Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Gesetzliche Sollvorschrift (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 11 Der Gesetzgeber gibt mit der Sollvorschrift, dass die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt werden sollen, in § 299 Abs. 2 Satz 1 HGB seine Idealvorstellung an. Ein Abweichen von dieser Sollvorschrift ist an keine einschränkenden Voraussetzungen gebunden und bedarf mangels gesetzlicher Vorschr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Übereinstimmende Verbundenheit nach AktG und HGB

Rz. 33 Stellt man einen Vergleich an, unter welchen Bedingungen die Verbundenheitstatbestände nach Aktien- und Handelsrecht zu einem gleichen Ergebnis führen, so ist es erforderlich, die Maßstäbe einer Verbundenheit nach §§ 16–19 AktG mit den Verbundenheitskriterien des § 290 HGB zu vergleichen. § 16 AktG geht bei in Mehrheitsbesitz stehenden Unt und bei mit Mehrheit beteili...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Unterlagen mit einer Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren

Rz. 15 Handelsbriefe sind Schriftstücke, die die Vorbereitung, den Abschluss und die Durchführung eines Handelsgeschäfts betreffen (§ 257 Abs. 2 HGB). Die Aufbewahrungspflicht empfangener Handelsbriefe richtet sich nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB, die der abgesandten Handelsbriefe (Kopien) nach § 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Über telefonische rechtsgeschäftliche Erklärungen gefertigte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können zwecks Orientierung Rahmenwerke genutzt werden, von denen in der Praxis za...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Sachverständiger Dritter

Rz. 41 Die Bücher müssen nach § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein. Das Gesetz bestimmt nicht, welches Maß an Sachkunde erforderlich ist, um sachverständiger Dritter zu sein. Ausreichende Sachkunde erfordert, die Technik der Buchführung zu beherrschen, Bilanzen vollständig lesen und beurteilen zu können. Als sachkundige Personen sin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Lifo-Verfahren ("Stapel-Prinzip")

Rz. 25 Beim Lifo-Verfahren ("last in – first out") wird angenommen, dass "die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind" (§ 256 Satz 1 HGB); damit wird unterstellt, dass sich der Lagerbestand am Ende der Periode aus den ältesten Zugängen (inkl. Anfangsbestand) zusammensetzt und die neuesten Zugänge als verbrauc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Mutter- oder Tochterunternehmen

Rz. 37 Ein TU i. S. d. § 290 Abs. 1 HGB liegt vor, wenn es unter dem unmittelbaren oder mittelbaren beherrschenden Einfluss eines anderen Unt (MU) steht (§ 290 Rz 19 ff.). Die vormals in § 290 Abs. 1 HGB aF genannte Konstruktion der einheitlichen Leitung mit den dazugehörigen Indizien wurde durch das BilMoG ersatzlos gestrichen. Rz. 38 Gem. § 290 Abs. 2 HGB ist von einer solc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.2 Sonstige Wertpapiere (Abs. 2 A. III. 2.)

Rz. 93 Als sonstige Wertpapiere werden alle verbrieften Wertpapiere ausgewiesen, die der kurzfristigen Geldanlage von flüssigen Mitteln dienen und keine Anteile an verbundenen Unt darstellen. Hierzu zählen z. B. Aktien, Pfandbriefe, Industrieobligationen oder öffentliche Anleihen. Wertpapiere werden immer dann unter diesem Posten ausgewiesen, wenn ein speziellerer Posten nic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.5 Übergang von der Vollkonsolidierung zur Equity-Methode

Rz. 123 Der Übergang von der VollKons auf die Equity-Methode stellt sich aus der Sicht des Konzerns unter Berücksichtigung der Einzelveräußerungsfiktion als Abgang einzelner VG und Schulden des TU dar. Wird der Übergang – was regelmäßig der Fall sein dürfte – durch eine Anteilsveräußerung ausgelöst, ist der auf das MU entfallende Veräußerungserlös aufzuteilen. Das auf die ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils (Abs. 5)

Rz. 95 Neben der Versagung aufgrund von Einwendungen kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass der Bestätigungsvermerk versagt werden muss, da nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Prüfungsurteil abzugeben. In diesem Fall der Versagung aufgrund eines Prüfungshemmnisses werden die Ausw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Befreiungsvoraussetzungen

Rz. 104 § 264 Abs. 3 HGB enthält neben der ab dem Gj. 2021 erfolgten Klarstellung bez. des Verbots der Nutzung von kapitalmarktorientierten Unternehmen sechs kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen für die Befreiung: Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses und Einbezug in den Konzernabschluss eines MU mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts ergibt sich aus § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Demnach ist ein Konzernlagebericht innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Stichtag für das vergangene Konzern-Gj zu erstellen. Die Frist verringert sich bei kapitalmarktorientierten Unt, die nicht die Erleichterung nach § 327a HGB nutzen können, gem. § 325 Abs. 4 Satz 1 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3 Grundsätzlichkeitscharakter der Einbeziehungspflicht

Rz. 40 Entsprechend der Formulierung in § 271 Abs. 2 Hs. 2 HGB a. F. ist die Tatsache, dass TU nach der Regelung des § 296 HGB wahlweise nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, für die Annahme eines "verbundenen Unt" ausdrücklich unschädlich.[1] Insoweit ist allein maßgeblich, dass eine grundsätzliche Pflicht zur Einbeziehung überhaupt besteht. Soweit die übrigen Kr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Allgemeines

Rz. 77 Ein Pflichtbestandteil im Konzernanhang sind Angaben und Erläuterungen zu in den KonsKreis einbezogenen Unt und sonstige Beteiligungsbeziehungen. Üblicherweise erfolgt dies in Form von Aufstellungen oder Listen der zum Konzern gehörenden Unt. Diese Anhangangabe ist unabhängig von Veränderungen im KonsKreis vorzunehmen. Ebenso ist die quotale Höhe des Anteils unerhebli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts bzw. auf einen sonstigen Sachverhalt (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 105 Die in § 322 Abs. 2 Satz 2 HGB enthaltene Anforderung nach einer allgemein verständlichen und problemorientierten Beurteilung wird ergänzt durch Abs. 3 Satz 2, wonach der Abschlussprüfer zusätzliche Hinweise auf Umstände aufnehmen kann, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte. Mit diesen Regelungen wollte der Gesetzgeber dem Abschlussprüfer die Abkehr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Vollständigkeit (Abs. 2)

Rz. 15 Die Buchführung muss vollständig sein; es gilt der Grundsatz "kein Beleg ohne Buchung", also die Verpflichtung zur lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle.[1] An die erfassten Geschäftsvorfälle knüpfen dann die Aufbewahrungsvorschriften der §§ 257f. HGB an (§ 257 Rz 10). Praxis-Beispiel Der Kfm. betreibt eine Gaststätte. Einen Teil der Umsätze bucht er ein, den R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Recht zur Vernichtung nach Fristablauf

Rz. 35 Ist die Aufbewahrungsfrist abgelaufen, können die Unterlagen grds. vernichtet werden, ohne dass hieraus nachteilige Konsequenzen (weder handels- noch steuerrechtlich) resultieren. Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf § 257 HGB bzw. § 147 AO. Sofern nach anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrung geboten ist oder die Fristen anders berechnet werden, verbleibt es hi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.10 Ansprüche aus Gewinnabführungsverträgen

Rz. 131 Den Realisationszeitpunkt im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Gewinnabführungsverträgen markiert der Tag der Feststellung des Jahresabschlusses des abführungspflichtigen Unt. Sofern die Abschlussstichtage des abführenden und des berechtigten Unt identisch sind oder der des berechtigten Unt nach jenem des abführenden Unt liegt, soll dann auch nichts gegen eine Realisat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Antragsfrist

Rz. 59 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit dem Tag der Wahl des AP zu stellen. Es handelt sich um eine zwingende Ausschlussfrist. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Antragstellung nicht mehr möglich.[1] Die Antragsfrist verschiebt sich entsprechend, wenn ein Befangenheitsgrund erst nach der Wahl bekannt wird oder erst nach der Wahl eintritt.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Leerposten (Abs. 8)

Rz. 29 In der Bilanz und GuV müssen Leerposten für das ablaufende Gj nur ausgewiesen werden, wenn "im vorhergehenden Gj unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde" (§ 265 Abs. 8 HGB). Ansonsten besteht ein Wahlrecht, den Leerposten weiterzuführen oder diesen entgegen dem Stetigkeitsgrundsatz im folgenden Jahr wegzulassen. Die Regelung ist auf Anhangangaben im Fall von ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Verkürzung des Anhangs

Rz. 15 § 327 Satz 2 Nr. 2 HGB gewährt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG und ihnen gleichgestellten PersG die Möglichkeit, zu Veröffentlichungszwecken auf einige Anhangangaben zu verzichten. Rz. 16 Werden Aufstellungserleichterungen erst im Rahmen der Offenlegung in Anspruch genommen, empfiehlt sich der Ausweis dieser in einem gesonderten Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Rückstellungen

Rz. 117 Das HGB enthält zum Ansatz von Rückstellungen eine Spezialvorschrift in § 249 HGB. Auf die dortigen Ausführungen wird hier verwiesen (§ 249 Rz 7 ff.). Zum Ausweis ist anzumerken, dass Ekfl. und Nicht-KapCoGes zumindest den gesonderten Ausweis der Pensionsrückstellungen vorzunehmen haben, soweit es sich um wesentliche Beträge handelt, da diesen wegen ihres langfristig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 46 Von dem Aktivierungsverbot werden nicht nur zugelassene Versicherungsunternehmen (§ 341 HGB) erfasst, sondern auch sonstige Personenunternehmen, die Versicherungsverträge abschließen.[1] Von dem Aktivierungsverbot unberührt bleibt das sog. Zillmer-Verfahren, das keine Aktivierung von Abschlusskosten, sondern eine Kürzung der Zuweisung zur Deckungsrückstellung betrifft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.4 Befreiung von der Zahlungsberichterstattung

Rz. 134 Gem. § 341s Abs. 2 HGB entfällt die Erstellungspflicht, sofern eine Einbeziehung in einen Konzernzahlungsbericht unter den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erfolgt. In diesem Fall hat die KapG im Anhang anzugeben, bei welchem Unternehmen sie einbezogen und wo dieser Zahlungsbericht erhältlich ist. Gleiches gilt nach § 341s Abs. 3 HGB bei der Erstellung und Off...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Erweiterte Offenlegung

Rz. 6 Das Gericht würdigt die streitpunktbezogenen Inhalte der Handelsbücher für seine Einschätzung der ergangenen Tatsachenbehauptungen und Einwände frei (freie Beweiswürdigung i. S. d. § 286 ZPO). Zur Beurteilung ihres Beweiswerts kann das Gericht nach § 259 Satz 2 HGB die Ordnungsmäßigkeit der Handelsbücher eines vorlagepflichtigen Kaufmanns prüfen. Dazu kann es die Hande...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendbare Vorschriften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die für den Jahresabschluss geltenden Prüfungsvorschriften auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden sind. Anwendbar für den IFRS-Einzelabschluss sind somit folgende Vorschriften des HGB:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Abschlussprüfung (Satz 1)

Rz. 9 Der durch das AReG neu geschaffene § 317 Abs. 3a HGB trug dem Umstand Rechnung, dass ab dem 17.6.2016 für Abschlussprüfungen bei Unt, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d, aber keine Kreditinstitute oder VersicherungsUnt sind, die unmittelbar geltende EU-Verordnung für spezifische Anforderungen bei Unt von öffentlichem Interesse[1] anzuwenden war. Die Vorschrift ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entspricht der eigentlichen Standardisierungsfunktion des privaten Rechnungslegungsgremiums. Durch sie erhält das DRSC die Berechtigung, national und international als Standardsetzer aufzutreten.[1] Rz. 17 Die Beschränkung der Standardisierungsfunktion auf das Feld der Konzern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Inventurplanung

Rz. 23 Der Kfm. muss die Inventur planen. Diese Planung hält er in einer Inventurrichtlinie fest. Sie enthält grundlegenden Regelungen zur Inventur.[1] Erfordernis und Umfang einer Inventurrichtlinie ist abhängig von der Größe des Unt, dem Umfang der Bestände und deren Bedeutung für den Jahresabschluss. Die Inventurrichtlinie muss bspw. enthalten: Inventurorte, Inventurzeitpun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Zeitpunkt der Wahl

Rz. 16 Die Wahl des AP soll jeweils vor Ablauf des Gj, auf das sich die Prüfungstätigkeit des AP erstreckt, erfolgen (§ 318 Abs. 1 Satz 3 HGB). AP können nur für ein Gj bestellt werden: Das in § 318 Abs. 1 Satz 3 HGB verwendete Wort "jeweils" bedeutet, dass ein AP jedes Jahr neu gewählt und immer nur für die Prüfung des jeweiligen Abschlusses bestellt werden darf.[1] Eine ni...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.1 Nachtragsprüfungen

Rz. 164 Werden der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach Erteilung des Bestätigungsvermerks geändert, erfolgt gem. § 316 Abs. 3 HGB eine erneute Prüfung, soweit es die Änderung erfordert (§ 316 Rz 38). Die Nachtragsprüfung kann nur durch den bestellten Abschlussprüfer erfolgen (§ 316 Rz 44), bei Wegfall des bestellten Absc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtfinanzieller...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ansatzvoraussetzungen

Rz. 23 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist für am Abschlussstichtag bestehende Außenverpflichtungen des Bilanzierenden anzusetzen, bei denen das Bestehen und/oder die Höhe der Verpflichtung ungewiss ist.[1] 2.1.1 Außenverpflichtung 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 24 Die Verpflichtung muss ggü. einem Dritten bestehen. Reine Innenverpflichtungen, die sich der Bilanzierend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Einhaltung der GoB

Rz. 7 Das mathematisch-statistische Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Vorschrift hat klarstellenden Charakter, da der Einsatz ordnungswidriger Verfahren ohnehin unzulässig ist. Rz. 8 Zu den Anforderungen an ein Inventurverfahren betreffend Einhaltung der GoB siehe § 240 Rz 9 ff. Rz. 9 Die Anwendung von Stichprobenverfahren ist kein Ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 42 Unter Aufwendungen für die Gründung eines Unt sind solche Aufwendungen zu verstehen, die für das rechtliche Entstehen des Unt erforderlich sind. Unter das Ansatzverbot fallen somit insb. folgende Aufwendungen:[1] Notar- und Gerichtsgebühren, Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung, Genehmigungskosten, Aufwendungen für eine Gründungsprüfung, Gutachterkosten für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.5 Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Abschlusses

Rz. 47 Bei Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), ist der Abschlussprüfer verpflichtet, eine Beschreibung der bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, die auch als besonders wichtige Prüfungssachverhalte (international: KAM = Key Audit Matters) bezeichnet werden, im Bestätigungsvermerk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Gleichwertiger Aussagewert wie eine körperliche Bestandsaufnahme

Rz. 14 Die Forderung nach einem gleichwertigen Aussagewert wie die körperliche Bestandsaufnahme wird auch als Grundsatz der Aussageäquivalenz bezeichnet.[1] Rz. 15 Die Forderung nach einem gleichwertigen Aussagewert steht in engem Zusammenhang mit der Forderung nach Einhaltung der GoB. Diese Anforderung hat klarstellenden Charakter, da eine Methode mit nicht gleichwertigem Au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das Berufsausbildungsverhäl... / 2 Pflichten des Auszubildenden

Im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses hat sich der Auszubildende zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.[1] Er ist insbesondere verpflichtet, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen.[2] Darüber hinaus muss er sich nach besten Kräften bemühen, auch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Gewährleistungen für eigene Leistungen

Rz. 25 Gewährleistungen für eigene Leistungen des Kfm. können unselbstständige Garantien sein, z. B. Zusicherungen bestimmter Eigenschaften des Gegenstands von Lieferungen oder Leistungen. Es handelt sich hierbei um unselbstständige Elemente eines Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrags, die aber nur vermerkpflichtig sind, wenn die gewährte Garantie über gewöhnliche Ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Rechtsfolgen des § 271 HGB

Rz. 50 Die definitorischen Inhalte führen dazu, dass bei Erfüllung der Kriterien ein entsprechender Ausweis von Anteilen und weiteren Beziehungen zu den jeweiligen Unt innerhalb der Bilanz, der GuV oder des Anhangs gesondert zu erfolgen hat (Rz 4). Darüber hinaus ist die Rangfolge der Zuordnung zu beachten. Der Ausweis als verbundenes Unt ist angesichts der höheren Verbindung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbole (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Die Verwendung von Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbolen ist grds. zulässig;[1] soweit diese allgemein verständlich sind, unterliegt deren Anwendung keinen Einschränkungen. Soweit diese nicht allgemein verständlich sind, ist ein Abkürzungsverzeichnis anzulegen. Dieses unterliegt dann als Teil der Buchführung den Aufbewahrungs- und Beweissicherungsvorschriften ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.1 Soziale Abgaben

Rz. 110 Als soziale Abgaben sind v. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft), Beiträge an die BG und Umlagen für Insolvenzgeld, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, auszuweisen. Nicht unter Posten Nr. 6b, sondern Nr. 6a sind vom Arbeitgeber aufgrund ...mehr