Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Keine nachträgliche "Rettung" vom Untergang bedrohter Verlustvorträge, Zinsvorträge usw durch eine steuerlich rückbezogene Umwandlung (§ 2 Abs 4 UmwStG)

7.1 Allgemeines Tz. 90 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 4 UmwStG hängt inhaltlich mit § 8c Abs 1 KStG sowie mit § 4h EStG iVm § 8a KStG zusammen. Die Vorschrift soll verhindern, dass ein wg § 8c Abs 1 KStG vom Untergang bedrohter Verlustvortrag usw sowie ein wg § 4h EStG iVm § 8a KStG vom Untergang bedrohter Zins- und/oder EBITDA-Vortrag durch den stlichen Rückbezug eines U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Anwendung der Grundsätze von H 14.7 KStH 2022 im Verhältnis zu welchem Organträger beim Wechsel bzw bei Umwandlung des Organträgers und bei Beendigung der Organschaft?

Tz. 824 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 H 14.7 KStH 2022 regelt, dass das Einkommen der OG dem OT in dem VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es ohne Bestehen einer Organschaft selbst hätte besteuern müssen. Was in den KStH jedoch fehlt, ist eine Regelung, die besagt, welchem OT im Fall des OT-Wechsels das Organeinkommen zuzurechnen ist. Beispiel 1: Umwandlung des OT Nach H 14.7 KStH...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Gegenbeweis, wenn die Verlustverrechnung kein Haupt- oder Nebenzweck der Umwandlung war (§ 2 Abs 5 S 6 UmwStG)

Tz. 148 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für den Fall, dass die Verrechnung negativer Eink nachweislich kein (Haupt- oder Neben-)Zweck der Umw war, enthält § 2 Abs 5 S 6 UmwStG eine Escape-Klausel. Der Gesetzgeber will mit der Escapeklausel sicherstellen, dass der Vereinfachungseffekt der Rückwirkung weitgehend erhalten bleibt und nur offensichtlich missbräuchliche Gestaltungen be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Rückwirkende Umwandlung auf eine am steuerlichen Übertragungsstichtag noch nicht existierende Übernehmerin

Tz. 37 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gesellschaftsrechtlich ist eine Umw nur auf einen am Übertragungsstichtag bereits existierenden Rechtsträger möglich. Davon unberührt bleibt die stliche Zuordnung der Erfolgswirkungen von Geschäftsvorfällen, die seit dem Übertragungsstichtag angefallen sind (s Ulrich/Böhle, GmbHR 2006, 644). Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.11) setzen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bei grenzüberschreitender Umwandlung ggf keine Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags (§ 2 Abs 3 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem Abs 3 des § 2 UmwStG sind dessen Abs 1 und 2, die den stlichen Rückbezug einer Umw regeln, nicht anzuwenden, "soweit Eink auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs 1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden". Bei einer grenzüberschreitenden Umw besteht idR kein Gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Zum Umfang der Rückwirkungsfiktion bei Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 2 UmwStG gilt die in § 2 Abs 1 S 1 UmwStG geregelte Rückwirkungsfiktion bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges auch für das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges (dazu im Einzelnen s Tz 68 ff). Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wenn Vermögen der übertrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerliche Rückwirkung bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft (§ 2 Abs 2 UmwStG)

Tz. 68 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 1 UmwStG, der die stliche Rückwirkung regelt, spricht nur die übertragende Kö sowie den übernehmenden Rechtsträger an, also nicht auch die Gesellschafter der Überträgerin. Diese Rechtslage gilt für die Verschmelzung und Spaltung von Kö auf Kö. Für Gesellschafter einer übernehmenden Kö findet sich in § 2 UmwStG keine Aussage, dh für di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage bei Umwandlungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umw – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, FS Widmann, 2000, 287; Jehke, Umstrukturierungen und stlicher Gestaltungsmissbrauch, DStR 2012, 677; Pyszka, Verschmelzung von Schwester-Kap-Ges: vGA durch unentgeltliche Leistungen im Rückwirkungszeitraum, DStR 2016, 2683. Tz. 52 Stand: EL 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umwandlungen auf Grund gesetzlicher Regelungen außerhalb des UmwG

Tz. 44 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Das UmwStG ist ausschl auf die in § 1 Abs 1 UmwG genannten Umw-Arten anzuwenden (s § 1 Abs 1 S 1 UmwStG). Nach § 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG finden der Zweite bis Fünfte Teil dieses Gesetzes auf eine Umw iSd § 1 Abs 2 UmwG Anwendung, soweit sie einer Umw iSd § 1 Abs 1 UmwG entspricht. Nach § 1 Abs 2 UmwG ist eine Umw iSd § 1 Abs 1 UmwG (Verschmelzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.4 Verhältnis zu den Vorschriften des UmwStG

Tz. 45 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Das UmwStG enthält keine Sonderregelung für Organschaften. Trotzdem können sich Umwandlungsvorgänge in vielfacher Hinsicht auf bestehende bzw auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirken, und zwar auf die Frage, ob nach einer Umwandlung ein GAV fortbesteht oder neu abgeschlossen werden muss, auf die Frage, ob nach einem umwandlung...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.1 Jährliche Gehaltsumwandlung aus Einmalbezug, verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse III, 2,0 Kinderfreibetrag, 9 % Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, 2 Kinder unter 25 Jahren. Der Arbeitgeber hat in 2010 eine Direktversicherung für sie abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt jährlich 1.500 EUR und soll durch Umwan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.4 Zur Abgrenzung des § 14 Abs 4 S 5 von § 14 Abs 4 S 2 KStG idF vor KöMoG

Tz. 1330 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob Umwandlungsvorgänge in einem Organkreis zur Auflösung organschaftlicher AP führen, gilt uE Folgendes (dazu auch s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 01 ff; weiter s UmwStG Anh 1 Tz 69 ff):mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.2 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Erhöhung des Vertrags aufgrund des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, 2,0 Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, 2 Kinder unter 25 Jahren. Sie hat seit 2018 eine Direktversicherung, die durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 200 EUR monatlich finanziert wird. Es wurde vereinbart, den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zur Entgeltumwandlu...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.4 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, steuerfreier Höchstbetrag, kein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin aus Niedersachsen hat ein Gehalt von 9.200 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer. Sie ist privat kranken- und pflegeversichert (Arbeitgeberzuschuss 250 EUR KV + 25 EUR PV, Basisschutz 400 EUR). Die 2026 neu abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 676 EUR monatlich finanziert. Wie ist ...mehr

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Barlohnumwandlung / 2 Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile ohne Zusätzlichkeitserfordernis

Barlohnumwandlungen in Vergütungsbestandteile für die kein gesetzliches Zusätzlichkeitserfordernis[1] besteht sind grundsätzlich zulässig. Hierzu gehören u. a. folgende Steuervergünstigungen bzw. Pauschalierungen: steuerfreie (private) Nutzung von Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten[2], unentgeltlicher oder verbilligter Erwerb von Vermögensbeteiligungen [3], steuerfr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.4 Übergangsregelung: Bildung einer ratierlich aufzulösenden Rücklage (§ 34 Abs 6e S 15 bis 20 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1250 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Ges-Geber räumt in den Fällen, in denen es zu einem sofortigen Ertrag käme den Stpfl die Möglichkeit ein, diesen Ertrag durch Einstellung in eine Rücklage zu neutralisieren. Die Rücklage ist grds in dem Jahr ihrer Bildung und in den neun folgenden Wj mit je 1/10 gewinnerhöhend aufzulösen. Bei bestimmten Vorgängen kommt es jedoch innerh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umw, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Ertragstl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Witt, Organschaft und Anrechnungsverfahren – Zur Abgrenzung der beiden Besteuerungssysteme bei Beginn und Beendigung der Organschaft, DB 1996, 1592; Preißer/Seeliger, Die organschaftliche Behandlung vorvertraglich veranlasster Mehrabführungen nach neuerer Verw-Auff, BB 1999, 393; Dötsch/Pung, Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit mit vorvertraglicher Verursachung: D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schröder, Der besondere AP in der St-Bil des OT, StBp 1975, 149, 176, StBp 1977, 25; Palitsch, Der besondere AP beim OT nach der KSt-Reform, StBp 1978, 181; Hübel, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 418; Palitsch, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 416; Tesdorpf, Die besonderen AP bei der kstlichen Organschaft, DStR 1979, 524; Braun, Tw-AfA bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines, Bilanzen

Tz. 11 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umw in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Die nach § 17 Abs 2 S 1 UmwG der Anmeldung einer Umw beizufügende Schluss-Bil kann au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG steuerfreien Institute

Tz. 2 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG in der derzeit geltenden Fassung sind die folgenden Kö st-befreit: Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Dieses Institut wurde mit Wirkung ab VZ 2024 durch Art 3 Nr 1 des Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vo...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / II. Zweck der BUZ

Rz. 154 Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr imstande ist, seinen Beruf auszuüben, soll er eine vorher vertraglich vereinbarte feste Leistung erhalten. Da die Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung – kurz BUZ – an eine Hauptversicherung, in der Regel handelt es sich um eine Renten- oder Lebensversicherung, gebunden is...mehr

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Essenmarke / 4 Gehaltsumwandlung

Wird ein Arbeitsvertrag geändert und erhält der Arbeitnehmer anstelle von Barlohn Essenmarken, so vermindert sich dadurch zwar der Barlohn in entsprechender Höhe. Durch diese Umwandlung wird jedoch aus dem Barlohn ein Sachbezug, der dann beitragspflichtig ist.[1]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zeitpunkt der Ermittlung der Eigenkapitalquote

Tz. 132 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG ist die EK-Quote auf den letzten Abschlussstichtag vor Beginn des jeweiligen Wj maßgebend. Diese Regelung hat gegenüber einer fortlaufenden Berechnung den Vorteil, dass sie einfacher ist und dem Stpfl eine gewisse Planungssicherheit vermittelt. Die EK-Quote ist somit stichtagsbezogen zu ermitteln. Das W...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Auszahlungssperrfrist

Rz. 379 Gem. § 835 Abs. 3 ZPO darf ein gepfändetes Kontoguthaben einer natürlichen Person erst nach Ablauf von vier Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger ausgezahlt werden. Dem Schuldner soll damit Gelegenheit gegeben werden, ggf. Kontoschutz durch Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto zu erlangen und somit seinen Lebensunterh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.7 Zeitpunkt der Konzernzugehörigkeit nach alter Rechtslage

Tz. 239 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Fin-Verw hat für die Prüfung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF und die Frage, ob und zu welchem Konzern ein Betrieb gehört, bisher auf die Verhältnisse am vorangegangenen Abschlussstichtag abgestellt. Das soll auch bei einem unterjährigen Erwerb oder einer unterjährigen Veräußerung von Gesellschaften gelten. Bei Neugründung einer Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Schaubild: Unterschiedliche Wirkungsweise der S 1 und 2 des § 2 Abs 4 UmwStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 92 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG soll vermeiden, dass eine Kö, deren Verlust- bzw Zinsvortrag und/oder EBITDA-Vortrag wegen eines stschädlichen Beteiligungserwerbs iSd § 8c Abs 1 KStG untergehen würde, den Verlustuntergang dadurch zu verhindern versucht, dass sie gem § 2 Abs 1 UmwStG mit stlicher Rückwirkung auf einen vor dem schädlichen Beteiligu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug

Tz. 22 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umw von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderregelung für grenzüberschreitende Umwandlungen s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Es muss sich um eine Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1, 2 UmwG von Kö oder auf Grund vergleichbarer ausl Vorschriften oder auf Grund vergleichbarer Vorschriften in VO der EU bzw um den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges iSd § 190 Abs 1 UmwG oder um einen vergleichbaren ausl Vorgang handeln. Dazu im Einzelnen s § 1 ...mehr

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Teilzeitarbeit / 2 Meldungen

Der Arbeitgeber muss Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern in der Meldung zur Sozialversicherung im Tätigkeitsschlüssel kenntlich machen. In Stelle 9 dieses Schlüssels wird die Vertragsform angegeben. Für eine Beschäftigung, die in Teilzeit ausgeübt wird, ist bei einer unbefristeten Beschäftigung der Schlüssel 2, bei einer befristeten Beschäftigung der Schlüssel 4 anzugeben. Wird ...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 6.1 Barlohn, vGA und Barlohnumwandlung

Keine Sachleistung, sondern einen Barlohnbezug stellt die Übernahme des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung dar. Die Einbeziehung in die pauschale Steuerübernahme mit 30 % ist daher nicht zulässig. Dasselbe gilt für verdeckte Gewinnausschüttungen; diese Zuwendungen sind nicht betrieblich, sondern gesellschaftsrechtlich veranlasst. Barlohnumwandlung ist unzulässig Beim P...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.1 Entgeltumwandlung von laufendem Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentgelt zunächst auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung errechnet. Dies hat der Arbeitgeber der Krankenkasse entsprechend zu bescheinigen. Außerdem bescheinigt er das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfäh...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber bescheinigt das gesamte im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt.[1] Zum erzielten Arbeitsentgelt in diesem Sinne gehört auch rechtswidrig vorenthaltenes und ggf. später nachgezahltes Arbeitsentgelt. Unberücksichtigt bleibt das nachgezahlte Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben, wenn die rückwirkende Beseitigung einer Altersteilzeitregelung v...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Insich-Berechnung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, ein Kind. Ab August 2026 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Eingezahlt werden soll der höchstmögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Beitrag i. H. v. 338 EUR monatlich. Es wurde vereinbart, das...mehr

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Barlohnumwandlung / 1 Anwendungsbereich und -zweck einer Barlohnumwandlung

In der Praxis besteht vielfach der Wunsch, regulären Arbeitslohn in steuerfreien oder pauschal zu besteuernden Arbeitslohn umzuwandeln. Mit einer solchen Vorgehensweise wird im Ergebnis erreicht, dass sich hierdurch niedrigere Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer sowie ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ergeben. Der Gesetzgeber lässt allerdings eine solche Barlohnumwand...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1 Rentenversicherung

Nach dem Tode des versicherten Ehegatten/Lebenspartners haben Witwen/Witwer bzw. überlebende Lebenspartner, die nicht wieder geheiratet bzw. keine neue Lebenspartnerschaft begründet haben, Anspruch auf eine kleine oder große Witwen-/Witwerrente. Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Personen ist seit 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der geset...mehr

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Steuerklassen / 4.1 Abruf und Anwendung der ELStAM

Der Arbeitgeber muss die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale, also insbesondere die Steuerklasse seiner Arbeitnehmer aus der ELStAM-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abrufen und anwenden.[1] Zum Abruf der ELStAM muss sich der Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung einmalig über das Elster-Online-Portal registrieren.[2] E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Zeitpunkt der Konzernzugehörigkeit

Tz. 232 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Anwendung des Konzernbegriffs zur Prüfung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ist auf den Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtags abzustellen. Das Ges ordnet in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausdrücklich eine stichtagsbezogene Betrachtung an. Dementsprechen sind unterjährige Veränderungen erst für den folgenden Abschlusstichtag zu be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Zeitliche Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung; rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

Tz. 291 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 Nr 1 S 1 KStG muss der OT an der OG vom Beginn ihres Wj an ununterbrochen beteiligt sein. Das bedeutet, dass die finanzielle Eingliederung während des ganzen Wj der OG ununterbrochen bestanden haben muss. Diese Vorschrift ist eng auszulegen, bereits eine kurze Unterbrechung der Eingliederung ist schädlich. Vorstehendes gilt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Organschaftliche Einkommenszurechn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Keine Nutzbarkeit eines Übertragungsgewinns zur "Rettung" eines Verlustvortrags, Zinsvortrags usw (§ 2 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG)

7.2.1 Allgemeines Tz. 92 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG soll vermeiden, dass eine Kö, deren Verlust- bzw Zinsvortrag und/oder EBITDA-Vortrag wegen eines stschädlichen Beteiligungserwerbs iSd § 8c Abs 1 KStG untergehen würde, den Verlustuntergang dadurch zu verhindern versucht, dass sie gem § 2 Abs 1 UmwStG mit stlicher Rückwirkung auf einen vor dem schä...mehr

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Steuerklassen / 2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer

In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die Steuerklassenkombination III/V z...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / III. Aufbewahrungspflichten bei E-Rechnungen

Rz. 47 Für elektronische Rechnungen gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Rechnungen in Papierform (acht Jahre). Die Belege sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist zu archivieren. Die folgenden Grundsätze müssen bei der Aufbewahrung elektronischer Belege beachtet werden: Die elektronischen ...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.2 Jahresarbeitsentgelt

Eine Umwandlung einer Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitarbeit kann z. B. dazu führen, dass ein bisher – wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze – krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer mit Beginn der Teilzeit krankenversicherungspflichtig wird. Von dieser Krankenversicherungspflicht ist – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Befreiung möglich. Wird eine ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.19.6 Beiträge auf nicht zugeflossenen Arbeitslohn

Wird Arbeitslohn zugunsten einer Direktzusage umgewandelt[1] (arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage), führt dies in unbegrenzter Höhe zu einer nachgelagerten Besteuerung. Arbeitslohn fließt im Zeitpunkt der Umwandlung noch nicht zu. In der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.[2] Beiträge, die auf Arbeitslohn oberhalb von 4...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung der Durchführungswege

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung stellen unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Die beitragsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, welcher Versorgungsweg im Einzelfall zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Bei der beitragsrechtlichen Beurteilung spielt es auch eine Rolle, ob ausschließlich der ...mehr