Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Entsprechende Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG

Rz. 147 Befördert oder versendet der Unternehmer den Gegenstand unmittelbar an den Abnehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. v. § 6a Abs. 1 UStG vor. Aus Gründen der Vereinfachung kann auch in diesen Fällen ein innergemeinschaftliches Verbringen i. S. v. § 3 Abs. 1a UStG angenommen werden, wenn Abgangs- und Bestimmungsstaat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Leistungen, die unmittelbar der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen

Rz. 46 Der ermäßigte Steuersatz ist auch auf alle Leistungen anzuwenden, die unmittelbar der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen. Das bedeutet gegenüber der vor dem 1.1.1968 lediglich begünstigten Milchkontrolle (Milch-Leistungs- und Milch-Qualitätsprüfung) eine Erweiterung auf andere Leistungsprüfungen in der Tierzucht. Rz. 47 A...mehr

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Fiskalvertretung (zu § 22a ff. UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt diverse neue Abschnitte ein: Abschn. 22a.1 – 22e.1 UStAE . Zum 1.1.1997 ist in Deutschland das Institut des Fiskalvertreters eingeführt worden, um für einen ausländischen Unternehmer im Inland die Durchführung des Besteuerungsverfahrens zu vereinfachen. Die Möglichkeit, sich durch einen Fiskalvertreter vertreten zu lassen, ist aber in D...mehr

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Wirtschaftliche Notlage im ... / 2 Eine Notlage kommt nicht aus heiterem Himmel – Risiken als Vorzeichen der wirtschaftlichen Notlage

Es gibt so gut wie keine Notlagen von Vereinen, die so zufällig auftreten, dass sie real "aus heiterem Himmel" kommen. Daraus folgt, dass man in einem Verein, der sich wirtschaftlich betätigt, grundsätzlich sensibel sein Umfeld und seine Entwicklung im Blick behalten muss. Selbst das Wegbrechen von Zuschüssen oder der Rückzug eines Gönners geschieht in der Regel nicht ohne v...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei kurzfristiger Vermietung (zu § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.16 UStAE . Bei der steuerbaren Vermietung von Grundstücken oder Grundstücksteilen (auch von Gebäuden und Gebäudeteilen) ergibt sich grundsätzlich nach § 4 Nr. 12 UStG eine Steuerbefreiung. Von dieser Steuerbefreiung sind die folgenden Umsätze erfasst: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die di...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 4.1 Jahreshöchstgrenzen

Spenden sind, unabhängig davon, welcher Zweck gefördert wird, bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Alternativ können Spender mit Gewinneinkünften ihr Spendenvolumen mit 4 ‰ aus der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berechnen. Zuwendungen über diesen Höchstbeträgen werden, auch wenn es sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.7 Umsatzgrenzen

Rz. 240 Nach R 15.5 Abs. 11 EStR 2012 sind gewerbliche Tätigkeiten, die nach R 15.5 Abs. 3 bis 8 EStR 2012 (Absatz von Erzeugnissen) dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine Zurechnung zur Land- und Forstwirtschaft erfüllen, nur dann typisierend der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn die Umsätze aus diesen Tätigkeiten dauerhaft insgesamt nicht mehr als 1/3 des G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.2 Absatz eigener Erzeugnisse

Rz. 414 Erbringt der Land- und Forstwirt im Zusammenhang mit der Veräußerung seiner land- und forstwirtschaftlichen Eigenerzeugnisse über die reine Verkaufstätigkeit hinaus Dienstleistungen, denen bei wertender Betrachtungsweise keine eigenständige Bedeutung zukommt, gehören diese ebenfalls noch zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Dienstleistungen, die vom Land- u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.1 Allgemeines

Rz. 392 Unter Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie die Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen.[1] Ebenfalls zur Land- und Forstwirtschaft gehört die Tierzucht und -haltung. Voraussetzung insoweit ist allerdings, dass die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.4 Nebenbetrieb

Rz. 407 Zu den Nebenbetrieben gehören Be- und Verarbeitungsbetriebe, Substanzbetriebe und Verwertungsbetriebe (Rz. 218ff.). Ein Nebenbetrieb muss den Hauptbetrieb fördern bzw. ergänzen und durch den Hauptbetrieb geprägt werden. Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8.1 Biogasanlagen

Rz. 427 Die Erzeugung von Biogas ist Teil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt wird und das Biogas oder die daraus erzeugte Energie (Strom, Wärme) überwiegend im eigenen Betrieb verwendet wird. Der Absatz von Strom und Wärme führt unabhängig vom Umfang der verarbeiteten und selbst erzeugten Biomasse zu Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.2 Nebenbetrieb

Rz. 199 Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb muss den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb fördern und ergänzen. Er muss durch den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb geprägt werden und in funktionaler Hinsicht vom land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb abhängig sein. Die Verbindung darf nicht nur zufällig oder vorübergehend und nicht ohne ...mehr

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Neue eRechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 soll in Deutschland die verpflichtende eRechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern eingeführt werden. Obwohl die Regelung noch nicht verabschiedet ist, besteht wegen der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten erhebliche Unsicherheit in der Praxis. Die Finanzverwaltung hat in einem an Verbände gerichteten Schreiben erste Hinweise zur neuen eRe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Gewinnschätzung nach § 162 AO

Rz. 1072 Bei der Gewinnschätzung nach § 162 AO handelt es sich nicht um eine Gewinnermittlungsart. Wesentliche Elemente der Abgabenordnung sind der Amtsermittlungsgrundsatz einerseits und andererseits auch erhebliche Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei allen Veranlagungssteuern. Die Schätzung kommt deshalb nur dann in Frage, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirku...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Innerer Betriebsvergleich durch Zeitreihenvergleich

Rz. 1108 Beim Inneren Betriebsvergleich werden die Zahlenverhältnisse vergleichbarer Merkmale in aufeinander folgenden Zeiträumen des gleichen Betriebes miteinander verglichen. Dies setzt eine Stetigkeit der Kontierung und eine annähernde Konstanz der Betriebsverhältnisse, über längere Zeit hinweg, zur einwandfreien Vergleichbarkeit voraus. Schwankungen beim Umsatz oder beim...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Schwellenwerte

Rz. 147 [Autor/Zitation] Rechnungslegungspflicht besteht, wenn der Unternehmer mehr als 700.000 EUR Umsatzerlöse im GJ erzielt (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 2010, 72 ff.; Urnik/Niedermoser in Jahrbuch Bilanzsteuerrecht 2010, 29). Die Umsatzgrenze ist betriebsbezogen anzuwenden, so dass ein Betrieb erst dann der Rechnungslegungspflicht unterliegt, wenn die Umsätze des "einzelnen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Interner Betriebsvergleich durch Nachkalkulation

Rz. 1098 Bei einer Nachkalkulation werden betriebsinterne Daten wie Wareneinsatz und vorgegebene Verkaufspreise in Beziehung gesetzt und hochgerechnet. Die Nachkalkulation führt aber zu großen Unschärfen, wenn ein Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen arbeitet, viele verschiedene Warengruppen im Sortiment hat oder sehr unterschiedliche Dienstleistungen erbringt. Die ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Äußerer Betriebsvergleich, insbesondere nach amtlichen Richtsätzen

Rz. 1113 Anders als beim Inneren Betriebsvergleich werden beim Äußeren Betriebsvergleich nicht Kennzahlen bestimmter Art desselben Betriebes gegenübergestellt, sondern die maßgeblichen Zahlen des zu prüfenden Betriebes werden mit denjenigen in der Branche, Größe und Struktur gleichartiger Betriebe verglichen. Der Abgleich mit anderen Betrieben setzt eine Vergleichbarkeit vora...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 239 gilt grds. für alle Kaufleute. In den Fällen des § 241a kann auf die Einhaltung der §§ 238–241 und damit auf eine Buchführung als solche für nach dem 31.12.2007 beginnende GJ (Art. 66 Abs. 1 EGHGB – Fassung BilMoG, Schwellenwerte 500.000 EUR [Umsatz] bzw. 50.000 EUR [Jahresüberschuss]) bzw. nach dem 31.12.2015 beginnende GJ (Art. 76 EGHGB – Fassun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einzelkaufleute

Rz. 60 [Autor/Zitation] Das Handelsrecht und mit ihm die handelsrechtliche Buchführungspflicht in § 238 knüpfen an die Kaufmannseigenschaft an, anders als das österreichische Recht (s. Rz. 125 ff.). Reformvorschläge zur Aufgabe des Kaufmannsbegriffs und dessen Ersetzung durch einen auch die freien Berufe einbeziehenden Unternehmerbegriff, (Bydlinski, Handels- oder Unternehmens...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Schwellengrößen und inhaltliche Divergenzen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Während eine Harmonisierung der Schwellenwerte in § 241a Satz 1 und § 141 Abs. 1 Satz 1 AO gesetzgeberisch gewollt ist, existieren hingenommene Unterschiede in der Definition der jeweiligen Schwellengrößen. So nimmt § 241a Satz 1 auf den (handelsbilanziellen) "Jahresüberschuss" Bezug, wie er sich bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (Umsatzkostenver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Rechnungslegungspflicht nach öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften

Rz. 92 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 1 öEStG erklärt die unternehmensrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung als maßgebend, wenn neben dem Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd. § 23 öEStG eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften (dazu Rz. 93) besteht. Rechnungslegungspflichtig nach § 189 öUGB können n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Andere Unternehmer

Rz. 161 [Autor/Zitation] Die Rechnungslegungspflicht entsteht, wenn die Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden GJ 700.000 EUR übersteigen (einfaches Überschreiten des Schwellenwerts), im darauf zweitfolgenden GJ (§ 189 Abs. 2 Z 1 öUGB). Erzielt der Unternehmer im ersten und zweiten Wirtschaftsjahr jeweils einen Umsatz, der zwischen 700.000 und 1 Mio. EUR liegt, dann besteh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Unterzeichnungspflicht

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Unterzeichnung des JA ist als Bestandteil der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten öffentlich-rechtlicher Natur (Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 245 Rz. 2; Justenhoven/Meyer in Beck BilKomm.13, § 245 HGB Rz. 9; insoweit auch Merkt in Hopt41, § 245 HGB Rz. 1 f.) und dient somit den Interessen der Jahresabschlussadressaten, insbes. de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 387 AO entspricht inhaltlich dem § 422 RAO i.d.F. des AO-StrafÄndG 1967[2]. Mit der AO 1977 wurden in Abs. 1 die Worte "oder das bei ihrer Verwaltung durch die Oberfinanzdirektion Hilfe leistet" weggelassen. Das trug dem Umstand Rechnung, dass die OFD als Bundesbehörde sich bei der ihr aufgrund früheren Rechts (Art. 108 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Wareneinkauf/Materialaufwand

Rz. 517 (Zur Bewertung des Vorratsvermögens vgl. Rdn 385 ff.!) Bei dieser Position handelt es sich um einen besonderen Erfolgsindikator eines Unternehmens, wobei die Überprüfung in der Relation zum Umsatz durch den internen bzw. externen Betriebsvergleich (siehe Rdn 1108 ff.) erfolgen kann. Rz. 518 Hinweis Derartige Überlegungen in Form eines externen Betriebsvergleichs forder...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Stille Gesellschaft sowie Einnahmen des partiarischen Darlehensgebers

Rz. 665 Der echte typische stille Gesellschafter ist Darlehensgeber und somit am Erfolg (Gewinn und ggf. auch am Verlust) der Gesellschaft beteiligt. Nicht beteiligt ist er am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmen- und Geschäftswertes. Damit wird dokumentiert, dass er ausschließlich am Erfolg und nicht am Vermögen partizipieren soll (§ 230 Abs. 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Personalaufwand

Rz. 519 (Zu den Verbindlichkeiten vgl. Rdn 480 ff.) Hierzu gehören Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Sozialabgaben. Diese Aufwandsposition ist gerade bei personalintensiven Unternehmen von besonderer Bedeutung. Auch hier ist stets das Instrument des internen Betriebsvergleichs (siehe Rdn 1108 ff.) heranzuführen, d.h., es ist zu prüfen, wie hoch die Personalkosten in den ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anschaffungspreis

Rz. 442 [Autor/Zitation] Der Anschaffungspreis ist grds. der Rechnungsbetrag (Kaufpreis) ohne Umsatzsteuer; sie ist nur einzubeziehen, wenn dem Erwerber kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht (vgl. Rz. 64). Wenn der Erwerber teils Umsätze erzielt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen und gleichermaßen solche, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, dann ist die in Rechnung g...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Berechtigte Steuerpflichtige der EÜR

Rz. 551 Steuerpflichtige können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, wenn sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und auch freiwillig keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen und ihren Gewinn auch nicht nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG er...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Realisationszeitpunkt bei Mehrkomponentengeschäften

Rz. 230 [Autor/Zitation] Unter einem Mehrkomponentengeschäft sind alle Geschäfte zu subsumieren, bei denen mehrere verschiedenartige Teilleistungen eine enge Verbindung zueinander aufweisen (hierzu umfassend Schuster, Ubg 2013, 312; Tiedchen in HHR, § 5 EStG Rz. 398 [12/2021]; Wüstemann/Kierzek, zfbf 2007, 882, 891 ff.). Diese enge Verbindung kann sich entweder in der Zusammen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorbereitung und Versuch

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Versuch des Bannbruchs ist aufgrund der ausdrücklichen Verweisung des § 372 Abs. 2 AO gem. § 370 Abs. 2 AO strafbar (so die nahezu einhellige Meinung)[2]. Auf die Erläuterungen in § 370 Rz. 704, 1533 ff., in denen die Besonderheiten von Ein- und Ausfuhrvergehen mit Beispielen berücksichtigt werden, wird Bezug genommen. Demgegenüber zweifelt Makee Mosa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetzlich geregelte Ausnahmefälle

Rz. 491 [Autor/Zitation] Das Gesetz selbst sieht nur wenige Durchbrechungen des Saldierungsverbots vor. Der offene Abzug vor den jeweiligen Posten in Bilanz und GuV ist auf gesetzlich geregelte Ausnahmefälle beschränkt (vgl. Fritz-Schmied/Schuschnig in Hirschler2, § 196 Rz. 64; Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 196 Rz. 67; Bertl/Fraberger, RWZ 1997, 382; ebenso in Deuts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Handelsrecht

Rz. 205 [Autor/Zitation] Es werden unterschiedliche Ansichten darüber vertreten, was bei einem Tauschgeschäft als Anschaffungspreis anzusetzen ist. Unter dem Einfluss des Steuerrechts und insbes. des sog. Tauschgutachtens des BFH (vgl. BFH v. 16.12.1958 – I D 1/57 S, BStBl. III 1959, 30) wird teilweise die Auffassung vertreten, dass in der Handelsbilanz ein Wahlrecht hinsicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Überwachung von Postverkehr und Telekommunikation

Rz. 117 [Autor/Stand] Der Bannbruch ist – im Gegensatz zu bandenmäßiger Umsatz- oder Verbrauchssteuerhinterziehung, gewerbsmäßigem, gewaltsamem oder bandenmäßigem Schmuggel sowie gewerbs- oder bandenmäßiger Steuerhehlerei (s. § 385 Rz. 404) – keine Katalogtat nach § 100a Abs. 2 StPO, bei deren Verdacht eine Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation statthaft ist[2]....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bildung von Einzel- und Sammelrückstellungen

Rz. 226 [Autor/Zitation] Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3) sind Rückstellungen grds. einzeln zu bewerten (sog. Einzelrückstellungen). Dies soll verhindern, dass die Bildung von Rückstellungen aufgrund von an anderer Stelle gelegten stillen Rücklagen unterlassen wird und dass zB drohende Verluste aus einem schwebenden Beschaffungsgeschäft mit Gewinnen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Einzelzuständigkeit (sachliche, örtliche)

Rz. 8 [Autor/Stand] Die FinB, der die Zuständigkeit aufgrund des Zusammenhangs zuwächst, muss funktionell (i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO, vgl. die Erl. dort) und sachlich (i.S.d. § 387 AO) zur Verfolgung des Gesamtkomplexes und örtlich (i.S.d. § 388 AO) bzgl. einer Strafsache zuständig sein. Rz. 9 [Autor/Stand] Für eine der zusammenhängenden Strafsachen muss die örtliche Zust...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bewertungsgrundsätze und Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)

Rz. 272 Zum Verständnis der Vorstellungswelt der Bilanzierung nach HGB und EStG, auch für die unterhaltsrechtliche Würdigung, ist es geboten, die wesentlichen Prinzipien der Bilanzierung nachvollziehen zu können. Diese sind konkretisiert in den Grundsätzen Ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung (GOB) und sind vielfach normiert.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Rückstellungen für Gewährleistungen und ähnliche Verpflichtungen

Rz. 251 [Autor/Zitation] Rückstellungen für Gewährleistungen, die aufgrund rechtlicher oder faktischer Verpflichtung erbracht werden (sog. Garantieverpflichtungen), sind ein Unterfall der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und damit nach § 249 Abs. 1 passivierungspflichtig. Zusätzlich wurde von dem Gesetzgeber die Pflicht in das Gesetz eingefügt, Gewährleistungsrü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (c) Widerrufsvorbehalt (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 252 [Autor/Zitation] Pensionszusagen, die von künftigen gewinnabhängigen Bezügen abhängig sind, dürfen gem. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht passiviert werden. Der BFH hat insoweit die Ansicht vertreten, künftige gewinnabhängige Bezüge seien dabei solche, die nach der Erteilung der Pensionszusage, aber nicht notwendig nach dem jeweiligen Bilanzstichtag entstehen, also zB Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bauabzugsteuer

Rz. 29.1 [Autor/Stand] Zur Sicherung der aus Bauleistungen resultierenden Steueransprüche wird seit 2001 die sog. Bauabzugsteuer gem. §§ 48–48d EStG [2] dadurch erhoben, dass der Leistungsempfänger (s. Rz. 29.3) von der von ihm entrichteten Gegenleistung (s. Rz. 29.4) einen Steuerabzug i.H.v. 15 % vorzunehmen hat (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bauleistungen in diesem Sinne sind a...mehr

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zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen:

…“ Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der diese sich gegen die Nachfestsetzung von Umsatzsteuer auf die bereits mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2.6.2022 festgesetzten Rechtsanwaltskosten für die zweite Instanz wendet, bleibt in der Sache ohne Erfol...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 241a regelt für Einzelkaufleute eine umsatz- und gewinnabhängige Ausnahme von der Buchführungspflicht (s. § 241a Rz. 2).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebseinnahmen bei EÜR

Rz. 553 In Anlehnung an den Begriff Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG sind Betriebseinnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zufließen. Rz. 554 Betriebseinnahmen sind z.B.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Betriebsvermögensvergleich i.S.v. § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 228 Diese Gewinnermittlungsart kommt nur für Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, sowie für selbstständig Tätige, die freiwillig Bücher führen, in Betracht. Rz. 229 Für Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, gelten die Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 EStG zusätzlich. Diese sind bu...mehr