Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferung oder sonstige Leistung

Rz. 37 Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann nur dann unter die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallen, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird. Dabei wird der Begriff der "Lieferung" oder der "sonstigen Leistung" an dieser Stelle nicht näher definiert, insoweit gelten die allgemeinen Definitionen des § 3 UStG. Dabei ist es für die Steuerbarkeit nicht en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.5 Unentgeltliche Übereignung

Rz. 440 Die Übertragung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebs kann auch unentgeltlich erfolgen. Ob die unentgeltliche Übertragung durch unternehmerische oder private Motive getragen wird, ist dabei unerheblich. Die Regelung des § 1 Abs. 1a UStG geht systematisch der unentgeltlichen Wertabgabe des § 3 Abs. 1b UStG vor. Damit führt insbesondere die vorweggenom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Inland nach § 1 Abs. 2 UStG

Rz. 485 § 1 Abs. 2 S. 1 UStG definiert den Anwendungsbereich des UStG quasi mathematisch: Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ./. Gebiet der Gemeinde Büsingen ./. Insel Helgoland ./. Freizonen i. S. d. Art. 243 UZK (Freihäfen)[1] ./. Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ./. deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge außerhalb von Zollgebieten = In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 153 Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, die sich aus mehreren Einzelelementen zusammensetzt, muss geprüft werden, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere – einzeln zu beurteilende – Leistungen handelt. Liegen mehrere Leistungen vor, muss weiterhin überprüft werden, ob diese als Haupt- und Nebenleistung umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 19 Der Verzicht auf Steuerbefreiungen gem. § 9 Abs. 1 UStG hat folgende Voraussetzungen: Verzichten können nur Unternehmer. Die Umsätze müssen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt werden. Nur Umsätze, welche nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g (und in der Zeit v. 1.1. bis Ende 1999 gem. Buchst. k; Rz. 16). § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 4 Nr. 12, § 4 Nr. 13 ode...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 416 Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen müssen nicht alle Teile des Unternehmens auf den Erwerber übergehen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder der Einbringung ausgenommen werden.[1] Im Wesentlichen muss erreicht werden, dass der Erwerber das Unternehmen so fortführen kann, wie der Veräußerer (oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Zuordnung von Leistungen

Rz. 48 Problematisch ist aber die Zuordnungsmöglichkeit von Leistungen, die der Unternehmer nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet. Früher war klar, dass bezogene sonstige Leistungen, soweit sie auch für unternehmerische Zwecke verwendet wurden, dem Unternehmen voll zugeordnet werden konnten. Bei Gegenständen galt dies entsprechend, mit der Einschränkung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausland nach § 1 Abs. 2 UStG

Rz. 511 Ausland i. S. d. UStG ist nach § 1 Abs. 2 S. 2 UStG das Gebiet, das nach der Definition des Satzes 1 nicht Inland ist. Inland und Ausland schließen sich damit inhaltlich vollständig aus. Dabei erfasst der Begriff des Auslands nicht nur "Landgebiete", sondern auch Gebiete, die zu keinem anderen Staatsgebiet gehören (z. B. Hohe See, Luftgebiet über der Hohen See, Weltr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Im Inland

Rz. 379 Der innergemeinschaftliche Erwerb muss im Inland ausgeführt werden. Dabei wird über § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht festgelegt, wo ein innergemeinschaftlicher Erwerb räumlich ausgeführt wird. Insoweit ist auf die Vorschrift zur Bestimmung des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 3d UStG zurückzugreifen. Der Inlandsbegriff ergibt sich dabei aus der Definition d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 253 Umsatzsteuerrechtlich sind Zusammenschlüsse von Personen [1] sowie juristische Personen des öffentlichen als auch des privaten Rechts eigenständige Steuersubjekte, die – soweit Unternehmereigenschaft gegeben ist – eigenständig die Umsätze ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten der Besteuerung zu unterwerfen haben. Weder ein Zusammenschluss von Personen noch eine Gesellsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.2 In Anspruch genommener Vorsteuerabzug

Rz. 132 Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs kann aber auch sonst nur dann und insoweit verbindlich sein, als er in Anspruch genommen worden ist. Hat der Leistungsempfänger des Umsatzes wegen § 15 Abs. 2 oder Abs. 4 UStG keine oder nur eine teilweise Vorsteuerabzugsberechtigung gehabt und in Anspruch genommen, so kann auch keine oder nur eine teilweise Berichtigungspflicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Zivilrechtliche Fragen

Rz. 194 Allein der leistende Unternehmer hat die Entscheidung zu treffen, ob er einen der in § 9 UStG erwähnten steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behandeln will. Er wird dabei die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile abwägen, die sich aus der Anwendung des § 9 UStG ergeben. Seine Leistungsempfänger können von ihm nicht verlangen, dass er § 9 UStG anwendet oder nicht (me...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG sind die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert steuerbefreit. Amtliche Wertzeichen sind Marken, Stempel oder ähnliche Zeichen, die einen bestimmten Geldwert verkörpern, von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit ausgegeben werden und zur Entrichtung von Steuern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.4 Nutzungsvergütungen

Rz. 194 Häufig wird in den Fällen des Rückgängigmachens eines Umsatzes ein Teil des geleisteten Entgelts nicht zurückgezahlt, sondern als vereinbarte oder sich aus § 347 S. 2 mit §§ 987, 100 BGB ergebende Nutzungsvergütung für die Nutzung des zurückgegebenen Gegenstands einbehalten. Diese Nutzungsvergütung ist dann das Entgelt für die sonstige Leistung der Gebrauchsüberlassu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1 Änderung des Entgelts

6.2.1.1.1 Entgelt Rz. 52 Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 S. 2 UStG alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.1 Berichtigungspflichtiger

Rz. 131 Der Unternehmer, an den der Umsatz ausgeführt worden ist, für den die Bemessungsgrundlage sich geändert hat, hat den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Nur ein Unternehmer hat diese Pflicht, weil nur ihm der Vorsteuerabzug zusteht. Unternehmer ist i. d. S. auch der Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG, dem ein – allerdings nach § 15 Abs. 4a UStG b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Folgen der Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 127 Hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, so haben zu berichtigen der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG) und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerbetrag (§ 17 Abs. 1 S. 2 UStG). Nicht in jedem Fall sind sowohl Steuerbetrag als auch Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift im Mehrwertsteuersystem

Rz. 3 Die gem. § 15 Abs. 2 und 3 UStG wegen der Ausführung steuerfreier Umsätze vom Abzug ausgeschlossenen Vorsteuern gehören beim leistenden Unternehmer zu den Kosten des Umsatzes. Der Unternehmer wird diese Kostenbelastung regelmäßig bei seiner Preisbildung berücksichtigen, weil er nicht bereit sein wird, seinen Gewinn um die nichtabzugsfähigen Vorsteuern zu mindern. Gelin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Rechtslage gem. § 9 Abs. 2 UStG ab dem 1. Januar 1994

Rz. 165 Mit der Neufassung des § 9 Abs. 2 UStG durch das StMBG zum 1.1.1994 (Rz. 14) lebt die a. F. des § 9 Abs. 2 UStG zwar noch indirekt über die in Rz. 157ff. dargestellte Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG weiter fort; sie ist aber zugleich von dem neuen Wortlaut des § 9 Abs. 1 UStG mitumfasst, denn ab dem 1.1.1994 ist danach der Verzicht auf die Steuerbef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 125 Die Leistungen einer Agentur, die Künstler zur Mitwirkung in Funk- und Fernsehsendungen zur Verfügung stellt, unterliegen unter folgenden Voraussetzungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG [1]: Der Künstler ist an die Agentur gebunden und hat dieser sein Recht der Funksendung und der öffentlichen Wiedergabe zur ausschließlichen Verwertung ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Rechtslage ab 1985

Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass das Grundstück weder Wohnzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.6 Computerprogramme

Rz. 76 Bei Computerprogrammen ist – umsatzsteuerlich – zwischen der Einräumung urheberrechtlicher Schutzrechte und der bloßen Überlassung von Programmen zur praktischen Nutzung zu unterscheiden; Letzteres fällt nicht unter § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG.[1] Der BFH[2] hatte bereits im Jahr 1997 entschieden, dass die Veräußerung von Standardsoftware nicht unter § 12 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Steuerbefreiung für Umsätze mit im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen galt schon vor 1980. Zum 1.1.1980 waren in § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG die Worte "zum aufgedruckten Wert" neu in die Vorschrift aufgenommen worden. Diese Ergänzung sollte lediglich der Klarstellung dienen, dass im Inland gültige amtliche Wertzeichen nur befreit sind, wenn die Wertzeichen zum aufg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einfuhr im Inland

Rz. 360 Bis zum 31.12.2003 unterlag die Einfuhr von Gegenständen (aus dem Drittlandsgebiet) in das Inland oder die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg der EUSt.[1] Die bis zum 31.12.2003 geltende Fassung setzte voraus, dass der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in die bezeichneten Gebiete gelangte. Der EUSt unterlag damit der tatsächliche Vorgang des Gelangens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 374 In § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird festgelegt, dass der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs der USt unterliegt, ohne den Steuertatbestand als solchen zu definieren. Dies entspricht auch der gesetzgeberischen Vorgehensweise bei den anderen Steuertatbeständen wie der Lieferungen und sonstigen Leistung bzw. der Einfuhr, die Definition der Rechtsbegriffe in a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Voraussetzungen für die Geschäftsveräußerung

Rz. 403 Eine Geschäftsveräußerung liegt nach § 1 Abs. 1a S. 2 UStG vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Rz. 404 Damit die Rechtsfolge der Nichtsteuerbarkeit eintreten kann, muss die Geschäftsveräußerung an einen Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Unternehmen im Ganzen

Rz. 411 Die Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass – neben der Möglichkeit, einen gesondert geführten Teilbetrieb zu veräußern – ein Unternehmen im Ganzen übertragen wird. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten unternehmeris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2.1 Betriebsveranstaltungen

Rz. 319 Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Jubiläumsfeier) ist im Regelfall im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt. Soweit eine solche im Interesse des Arbeitgebers ausgeführte Veranstaltung vorliegt, fehlt es an einem Zuwendungswillen zugunsten des Personals. In diesem Fall liegt eine Leistung für die privaten Bereich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Rahmen des Unternehmens

Rz. 44 Voraussetzung für einen in den Anwendungsbereich des UStG fallenden Vorgang ist aber nicht nur, dass ein Unternehmer handelt, es muss auch "im Rahmen seines Unternehmens" tätig werden. Der Rahmen des Unternehmens ist dabei nicht genauer umschrieben und ergibt sich auch nicht aus anderen Normen des UStG. § 2 Abs. 1 S. 2 UStG umschreibt zwar, dass das Unternehmen die ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.4 Vorsteuerberichtigung

Rz. 473 Nach § 15a Abs. 10 UStG [1] wird der für die einzelnen Berichtigungsobjekte maßgebliche Berichtigungszeitraum nicht unterbrochen. Dies bedeutet, dass der Erwerber die Berichtigungszeiträume des Veräußerers übernimmt und entsprechend der bei ihm bis zum jeweiligen Ende des Berichtigungszeitraums vorhandenen Verwendung eine Berichtigung zu seinen Gunsten oder zu seinen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.3 Steuerbare Leistungen ohne Entgelt

Rz. 330 Wird dem Personal von seinem Arbeitgeber eine Leistung erbracht, die nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt worden ist und für die das Personal auch keine Gegenleistung aufgewendet hat, kann dies in Abhängigkeit der Art der erbrachten Leistung zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kann sich ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 353 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt – seit dem 1.1.2004 – die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg der USt (Einfuhrumsatzsteuer – EUSt). Die Einfuhr setzt grundsätzlich voraus, dass eine Ware aus dem Drittlandsgebiet stammt und im Inland in den freien Verkehr gebracht wird. Anders als die USt für Lieferung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Haupt- und Nebenleistung

Rz. 160 Ist nach den vorstehenden Grundsätzen festgestellt worden, dass es sich nicht um eine einheitliche Leistung, sondern um mehrere, wirtschaftlich trennbare Leistungen handelt, muss geprüft werden, ob einzelne Leistungen Nebenleistungen zu einer als Hauptleistung zu qualifizierenden Leistung darstellen. Nebenleistungen teilen grundsätzlich das umsatzsteuerrechtliche Sch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 13 Die Vorschrift soll für möglichst alle Fälle der Änderung von Bemessungsgrundlagen eine Anpassung an die zutreffende Bemessungsgrundlage sicherstellen. Diese ist mit dem tatsächlichen Umfang anzusetzen, also z. B. der tatsächliche Aufwand des Leistungsempfängers als Entgelt.[1] Die Vorschrift ist vor allem zur Anpassung an die tatsächlichen Bemessungskriterien als zwin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Umfassende Steuerermäßigung für den Schienenbahn-Verkehr ab 1.1.2020

Rz. 58a Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist auf die Beförderungsleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 bewirkt werden. Maßgebend für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird.[1] Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Preisnachlässe in der Leistungskette (§ 17 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 126b § 17 Abs. 1 S. 6 UStG regelt, dass bei Preisnachlässen und Preiserstattungen eines Unternehmers in einer Leistungskette an einen in dieser Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG nur vorliegt, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Allgemeines

Rz. 143 § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sieht eine sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG über die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Fälle vor, in denen das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Das bedeutet, dass der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist (L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57i Durch Art. 14 Nr. 11 Buchst. i JStG 2020[1] wurde § 18 Abs. 9 S. 7 UStG mWv 1.7.2021[2] durch die folgenden Sätze ersetzt: "Die Sätze 5 und 6 gelten nicht für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, soweit sie im Besteuerungszeitraum (§ 16 Absatz 1 Satz 2) vor dem 1. Juli 2021 als Steuerschuldner Umsätze nach § 3a Absatz 5 im Gemeinschaftsgebiet ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Besondere Besteuerungsformen

Rz. 20 § 17 Abs. 1 UStG ist, obwohl die Vorschrift dazu keine Aussage enthält, auch auf die besonderen Besteuerungsformen entsprechend anzuwenden. Dies sind der Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen gem. § 23 UStG i. V. m. §§ 69ff. UStDV und nach § 23a UStG, die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG, die Besteuerung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.1 Entgelt

Rz. 52 Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 S. 2 UStG alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Deckelung der Vorsteuervergütung

Rz. 116 Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 4 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG findet in dieser Form im maßgeblichen Unionsrecht keine Entsprechung [1], denn eine umfassende Begünstigung der urheberrechtlichen Leistungen ist im einschlägigen Unionsrecht nicht vorgesehen. Art. 98 MwStSystRL bestimmt (abgesehen von der mWv 6.4.2022 bestehenden Möglichkeit nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL zur Einführung eines super ermä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57f Durch Art. 12 Nr. 13 Buchst. a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[1] wurde mWv 1.1.2020 in § 18 Abs. 9 UStG nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: "Sind die durch die Rechtsverordnung nach den Sätzen 1 und 2 geregelten Voraussetzungen des besonderen Verfahrens erfüll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG regelt die Steuerermäßigung für bestimmte urheberrechtliche Leistungen. Die Vorschrift entspricht wörtlich § 12 Abs. 2 Buchst. d UStG 1967/1973 und ist seither nicht verändert worden. Der gesamte Kulturbereich sollte bei Einführung des UStG 1967 begünstigt werden. Insofern steht auch § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG in einem sachlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Amtliche Wertzeichen

Rz. 4 Die Vorschrift begünstigt Umsätze mit amtlichen Wertzeichen, die im Inland gültig sind. Unter amtliche Wertzeichen sind Wertzeichen zu verstehen, die von einem Hoheitsträger (Bund, Länder, Gemeinden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts) im Rahmen seiner hoheitlichen Befugnisse ausgestellt werden. Es handelt sich um Marken, Karten, Stempel, Scheine oder s...mehr