Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.6 Gründliche Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 4 Fallgr. 2 und Entgeltgruppe 5 Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Beschäftigte, deren Tätigkeit (nur) gründliche Fachkenntnisse erfordert, sind in der EG 5 eingruppiert. Weitere Voraussetzung sowie das Vorliegen von "vielseitigen Fachkenntnissen" oder "selbstständige Leistungen" beste...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2 Urlaubsanspruch und Gewährungsgrundsätze (Absatz 1)

14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1) Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.2 Gewährung des Urlaubs (Absatz 1 Satz 2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; es genügt also nicht, wenn der Urlaub lediglich bis zum Ende des Urlaubsjahres angetreten wird. Der Urlaub kann dabei auch in Teilen genommen werden, muss aber mindestens aus ganzen Tagen bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2). Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Arbeitnehmer durch Kundgabe seines Urlaubsw...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.2 Andere Verteilung der Arbeitszeit (Absatz 3 Satz 2)

Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit in der Kalenderwoche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Praxis-Beispiel Der Arbeitnehmer ist an den Tagen Montag bis Mittwoch beschäftigt. Wenn er 5 Tage pro Woche arbeiten würde, hätte er 30 Urlaubstage im Kalenderjahr; bei 3 Tagen die Woche vermindern sich die 30 Urlaubstage um 3/5 auf 18 Urlaubstage pro Jahr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.1 Vorbemerkungen

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung ("Erholungsurlaub") gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. § 14 regelt darüber hinaus auch den Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch im TV-V sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das neben d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.1 5-Tage-Woche (Absatz 3 Satz 1)

Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Bei Ende des Arbeitsverhältnisses während des Urlaubsjahres wird der Urlaubsanspruch je nach der Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate gezwölftelt. Damit ergibt sich unter Berücksichtigung von § 5 BUrlG folgender Urlaubsanspruch: 1 Fettgedruckt ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.3 Urlaubsregelung an Feiertagen (Absatz 3 Sätze 3 und 4)

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V ist Absatz 3 um eine Regelung ergänzt worden, die Arbeitnehmer betrifft, die auch an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen. Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, regeln die Feiertagsgesetze der Länder. Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage. Der Urlaubsanspruch beträgt im Regelfa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.8 Auszubildende

Der Erholungsurlaub der Auszubildenden richtet sich nach der Dauer des Erholungsurlaubs der Arbeitnehmer. Während dies bis zum 29. Februar 2012 in § 9 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelt war, ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 31. März 2012 zum TVAöD – Allgemeiner Teil – die Regelung wegen unterschiedlicher Inhalte in die Besonderen Teile des TVAöD verschob...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.5 Ermäßigung der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 4)

Der Anspruch ermäßigt sich nach Absatz 1 Satz 4 um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt (§ 6), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 13) oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 14) hat. Die Regelung bezieht sich auf die Sonderzahlung insgesamt, auch soweit diese über 100 v. H. hinausgeht. Anspruch au...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.3 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seine Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des Ur...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.4 Urlaubsgewährungszeitraum kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in 2 Fällen zwingend eine Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub vor, nämlich in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG .[1] Insoweit wird die tarifliche Regelung ergänzt. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach dem Ende ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.1 Grundsatz der Zwölftelung

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält der Arbeitnehmer als Urlaub für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 3. Eine entsprechende Regelung enthält § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD. Wie in § 48 Abs. 5 BAT bzw. § 44 Abs. 1 BMT-G II ist auf den Beschäftigungsmonat abzustellen, der nicht mit dem...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.1.1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses während des Urlaubsjahres erhält der Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs. Dies bedeutet, dass die Berechnung auf TV-V-Basis nahezu durchgängig die günstigere Regelung darstellt. Lediglich bei einer Einstellung zum 1. Juni ergibt sich auf der Grundlage des Bundesurlaubsgesetzes ein höherer Tei...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.4 Zusatzurlaub bei Schichtarbeit (Absatz 4)

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V ist die bis zum 29. Februar 2012 geltende Fassung von Absatz 3 geändert worden. Die bisherige Fassung enthielt sowohl Regelungen zur Dauer des Erholungsurlaubs als auch Regelungen zum Zusatzurlaub. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und damit größerer Praxisfreundlichkeit sind die Regelungen zum Zusatzurlaub...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 5 Berücksichtigung der Berufsschulferien (Abs. 3)

Rz. 13 Gem. § 19 Abs. 3 JArbSchG soll Berufsschülern der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Wird der Urlaub nicht in den Berufsschulferien gegeben, ist für jeden Tag, an dem die Berufsschule besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren (§ 19 Abs. 3 Satz 2 JArbSchG). Rz. 14 § 19 Abs. 3 JArbSchG konkretisiert und modifiziert die allgemeinen Gewährungs...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 5 Übertragung/Verfall/Erlöschen

Rz. 16 Bereits nach dem seit 1.4.2004 geltenden § 125 Abs. 3 SGB IX a. F. galt bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für die Übertragung des Zusatzurlaubs aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei § 208 SGB IX seit 1.1.2018 unverändert. D. h., auch der Zusatzurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kale...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 8 Anspruch auf Nachgewährung

Rz. 15 Wegen der aufgrund der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs nicht anzurechnenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachgewährung. Dies gilt z.B. auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit während der vom Arbeitgeber angeordneten Betriebs- oder Werksferien eintritt. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Urlaub könne nur in den...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 2 Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung

Rz. 3 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Weder der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" noch der Begriff der "Krankheit" ist im BUrlG definiert. Eine Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Begriff der Arb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 9 Abdingbarkeit

Rz. 16 Von § 9 BUrlG kann durch Tarifvertrag, nicht aber durch individualvertragliche Vereinbarung, abgewichen werden, § 13 Abs. 1 BUrlG. Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG darf durch eine etwaige tarifliche Regelung aber nicht unterschritten werden.[1] Ein vertraglicher Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines gesetzlichen oder tariflichen Urlaubs ist währ...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.5 Nachweisfrist

Rz. 13 Nach der Begründung zum Änderungsantrag des Gesundheitsausschusses ist die Absonderung vom Arbeitnehmer "unverzüglich gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen und nachzuweisen." Im Gesetz ist eine Nachweisfrist allerdings nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts in § 5 Abs. 1 EFZG über die Anzeige- und Nachweispflichten sind nicht entsprechend anwend...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 6 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nicht unionsrechtlich gewährleistet. Er unterliegt deshalb nicht den unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG.[1] Deshalb ist der nationale Gesetzgeber frei, die Anforderungen an diesen zu regeln. Nach der Rechtsprechung des für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats des BAG sind di...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3.3 Vor Festsetzung/Erteilung des Urlaubs

Rz. 6 Die Fallgestaltung, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, bevor der Arbeitgeber die ihm nach § 7 Abs. 1 BUrlG obliegende Verpflichtung der Festsetzung des Urlaubs erfüllt hat, fällt nicht unter § 9 BUrlG. Der Grundsatz, dass Urlaub und Krankheit einander ausschließen, weil während der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers keine Arbeitspflichten entstehen könn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich fallen alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.[1] Dies gilt z.B. auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von Arbeitslosenge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Koppelung an den Erholungsurlaub

Rz. 6 Bei dem Urlaub nach § 208 SGB IX handelt es sich um "Zusatz"-Urlaub. D. h., er kommt zu dem Erholungsurlaub hinzu und ist regelmäßig mit diesem zusammen zu gewähren. Ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht deshalb z.B. erst, wenn die für den regulären Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit erfüllt ist.[1] Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abg...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.6 Absonderung vor Festsetzung/Erteilung des Urlaubs

Rz. 10 Kommt es bereits vor Festsetzung des Urlaubs zu einer Absonderungspflicht kraft behördlicher Anordnung oder aufgrund einer Rechtsverordnung, ist dies kein Fall des § 59 Abs. 1 IfSG. Während der Absonderung können keine Arbeitspflichten des Arbeitnehmers entstehen, von denen er durch Urlaubsgewährung befreit werden könnte. Deshalb wird der Arbeitgeber von seiner Pflich...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Verhältnis der am 1.1.1963 bestehenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zum Urlaubsanspruch wurde durch die Vorschriften des § 15 BUrlG zu den damals neuen Regelungen des BUrlG bestimmt. Das Verhältnis der Urlaubsnormen in danach verabschiedeten Gesetzen zum BUrlG ist jeweils dort geregelt. Im Einzelfall ist es angezeigt, dort genau nachzusehen. Rz. 2 Hin...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4.3 Hinzurechnung zum Erholungsurlaub

Rz. 15 Der Zusatzurlaub wird getrennt vom Erholungsurlaub berechnet. Lediglich das Ergebnis wird dem Erholungsurlaub hinzugerechnet. D.h., der Zusatzurlaub verlängert die Dauer des Urlaubs, der dem Arbeitnehmer ohne Schwerbehinderung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zusteht (Gesamturlaub). Der Zusatzurlaub stockt nicht lediglich die Dauer des gesetzlichen Mindesturla...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach §§ 22 Abs. 1 TV-L i. V. m. ...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4 Dauer des Zusatzurlaubs

Rz. 7 Der Anspruch auf Zusatzurlaub beträgt 5 Arbeitstage, sofern die individuelle Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt ist. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend, § 208 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB IX...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4.2 Verhältnis der Zwölftelung nach § 208 Abs. 2 SGB IX zur Wartezeit des § 4 BUrlG

Rz. 14 Da der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX an den Erholungsurlaub nach dem BUrlG gekoppelt ist, besteht ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub des schwerbehinderten Menschen auf jeden Fall erst, wenn die für den (regulären) Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG abgelaufen ist (s. oben Rz. 6). Besteht zwar die Schwerbehinderteneigenschaft, nicht a...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Hinweis Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgelt? Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt für den Schwerbehindertenzusatzurlaub auch ein zusätzliches Urlaubsentgelt ...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.4 Absonderung "während des Urlaubs"

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist Schuldner des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers. Er hat den Urlaubszeitraum nach § 7 Abs. 1 BUrlG festzulegen.[1] Voraussetzung für die Nichtanrechnung der Tage der Absonderung ist, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. § 59 IfSG setzt damit voraus, dass die Absonderung für den zuvor vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubszeitraum bzw. e...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 4 Anspruch auf Nachgewährung

Rz. 16 Wegen der aufgrund der Absonderung/Quarantäne während des Urlaubs nicht anzurechnenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachgewährung. Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Absonderungszeit in die vom Arbeitgeber angeordneten Betriebs- oder Werksferien fällt. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Urlaub könne nur in den Betr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3.1 "Während" des Urlaubs

Rz. 4 Der Arbeitgeber ist Schuldner des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers. Er hat den Urlaubszeitraum nach § 7 Abs. 1 BUrlG festzulegen.[1] Voraussetzung für die Nichtanrechnung der Tage der Arbeitsunfähigkeit ist, dass der Arbeitnehmer "während" des Urlaubs erkrankt. § 9 BUrlG setzt damit voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit in dem zuvor vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 8 Unabdingbarkeit

Rz. 19 Der (Mindest-)Umfang des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach § 208 SGB IX ist – wie der Umfang des Urlaubs nach dem BUrlG – zwingendes Recht. Er unterliegt weder der Disposition der Tarifvertragsparteien zum Nachteil des schwerbehinderten Arbeitnehmers[1] noch der Disposition der Arbeitsvertragsparteien[2]. Der Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub für schwerbehinderte Mens...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwirbt der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Urlaubstag. Bei einer ganzjährigen Beschäftigung ergibt dies einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Grundsätzlich kann der Arbeiter das Urlaubsentgelt nur in Anspruch nehmen, wenn er seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 5 Urlaubsanspruch

Die Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften fallen zwar unter das Bundesurlaubsgesetz. Aufgrund des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen diese jedoch meist nicht die 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG. Den Saisonarbeitnehmern steht jedoch gemäß § 5 BUrlG Teilurlaub zu.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverträge mit Jahresa... / 5 Urlaubsanspruch

Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage (auf Basis einer 6-Tage-Arbeitswoche Montag bis Samstag) Erholungsurlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Wie bei allen Teilzeitarbeitsverhältnissen sind zur Berechnung der Urlaubsdauer die im Jahresarbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden zu de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.3.3 Urlaubsansprüche

Aushilfen haben Urlaubsansprüche. Sie richten sich nach § 26 TVöD. Nach § 26 Abs. 2 b) TVöD beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Urlaubs nach § 26 Abs. 1 TVöD. Zu beachten ist, dass es auf volle Monate, aber nicht volle Kalendermonate ankommt. Praxis-Beispiel Ist die Aushilfe vom 5.1. bis zum 4.2. beschäftigt, hat ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.2.4 Urlaubsansprüche

Aushilfen haben Urlaubsansprüche. Sie richten sich regelmäßig nach § 5 Abs. 1 BUrlG; es entsteht wegen der Kurzfristigkeit der Beschäftigung regelmäßig nur ein Teilurlaubsanspruch. Nach § 5 Abs. 1 BUrlG beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Urlaubs nach § 3 Abs. 1 BUrlG. Zu beachten ist, dass es auf volle Monate, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / III. Teilurlaub

Rz. 41 § 5 BUrlG sieht in folgenden drei Fällen einen Anspruch auf Teilurlaub vor: Rz. 42 In allen o.g. Fällen entsteht 1/12 des Jahresurlaubs je vollen Kalende...mehr