Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Kleinunternehmer / 2.3 Besonderheiten bei Änderung des Unternehmensumfangs

Für die Beurteilung der Umsatzgrenzen bleibt bis 31.12.2024 grundsätzlich auch dann der Beginn des Kalenderjahrs maßgeblich, wenn sich im Laufe des Kalenderjahrs eine Änderung beim Umfang des Unternehmens ergibt. Eine Erweiterung des Unternehmens ist bei der Prüfung der Umsatzgrenze nur dann mit zu berücksichtigen, wenn die Erweiterung des Unternehmens schon zu Beginn des Ka...mehr

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Kleinunternehmer / 2.2 Umsatzgrenzen bei Neugründung

Wenn ein Unternehmer seine unternehmerische Betätigung in einem Kalenderjahr neu aufnimmt, kann nicht auf einen Vorjahresumsatz zurückgegriffen werden. Daher ist (bis 31.12.2024) der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres in einen voraussichtlichen Jahresumsatz hochzurechnen. Dabei sind angefangene Kalendermonate als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, die ...mehr

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Kleinunternehmer / 7.1 Inländische Kleinunternehmer im EU-Ausland

Im Inland ansässige Unternehmer[1] können für Leistungen, die sie in anderen Mitgliedstaaten ausführen, nach den dort national geltenden Regelungen die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Wichtig Nationale Vorgaben müssen beachtet werden Ob – und unter welchen Bedingungen – in einem anderen Mitgliedstaat die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch genommen werden k...mehr

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Leasingunternehmen / 10.1 Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs

Beim Forderungskauf ohne Übernahme des tatsächlichen Forderungseinzugs erbringt der Forderungskäufer keine Factoringleistung. Der Forderungskauf ist als Rechtsgeschäft anzusehen, bei dem der Forderungskäufer neben der Zahlung des Kaufpreises einen Kredit gewährt und der Forderungsverkäufer als Gegenleistung seine Forderung abtritt. Es liegt ein tauschähnlicher Umsatz mit Bar...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.2 Voraussetzungen

Nach den für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Regeln der 2008/9/EG [1] haben ausländische Unternehmer aus der EU, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Zwecke ihres Unternehmens Gegenstände erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dort ansässig zu sein und ohne dort selbst Umsätze ausgeführt zu haben (zu den Ausnahmen s. u.), Anspruch auf Erstattung (V...mehr

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Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Kleinunternehmer müssen regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, da ihre Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und sie üblicherweise – bis Ende 2024 – von der Finanzverwaltung von der Verpflichtung, Voranmeldungen abgegeben zu müssen, befreit werden. Nach den bis Ende 2024 geltenden Bedingungen sind sie aber v...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.6 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Praxis-Beispiel Keine Vergütung Ein belgischer Arzt besucht 2023 einen Ärztekongress in Deutschland. Er nimmt mit Vorsteuern belastete Verpflegungsaufwendungen un...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.1 Vergütungsberechtigte Antragsteller

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt nur für Unternehmer in Betracht, die im EU-Ausland ansässig sind.[1] Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist danach ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betrie...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.3 Vergütungsverfahren

Antragstellung Der im übrigen EU-Ausland ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle seines Ansässigkeitsstaats beim BZSt (in Deutschland ausschließlich zuständige Vergütungsstelle für EU-Unternehmer) den Antrag auf Vergütung von Vorsteuern stellen. Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über das in dem Mitgliedstaat, in de...mehr

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Rechnung / 1 Pflicht des Leistenden zur Rechnungserstellung

Führt ein Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, ist der Leistende zur Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet. Die Verpflichtung zur Rechnungserstellung...mehr

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Kleinunternehmer / 7.2 EU-ausländische Unternehmer im Inland

Wichtig Keine Anwendung für Drittlandsunternehmer Unternehmer aus dem Drittlandsgebiet können auch ab 2025 im Inland die Kleinunternehmerbesteuerung nicht in Anspruch nehmen und müssen ggf. im Inland ausgeführte Umsätze nach den allgemeinen Regelungen der Besteuerung unterwerfen. Ab dem 1.1.2025 können auch Unternehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, die Kle...mehr

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Leasingunternehmen / 4 Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung

Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] stellt der Lieferbegriff nicht auf die Eigentumsübertragung in den Formen ab, die im anwendbaren nationalen Recht vorgesehenen sind. Der Lieferbegriff umfasst vielmehr jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.4 Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Nicht unter das Vergütungsverfahren fallen z. B. Vorsteuerbeträge, die anderen Umsätzen als z. B. steuerfreien Umsätzen i. S. d. § 4 Nr. 3 UStG zuzurechnen sind, wenn diese Umsätze nach dem allgemeinen Besteuerungsverfahren besteuert werden. Praxis-Beispiel Ausgeschlossene Vorsteuerbeträge Einem französischen Unternehmer ist von April bis Juni 2023 USt für die Einfuhr oder den...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.5 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für die "norma...mehr

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Kleinunternehmer / 1 Anwendungsbereich

Die Unternehmereigenschaft ist grundsätzlich unabhängig vom Umfang der ausgeführten Umsätze. Das Umsatzsteuergesetz sieht aber für Unternehmer, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung dahingehend vor, dass die für die ausgeführten Umsätze geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Der Kleinunternehmer darf in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer geso...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.5 One-Stop-Shop nach § 18j UStG für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und sonstige Leistungen an Nichtunternehmer ab dem 1.7.2021

Ein Unternehmer, der nach dem 30.6.2021 Lieferungen nach: § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG ( fiktive warenbewegte Lieferung eines Online-Marktplatzbetreibers ) innerhalb eines EU-Mitgliedstaates oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG im Gemeinschaftsgebiet erbringt oder in der EU ansässig ist und nach dem 30.6.2021 in einem anderen EU-Mitgliedstaat so...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.6 One-Stop-Shop nach § 18k UStG für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ab dem 1.7.2021

Vergleichbares gilt nach Abschn. 18k.1 Abs. 8 UStAE für Unternehmer, die nach dem 30.6.2021 als Steuerschuldner Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG oder § 3c Abs. 2 oder 3 UStG in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR im Gemeinschaftsgebiet erbringen, für die sie dort die Steuer schulden und Umsatzsteuererklärungen abzugeben haben und die sich dafür entsch...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.2 Ermittlung des Erstattungsbetrags

Art. 6 der RL 2008/9/EG regelt die Ermittlung des Erstattungsbetrags. Grundvoraussetzung für eine Erstattung im Erstattungsstaat ist, dass der Antragsteller Umsätze bewirkt, die in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, ein Recht auf Vorsteuerabzug begründen.[1] Bewirkt der Antragsteller in seinem Ansässigkeitsstaat sowohl Umsätze, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug be...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.6 Nichtansässigkeit des antragstellenden Unternehmers im Erstattungsstaat

Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" für die ...mehr

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Kleinunternehmer / 2 Voraussetzungen

Die Kleinunternehmerbesteuerung ist anzuwenden, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 EUR [1] betragen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen wird. Zum 1.1.2025 soll die untere Grenze auf 25.000 EUR und die obere Grenze auf 100.000 EUR angehoben werden. Zur Prüfung dieser Umsatzgrenze...mehr

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Leasingunternehmen / 4.3 Finanzierungs-Leasing (bewegliche Wirtschaftsgüter)

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist zwischen einem Operating-Leasingverhältnis und einem Finanzierungsleasing zu unterscheiden. Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass die mit dem rechtlichen Eigentum verbundenen Chancen und Risiken zum überwiegenden Teil auf den Leasingnehmer übertragen werden. Dass das Eigentum am Ende der Vertragslaufzeit übertragen werden soll oder di...mehr

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Kleinunternehmer / 4 Optionsmöglichkeit

Unternehmer, die die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 UStG erfüllen, sind automatisch Kleinunternehmer; sie können aber auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 2 UStG [1] verzichten; d. h., sie besteuern dann ihre Umsätze wie alle der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmer. In diesen Fällen sind sie berechtigt, die von ihnen geschuldete Umsatzsteu...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.4 One-Stop-Shop nach § 18i UStG für Drittlandsunternehmer mit sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer ab dem 1.7.2021

Ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet nach dem 30.6.2021 als Steuerschuldner sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringt, kann sich unter bestimmten Bedingungen dafür entscheiden, nur in einem EU-Mitgliedstaat erfasst zu werden und an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG teilzunehmen (sog. One-Stop-Shop (OSS)...mehr

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Kleinunternehmer / 5 Gestaltungshinweise

Die Entscheidung, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung günstig ist oder besser auf die Regelbesteuerung optiert werden sollte, ist immer vom Einzelfall abhängig. Allerdings lassen sich einige allgemeine Grundsätze aufstellen, anhand derer eine Orientierung möglich ist. Neben unmittelbaren finanziellen Auswirkungen müssen in diese Ab...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.3 Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 1.7.2021 bezüglich E-Commerce

Im Ausland ansässige Unternehmer, die im Inland ausschließlich B2C-Lieferungen nach § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG innerhalb eines Mitgliedstaates (Beginn und Ende der Beförderung oder Versendung im selben Mitgliedstaat), Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG (ein Marktplatzbetreiber unterstützt mittels seiner elektronischen Schnittstelle den Fernverkauf von aus dem Drittlandsgeb...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.1 One-Stop-Shop für Drittlandsunternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder sonstige Leistungen auf elektronischem Weg (sog. TRE-Leistungen) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht der steuerlichen Erfassung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kleinunternehmer / 6 Wechsel der Besteuerungsform

Beim Wechsel der Besteuerungsform – von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung oder umgekehrt – kommt es zu Abgrenzungsproblemen. Wichtig Leistungszeitpunkt bleibt bei Wechsel der Besteuerungsform maßgeblich Bei einem Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung oder umgekehrt sind die Umsätze jeweils nach den Grundsätzen der Besteuerungs...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.1 Erstattungsgrundlage

Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Die Grundvoraussetzungen des Erstattungsverfahrens (Erstattun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 10.3 Vereinfachungsregelung für den Vorsteuerabzug

Der Unternehmer ist nach § 15 Abs. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für seine unternehmerische Tätigkeit zur Erbringung entgeltlicher Leistungen zu verwenden beabsichtigt. Wenn eine direkte und unmittelbare Zurechnung zu einem beabsichtigten entgeltlichen Ausgangsumsatz möglich ist, entscheidet allein dessen umsatzsteuerliche Behandlung über den Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.2 Umgang mit Treibhausgasemissionen

Rz. 19 Alle drei Rahmenwerke verlangen die Offenlegung von Treibhausgasemissionen und verweisen auf das Greenhouse Gas Protocol.[1] Unterstellt wird mind. eine qualitative Wesentlichkeit der Information, somit besteht keine Möglichkeit auf einen Verzicht einer Angabe überhaupt. Das Rahmenwerk des ISSB lässt die Verwendung anderer Methoden nur dann zu, wenn dies von einer Bör...mehr

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Leasingunternehmen / 14 Qualifizierung eines Immobilien-Finanzierungsleasingvertrags als umsatzsteuerliche Rechnung

Der EuGH[1] hat entschieden, dass ein Finanzierungsleasingvertrag, nach dessen Abschluss die Parteien keine Rechnung ausgestellt haben, als Rechnung i. S. von Art. 203 MwStSystRL angesehen werden kann. Dies ist der Fall, wenn dieser Vertrag alle Angaben enthält, die erforderlich sind, damit die Steuerverwaltung feststellen kann, ob die materiellen Voraussetzungen für das Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Aufgliederung der Umsatzerlöse (Nr. 4)

Rz. 29 Auf Basis von dem im HGB umgesetzten Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der RL 2013/34/EU sind von großen KapG die Nettoumsatzerlöse nach sachlichen Tätigkeitsbereichen und geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern, soweit sie sich voneinander erheblich unterscheiden. Dabei ist die Umsatzdefinition nach § 277 Abs. 1 HGB zugrunde zu legen. Rz. 30 Die vom steuerrechtlichen Begr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Beschäftigte Arbeitnehmer (Nr. 7)

Rz. 37 Im Anhang ist in Umsetzung des Art. 16 Abs. 1 Buchst. h der RL 2013/34/EU die durchschnittliche Zahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer aufgegliedert nach Gruppen anzugeben, um nähere Angaben über die Personalstruktur zu erhalten. Ergänzend sind die Personalaufwendungen bei Nr. 8 Buchst. b) aufzuführen. Angaben über die Vj-Zahlen sind im Anhang nicht notwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung / 2.1.4 Leistungsbeschreibung

Die Bezeichnung der Leistung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist.[1] Bei Lieferungen kann neben der Angabe der Menge die Angabe der Art der gelieferten Gegenstände in Form einer handelsüblichen Bezeichnung erfolgen. Handelsüblich ist jede im Ge­schäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwen...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.1 Anträge auf Vergütung von Vorsteuern in anderen EU-Staaten

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaats einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesond...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.3 Antragstellung

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein geson...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.4.1 Verfahren beim BZSt

Die über das elektronische Portal eingereichten Anträge werden vom BZSt als für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zuständige deutsche zentrale Behörde auf ihre Zulässigkeit vorgeprüft. Dabei muss das BZSt u. a. feststellen, ob die vom Antragsteller angegebene USt-IdNr. bzw. Steuernummer zutreffend und ihm zuzuordnen ist, der Antragsteller ein zum Vorsteuerabzug berechtigter ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.2 Verfahren beim BZSt

Die über das elektronische Portal eingereichten Anträge in Deutschland ansässiger Unternehmer werden vom BZSt als für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zuständige deutsche zentrale Behörde auf ihre Zulässigkeit vorgeprüft. Dabei muss das BZSt u. a. feststellen, ob die vom Antragsteller angegebene USt-IdNr. bzw. Steuernummer zutreffend und ihm zuzuordnen ist, der Antragsteller ...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.3 One-Stop-Shop für Inlandsunternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Im Inland ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausschließlich TRE-Leistungen an in diesem EU-Mitgliedstaat ansässige Nichtunternehmer erbringen, für die sie dort die USt schulden und USt-Erklärungen abzugeben haben, und von dem Wahlrecht nach § 18h Abs. 1 UStG Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge in dem anderen EU-Mitgliedstaat nu...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.2 Vergütungsverfahren gegenüber Drittlandsunternehmern

Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind (Drittstaatenunternehmer), können Vorsteuer-Vergütungen erhalten, wenn in dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben wird. Erhebt dieser Staat eine Umsatzsteuer, kann dem Drittstaatenunternehmer in Deutschland die deutsche Umsatzsteuer nur erstattet werden, wen...mehr

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Kleinunternehmer / 2.4 Kleinunternehmereigenschaft im Erbfall

Die Unternehmereigenschaft kann grundsätzlich nicht durch Erbfolge übergehen. Jeder Unternehmer muss durch eigene Handlungen die Unternehmereigenschaft erlangen. Wenn der Erbe bisher noch nicht Unternehmer gewesen war und er durch den Erbfall die Unternehmereigenschaft erlangt, muss für die Anwendung der Kleinunternehmereigenschaft auf die voraussichtlichen Umsätze des Erben...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.1 Ausgangslage

Im Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass Unternehmen Eingangsrechnungen mit ausländischer Mehrwertsteuer erhalten. Angestellte des Unternehmens besuchen Messen und Ausstellungen in anderen Staaten und verursachen Reisekosten. Unternehmer erbringen Wartungs- und Montagearbeiten an von ihnen gelieferten Maschinen beim Kunden im Ausland. Dafür müssen oft vor Ort Ersatzteil...mehr

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Rechnung / Zusammenfassung

Begriff Ohne ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer ist eine Erstattung der Vorsteuer beim unternehmerischen Leistungsempfänger nicht möglich. Für Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist die Ausstellung und auch für private Leistungsempfänger die Aufbewahrung von Rechnungen verpflichtend; die Rechnungen sind i. d. R. binnen 6 Monaten auszust...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.2 One-Stop-Shop für EU-Unternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 im Inland als Steuerschuldner ausschließlich TRE-Leistungen an im Inland ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht nach § 18 Abs. 4e UStG Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge nur im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens geltend machen. Erbringen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.4.2 Verfahren im Erstattungsstaat

Der Erstattungsstaat setzt den Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüg­lich vom Datum des Eingangs des Antrags bei sich in Kenntnis. Er teilt dem Antragsteller auch innerhalb von 4 Monaten ab Ein­gang des Erstattungsantrags mit, ob die Erstattung gewährt oder abgewiesen wird. Praxis-Tipp Anforderung zusätzlicher Informationen Ist der Erstattungsstaat der Auffassung, das...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.3 Einreichung der Erstattungsanträge

Die Erstattungsanträge können nur elektronisch, nicht auf Papier, eingereicht werden. Art. 7 der RL2008/9/EG regelt die Verpflichtung des den Antrag stellenden Unternehmers, einen elektronischen Erstattungsantrag an den Erstattungsstaat zu richten und den Antrag im Ansässigkeitsstaat über das von diesem Staat eingerichtete elektronische Portal einzureichen. Nach Art. 10 der R...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.5 Frist zur Antragstellung

Nach Art. 15 Abs. 1 RL 2008/9/EG sind Erstattungsanträge von EU-Unternehmern in anderen Mitgliedstaaten bis zum 30.9. des Folgejahrs zu stellen.[1] Die Frist für Antragstellungen von EU-Unternehmern (binnen 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist) ist eine Ausschlussfrist[2], bei deren Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen S...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2010 können im Vorsteuer-Vergütungsverfahren die Antragsteller aus EU-Staaten ihre Erstattungsanträge nur noch elektronisch und nicht mehr wie vorher auf Papier einreichen. Der elektronische Erstattungsantrag ist an den Staat, der die Erstattung vornehmen soll, zu richten, jedoch im Ansässigkeitsstaat über das dort eingerichtete elektronische Portal ei...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 6 Unternehmerbescheinigung

Unternehmern, die in Deutschland ansässig sind und die für Zwecke der steuerlichen Erfassung im Ausland oder für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung nach dem Muster USt 1 TN (sog. Unternehmerbescheinigung)[1] aus. Das gilt auch für Organg...mehr

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Vorsteuervergütung / 3 Vergütungsverfahren in Drittstaaten

Drittstaaten, mit denen eine Gegenseitigkeit besteht, erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte USt. Das BZSt ist in das Erstattungsverfahren nicht eingebunden. Die Anträge auf Erstattung der USt sind direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde zu stellen. Jede ausländische Behörde stellt dafür einen eigenen Antragsvordruck in...mehr