Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 776 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG erwähnt das Vorratsvermögen in § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG nur indirekt: "Umlaufvermögen". Es bezieht sich auf die im HGB enthaltenen Begriffe. Dieses sieht in der Gliederung von § 266 HGB verschiedene Posten des Vorratsvermögens vor, die sich hinsichtlich der Bewertungssystematik tabellarisch wie folgt darstellen lassen: Rn. 777 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 13 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, so macht schon die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben deutlich, dass außerbetrieblich veranlasste Wertabgänge oder -zuführungen sich auf den Gewinn nicht auswirken dürfen. Auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnu...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2021 Hinzurechnung bei Aufwendungen, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen / § 8 Nr. 1 GewStG Der BFH hat mit Urteil v. 30.7.2020, III R 24/18 entschieden, dass Aufwendungen i.S.v. § 8 Nr. 1 GewStG, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen, nicht der Hinzurechnung unterliegen. Geltung hat dies nicht nur in den Fällen einer entsprechenden Aktivieru...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2021 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ist vor dem Hintergrund einer möglichen Doppelbesteuerung fraglich. Vor dem BFH sind insoweit zwei Verfahren anhängig (X R 20/19; X R 33/19). Ein weiteres Verfahren, das als Musterverfahren geeignet ist, ist vor dem FG Saarland anhängig (3 K 1072/20). Auch auf...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.24 DRS 24 – Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Rz. 65 DRS 24 wurde vom BMJV am 23.2.2016 bekannt gemacht. Er konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und adressiert die in diesem Zusammenhang bestehenden Zweifelsfragen, insbesondere zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB). Ziel ist es, eine einh...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.105 Umlaufvermögen

Freyenfeld/Freber/Beißel, Die Bilanzierung von Kryptowerten, DStR 48/2025, S. 2796; Haller/Klostermann/Ziegler, Bilanzierung von crypto assets – Internationale Normierungsdiskussion und Berichterstattungspraxis, KoR 6/2025, S. 197; Zawodsky/Thoß, Kryptowerte: Strenge Dokumentationspflichten durch neues BMF-Schreiben – Anmerkungen zum BMF-Schreiben v. 6.3.2025, StuB 10/2025, ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Böcking/Stein, Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen und Entsorgungsverpflichtungen im Jahres- und Konzernabschluss für einen informationsorientierten Klima- und Umweltschutz, DK 9/2025, S. 340; Wulff, Der beizulegende Wert börsennotierter Aktien des Anlagevermögens im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung, DB 36/2025, S. 2179; Künkele/Mitrovic, Pho...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Abschreibungsberechtigt ist grundsätzlich der zivilrechtliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.3 Nutzung zum Zweck der Einkunftserzielung

Rz. 256 § 7 EStG erfasst im Bereich des Betriebsvermögens nur Wirtschaftsgüter, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens unterliegen nicht der AfA. Für sie besteht nur die Möglichkeit, eine konkret eingetretene Wertminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG auszugleichen. Rz. 257 Die Abgrenzung zwis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2a S. 1 und 2 EStG)

Rz. 359d Begünstigt ist nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG die Anschaffung von Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG . Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Handeln muss es sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.3 Ende der AfA

Rz. 298 Die AfA endet, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts in vollem Umfang abgesetzt worden sind, wenn das Wirtschaftsgut vom Anlage- in das Umlaufvermögen wechselt oder wenn die Nutzung oder Verwendung des Wirtschaftsguts im Einkunftserzielungsbereich endgültig ei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

Die Zuordnung von erworbener oder selbst hergestellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab: Software, die im eigenen Leistungserstellungsprozess eingesetzt wird, ist ein Betriebsmittel wie andere materielle Vermögensgegenstände (wie etwa Maschinen) und wird i. d. R. länger als 12 Monate genutzt. Entsprechen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.6 Bewertung im Umlaufvermögen

Im Bereich des Umlaufvermögens unterliegt Software keiner Aktivierungsbeschränkung. Daher ist sowohl erworbene als auch selbst hergestellte Software, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen ist, zu aktivieren. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Standardsoftware-Produkte wurden entgeltlich erworben und sind zur Weiterveräußerung bestimmt. In diesem Fall erfolgt die buchhalt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 4.1 Aktivierung von Software

Auch steuerbilanziell ist Software als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.[1] Hinsichtlich der Aktivierung in der Steuerbilanz ist zwischen erworbener und selbst erstellter Software des Anlagevermögens zu unterscheiden: Erworbene Softwareprogramme sind aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB aktivierungspflichtig. Hingegen gilt für selbst erstellte ...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.7 Vorsteuerberichtigung gemäß § 15a UStG

Rz. 47 Der Abzug von Vorsteuern auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen setzt u. a. voraus, dass damit steuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden. Steuerfreie Ausfuhrlieferungen beeinträchtigen den Vorsteuerabzug nicht, hier ist die Steuerentlastung gewollt (Bestimmungslandprinzip, vgl. Rz. 3). Beim Kauf von Anlagegegenständen, die zur Bewirkung von steuerpflichtigen Um...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2.2 Sonder- und Bilanzpositionen zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 14 Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuweisen. Für Ausnahmefälle wird in Teilen der Literatur ein Ausweis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen für besondere Vermögensgegenstände aus Gründen der Bilanzklarheit vorgeschlagen, wobei etwa der Vorabbau im Tagebau, Kernelemente und Filmvermögen des Filmverleihers in Betracht komm...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.2 Dauerndes Dienen

Rz. 4 Auch wenn die Definition des Anlagevermögens durch Verwendung der Formulierung "dauernd … zu dienen" vordergründig auf ein zeitliches Abgrenzungskriterium abzustellen scheint, richtet sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen[1] grundsätzlich nach der betrieblichen Funktion der Vermögensgegenstände, die sich zum einen anhand der Art u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 220 Hilfsgeschäfte ergeben sich notwendig aus dem Betrieb der Genossenschaft; sie sind keine Zweck- oder Gegengeschäfte, weil sie dem Zweck der Genossenschaft nicht unmittelbar dienen, sie sind aber zur Abwicklung der Zweck- und Gegengeschäfte und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft notwendig.[1] Zu den Hilfsgeschäften gehören etwa der Einkauf ...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.3 Zeitpunkt der Zuordnung zum Anlagevermögen

Rz. 8 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen. Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es möglich ist, dass sich die Zweckbest...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / Zusammenfassung

Überblick Anlagevermögen ist nach § 247 HGB von jedem Unternehmen gesondert in der Bilanz auszuweisen. Voraussetzung für die Zuordnung von Gegenständen in das Anlagevermögen ist, dass sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In der Praxis hat diese Bestimmung zu vielen gerichtlichen Abgrenzungsentscheidungen geführt, es bleibt aber ein subjektiver Spie...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.1 Förderung des Geschäftsbetriebs

Rz. 2 Ob Vermögensgegenstände dem Geschäftsbetrieb dienen bzw. ihn fördern, richtet sich vorrangig nach dem Gegenstand des Unternehmens, wobei der Begriff des Geschäftsbetriebs enger zu fassen ist als der Begriff des unternehmerischen Zwecks generell.[1] Die Förderung des Geschäftsbetriebs darf nicht nur direkt begründet werden, auch indirekte Wirkungen, etwa von Umweltschut...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1 Begriff, Abgrenzung, Zuordnung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz u. a. das Anlage- und Umlaufvermögen gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.[1] Als Anlagevermögen sind nach § 247 Abs. 2 HGB "nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen". Ein Vermögensgegenstand, der dem Anlagevermögen zugerechnet werden soll, muss demnach 2 Vorausset...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 5.4 Angaben zu Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 44 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie entsprechende Personengesellschaften nach § 264a HGB haben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB bei Anwendung der Gruppenbewertung mit gewogenen Durchschnittswerten nach § 240 Abs. 4 HGB auf Gegenstände des Anlagevermögens die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe auszuweisen, wenn die Bewertung im Vergleich zu ...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7 Besonderheiten des Anlagevermögens in der E-Bilanz

Rz. 54 Nach § 5b EStG besteht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Herzstück der E-Bilanz bildet die Taxonomie, die gem. § 5b EStG als amtlich vorgeschriebener Daten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Abgrenzungsfragen stellen sich zu folgenden "anderen" Entstrickungs- und Gewinnabgrenzungsregelungen: Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG? Verhältnis zur "Normalentnahme", die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann? Praxis-Beispiel Grenzüberschreitende Regelungen vorrangig Die inländische Personengesellschaft A-KG liefert Waren ohne Gewinnaufschlag an die pe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Abgrenzungsfragen stellen sich zu folgenden "anderen" Entstrickungs- und Gewinnabgrenzungsregelungen: Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG? Verhältnis zur "Normalentnahme", die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann? Praxis-Beispiel Grenzüberschreitende Regelungen vorrangig Die inländische Personengesellschaft A-KG liefert Waren ohne Gewinnaufschlag an die pe...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.3 Factoring

Unter dem Begriff "Factoring" wird der laufende Verkauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) verstanden. Damit ist Factoring eine zur klassischen Kreditfinanzierung alternative Finanzierungsform, die in wachsendem Umfang vornehmlich von umsatzexpansiven und mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Großhandel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.4 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei Leasing vorrangig im Anlagevermögensbereich zu finden ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Privatentnahmen / 5 Wie sich Entnahmen auf die Umsatzsteuer auswirken

Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze ausführen, müssen ihre Sachentnahmen und Nutzungsentnahmen der Umsatzsteuer unterwerfen, soweit sie für Vorleistungen einen Vorsteuerabzug beansprucht haben.[1] Die Entnahme von Bargeld unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Bei Unternehmern, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, unterliege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 4.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt steuerlich ebenfalls grundsätzlich und maximal mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der wahlweise Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert – unabhängig von der Einstufung als Anlage- oder Umlaufvermögen – das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 4.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Die Wertobergrenze bilden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten , bei Gebäuden vermindert um die obligatorischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert beim Sachanlagevermögen inzwischen auch handelsrechtlich eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Bei deren Vorliegen verwandelt sich das Abschreibungsverbot n...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 1 Ansatz in der Handelsbilanz

Grundstücke sind handelsrechtlich als Vermögensgegenstände in der Bilanz ihres Eigentümers auszuweisen. Hierbei gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung von Vermögensgegenständen.[1] Vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum liegt z. B. bei einem Grundstückserwerber nach Übergang von Nutzen und Lasten vor, wenn eine Eintragung im Grundbuc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.2 Notwendiges Betriebsvermögen

Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, bildet der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig notwendiges Betriebsvermögen. In welchem Umfang die Zuordnung erfolgt, rich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anzahlung / Zusammenfassung

Begriff Anzahlungen stellen im Geschäftsverkehr ein gängiges Mittel zur Abwicklung einer Lieferung oder Sonstigen Leistung dar. Insbesondere bei hohen Auftragssummen im Maschinenbau oder in der Bauwirtschaft wäre eine Auftragsabwicklung ohne Anzahlungen nicht vorstellbar. Die Anzahlung stellt zudem ein wichtiger Faktor zur (Vor-)Finanzierung eines Auftrags dar. Gesetze, Vors...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 2.1.1 Aktivierungsgebot

Forderungen eines Kaufmanns unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich einem Aktivierungsgebot. Forderungen sind in der Bilanz meist als Umlaufvermögen zu aktivieren, weil sie meist dazu bestimmt sind, zeitnah eingezogen zu werden. Dies gilt insbesondere für: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kundenforderungen, sog. Debitoren), Kurzfristige Forderungen gegen verbunden...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / Zusammenfassung

Begriff Forderungen sind Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Sie sind meist auf Geld gerichtet. Betrieblich veranlasste Forderungen sind in der Handels- auf der Aktivseite als Vermögensgegenstand und in der Steuerbilanz als Wirtschaftsgut auszuweisen. Forderungen gehören – von langfristigen Ausleihungen abgesehen – zum Umlaufvermögen. Dies gilt insbesondere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 3.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Forderungen sind in der Handelsbilanz mit ihren Anschaffungskosten (Nennwert) oder einem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Sie sind grundsätzlich mit dem Wert auszuweisen, mit dem sie wahrscheinlich realisiert werden können.[1] Der beizulegende Wert kann die Anschaffungskosten beispielsweise wegen realisierter Risiken des Ausfalls, der Verzögerung, der Preisminderung...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.7 Abschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 37 Für Abschreibungen des Geschäftsjahres besteht kein Ausweiswahlrecht mehr, sie sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Anhangangabe im Anlagespiegel aufzuführen. Diese Regelung entspricht der als am zweckmäßigsten anzusehenden Umsetzung der Informationspflicht, indem die Abschreibungen des Geschäftsjahres in den Abschreibungsspiegel integriert werden. Rz. 38 Zwischen den ...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 5 Bilanzgliederung

Über die Gliederung der Steuerbilanz gibt es keine allgemeinen Vorschriften. Für die Handelsbilanz der Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften ist lediglich bestimmt, dass das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern sind.[1] Kapitalgesellschaften (ebenso Genossens...mehr

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Betriebsvermögen / 1.1 Allgemeines

Betriebsvermögen ist gesetzlich nicht definiert. Unter "Vermögen" ist das Eigenkapital als die Differenz zwischen der Summe oder dem Saldo aller aktiven und passiven Wirtschaftsgüter zu verstehen.[1] Betriebsvermögen kann abnutzbar (einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter) oder nicht abnutzbar, materiell oder immateriell, langlebig oder kurzlebig sein. Wirtschaftsgüter...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.3 Besonderheiten bei Finanzanlagen

Rz. 52 Die vorstehend dargestellten Grundsätze für den Ausweis im Anlagespiegel gelten sinngemäß auch für die Finanzanlagen. Allerdings ergeben sich hier Besonderheiten, da in aller Regel – von Wertpapieren zunächst abgesehen – keine mengenmäßigen, sondern überwiegend wertmäßige Änderungen auftreten. Weist der Anlagespiegel im Bereich der Finanzanlagen Zu- oder Abgänge aus, ...mehr