Fachbeiträge & Kommentare zu Treuhand

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Zur Erfüllung der Mindestgliederungsvorschriften der GuV-Rechnung gemäß IAS 1.82 ea) ist nur ein gesonderter Betrag für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus Buchwert...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.4 Mitunternehmerschaft

Rz. 374 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG setzt weiterhin voraus, dass ein gewerbliches Unternehmen als Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG an der ebenfalls gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Der Anteil an der Personengesellschaft muss zum Betriebsvermögen des Gesellschafters gehören. Zudem muss der Gesellschafter Mitunternehmer s...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Die §§ 13a, 13b ErbStG stellen die zentralen erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften der Unternehmensnachfolge dar. Die daraus im positiven Fall resultierende Regel- oder Optionsverschonung führt zu Steuerbefreiungen des sog. begünstigten Vermögens i.H.v. 85 % oder 100 %. Um diese Befreiungen jedoch gewährt zu bekomme...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1 Zuwendungen zwischen Ehegatten

Ausgewählte Rechtsprechung und Literaturhinweise: s. vor Rn. 448 und vor Rn. 516 Rz. 517 Die Ehe verstanden als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, die zugleich eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, führt dazu, dass speziell zwischen Eheleuten im Lebensalltag ständig Vermögensverschiebungen stattfinden, die die Eheleute regelmäßig überhaupt nicht als S...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 4.1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 98 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen "Stifter" und Treuhänder finden die allgemeinen Regelungen zur Treuhand Anwendung. Der Treuhandvertrag selbst ist im BGB nicht normiert. Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist auch durch Stiftungsgeschäft v.T.w. möglich (wenngleich in der Praxis nicht der Regelfall). Der Treuhänder wird in diesem Fall durch den EL als Erbe oder Ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.5 Behandlung des AV-Vermögens bei § 13b Abs. 2 und Abs. 3 ErbStG

Rz. 107 Nach der wortlautgetreuen Auslegung wird in § 13b Abs. 2 ErbStG danach unterschieden, ob die Altersvorsorgeverbindlichkeiten durch Treuhandverhältnisse abgesichert sind, während bei der Ausklammerung (aus dem Verwaltungsvermögen) gem. § 13b Abs. 3 S. 1 ErbStG die Absicherung durch ein Treuhandverhältnis nicht vorgesehen ist. U.E. und bei Kenntnis der Intention des Ge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG Vor §§ 13a – 13d (inkl. § 28a) Die aktuellen Verschonungsregelungen im Spannungsfeld zwischen BVerfG, Parlament, Exekutive und EU

Ausgewählte Literaturhinweise: Zur Historie (ErbStG 2009–2016): Wachter, Erste Verfassungsbeschwerden gegen das Erbschaftsteuerreformgesetz, BB 2010, 667; Wälzholz, Die Vererbung und Übertragung von Betriebsvermögen nach den gleichlautenden Ländererlassen zum ErbStRG, DStR 2009, 1605. Zum ErbStG 2016: Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: Bernhard, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des 90 %-Tests gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, NWB 2019, 3474; Brabender/Gräfe/Freund, Die ErbStR im Spannungsverhältnis zu den ErbStH: Abweichungen, Konkretisierungen und strittige Fragen im Bereich der Unternehmensnachfolge, ZEV 2020, 79; Diers, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Literaturhinweise (allgemein): Bisle, Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit, SteuK 2015, 427; Döbereiner, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht u. a., NJW 2015, 2449; Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Geck, Der "doppelte Freibetrag" beim Vermäc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.6 Oder-Konten und Oder-Depots

Rz. 50 Probleme ergeben sich insbesondere bei sog. Oder-Konten. Das sind Konten, über die mehrere Personen die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis besitzen. Diese werden häufig zwischen Ehegatten, aber auch zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vereinbart. Der Hauptunterschied zu einer reinen Kontovollmacht besteht darin, dass diese jederzeit durch de...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.2 Rückstellungen für unterlassene Softwarewartung

Rz. 101 Unterbleibt die eigentlich erforderliche Wartung bzw. Aktualisierung von Software, ist zu prüfen, ob hierfür die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB [1] in der Handels- und – über das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG – auch in der Steuerbilanz erforderlich ist.[2] Eine solche Rückstellung darf jedoch ...mehr

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Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand

Leitsatz Bei der sog. doppelten Treuhand kann (auch) nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO vorliegen. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KStG Sachverhalt Der Kläger, ein eingetragener Verein, hat gemäß § 2 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.4 Gestaltungsüberlegungen

Rz. 496 Abs. 4 erfasst auch Managementbeteiligungen, wenn diese über eine Kapitalgesellschaft gehalten und ggf. gebündelt werden und die Grenze von 10 % nicht erreicht wird. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Managementbeteiligungen unmittelbar von den natürlichen Personen gehalten werden. Dadurch würden die volle Besteuerung bei der zwischengeschalteten Kapita...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, Master of Science / Jonas Thomée, Bachelor of Arts[*] Die §§ 13a, 13b ErbStG stellen die zentralen erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften der Unternehmensnachfolge dar. Die daraus im positiven Fall resultierende Regel- oder Optionsverschonung führt zu Steuerbefreiungen des sog. begünstigten Vermögens i.H.v. 85 % oder 100 %. Um diese Befreiungen jedoch gewähr...mehr

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Treuhand

Ist der Verwalter Träger der Rechte und Pflichten aus der Vermietung einer Ferienwohnung, weil er die Wohnung im eigenen Namen vermietet hat, sind die Einkünfte steuerlich gleichwohl dem Eigentümer zuzurechnen, wenn zwischen ihm und dem Verwalter ein Treuhandverhältnis besteht und der Treugeber nach den Umständen des Einzelfalles gegenüber dem Treuhänder eine derart beherrsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einkunftsquelle

Rz. 401 [Autor/Stand] Begrifflichkeit. Der Begriff der Einkunftsquelle ist kein feststehender Begriff des EStG und wird im Allgemeinen unterschiedlich weit und eng verstanden.[2] Im Kontext des § 50d Abs. 3 EStG erfasst der Begriff der Einkunftsquelle die konkrete sachliche Erwerbsgrundlage (i.d.R. das materielle oder immaterielle Wirtschaftsgut), aus deren Nutzung die abzug...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB Gr 3 F 3, 1489, 1505) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Weitere Einzelfälle

Rz. 42 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Au-pair-Verhältnis bei detaillierten Regelungen bzgl. Mithilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs[1] Außenrequisiteur[2] Außendienstmitarbeiter[3] Büffetier[4] Bürogehilfin[5] Co-Piloten von Verkehrsflugzeugen[6] Croupier[7] Crowdworker[8] Cutterin[9] Detektiv[10] DRK-Geschäftsführer e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 u 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens (mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung

Leitsatz 1. Der (Einkommen‐)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist. 2. Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 GmbH & Co KG

Tz. 56 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat in seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) alle Zweifel beseitigt und klargestellt, dass es sich bei der GmbH & Co KG um eine nicht kstpfl Pers-Ges und nicht um eine Kap-Ges handelt (ebenso hierzu s Urt des BFH v 17.04.1996, BFH/NV 1998, 116). Das gilt entspr für die Publikums-GmbH & Co KG, die dopp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Mischumwandlungen und Kombination verschiedener Umwandlungsarten

Tz. 132 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Obwohl den Gesetzesmaterialien zum UmwBerG zu entnehmen ist, dass das UmwG auch die Kombination verschiedener Umwandlungsarten in einem Umwandlungsvorgang ermöglichen soll, hat dies im Gesetzestext keinen Niederschlag gefunden. Das Schrifttum steht eher abl dazu. Für unzulässig gehalten werden die sog "verschmelzende Spaltung" (s Geck, DStR ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG, C.H. Beck Vlg 2019; Keßler/Kühnberger, Umwandlungsrecht, Schäffer-Poeschel Vlg 2009; Lademann, UmwStG, Richard Boorberg Vlg 2012; Lange, Grenzüberschreite...mehr

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Treuhand an einem Kommanditanteil (GmbHStB 2021, Heft 11, S. 363)

Gestaltung des Treuhandvertrags Dr. Martin Lohr, Notar[*] Treuhandverträge haben im Gesellschaftsrecht eine erhebliche praktische Bedeutung. Die Treuhandschaft kann der Vereinfachung der Ausübung von Gesellschafterrechten dienen (etwa im Bereich der Publikumsgesellschaft oder bei Mitarbeiterbeteiligungen). Sie kann aber auch als Instrument der Nachfolgegestaltung eingesetzt w...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 1. Drei verschiedene Grundtypen der Treuhandschaft

Das Treuhandverhältnis kann begründet werden, indem ... der Treugeber dem Treuhänder den Gesellschaftsanteil überträgt (Übertragungstreuhand); ... Treugeber und Treuhänder vereinbaren, dass der Treuhänder für Rechnung des Treugebers einen Gesellschaftsanteil übernehmen wird, etwa durch Anteilserwerb oder durch eine Kapitalerhöhung (Erwerbstreuhand); ... der Treuhänder sich verp...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 5. Abspaltungsverbot

Bei der Personengesellschaft besteht eine einheitliche Mitgliedschaft, so dass ein Gesellschafter nicht einen Teil der Kommanditbeteiligung treuhänderisch halten kann; auch die Stimmabgabe kann grundsätzlich nur einheitlich erfolgen (Eberl in Wachter, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 5. Aufl. 2021, § 11 Rz. 418 f., dort auch zur Ausnahme bei Publikumsgesellschaft...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Treuhandverträge haben im Gesellschaftsrecht eine erhebliche praktische Bedeutung. Die Treuhandschaft kann der Vereinfachung der Ausübung von Gesellschafterrechten dienen (etwa im Bereich der Publikumsgesellschaft oder bei Mitarbeiterbeteiligungen). Sie kann aber auch als Instrument der Nachfolgegestaltung eingesetzt werden, indem der Nachfolger durc...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 7. Besonderheiten bei der Umsetzung des GwG

Bei üblicher Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses ist der Treugeber wirtschaftlich Berechtigter i.S.d. § 3 GwG. Somit besteht eine Transparenzpflicht, wenn auf den Treugeber mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte entfallen (ausführlich zum Transparenzregister und der Offenlegungspflicht bei Treuhandverträgen: Tebben, ZGR 2020, 430; zur Meldepflicht bei Treuhand...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 4. Zustimmung der Mitgesellschafter

Können Kommanditanteile nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter abgetreten werden, ist auch für den Treuhandvertrag diese Zustimmung erforderlich (OLG Hamburg v. 30.4.1993 – 11 W 13/93, GmbHR 1993, 507). Bedarf die Abtretung von Anteilen keiner Zustimmung, gilt dasselbe für den Treuhandvertrag, so dass dieser ohne Mitwirkung und Kenntnis der anderen Gesellschafter begrü...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 2. Rechtscharakter des Treuhandvertrages

Der entgeltliche Treuhandvertrag ist im Regelfall ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter (§§ 675, 611 BGB), bei unentgeltlicher Übernahme der Treuhandschaft liegt ein Auftragsverhältnis (§ 662 BGB) vor (zur rechtlichen Einordnung: Eberl in Wachter, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 5. Aufl. 2021, § 11 Rz. 395; Schlitt/Bortfeldt in Reichert, Gmb...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 6. Steuerliche Aspekte

Zurechnung des Treuguts: Zivilrechtlich ist nur der Treuhänder Gesellschafter; er nimmt im Außenverhältnis die Gesellschaftsrechte wahr. Der Anteil wird jedoch steuerlich dem Treugeber zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO). Dies setzt voraus, dass im Vorfeld ein inhaltlich eindeutiger Treuhandvertrag geschlossen wird (Ratschow in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 39 Rz. 64; dor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Treuhand an einem Kommandit... / 3. Form des Treuhandvertrags

Das Gesetz sieht keine Formerfordernisse vor; der Treuhandvertrag kann somit auch formlos – sogar konkludent – geschlossen werden (Schlitt/Bortfeldt in Reichert, GmbH & Co. KG, 8. Aufl. 2021, § 40 Rz. 46). Gleichwohl sollte die Vereinbarung schriftlich unter Festlegung der wechselseitigen Pflichten erfolgen (auch zur steuerlichen Anerkennung, d.h. zum Abschlussnachweis nach ...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 8. Formulierungsvorschlag

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Österreich / 3. Gegenstand des Unternehmens

Rz. 44 Gegenstand des Unternehmens können jede Art wirtschaftlicher Tätigkeit sowie die Durchführung gesellschaftlicher, humanitärer und wohltätiger Aufgaben sein. Lediglich der Betrieb von Versicherungsgeschäften sowie die Tätigkeit als politischer Verein ist in der Rechtsform der GmbH ausdrücklich ausgeschlossen (§ 1 Abs. 2 GmbHG). Weiters ist der Betrieb von Bankgeschäfte...mehr

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 272 [Autor/Stand] Unklar ist, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG vorliegen müssen. Es ergibt sich eine Sonderregelung aus § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG, wonach im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig und im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3.1.2 Einzelabgrenzung

Rz. 57 Keine Scheingeschäfte sind Umgehungsgeschäfte, mit denen die Beteiligten durch die von ihnen gewählte Gestaltung steuerliche Belastungen vermeiden oder steuerliche Vorteile erlangen wollen. Diese Rechtsgeschäfte sind im Hinblick auf die mit ihnen erstrebten Rechtsfolgen ernsthaft gewollt. Rechtlicher Prüfungsmaßstab ist bei ihnen daher nicht § 41 Abs. 2 AO, sondern § ...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch an Per... / [Ohne Titel]

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Die Bedeutung der optierend... / 2. Anteilstausch (§ 21 UmwStG)

Aus den Ausführungen unter IV. 2. und 3. ergibt sich, dass der Gesellschaftsanteil an einer optierenden Gesellschaft für Zwecke der Einbringungsvorschriften der §§ 20 ff. UmwStG als "Anteil an einer KapGes." zu werten ist. Als solcher kann er Gegenstand (erworbene Gesellschaft) eines Anteilstauschs i.S.d. § 21 Abs. 1 UmwStG sein. Steuervergünstigung nur bei "Mehrheit der Stim...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die FinB von steuerrelevanten Auslandssachverhalten (z.B. Basisgesellschaften in sog. Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Sicherungsabtretung von Geschäftsanteilen – Treuhand

Rz. 193 Möglich ist auch die (treuhänderische Sicherungs-)Abtretung eines Anteils.[788] Der Treuhänder wird gegenüber der GmbH vollberechtigter und -verpflichteter Gesellschafter; in Ausnahmefällen kann je nach Gestaltung der Treugeber einem Gesellschafter gleichzustellen sein.[789] Schuldrechtliche Vereinbarung und sachenrechtlicher Vollzug müssen die Voraussetzungen von § 1...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 33 Muster 1.1: Gründungsprotokoll Muster 1.1: Gründungsprotokoll UR-Nr. _____/_____ Verhandelt in _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien: Herr Karl Müller, Rechtsanwalt, geb. am 23.8.1949, wohnhaft Augustaanlage 99, 68000 Mannheim – dem Notar von Person bekannt – Der Erschienene erklärte: I. Ich errichte hiermit eine Aktiengesell...mehr