Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1a UStG)

6.1 Allgemeines Rz. 387 Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung – entgeltlich oder unentgeltlich ausgeführt – an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der USt. Die Regelung zur Geschäftsveräußerung wurde mWv 1.1.1994 in § 1 Abs. 1a UStG durch das StMBG[1] mit aufgenommen und ist seitdem inhaltlich unverändert geblieben. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

2.9.1 Allgemeines Rz. 253 Umsatzsteuerrechtlich sind Zusammenschlüsse von Personen [1] sowie juristische Personen des öffentlichen als auch des privaten Rechts eigenständige Steuersubjekte, die – soweit Unternehmereigenschaft gegeben ist – eigenständig die Umsätze ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten der Besteuerung zu unterwerfen haben. Weder ein Zusammenschluss von Personen no...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Lieferung und sonstige Leistung gegen Entgelt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

2.1 Allgemeines Rz. 32 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG stellt den Haupttatbestand des Umsatzsteuerrechts dar. Ein Umsatz unterliegt der USt, wenn die in der Norm aufgeführten 5 Tatbestandsvoraussetzungen alle gleichermaßen erfüllt sind. Fehlt es an einer Voraussetzung, kann der Umsatz nicht der deutschen USt unterliegen. Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG sind: Es muss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Unternehmer, im Rahmen des Unternehmens

2.4.1 Unternehmer Rz. 42 Ein Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann nur dann in den Anwendungsbereich des UStG fallen, wenn ein Unternehmer tätig ist und im Rahmen seines Unternehmens handelt. Zwar können bestimmte umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen auch Nichtunternehmer treffen (z. B. bei dem unberechtigten Steuerausweis schuldet auch ein Nichtunternehmer die ausgewiesene S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Rechtsfolgen

6.5.1 Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußerers ein Rz. 461 § 1 Abs. 1a S. 3 UStG regelt, dass der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Damit wird die Einzelrechtsnachfolge[1] des Erwerbers festgeschrieben, die sich aus Art. 19 MwStSystRL (früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie) ergibt.[2] Hintergrund ist die Vermeidung eines unbesteuerten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Anwendungsbereich des UStG

7.1 Grundsätze Rz. 481 Nur ein im Inland ausgeführter Umsatz kann steuerbar sein. Dabei ist nicht zu unterscheiden, ob es sich um einen Leistungsaustausch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt, ob eine Einfuhr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG oder ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG vorliegt. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann in den in § 1 Abs. 3 UStG gen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5 Einzelfälle

2.11.5.1 Abgabe von Speisen in Kantinen Rz. 336 Bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Kantinen und Gaststätten kann es zu verschiedenen Rechtsfolgen kommen[1]: Unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten in unternehmenseigenen Kantinen; Bemessungsgrundlage für diese unentgeltliche Wertabgabe wären eigentlich die Gesamtkosten, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Leistung gegen Entgelt – Abgrenzung zum echten Zuschuss

2.6.1 Allgemeines Rz. 111 Zuschüsse (Prämien, Ausgleichsbeträge, Beihilfen, Zuwendungen, Subventionen o. Ä.) betreffen umsatzsteuerrechtlich sowohl die Frage des Leistungsaustauschs als auch die Feststellung der Bemessungsgrundlage der Höhe nach. Ein Leistungsaustausch setzt immer die Ausführung einer Leistung erkennbar um einer Gegenleistung willen voraus. Dadurch erfolgt ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

1.2.1 Entwicklung der Grundvorschrift Rz. 8 § 1 UStG war schon durch das UStG 1918 [1] mit einem vergleichbaren Regelungsgehalt in das UStG aufgenommen worden, allerdings fehlte noch der räumliche Anwendungsbereich des "Inlands", der erst durch das UStG 1967[2] in das Gesetz aufgenommen wurde, bis dahin war der räumliche Anwendungsbereich in der Durchführungsbestimmung zum USt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

5.1 Allgemeines Rz. 370 Der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs wurde mWv 1.1.1993 durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] in das UStG aufgenommen und ist seitdem nicht geändert worden. Über die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird systematisch geregelt, dass der über die weiteren Vorschriften des UStG definierte innergemeinschaftliche Erwerb auch de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Voraussetzungen

5.2.1 Innergemeinschaftlicher Erwerb Rz. 374 In § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird festgelegt, dass der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs der USt unterliegt, ohne den Steuertatbestand als solchen zu definieren. Dies entspricht auch der gesetzgeberischen Vorgehensweise bei den anderen Steuertatbeständen wie der Lieferungen und sonstigen Leistung bzw. der Einfuhr, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Schadensersatz

2.8.1 Allgemeines Rz. 202 Schadensersatz liegt vor, wenn jemand einem anderen gegenüber zum Ersatz eines ihm zugefügten Schadens – egal auf welcher Rechtsgrundlage – verpflichtet ist (sog. echter Schadensersatz). Der Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 § 1 UStG ist als Eingangsvorschrift des UStG die wesentliche Vorschrift, die im Ersten Abschnitt des UStG (§ 1 bis § 3g UStG) den Steuertatbestand beschreibt. Dabei wird in § 1 Abs. 2 und Abs. 2a UStG abschließend der räumliche Anwendungsbereich für das deutsche Umsatzsteuerrecht (Inland – Ausland – übriges Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

2.11.1 Allgemeines Rz. 314 Führt ein Arbeitgeber gegenüber seinem Personal eine Lieferung oder eine sonstige Leistung aus, kann dies grundsätzlich im Rahmen der folgenden Umsätze erfolgen: Die Leistung des Arbeitgebers erfolgt ohne Gegenleistung durch das Personal, aber im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers.[1] Diese Leistung ist nicht steuerbar. Die Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einfuhr (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

4.1 Allgemeines Rz. 353 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt – seit dem 1.1.2004 – die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg der USt (Einfuhrumsatzsteuer – EUSt). Die Einfuhr setzt grundsätzlich voraus, dass eine Ware aus dem Drittlandsgebiet stammt und im Inland in den freien Verkehr gebracht wird. Anders als die US...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Einheitlichkeit der Leistung oder Haupt- und Nebenleistungsverhältnis

2.7.1 Allgemeines Rz. 153 Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, die sich aus mehreren Einzelelementen zusammensetzt, muss geprüft werden, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere – einzeln zu beurteilende – Leistungen handelt. Liegen mehrere Leistungen vor, muss weiterhin überprüft werden, ob diese als Haupt- und Nebenleistung umsatzsteuerrechtlich einheitl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.3 Gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 433 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist und als solcher vom Erwerber eigenständig fortgeführt werden kann. Früher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.1 Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußerers ein

Rz. 461 § 1 Abs. 1a S. 3 UStG regelt, dass der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Damit wird die Einzelrechtsnachfolge[1] des Erwerbers festgeschrieben, die sich aus Art. 19 MwStSystRL (früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie) ergibt.[2] Hintergrund ist die Vermeidung eines unbesteuerten Letztverbrauchs. Rz. 462 Da der Erwerber in die Rechtsposition...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 370 Der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs wurde mWv 1.1.1993 durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] in das UStG aufgenommen und ist seitdem nicht geändert worden. Über die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird systematisch geregelt, dass der über die weiteren Vorschriften des UStG definierte innergemeinschaftliche Erwerb auch der USt unterlieg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.6 Leistungen der Gesellschaft

Rz. 299 Führt eine Gesellschaft an seinen Gesellschafter eine Leistung aus, kann dies im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft von dem Gesellschafter ein besonders berechnetes Entgelt erhält. In diesem Fall ist zu prüfen, ob das gesondert berechnete Entgelt mindestens das erreicht, was bei einer unentgeltlichen Wertabgabe der Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2 Leistungen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers

Rz. 317 Leistungen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen dann vor, wenn diese Leistungen durch das betriebliche Interesse veranlasst sind. Diese Maßnahmen können auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs des Personals zur Folge haben, diese Folge wird aber durch die mit den Maßnahmen angestrebten betrieblichen Zwecke überlagert.[1] Dies ist regelmäßig dann ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.3 Rechnungsausstellung

Rz. 470 Da es sich bei einer Geschäftsveräußerung um einen nicht steuerbaren Umsatz handelt, bestehen keine umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen an eine ggf. auszustellende Rechnung oder den abzuschließenden Kaufvertrag. In keinem Fall darf – weder in einer Rechnung noch in dem Kaufvertrag – eine USt gesondert ausgewiesen werden. Weist der Veräußerer trotz einer nicht steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Zwischenvermietung

Rz. 138 Die zur Vermeidung einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG notwendige Dauer der Anwendung des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Vermietungsumsätze von 10 Jahren führt erfahrungsgemäß nicht dazu, dass die aus den Herstellungskosten eines Mietgebäudes (sofort) abziehbaren Vorsteuern von den in diesen 10 Jahren anfallenden USt auf die Mieten übertro...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Historische Entwicklung des Inlandsbegriffs

Rz. 495 Der Begriff des "Inlands" unterlag in der Vergangenheit diversen Veränderungen – jeweils in Abhängigkeit von der politischen Situation. Eine territoriale Abgrenzung musste in jedem UStG vorgenommen werden, da – unabhängig des Gehalts der einzelnen Regelungen – ohne Abgrenzung des Anwendungsbereichs keine Umsetzung der Regelungen erfolgen kann.[1] Rz. 496 In der Durchf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.2 Anteilsübertragung als Geschäftsveräußerung

Rz. 424 Der BFH[1] hatte sich im Zusammenhang mit der Vorsteuerabzugsberechtigung im Zusammenhang mit einem steuerfreien Anteilsverkauf auch zu der Frage geäußert, ob bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung oder Teilbetriebsveräußerung vorliegen kann. Eine solche nicht steuerbare Leistung konnte danach vorliegen, wenn alle Ant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.3 Übereignung des Unternehmens

Rz. 427 Das Unternehmen oder der gesondert geführte Betrieb muss (entgeltlich oder unentgeltlich) "übereignet" werden. Der Begriff der "Übereignung" ist im Umsatzsteuerrecht nicht definiert und kann auch nicht zivilrechtlich interpretiert werden. Unionsrechtlich wird in Art. 19 MwStSystRL von einer Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens ausgegangen. Da nach den Regelun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 49 Der Grundtatbestand des § 17 Abs. 1 S. 1 UStG ist die Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG durch Minderung oder Erhöhung. Es muss sich also um einen steuerpflichtigen Umsatz handeln, bei dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, und zwar nach der Entstehung des Steueranspruchs und des Vorsteuerabzugs (Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge – § 18 Abs. 9 S. 3 UStG

Rz. 109 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem ausländischen Abnehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 8. EG-RL bzw. die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 486 Der Inlandsbegriff wird ausgehend vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dabei ist im UStG selbst keine weitergehende Definition zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Es muss insoweit von dem Gebiet i. S. d. Völkerrechts ausgegangen werden. Die Staatsgrenzen bestimmen sich dabei durch die mit den Nachbarländern geschlossenen Verträge. Dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2 Gründung von Gesellschaften

Rz. 259 Bei der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft müssen zwei gegenläufige Beziehungen umsatzsteuerrechtlich geprüft werden: Zum einen wird der Gesellschafter gegenüber der zu gründenden Gesellschaft eine Geld- oder Sacheinlage erbringen, zum anderen wird die Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter die Anteile herausgeben. Die beiden Leistungsströme müssen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Entwicklung des Inlandsbegriffs

Rz. 15 Auch der "Inlandsbegriff", der erst 1967 in das UStG direkt mit aufgenommen wurde und bis dahin über die Durchführungsbestimmung zum UStG definiert war, unterlag in der Vergangenheit mehrfach Änderungen, die z. T. redaktioneller (politischer) Natur waren, teilweise die Veränderungen der Außengrenzen aufnahmen. Zur Entwicklung vgl. Rz. 495. Eine Unterscheidung des Ausl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Entwicklung des Einfuhrtatbestands

Rz. 20 Auch die Regelung zur Einfuhr von Gegenständen unterlag im Zeitablauf verschiedenen Veränderungen, die im Wesentlichen den veränderten zollrechtlichen Bedingungen bzw. der Einführung des Binnenmarkts geschuldet waren. So war im UStG 1951 in § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. "die Einfuhr von Gegenständen in das Inland (Ausgleichsteuer)", im UStG 1967 "die Einfuhr von Gegenst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Weitere Ergänzungen der Vorschrift

Rz. 23 Zum 1.1.1993 wurde der Europäische Binnenmarkt eingeführt und deshalb waren auch inhaltliche Änderungen in § 1 UStG notwendig: Eingeführt wurde der neue Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland gegen Entgelt in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Dieser Steuertatbestand ist bis heute inhaltlich unverändert im UStG enthalten. Aufgenommen wurde die notwendige ter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferung oder sonstige Leistung

Rz. 37 Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann nur dann unter die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallen, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird. Dabei wird der Begriff der "Lieferung" oder der "sonstigen Leistung" an dieser Stelle nicht näher definiert, insoweit gelten die allgemeinen Definitionen des § 3 UStG. Dabei ist es für die Steuerbarkeit nicht en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.5 Unentgeltliche Übereignung

Rz. 440 Die Übertragung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebs kann auch unentgeltlich erfolgen. Ob die unentgeltliche Übertragung durch unternehmerische oder private Motive getragen wird, ist dabei unerheblich. Die Regelung des § 1 Abs. 1a UStG geht systematisch der unentgeltlichen Wertabgabe des § 3 Abs. 1b UStG vor. Damit führt insbesondere die vorweggenom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Inland nach § 1 Abs. 2 UStG

Rz. 485 § 1 Abs. 2 S. 1 UStG definiert den Anwendungsbereich des UStG quasi mathematisch: Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ./. Gebiet der Gemeinde Büsingen ./. Insel Helgoland ./. Freizonen i. S. d. Art. 243 UZK (Freihäfen)[1] ./. Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ./. deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge außerhalb von Zollgebieten = In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 153 Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, die sich aus mehreren Einzelelementen zusammensetzt, muss geprüft werden, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere – einzeln zu beurteilende – Leistungen handelt. Liegen mehrere Leistungen vor, muss weiterhin überprüft werden, ob diese als Haupt- und Nebenleistung umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 19 Der Verzicht auf Steuerbefreiungen gem. § 9 Abs. 1 UStG hat folgende Voraussetzungen: Verzichten können nur Unternehmer. Die Umsätze müssen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt werden. Nur Umsätze, welche nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g (und in der Zeit v. 1.1. bis Ende 1999 gem. Buchst. k; Rz. 16). § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 4 Nr. 12, § 4 Nr. 13 ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Im Inland

Rz. 379 Der innergemeinschaftliche Erwerb muss im Inland ausgeführt werden. Dabei wird über § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht festgelegt, wo ein innergemeinschaftlicher Erwerb räumlich ausgeführt wird. Insoweit ist auf die Vorschrift zur Bestimmung des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 3d UStG zurückzugreifen. Der Inlandsbegriff ergibt sich dabei aus der Definition d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 253 Umsatzsteuerrechtlich sind Zusammenschlüsse von Personen [1] sowie juristische Personen des öffentlichen als auch des privaten Rechts eigenständige Steuersubjekte, die – soweit Unternehmereigenschaft gegeben ist – eigenständig die Umsätze ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten der Besteuerung zu unterwerfen haben. Weder ein Zusammenschluss von Personen noch eine Gesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 416 Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen müssen nicht alle Teile des Unternehmens auf den Erwerber übergehen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder der Einbringung ausgenommen werden.[1] Im Wesentlichen muss erreicht werden, dass der Erwerber das Unternehmen so fortführen kann, wie der Veräußerer (oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Zuordnung von Leistungen

Rz. 48 Problematisch ist aber die Zuordnungsmöglichkeit von Leistungen, die der Unternehmer nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet. Früher war klar, dass bezogene sonstige Leistungen, soweit sie auch für unternehmerische Zwecke verwendet wurden, dem Unternehmen voll zugeordnet werden konnten. Bei Gegenständen galt dies entsprechend, mit der Einschränkung ...mehr