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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / ff) Realisationszeitpunkt bei Mehrkomponentengeschäften

Prof. Dr. Stephan Meyering, Prof. Dr. Matthias Gröne
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Rz. 230

[Autor/Zitation]

Unter einem Mehrkomponentengeschäft sind alle Geschäfte zu subsumieren, bei denen mehrere verschiedenartige Teilleistungen eine enge Verbindung zueinander aufweisen (hierzu umfassend Schuster, Ubg 2013, 312; Tiedchen in HHR, § 5 EStG Rz. 398 [12/2021]; Wüstemann/Kierzek, zfbf 2007, 882, 891 ff.).

Diese enge Verbindung kann sich entweder in der Zusammenfassung mittels eines Vertrags zeigen oder aber in jeweiligen Einzelverträgen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als ein gemeinsames Ganzes anzusehen sind (Goy, BBK 2016, 1084; Hoffmann/Lüdenbach, DStR 2006, 153; Störk/Büssow in Beck BilKomm.13, § 252 HGB Rz. 59; Tiedchen in BeckOGK HGB, § 252 Rz. 97 [1/2023]; Tiedchen in HHR, § 5 EStG Rz. 398 [12/2021]).

Die verschiedenartigen Teilleistungen stehen dabei regelmäßig im Verhältnis einer Hauptleistung zu einer oder mehreren Nebenleistungen zueinander (Fülbier/Federsel in HdR-E, § 252 HGB Rz. 102 [2/2022]; Herzig/Joisten Ubg 2010, 472, 473; Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 174). Anwendungsfälle hierfür sind Kaufverträge in Kombination mit einer Serviceleistung, einer Finanzierung oder einem Bonuspunktesystem (bspw. das Anbieten eines Mobilfunkvertrags in Kombination mit einem regelmäßig stark vergünstigten Smartphone; Fülbier/Federsel in HdR-E, § 252 HGB Rz. 102 [2/2022]; Hoffmann/Lüdenbach, DStR 2006, 153; Schuster, Ubg 2013, 312, 313; Störk/Büssow in Beck BilKomm.13, § 252 HGB Rz. 60).

 

Rz. 231

[Autor/Zitation]

Mit Blick auf die Bestimmung des Zeitpunktes der Gewinnrealisation stellt sich die Frage, ob hierbei auf das Geschäft als Ganzes oder auf dessen einzelne Komponenten abzustellen ist (Pilhofer, Umsatz- und Gewinnrealisierung im internationalen Vergleich, 367 ff.; Tiedchen in BeckOGK HGB, § 252 Rz. 97 ff. [1/2023]). Hierbei ist einer kompo...

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