Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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N / 8 Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2417]

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Beginn der Widerspruchsfrist

Rz. 295 Maßgebend für den Beginn der Widerspruchsfrist ist, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erhalten hat. Die Beweislast hierfür obliegt dem Versicherer, soweit der Versicherungsnehmer den Erhalt dieser Unterlagen substantiiert bestreitet. Nicht ausreichend ist es, wenn der ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / dd) Nicht überraschend und in der Regel nicht unwirksam

Rz. 88 Überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB dürften derartige, die Risiken wegen etwaiger freundlicher Inanspruchnahmen minimierende Klauseln nicht sein. Ob sie unwirksam sind, dies ist zunächst einmal eine Frage der jeweiligen Ausgestaltung der Klausel, kann an dieser Stelle also nicht abschließend behandelt werden.[277] Gegen die Annahme der Unwirksamkeit sprechen aber ge...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / IV. Änderungen nach Beurkundung der Auflassung

Rz. 72 Wenn der Kaufvertrag verändert werden soll und zum Zeitpunkt der Vornahme der Änderung die Auflassung bereits beurkundet ist, können die Änderungen grundsätzlich formfrei vereinbart werden,[37] so auch Kaufpreisänderungen.[38] Wesentliche Veränderungen bedürfen jedoch wiederum der Beurkundung. Als eine wesentliche Änderung gilt bspw. die nachträgliche Bestellung eines...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Gedehnter Versicherungsfall; mehrere Versicherungsfälle, Abs. 2 bzw. Nr. 2.4.4 und 2.4.5 ARB 2012

Rz. 421 Erstreckt sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich (§ 4 Abs. 2 S. 1 ARB bzw. Nr. 2.4.4 ARB 2012), so z.B. der Abschluss des Untermietvertrages bei dauerhafter unzulässiger Untervermietung; der Zeitpunkt der ersten verweigerten Pachtzahlung, wenn eine Vertragsauflösung behauptet wird;[432] die Vermietung einer mangelh...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beendigungsbegriff in § 15 MB/KT

Rz. 638 Die besonderen "Beendigungsgründe" ergeben sich aus § 15 MB/KT. Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses tritt nach dem Wortlaut automatisch ein, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Lediglich dann, wenn zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit besteht, endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Z...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Berechnung des Rückkaufswertes bei deregulierten Verträgen mit Vertragsschluss zwischen Herbst 2001 und 31.12.2007

Rz. 357 Im Anschluss an die BGH-Urteile vom 9.5.2001 hat der GDV die Klauseln zur Verrechnung von Abschlusskosten, zum Rückkaufswert und zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme in seinen Musterbedingungen angepasst mit dem Ziel, die seitens des BGH aufgestellten Transparenzanforderungen zu erfüllen. Insbesondere hat der GDV Hinweise ergänzt, die dem Versicherungsne...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / G. Regress des Kaskoversicherers

Rz. 87 Eine für sämtliche Bereiche der Schadensversicherung und damit auch für die Kaskoversicherung wichtige gesetzliche Regelung enthält § 86 VVG. Danach gehen sämtliche Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz in dem Maße auf den Versicherer über, in dem dieser Leistungen aus der Schadensversicherung erbringt. Hierbei handelt es sich um einen Fall des gesetzl...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / aa) Zwingende Vorschriften

Rz. 13 Zwingende Vorschriften sind solche, von denen weder zugunsten des Versicherungsnehmers noch zu Ungunsten des Versicherers abgewichen werden darf. Die zwingenden Vorschriften des VVG enthalten dann jeweils eine ausdrückliche Bestimmung, in der auf die Nichtigkeit der Unwirksamkeit anders lautender Vereinbarungen hingewiesen wird. Rz. 14 Beispiel: § 5 Abs. 4 VVG "Eine Ve...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / II. Konsequenzen einer Scheidung

Ein gemeinschaftliches Testament ist gem. § 2268 Abs. 1 BGB in den Fällen des § 2077 BGB, mithin im Fall der Auflösung der Ehe vor dem Tod, seinem ganzen Inhalt nach unwirksam. § 2268 Abs. 1 BGB soll jedoch nur als "widerlegbare Auslegungsregel" fungieren.[7] Gem. § 2268 Abs. 2 BGB tritt die Unwirksamkeit nicht ein, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung auch für den Fall d...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 BRAO

Rz. 105 § 52 Abs. 1 BRAO betrifft ausschließlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, also in erster Linie solche gem. § 280 BGB (Haftung wegen Pflichtverletzung). Eine Anwendung auf Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer Schutzgesetzverletzung, aus § 826 BGB oder sonstigen spezialgesetzlich geregelten Ansprüchen kommt nicht in Betracht.[341] Begrenzbar sind ...mehr

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Versicherungsnehmer

Rz. 63 Der Versicherungsnehmer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Es gelten die allgemeinen Vorschriften gem. §§ 104 ff. BGB. Ein beschränkt Geschäftsfähiger (7–18 Jahre) bedarf für den Abschluss eines Versicherungsvertrages der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gem. § 107 BGB. Versicherungsverträge bedürfen der Genehmigung des Vormundschaftsgericht...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / I. Beachtung der Mitwirkungsverbote §§ 3, 7 BeurkG

Rz. 111 Der Notar bekleidet unabhängig sein öffentliches Amt. Er ist insbesondere für Beurkundungen zuständig (§ 1 BNotO). Die Unparteilichkeit des Notars ist von absolut zentraler Bedeutung. Der Notar darf nicht nur Vertreter einer Partei sein, sondern hat die Beteiligten unparteiisch zu betreuen, darf also niemanden bevorzugen und zugleich benachteiligen (§ 14 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XII. Sondereigentum an anderen Flächen

Rz. 28 Auch an Teilen der Grundstücksfläche, die außerhalb des Gebäudes liegen, kann Sondereigentum begründet werden (§ 3 Abs. 2 WEG). Hier kommt es nun entscheidend darauf an, dass maßstabsgerechte Angaben im Aufteilungsplan vorhanden sind. Bezugspunkt ist eine katastermäßig bestimmte Grundstücksgrenze.[26] An Terrassen- oder Gartenflächen können damit nicht mehr nur Sondernu...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 579 Im Rahmen der Einzelvollstreckung erfolgt die Zwangsvollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829 ff. ZPO). Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Pfändung wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. In der Lebensversicherung sind vor allem folgende Punkte praxisrelevant. Rz. 580 Beachte Nach der Vorsc...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Altverträge und Übergangsrecht

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§ 10 Beurkundung unter Bete... / C. Schreibunfähigkeit

Rz. 7 Falls ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars seinen Namen nicht schreiben kann, muss zur Vorlesung und der Genehmigung ein Zeuge oder zweiter Notar zugezogen werden.[5] Rz. 8 Wird bei einer Online-Beurkundung die Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt, dann besteht Schreibunfähigkeit, wenn ein Beteiligter n...mehr

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V / 14 Verlesung des Anklagesatzes [Rdn 3522]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 76 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren, ...mehr

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AGS 11/2024, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem ArbG Dortmund die Unwirksamkeit einer von dem Beklagten als Insolvenzverwalter seiner Arbeitgeberin ausgesprochenen Kündigung, hilfsweise einen Wiedereinstellungsanspruch, geltend gemacht. Dabei ließ sich der Kläger in der ersten Instanz durch die DGB Rechtsschutz GmbH unentgeltlich vertreten. Gegen das seine Klage abweisende Urteil des ArbG Dortmund...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 116 Die relativen Mitwirkungsverbote gelten nach § 3 BeurkG für die gesamte Beurkundungstätigkeit des Notars, also auch für Unterschriftsbeglaubigungen[92] und in Verbindung mit § 16 Abs. 1 BNotO auch für seine gesamte Amtstätigkeit. Dem relativen Mitwirkungsverbot unterfallen somit insbesondere das notarielle Verwahrungsverfahren (§ 23 BNotO), die sonstigen Betreuungstä...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit §§ 19, 32 VVG

Rz. 218 Die Vereinbarkeit einer Ausschlussklausel für gefahrrelevante Umstände in der Kreditlebensversicherung mit §§ 19, 32 VVG ist umstritten.[289] Rz. 219 So wird die Ansicht vertreten, dass derartige Risikoausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 19 VVG abweichen und daher nach § 32 VVG unwirksam sind.[290] Denn die Au...mehr

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 338 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder Versicherers, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung oder Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsbereich des Versicherers eintreten. Rz. 339 Die Beendigung des Vers...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 186 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren,...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Bedingungsänderung

Rz. 266 Für den Fall, dass sich Änderungen bestehender oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften oder Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf einzelne ("betroffene") Bedingungen der Hausratversicherung auswirken, außerdem dann, wenn ein Gericht die Unwirksamkeit einer Klausel feststellt oder sie durch die Aufsichtsbehörden für mit geltendem Recht nicht ve...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / C. Verkauf durch Vorerben

Rz. 33 Schwierig kann es sein, wenn ein Vorerbe die Immobilie verkaufen will. Die Vor- und Nacherbschaft bezieht sich auf das Vermögen des Erblassers (samt Verbindlichkeiten), das zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht und in der Regel im Ganzen auf den Vorerben übergeht, § 1922 BGB. Rz. 34 Die übergegangene Erbschaft wird zu einem Vermögen des Vorerben, und zwar zu einem gesonder...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 633 An einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Forderung besteht grundsätzlich ein Absonderungsrecht des Gläubigers. Die Regelung in § 166 Abs. 2 InsO, nach der der Insolvenzverwalter eine Forderung, die der Schuldner zur Sicherheit abgetreten hat, einziehen oder in anderer Weise verwerten darf, findet auf gepfändete Forderungen keine Anwendung.[1111] Nac...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 301 Führt der Versicherungsnehmer (oder der Versicherte, § 79 Abs. 1 VVG) den Schaden vorsätzlich herbei, ist der Versicherer leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung kann der Versicherer seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Soweit § 14 Nr. 1 AFB 87 hiervon abweicht, steht er im Widerspruch zu § 81 VVG. Die Konsequenz ist die Unwirksamkeit d...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Prämienanpassung

Rz. 130 Der Versicherer ist gem. § 155 Abs. 3 VAG verpflichtet, für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die tatsächlich aufgewendeten Versicherungsleistungen mit den kalkulierten Leistungen zu vergleichen. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % hat der Versicherer alle Prämien dieses Tarifs zu prüfen und mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / X. Wesentliches zur Inhaltskontrolle

Rz. 76 Die Vermeidung einer Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB kann ggf. nicht gelingen, wenn eine bestimmte Regelung des Vertrags einer Vertragspartei zuzurechnen ist. Der Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle ist durch § 310 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BGB erweitert. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbrauc...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 10. Schlussbestimmung (Pflichtversicherung Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 256 Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011 stellt klar, dass die Bestimmungen des Versicherungsvertrages nur gelten, soweit nicht die zwingende gesetzliche Vorschrift des § 7a GüKG mit den dort genannten Beschränkungen und Summen entgegensteht. Die Versicherungspflicht gilt nicht für alle Güterbeförderungen. Es muss sich um eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Güte...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Örtliche Geltung

Rz. 151 Den örtlichen Geltungsbereich des Mindestversicherungsschutzes im Sinne des Mindeststandards hat der Gesetzgeber in § 51 Abs. 3 Nr. 2–4 BRAO festgelegt. Danach kann von der Versicherung die Haftung ausgeschlossen werden für Ersatzansprüchemehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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B / 17 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, ordnungsgemäße Ladung [Rdn 851]

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Abwehr und Schadenausgleich

Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Die D&O-Versicherung übernahm damit nach dem Modell in sachlicher Übereinstimmung mit den §§ 149, 150 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. eine Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. Die...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit dem Transparenzgebot

Rz. 221 Der BGH hat mit Urt. v. 7.2.1996[293] sowie mit Urt. v. 10.12.2014[294] bestimmte Ausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Rz. 222 In seinem Urt. v. 7.2.1996 hat der BGH folgende Ausschlussklausel für unwirksam erklärt: Zitat "ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Gesundheitsst...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / J. Widerruf einer Veräußerungszustimmung des WEG-Verwalters

Rz. 126 Ist eine erteilte Verwaltergenehmigung dem Notar, der zum Empfang durch die Vertragsparteien bevollmächtigt ist, zugegangen, so wird dadurch der Zustand der schwebenden Unwirksamkeit des Kaufvertrags und der Auflassung beendet, sodass die Zustimmung unwiderruflich geworden ist. Ein wirksamer Widerruf durch den Verwalter ist dann nicht mehr möglich.[76] Zuvor hatte de...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (2) Erwerbslosigkeit

Rz. 662 In den AVB wird oft der Wegfall der beruflichen Tätigkeit, also die Erwerbslosigkeit, als Wegfall der Versicherungsfähigkeit definiert. Dabei ist zunächst in Rechtsprechung und Literatur danach unterschieden worden, ob die Erwerbslosigkeit bzw. die zur Erwerbslosigkeit führende Kündigung auf der Erkrankung des Versicherten beruht oder ob sie hiervon unabhängig erfolgt...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 20.1 VGB 2022

Rz. 167 Gemäß B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu gehören: Rz. ...mehr

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§ 18 Korrespondenz mit dem ... / D. Deckungszusage für eine negative Feststellungsklage

Rz. 9 Für den Fall der Unfallabwicklung hat der Haftpflichtversicherer unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Anders ist dies jedoch, wenn der Mandant beispielsweise ein Fahrzeug verkauft hat und sich der Käufer unberechtigter Ansprüche berühmt. In einem solchen Fall kann sich die Erhebung einer negativen Feststellungsklage empfehlen. Nur selten wird eine solche Klage auf erste...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Allgemeines

Rz. 135 Grundsätzlich ist bei allen Risikoausschlüssen zu prüfen, ob mit einer solchen Klausel eine Risikoabgrenzung oder eine verhüllte Obliegenheit vereinbart wurde. Auf den Wortlaut der Bestimmung kommt es nicht an.[340] Zu fragen ist, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, das der Versicherer nur in den beschriebenen Gren...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Versicherungssumme – A 1 Ziff. 5.1 AVB/Ziff. 6.1 AHB

Rz. 68 Die vereinbarte Versicherungssumme bildet gem. A 1 Ziff. 5.1 AVB/Ziff. 6.1 AHB die Höchstgrenze für die Entschädigungsleistung des Versicherers. Sie ist je Schadenereignis für alle Versicherten zusammen nur einmal abrufbar. Meist ist nach A 1 Ziff. 5.2 AVB/Ziff. 6.2 AHB vereinbart, dass die Versicherungssumme mehrfach (maximiert) pro Versicherungsjahr zur Verfügung st...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / e) Teilklage

Rz. 457 § 15 Abs. 1 d aa ARB 75 und neuerdings wieder § 17 Abs. 1 c bb 4. Spiegelstrich ARB 2010 sehen vor, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung des Restanspruches bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tei...mehr