Fachbeiträge & Kommentare zu Treuhand

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Handelsrecht

Rz. 412 [Autor/Zitation] In der Handelsbilanz resultieren aus der Implementierung eines Treuhandmodells grds. keine Konsequenzen. Die Ertragsteuern sind jedoch handelsbilanziell auf Ebene des Treuhänders auszuweisen, da die Treuhand-KG steuerlich auf den Treuhänder angewachsen ist. Rz. 413 [Autor/Zitation] Ertragsteuerlich unterliegen die Besteuerungsgrundlagen der Treuhand-KG ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Hintergrund und zivilrechtliche Konzeption des Treuhandmodells

Rz. 407 [Autor/Zitation] Gewerbliche Personengesellschaften unterliegen der Gewerbesteuerpflicht im Inland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Eine gewerbliche Personengesellschaft ist ertragsteuerlich nicht existent, wenn bei dieser durch den Abschluss einer fremdnützigen Treuhandvereinbarung nur ein Mitunternehmer gegeben ist (BFH v. 3.2.2010 – IV R 26/07, BStBl. II 2010, 751; OFD ... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Winkeljohann/Haenelt, Die Bilanzierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von Nicht-Kapitalgesellschaften nach der novellierten Kapitalabgrenzung des IAS 32 (rev. 2008), DB 2008, S. 1518–1523; Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow, Some remarks on distinguishing liabilities from equity – ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Contractual Trust Arrangement

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die gesetzliche Insolvenzsicherung einer Direktzusage (> Pensions-Sicherungs-Verein) deckt nur die zugesagten Mindestleistungen, nicht aber die für die ArbN angesammelten Überschussanteile ab. Diese Ansprüche können durch eine sog doppelseitige Treuhand (Contractual Trust Arrangement, kurz: CTA) für den Fall der Insolvenz privatrechtlich gesc... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt und Aufbau des Art. 4 Bilanzrichtlinie (2013/34/EU)

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die Vorgaben des Abs. 2 Sätze 1 und 2 finden ihre Grundlage in Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanz-RL (2013/34/EU), die mit Art. 2 Abs. 3–5 der ersetzten 4. EG-RL (78/660/EWG) weitgehend inhaltsgleich sind. Art. 4 der Bilanz-RL hat einen dreistufigen Aufbau: Stufe 1 (Grundnorm) ist Art. 4 Abs. 2 und insbes. Abs. 3 Satz 1: Der JA hat der Richtlinie zu entspr... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ausweis eigener Anteile

Tz. 89 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nimmt ein Unternehmen seine eigenen Eigenkapitalinstrumente zurück (bspw. aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms), sind die Instrumente vom Eigenkapital in Abzug zu bringen (IAS 32.33; zu möglichen Ausweisvarianten s. IDW RS HFA 45.42). Ein aktivischer Ausweis der Anteile gegen Rücklagensperrung kommt nach IFRS ungeachtet des Grundes für den ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.3 Treuhandtätigkeit

Bei Treuhandtätigkeiten müssen unterschieden werden: Umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, soweit es ganz überwiegend um rechtsbesorgende Tätigkeiten geht, verboten.[1] Insbesondere in den Geschäftsfeldern Kapitalanlage- und Steuersparmodelle sind Treuhandaufträge durch geschäftsführende Elemente ge... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.4 Kommanditisten als Mitunternehmer

Rz. 73 Die Frage, ob der gesellschaftsvertragliche Kommanditist ertragsteuerlich auch als Mitunternehmer anzusehen ist, hat für ihn selbst – und die KG – eine ungleich größere Bedeutung. Das gilt uneingeschränkt allerdings nur für eine natürliche Person, die nicht bereits über ein anderes Betriebsvermögen an der KG beteiligt ist. Rz. 73a Wie in Rz. 68–70 herausgestellt, könne... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.8 Publikumsgesellschaft

Rz. 60 Die handelsrechtlichen Vorzüge der unkomplizierten Kapitalbeschaffung und des schnellen Gesellschafterwechsels sowie der steuerrechtliche Vorteil der unmittelbaren Einkünftezurechnung haben in der Vergangenheit zur Gründung immer größerer GmbH & Co. KG geführt. Die Größe bezieht sich dabei nicht nur auf das Vermögen oder den Geschäftsumfang der Personengesellschaft, s... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S... mehr

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ZErb 05/2025, Abschied von ... / f. Vergütung von Testamentsvollstreckungen im Zusammenhang mit Unternehmen

Zu diesen Themenkomplex lagen bislang keine Anmerkungen der AGT vor. Die DNotV-E 2025 differenzieren gegenüber den Vorgängerempfehlungen präziser zwischen Treuhand-, Vollmacht- und Weisungsgeberlösung. Sie ermöglichen Zuschläge für die Verwaltung von Beteiligungen in Abhängigkeit von deren Wert sowie dem Aufwand für die Verwaltung. Eine in der Praxis wichtige Klarstellung: F... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e... mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / 7. Sonderfall: Treuhand

Erwirbt ein Gesellschafter etwa 85 % der Anteile an einer GmbH direkt und weitere 15 % als "Treuhänder" von einem anderen Gesellschafter, liegt scheinbar kein Anteilserwerb von mind. 90 % vor (treuhänderischer Erwerb von Anteilen). Der BFH hat aktuell entschieden, dass in vergleichbaren Fällen die Beteiligungsquote von mind. 90 % erreicht wird (BFH v. 10.4.2024 – II R 34/21,... mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / a) Grundsätze

Zur Rückgängigmachung einer Anteilsvereinigung genügt es, unter die Quote von 90 % zu kommen; nicht erforderlich ist, dass alle Erwerbe der betreffenden Anteile rückgängig gemacht werden (BFH v. 11.6.2013 – II R 52/12, BStBl. II 2013, 752 = GmbHR 2013, 949: unter 90 % (früher 95 %); zur (un)wirksamen Anfechtung einer Anteilsvereinigung s. FG München v. 26.10.2022 – 4 K 2409/... mehr

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A. Einleitung / aa. Bei Fehlen einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 37 Der GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber der GmbH aufgrund seiner Organstellung bzw. seines Anstellungsvertrags keinen Anspruch auf Abschluss einer D&O-Versicherung.[1] So weit gehen die Treuepflicht oder die Fürsorgepflicht der Gesellschaft nicht.[2] Dem Geschäftsführer bleibt die Möglichkeit sich eine persönliche D&O-Versicherung zu beschaffen. Zu Recht wird geltend g... mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 1 Der Fall

Bestattungsvorsorgevertrag Am 13.6.2020 beauftragte die spätere Insolvenzschuldnerin die Streithelferin mit der "Vornahme aller im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung anfallenden Dienstleistungen und Lieferungen" entsprechend einer Kostenzusammenstellung ("Bestattungsvorsorgevertrag"). Aus Anlass dieses Bestattungsvorsorgevertrags trafen die Schuldnerin, die Stre... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Treuhandgeschäfte und Auftragserwerb

Rz. 18 Bei grundstücksbezogenen Treuhandgeschäften ist hinsichtlich der Bemessungsgrundlage nach den verschiedenen Erwerbsvorgängen sowie nach dem Vorliegen einer uneigennützigen oder eigennützigen Treuhand zu unterscheiden. Bei einem Auftragserwerb erlangt der Auftraggeber bzw. der Geschäftsherr die Verwertungsbefugnis i. S. v. § 1 Abs. 2 GrEStG am Grundstück. Zur Gegenleist... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die §§ 11ff. UmwStG sind grds. nur auf die Verschmelzung von Körperschaften anwendbar (Ausnahme Rz. 11a; s. aber auch Rz. 11b). Hierunter fallen sowohl nach inl. Recht gegründete Körperschaften (insbes. Kapitalgesellschaften)[1] als auch nach ausl. Recht gegründete Rechtsträger, die nach dem Rechtstypenvergleich einer inl. Körperschaft vergleichbar sind.[2] Auf die Ans... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BdF, Schr. v. 26.5.1978 – IV C 6 - S 1989 – 6/78, FR 1978 S. 346 = juris FMNR000950078

Rz. 4 [Autor/Stand] Ausländische Bestätigungsvermerke im Sinne des § 3 AIG, des § 17 AStG und des § 26 KStG Im Auslandsinvestitionsgesetz, im Außensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz ist die Vorlage von ausländischen Prüfungsvermerken vorgesehen. Für die Bildung steuerfreier Rücklagen für Verluste ausländischer Tochtergesellschaften nach § 3 AIG ist ua. Vorausset zu... mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Das GuV-Gliederungsschema sieht für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen einen gesonderten Ausweis gemäß IFRS 18.75 a) (v) vor und verweist in Bezug auf den Inhalt auf IFRS 5; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus ... mehr

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San Marino / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 6 Der Erblasser kann nur durch einseitiges Testament verfügen. Erbverträge sind dem marinesischen Recht fremd, und wohl auch gemeinschaftliche Testamente. Das Testament konnte herkömmlich nur als öffentliches Testament vor dem Notar schriftlich mit Unterschrift vor zwei Zeugen errichtet werden (testamento nuncupativo). Es kann auch als verschlossenes Testament (testament... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 7. Informationsmanagement

Rz. 279 Die bestmögliche Kontenpfändung setzt eine gute Information (vgl. zur Informationsbeschaffung § 1, 4 und 5) des Gläubigers über die Bankverbindung des Schuldners voraus. Wegen der Bestimmtheit empfiehlt es sich, folgende Checkliste zu beachten und nach Möglichkeit den Antrag auf die bekannten Fakten zu begrenzen. Das "Grundmuster" für die Pfändung von Bankkonten deck... mehr

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Liechtenstein / III. Trustrecht

Rz. 19 Eine weitere in der Praxis gebräuchliche Gestaltungsvariante ist die Errichtung eines Trusts nach liechtensteinischem Recht. Der liechtensteinische Gesetzgeber hat bereits 1926 im Rahmen eines legal transplant in Art. 897–932 PGR ein Trustrecht eingefügt.[29] Das Trustrecht folgt damit als Exot im PGR der Common-Law-Tradition und findet mitunter Anwendung in der erbre... mehr

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Katalonien / 3. Die Erbeinsetzung

Rz. 43 Die im katalanischen Zivilrecht vorgesehene Notwendigkeit eines Erben in jeder Erbfolge ist ein Prinzip mit sehr weitreichenden Folgen in der Praxis. Zwar kennt diese Regel einige Ausnahmen; so kann etwa im Gebiet von Tortosa, südlich von Tarragona, der gesamte Nachlass durch Vermächtnisse übertragen werden. Auch die Benennung eines Testamentsvollstreckers im Testamen... mehr

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Katalonien / 7. Die Nacherbschaft

Rz. 56 Die Nacherbschaft war in der Geschichte der juristischen Praxis in Katalonien lange Zeit sehr wichtig, und noch immer sind einige dieser Einsetzungen gültig und werden gegenwärtig noch immer verfügt. Die Einsetzung als Nacherben erfüllt die Funktion der Bindung des Vermögens in der Familie, so dass es im Allgemeinen entsprechend der bekannten Bedingung "si sine liberi... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1 Auch ein Rechtsanwalt kann als Schuldner in Betracht kommen. Der Rechtsanwalt erzielt grundsätzlich kein Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit (Arbeitseinkommen), sondern Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, seien sie gesetzlich oder vereinbart. Von daher sind Besonderheiten zu beachten, die sich zum einen aus der Drittschuldnerstellung (Staatskasse ... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Spanien: Balearische Inseln / I. Allgemeines

Rz. 8 Das Erbrecht der Balearen ist in drei Büchern der CDCIB geregelt: Buch I widmet sich u.a. dem Erbrecht für Mallorca, Buch II dem Erbrecht Menorcas und Buch III dem für Ibiza und Formentera geltenden Erbrecht. Mit dem Gesetz 8/2022 sind zum 17.1.2023 die früher in der CDCIB enthaltenen Regelungen zu den spezifischen Erbverträgen der Balearen außer Kraft getreten und in ... mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / III. Kein Trust an in Deutschland belegenen Sachen

Rz. 120 Der trust ist eine dem angloamerikanischen Rechtskreis eigentümliche Rechtsfigur, bei der der Errichter des trust (trustor) das Eigentum in das dem Treuhänder (trustee) zugewiesene formelle Eigentum (legal title) und das dem Begünstigten (beneficiary) zustehende Recht auf die Nutzungen der Sache aufspaltet.[136] Rz. 121 Art. 1 Abs. 2 lit. j EuErbVO bestimmt, dass die ... mehr

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Italien / 4. Stiftungen, Società fiduciarie, Trust, Atti di destinazione

Rz. 204 In der italienischen Kautelarpraxis versucht man, durch stiftungsrechtliche Lösungen und mithilfe des Instituts der Treuhand das Verbot des Art. 458 c.c. zu umgehen.[332] Rz. 205 Nach überwiegender Ansicht sind sowohl rechtsfähige Stiftungen als auch unselbstständige bzw. atypische Stiftungen zu rein privaten Zwecken ("Familienstiftung") trotz der Erwähnung in Art. 28... mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.1 Bestellung der Liquidatoren

Rz. 1014 Die Liquidation der Genossenschaft erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand. Durch die Satzung oder einen Beschluss der Generalversammlung kann die Liquidation aber auch anderen Personen übertragen werden (§ 83 Abs. 1 GenG). Nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen können Liquidator sein (§ 83 Abs. 2 GenG).[1] Das bedeutet, dass auch eine (an... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen einer liechtensteinischen Stiftung

Leitsatz Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 und 2, Nr. 2 und 4 ErbStG, § 81, § 516, § 518, § 1922, § 2147, § 2301 BGB, Art. 25 EGBGB Sachverhalt Die im Inland wohnende Klägerin ist die Tochter der im Jahr 2015 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin hatte im Jahr 1990... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.4 Gestaltungsüberlegungen

Rz. 496 Abs. 4 erfasst auch Managementbeteiligungen, wenn diese über eine Kapitalgesellschaft gehalten und ggf. gebündelt werden und die Grenze von 10 % nicht erreicht wird. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Managementbeteiligungen unmittelbar von den natürlichen Personen gehalten werden. Dadurch würden die volle Besteuerung bei der zwischengeschalteten Kapita... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Insolvenzsicherung

Rz. 405 Eine weitere Absicherung des Arbeitnehmers liegt in der Verpflichtung des Arbeitgebers, für eine Insolvenzsicherung des Wertguthabens zu sorgen, das im Blockmodell in der Arbeitsphase aufgebaut wird (§ 8a ATG).[1034] In Betracht kommen in der Praxis insbesondere Bankbürgschaften, Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Arbeitnehmers, bestimmte Versicherungsmodelle... mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 5.3 – VermBErl / 10. Anlagen für den Bau, den Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines Wohngebäudes usw. (§ 2 Absatz 1 Nummer 5 des 5. VermBG)

Rz. 51 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei einer Anlage unmittelbar für den Bau, den Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines im Inland belegenen Wohngebäudes usw. gilt Folgendes: Wohngebäude sind Gebäude, soweit sie Wohnzwecken dienen. Für die Anlage ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer entweder Alleineigentümer oder Miteigentümer des Wohngebäudes usw. i... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässige Zwecke

Rz. 4 Bei einer GmbH können erwerbswirtschaftliche, sonstige wirtschaftliche sowie auch ideelle Zwecke zulässig sein (vgl. Altmeppen § 1 Rz. 9, 10). Die GmbH unterliegt insofern nur geringen Schranken (Altmeppen § 1 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 1 Rz. 6 – zu den Grenzen u. Rz. 12 f.). Die unscharfe Formulierung ("Zweck") lässt darüber streiten, welche Bedeutung in diesem Zusamm... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Die "Vorratsgründung" (Mantelgründung) – "Mantelkauf"

Rz. 28 Weitere Literatur: Berkefeld/Schmidt Die Verwendung von GmbH-Mänteln und ihre Haftungsfolgen: ein Thema von gestern?, ZIP 2010, 857; Ulmer Entschärfte Gesellschafterhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer zuvor unternehmenslosen Alt-GmbH, ZIP 2012, 1265; Podewils Unterbilanzhaftung bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung (BGH GmbHR 2012, ... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorschrift geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts v. 21.3.2013 (BGBl. I 2013, S. 556). Im Übrigen erfolgte entgegen ursprünglichen Absichten keine Änderung von § 4 durch die Novelle 1980. Neuere Rechtsprechung: OLG Düsseldorf v. 15.8.2023 – 3 Wx 104/23 – keine Irreführung i.S.d. § 18 Abs. 2 HGB durch die Verwendung des Begriffs "Institut"; BGH v. ... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Schranken der Firmenbildung

Rz. 8 Beachtet werden müssen die allg. Grundsätze für die Firmenbildung. Sie bestehen aus folgenden Kriterien: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft nach § 18 Abs. 1 HGB, deutliche Unterscheidbarkeit von anderen Firmen im selben Bezirk des HR i.S.d. § 30 Abs. 1 HGB, Beachtung des Täuschungsverbots nach § 18 Abs. 2 HGB, unabdingbarer Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschrän... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Unzulässige Firmen

Rz. 28 Verstöße können bestehen: Nichtbeachten des § 4, § 30 HGB (Verwechslungsfähigkeit), § 18 Abs. 1, 2 HGB (Eignung, täuschende Zusätze), Nichtbezeichnung als "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bzw. als GmbH – Benutzung unzulässiger Bestandteile, Benutzung von vorbehaltenen Begriffen (Finanz, Treuhand, Bank etc.). Rz. 29 Wird die Unzulässigkeit wegen eines Verstoßes gegen ... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Sonderfälle

Rz. 16 Problematisch ist im Kontext des § 33 Abs. 1 Alt. 1 der Erwerb sämtlicher eigener Anteile, die sog. "Kein-Mann-GmbH" – vorübergehende Vereinigung der Anteile bei der GmbH nicht unmittelbar unwirksam, da z.B. beim Erbgang oder der Kaduzierung notwendig, aber Auflösungsgrund gegeben, bei fehlender Beendigung des Zustands nach angemessener Zeit (vgl. hierzu Noack § 33 Rz... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.1 Allgemein

Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräußerung soll einer... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.10 Treuhandgeschäfte

Rz. 138 Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem dem Treuhänder von dem Treugeber ein Recht (Eigentum, Forderung usw.) in der Weise übertragen wird, dass der Treuhänder im Außenverhältnis uneingeschränkt Berechtigter des Rechts ist und darüber in eigenem Namen verfügen kann (Vollrechtsübertragung). Im Innenverhältnis ist der Treuhänder aber dem Treugeber gegenüber ve... mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.2 Rückstellungen für unterlassene Softwarewartung

Rz. 101 Unterbleibt die eigentlich erforderliche Wartung bzw. Aktualisierung von Software, ist zu prüfen, ob hierfür die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB [1] in der Handels- und – über das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG – auch in der Steuerbilanz erforderlich ist.[2] Eine solche Rückstellung darf jedoch ... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen richtet sich – wie vorstehend ausgeführt – im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Gläubiger bzw. Schuldner. Sofern die Vermögensgegenstände jedoch wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss dieser sie in seiner Bilanz ausweisen. Die Praxis greift für Einzelfragen auf... mehr