Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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Umsatzsteuer in Ungarn / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Nicht in Ungarn oder der EU ansässige Unternehmer müssen in Ungarn einen Steuervertreter bestellen, bevor sie in Ungarn Umsätze tätigen, bei denen die MwSt nach ungarischem Recht nicht vom Vertragspartner geschuldet wird (reverse-charge). Die Umsätze, für die ein Steuervertreter in Ungarn erforderlich ist, sind die gleichen wie die, die eine ... mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Spanien / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Steuerpflichtige, die nicht in der EU oder in einem Staat ansässig sind, mit dem ein den EG-Vorschriften vergleichbares Abkommen zur gegenseitigen Amtshilfe besteht, müssen einen Steuervertreter bestellen. Das gilt nicht für Unternehmer, die auf den kanarischen Inseln oder in Ceuta bzw. Melilla ansässig sind. Unternehmer, die nicht in der EU ... mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Polen / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Befindet sich der Sitz oder der feste Ort der Gewerbeausübung oder der feste Wohnsitz des ausländischen Unternehmers nicht auf dem Staatsgebiet Polens, muss der Unternehmer, der dazu verpflichtet ist, sich als aktiver Mehrwertsteuerzahler registrieren zu lassen, einen Steuervertreter bestellen. Eine derartige Pflicht besteht nicht bei auslän... mehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Ist der Unternehmer in einem Drittstaat ansässig oder niedergelassen, hat er der für die Steuereinziehung zuständigen Behörde einen in Frankreich ansässigen Vertreter zu benennen, der sich verpflichtet, die Formalitäten zu erledigen und die Steuer an seiner Stelle abzuführen (Artikel 289A des Allgemeinen Steuerkodex - CGI -). Ein Steuervertr... mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Der amtliche Vordruck 036, der bei den Finanzämtern oder Regionalstellen der A.E.A.T. erhältlich ist oder von der Website der A.E.A.T. heruntergeladen werden kann, ist ordnungsgemäß unterzeichnet einzureichen. Natürliche oder juristische Personen, die über keinen Wohnsitz bzw. keine Niederlassung im MwSt-Gebiet verfügen, müssen das Formular 036 bei den für den steuerlichen S... mehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Die Steuernummer (für die Mehrwertsteuer und direkte Steuern) wird ausgestellt, nachdem der Steuerpflichtige eine Erklärung über die Aufnahme seiner Tätigkeit abgegeben hat. Diese Erklärung muss vor dem ersten Umsatz abgegeben werden. Ist ein ausländischer Unternehmer in Griechenland rechtmäßig niedergelassen, wird er wie ein inländischer Steuerpflichtiger behandelt. Ein nic... mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Steuerpflichtige, deren Unternehmenssitz nicht in Ungarn liegt und die dort weder eine feste Niederlassung noch eine Betriebsstätte haben und die wegen des Verkaufs von Gegenständen oder Dienstleistungen in Ungarn MwSt zahlen müssen, können nach dem MwSt-Gesetz einen Steuervertreter bestellen. Der Steuerpflichtige darf nur über einen einzigen Steuervertreter verfügen. Ist ein... mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Das Verfahren richtet sich nach den Einzelumständen des Unternehmens in Frankreich. Wenn eine feste Niederlassung in Frankreich besteht, muss das Unternehmen sich an ein zuständiges Centre de Formalités des Entreprises - CFE - (Chambre de commerce et d'industrie (Handels- und Industriekammer), Handwerkskammer oder Registrierungsabteilung des Handelsgerichts - je nach Art der... mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MwSt-Nummer

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer, der auf dem Gebiet Polens mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, verpflichtet, sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren zu lassen, sofern der daraus resultierende Umsatz den Betrag von (ab 1.1.2024) 9.218.000 PLN (ca. 2 Mio. EUR) übersteigt. Für Vermittler und Kommissionäre beträgt die Umsatzgrenze 207.000 PLN (ca. 45.000 EUR). Be... mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Jeder Steuerpflichtige, der in Spanien (Festland und Balearische Inseln) Umsätze bewirkt, muss sich steuerlich registrieren lassen. Die Eintragung im Steuerregister erfolgt nach Einreichung einer Erklärung (Formblatt 036) unter Angabe der Mehrwertsteuerregelung, die für den Betreffenden gelten soll. Für ausländische Unternehmer gilt dabei folgende Regelung: Ausländische Unter... mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der Steuervertreter ist zur uneingeschränkten Vertretung des Steuerpflichtigen berechtigt. Er hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der von ihm vertretene ausländische Unternehmer. Übernahme und Beendigung der Steuervertretung für einen ausländischen Unternehmer sind der zuständigen Steuerbehörde unter Angabe von Namen, Anschrift usw. innerhalb von 15 Tagen zu melden. Di... mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Nach Artikel 2 der Rechnungstellungsverordnung gilt Folgendes: Unternehmer und freiberuflich Tätige sind verpflichtet, für die in Ausübung ihrer Tätigkeit erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich der nicht MwSt-Pflichtigen oder steuerbefreiten, eine Rechnung mit Kopie in der in der Verordnung geregelten Weise und nur mit den dort vorgesehenen Ausnahmen... mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Befindet sich der Sitz oder der feste Ort der Gewerbeausübung oder der feste Wohnsitz des ausländischen Unternehmers nicht auf dem Staatsgebiet Polens, muss der Unternehmer, der dazu verpflichtet ist, sich als aktiver Mehrwertsteuerzahler registrieren zu lassen, einen Steuervertreter bestellen. Eine derartige Pflicht besteht nicht bei ausländischen Unternehmern, deren Sitz, ... mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Steuerzeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Monatliche Voranmeldungen sind von Unternehmern abzugeben, die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von mehr als 6.010.121 EUR hatten; zur Rückforderung von am Ende des jeweiligen Steuerzeitraums sich ergebenden Steuerguthaben (Vorsteuerüberhänge) berechtigt sind. Bisher waren die Mehrwertsteuererklärungen nach d... mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle ausländischen Unternehmer müssen in Ungarn für MwSt-Zwecke registriert werden, wenn sie in Ungarn Umsätze tätigen. Sie müssen dann in Ungarn MwSt zahlen und haben das Recht auf Vorsteuerabzug. Bei innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen an Steuerpflichtige, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, muss eine MwSt-Nummer erteilt werden, wenn der Nettobetrag... mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 13 Gesplittete Bezahlung einer Rechnung

Seit 1.7.2018 war es Unternehmern, die Rechnungen über ihre Eingangsumsätze erhalten, ermöglicht, den Rechnungsbetrag gesplittet zu bezahlen (Option). Der Umsatzsteuerbetrag kann auf ein spezifisches, vom leistenden Unternehmer einzurichtendes Bankkonto überwiesen werden, während der Nettobetrag auf das Standardkonto des leistenden Unternehmers überwiesen wird (die Banken si... mehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Bei Nichtbestellung eines Steuervertreters ist die Mehrwertsteuer durch den griechischen Leistungsempfänger zu entrichten. Der ausländische Unternehmer muss aber bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen immer Bußgelder bezahlen. Ein nicht in Griechenland niedergelassener Unternehmer kann rechtlich keine mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze bewirken. Dies bedeutet, dass er nebe... mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Allgemeine Informationen zur Rechnungserteilung wurden im Offiziellen Bulletin des Impôts 3 CA Nr. 136 v. 7.8.2003 veröffentlicht. Alle Unternehmer müssen eine Rechnung ausstellen, wenn sie Umsätze an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person ausführen. Eine Rechnung muss u. a. auch ausgestellt werden durch Personen, die gelegentlich die Lieferung eines Neufahrz... mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Unter die so genannte Ausgleichsabgabenregelung (régimen especial del recargo de equivalencia) fallen Einzelhändler (natürliche Personen oder juristische Personen, die nach einer besonderen Einkommensteuerregelung veranlagt werden), die Gegenstände oder Erzeugnisse jeder Art, die nicht besonders von der Regelung ausgenommen sind, verkaufen. Die von dieser Regelung erfassten ... mehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Die Bestellung des Steuervertreters wird mit Hilfe einer Vollmacht vorgenommen, die vom Unternehmer unterschrieben und beim örtlichen Finanzamt zusammen mit der Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen ist. Dieses Dokument muss vom griechischen Konsulat des Landes, in dem der Unternehmer niedergelassen ist, beglaubigt sein. mehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 5.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Mehrwertsteuererklärungen hat jeder Gewerbetreibende abzugeben, der steuerpflichtige Lieferungen oder Dienstleistungen bewirkt; innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt. Keine Mehrwertsteuererklärung abzugeben haben Kleinunternehmen, deren Jahresumsatz weniger als 10.000 EUR bei Lieferungen und 5.000 EUR bei Dienstleistungen beträgt. Ein Unternehmer, der sich rückwirkend für MwSt-Zwec... mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

In diesem Fall können MwSt, Zinsen und Geldbußen nur bei dem ausländischen Unternehmer beigetrieben werden. mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Steuerpflichtige, die nicht in der EU oder in einem Staat ansässig sind, mit dem ein den EG-Vorschriften vergleichbares Abkommen zur gegenseitigen Amtshilfe besteht, müssen einen Steuervertreter bestellen. Das gilt nicht für Unternehmer, die auf den kanarischen Inseln oder in Ceuta bzw. Melilla ansässig sind. Unternehmer, die nicht in der EU ansässig sind und Anträge auf Rück... mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 4.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Pflichten zur Rechnungsstellung werden in Art. 106-108 des Mehrwertsteuergesetzes vom 11.3.2004 (Gesetzblatt Nr. 54, Pos. 535 mit Änderungen) sowie in § 9-27 der Verordnung des Finanzministers vom 25.5.2005 über die Rückerstattung der Steuer an bestimmte Steuerzahler, die Steuerrückerstattung im Rahmen eines Vorschusses, die Ausstellung von Rechnungen, die Art ihrer Aufb... mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Die Sonderregelung für Landwirte befreit diese generell von den steuerlichen Aufzeichnungs-, Veranlagungs- und Erklärungspflichten sowie von der Pflicht zur Abführung der Steuer. Ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig. Landwirte, die Tauschhandel betreiben, müssen bei innergemeinschaftlichen Erwerben im Wert von über 10 000 EUR MwSt zahlen. Unternehmer mit einem Jahresumsatz ... mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ist der Unternehmer in einem Drittstaat ansässig oder niedergelassen, hat er der für die Steuereinziehung zuständigen Behörde einen in Frankreich ansässigen Vertreter zu benennen, der sich verpflichtet, die Formalitäten zu erledigen und die Steuer an seiner Stelle abzuführen (Artikel 289A des Allgemeinen Steuerkodex - CGI -). Ein Steuervertreter muss auch dann bestellt werde... mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Zu den Verpflichtungen eines Steuervertreters zählen seine eigenen Verpflichtungen sowie die Verpflichtungen der von ihm vertretenen Person (Bescheinigung der Niederlassung, Buchführung, Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen und Entrichtung der Steuer). Die Steuervertreter besitzen die gleichen Rechte wie die übrigen Unternehmer. mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt, versendet und aufbewahrt werden – unter der Voraussetzung, dass die Echtheit ihrer Herkunft und die Unversehrtheit ihres Inhalts durch eine sichere elektronische Signatur im Sinne von Art. 3 Punkt 2 des Gesetzes vom 18.9.2001 über die elektronische Signatur (Gesetzblatt Nr. 130, Pos. 1450, mit späteren Änderungen), die mit... mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Grundsätzlich muss jeder für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmer vierteljährlich (in einigen Fällen auch monatlich) eine Mehrwertsteuererklärung abgeben, gleichgültig, ob er in dem betreffenden Quartal (oder Monat) Umsätze bewirkt hat oder nicht. Personen, die nur vorsteuerschädliche steuerfreie Umsätze bewirken, müssen keine Erklärungen abzugeben. Darüber hinaus m... mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Abhängig von dem jeweiligen Besteuerungsverfahren sind die Erklärungen monatlich, vierteljährlich oder einmal jährlich einzureichen. Unternehmer, die pauschal veranlagt werden (vgl. Tz. 6.3) und Kleinunternehmer, die zur Steuerzahlung optiert haben, geben eine jährliche Erklärung (Formular CA12/CA12E) ab (spätestens am 30. April bei Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse zum... mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 9.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Unternehmer, die Umsätze an Endverbraucher zu unterschiedlichen Steuersätzen ausführen oder sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze gegenüber Endverbrauchern tätigen, sind nicht verpflichtet, die Verkaufsaufzeichnungen durch den Gebrauch von Registrierkassen zu führen. Sie können den Verkauf durch Vergleichsrechnungen in Bezug auf die Einkäufe im jeweiligen Mona... mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Steuerpflichtigen, die in Frankreich MwSt und gleichgestellte Steuern schulden, müssen für MwSt-Zwecke registriert sein. Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort direkt oder über eine Betriebsstätte Lieferungen von Gegenständen tätigen oder Dienstleistungen erbringen, für die sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig ... mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Über die Freibetragsregelungen (vgl. Tz. 2.6) hinaus gibt es eine Pauschalbesteuerung (vereinfachte Besteuerung) für kleine und mittlere Unternehmen, wenn der Jahresumsatz - ohne Steuer - zwischen 81.500 EUR und 777.000 EUR bei Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, Handelswaren zu verkaufen oder Lebensmittel, die zur Mitnahme bestimmt sind oder an Ort und Stelle ko... mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in Ungarn oder der EU ansässige Unternehmer müssen in Ungarn einen Steuervertreter bestellen, bevor sie in Ungarn Umsätze tätigen, bei denen die MwSt nach ungarischem Recht nicht vom Vertragspartner geschuldet wird (reverse-charge). Die Umsätze, für die ein Steuervertreter in Ungarn erforderlich ist, sind die gleichen wie die, die eine Registrierung für MwSt-Zwecke in U... mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägige Regelungen sind enthalten in: Gesetz Nr. LXXIV von 1992 über die Mehrwertsteuer; die Verordnung Nr. 20/2004 (IV.21.) PM des Finanzministeriums über die elektronische Rechnungstellung; Verordnung Nr. 24/1995 (XI.22.) PM des Finanzministeriums über die steuerliche Kennzeichnung von Rechnungen, vereinfachten Rechnungen und Empfangsquittungen sowie über die Verwend... mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

EU-Unternehmer, die nicht in Frankreich ansässig sind, können sich für nähere Informationen an folgende Stelle wenden: Service des impôts des entreprises étrangères (SIE) 10 Rue du Centre 93 465 Noisy-Le-Grand Cedex Tel.: (+33 1) 72 95 20 31 Mail: sie.entreprises-etrangeres@dgi.finances.gouv.fr Nähere Informationen über das französische Mehrwertsteuersystem (aktuelle Gesetzgebung,... mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 3.5 Sicherheitsgarantien

Garantien werden nach spanischem Recht nicht verlangt. mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

In Spanien sind sowohl innergemeinschaftliche Erwerbe als auch Lieferungen aufzuführen. Es sind jeweils folgende Angaben erforderlich: MWSt-Nummer sowie Vor- und Nachname oder Firmenname des Unternehmers aus einem anderen Mitgliedstaat; Besteuerungsgrundlage für den Umsatz; bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ggf. Angaben, ob die Gegenstände im Rahmen eines Dreieckgeschäfts... mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

In Frankreich ist eine monatliche Warenverkehrserklärung abzugeben, die steuerlichen und statistischen Zwecken dient. Die Erklärung kann auch von Dritten (Buchprüfern, Zollagenten, Durchfuhrspediteuren usw.) im Namen des Unternehmers eingereicht werden und nur gelegentliche Geschäfte betreffen. Diese nehmen dann selbst die erforderlichen Zusammenfassungen und Vergleiche vor. mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der den Behörden vorgeschlagene Steuervertreter muss folgende Voraussetzungen erfüllen: rechtsfähige Gesellschaft mit einem Mindestkapital von 50 Mio. HUF oder einer Bankbürgschaft über diesen Betrag; in Ungarn ansässig und registriert; keine Steuerschulden; Einverständnis mit der Vertretung des betreffenden Steuerpflichtigen. mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte zum spanischen Mehrwertsteuersystem: Agencia Tributaria Internet: https://sede.agenciatributaria.gob.es Tel. (0034.1) 91 290 13 40 oder 901 200 351 mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Jede natürliche oder juristische Person, die i.S. des Umsatzsteuerrechts in Spanien ansässig ist, kann als Steuervertreter benannt werden. Der Steuervertreter ist zu benennen, bevor steuerpflichtige Umsätze bewirkt werden. mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Als Vertreter des ausländischen Steuerpflichtigen ist er Gesamtschuldner. mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Wird kein Steuervertreter bestellt, so gilt dies nach spanischem Recht als leichtes Steuervergehen. mehr