung anders geartete Leistungen eine Rolle und sind die einzelnen Leistungsmerkmale nicht mehr klar voneinander trennbar, sondern sind sie unauflöslich verbunden und geben sie damit dem ganzen Rechtsverhältnis ein besonderes Gepräge, liegt ein Vertrag besonderer Art vor. Die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks tri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, Verpachtungen von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Vermietungs- u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Miet- oder Pachtvertrag

Rz. 56 Wesensbestimmend für den Mietvertrag ist die Einräumung des Gebrauchs. Besitz ist nur insoweit erforderlich, als der Gebrauch ihn voraussetzt. Der Gebrauch des Mieters braucht kein ausschließlicher Gebrauch zu sein, wenn nur die Gebrauchsberechtigungen verschiedener Personen nicht miteinander unvereinbar sind. Auch ein bloßer Mitgebrauch kann den Tatbestand der Miete ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 147 Als Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen kommen Grundstücke einschließlich Wasserflächen und Grundstücksteile in Betracht. Die Bezeichnung des Platzes und die bauliche oder technische Gestaltung (z. B. Befestigung, Begrenzung, Überdachung) sind nicht von Bedeutung. Auch auf die Dauer der Nutzung als Stellplatz kommt es nicht an. Die Stellplätze können sich im Frei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Nebenleistungen

Rz. 167 Die vom Campingplatzunternehmer durch die Überlassung von üblichen Gemeinschaftseinrichtungen gewährten Leistungen sind gegenüber der Vermietung der Campingfläche von untergeordneter Bedeutung. Sie sind als Nebenleistungen anzusehen, die den Charakter der Hauptleistung als Grundstücksvermietung nicht beeinträchtigen. Zu den üblichen Gemeinschaftseinrichtungen gehören...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.6 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Rz. 161 Die Überlassung von Stellplätzen ist umsatzsteuerbar, wenn der Leistungsempfänger hierfür ein besonderes Entgelt aufwendet. Erfolgt die Nutzungsüberlassung unentgeltlich, kann es sich um einen nichtsteuerbaren Umsatz oder um eine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe handeln. Eine nicht steuerbare Nutzungsüberlassung liegt bei der unentgeltlichen Überlassung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vertragstypen

Rz. 54 In der Praxis wird bei Verträgen über die Überlassung von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen unterschieden zwischen Miet- oder Pachtvertrag im eigentlichen Sinne, gemischter Vertrag, Vertrag besonderer Art, Abbauvertrag und Ablagerungsvertrag. Rz. 55 Welcher dieser Vertragstypen vorliegt, beurteilt sich nach dem objektiven Inhalt und der Gesamtheit der Vertragsbestimmung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Begriff des Fahrzeugs

Rz. 151 Als Fahrzeuge sind vor allem Beförderungsmittel anzusehen.[1] Diese Definition setzt voraus, dass der Begriff des Fahrzeugs weitergehend ist als der des Beförderungsmittels. Ein Gegenstand stellt dann ein Beförderungsmittel dar, wenn die Funktion der Beförderung von Personen oder Gegenständen im Vordergrund steht. Damit muss der Begriff "Fahrzeug" mehr umfassen, als ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 122 Die private Nutzung einer Wohnung in einem dem Unternehmen zugeordneten Gebäude, bei dessen Anschaffung der Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen konnte, ist als steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. Unionsrechts zu beurteilen.[1] Der BFH ist dieser Entscheidung gefolgt.[2] Dies hat zur Folge, dass die Verwendung einer Wohnung in einem dem Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Grundstücksgleiche Berechtigungen

Rz. 105 Steuerfrei ist nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des BGB über Grundstücke gelten. Hierzu gehören z. B. das Bergwerkseigentum [1], landesrechtliche Realgewerbeberechtigungen (z. B. Mühlen- und Abdeckereigerechtigkeiten), Fischereirechte und Wassernutzungsrechte nach Landesrecht, soweit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verpachtung

Rz. 39 Durch den Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter zur Gewährung des Gebrauchs- und Fruchtgenusses einer Sache oder eines Rechts während der Pachtzeit, der Pächter verpflichtet sich zu einer Gegenleistung.[1] Vom Mietvertrag unterscheidet sich der Pachtvertrag also dadurch, dass der Verpächter nicht nur den Gebrauch des Pachtgegenstands, sondern auch dessen Fruc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Steuerbarkeit der Vermietung und Verpachtung eines Gegenstands Rz. 1 Nach § 4 Nr. 12 UStG sind – mit Ausnahme bestimmter in Satz 2 der Vorschrift abschließend aufgezählter steuerpflichtiger Umsätze – Vermietungs- und Verpachtungsumsätze im Zusammenhang mit Grundstücken, Nutzungsrechten an Grundstücken und anderen Berechtigungen von der USt befreit. Rz. 2 Die entgeltliche V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Ausnahmen von der Steuerbefreiung – § 4 Nr. 12 S. 2 UStG

5.1 Überblick Rz. 130 § 4 Nr. 12 S. 2 UStG enthält insgesamt vier Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, nämlich die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen, kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen, Vermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 126 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG sind auch die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken umsatzsteuerfrei. Davon betroffen sind insbesondere der Nießbrauch [1], die Grunddienstbarkeit [2], die beschränkte persönliche Dienstbarkeit[3] sowie das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht.[4] Damit ist z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 ABC der Betriebsvorrichtungen

Rz. 181 Bei der Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen ist z. B. in folgenden Fällen von Betriebsvorrichtungen auszugehen[1]: Rz. 182 Abfertigungsvorfelder auf Flughäfen Abhitzeeinrichtungen (Kühltürme) Absaugevorrichtungen in einem gewerblichen Betrieb Abwasserfilterbassins, die mit dem Betriebsablauf in engem Zusammenhang stehen Aktenaufzüge (auch in Büro- und V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. b UStG

Rz. 124 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. b UStG ist auch die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrags oder Vorvertrags umsatzsteuerbefreit. Durch diese Regelung wird insbesondere die Steuerbefreiung der bei sog. Kaufanwartschaftsverhältnissen zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.2 Abzugsverpflichteter: Unternehmer

Unternehmer Zum Steuerabzug verpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig nachhaltig ausübt und seine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Eine Absicht, Gewinne zu erzielen, ist keine Bedingung. Dabei umfasst das Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Unterbrechung der Einnahmeerzielung

Rn. 109 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Es ist für den WK-Abzug grundsätzlich unerheblich, ob der StPfl im konkreten VZ auch Einnahmen aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Solange die WK in der Absicht getätigt werden, künftig wieder Einnahmen zu erzielen, bleibt das Recht auf Abzug der WK erhalten; in diesem Falle liegen vorweggenommene WK vor. Nur wenn der StPfl endgültig ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Überlassung an erwachsene Mitglieder und Nichtmitglieder

Tz. 19 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Überlassung einer Skihütte an Mitglieder und Nichtmitglieder kann u. U. noch Vermögensverwaltung (Einkunftsart Vermietung und Verpachtung) sein, wenn der Verein keinen oder einen nur geringen Verwaltungsaufwand hat und es sich nicht um hotelmäßige Leistungen handelt. Tz. 20 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Werden zusätzliche Nebenleistungen erb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachträgliche WK sind Ausgaben, die zwar erst nach Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, die jedoch durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit wirtschaftlich veranlasst sind (BFH v 07.11.1995, IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH v 31.03.1998, IX R 26/96, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Überlassung an Jugendliche

Tz. 25 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erfolgt eine Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und liegen die übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 23 bzw. 25 UStG (Anhang 5) vor, bleiben Umsätze dieser Art steuerbefreit. Ein Vorsteuerabzug kommt bei derartigen steuerfreien Umsätzen nicht in Betracht (s. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG

Tz. 26 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Grundvoraussetzung ist, dass der Verein als Unternehmer die Jugendlichen zum Zwecke der Erziehung aufgenommen hat. Der Verein muss die Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zwar nicht allein verfolgen; es reicht aber auch nicht aus, dass sie lediglich von einem Dritten verfolgt werden S. hierzu auch das Urteil des BFH vom 28.09.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Besonderheiten beim Kontokorrentkonto

Rn. 342 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erfolgt die Finanzierung über ein Kontokorrentkonto, von dem sowohl Zahlungen in Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung als auch Ausgaben für private Zwecke getätigt werden (sog gemischtes Kontokorrentkonto), können – bei Vorliegen einer Kontokorrentverbindlichkeit – die entstehenden Schuldzinsen insoweit als WK angesetzt werden, als sie a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr