Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.5 Welche Unterlagen braucht der prüfende Dritte?

Der prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen: Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und 2020 (in Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Juli 2019 gegründet worden sind, des Zeitraums seit Gründung), Jahresabschluss 2019 und, soweit bereits vorliegend, Jahresabschluss 2020 Umsatz- Einkommens- bzw. Körpersc...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.5 Welche Unterlagen braucht der prüfende Dritte?

Der prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen: Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019, 2020 ,2021 und, soweit vorliegend, 2022 (in Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Juli 2019 gegründet worden sind, des Zeitraums seit Gründung), Jahresabschluss 2019 und 2020 sowie, soweit bereits vorliegend, Jahresabsc...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.4 Wer gilt als indirekt über Dritte betroffen?

Als indirekt über Dritte Betroffene gelten Unternehmen und Soloselbständige, die regelmäßig (d. h. im Jahr 2019[1]) mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze im Sinne der November- und Dezemberhilfe (vergleiche 2.3) durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (z. B. Veranstaltungsagenturen) erzielen. Diese Antragstelleri...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.19 Was ist zu beachten, wenn ein erheblicher Änderungsbedarf im Antrag steht?

Direktanträge Der Direktantrag auf Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe kann jeweils nur einmal gestellt werden. Bitte füllen Sie den Direktantrag daher sorgfältig und in Ruhe aus. In Fällen von Direktanträgen, in denen die beantragte bzw. berechnete November- oder Dezemberhilfe weniger als fünf Euro beträgt, ist eine Prüfung und Auszahlung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nich...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.6 Welche Unterlagen benötigt der prüfende Dritte?

Der prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen: Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahres 2019 und 2020 (in den Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, des Monats Oktober 2020 oder des Zeitraums seit Gründung), Jahresabschluss 2019, Umsatz-,...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe dementsprechend insgesamt nur bis zur beihilferechtlich zulässigen Höchstgrenze beantragen. Maßgeblich ist der Begriff des verbundenen Unter...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können Überbrückungshilfe insgesamt bis zu einer Höhe von 10.000.000 Euro pro Monat beantragen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise mehrere Tochterunternehmen und ihre Konzernmutter; hier...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.12 Wie funktioniert die Schlussabrechnung?

Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Sie muss nach Ablauf des letzten Fördermonats bzw. nach Bewilligung, spätestens jedoch bis 31. Oktober 2023 (verlängert) vorgelegt werden. Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine "Nachfrist" bis 31. März 2024 im digital...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können Überbrückungshilfe insgesamt bis zu einer Höhe von 10.000.000 Euro pro Monat beantragen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise mehrere Tochterunternehmen und ihre Konzernmutter; hier...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.12 Wie funktioniert die Schlussabrechnung?

Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Sie muss nach Ablauf des letzten Fördermonats bzw. nach Bewilligung, spätestens jedoch bis 31. Oktober 2023 (verlängert) vorgelegt werden. Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine "Nachfrist" bis 31. März 2024 im digital...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können Überbrückungshilfe insgesamt bis zu einer Höhe von 10.000.000 Euro pro Monat beantragen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise mehrere Tochterunternehmen und ihre Konzernmutter; hier...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.12 Wie funktioniert die Schlussabrechnung?

Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Sie muss nach Ablauf des letzten Fördermonats bzw. nach Bewilligung, spätestens jedoch bis 31. Oktober2023 (verlängert) vorgelegt werden. Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine "Nachfrist" bis 31. März 2024 im digitale...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.4 Wie wird bei neu gegründeten Unternehmen vorgegangen?

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 in Ansatz bringen. A...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.4 Wie funktioniert die Antragstellung?

Bei der Antragstellung sind insbesondere Angaben zum Antragsteller, zur Antragsberechtigung, zum Vergleichsumsatz, zum Umsatz im Leistungszeitraum sowie zu anderen anzurechnenden Leistungen zu machen. Erfolgt die Antragstellung über einen prüfenden Dritten, prüft dieser vor Antragstellung die Plausibilität beziehungsweise Richtigkeit der entsprechenden Angaben, inklusive der...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.4 Wie wird bei neu gegründeten Unternehmen vorgegangen?

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. September 2021 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juli bis September 2021 in Ansatz bringen....mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.4 Wie wird bei neu gegründeten Unternehmen vorgegangen?

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 in Ansatz bringen. A...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.13 Welche weiteren Kontrollen der Anträge bzw. darin gemachte Angaben erfolgen?

Neben verdachtsabhängigen Prüfungen werden im Rahmen der Antragsbearbeitung und Schlussabrechnung stichprobenartig alle Anträge auf Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe im Detail geprüft. Dies beinhaltet alle Voraussetzungen für die Gewährung, die Höhe und die Dauer der Hilfen, einschließlich aller maßgeblichen Versicherungen und Erklärungen des Antragstellers (etwa z...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 31. Oktober 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unte...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Private gemeinnützige Unternehmen (i.S.d. §§ 51 ff AO) sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der öffentlichen H...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 31. Dezember 2021. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert beziehungsweise nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht ...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.1 Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen antragsberechtigt (mit Ausnahme der unten explizit genannten Ausschlusskriterien), deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown im November u...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Gemeinnützige Unternehmen (i.S.d. §§ 51 ff AO) sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand.[1] ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 30. Juni 2021. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unterne...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Gemeinnützige Unternehmen (im Sinne des §§ 51 ff. Abgabenordnung, AO) sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Gemeinnützige Unternehmen (i.S.d. §§ 51 ff AO) sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand.[1] ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen

Für Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender[1] wird die Abschreibungsmöglichkeit unter Ziffer 4 der förderfähigen Maßnahmen unter den folgenden Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen

Für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Herstellerinnen beziehungsweise Hersteller, Großhändlerinnen oder Großhändler, professionelle Verwenderinnen oder Verwender[1] wird die Abschreibungsmöglichkeit unter Ziffer 4 der förderfähigen Maßnahmen unter den folgenden Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wert...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen

Für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Herstellerinnen beziehungsweise Hersteller, Großhändlerinnen oder Großhändler, professionelle Verwenderinnen oder Verwender[1] wird die Abschreibungsmöglichkeit unter Ziffer 4 der förderfähigen Maßnahmen unter den folgenden Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wert...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.6 Welche Sonderregelungen gelten für die Veranstaltungs- und Kulturbranche

Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von September 2021 bis März 2022 erstattet. Dabei sind sowohl interne projektbezogene (vor allem Personalaufwendungen) als auch externe Kosten (etwa Kosten für beauftragte Dritte (zum Beispiel eine...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.6 Welche Sonderregelung gelten für die Veranstaltungs- und Kulturbranche

Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von Januar bis August 2021 erstattet. Dies gilt nur dann, wenn die jeweiligen Kosten nicht schon in der Überbrückungshilfe III angesetzt wurden. Eine doppelte Ansetzung der Kosten sowohl in der Übe...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 1. März 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unterneh...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.6 Welche Sonderregelung gelten für die Veranstaltungs- und Kulturbranche

Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 erstattet. Dabei sind sowohl interne projektbezogene (v. a. Personalaufwendungen) als auch externe Kosten (etwa Kosten für beauftragte Dritte (z. B. Grafiker/in) förderf...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 6.8 In welchen Fällen lohnt sich ein Wechsel zwischen der Neustarthilfe 2022 und der Überbrückungshilfe IV?

Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den Programmen ist, dass die Förderhöhe bei der Neustarthilfe 2022 direkt von dem Umsatz im Referenz- und im Förderzeitraum abhängt, während die Förderhöhe bei der Überbrückungshilfe IV zusätzlich an die Höhe der Fixkosten im Förderzeitraum gebunden ist. Ein Wechsel von der Neustarthilfe 2022 in die Überbrückungshilfe IV könnte daher u...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe III kann für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind bei der Überbrückungshilfe III entsprechend für November und/oder Dezember 2020 nicht antragsberechtigt. Die Überbrückungshilfe III kann in solchen Fällen nur dann beantragt werden, wenn die Anträge auf Novemb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 3.1 Verluste der gewerblichen Betriebsstätte

Rz. 36 § 2a Abs. 1 EStG ist nicht auf alle negativen Einkünfte aus einer Betriebsstätte in einem Drittstaat anzuwenden, sondern nur auf bestimmte Einkünfte, die aus einer Tätigkeit stammen, die vom inländischen Gesetzgeber als volkswirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft wird. Diese "Produktivitätsklausel" in Abs. 2 EStG ist § 5 AIG und § 1 Abs. 3 EntwLStG nachgebildet; die...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.17 In welchem Verhältnis stehen die Corona-Überbrückungshilfe III Plus und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen?

Für das Verhältnis zwischen dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und der Überbrückungshilfe III Plus gilt Folgendes: Die aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gewährte Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus als Umsatz angerechnet (siehe oben 1.3...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 6.8 In welchen Fällen lohnt sich ein Wechsel zwischen Neustarthilfe Plus und der Überbrückungshilfe III Plus?

Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den Programmen ist, dass die Förderhöhe bei der Neustarthilfe Plus direkt von dem Umsatz im Referenz- und im Förderzeitraum abhängt, während die Förderhöhe bei der Überbrückungshilfe III Plus zusätzlich an die Höhe der Fixkosten im Förderzeitraum gebunden ist. Ein Wechsel von der Neustarthilfe Plus in die Überbrückungshilfe III Plus kö...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 6.8 In welchen Fällen lohnt sich der Wechsel zwischen der Neustarthilfe und der Überbrückungshilfe?

Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den Programmen ist, dass die Förderhöhe bei der Neustarthilfe direkt von dem Umsatz im Referenz- und im Förderzeitraum abhängt, während die Förderhöhe bei der Überbrückungshilfe III zusätzlich an die Höhe der Fixkosten im Förderzeitraum gebunden ist. Ein Wechsel von der Neustarthilfe in die Überbrückungshilfe III könnte daher u.a. in F...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe IV kann für bis zu sechs Monate (Januar 2022 bis Juni 2022) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10.000.000 Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe III Plus kann für bis zu sechs Monate (Juli 2021 bis Dezember 2021) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur soweit die durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen noch nicht verbraucht sind. Die maxi...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.17 In welchem Verhältnis stehen die Corona-Überbrückungshilfe IV und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sowie der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen?

Für das Verhältnis zwischen den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und für Messen und Ausstellungen sowie der Überbrückungshilfe IV gilt Folgendes: Die aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gewährte Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird im Rahmen der Überbrückungshilfe IV als Umsatz ange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.4 Wie wird bei öffentlichen Unternehmen vorgegangen?

Antragsberechtigt sind auch im obigen Sinne vom Lockdown betroffene Unternehmen, deren Anteile sich vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden. Die Organisationsform und die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend (es sind also z. B. auch Landes- bzw. Staatsbetriebe und kommunale Eigenbetriebe sowie kommunale Regiebetriebe ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.9 Was ist beihilferechtlich bei "größeren" Anträgen zu beachten?

Für Fälle, in denen der durch die geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und De-Minimis-Verordnung gegebene beihilferechtliche Rahmen nicht ausreicht, ermöglicht die Bundesregierung den Unternehmen durch eine Programmergänzung der November- und Dezemberhilfe neue beihilferechtliche Spielräume. Im Rahmen der "erweiterten November- bzw. Dezemberhilfe "können Unternehmen ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.3 Wie funktioniert die Antragsstellung?

Neben allgemeinen Angaben (wie beispielsweise Steuernummer, Adresse) müssen folgende Angaben gemacht werden: Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes in dem/den Fördermonat(en) im Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 sowie Vergleich mit den Vergleichsmonaten (vgl. 1.1). Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Ers...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.3 Wie funktioniert die Antragsstellung?

Neben allgemeinen Angaben (wie beispielsweise Steuernummer, Adresse) müssen folgende Angaben gemacht werden: Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes in dem/den Fördermonat(en) im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 sowie Vergleich mit den Vergleichsmonaten (vgl. 1.1). Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Ers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.5 Wie ist bei Unternehmen zu verfahren, bei denen Umsatzeinbrüche erst nach August 2020 auftreten?

Für die Antragsberechtigung sind die Umsätze der Monate April bis August 2020 relevant. Eine Antragsberechtigung liegt nur vor, wenn zusammengenommen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums vorliegt, oder wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.2 Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragsberechtigung ist begrenzt auf Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche, welche den in 2.7 genannten WZ-Codes angehören, sowie auf Unternehmen anderer Wirtschaftszweige, sofern diese mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes mit Veranstaltungen erzielen. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.3 Wie funktioniert die Antragsstellung?

Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragsteller zu machen sowie der Umsatzeinbruch und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten zu bestimmen: Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes zwischen April und August 2020 und Vergleich mit den Vergleichsmonaten (vgl. 1.1). Zudem Prognose des Umsatzeinbruches für den beantragten Förderzeitraum. Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.3 Wie funktioniert die Antragsstellung?

Neben allgemeinen Angaben (wie beispielsweise Steuernummer, Adresse) müssen folgende Angaben gemacht werden: Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes in dem/den Fördermonat(en) im Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 sowie Vergleich mit den Vergleichsmonaten (vgl. 1.1). Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Ersta...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.27 Wie kann die November-/Dezemberhilfe zurückgezahlt werden, z. B. wenn die Hilfe irrtümlich beantragt wurde?

Wurden die zugrunde liegenden Angaben vorsätzlich oder leichtfertig falsch oder unvollständig gemacht und die November- bzw. Dezemberhilfe daher womöglich zu Unrecht beantragt bzw. bewilligt, muss dies der Bewilligungsstelle mitgeteilt und die eventuell bereits erhaltene Hilfe zurückgezahlt werden (vgl. 3.15). Sollte eine Rückzahlung notwendig sein, überweisen Sie die bereits...mehr