Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Begriff "Mitglieder"

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als Mitgliedergeschäfte sind – nach wörtlicher Auslegung – nur solche Geschäfte anzusehen, die mit den Mitgliedern der Gen als Vertragspartnern abgeschlossen und durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Vertragspartei in derselben Gen Mitglied sein muss. Die Begriffe Mitglied (Genosse) und Mitgliedschaft sind Rechtsbegriffe, die sich nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG ist sowohl auf voll stpfl wie auch auf partiell stpfl (nach § 5 Abs 1 Nr 10 oder 14 KStG) Erwerbs- und Wirtschaftsgen – ab VZ 2020 sprachlich "nur" noch Gen – anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 10 KStG Tz 29 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 57). Zum Begriff der Gen s § 1 KStG Tz 34 ff. Hierzu zählt auch die SCE (Societas Cooperativa Europaea; s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 24 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den nach § 10 Nr 2 KSG nabzb St gehören auch die USt für Umsätze, die Entnahmen oder vGA sind sowie die VorSt-Beträge auf Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–4 und 7 und Abs 7 EStG unterliegen. 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eigenverbrauch" zu den nabzb Aufwendungen. Aufgr entsprechender EG-rechtlicher Vorgaben (s Art 6 Abs 2 der 6. EG-RL) sowie diesbezgl höchstrichterlicher Rspr von EUGH und BFH wurde im StEntlG 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung vom 01.04.1999 der frühere ustliche Eigenverbrauchstatb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 20 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei dem nach § 22 KStG zu ermittelnden Betrag handelt es sich um den Höchstbetrag der stlich abzb Rückvergütung. Niedrigere Rückvergütungen sind – bei Einhaltung der weiteren Voraussetzungen – stlich stets abzb, da die Gen den Höchstbetrag nicht ausschöpfen muss. Zu den Rechtsfolgen einer den Höchstbetrag übersteigenden Rückvergütung s Tz 68...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Materieller Gehalt und Zweck

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 10 KStG ist mit "nabzb Aufwendungen" überschrieben; die Vorschrift untersagt den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Einkommensermittlung der Kö. Sie ergänzt die allg estlichen Bestimmungen betreffend die nabzb Ausgaben (§ 3c, § 4 Abs 5–7 und § 50 Abs 1 EStG), die über § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gelten. Die Aufzählung in § 10 KStG is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises

Rn. 259 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Tatbestand der Veräußerung des § 17 EStG wird mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verwirklicht. Dieser Zeitpunkt muss aber nicht mit dem Zeitpunkt der Bezahlung übereinstimmen, woraus sich nachträgliche Veränderungen ergeben können. So kann die Kaufpreisforderung durch Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers, beispielsweise aufgrund e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn ist nach ständiger Rspr schon des RFH grundsätzlich alles, was dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft vom ArbG oder für diesen von einem Dritten gewährt wird, s zB RFH RStBl 1936, 1158; 1937, 1186; 1939, 299; BFH BStBl III 1959, 230. Mit Offerhaus, BB ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Digitalisierung im Controll... / 5 Aktuellere und detailliertere Analyseergebnisse

Den Zeitbezug und den Umfang der Analysen auch durch die Verwendung von Zeitreihen auszuweiten, um ein besseres Analyseergebnis zu erhalten. Das wiederum sollte Auswirkungen haben auf die Entscheidungen in den Fachbereichen. Zeitpunkt: Durch die bereits angesprochene Loslösung von der Periodenabhängigkeit stehen Analyseergebnisse wesentlich früher zur Verfügung. Selbst wenn d...mehr

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Digitalisierung im Controll... / 3 Umfang der Analysen wird erweitert

Jeder Controller kennt die Notwendigkeit, den Aufwand für eine Analyse zu optimieren. Dabei bleiben häufig wichtige Inhalte, auch wenn sie nur der Bestätigung dienen, unerkannt, um Zeit und damit Aufwand zu sparen. Gleichzeitig wird der Umfang der Analyse limitiert durch fehlende Daten. Diese negativen Punkte können durch die Digitalisierung im Rechnungswesen neutralisiert w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Von der Steuerbefreiung potenziell erfasste Umsätze

Rz. 43 Die Umsätze nach § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010 müssen dem Postwesen dienen. Dieser Begriff ist weder im UStG noch im PostG näher definiert. Nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010[1] sollten solche Dienste, die durch den Begriff Postwesen im herkömmlichen Sinne abgedeckt werden, unter die Steuerbefreiung fallen. Im Entwurf eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Tatsächlich unter die Steuerbefreiung fallende Umsätze

Rz. 46 In richtlinienkonformer Auslegung von § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010 setzt die Steuerbefreiung voraus, dass die Umsätze von der DP AG als öffentliche Posteinrichtung [1] erbracht werden. Nur insoweit kann die Steuerbefreiung reichen. Fraglich ist, in welchen Bereichen die DP AG mit ihren Postdienstleistungen als öffentliche Posteinrichtung handelte und wo nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreiung bis 30.6.2010: die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der DP AG

4.1 Von der Steuerbefreiung potenziell erfasste Umsätze Rz. 43 Die Umsätze nach § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010 müssen dem Postwesen dienen. Dieser Begriff ist weder im UStG noch im PostG näher definiert. Nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010[1] sollten solche Dienste, die durch den Begriff Postwesen im herkömmlichen Sinne abgedeckt we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Ausschluss bestimmter Umsätze von der Steuerbefreiung

Rz. 62 Nach § 4 Nr. 11b S. 3 UStG sind Post-Universaldienstleistungen, die dem Grunde nach begünstigt sind, von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn die Leistungen nach individuell ausgehandelten Vereinbarungen oder aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als denen für die Allgemeinheit erbracht werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Begünstigter Unternehmer – Verpflichtung zum flächendeckenden Leistungsangebot

Rz. 58 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des BZSt gegenüber dem BZSt verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen anzubieten. Der Postdienstleister muss also nicht die Gesamtheit der Universaldi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 AGB-Leistungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen

Rz. 66 Die Steuerbefreiung gilt nach § 4 Nr. 11b S. 3 Buchst. b UStG nicht für Leistungen, die der Unternehmer erbringt aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als den nach den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder als den nach § 19 PostG genehmigten Entgelten (Leistungen nach sog. Sonderkon...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit oder einzelnen Teilbereiche der Post-Universaldienstleistungen verpflichten. Darüber hinaus müssen die Universaldienstleistungen bestimmte Qualitätsanforderunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation

Rz. 20 § 4 Nr. 11b i. d. F. bis 30.6.2010 war durch das Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation v. 14.9.1994[1] m. W. v. 1.1.1995 in das UStG eingefügt worden. Zur Begründung vgl. Begründung zu Art. 11 Abs. 42 des Entwurfs des PTNeuOG, BT-Drs. 12/6718, 123. Rz. 21 Der Gesetzgeber ging nach der Gesetzesbegründung davon aus, dass der "öffentliche" Charakt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 26 § 4 Nr. 11b UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachte Dienstleistungen und dazugehörende Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme von Personenbeförderungs- und Telekommunikationsdienstleistungen" von der USt. Der Wortlaut der Bestimmung deckt nicht die Gesamtheit der postali...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2018 – V R 65/17, BFHE 263, 90 und vom 07.05.2020 – V R 1/18, BFHE 270, 146). Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden. Normenkette § 1 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Gegenstand der Steuerbefreiung – Universaldienstleistungen

Rz. 50 Gegenstand der Steuerbefreiung ab 1.7.2010 sind (Post)Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL 97/67/EG in der jeweils geltenden Fassung. Bei dem Verweis auf die Richtlinie handelt es sich um einen gleitenden Verweis, sodass bei Änderung des Universaldienstleistungsbegriffs nach der RL 97/67/EG sich entsprechend der Umfang der Umsatzsteuerbefreiung ändern w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Leistungen aufgrund individuell ausgehandelter Vereinbarungen

Rz. 64 Die Steuerbefreiung gilt nach § 4 Nr. 11b S. 3 Buchst. a UStG nicht für Leistungen, die der Unternehmer aufgrund individuell ausgehandelter Vereinbarungen erbringt. Somit sind alle Leistungen, die der Unternehmer dem Grunde nach steuerfrei erbringen kann, weil es sich um Post-Universaldienstleistungen handelt, für die der Unternehmer über eine Bescheinigung über das b...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

Leitsatz § 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet. Normenkette § 176 Abs. 2 AO, § 4 Nr. 12, § 9 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
EBITDA, EBIT und EBT / 3 EBIT

EBIT ("earnings before interest and taxes") spiegelt den Erfolg vor Zinsen und Steuern wider. Somit ist diese Größe finanzierungsneutral. EBIT entspricht dem "ordentlichen Ergebnis vor Zinsen". Oftmals findet sich für EBIT auch die Bezeichnung "net operating profit" (NOP), Betriebsergebnis (ohne Ansatz kalkulatorischer Zinsen) oder operatives Ergebnis. EBIT wird beim Gesamtko...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt werden (Rechtslage bis zum 31.12.2014)

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen eine deutsche Steuerpflichtige (Entwicklerin) vor dem 01.01.2015 eine Dienstleistung auf elektronischem Weg an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige (Endkunden) über einen Appstore ein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein vertragliches Lieferrecht

Leitsatz Der Verzicht eines Landwirts auf ein vertragliches Lieferrecht (durch Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Vertrags über die Lieferung von Lebensmitteln) gegen "Abstandszahlung" ist steuerbar und fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG. Normenkette § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 4, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG,...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.4 Erhebung des laufenden Informationsbedarfs

Rz. 16 Informationen zur laufenden Generierung von IFRS-Abschlüssen lassen sich – in Abhängigkeit von der Art der offenzulegenden Information (aktuelle vs. hypothetische oder künftige Information sowie quantitative vs. qualitative Information) – auf folgende Arten gewinnen: Kontenplan Kontenauswertung Prognosen Simulationsrechnung statistische Aufzeichnungen/sonstige Erhebungen. ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2.1 Segmentberichterstattung

Rz. 102 IFRS 8 fordert von börsennotierten Unternehmen die Offenlegung ausgewählter Abschlussdaten für die einzelnen Aktivitätsfelder eines Unternehmens bzw. Konzerns. Der mit IFRS 8 umgesetzte Management Approach basiert auf der Idee, dass den Abschlussadressaten grundsätzlich dieselben Schlüsselgrößen in derselben Abgrenzung wie den zentralen Entscheidungsträgern des Unter...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2.2 Aufgabe von Geschäftsbereichen

Rz. 106 IFRS 5 schreibt sowohl für die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen als auch für die aufgegebenen Geschäftsbereiche zahlreiche Angaben im Anhang zum IFRS-Abschluss vor. Die bilanzbezogenen Angabepflichten zu den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen lassen sich dadurch abbilden, inde...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuersatz von E-Paper-Ausgaben

Leitsatz Stellt eine Zeitung den Abonnenten der Printausgabe ohne gesondertes Entgelt zusätzlich auch einen elektronischen Zugang zu den E-Paper-Ausgaben zur Verfügung, liegen umsatzsteuerlich zwei eigenständige Leistungen vor. In den Streitjahren 2009-2012 unterliegt die Lieferung der Print-Ausgaben dem ermäßigten Steuersatz und die Zurverfügungstellung des Zugangs zum E-Pa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.1 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 42 Die Sanierungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann.[1] Rz. 43 Als Kriterien in diesem Zusammenhang dienen insbesondere die Ertragslage des zu sanierenden Unternehmens, Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, Möglichkeit zur Zahlung von Steuern u...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation

Leitsatz Die maßgebliche 40 %-Grenze für eine partielle Steuerbefreiung ambulanter Reha-Einrichtungen richtet sich nur nach der Anzahl der insgesamt behandelten ambulanten Rehabilitationsfälle. Sachverhalt K. betreibt Physiotherapie- und ambulante Rehabilitationseinrichtungen. Sie erbringt damit Leistungen der sogenannten "Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)", welche ...mehr

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BMF zur umsatzsteuerlichen ... / a) Beispiel 1

Ein in der Schweiz ansässiger Händler CH veräußert über eine elektronische Schnittstelle S Handyzubehör an eine im Inland ansässige Privatperson P-DE. Die Ware wird aus einem inländischen Lager des CH in Köln an den Wohnsitz der Privatperson P-DE nach Münster versendet. Abb. 17: Schnittstellenlieferung, Abschn. 3.18 Abs. 2 S. 6 Beispiel 2 Lösung Es werden eine Lieferung des CH...mehr

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BMF zur umsatzsteuerlichen ... / b) Beispiel 2

Ein in Deutschland ansässiger Händler DE veräußert über eine elektronische Schnittstelle Handyzubehör an eine in Deutschland ansässige Privatperson P-DE. Die Ware wird aus einem Fulfillment-Center in Polen an den Wohnsitz der Privatperson P-DE versendet. DE überschreitet die Umsatzschwelle von 10.000 EUR bzw. verzichtet auf die Anwendung des § 3c Abs. 4 Satz 1 UStG. Er nimmt...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / 2. Die ViDA-Maßnahmen im Überblick

Ein Überblick über den Hintergrund, den Zeitplan und den wesentlichen Inhalt des Vorschlags der Europäischen Kommission vom 8.12.2022 zur Reform des Mehrwertsteuersystems im Rahmen der "VIDA"-Initiative findet sich in Teil I dieses Beitrags.[8] Diese Maßnahmen umfassen u.a. die folgenden Punkte: Ersetzung der bisherigen ZM durch Einführung einer transaktionsbasierten digitale...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / 1. Analyse der "ViDA"-Initiative: im Rückblick Teil I und II und Ausblick auf Teil III

Unter dem Stichwort "VAT in the Digital Age" ("ViDA" [1] ) möchte die Europäische Kommission das europäische Mehrwertsteuersystem schrittweise bis 2028 modernisieren, vereinfachen und durch Maßnahmen zur Digitalisierung des Meldewesens weitergehender gegen Betrug absichern. Teil I: In Teil I dieses Beitrages[2] haben wir einen kurzen Überblick über sämtliche vorgeschlagenen Maß...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / 3. Einführung einer "einzigen" Mehrwertsteuerregistrierung

Für Steuerpflichtige, die z.B. innerhalb der Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Umsätze (z.B. innergemeinschaftliche Reihengeschäfte) tätigen oder steuerbare Umsätze in einem Mitgliedstaat (z.B. Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates) ausführen, in welchem sie nicht ansässig sind, ergibt sich häufig die Verpflichtung, sich für mehrwertsteuerrechtliche Zwecke in den be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / b) Einführung eines – für den leistenden Steuerpflichtigen optionalen – Reverse-Charge-Mechanismus für lokale Leistungen durch nicht ansässige Steuerpflichtige

Nach aktueller Rechtslage können Mitgliedstaaten eine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorsehen – soweit die Leistung nicht bereits unter die Regelung der Art. 44, Art. 196 MwStSystRL fallen –, wenn die steuerpflichtige Lieferung oder Dienstleistung von einem Steuerpflichtigen bewirkt wird, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.8 Anstellung von Ärzten durch Vertragsärzte (Abs. 9)

Rz. 119 Nach Abs. 9 der Vorschrift dürfen seit 1.1.1993 Vertragsärzte mit Genehmigung des Zulassungsausschusses andere Ärzte anstellen, wenn diese in das Arztregister eingetragen sind. Die Zulassung als angestellter Arzt schließt die Zulassung als Vertragsarzt aus, wie umgekehrt einem Vertragsarzt für die dieselbe Tätigkeit eine Anstellungsgenehmigung nicht erteilt werden ka...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 UStG unter Berücksichtigung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE)

Leitsatz 1. Liegt eine Rechnung mit Steuerausweis vor, ist nicht zu entscheiden, ob die in der Rechnung ausgewiesene Steuer die gesetzlich entstandene Steuer übersteigt, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegen. 2. Die Lieferung von Geräten, die der Unternehmer lediglich für Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG verwendet hat, unterliegt nicht...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / 4. Bewertung von "ViDA" im Kontext der "EU MwSt-Reform" (Aktionsplan, "Quick Fixes, MwSt-Digitalpakete")

Mit der größten Mehrwertsteuerreform seit 25 Jahren verfolgt die Europäische Kommission seit einigen Jahren eine schrittweise Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuerrechts hin zu einem endgültigen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuersystem (vgl. "Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer" aus 2016).[60] Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über diese Pla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / bb) Geplante Maßnahmen zum 1.1.2025 im Rahmen der zweiten Stufe

Erweiterung der Lieferkettenfiktion auf den B2B-Bereich: Wie eben beschrieben, findet nach aktueller Rechtslage die Lieferkettenfiktion für Lieferungen innerhalb der Gemeinschaft nur dann Anwendung, soweit Lieferungen durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen an eine nicht steuerpflichtige Person betroffen sind.[26] Zum 1.1.2025 soll die Anwendung di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen

Leitsatz Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 20 UStG, Art. 66 Abs. 1 Buchst. b EGRL 112/2006 (...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.2.2 Produktplatzierung (Product Placement)

Beim Product Placement stellt ein Unternehmen dem Influencer (zeitweise) das entsprechende Produkt zur Verfügung und dieser bindet es mehr oder weniger offensichtlich in seine Inhalte ein. Rechtlich versteht man unter Produktplatzierung die "gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eine...mehr