Fachbeiträge & Kommentare zu Überweisung

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XLI. Muster: Sicherheitsleistung durch Überweisung vor dem Versteigerungstermin (§ 69 Abs. 4 ZVG)

Rz. 671 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.41: Sicherheitsleistung durch Überweisung vor dem Versteigerungstermin (§ 69 Abs. 4 ZVG)mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / IV. Verwertung durch Überweisung

1. Arten der Überweisung und Verfahren Rz. 183 Durch die Pfändung der Forderung nach § 829 ZPO erlangt der Gläubiger lediglich ein Pfandrecht an der Forderung seines Schuldners gegen den Drittschuldner. Will er nun wegen seiner Forderung gegen den Schuldner aus der gepfändeten Forderung Befriedigung erlangen, muss ihm vom Vollstreckungsgericht das Recht zur Verwertung eingerä...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Arten der Überweisung und Verfahren

Rz. 183 Durch die Pfändung der Forderung nach § 829 ZPO erlangt der Gläubiger lediglich ein Pfandrecht an der Forderung seines Schuldners gegen den Drittschuldner. Will er nun wegen seiner Forderung gegen den Schuldner aus der gepfändeten Forderung Befriedigung erlangen, muss ihm vom Vollstreckungsgericht das Recht zur Verwertung eingeräumt werden. Im Hinblick auf die Verwer...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / II. Muster: Antrag auf Pfändung und Überweisung eines Herausgabeanspruchs gemäß § 886 ZPO

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Antrag auf Pfändung und Überweisung eines Herausgabeanspruchs gemäß § 886 ZPO An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Namens und in Vo...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Überweisung vor Versteigerungstermin

Rz. 338 Die Sicherheitsleistung kann durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt ( § 69 Abs. 4 ZVG). Für die Praxis bedeutet das: Die Sicherheitsleistung per Überweisung muss zuvor auf ein Konto der Gerichtskasse überwiesen werden...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Überweisung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 952 Muster 8.143: Überweisung des Pflichtteilsanspruchs An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses Bezugnehmend auf den im Verfahren Az.: _________________________ am erlassenen Pfändungsbeschluss beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der Anlage erneut beigefügten Vollstreckungstitel sowie weitere...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Überweisung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 933 Die Überweisung des Pflichtteilsanspruches darf erst erfolgen, wenn der Pflichtteilsanspruch im vorbeschriebenen Sinne von den Erben vertraglich anerkannt wurde oder der Schuldner ihn rechtshängig gemacht hat. Der Pflichtteilsanspruch des Schuldners gehört im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grds. zur Insolvenzmasse, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung des V...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Einziehung der Mietzinsforderung und die bedingte Überweisung

Rz. 870 Ist die gepfändete Forderung aus dem Mietverhältnis dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, so hat der Drittschuldner die Miete und weiter gepfändete Beträge an ihn zu zahlen. Rz. 871 Hinweis Ist der Drittschuldner bei Vorliegen mehrerer Pfändungen über die Reihenfolge nach § 804 ZPO im Zweifel, kann er die Miete nach § 853 ZPO hinterlegen und so die Voraussetzungen ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / e) Pfändung des Anspruchs auf Durchführung von Überweisungen

Rz. 297 Mit der Pfändung des Anspruchs auf Durchführung von Überweisungen wird dem Schuldner die Möglichkeit genommen, über das Guthaben durch Überweisungen an Dritte zu verfügen. Die Pfändung der Ansprüche auf Durchführung von Überweisungen kann allerdings nur dann Bedeutung erlangen, wenn für die Überweisungsaufträge eine Deckungsgrundlage, sei es in Form eines Guthabens o...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfändung von Buchhypotheken

Rz. 597 Die Pfändung einer Forderung, für die eine Buchhypothek besteht, geschieht durch Erlass des Pfändungsbeschlusses und Eintragung der Pfändung im Grundbuch (§§ 830 Abs. 1 S. 3, 857 Abs. 6 ZPO). Das gilt grundsätzlich auch für die Sicherungs- (§§ 1184, 1185 Abs. 1 BGB) und die Höchstbetragshypothek (§ 1190 Abs. 3 i.V.m. § 1185 Abs. 1 BGB).[508] Rz. 598 Der Gläubiger muss...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfändung von Buch- und Briefgrundschulden (mit Forderung)

Rz. 613 Wie im materiellen Recht sind Grundschuld und Forderung auch in der Zwangsvollstreckung selbstständig. Der Gläubiger kann deshalb wahlweise auf die Grundschuld oder die Forderung oder auf beide, Grundschuld und Forderung, im Wege der Zwangsvollstreckung zugreifen. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Entstehung der Grundschuld nicht von dem Bestehen einer persönlichen F...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Verwertung

Rz. 43 Hinsichtlich der Verwertung bestimmt § 857 Abs. 1 ZPO, dass sie grundsätzlich nach den §§ 835, 844 ZPO zu erfolgen hat.[60] In Betracht kommt regelmäßig die Überweisung zur Einziehung. Sie setzt allerdings voraus, dass nach den Vorgaben des materiellen Rechts ein anderer als der Schuldner selbst das Recht ausüben kann oder dass, wenn die Ausübung des Rechts einem best...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Sonderfall: Bruchteilseigentum am Grundstück

Rz. 631 In der Praxis ist der Schuldner oftmals nicht der alleinige Grundstückseigentümer. So sind im Regelfall Eheleute am Grundstück zu einem Bruchteil Eigentümer (z.B. zu ½). Ist dies der Fall, steht sowohl die offene als auch die verdeckte Eigentümergrundschuld den Grundstückseigentümern in Bruchteilen zu. Im Zweifel bestimmt sich die Höhe des Bruchteils nach dem Eigentu...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 6. Gewahrsam eines Dritten

Rz. 25 Befindet sich die herauszugebende Sache im Gewahrsam eines zur Herausgabe bereiten Dritten, erfolgt die Vollstreckung gemäß § 809 ZPO analog nach § 883 ZPO. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Sache dem zur Herausgabe bereiten Dritten weg und übergibt sie dem Gläubiger. Rz. 26 Ist demgegenüber der Dritte nicht zur Herausgabe der Sache bereit, so kann aus dem Titel, der ge...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XVII. Merkblatt zur Zahlung des Bargebots nach § 49 ZVG

Rz. 647 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Merkblatt zur Zahlung des Bargebots nach § 49 ZVG Merkblatt zur Zahlung des Bargebots nach § 49 ZVGmehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Pfändung des Sparkontos

Rz. 313 Zur Geltendmachung des gepfändeten und überwiesenen Anspruchs braucht der Vollstreckungsgläubiger das Sparbuch oder die sonstige Sparurkunde, da er andernfalls keine Zahlung an sich erlangen kann. Deshalb ist der Vollstreckungsschuldner verpflichtet, nach der erfolgten Pfändung und Überweisung des Anspruches aus dem Sparguthaben das Sparbuch, bzw. die Sparurkunde, an...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Verweigerung der Herausgabe an den Gerichtsvollzieher

Rz. 669 Verweigert der Drittschuldner die Herausgabe an den Gerichtsvollzieher, so darf der Gerichtsvollzieher sie diesem nicht wegnehmen, weil die Herausgabeanordnung in dem Pfändungsbeschluss keinen Herausgabetitel zugunsten des Vollstreckungsgläubigers darstellt. Der Vollstreckungsgläubiger kann jedoch den Drittschuldner auf Herausgabe an den Gerichtsvollzieher verklagen,...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Zwangsvollstreckung in die Verwertungs- und Nutzungsrechte des Urhebers, § 113 UrhG

Rz. 1025 Die Zwangsvollstreckung in die Verwertungsbefugnisse des Urhebers ist nur mit seiner Einwilligung zulässig (§ 113 S. 1 UrhG).[818] Die Einwilligung kann nicht durch einen gesetzlichen Vertreter erteilt werden (§ 113 S. 2 UrhG). Die Zwangsvollstreckung ist deshalb nur gegen einen geschäftsfähigen Schuldner möglich. Dieser kann die Einwilligung persönlich erklären ode...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Herausgabepflichten

Rz. 206 Über die Pflicht zur Auskunft hinaus ist der Schuldner verpflichtet, dem Vollstreckungsgläubiger gem. § 836 Abs. 3 ZPO diejenigen Urkunden herauszugeben, die über die Forderung vorhanden und in seinem Besitze sind. Herauszugeben sind zum einen die Urkunden, deren Vorlage erforderlich ist, um den Anspruchsteller als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt zu legitimi...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 5. Wirkung der Pfändung

Rz. 106 Die Pfändung einer Forderung führt zu deren Beschlagnahme (Verstrickung) und begründet für den Gläubiger ein Pfändungspfandrecht. Die Pfändung allein gibt dem Gläubiger allerdings noch nicht die Möglichkeit der Befriedigung; dazu ist zusätzlich eine gerichtliche Verwertungsanordnung, d.h. der Überweisungsbeschluss nach § 835 ZPO erforderlich. Diese beiden Vollstrecku...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Zwangsvollstreckung in das Vermögen des einzelnen Gesellschafters

Rz. 571 Jeder einzelne Gesellschafter hält mindestens einen Geschäftsanteil an der Gesellschaft, der sich nach dem Betrag der von ihm geleisteten oder zu leistenden Stammeinlage richtet. Sie muss im Gesellschaftsvertrag bestimmt sein (§ 3 Abs. 1 GmbHG). Rz. 572 Der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 14 GmbHG) ist veräußerlich (§...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / c) Materiell-rechtliche Einwendungen gegenüber der gepfändeten Forderung

Rz. 268 Dem Drittschuldner stehen im Einziehungsprozess alle materiell-rechtlichen Einwendungen gegenüber der gepfändeten Forderung zu, die er auch dem Schuldner entgegen halten könnte. Hierzu gehört insbesondere, dass die Forderung nicht (mehr) existiere oder (infolge einer Lohnabtretung) dem Arbeitnehmer nicht zustehe. Bei der Überweisung an Zahlungs statt folgt dies unmit...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Auskunfts- und Offenbarungspflicht

Rz. 200 Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen. Diese Auskunftspflicht entspricht derjenigen des § 402 BGB. Es soll der Gläubiger durch die erteilte Auskunft in die Lage versetzt werden, die gepfändete Forderung bestmöglich gegen den Drittschuldner geltend zu machen. Zu erteile...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Abwarten der Auskehrung nach Ablauf der Versicherungszeit

Rz. 794 Eine optimale Befriedigung kann erreicht werden, wenn die Kapitallebensversicherung in absehbarer Zeit nach Ablauf von mindestens zwölf Versicherungsjahren fällig wird und die Versicherungsleistung nebst Überschussbeteiligung dann in voller Höhe ausgekehrt wird. Für vor dem 1.1.2005 geschlossene Lebensversicherungen besteht nach Ablauf von zwölf Versicherungsjahren s...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Sofortmaßnahmen nach der Pfändung

Rz. 757 Der Gläubiger muss nach der Pfändung und Überweisung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag von dem Schuldner ohne weiteres Zögern den Versicherungsschein bzw. die Versicherungspolice nach §§ 836 Abs. 3, 883 ZPO herausverlangen. Da die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Wege der Parteizustellung erfolgt, kann dies unmittelbar mit der...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Pfändung des Auszahlungssaldos

Rz. 291 Der Auszahlungssaldosaldo ist der Kontostand, der zwischen den Rechnungsabschlüssen liegt und nach jeder Gutschrift oder jeder Auszahlung bzw. Überweisung entsteht. Rz. 292 Der Girovertrag enthält regelmäßig die Vereinbarung, dass dem Bankkunden ein Anspruch auf fortlaufende Auszahlung eines sich etwa zwischen den Rechnungsabschlüssen ergebenden Guthabens zusteht und ...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändung des Oder-Kontos

Rz. 304 Bei einem Oder-Konto handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, über das jeder Kontoinhaber allein verfügen kann (§ 428 BGB). Die Kontoinhaber sind gegenüber dem Kreditinstitut als Gesamtgläubiger berechtigt.[321] Jeder einzelne Gläubiger ist hinsichtlich der gesamten Einlage forderungsberechtigt und kann stets Zahlung an sich verlangen. Daraus folgt, dass ein Gläubi...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Muster: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Konto

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Konto An In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ steht dem Gläubiger gegen den Schuldner aus dem _______...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Sonder- und Sammelverwahrung sind zu unterscheiden

Rz. 1096 Wertpapiere werden regelmäßig nicht zu Hause verwahrt, sondern bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut zur Verwahrung in ein Wertpapierdepot gegeben. Rz. 1097 Die dabei zu beachtenden Regelungen finden sich im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG). Hier werden grundsätzlich zwei Arten der Verwahrung unterschi...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Informationen vom Schuldner selbst

Rz. 58 Ist der Rechtsanwalt als Bevollmächtigter für den Mandanten nicht nur im Inkasso oder der Vollstreckung tätig, sondern schon zuvor in der Vertragsanbahnung, sollte er darauf achten, dass auch schon möglichst viele Informationen über den Schuldner in den vertraglichen Unterlagen selbst enthalten sind (siehe oben Rdn 25 ff.). Rz. 59 Hier ist insbesondere zu achten auf:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Geldvermächtnis

Rz. 1054 Der Erblasser kann dem Vermächtnisnehmer zunächst einen Geldbetrag zuwenden. In diesem Fall hat der Vermächtnisnehmer einen einfachen Zahlungsanspruch, der als Geldforderung nach § 829 BGB zu pfänden ist (Muster unter C.) Mit der Überweisung des Anspruchs erhält der Gläubiger das Recht, den Geldbetrag bis zur Höhe der Vollstreckungsforderung einzuziehen und so Befri...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Pfändung ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 852 ZPO

Rz. 922 Der VII. Senat des BGH hat im Jahr 2009 die Pfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs gem. § 852 ZPO dahingehend konkretisiert, dass ein Pflichtteilsanspruch bereits vor vertraglicher Anerkennung oder Rechtshängigkeit als in seiner zwangsweisen Verwertbarkeit aufschiebend bedingter Anspruch gepfändet werden kann mit der Folge, dass der Anspruch sodann ohne Einschränkung...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / III. Muster: Vollstreckungsauftrag wegen Räumung gemäß § 885 ZPO

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Vollstreckungsauftrag wegen Räumung gemäß § 885 ZPO An das Amtsgericht[128] – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in _________________________ Vollstreckungsauftrag wegen Räumung (§ 885 ZPO) In dem Räumungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ________________________...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Zahlung des Versteigerungserlöses

Rz. 501 Spätestens vor dem Verteilungstermin ist das Meistgebot, als Nettobetrag,[497] nebst Zinsen zu zahlen, und zwar so rechtzeitig durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Gerichtskasse, dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt (§ 49 Abs. 1 ZVG). Dies gilt nicht, soweit der zu z...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Durchsetzbarkeit

Rz. 21 Die gerichtliche Durchsetzbarkeit einer Forderung ist nicht Voraussetzung dafür, dass die Forderung pfändbar ist. Deshalb sind auch Naturalobligationen, soweit sie auf Geld gerichtet sind (wie etwa der Anspruch auf Ehemäklerlohn und Ansprüche aus Spiel und Wette), oder auch Forderungen hinsichtlich derer die Restschuldbefreiung erteilt wurde oder die verjährt sind, pf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfandrechte und Mobiliarsicherheiten

Rz. 341 Mit der Tilgung der gesicherten Forderungen erlöschen Pfandrechte an beweglichen Sachen und an Rechten (§ 1252 BGB), so dass die verpfändeten Sachen und Rechte wieder dem Vollstreckungszugriff gegen den Eigentümer (Inhaber) unterliegen. Der Vollstreckungsgläubiger kann den Herausgabeanspruch des Vollstreckungsschuldners gegen das Kreditinstitut als sonstiges Vermögen...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VIII. Verwertung der herausgegebenen Sache (§ 847 Abs. 2 ZPO)

Rz. 671 Auf die Verwertung der Sache sind die Vorschriften über die Verwertung gepfändeter Sachen anzuwenden (§ 847 Abs. 2 ZPO). Hat der Gerichtsvollzieher die Gegenstände in Besitz genommen, dann leitet er, sofern es sich nicht um eine Sicherungs- oder Arrestvollstreckung handelt, die Verwertung nach den Vorschriften der §§ 814 ff. ZPO ein, als ob er sie von Anfang an beim ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 903 Soweit der Schuldner als Abkömmling, Elternteil oder Ehegatte des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist, kommt er Pflichtteilsberechtigter nach § 2303 BGB in Betracht. Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall und ist übertragbar, § 2317 BGB. Rz. 904 Als beschränkt pfändbare Forderung ist der Pflichtteilsanspruch der Pf...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Muster: Klageerwiderung auf Drittschuldnerklage – Rüge der Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 291 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.21: Klageerwiderung auf Drittschuldnerklage – Rüge der Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ (Az: _________________________) bestelle ich mich für die Beklagte und werde beantragen,mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung des Geschäftsanteils an einer GmbH

Rz. 583 Muster 8.89: Pfändung des Geschäftsanteils an einer GmbH Anlage 1 Anlage 2 Rz. 584 Hinweis Falls die Gesellschaft durch Kündigung nicht aufgelöst werden kann, ist dies in der Anordnung bezüglich der Verwertung der Geschäftsanteile anzubringen. Falls die Überweisung zur Einziehung beantragt wird, sind die Voraussetzungen darzulegen; vgl. insoweit die entsprechende Passage...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 823 Pfändbar ist nur die ausschließliche Lizenz. Diese ist (nach dem Parteiwillen) auch übertragbar.[634] Ihrer engen Bindung an die Person wegen ist die einfache persönliche Lizenz unpfändbar (§ 399 BGB, § 851 ZPO). Die Betriebslizenz ist unpfändbar, weil sie an den Betrieb gebunden ist, der als solcher nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein kann.[635] Höchstrichte...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 832 Das durch die Eintragung der Marke oder sonst durch die Marke begründete Recht kann gepfändet werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG). Die Marke ist vom ursprünglichen Geschäftsbetrieb losgelöst ein selbstständiges Vermögensrecht. Die Pfändung erfolgt als Rechtspfändung nach § 857 (§ 829) ZPO. Rz. 833 Die Pfändung erlangt Wirksamkeit mit der Zustellung des gerichtlichen Pf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 977 Der Anspruch des Sachverständigen, Dolmetschers oder Übersetzers ist eine gewöhnliche Geldforderung und als solche nach den einschlägigen Bestimmungen der §§ 829, 835 ZPO zu pfänden. Drittschuldner ist der Justizfiskus des Bundeslandes, dessen Gericht oder Staatsanwaltschaft den Sachverständigen bestellt und damit zur Leistung herangezogen hat. Bei Bundesgerichten un...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Verfahren

Rz. 34 Das Verfahren lässt sich in fünf Schritte aufteilen:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.6 Zahlungsweise/Fälligkeit

Für die versicherten Studenten ist eine vom übrigen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung abweichende Zahlungsweise vorgesehen.[1] Die Beiträge sind danach vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das Semester, für das die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll, im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der GKV-Spitzenverband hat hier...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Zahlungs- und Haftungsklage

Rz. 218 Wenn der Drittschuldner nach erteilter positiver Auskunft nicht an den Gläubiger leistet oder überhaupt nicht reagiert, stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob er gegen den Drittschuldner Zahlungsklage erheben soll. Will er sich nicht dem Einwand der Verwirkung aussetzen, darf der Gläubiger mit der Klage nicht lange – nach Pfändung und Überweisung – auf sich wart...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 5. Pfändung von Orderpapieren, § 831 ZPO

Rz. 216 Indossable Papiere (zur Pfändung von Wertpapieren in Wertpapierdepots vgl. § 8 – Wertpapiere) werden nach § 831 ZPO dadurch gepfändet, dass der Gerichtsvollzieher diese in Besitz nimmt. Indossable Papiere sind solche, bei denen das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt. Rz. 217 Als Papiere im Sinne von § 831 ZPO kommen demnach in Betracht:mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Einziehungsberechtigung des Gläubigers (Klägers)

Rz. 232 Eine wirksame Pfändung der Forderung und deren Überweisung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Einziehungsberechtigung des Gläubigers. Er hat sie deshalb im Einzelnen darzulegen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist inhaltlich zum Gegenstand des Klagevortrages zu machen, am besten durch die Vorlage der Urkunde und Bezugnahme auf diese. Die darin bez...mehr