Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Smart Contracts, stumpfes U... / 2. Vorsteuerabzug

Unternehmer, die umsatzsteuerbefreite Krypto-Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG ausführen, sind grundsätzlich nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Miner, die in Hardware und Strom investieren, aber umsatzsteuerbefreite (oder nicht steuerbare) Ausgangsumsätze erzielen. Zwei Korrektive sind in der Praxis relevant: Erstens besteht di...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5.2 Grundsätzliche Möglichkeiten einer fairen Preisfindung

Hat man sich dazu entschieden, am Vorhaben festzuhalten, gibt es bezüglich des Kaufpreises im Kern zwei Lösungsmöglichkeiten: Überarbeitung und ggf. Aktualisierung des Kaufpreises Verkäufer aus Branchen, denen es aktuell gut bis sehr gut geht, z. B. aus Teilen des Baugewerbes oder der IT, werden voraussichtlich nur geringe Probleme haben, ihre Preisvorstellungen mehr oder weni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Smart Contracts, stumpfes U... / b) Minting und Verkauf über Plattformen

(Noch) kein steuerbarer Umsatz: Das Erstellen von NFTs (sog. Minting) – also die Erzeugung des Tokens, dessen Speicherung auf der Blockchain und die Zuordnung über die Wallet – begründet regelmäßig noch keinen steuerbaren Umsatz. Die mit dem Minting verbundenen Gas Fees begründen regelmäßig kein eindeutig zurechenbares Leistungsaustauschverhältnis zwischen dem Ersteller und ...mehr

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Gesetzesradar / 4.4 Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Due Diligence Directive Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 4. Initial Coin Offerings (ICO)

Bei der Emission von Security Token im Rahmen eines ICO liegt nach ständiger EuGH-Rechtsprechung keine steuerbare Leistung vor, da die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt.[37] Der spätere Handel ist sodann nach § 4 Nr. 8 lit. e, f oder c UStG umsatzsteuerbefreit (s. oben II.2). Werden Utility Token emittiert, greifen die Guts...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / a) Lagerfälle

Beispielfall 1: Der französische Automobilzulieferer FR verbringt Waren aus Frankreich in ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in Deutschland. Aus diesem Lager liefert FR Gegenstände ausschließlich an verschiedene deutsche Abnehmer (B2B). Auf Basis des bisherigen Rechts hat sich FR in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[16] Die Vereinfachungsregel...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / b) Registrierungspflichten im Inland

Registrierungspflicht als Umkehrschluss aus §§ 22a UStG f.: Grundsätzlich ist es ständige Verwaltungsmeinung, dass ein ausländischer Unternehmer, der im Inland steuerfreie Umsätze ausführt, dennoch zu einer Registrierung im Inland verpflichtet ist. Dies kann insbesondere im Umkehrschluss aus den §§ 22a bis 22e UStG abgeleitet werden. In § 22a UStG heißt es nämlich: "Ein Unte...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / b) Reihengeschäfte

Beispielfall 5: Der japanische Großhändler JPA kauft Gegenstände von dem deutschen Lieferanten D1. D1 versendet die Waren unmittelbar an den Kunden des JPA das deutsche Unternehmen D2 in Deutschland. Auf Basis des bisherigen Rechts[45] hat sich JPA in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[46] Die Umsätze an den deutschen Kunden D2 sind steuerbar und steue...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 1 Ausgangslage und Problemstellung

Gemäß der Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) (Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030 – IHK Dresden) stehen im Zeitraum bis 2030 rund 186.000 mittelständische Unternehmen vor einem Wechsel der Inhaber oder Geschäftsführer. Nach heutigem Kenntnisstand wird es für mehr als einem Drittel (!) der Betriebe nicht möglich sein, einen geeigneten Nachfol...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 2 Ziele der Unternehmensnachfolge

Mit einer geordneten Nachfolgeregelung soll erreicht werden, dass die weitere Existenz des Betriebes gesichert ist (Weiterführung des eigenen Lebenswerks). Für den Altinhaber steht im Vordergrund, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Zudem möchte er einen möglichst hohen Verkaufpreis für die Firma erzielen. Umgekehrt will ein potenzieller Nachfolger sicher sein, dass der B...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 2. Security Token, Asset Token und hybride Token

Gleichsetzung mit konventionellen Wertpapierformen: Security Token weisen aktien- oder schuldverschreibungsähnliche Merkmale auf. Ihre steuerbare Übertragung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist nach § 4 Nr. 8 lit. e oder f UStG umsatzsteuerbefreit, da sie den konventionellen Wertpapierformen – in Anlehnung an die Hedqvist-Grundsätze – gleichzusetzen sind.[23] Für ...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Currency Token

Steuerbefreite sonstige Leistung gem. § 4 Nr. 8 b) UStG: Ausgangspunkt der umsatzsteuerlichen Einordnung von Kryptowerten ist die Leitentscheidung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist.[13] Danach stellt der Umtausch von Bitcoin in Fiatwährungen und umgekehrt eine steuerbare sonstige Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 24 MwStSystRL dar, die nach Art. 135 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterung des Reverse Charge zum 1.7.2028 (USTB 2026, Heft 7, S. 218)

Großer Wurf oder kleine Schritte: Eine Analyse aus Sicht ausländischer Unternehmen mit steuerbaren Umsätzen in Deutschland (Inbound) StB Alexander Thoma / RAin Juliane Hille-Kaatz[*] Der vorliegende Beitrag befasst sich im Kern mit den Änderungen des Art. 194 MwStSystRL im Rahmen des ViDA-Pakets. Diese unionsrechtlichen Vorgaben zwingen auch den deutschen Gesetzgeber zumindes...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / d) Kritische Würdigung

Die geänderte Auffassung des BMF überzeugt aus mehreren Gründen nicht. Zunächst ist fraglich, ob sie überhaupt mit dem Gesetzeswortlaut vereinbar ist. Dieser befreit bekanntlich Lieferungen "vor der Einfuhr" von der Umsatzsteuer. Die h.M. in der Literatur hatte hierzu bereits vertreten[31], dass die Steuerbefreiungsvorschrift auch anzuwenden sei, wenn keine Einfuhr im Inland ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Smart Contracts, stumpfes U... / 2. Krypto-Exchanges und Handelsplattformen

Kryptobörsen nehmen im Ökosystem eine Schlüsselrolle ein. Stellt der Betreiber den Marktteilnehmern seine Plattform als technischen Marktplatz zur Verfügung, kann für die erhobenen Gebühren die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 lit. b UStG in Betracht kommen, wenn der Betreiber entweder selbst als Vertragspartei eingreift oder die Order in einer Vermittlerrolle zusammenführt.[7...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Smart Contracts, stumpfes U... / c) Steuersatz bei "Kryptokunst"

Ist die Steuerbarkeit bejaht und eine Steuerbefreiung verneint, stellt sich die Frage des anwendbaren Steuersatzes. Bei der entgeltlichen Übertragung eines NFT wird nicht die Datei selbst, sondern die dokumentierte Inhaberschaft an dem Werk übertragen.[63] Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG scheidet mangels einer Lieferung i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG aus. In Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur Steuerbefreiung für Lie... / a) Aussagen des BMF

Das BMF hatte bereits vor einiger Zeit im Entwurf eines deutlich kürzeren Schreibens die Absicht verkündet, bestimmte Lieferungen an Endverbraucher in Zolllagern aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 4b UStG auszuklammern. Dies ist nunmehr geschehen. Ein neuer Abs. 6 in Abschn. 4.4b.1 UStAE führt aus, dass "Lieferungen von Gegenständen in ein oder in einem Zolllager an einen ...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / c) Flankierende Änderungen

Den oben beschriebenen Zusammenhang zwischen Registrierungsverpflichtung und innergemeinschaftlichen Erwerbstatbeständen greift der Unionsgesetzgeber auf, indem er das OSS-Verfahren nach Art. 369xa–Art. 369xd MwStSystRL n.F. auf Fälle des innergemeinschaftlichen Verbringens ausdehnt.[12] Auch künftig führen grenzüberschreitende Warenbewegungen eines Unternehmers an sich selbs...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / 1. Hintergrund der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG

Möglichkeit der Steuerbefreiung für grundsätzlich steuerbare Lieferungen: § 4 Nr. 4b UStG soll Art. 156 Abs. 1 Buchst. a und c und Art. 158 MwStSystRL in das nationale Recht umsetzen.[1] Diese Kannbestimmungen erlauben es einem Mitgliedstaat, für die grundsätzlich steuerbaren, im Inland[2] ausgeführten Lieferungen von nicht eingeführten Waren eine Steuerbefreiung vorzusehen....mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / 5. Schlussbemerkung

Grundsätzlich ist das neue BMF-Schreiben sehr positiv zu bewerten. Insbesondere erhöht es die Rechtssicherheit bei Lieferungen von Waren in bestimmten Zollverfahren. Es behebt die Unsicherheit, ob bei Waren, die nie im Inland eingeführt werden, wirklich eine steuerfreie Lieferung möglich ist, und ist daher für Unternehmen von erheblicher praktischer Relevanz. Leider hat das B...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Leistungsort bei Krypto-Transaktionen

Die Bestimmung des Leistungsorts ist bei Krypto-Transaktionen von zentraler praktischer Bedeutung, da die Beteiligten typischerweise grenzüberschreitend und pseudonym agieren.[84] Da die meisten steuerbaren Krypto-Transaktionen als sonstige Leistungen zu qualifizieren sind, gelten die allgemeinen Regeln der §§ 3a ff. UStG: Im B2B-Bereich bestimmt sich der Leistungsort nach § ...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / bb) Neue Fassung (ab dem 1.7.2028)

Einführung einer Muss-Vorschrift: Mit Wirkung zum 1.7.2028 wird Art. 194 MwStSystRL neu strukturiert. Der Unionsgesetzgeber führt neben der bisherigen Kann-Vorschrift eine Muss-Vorschrift ein. Nach Art. 194 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL n.F. ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft künftig verpflichtend anzuwenden, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht zur Gewäh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Seit der Neufassung des § 14 UStG ab dem 1.1.2025 muss die Rechnung gem. § 14 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1a UStG

Rz. 337 § 15 Abs. 1a UStG gilt seit dem 19.12.2006.[1] Er regelt den Ausschluss des Vorsteuerabzugs ausnahmslos bei bestimmten Aufwendungen, die als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 EStG aufgeführt sind oder unter das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 1 EStG fallen. Der Gesetzgeber hat damit die in Art. 176 MwStSystRL [2] vorgesehene Belastungsmethode von Aufwendungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Gesonderte Inrechnungstellung der Vorsteuer von anderen Unternehmern

Rz. 54 Die Vorsteuer muss dem Unternehmer von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung gestellt worden sein. An den Unternehmerbegriff i. S. dieses Teils der Vorschrift sind die gleichen Anforderungen gem. § 2 UStG zu stellen wie an den Begriff des Unternehmers als Abzugsberechtigten (Rz. 24ff.). Nicht abziehbar sind Steuern, die dem Unternehmer von Personen oder Institut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Abzug der vom Leistungsempfänger gem. § 13b UStG geschuldeten Steuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 291 Seit dem 1.1.2002 regelt die durch das StÄndG 2001 (Rz. 15) geschaffene Nr. 4 von § 15 Abs. 1 UStG den Abzug der Steuer, die der Unternehmer als Leistungsempfänger gem. § 13b UStG schuldet. Diese Norm wurde zum 1.7.2010 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 erweitert, sodass auch § 15 Abs. 1 N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Die Zurechnung von Vorumsätzen bei der Einfuhr und dem innergemeinschaftlichen Erwerb

Rz. 384 Nach § 15 Abs. 2 S. 2 UStG sind Gegenstände, die der Unternehmer zur Ausführung einer Einfuhr oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs verwendet, oder sonstige Leistungen, die er dafür in Anspruch nimmt, den Umsätzen zuzurechnen[1], für die der eingeführte oder innergemeinschaftlich erworbene Gegenstand verwendet wird. Die mit einer Einfuhr oder einem innergemeinsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt des § 15 UStG

Rz. 9 § 15 UStG regelt in Abs. 1 die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, in Abs. 2 das Verbot des Abzugs bei bestimmten Steuerbefreiungen. Abs. 1a schließt den Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen aus, die nicht streng betrieblich veranlasst sind. Der seit dem 1.1.2011 geltende Abs. 1b schließt den Vorsteuerabzug anteilig aus bei sowohl u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.2 Einfuhr für das Unternehmen

Rz. 272 Die EUSt kann nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG abgezogen werden, wenn Gegenstände für das Unternehmen eingeführt worden sind. Ob ein Gegenstand für das Unternehmen des Abzugsberechtigten eingeführt worden ist, ist im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie beim Abzug der USt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Der eingeführte Gegenstand muss im Unternehmen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6.2 Probleme bei Gebäuden

Rz. 239 Große Vielfalt weisen die Sachverhalte bzw. Gestaltungsformen bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden auf. In der Praxis ist besonders die umsatzsteuerliche Beurteilung der Errichtung von Gebäuden auf Ehegattengrundstücken oft schwierig, weil in diesem Bereich vielfach mangels eindeutiger Absprachen und Verträge keine klaren Rechtsverhältnisse herrschen. Rz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 256 Allgemeines Mit dem Inkrafttreten des UStG 1967 trat die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an die Stelle der vorher geltenden Umsatzausgleichssteuer. Gegenstand der Besteuerung war bis Ende 1992 die Einfuhr von Waren aus dem Ausland in das Zollgebiet. seit dem 1.1.1993 die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet[1] in das Inland. Seit dem 1.1.2004 ist die Einfuhr v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.1 Geschuldete Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 264 Der Unternehmer kann gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. d. F. ab dem 30.6.2013 (Rz. 20) die geschuldete EUSt für eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abziehen. Bis zum Urteil des EuGH v. 29.3.2012[1] herrschte in Deutschland die Praxis, gestützt auf den Wortlaut des § 15 Abs. Nr. 4 UStG vor dem 30.6.2013, dass nur die entrichtete EUSt abziehbar sei – obschon bereits Art...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 429 § 22 Abs. 2 UStG enthält besondere Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten des Unternehmers beim Ausschluss des Vorsteuerabzugs und bei nur teilweisem Vorsteuerabzug. S. dazu die Erläuterungen der Vorschrift in Bd. 5. Die Verwaltung hat dazu in Abschn. 22.4 UStAE Folgendes angeordnet: Unternehmer, die nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und die deshalb ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Ertragsteuerliche Auswirkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 443 Mit der Einführung der MwSt zum 1.1.1968 hat sich auch eine Reihe von ertragsteuerlichen (und ehemals vermögensteuerlichen) Problemen ergeben, die gesetzlich geregelt werden mussten. Neben der Klärung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter[1], der Regelung über die Behandlung der USt beim Eigenverbrauch (bis Ende März 1999), ab 1.4.1999 bei den den entgelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Ermächtigungen für das BMF

Rz. 441 § 15 Abs. 5 UStG enthält folgende Ermächtigungen für das BMF – anders als bei § 26 Abs. 1 UStG nicht für die Bundesregierung –, mit Zustimmung des Bundesrats in Rechtsverordnungen nähere Bestimmungen darüber zu treffen: in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für den Vorsteuerabzug auf eine Rechnung i. S. d. § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1b UStG hinsichtlich des privat genutzten Anteils bei Grundstücken

Rz. 350 § 15 Abs. 1b UStG, der gem. § 27 Abs. 16 UStG [1] für Wirtschaftsgüter gilt, die aufgrund eines nach dem 31.12.2010 abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft wurden oder mit deren Herstellung nach dem 31.12.2010 begonnen wurde, schließt den Vorsteuerabzug aus bei vom Unternehmer sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Nicht in § 15 Abs. 1a UStG erwähnte Aufwendungen gem. § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 347 § 15 Abs. 1a UStG i. d. F. ab dem 19.12.2006 nennt – wie schon § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG i. d. F. vor dem 19.12.2006 – nicht die Nrn. 5, 6 und 6b von § 4 Abs. 5 EStG. Gründe hierfür sind dem Bericht des Finanzausschusses des Dt. Bundestags[1] allerdings nicht zu entnehmen. Der Vorsteuerabzug für diese nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben ist mithin grundsätzlich nicht a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.3 Besonderheiten bei Werkleistungen und Werklieferungen

Rz. 281 Abschn. 15.8 Abs. 8 UStAE [1] gibt eine Vereinfachungsregelung bei Werkleistungen und Werklieferungen mit ausländischen Auftraggebern. Ein Praxis-Beispiel Ein ausländischer Auftraggeber überlässt einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur Ausführung einer Werkleistung (z. B. Lohnveredelung), oder stellt der einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Abzug der Umsatzsteuer

Rz. 40 In den Nrn. 1 bis 5 des § 15 Abs. 1 UStG sind die sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug geregelt. Abgesehen von den Einschränkungen des Vorsteuerabzugs nach Abs. 2 und Abs. 3 der Vorschrift kann der Unternehmer, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: die ihm von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung geste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrechtliche Grundlagen des § 15 UStG

Rz. 21 § 15 UStG beruhte in der Zeit vor dem 1.1.2006 auf Art. 17 der 6. EG-Richtlinie, der zum 1.1.1993 durch Art. 28f an die Binnenmarkt-Übergangsregelung angepasst wurde. Die weiteren Einzelheiten zu Art. 17 regelte Art. 18 der 6. EG-Richtlinie. Seit dem 1.1.2007 stellen die Art. 167 bis Art. 183 der zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen MwStSystRL v. 28.11.2006[1] die un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitere Voraussetzungen

Rz. 34 Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit oder darauf, ob er im Inland oder Ausland Umsätze bewirkt; die persönliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist auch nicht davon abhängig, ob der Unternehmer im Inland[1] seinen Sitz hat oder dort eine Betriebsstätte unterhält. Die dazu in § 13b Abs. 7 UStG g...mehr