Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 118 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.4 Andere Sicherheiten

Rz. 198 Als andere Sicherheiten, deren Übernahme nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist, sind z. B. Garantieverpflichtungen[1] und Kautionsversicherungen anzusehen. Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Teilnehmergebühren

Rz. 62 Die Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind – unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – nur steuerfrei, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Teilnehmergebühren i. S. d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind Entgelte, die aktive Sportler für ihre Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen zahlen. Teilnehmergebühren liegen nur vor, wenn sie allgemein f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen

Rz. 22 Für die Frage, ob eine Einrichtung gemeinnützigen Zecken dient, ist § 52 AO einschlägig. Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den fürs Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen typis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt werden (Rechtslage bis zum 31.12.2014)

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen eine deutsche Steuerpflichtige (Entwicklerin) vor dem 01.01.2015 eine Dienstleistung auf elektronischem Weg an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige (Endkunden) über einen Appstore ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4 Unterrichtung durch den Unternehmer

4.1 Gegenstand und Form Rz. 13 Nach § 106 Abs. 2 BetrVG hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Insoweit hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss unaufgefordert über die wirtschaftlichen Angelegenheiten[1] des Unternehmens zu unterrichten. Eines ausdrücklichen Verlangens des Wirtsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen

Zusammenfassung Begriff Überlässt ein Unternehmer seinem Personal einen Dienstwagen auch für private Fahrten, hat der Arbeitgeber diese Überlassung der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dafür erhält er aus Anschaffung und Betriebskosten eines derartigen Dienstwagens den vollen Vorsteuerabzug. Eine Besteuerung unterbleibt jedoch i. d. R., wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer di...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.1 Gegenstand und Form

Rz. 13 Nach § 106 Abs. 2 BetrVG hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Insoweit hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss unaufgefordert über die wirtschaftlichen Angelegenheiten[1] des Unternehmens zu unterrichten. Eines ausdrücklichen Verlangens des Wirtschaftsausschusses – wie ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.2 Zeitpunkt und Umfang

Rz. 18 Die Unterrichtung muss rechtzeitig erfolgen, d. h. so frühzeitig, dass die Angelegenheit noch mit dem Wirtschaftsausschuss beraten und der Betriebsrat unterrichtet werden kann. Der Betriebsrat muss seine Beteiligungsrechte noch wahrnehmen und die Willensbildung des Unternehmers beeinflussen können.[1] Hintergrund ist, dass Sinn und Zweck des § 106 BetrVG ist, dass der...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3 Aufgaben

Rz. 11 Der Wirtschaftsausschuss hat nach § 106 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Aufgabe, die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Sinn und Zweck des Wirtschaftsausschusses ist die Förderung der Zusammenarbeit und Information zwischen Unternehmer und Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Unternehmer hat de...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.3 Vorlage von Unterlagen

Rz. 20 Der Unternehmer hat dem Wirtschaftsausschuss die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert vorzulegen. Was erforderlich ist, bestimmt der Unternehmer nach pflichtgemäßem Ermessen. Praxis-Beispiel Beispiele für vorzulegende Unterlagen: Jahresabschluss mit Wirtschaftsprüfungsbericht[1], Erfolgsberechnungen, Betriebsstatistiken, Produktions- und Investitio...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.5 Unternehmensübernahmen

Rz. 22a Bei der Übernahme des Unternehmens sind die erforderlichen Unterlagen nach § 106 Abs. 2 Satz 2 BetrVG näher bezeichnet. Demnach zählen zu den erforderlichen Unterlagen nach der durch das Risikobegrenzungsgesetz[1] neu eingefügten Vorschrift insbesondere die Angabe über den potenziellen Erwerber und dessen Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.4 Ausnahmen

Rz. 22 Nach § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann der Unternehmer Auskünfte verweigern, soweit hierdurch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (zum Begriff vgl. die Anmerkungen zu § 79) gefährdet werden. Dies liegt wegen der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses ohnehin obliegenden Geheimhaltungspflicht gem. § 79 BetrVG nur in Ausnahmefällen vor. Der Unternehmer muss objektiv b...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6 Streitigkeiten/Ordnungswidrigkeiten

Rz. 41 Über Streitigkeiten bzgl. der Bildung eines Wirtschaftsausschusses und ob bestimmte Angelegenheiten zu dessen Zuständigkeitsbereich gehören, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren. Antragsbefugt im Beschlussverfahren ist jede natürliche oder juristische Person oder jede nach § 10 ArbGG beteiligtenfähige Stelle, die ausweislich ihres Antrags ein eigenes Re...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

Rz. 2 Nach § 107 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht der Wirtschaftsausschuss aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Eine Staffelung nach Betriebsgröße ist gesetzlich nicht vorgesehen. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet das Betriebsratsgremium nach eigenem Ermessen über die Besetz...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bestimmt, dass in allen Unternehmen mit i. d. R. mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Die Bildung eines Wirtschaftsausschusses setzt das Bestehen eines Betriebsrats voraus. Aufgabe und Funktion des Wirtschaftsausschusses ist es, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1 Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens (§ 106 Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 Hierzu gehören alle auf das Unternehmen einwirkenden Gegebenheiten, die für die unternehmerische Planung von Bedeutung sind. Erfasst werden vor allem die Vermögens- und die Kreditlage des Unternehmens, aber auch dessen Entwicklungsaussichten, wie sie sich aus den Unternehmensdaten ergeben. Dabei steht fest, dass sich die Unterrichtungspflicht ausschließlich auf die La...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3 Unternehmen mit Auslandsbetrieben

Rz. 10 Liegt ein Teil der Betriebe des Unternehmers im Ausland, zählen die dortigen Arbeitnehmer bei der zu ermittelnden Arbeitnehmeranzahl nicht mit.[1] Ein Wirtschaftsausschuss ist aber auch dann zu bilden, wenn sich die Unternehmensspitze im Ausland befindet und in den in Deutschland liegenden Betrieben insgesamt mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt werden.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 7 Streitigkeiten

Rz. 25 Sämtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über z. B. Errichtung, Tätigkeit, Amtszeit, Zusammensetzung entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG). Das gilt auch für Streitigkeiten über die Pflicht zum Tragen der Kosten des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer. Rz. 26 Der Wirtschaftsausschuss ist in diesem Verfahren wede...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6 Wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten

Rz. 24a Das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG) verpflichtet sogenannte CRR-Kreditinstitute und CRR-Wertpapierfirmen dazu, bereits vor einem möglichen Krisenfall vorausschauend Maßnahmen für eine eventuell notwendige Sanierung des Instituts zu planen, um besser auf eine Krise vorbereitet zu sein. Die ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Persönliche und fachliche Eignung

Rz. 9 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sollen gem. § 107 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die persönliche und fachliche Eignung für dieses Amt besitzen. Rz. 10 Persönliche Eignung, d. h. gesunder Menschenverstand, Zuverlässigkeit, Loyalität und Diskretion[1], liegt in der Regel vor. Nur wenn sich Anhaltspunkte etwa für Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht ergeben, kann sie f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.6 Fragen des betrieblichen Umweltschutzes (§ 106 Abs. 3 Nr. 5a BetrVG)

Rz. 32 In Nr. 5a wird festgelegt, dass zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten, über die der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss zu unterrichten und die er mit ihm zu beraten hat, auch Fragen des betrieblichen Umweltschutzes gehören. Was unter "betrieblichem Umweltschutz" zu verstehen ist, ergibt sich aus der Legaldefinition des § 89 Abs. 3 BetrVG (vgl. die dortigen Anmerku...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.11 Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks (§ 106 Abs. 3 Nr. 9 BetrVG)

Rz. 36a Die Formulierung entspricht teilweise der des § 111 Nr. 4 BetrVG.[1] Anders als dort erfasst Nr. 9 aber jede, nicht nur "grundlegende Änderungen". Diese muss zu einer veränderten Beurteilung von Betriebsorganisation oder Betriebszweck führen können. Rz. 36b Betriebsorganisation ist die Koordination von Menschen und Maschinen mit dem Ziel der optimalen Erfüllung der Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 19 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden (§ 78 Satz 2 BetrVG), sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet (§ 79 Abs. 2 BetrVG). Ansonsten enthält das BetrVG keine weiteren Regelungen zur Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, insbesondere besteht allein aufgrund der Mitgliedschaft im Wirtschaftsa...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.3 Keine Nachholung bei erstmaliger Bilanzierung eines Wirtschaftsguts

Ihren Ausgangspunkt hat die BFH-Rechtsprechung zur Nachholung unterlassener AfA im Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs.[1] Dieser besagt, dass die Werte in einer Schlussbilanz gleichzeitig die Werte der anschließenden Eröffnungsbilanz sind. Unter- oder Überbewertungen in einer Schlussbilanz führen grundsätzlich nur zu Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.4 Untergang von Verlustausgleichsvolumina nach § 3a Abs. 3 S. 2 EStG

Rz. 64 Anders als die gesetzliche Vorgängerregelung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. versucht § 3a EStG eine Doppelbegünstigung der Stpfl. in Form einer Steuerbefreiung ohne Verlustuntergang zu vermeiden. Hierzu werden die in § 3a Abs. 3 S. 3 EStG genannten Verrechnungspositionen bis zur Höhe des geminderten Sanierungsbetrags reduziert. Die vom Gesetz in diesem Zusammenhang vorgege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Wesen der Pauschalierung und Steuerschuldner

Rz. 8 Die Pauschalsteuer gilt als LSt (§ 37a Abs. 4 EStG), selbst wenn sie von einem Unternehmer einbehalten wird. Das die Prämie gewährende Unternehmen ist Steuerschuldner der Pauschalsteuer (§ 37a Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 3 EStG). Als Steuerschuldner ist das Unternehmen daher ggf. mit Pauschalierungsbescheid, nicht etwa mit Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die stpfl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 8 Unternehmerbezogene Sanierung nach § 3a Abs. 5 EStG

Rz. 84 Die Vorschrift des § 3a Abs. 5 EStG erscheint als eine Art "Kompromiss" der bisherigen Rechtslagen. Während § 3 Nr. 66 EStG a. F. noch eine unternehmerbezogene Schuldbefreiung kannte, war diese unter dem Regime des Sanierungserlasses nicht vorgesehen. Rz. 85 § 3a Abs. 5 EStG stellt auch Betriebsvermögensmehrungen bzw. Betriebseinnahmen in den Grenzen des § 3a Abs. 1 S....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.1 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 42 Die Sanierungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann.[1] Rz. 43 Als Kriterien in diesem Zusammenhang dienen insbesondere die Ertragslage des zu sanierenden Unternehmens, Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, Möglichkeit zur Zahlung von Steuern u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Pauschale Einkommensteuer

Rz. 6 Auf Antrag des Prämienanbieters kann das FA für den Teil der Prämien, der den Betrag von 1.080 EUR übersteigt und damit ggf. stpfl. ist (Rz. 3–5), die ESt pauschal erheben. Der Antrag muss für alle Prämien gestellt werden, die in einen zukünftigen Zeitraum ausgeschüttet werden sollen (vgl. aber Rz. 2). Wird der Antrag abgelehnt, steht dem Unternehmen der Einspruch und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / 6. Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft

Da es sich bei dem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft um einen Sonderfall des innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts handelt, ist es konsequent, in der geänderten Verwaltungsanweisung zum innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nunmehr auf die für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte geltenden Regelungen zu verweisen. Wie sich aus Abschn. 25b.1 Abs. 2 UStAE und dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / b) Das Einfuhrreihengeschäft

Gelangt der Liefergegenstand vom Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet, gilt der Nachweis, dass der Zwischenhändler den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat nur dann als erbracht, wenn der Gegenstand der Lieferung in seinem Namen oder im Rahmen der indirekten Stellvertretung für seine Rechnung zum zoll- und umsatzsteuerrechtlich freien Verkehr angemelde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / a) Das Ausfuhrreihengeschäft

Gelangt der Liefergegenstand aus dem Inland in das Drittlandsgebiet, erbringt der Zwischenhändler den Nachweis, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat, dadurch, dass er gegenüber dem leistenden Unternehmer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung eine USt-IdNr. oder Steuernummer des Abgangslandes verwendet. Neben der USt-IdNr. soll im Fall der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / 7. Das fiktive Reihengeschäft unter Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen

Auch wenn es sich bei der Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in Lieferungen um fiktive Reihengeschäfte handelt, erklärt das BMF-Schreiben die Verwaltungsregelungen in Abschn. 3.14 UStAE für nicht anwendbar auf Lieferketten nach § 3 Abs. 3a i.V.m. Abs. 6b UStG anzuwenden. Vielmehr sind die besonderen Verwaltungsregelungen des Abschn. 3.18 UStAE zu beach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / 5. Die Kollisionsregelungen

Absatz 19 enthält weiterhin zwei Kollisionsregelungen. So wird es von der deutschen Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn einer durch Rechtsvorschriften eines anderen europäischen Mitgliedstaates abweichend von Abschn. 3.14 Abs. 7 bis 11 UStAE festgelegten Zuordnung der Warenbewegung zu einer der Lieferungen von einem an dem Reihengeschäft beteiligten Unternehmer gefolgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 3 Fälligkeitsdatum und Verzug

Ist kein Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart, muss der Schuldner grundsätzlich unverzüglich zahlen, also wenn der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat.[1] In der Praxis aber wird häufig ein Zahlungsziel eingeräumt, etwa mit der Angabe "zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum" oder "zahlbar 30 Tage nach Rechnungseingang". Die Fälligkeit tritt da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 6 Kleine und mittlere Unternehmen

Unter die Bezeichnung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen insgesamt ca. 2,4 Mio. Betriebe in Deutschland. Über 40 % aller Beschäftigten arbeiten in diesen Betrieben. In kleinen Betrieben mit kleiner Belegschaft wirken sich Fehlzeiten besonders drastisch aus: kein Personal – keine Bearbeitung von Aufträgen. Wie eine Befragung der Initiative Gesundheit und Arbeit[1] ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 2.1 Zeitpunkt der Rechnungsstellung

Die (Schluss-)Rechnung sollten Unternehmer möglichst sofort nach Leistungserbringung stellen. Muss z. B. das Werk zuvor noch abgenommen werden, sollten Unternehmer darauf drängen, dass die Abnahme zügig nach Fertigstellung vorgenommen wird. Eine zügige Rechnungsstellung signalisiert keine Liquiditätsschwäche, sondern Professionalität und ist Ausdruck eines gut funktionierend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 7.1 Verzugszinsen

Der Schuldner muss die Zinsen für den Verzug ersetzen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt[1] bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist (also andere Unternehmer und Kaufleute), für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz[2] (eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch des Gläubigers gegen einen Unternehmer einer Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 4.1 Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt[1] ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer die Ware bezahlt. Mit dem Eigentumsvorbehalt sichert sich der Verkäufer einer Ware das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung. Praxis-Tipp Unternehmer sollten Eigentumsvorbehalt vereinbaren Bei Warenlieferungen sollten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 4.3 Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung erfolgt dadurch, dass der Schuldner eine ihm gegen einen Dritten zustehende Forderung an den Gläubiger abtritt.[1] Der Dritte weiß erst einmal nichts von der Sicherungsabtretung. Erst wenn der Sicherungsfall eintritt, erfährt der Dritte, dass sein Gläubiger die ihm gegenüber bestehende Forderung als Sicherheit an einen anderen abgetreten hat. Dann muss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 2 Korrekte Rechnungen als Basis für das Mahnwesen

Mit den richtigen Angaben in der Original-Rechnung (Rechnung) können sich Unternehmer viel Ärger und Zeit (für Rückfragen) ersparen.[1] 2.1 Zeitpunkt der Rechnungsstellung Die (Schluss-)Rechnung sollten Unternehmer möglichst sofort nach Leistungserbringung stellen. Muss z. B. das Werk zuvor noch abgenommen werden, sollten Unternehmer darauf drängen, dass die Abnahme zügig nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9 Gerichtliches Mahnverfahren

Bleiben die außergerichtlichen Maßnahmen zur Forderungseinziehung erfolglos, sollten Unternehmer bei hartnäckigen Säumigen unmittelbar gerichtliche Maßnahmen einleiten, wie z. B. einen Mahnbescheid online beantragen bzw. Klage erheben. 9.1 Voraussetzungen für einen gerichtlichen Mahnbescheid Praktische Voraussetzungen für die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids[1] si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 8 Mahnschreiben

3 Mahnstufen sind (leider) immer noch üblich, bevor härtere Maßnahmen ergriffen werden. Dies ist jedem bekannt und daher sind diese Maßnahmen meist auch erfolglos: Unwillige Zahler reagieren auf die ersten beiden Mahnungen erst einmal nicht, denn sie wissen, dass noch eine 3. folgt. Manche Schuldner glauben sogar das Recht zu haben, auf 3 Mahnungen warten zu dürfen, bevor es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / Zusammenfassung

Begriff Die Mahnung ist eine bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Viele Kunden verzögern ihre Zahlung weit über die eingeräumten Zahlungsziele und verschaffen sich auf diese Weise einen günstigen Kredit. Daher kommt kein Unternehmen ohne Mahnung aus. Zu beachten ist, dass trotz außergerichtlicher Mah...mehr