Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7.2 Änderung in § 59 UStDV

Rz. 57j Durch Art. 16 Nr. 3 JStG 2020 wurde § 59 S. 1 Nr. 4 und 5 UStDV mWv 1.7.2021[1] durch folgende Nummern 4 bis 6 ersetzt: "4. im Inland als Steuerschuldner vor dem 1. Juli 2021 nur Umsätze im Sinne des § 3a Absatz 5 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18 Absatz 4c des Gesetzes Gebrauch gemacht hat oder diese Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat erklärt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.5.1 Lieferungen, sonstige Leistungen, innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 195 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist entsprechend § 17 Abs. 1 UStG eine Berichtigung der USt und des Vorsteuerabzugs vorzunehmen, wenn eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist. Dazu gehören auch die Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter[1] bzw. früher d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Drahtseilbahnen (Bergbahnen) und andere mechanische Aufstiegshilfen

Rz. 94 Seit dem 1.1.2008 unterliegen auch Personenbeförderungen "mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art" dem ermäßigten Steuersatz.[1] Die Gesetzesänderung ging auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JStG 2008 zurück.[2] Als Begründung hatte der Bundesrat insbesondere ausgeführt, im Hinblick auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Vergütungsverfahren (bis 30.6.2016)

Rz. 172 Der Nachweis der Vergütungsberechtigung ist grundsätzlich durch Vorlage der Originalbelege zu führen.[1] Sie müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag vorgelegt und können allenfalls bis zum Ende der Antragsfrist nachgereicht werden.[2] Zum Streitjahr 2014 hat das FG Köln[3] entschieden, dass aus der Rechtsprechung des BFH[4], wonach es ausreichend ist, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.2 Änderung

Rz. 54 Eine Änderung liegt vor, wenn sich der Wert der Gegenleistung, die der Leistende für seine Leistung erhält oder erhalten soll, mindert oder erhöht. Diese Gegenleistung muss sich erhöht oder gemindert haben. Auf die Gründe, die für die Ermäßigung oder Erhöhung der Gegenleistung maßgebend waren, kommt es nicht an.[1] Dies kann sich durch Vereinbarung oder durch Rechtsfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 2 Die unionsrechtliche Grundlage für § 9 UStG findet sich in Art. 137 MwStSystRL – in Fortsetzung der schon in Art. 13 Teil C der 6. EG-RL bestehenden Rechtslage. Danach können die EU-Mitgliedstaaten den Steuerpflichtigen das Recht einräumen, sich bei bestimmten steuerfreien Umsätzen für die Besteuerung, d. h. für die Steuerpflicht dieser Umsätze zu entscheiden. § 9 UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gegen Kostenerstattung

Rz. 15 Steuerfrei sind die Leistungen in objektiver Hinsicht neben der Beschränkung hinsichtlich der satzungsgemäßen Aufgaben nur dann, soweit sie (lediglich) gegen Kostenerstattung erbracht werden. Das Entgelt darf also die dem Leistenden (der Parteigliederung) entstandenen Kosten nicht übersteigen. Da die Steuerbefreiung auf "Umsätze" abzielt, kommt eine partielle Steuerbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6.2 Änderung in § 59 UStDV

Rz. 57g Durch Art. 15 Nr. 9 des Gesetzes v. 12.12.2019 wurde § 59 S. 2 UStDV mWv 1.1.2020 wie folgt gefasst: "Ein im Ausland ansässiger Unternehmer im Sinne des Satzes 1 ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Absatz 3 des Gesetzes bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.1 Entgeltminderungen

Rz. 209 Jahresboni, Jahresrückvergütungen und ähnliche Vorgänge bedeuten eine zusammengefasste, gemeinsame Minderung der Entgelte eines bestimmten Zeitraums. Solche Minderungen können auch als Zuwendungen eines Lieferanten an seinen Abnehmer als Belohnung für Warenbezüge in einer bestimmten Größenordnung[1], der Zuwendung eines Preises durch einen Lieferanten an einen Händle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.3 Presseagenturen

Rz. 70 Bei den Leistungen der Pressedienste und -agenturen, deren wesentlicher Inhalt in der Einräumung oder Übertragung der Verwertungsrechte – z. B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht – an dem in den sog. Pressediensten enthaltenen Material besteht, gilt Folgendes [1]: Die Bilderdienste sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG und § 72 UrhG geschützt. Die Einräumu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.2 Teiluneinbringlichkeit

Rz. 155 Ist ein Teil des Entgelts bereits erbracht worden, wenn Zahlungsunfähigkeit eintritt, so könnte von Teiluneinbringlichkeit gesprochen werden. Solche Situationen sind vor allem auch im Insolvenzverfahren und waren früher auch im Konkurs- oder Vergleichsverfahren anzutreffen, wenn vor ihrer Eröffnung bzw. anderen für die Uneinbringlichkeit wichtigen Vorgängen Abschlags...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.5 Ausnahme von der Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Zentralregulierer (§ 17 Abs. 1 S. 7 UStG)

Rz. 135 Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs kann (sie muss nicht!) unterbleiben, wenn ein dritter Unternehmer den auf die Minderung des Entgelts entfallenden Steuerbetrag an das FA entrichtet. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist, dass drei Unternehmer beteiligt sind; bei zwei Unternehmern besteht eine Steuerschuld, ein Unternehmer bleibt unbeschränkt vorsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Entsprechende Anwendung bei Rechnungsberichtigung (§ 14c Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 5 UStG)

Rz. 23 Für beide Fälle von Rechnungsberichtigungen (sowohl nach § 14c Abs. 1 UStG als auch nach § 14c Abs. 2 UStG) einschließlich der Berichtigung von Gutschriften kommt eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG ausdrücklich in Betracht. Für den Fall der Berichtigung eines unrichtigen (z. B. zu hohen) Steuerausweises ist bei einer Berichtigung der Rechnung durch den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5.2 Änderungen in § 61 UStDV

Rz. 57b Durch Art. 9 Nr. 6 Buchst. a der Mantelverordnung 2017 wurde mWv 20.7.2017[1] in § 61 Abs. 1 UStDV folgender Satz 2 angefügt: Der Vergütungsantrag gilt nur dann als vorgelegt, wenn der Unternehmer 1. alle Angaben gemacht hat, die in den Art. 8 und 9 Abs. 1 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der MwSt gemäß der Richtlinie 2006/1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Einschränkung des § 9 UStG

3.3.2.1 Rechtslage ab 1985 Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 9 Die Änderung der Bemessungsgrundlage hatte in der 6. EG-Richtlinie und hat in der MwStSystRL jeweils eine zweigeteilte Grundlage. Zum einen wurde bzw. wird in beiden Richtlinien die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags und zum anderen die Berichtigung des Vorsteuerabzugs geregelt. Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL (ebenso zuvor Art. 11 C Abs. 1 6. EG-Richtlinie) behande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 188 Als Anwendungsfälle kommen die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts [1], des Rücktrittsrechts wegen Leistungsstörungen[2], anderer Rücktrittsrechte wie z. B. der fehlgegangenen Nacherfüllung eines Kaufvertrags[3] oder des Widerrufs bei Verbraucherverträgen[4], bei Verbraucherdarlehensverträgen[5], bei Ratenlieferungsverträgen[6] und ähnlichen Vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Änderungen bei ähnlichen Fällen (Abs. 2)

Rz. 22 Abs. 2 lässt folgende Fallgruppen wie eine Änderung der Bemessungsgrundlage behandeln: Wird das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich (Abs. 2 Nr. 1), so sind wegen der hierin zu sehenden Änderung der Bemessungsgrundlage USt und Vorsteuerabzug wie im Grundfall des Abs. 1 anzupassen, und zwar ebenfalls in der Voranmeldung für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.7 Verwertung von Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art

Rz. 105 Zu den geschützten Werken gehören schließlich auch Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.[1] Abschn. 12.7 Abs. 14 UStAE führt außerdem noch an: Handbücher, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen, Wartungs-, Pflege- und Reparaturanleitungen. Geschützt ist nicht das Objekt der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.2 Entgelterhöhungen

Rz. 211 Eine gemeinsame Änderung der Entgelte für unterschiedlich besteuerte Umsätze eines bestimmten Zeitabschnitts kann auch in der Form von Entgelterhöhungen geschehen. Gewinnt z. B. der Pächter einer Markentankstelle eine vom Verpächter ausgelobte Erlebnisreise (sog. Incentivereise), so ist deren Wert als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze des Pächters zu b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die verschiedenen Verkehrsarten

Rz. 39 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG sind die folgenden Verkehrsarten steuerermäßigt: Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr; Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen; Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kfz; Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen; Personenbeförderungen mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 Die amtliche Gesetzesbegründung nimmt auf das Unionsrecht nicht Bezug. In der Tat hat die Vorschrift auch keine eindeutige Rechtsgrundlage in der MwStSystRL. Als einzige Basis für § 4 Nr. 18a UStG kommt Art. 132 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL in Betracht. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Dienstleistungen und eng damit verbundene Lieferungen von Gegenständen, die Einri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr

Rz. 54 Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr sind steuerermäßigt, auch wenn es sich bei den Schienenbahnen (Eisenbahnen) um Bergbahnen handelt. Der Ausschluss der Bergbahnen von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes war durch das JStG 2008 mWv 1.1.2008 aufgegeben worden.[1] Stattdessen sind mWv 1.1.2008 auch Personenbeförderungen "mit Drahtseilbahnen und sonstigen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen

Rz. 59 Nach § 4 Abs. 3 PBefG sind Oberleitungsomnibusse (Obusse) elektrisch angetriebene, nicht an Schienen gebundene Straßenfahrzeuge, die ihre Antriebsenergie einer Fahrleitung entnehmen.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Änderungen durch das sog. Kroatiengesetz

Rz. 39 Durch Art. 11 des Gesetzes v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.1.2015 in § 59 S. 1 UStDV eine neue Nr. 5 angefügt, wonach das Vergütungsverfahren auch für den Fall anzuwenden ist, dass der Unternehmer "im Inland als Steuerschuldner nur Umsätze i. S. d. § 3a Abs. 5 des Gesetzes erbracht hat und von dem Wahlrecht nach § 18 Abs. 4e des Gesetzes Gebrauch gemacht hat". Rz. 40 einst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.2 Journalisten und Autoren

Rz. 68 Zu den begünstigten Leistungen der Journalisten und Autoren gehören u. a. Kommentare zu politischen, kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen und religiösen Ereignissen und Entwicklungen, Kunstkritiken einschl. Buch-, Theater-, Musik-, Schallplatten- und Filmkritiken sowie Reportagen, die über den bloßen Bericht hinaus eine kritische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.4 Übersetzer

Rz. 71 Die Übersetzer fremdsprachiger Werke – z. B. Romane, Gedichte, Schauspiele, wissenschaftliche Bücher und Abhandlungen – räumen urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, wenn die Werke in der Übersetzung z. B. veröffentlicht oder aufgeführt werden. Diese Leistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Unerheblich ist es, ob ein Sprachwerk einzeln – z. B. als Buch – oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verwertung von Musikwerken

Rz. 89 Die Urheber von Musikwerken erbringen mit der Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an ihren Werken ebenfalls steuerbegünstigte Leistungen.[1] Urheberrechtlichen Schutz genießt auch elektronische Musik. Zu den urheberrechtlich geschützten Musikwerken bzw. Bearbeitungen gehören außerdem z. B. Klavierauszüge aus Orchesterwerken, Potpourris, in denen nicht nur ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Wesentlicher Inhalt

Rz. 11 Die Vorschrift befasst sich mit einer Reihe von verschiedenartigen Fällen, denen gemein ist, dass aufgrund bestimmter Vorgänge ein Unternehmer den von ihm geschuldeten Umsatzsteuerbetrag und – meist spiegelbildlich – ein anderer Unternehmer den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen haben. Die Vorschrift bezieht sich zwar unmittelbar nur auf die Umsätze ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich – teilweise über eine sinngemäße Anwendbarkeit – grundsätzlich auf alle Umsätze des UStG. Sie betrifft zunächst die Minderung oder Erhöhung der Bemessungsgrundlage, lässt dann jedoch in Abs. 2 Nr. 1–5 Fallgruppen sinngemäß behandeln, in denen die Steuerschuld ganz oder teilweise nachträglich entfällt. Bei ihnen steht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Anwendungsbereich/Ort einer Personenbeförderung

Rz. 11 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG kommt nur zum Tragen, wenn die betreffende Leistung der Personenbeförderung steuerbar ist, also der Ort der Leistung im Inland liegt und wenn die Leistung nicht steuerfrei ist. Der Ort einer Personenbeförderung [1] liegt dort, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird.[2] Damit können grundsätzlich nur im Inland vorgenommene Beförderungen steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Änderung § 59 S. 2 UStDV durch die sog. Mantelverordnung 2012 – Neudefinition der Auslandsansässigkeit ab 20.12.2012

Rz. 37 Durch Art. 4 Nr. 4 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 11.12.2012[1] wurde mWv 20.12.2012 der vorherige § 59 S. 2 UStDV ("Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. d. Satzes 1 ist ....") durch die folgenden Sätze ersetzt: "Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. d. Satzes 1 ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Hel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.7 Sonstige Sprachwerke

Rz. 88 Zu den geschützten Werken i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG können auch Sprachwerke gehören, in die ausschließlich handwerkliche, technische und wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen eingeflossen sind, z. B. technische Darstellungen und Handbücher, Darstellungen und Erläuterungen technischer Funktionen, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen sowie Wartungs-, Pflege-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.3 Umtausch

Rz. 193 Bei einem vereinbarten sowie einem nach § 480 BGB verlangten Umtausch wird nicht die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. Die Lieferung bleibt bestehen.[1] Lediglich der Leistungsgegenstand wird ausgetauscht. Nur bei Preisabweichungen zwischen den Gegenständen ist eine höhere oder niedrigere Bemessungsgrundlage gegeben. Insoweit ist eine Berichtigung nach Abs....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Verwertung pantomimischer Werke einschl. Werke der Tanzkunst

Rz. 91 Pantomimische Werke und solche der Tanzkunst sind die rein optische, nicht gesprochene Darstellung eines Gedankeninhalts durch Mimik und Bewegung. Urheberrechtlich geschützt ist die Gestaltung des Werks als solche.[1] Rz. 92 Das Wesen der pantomimischen Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst [2] liegt in der optischen Darstellung eines Gedankeninhalts durch Mimik ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Verwertung von Lichtbildwerken und Lichtbildern

Rz. 99 Urheberrechtlich geschützt sind ferner Lichtbildwerke, einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden.[1] Der Urheberrechtsschutz, der dem Lichtbildner zusteht[2], beschränkt sich auch hier auf Lichtbildwerke, die persönliche geistige Schöpfungen sein müssen. Dagegen genießen gewöhnliche Lichtbilder (nicht-individuelle Fotografien[3]), die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Keine Rückwirkung

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 UStG sind die Berichtigungen der Steuer und/oder des Vorsteuerabzugs für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage bzw. der in § 17 Abs. 2 und 3 UStG als sinngemäß gleich zu behandeln erklärte Vorfall eingetreten ist. Materiell-rechtlich würde der Vorgang an sich zurückwirken auf die Entstehung des Steueran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Keine Pflicht zur Mitteilung oder Rechnungsberichtigung

Rz. 44 In den Fällen, in denen zwei Unternehmer von der Berichtigung der Steuerschuld und des Vorsteuerabzugs betroffen sind, ist für die Berichtigung weder eine (gegenseitige) Mitteilung noch die Berichtigung der Rechnung erforderlich oder Voraussetzung. Rz. 45 Das Gesetz fordert keine Mitteilung des leistenden Unternehmers oder des Leistungsempfängers über die Veränderung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 EU-rechtliche Grundlage, fehlende Harmonisierung der Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 7 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Ausgangsland besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die Beratungen führten jedoch zu keinem Ergebnis. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Allgemeiner Überblick über die Vorschrift

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG unterliegen dem ermäßigten Steuersatz die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz [1] ergeben. Dazu gehören alle Rechte, mit denen sich dieses Gesetz befasst, also nicht nur die Urheberrechte [2], sondern auch die verwandten Schutzrechte [3] und die entsprechenden Rechte, die in den be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Urheberrechtlich geschützte Werke

Rz. 56 Die Rechte, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG steuerbegünstigt eingeräumt, übertragen oder wahrgenommen werden, können sich nur auf Werke im urheberrechtlichen Sinne beziehen. Werke im urheberrechtlichen Sinne sind nach § 2 Abs. 2 UrhG nur persönliche geistige Schöpfungen. Urheber ist dabei nach § 7 UrhG der Schöpfer des Werks. Als Urheber geschützter Werke we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Verwertung von Sprachwerken

Rz. 61 Unter Sprachwerken in ihrer Allgemeinheit sind solche Werke zu verstehen, bei denen der gedankliche Gehalt mit Mitteln der Sprache ausgedrückt wird.[1] Zu den Sprachwerken gehören insbes. die Schriftwerke der Dichter/Schriftsteller, Autoren, Journalisten, Presseagenturen, Übersetzer und anderer Bearbeiter von urheberrechtlich geschützten Werken, Computerprogramme als ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen

Rz. 80 Nach § 47 Abs. 1 PBefG ist Verkehr mit Taxen die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Das der Abgrenzung zum Linien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen (ab 1.1.2012)

Rz. 101 MWv 1.1.2012 hatte § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG wieder die Fassung erhalten, die die Vorschrift bereits zum 1.1.1980 hatte. Steuerermäßigt ist seither auch der Linienverkehr mit Schiffen unter der Bedingung, dass die Beförderung innerhalb einer Gemeinde oder bis zu einer Beförderungsstrecke von 50 km durchgeführt wird. Rz. 102 Für den Linienverkehr mit Schiffen sollen nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2 Rückgabe – Rücklieferung

Rz. 191 Das Rückgängigmachen (die Rückgabe des Liefergegenstandes) ist von der Rücklieferung genau zu trennen. Insbesondere in dem Fall, in dem nach der ursprünglichen Verschaffung der Verfügungsmacht zwischen den Geschäftspartnern eine Übertragung der Verfügungsmacht auf den früheren Lieferer vereinbart oder auf Anforderung gewährt wird, ist die Unterscheidung notwendig, ob...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Nebenkosten und Umlagen zur Miete

Rz. 181 Zu den nach § 4 Abs. 1 Nr. 12a UStG steuerfreien Leistungen der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen.[1] Bei der steuerpflichtigen Grundstücksvermietung[2], z. B. von Bürogebäuden, ist die Abgrenzung der unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung gege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.6 Verwertung von Filmwerken

Rz. 101 Als selbstständige Werkgattung sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden, geschützt. Es handelt sich bei ihnen um Werke eigener Art, nicht etwa nur um die auf dem Filmstreifen festgehaltene Aufführung des Drehbuchs. Die Verschmelzung der bei der Verfilmung benutzten Werke (z. B. Sprachwerke, Musikw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Verwertung von Darbietungen ausübender Künstler

Rz. 107 Außer den Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst sind auch die Darbietungen ausübender Künstler (z. B. Schauspieler – Film, Fernsehen, Theater –, Sänger, Musiker, Tänzer, Dirigenten, Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner) urheberrechtlich geschützt. Diese Schutzrechte sind in §§ 73ff. UrhG abschließend aufgeführt (verwandtes Schutzrecht). Ausübender Künstler is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 13. EG-RL

Rz. 81 In der Dreizehnten RL des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1], die über den 31.12.2009 hinaus unverändert gilt, ist analog zur RL 2008/9/EG, die für EU-Unternehmer gilt, die Erstattung von MwSt an Drit...mehr