Fachbeiträge & Kommentare zu Treuhand

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Treuhandvertrag.

Rn 39 Die Bezeichnung Treuhandvertrag beschreibt unterschiedliche Vertragsverhältnisse, die durch die Besorgung fremder Geschäfte einerseits und einen Überschuss an Rechtsmacht des Treuhänders im Außenverhältnis andererseits gekennzeichnet sind (MüKo/Heermann § 675 Rz 114). Bei Entgeltlichkeit der Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder liegt ein Geschäftsbesorgungsve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur Stellvertretung.

Rn 6 IdR handelt der Treuhänder im eigenen Namen und ist deshalb nicht Vertreter iSd §§ 164 ff (BGH WM 12, 1496 Rz 10). Von der mittelbaren Stellvertretung unterscheidet die echte Treuhand sich dadurch, dass jene idR nur auf die Vornahme eines einzelnen Geschäfts gerichtet und der mittelbare Stellvertreter nur kurzfristiger Durchgangserwerber ist, während der Treuhänder typi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 64. Treuhandverträge (Abs 1 lit b, c, Abs 2) und Trust.

Rn 62 S Art 1 Rn 24. Je nach Treuhand Anwendung von Abs 1 lit b, c bzw. Abs 2. Handelt es sich um einen Trust, ist ROM I nicht anwendbar (Art 1 Abs 2 lit h), so dass nach allg Grundsätzen des internationalen Privatrechts anzuknüpfen ist (ggf in Analogie zu ex Art 28 Abs 2 EGBGB), Ferrari/Ferrari Art 4 Rz 169.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Time-Sharing.

Rn 5 Dauerwohn- oder Dauernutzungsrechte können als Teilzeitwohnrechtsverträge iSv § 481 BGB ausgestaltet sein (§ 481 BGB Rn 1). Dauerwohn-/Dauernutzungsrechte können mehreren Berechtigten nach Bruchteilen zustehen (BGHZ 130, 150, 158 = ZMR 95, 543); ferner ist vorstellbar, mehrere befristete Rechte zu begründen (LG Hamburg NJW-RR 91, 823; aA Stuttg ZMR 87, 191). Mehrere Ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Gem 1 sind nach hM nicht etwa nur Ansprüche (so der Wortlaut), sondern alle aus der Mitgliedschaft fließenden Rechte der Gesellschafter, also alle individuellen Verwaltungs- und – vorbehaltlich 2 – Vermögensrechte, unübertragbar (Abspaltungsverbot). Für Rechte der GbR selbst gilt § 711a nicht. Die Vorschrift in 1 ist zwingend (BGH NJW 52, 178; 62, 738), die Ausn nach 2 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Stimmrecht.

Rn 3 Das Stimmrecht folgt aus der Mitgliedschaft und ist in der Inhaberschaft untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden (Abspaltungsverbot, § 711a). Zulässig bleibt die Stimmrechtsvollmacht an Mitgesellschafter oder bei Zustimmung der Mitgesellschafter (im Gesellschaftsvertrag oder im Einzelfall, ausdrücklich oder konkludent) oder bei Verhinderung aus wichtigem Grund auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ermächtigungstreuhand.

Rn 8 Auch bei der Ermächtigungstreuhand bleibt der Treugeber Vollrechtsinhaber. Als solcher ermächtigt er den Treunehmer, in eigenem Namen für ihn tätig zu werden (Bork Rz 1316). Der Treuhänder kann zwar mit unmittelbarer Fremdwirkung über zum Treugut gehörende Gegenstände verfügen (§ 185 I), den Treugeber aber nicht unmittelbar verpflichten. Denn er tritt wie der mittelbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unterlagen.

Rn 3 Die in I 1 genannten Unterlagen sind das, was früher (§ 716 aF) als ›Geschäftsbücher‹ und ›Papiere‹ bezeichnet war. Erfasst sind alle vorhandenen Aufzeichnungen der GbR zur Geschäftsführung und zu Grundlagengeschäften. Es muss sich um eine Gesellschaftsangelegenheit, also um eine gesellschaftsbezogene Unterlage, handeln. Dazu gehören insb die Buchführung, Verträge, Korr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 232 ff greifen, wenn nach gesetzlicher Regelung eine Sicherheitsleistung verlangt oder erbracht werden kann. Sie bezwecken, die Durchsetzung des Rechts ggü Unvermögen des Verpflichteten oder sonstigen tatsächlichen Leistungshindernissen zusätzlich (BGH 14.6.17 – VIII ZR 76/16 Rz 19) abzusichern. Sie regeln nur das ›Wie‹ der Sicherheitsleistung, wenn insoweit kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Rechtsfolgen, Anwendungsbereich.

Rn 1 (1) § 450 soll die Unparteilichkeit der Verkäufe aufgrund Zwangsvollstreckung (I) und Gesetz gewährleisten (II). Der Einschluss des Protokollführers zeigt, dass nicht nur materielle Interessenkollisionen, sondern auch der böse Schein der Parteilichkeit verhindert werden sollen (MüKo/Westermann Rz 1, 4). Zu den Rechtsfolgen s § 451. Rn 2 (2) Die Norm gilt für Verkäufe von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Anwendungsbereich.

Rn 68 Die Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht gelten nicht nur bei der Bevollmächtigung, sondern auch bei der gesetzlichen und der organschaftlichen Stellvertretung (Soergel/Leptien § 177 Rz 20) sowie analog für die Verwaltung fremden Vermögens (s Rn 15), nicht aber für die Treuhand (s Rn 11). Sie sind zudem anzuwenden, wenn zur Ausführung eines Geschäfts ein Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Treuhandgeschäft.

Rn 7 Von einer Treuhand wird gesprochen, wenn der Treugeber dem Treunehmer ggü den Begrenzungen im Innenverhältnis eine überschießende Rechtsmacht einräumt (§ 164 Rn 5 ff). Ein wirksames fiduziarisches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn die Beteiligten ein gültiges Rechtsgeschäft benötigen, auch wenn dieses nicht in allen Konsequenzen gewollt ist. § 117 I greift ein, wenn die Pa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff, Rechtsnatur und rechtliche Struktur der Vollmacht.

Rn 1 Die von der Ermächtigung (s § 164 Rn 4), der Treuhand (s § 164 Rn 5f) und der Botenmacht (s § 164 Rn 18) abzugrenzende Vollmacht ist nach der Legaldefinition in § 166 II die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie verleiht dem Bevollmächtigten die Legitimation, durch rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen (Vollmachtgebers) unmittelbar für und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subsidiarität nach Abs 1 S 2.

Rn 40 Nach I 2 haften der Beamte und damit der Staat nur subsidiär, wenn die Amtspflichtverletzung nur fahrlässig erfolgte. Der Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit wird weit verstanden. Hierfür kommen alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art in Betracht (BGH VersR 09, 551) Nach der Rspr des BGH entfallen diese Erfordernisse, wenn der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzungskriterien.

Rn 6 Maßgebend für die Erforderlichkeit einer Einwilligung zu einer Willenserklärung sind die Wirkungen der Willenserklärung für den Minderjährigen. Grundsatz ist die Einwilligungsbedürftigkeit. Keine Einwilligung ist mangels Schutzbedürfnis des Minderjährigen dann erforderlich, wenn die Willenserklärung ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Abzustellen ist allein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Hauptpflicht.

Rn 25 Ein Gelddarlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer in Vorleistung den vereinbarten Darlehensbetrag in der vereinbarten Währung – je nach Vereinbarung bar o unbar durch Überweisung, Kontogutschrift o Einräumung eines Überziehungsrahmens – am Leistungsort (§ 270 I) zur Verfügung zu stellen u für die Vertragsdauer zur Nutzung zu belassen (I 1). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Gesellschaftsanteilen.

Rn 8 Unzulässig ist nach der immer noch hM die Fortführung eines Unternehmens durch den Testamentsvollstrecker (RGZ 132, 138; BGHZ 12, 100; 24, 106; HP/Lange Rz 28 mwN). Die Gründe dafür sind heute nicht mehr stichhaltig (grundl Muscheler Die Haftungsordnung der Testamentsvollstreckung, 1994, 285 ff). Die Kautelarjurisprudenz muss jedoch nach dem Gebot des ›sichersten Weges‹...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Treuhandverhältnis.

Rn 31 Ein fremdnütziger Treuhänder darf gg den Herausgabeanspruch des Treugebers aus §§ 667, 675 grds nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dem Treuhandvertrag haben (BGHZ 14, 342; 95, 109, 113; WM 65, 1209; NJW 93, 2041, 2042; 94, 2885, 2886). Das gilt insb für Rechtsanwälte hinsichtlich der von ihren Mandanten empfangenen Fremdgelder. Ist dem Anwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung § 823 BGB 186 Tabakrauch § 618 BGB 2 Tagesmutter § 832 BGB 5 Tagespreisklauseln AGB § 309 BGB 8 Tantieme § 611 BGB 73 Tarifliche Unkündbarkeit § 622 BGB 1 Tariflohn § 612 BGB 5 Tarifvertrag § 611 BGB 41, 45; § 613a BGB 21, 50; § 622 BGB 5 Schutzgesetz § 823 BGB 229 Tarifvorbehalt § 611 BGB 41 Tarifwechselklausel § 611 BGB 40 Tatbestandselemente § 1576 BGB 2 Tatbestan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt § 1666 BGB 1 Waffen Verkehrspflichten § 823 BGB 164; § 832 BGB 10 Wahlrecht § 262 BGB 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung § 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld § 243 BGB 5; § 245 BGB 14; § 262 BGB 1; § 2154 BGB 1 Wahlvermächtnis § 262 BGB 3; § 2154 BGB 1; § 2184 BGB 1; § 2185 BGB 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz § 249 BGB 52 Wä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigeverpflichtete

Rz. 13 Zu den geschäftsmäßigen Vermögensverwahrer und -verwaltern gehören insbesondere Kreditinstitute, Banken und Bausparkassen. Die Anzeigepflicht der inländischen Vermögensverwalter und -verwahrer erstreckt sich auch auf Vermögensgegenstände, die von unselbstständigen Zweigniederlassungen im Ausland verwahrt und verwaltet werden.[1] Rz. 14 Geschäftsmäßige Verwalter fremden...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 6 Haftung des Notars

Der Notar handelt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.[1] Die Rechtsuchenden und der Notar sind somit keine Vertragspartner, sondern Beteiligte in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Eine vertragliche Haftung des Notars für im Rahmen der Amtstätigkeit verursachte Schäden gibt es nicht.[...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Treuhand.

Rn 19 Sowohl bei einer eigennützigen als auch bei einer fremdnützigen Treuhand können die Gläubiger des Treugebers die Forderung nicht pfänden. Wirtschaftlich steht sie zwar dem Treugeber, rechtlich aber dem Treuhänder zu (BGHZ 11, 37, 41 f). Ein Titel gg den Treuhänder muss nicht vorliegen, wenn nicht das Treugut, sondern ein Anspruch des Treugebers gg den Treuhänder aus de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Auflagenanordnungen / 3. Testamentsvollstreckung mit Kombination aus Treuhand- und Vollmachtslösung

Rz. 81 Bei der Vollmachtslösung[99] führt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen im Namen der Erben als Bevollmächtigter. Es sind die Erben, die persönlich für die Geschäftsverbindlichkeiten haften. Die Verbindlichkeiten sind dann keine Nachlassverbindlichkeiten, sondern Eigenverbindlichkeiten der Erben. Zu deren Begründung bedarf der Testamentsvollstrecker daher ebenfal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Treuhandverhältnisse.

Rn 17 Der Sicherungsgeber kann bei Vollstreckung gg den Sicherungsnehmer nach § 771 vorgehen, solange nicht die Verwertungsreife eingetreten ist (BGHZ 72, 141, 143 ff; 100, 95, 105, 106). Krit hierzu äußert sich MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann (Rz 28) mit der Erwägung, dass auch nach Verwertungsreife das Sicherungseigentum nur für die Befriedigung der Forderung des gesicherten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Vinkulierung

Rz. 137 Aufgrund der freien Vererblichkeit von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Regelungen erforderlich, wenn die freie Vererblichkeit entgegen der Grundregel insbesondere zur Steuerung des Gesellschafterkreises mittelbar verhindert werden soll. Solche Regelungen sind gerade bei personalistisch geprägten Gesellschaften häufig gewünscht, um die Zusammensetzung des Gesel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch § 1059 ZPO 37a ICSID-Übereinkommen § 1059 ZPO 37a Identität § 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache § 756 ZPO 8 Identitätsformel § 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile § 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme § 21 GVG 1 Ausreise § 18 GVG 9 Besatzungsmächte § 20 GVG 8 Botschaftsgebäude § 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche erhoben werden.

Rn 4 Aus der Formulierung, dass die Klage gg das Mitglied ›als solches‹ erhoben worden sein muss, folgt, dass es nicht genügt, dass zwischen den Parteien ein Mitgliedschaftsverhältnis bestand oder besteht. Vielmehr muss mit der Klage ein Anspruch verfolgt werden, der sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft in der Personenvereinigung und nicht etwa aus einer vom Bestehen eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Arbeitnehmer-ABC

Rz. 24 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Ärztlicher Direktor [1], wenn er zwar in der Ausübung seines ärztlichen Berufs eigenverantwortlich, im Übrigen aber bei seiner Tätigkeit im Wesentlichen vom Krankenhausträger persönlich abhängig und an dessen Weisungen gebunden ist; Außendienstmitarbeiter [2]; Außenrequisiteur [3]; Büffetier [4]; Co-Piloten von Verkehrsflugzeu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO T

Tantiemen § 850i ZPO 18 Taschengeldanspruch § 850b ZPO 10 Pfändbarkeit § 850b ZPO 11 Pfändungsfreigrenzen § 850b ZPO 11 Taschengeldforderung § 850b ZPO 12 Taschenpfändung § 758 ZPO 3; § 758a ZPO 2 Tatbestand § 707 ZPO 6 Berufungsurteil § 540 ZPO 13 Tatbestandsberichtigung Berufungsfrist § 517 ZPO 14 Tatsache allgemeinkundig § 291 ZPO 2 Begriff § 284 ZPO 7 doppelt relevant § 328 ZPO 10 Fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.1 Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 249 Der Stpfl. hat diejenigen Wirtschaftsgüter in den Vermögensvergleich aufzunehmen, die dem Betrieb dienen und die ihm steuerlich als Eigentum zuzurechnen sind. Die steuerliche Zurechnung zum Vermögen des Stpfl. ist in § 39 AO geregelt. Wirtschaftsgüter sind danach steuerlich dem Eigentümer zuzurechnen. Das Steuerrecht folgt damit im Grundsatz der dinglichen Güterzuordn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.9 Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 215 Wertpapiere gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der An- und Verkauf von Wertpapieren Gegenstand des Betriebs des Stpfl. ist (Umlaufvermögen). Sie sind auch notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie die Gegenleistung für eine betriebliche Leistung darstellen. Der Ums...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.6 Unterbeteiligung

Rz. 252 Die Unterbeteiligung ist eine stille Beteiligung an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten.[1] Sie ist ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss, der darin besteht, dass der Unterbeteiligte sich mit einer – ggf. auch schenkweise zugewendeten[2]- Einlage an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten beteiligt und dafür eine Gewinnbeteiligung oder Beteiligun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.5 Mitunternehmerstellung bei Unterbeteiligung

Rz. 374 Zur zivilrechtlichen Begründung einer Unterbeteiligung s. Rz. 252ff.. Der (atypisch) Unterbeteiligte wird Mitunternehmer, wenn ihm Mitunternehmerrisiko und -initiative in der Unterbeteiligungsgesellschaft zustehen.[1] Hierfür ist entweder Voraussetzung, dass der Hauptbeteiligte Mitunternehmer ist und der Unterbeteiligte über die Unterbeteiligungsgesellschaft auf ihn E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2.1 Publikumsgesellschaften

Rz. 346 Unter Publikumsgesellschaften versteht man eine KG, die zum Zweck der Ansammlung von Kapital eine unbestimmte Vielzahl meist öffentlich geworbener und nur als Kapitalanleger interessierter Kommanditisten auf der Grundlage vorformulierter Verträge aufnimmt.[1] Persönlich haftende Gesellschafterin ist meist eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG. Der Bestand der Kommanditis...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.3 IFRS

Rz. 172 Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien. Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.2 Saldierungsgebot

Rz. 64 Das Saldierungsgebot gilt für Pensionsverpflichtungen und "… vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen …" Unter bestimmten, im Gesetz erläuterten, Voraussetzungen ist eine Saldierung von Vermögensgegenständen und Schulden (Pensionsrückstellung) zwingend erforderlich. Es handelt sich somit um ein Saldierungsgebot und nicht um ein Wahlrecht. Rz. 65 Das Gesetz e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Treuhandmodell

Rn. 1498 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das sog Treuhandmodell zielt auf eine Ergebniskonsolidierung innerhalb von (insb) PersGes-Strukturen vergleichbar der Organschaft, allerdings unter einfacheren gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (Schiffers/Feldgen, GmbH-StB 2014, 141; Butler, NWB 2012, 2925ff). Die erstrebte ertragsteuerliche Konsolidierung ist durch den BFH bestätig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Selbstständige Arbeit

Rn. 186d Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Beteiligung eines freiberuflichen Architekten an einer Bauträger-AG kann zum notwendigen BV des Architekten gehören. Die Beteiligung ist betrieblich veranlasst und deshalb notwendiges BV, wenn sie etwas anderes ist als ein "übliches" (im Original) Geldgeschäft, insb der Betrieb der KapGes der freiberuflichen Tätigkeit des Anteilsinhabe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Familienstiftungen – ABC In... / 2 Inhalt

Die Anwendung des § 15 AStG setzt kumulativ voraus, dass eine Familienstiftung i. S. d. Legaldefinition des § 15 Abs. 2 AStG mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland besteht, die Stiftung entweder von einem unbeschränkt stpfl. Stifter gegründet wurde oder deren Bezugs- bzw. Anfallsberechtigte in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind, und die Stiftung nicht in einem EU- bzw. EWR-...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Weitere Einzelfälle

Rz. 42 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Au-pair-Verhältnis bei detaillierten Regelungen bzgl. Mithilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs[1] Außenrequisiteur[2] Außendienstmitarbeiter[3] Büffetier[4] Bürogehilfin[5] Co-Piloten von Verkehrsflugzeugen[6] Croupier[7] Crowdworker[8] Cutterin[9] Detektiv[10] DRK-Geschäftsführer e...mehr