Fachbeiträge & Kommentare zu Überweisung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Gütergemeinschaft

Rz. 556 Der Anteil am Gesamtgut bei einer Gütergemeinschaft kann nach § 860 Abs. 2 ZPO erst nach Beendigung der Gemeinschaft gepfändet werden. Erst hiernach kann der Gläubiger nach § 1471 Abs. 2 BGB die Auseinandersetzung durch Teilungsversteigerung verlangen, wenn zuvor die Überweisung aufgrund der Pfändung ausgesprochen wurde.mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändbarkeit

Rz. 898 Das Recht des Erfinders (seines Rechtsnachfolgers) auf das Patent (§§ 1, 6 PatG), das Anwartschaftsrecht auf Erteilung des Patents für die beim Patentamt bereits angemeldete Erfindung (§§ 1, 7, 35 PatG) und das Recht aus dem Patent, das die alleinige Befugnis gibt, den Gegenstand der Erfindung gewerbsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu geb...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XII. Muster: Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses bei Orderpapieren

Rz. 564 Hinweis Indossable Papiere werden nach § 831 ZPO dadurch gepfändet, dass der Gerichtsvollzieher diese in Besitz nimmt. Für den Auftrag an den Gerichtsvollzieher diesbezüglich ist Modul L der Anlage 1 ZVFV wie folgt auszufüllen: Die Verwertung des so gepfändeten Orderpapiers erfolgt nach § 828, 835 ZPO durch Überweisung zur Einziehung. Aus § 1 und 2 ergibt sich kein An...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Höhe der Sicherheitsleistung

Rz. 328 Nach § 68 Abs. 1 S. 1 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung 10 % des in der Terminsbestimmung genannten, andernfalls nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswertes. Sind allerdings die aus dem Erlös zu zahlenden Kosten höher, so muss dieser Betrag als Sicherheit erbracht werden (§ 68 Abs. 1 S. 2 ZVG). Übersteigt die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / a) Vertragliche Ansprüche

Rz. 283 Wegen des zum Kontokorrent Ausgeführten sind beim Girokonto immer auch die sich aus dem Girovertrag ergebenden vertraglichen Ansprüche des Bankkunden (Vollstreckungsschuldners) zu pfänden.[300] Bedeutung erlangen hier vor allem der Anspruch auf Auszahlung des sog. Tagessaldos, die Pfändung der Ansprüche auf Durchführung von Überweisungen sowie die Pfändung des Anspru...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Vermögenszugehörigkeit

Rz. 9 Da sich die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen das Vermögen des (Vollstreckungs-)Schuldners richtet, ist die Pfändung einer zum Zeitpunkt der Pfändung nicht dem Schuldner zustehenden (weil z.B. abgetretenen) Forderung wirkungslos, sie läuft schlechthin ins Leere. Ob sie unwirksam oder nichtig[5] ist, bleibt insoweit unerheblich. Sie setzt stets einen im Zeitpu...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IX. Sonderkonten

Rz. 332 Der Begriff des Sonderkontos ist nicht einheitlich besetzt. Es kann sich dabei um ein Konto handeln (auch Unterkonto), das für bestimmte Zwecke des Kontoinhabers errichtet ist (z.B. als Baukonto). Die Kontobezeichnung allein begründet keine beachtliche Zweckbestimmung. Das Konto ist für die Vollstreckungsgläubiger des Kontoinhabers nach den allgemeinen Grundsätzen pf...mehr

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Portugal / VI. Abwicklung der Stempelsteuer

Rz. 233 Steuerschuldner ist im Erbfall der Erbwalter (Cabeça-de-casal). Wer diese Funktion ausübt, ist in den Art. 2080 ff. CC geregelt. Grundsätzlich ist der Erbwalter der überlebende Ehegatte, soweit dieser nicht rechtlich vom Erblasser getrennt gelebt hat (siehe Rdn 134 f.). Rz. 234 Der Erbwalter und jeder Begünstigte sind zudem verpflichtet, den Tod des Erblassers, die To...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändbarkeit und Verwertung der Domain

Rz. 687 Mit der Entscheidung des BGH ist deshalb von einer Pfändbarkeit einer Internet-Domain im oben erörterten Sinn auszugehen. Drittschuldnerin ist die DENIC eG,[566] Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt/Main, vertreten durch ihren Vorstand.[567] Rz. 688 Die Internet-Domain kann allerdings nicht zur Einziehung und auch sonst nicht an den Gläubiger überwiesen werden, allenf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 445 Der Bausparvertrag ist der Vertrag zwischen Bausparkasse und Bausparer, durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt.[418] In Deutschland handelt es sich weiterhin um eine beliebte Form der Vermögensbildung, die langfristig angelegt ist und deshalb auch im Vermögen von Schuldnern zu finden...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XL. Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken

Rz. 670 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.40: Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken 1. Allgemeines Das Zwangsversteigerungsverfahren ist grundsätzlich ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Jedoch wurde in ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 94 Liegen der Pfändung des Arbeitseinkommens Unterhaltsansprüche des jeweiligen Gläubigers zugrunde, ist es in einem weiteren Umfang der Pfändung unterworfen; die Pfändungsfreigrenzentabelle findet keine Anwendung (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO), sofern der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung nach § 850d ZPO stellt. Rz. 95 Privilegiert sind die gesetzlichen Ansprüche auf la...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter

Rz. 107 Hat der Schuldner neben dem pfändenden Unterhaltsberechtigten weiteren Personen Unterhalt zu gewähren, so ist zunächst anhand von § 850d Abs. 2 ZPO der Rang des pfändenden Unterhaltsberechtigten zu bestimmen, der auch in Bezug auf rückständige Unterhaltsansprüche gilt.[100] Während bei der Pfändung "normaler" Geldforderung gem. § 804 Abs. 3 ZPO gilt: "Wer zuerst komm...mehr

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AGS 01/2025, Abrechenbarer ... / I. Sachverhalt

Der Kläger macht aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung Rückzahlungsansprüche von Anwaltshonoraren geltend, die die beklagte Rechtsanwaltskanzlei eingezogen hat und deren Begründetheit der Kläger in Abrede stellt. Gegen den Kläger waren Verfahren im Zusammenhang mit zollrechtlichen und strafrechtlichen Vorwürfen eingeleitet worden, nachdem das Zollfahndung...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Pfändung von Briefhypotheken

Rz. 604 Anders als die Buchhypothek wird die Briefhypothek durch Erlass des Pfändungsbeschlusses und Übergabe des Hypothekenbriefs an den Vollstreckungsgläubiger gepfändet. Ohne diesen Brief bleibt die Pfändung unvollendet und unwirksam.[512] Gibt der Vollstreckungsschuldner den Brief nicht freiwillig an den Vollstreckungsgläubiger heraus, kann die Wegnahme durch den Gericht...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 457 Zum 20.9.2012 sind wesentliche Änderungen der Beihilfeverordnung in Kraft getreten.[424] Beamtenrechtliche Ansprüche auf Beihilfe im Krankheitsfall sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[425] höchstpersönlicher Natur und waren bis zum 20.9.2012 weder abtretbar noch pfändbar noch einer Aufrechnung zugänglich (§ 51 BeamtVG, §§ 394, 399 BGB, § ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Bestehen bleibende Rechte

Rz. 456 Neben den nach den allgemeinen Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechten sind hier auch solche aufzuführen, welche durch abweichende Versteigerungsbedingungen als bestehen bleibend vereinbart wurden (sog. Liegenbelassungsvereinbarung; §§ 113 Abs. 2, 91 Abs. 2 ZVG). Hiernach kann vereinbart werden, dass ein an sich durch den Zuschlag erloschenes, dem bestr...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Wirkungen der Pfändung des Anteils

Rz. 541 Die Pfändung bewirkt: Rz. 542 Der Gläubiger kann die Gesellschaft kündigen (§ 725 Abs. 1 BGB). Voraussetzung ist allerdings für die Ausübung des Kündigungsrechts, dass der der Pfändung zugrunde liegende Titel nicht nur vor...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Pfändung in die offene Kreditlinie

Rz. 299 Lange Zeit war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob eine Pfändung in eine offene Kreditlinie möglich ist. Nunmehr hat der BGH entschieden, dass Ansprüche des Bankkunden gegen sein Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit grundsätzlich pfändbar sind.[317] Hieran wollte der Gesetzgeber mit der Reform der Kontopfändung auch nichts ändern.[318] ...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / 3. Kontenpfändung, elektronische Antragstellung und Zugang zum Bankschließfach

Rz. 12 Der vereinfachte Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a ZPO findet auch Anwendung, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erwirkt werden soll, der auf Zutritt zu einem Bankschließfach und auf Mitwirkung des Drittschuldners bei der Öffnung des Bankschließfaches gerichtet ist.[6] Zum Teil wurde in der Literatur die Ansicht vertreten, dass ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 3. Rechte und Pflichten

Rz. 56 Der Zwangsverwalter wird als Partei kraft Amtes tätig und hat selbstständig, aber für Rechnung des Vollstreckungsschuldners dessen Vermögen zum Zwecke der Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers als Dritten zu verwalten.[97] Das Handeln des Zwangsverwalters ist materiell-rechtlich dem Vollstreckungsschuldner zuzuordnen.[98] Dieser bleibt Eigentümer des in Beschlag g...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Nichtzahlung des Versteigerungserlöses

Rz. 505 Fälle, in denen im Rahmen einer Zwangsversteigerung der Ersteher den Steigpreis nicht bezahlt, kommen in der Praxis eher selten vor. Wenn aber doch, sollten man als Gläubiger(vertreter) wissen, was zu tun ist. Rz. 506 Ausgangsfall Die im Grundbuch in Abt. III/1 (Sicherungsgrundschuld) eingetragene Bank A. lässt wegen einer Forderung von 250.000,00 EUR die Zwangsverste...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten – Antrag nach § 850c Abs. 6 ZPO

Rz. 160 Das Vollstreckungsgericht kann nach § 850c Abs. 6 ZPO auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet und die über eigenes Einkommen verfügen, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Rz. 161 Dieser A...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 953 Muster 8.144: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in de...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 346 Im Wege der Vollstreckungsgegenklage kann der Schuldner als Kläger nur Einwendungen des materiellen Rechts erheben, die den im Vollstreckungstitel verbrieften Anspruch zu Fall bringen. Rechtshindernde Einwendungen scheiden damit aus,[331] sodass der Kläger rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen erheben muss. Die Einwendungen dürfen dabei nicht nach § 767...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Verkauf der gepfändeten Kapitallebensversicherung

Rz. 801 Eine häufig unbekannte, wirtschaftlich aber besonders günstige Alternative der Verwertung zwischen den beiden vorgenannten Vorgehensweisen stellt der Verkauf der Lebensversicherung an einen Dritten als besondere Verwertungsart nach § 844 ZPO dar. Hier lassen sich 5 % bis 15 % über dem Rückkaufswert liegende Erlöse erzielen. Rz. 802 Der bekannteste Kaufinteressent ist ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Domain als sonstiges Vermögensrecht nach § 857 Abs. 1 ZPO

Rz. 682 Da eine Domain weder eine körperliche Sache noch eine Geldforderung darstellt, kommt für eine Pfändung derselben nur eine solche nach § 857 Abs. 1 ZPO – Domain als Gesamtheit schuldrechtlicher Ansprüche, die einen Vermögenswert verkörpern, in Betracht. Rz. 683 Als Vermögensrecht nach § 857 Abs. 1 ZPO pfändbar sind Rechte aller Art, die einen Vermögenswert derart verkö...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 885 Der Nießbrauch ist, ohne dass eine abweichende Vereinbarung zulässig wäre, unveräußerlich (§ 1059 S. 1 BGB) und unvererblich (§ 1061 BGB). Er kann allerdings befristet und auflösend oder aufschiebend bedingt bestellt werden. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unveräußerlichkeit des Nießbrauchs besteht für den Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen ...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Ausführliche Literaturhinweise befinden sich vor den jeweiligen Kapiteln. Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 82. Auflage 2024 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Auflage 2021 Depré/Mayer, Die Praxis der Zwangsverwaltung, 7. Auflage 2013 Dierck/Morvilius/Vollkommer, Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Auflage 2016 Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrec...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XXI. Anfrage beim vorherigen Vermieter oder Nachbarn

Rz. 259 In der Praxis haben sich der Vermieter und die Nachbarschaft als gute Informationsquellen gezeigt. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Schuldner "unbekannt verzogen" ist als auch für den Fall, dass dessen Vermögen insbesondere dessen Arbeitgeber oder die Bankverbindung ermittelt werden sollen. Es ist die Praxis, die immer wieder erstaunen lässt, mit welcher Berei...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Abnahme der Vermögensauskunft und Sicherungsvollstreckung

Rz. 16 Die Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft besteht auch im Rahmen der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO.[4] Nachdem § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO keine vorherige fruchtlose Zwangsvollstreckung mehr verlangt, ist dies unmittelbar nach Erlass des Titels und dem Abwarten einer angemessenen Zahlungsfrist möglich. Die Abgabe der Vermögensauskunft die...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Verdachtspfändung

Rz. 267 Der Antrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners als Drittschuldner zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.[292] Vor der Entscheidung des BGH war die Frage, ob von einem schlüssigen Sachvortrag ausgegangen werden kann, wenn der Gläubiger gleichzeitig d...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Voraussetzung der Auskunftspflicht

Rz. 132 Der Gläubiger, der nun einmal eine "angebliche Forderung" seines Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet hat, benötigt dringend Informationen darüber, welche Risiken bei dem Versuch der Geltendmachung der Forderung, zu der er nach § 842 ZPO verpflichtet ist, auftreten können. Um dem Rechnung zu tragen, verpflichtet der Gesetzgeber den Drittschuldner auf die wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umstellung auf SEPA

Tz. 139 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Seit Februar 2014 sind die Banken gehalten, nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften anzunehmen. Dies gilt auch für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 5.1 Reguläre Lohnzahlung

Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer zu, wenn er bar ausgezahlt oder einem Bankkonto des Empfängers gutgeschrieben wird. Ohne Zufluss kann es nicht zu einer Besteuerung von Arbeitslohn kommen. Durch die Zahlung des Arbeitslohns wird die Pflicht des Geschäftsführers zum Lohnsteuerabzug ausgelöst. Eine Ausnahme gilt bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Pfändbarkeit zukünftiger Bezüge

Rz. 79 Umfasst von der Pfändung des Arbeitseinkommens werden nach § 832 ZPO nicht nur die zum Zeitpunkt der Zustellung fälligen Bezüge, sondern auch die künftig wiederkehrenden Beträge, soweit die im Pfändungsbeschluss benannte Forderung des Gläubigers zum Fälligkeitszeitpunkt des zukünftigen Einkommens noch nicht getilgt ist. Diese Pfändung wirkt fort, bis die im Pfändungsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Geschütztes Guthaben §§ 850k Abs. 1, 899 ff. ZPO

Rz. 363 Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner nach § 850k Abs. 1 S. 1 ZPO jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst. Zum Guthaben im Sinn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Grenzüberschreitende Kontenabfragen/Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte

Rz. 1091 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Einholung von Informationen bei Banken kann zum einen auf dem klassischen Rechtshilfeweg erfolgen. Nach Art. 26 Abs. 1 RL EEA kann nunmehr auch eine EEA erlassen werden, um festzustellen, ob eine natürliche oder juristische Person, gegen die das betreffende Strafverfahren geführt wird, Bankkonten bei einer im Hoheitsgebiet des ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.3.3 Folgen der Pfändung und Überweisung

Rz. 161 Die Pfändung erfolgt durch einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das örtlich zuständige Amtsgericht erlässt. Die eG ist sog. "Drittschuldner". Als solcher wird die eG zudem aufgefordert, dem Vollstreckenden Auskunft zu geben, ob der Gegner der Vollstreckung (= das Mitglied) verwertbare Ansprüche gegen den Drittschuldner (= die eG) hat oder zu haben gla...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.1 Voraussetzung: Verzug

Voraussetzung der ordentlichen wie der außerordentlichen Kündigung ist, dass sich der Mieter in Verzug mit Mietzahlungen befindet. Vom Begriff "Miete" sind die Grundmiete sowie Nebenkostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen umfasst. Dies gilt auch für etwa daneben zu leistende Heizkostenvorschüsse. Haben Mieter und Vermieter eine Inklusivmiete vereinbart, ist diese...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.3.1 Gang und Voraussetzungen der Gläubigerkündigung

Rz. 154 Die Beendigung der Mitgliedschaft kann auch durch einen genossenschaftsfremden Dritten erfolgen – als sog. "Gläubigerkündigung". In diesem Fall übt der Gläubiger eines Mitglieds das Kündigungsrecht des Mitglieds aus (§ 66 GenG). Kann das Genossenschaftsmitglied seinem Gläubiger gegenüber die bestehenden Verbindlichkeiten nicht begleichen, so kann der Gläubiger, nachd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.9.9 Zusammenfassung der Voraussetzungen nach § 76 GenG

Rz. 227 Die in der Praxis relevantesten Voraussetzungen für die wirksame Übertragung des Geschäftsguthabens sind somit das Vorliegen einer schriftlichen Vereinbarung über die Übertragung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber (strenges Schriftformerfordernis nach § 126 BGB), die Anpassung an die satzungsmäßig gegebenen genossenschaftlichen Strukturen von bestehender oder zu ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.3.9 Abwehrmöglichkeiten der eG

Rz. 170 Die Genossenschaft kann die Zwangsvollstreckung des Dritten gegen das Genossenschaftsmitglied nicht verhindern. Auch nicht durch eine Satzungsregelung (verhindern kann sie nur die Kündigung der Mitgliedschaft, wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen der gesetzlichen Neuregelung in § 67c GenG gegeben sind). Dies würde einen unzulässigen Eingriff in die Rechte des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.7 IV. Bürokratieentlastungsgesetz

Am 29.10.2024 wurde das "Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" bekannt gemacht.[1] Aus Sicht der Wirtschaft ist das Gesetz enttäuschend, im HGB werden lediglich die Aufbewahrungspflichten bestimmter Unterlagen um 2 Jahre reduziert. Grundsätzlich ist jeder Kaufmann handels- und auch steuerrechtlich zu Aufze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.1 Zahlung des Arbeitsentgelts

Das Arbeitsentgelt kann nach verschiedenen Kriterien vereinbart und ausbezahlt werden: Stundenweise (Stundenlohn): Das Arbeitsentgelt wird nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet. Auch Urlaubs-/Feiertagsentgelt wird stundenweise verrechnet. Monatsweise (z. B. Monatsgehalt): Es ist ein Betrag für einen ganzen Monat vereinbart, unabhängig von der Länge des Monats s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3.2 Antrag auf Dauerfristverlängerung

Zeilen 1-6 Nach der Steuernummer (Zeile 1) ist in der neuen Zeile 2 die erteilte Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Des Weiteren muss in Zeile 3 das zuständige Finanzamt angegeben werden. In den Zeilen 4-6 erfolgen die Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens. Wichtig Grundsätzlich auf elektronischem Weg mit Authentifizierung Der Antrag auf Dauerfristverlängerun...mehr