Fachbeiträge & Kommentare zu Treuhand

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Unzulässige Firmen

Rz. 28 Verstöße können bestehen: Nichtbeachten des § 4, § 30 HGB (Verwechslungsfähigkeit), § 18 Abs. 1, 2 HGB (Eignung, täuschende Zusätze), Nichtbezeichnung als "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bzw. als GmbH – Benutzung unzulässiger Bestandteile, Benutzung von vorbehaltenen Begriffen (Finanz, Treuhand, Bank etc.). Rz. 29 Wird die Unzulässigkeit wegen eines Verstoßes gegen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässige Zwecke

Rz. 4 Bei einer GmbH können erwerbswirtschaftliche, sonstige wirtschaftliche sowie auch ideelle Zwecke zulässig sein (vgl. Altmeppen § 1 Rz. 9, 10). Die GmbH unterliegt insofern nur geringen Schranken (Altmeppen § 1 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 1 Rz. 6 – zu den Grenzen u. Rz. 12 f.). Die unscharfe Formulierung ("Zweck") lässt darüber streiten, welche Bedeutung in diesem Zusamm...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Die "Vorratsgründung" (Mantelgründung) – "Mantelkauf"

Rz. 28 Weitere Literatur: Berkefeld/Schmidt Die Verwendung von GmbH-Mänteln und ihre Haftungsfolgen: ein Thema von gestern?, ZIP 2010, 857; Ulmer Entschärfte Gesellschafterhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer zuvor unternehmenslosen Alt-GmbH, ZIP 2012, 1265; Podewils Unterbilanzhaftung bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung (BGH GmbHR 2012, ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Sonderfälle

Rz. 16 Problematisch ist im Kontext des § 33 Abs. 1 Alt. 1 der Erwerb sämtlicher eigener Anteile, die sog. "Kein-Mann-GmbH" – vorübergehende Vereinigung der Anteile bei der GmbH nicht unmittelbar unwirksam, da z.B. beim Erbgang oder der Kaduzierung notwendig, aber Auflösungsgrund gegeben, bei fehlender Beendigung des Zustands nach angemessener Zeit (vgl. hierzu Noack § 33 Rz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB Gr 3 F 3, 1489, 1505) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.1 Allgemein

Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräußerung soll einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.10 Treuhandgeschäfte

Rz. 138 Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem dem Treuhänder von dem Treugeber ein Recht (Eigentum, Forderung usw.) in der Weise übertragen wird, dass der Treuhänder im Außenverhältnis uneingeschränkt Berechtigter des Rechts ist und darüber in eigenem Namen verfügen kann (Vollrechtsübertragung). Im Innenverhältnis ist der Treuhänder aber dem Treugeber gegenüber ve...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.2 Rückstellungen für unterlassene Softwarewartung

Rz. 101 Unterbleibt die eigentlich erforderliche Wartung bzw. Aktualisierung von Software, ist zu prüfen, ob hierfür die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB [1] in der Handels- und – über das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG – auch in der Steuerbilanz erforderlich ist.[2] Eine solche Rückstellung darf jedoch ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen richtet sich – wie vorstehend ausgeführt – im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Gläubiger bzw. Schuldner. Sofern die Vermögensgegenstände jedoch wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss dieser sie in seiner Bilanz ausweisen. Die Praxis greift für Einzelfragen auf...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.2 Einstufung der Pensionszusage – Differenzierung nach Versorgungswegen

Rz. 322 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Direktzusage Erfolgt die Zusage ohne Umwege über den externen Versorgungsträgers, fungiert der Zusagengeber selbst als Versorgungsträger und haftet damit für die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Eine Direktzusage stellt eine Leistungszusage dar, auch wenn die Direktzusage kongruent rückgedeckt wird. Die Finan...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.6.2.1 Ausdrückliche Ausnahme: Planvermögen

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 2 besteht ein Saldierungsgebot für sog. Planvermögen mit Altersversorgungsverpflichtungen und entsprechende Aufwendungen und Erträge. Zum Planvermögen zählen solche Vermögensgegenstände, die der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbarer langfristig fälliger Verbindlichkeiten dienen und die dem Zugriff ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.4.1 HGB

Rz. 400 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 3 B.1. HGB verlangt den gesonderten Ausweis von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen unter dem Posten Rückstellungen. Erfasst sind zunächst Pensionsverpflichtungen i. S. d. § 1 BetrAVG . Diesen vergleichbar sind Verpflichtungen insbes. dann, wenn sie ebenfalls der Versorgung eines Mitarbeiters nach dessen Ausscheiden aus dem Bet...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.1 § 264c Abs. 1 HGB

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[1] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[2] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kom...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.3 Ansatzgebot und Ansatzwahlrechte für Leistungszusagen

Rz. 276 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur die vorstehend (vgl. Tz. 271 ff.) genannten unterschiedlichen Durchführungswege zur Verfügung, auch hinsichtlich der Art und Weise, wie er die Beiträge zur Finanzierung der versprochenen Versorgungsleistung erbringt, hat er verschiedene Möglichkeiten. Unterschieden werden leistungsorientierte Zusagen und beit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die FinB von steuerrelevanten Auslandssachverhalten (z.B. Basisgesellschaften in sog. Steue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Fiktiver Formwechsel (§ 1a Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 2 S 1 KStG gilt der Übergang zur KSt-Besteuerung als Formwechsel iSd § 1 Abs 3 Nr 3 des UmwStG. Dh das Ges fingiert den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges. Für stliche Zwecke wird somit von einem (fiktiven) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang ausgegangen (s Rn 00.02 UmwSt-Erl 2011), der zur Aufdeckung von stillen Rese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 GmbH & Co KG

Tz. 56 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der BFH hat in seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) alle Zweifel beseitigt und klargestellt, dass es sich bei der GmbH & Co KG um eine nicht kstpfl Pers-Ges und nicht um eine Kap-Ges handelt (ebenso hierzu s Urt des BFH v 17.04.1996, BFH/NV 1998, 116). Das gilt entspr für die Publikums-GmbH & Co KG, die dop...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 33 Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 420]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Mischumwandlungen und Kombination verschiedener Umwandlungsarten

Tz. 132 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Obwohl den Gesetzesmaterialien zum UmwBerG zu entnehmen ist, dass das UmwG auch die Kombination verschiedener Umwandlungsarten in einem Umwandlungsvorgang ermöglichen soll, hat dies im Gesetzestext keinen Niederschlag gefunden. Das Schrifttum steht eher abl dazu. Für unzulässig gehalten werden die sog "verschmelzende Spaltung" (s Geck, DStR ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.4 Die optierende Gesellschaft hat in den Fällen des § 1a Abs 1 S 3 oder 4 KStG ihren Sitz im Inland (§ 1a Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO bzw erzielt die optierende Pers-Ges ausschließlich Eink, die dem KapSt-Abzug bzw dem St-Abzug nach § 50a EStG unterliegen und gilt die ESt nach § 50 Abs 2 S 1 EStG bzw die KSt nach § 32 Abs 1 KStG als abgegolten und hat die Pers-Ges ihre...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG, C.H. Beck Vlg 2019; Keßler/Kühnberger, Umwandlungsrecht, Schäffer-Poeschel Vlg 2009; Lademann, UmwStG, Richard Boorberg Vlg 2012; Lange, Grenzüberschreite...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 68 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 20 Abs 1 UmwStG setzt die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile voraus. Wie bei einem echten Formwechsel, sind auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG Einbringungsgegenstand die MU-Anteile der Gesellschafter und nicht der Betrieb der Pers-Ges (s § 25 UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1a Abs 1 S 1 und 6 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 1 S 1 KStG idF des WachstumschancenG können einen Optionsantrag nur Pers-Handelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts stellen. Bis zur Änderung des § 1a Abs 1 S 1–4 KStG durch das WachstumschancenG waren nur Pers-Handels- und Partnerschaftsgesellschaften von § 1a KStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Modifikation der Rechtsfolge des § 160 AO

a) Allgemeines ... erst dann genau bezeichnet, ... Rz. 65 [Autor/Stand] Rechtsfolgenerweiterung gegenüber § 160 AO. Bereits in Rz. 55 wurde auf die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO hingewiesen. Die Worte "so ist erst dann genau bezeichnet" machen deutlich, dass die Bezugnahme i.S. einer Rechtsfolgenerweiterung zu verstehen ist. Während es nach § 160 AO ausreicht, wenn der Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 155 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erforderliche selbs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Schrifttum: Carlé, Die Treuhand im Erbschaftsteuerrecht – wechselhafte Auffassungen der Finanzverwaltung, ErbStB 2011, 260; Eden, Rechnungslegung der Treuhand an Unternehmensbeteiligungen im handels- und steuerrechtlichen Jahres- sowie Konzernabschluss, Der Konzern 2018, 425 und 475; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch der wirtschaftlichen Bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nießbraucher als Mitunternehmer

Schrifttum: Bossmann, Die Existenz der doppelten Mitunternehmerstellung – Bedeutung des obiter dictums im BFH-Urteil v. 19.7.2018 – IV R 10/17 für die steuerliche Nachfolgeoptimierung, DStR 2021, 2217; Brüggemann, ErbStR 2019: Nießbrauch an einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, ErbBstg 2019, 124; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / 5. Einfluss auf Drittstaat-Gesellschaft (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO haben inländische Steuerpflichtige die Tatsache zu melden, dass sie alleine oder zusammen mit nahestehenden Personen erstmals unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Drittstaatgesellschaft ausüben können. Diese Regelung ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.1 Unter welchen Voraussetzungen auch der Wechsel des Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer unterliegt

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren (bis 30.6.2021 5 Jahre) der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % (bis 30.6.2021 95 %) der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf...mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[12] 1. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsschutz sei nach Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S ausgeschlossen. [13] Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in einem Verfahren zweier weiterer Anleger der Fondsgesellschaft gegen die Bekl. entschieden und im Einzelnen begründet hat, ergibt die Auslegung von Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S, dass ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.3 Treuhand

Rz. 18 Hinsichtlich der Rechtslage bei Treuhandverhältnissen ist zu unterscheiden zwischen der eigennützigen und der uneigennützigen Treuhand: In den Fällen der eigennützigen Treuhand, vor allem denjenigen im Rahmen einer Sicherungsübereignung, ist es umstritten, ob der Treunehmer bzw. Sicherungsnehmer bei einer Zwangsvollstreckung in den sicherungsübereigneten Gegenstand di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge (1988), Kontrollmanagement, in: Hoffmann/Rosenstiel (Hrsg.), Funktionale Managementlehre, Berlin et al., S. 383–432. Baetge (1993), Überwachung, in: Bitz (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre (Bd. II), 3. Aufl., München, S. 175–218. Baetge (2000), Rechnungslegungskonzeptionen im empirischen Test, in: Wirtschaftswissen...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 6 Anzahlungen und Steuervergünstigungen

Rz. 70 Erhöhte Absetzungen und andere Sonderabschreibungen sind bereits auf Anzahlungen möglich, § 7a Abs. 2 EStG. Rz. 71 Können bei einem Wirtschaftsgut erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden, so sind nach § 7a Abs. 2 EStG die Vorschriften über erhöhte Absetzunge...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln vom 11.12.2023 (Az. 2 Wx 203/23) betrifft u.a. eine nichtrechtsfähige Stiftung und zeigt, welche Schwierigkeiten diese eher unbekannte Rechtsfigur auslösen kann. Der Beschluss des OLG Köln hat eine (erfolgreiche) Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung einer Rechtspflegerin in einer Grundbuchsache zum Gegenstand. Der Erblasser hatte in seinem Te...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) Manipulation der Zeugnisfähigkeit

Rz. 116 Die Rspr.[260] duldet es auch, dass die Parteien des Rechtsstreits durch Manipulationen Zeugnisfähigkeiten begründen oder umgekehrt auch nehmen: z.B. durchmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

Leitsatz Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 17...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Der Grundfall: Steuerschuldner beim Leistungsaustausch (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Grundfall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist Steuerschuldner der Unternehmer, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt. Zum Unternehmerbegriff vgl. § 2 UStG. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfolge, Vermögensübertragung, Verschmelzung und Umwan...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.2 Zahlung aus dem Vermögen des Beschäftigten (§ 28e Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der an Abs. 1 angefügte Satz 2 besagt, dass der Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Hiermit soll klargestellt werden (dazu die Gesetzesbegründung bei Rz. 24), dass der vom Beschäftigten zu tragende und vom Arbeitgeber einbehaltene Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Vermögen des Besc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.2 Verlustbeteiligung des stillen Gesellschafters

Rz. 29 Aus § 231 Abs. 1 HGB ergibt sich, dass der stille Gesellschafter grundsätzlich am Verlust des Inhabers des Handelsgeschäfts beteiligt ist. Gemäß § 231 Abs. 2 1. Halbsatz HGB kann allerdings im Gesellschaftsvertrag eine Verlustbeteiligung des stillen Gesellschafters ausgeschlossen werden. Rz. 30 Wird im Gesellschaftsvertrag nur die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellsc...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umzugskosten: Welche Kosten... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Umzugskostenerstattung durch Arbeitgeber – Buchung der Zahlung

Hans Groß ist angestellter Steuerberater der Treuhand-Steuerberatungs-AG in Hamburg. Als in der Kölner Filiale die Stelle eines Geschäftsführers frei wird, erhält Hans Groß den Zuschlag. Die Treuhand-Steuerberatungs-AG erstattet ihm gegen Vorlage der Belege die Umzugskosten i. H. v. 3.100 EUR. Buchungsvorschlag für die Treuhand-Steuerberatungs-AG:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.3.1 Die Körperschaft als steuerliches Zurechnungssubjekt

Rz. 48 Zivilrechtlich ist die Körperschaft, soweit sie eine juristische Person ist, selbstständiges Zurechnungssubjekt für Rechte und Pflichten. Mit der ihr zugestandenen Rechtsfähigkeit hat sie in der Rechtsordnung eine Stellung, die der der natürlichen Person entspricht. Sie kann Inhaberin aller vermögenswerten Rechte (einschließlich des Eigentums) und Trägerin aller damit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftsbegehren zur Identität von Mitgesellschaftern zwecks Unterbreitung von Kaufangeboten

Zusammenfassung Ein Auskunftsersuchen des Gesellschafters, das auch dem Ziel dient, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diesen Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, ist gesellschaftsrechtlich zulässig und datenschutzkonform. In dem nun höchstrichterlich entschiedenen Fall war die Klägerin Mitgesellschafterin an einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.1 Begriff

Rz. 66 Bei Treuhandverhältnissen sind nach der gesetzlichen Regelung in der ersten Alternative des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 die Wirtschaftsgüter dem Treugeber zuzurechnen. Der Begriff des Treuhandverhältnisses ist weder im Steuerrecht noch im Zivilrecht ausdrücklich geregelt und auch nicht eindeutig zu bestimmen. Es gibt keinen typischen Treuhandvertrag, sondern eine Vielzahl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.3 Nachweis der Voraussetzungen

Rz. 73 Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Treuhand muss eindeutig und nachweisbar sein.[1] Die Nachweisregel des § 159 AO unterstützt dies. Deshalb fordert die Rspr. eine eindeutige, klare Vereinbarung.[2] Schon aus diesem Grund muss die Schriftform empfohlen werden. Grundsätzlich muss das Treuhandverhältnis auch in den Büchern und Bilanzen seinen Niederschlag finden. I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.1 Treuhandvereinbarung

Rz. 70 Die Bezeichnung einer Vereinbarung als "Treuhandvertrag" reicht für die Anerkennung eines Treuhandverhältnisses i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO nicht aus. Aus den schuldrechtlichen Vereinbarungen muss sich vielmehr eindeutig ergeben, dass die mit der rechtlichen Eigentümer- bzw. Inhaberstellung verbundene Verfügungsmacht im Innenverhältnis zugunsten des Treugebers ...mehr