Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

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Blockchain-Technologie und ... / 5.2 Grundlagen der Besteuerung nach Doppelbesteuerungsabkommen

5.2.1 Allgemeine Struktur und Erläuterungen Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung existieren im internationalen Steuerrecht zwischen den jeweiligen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die nach § 2 AO vorrangig vor dem nationalen Steuerrecht angewendet werden müssen. DBA weisen einem Staat ein Besteuerungsrecht zu. Teilweise kann nationales Recht die Regelungen inner...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.6 Ausgewählte internationale Grundlagen der Kryptobesteuerung

5.6.1 Grundsätze der Besteuerung in der Schweiz Für die Beurteilung, ob Krypto-Transaktionen einer Steuerpflicht in der Schweiz unterliegen, ist die gewerbliche Verstrickung, die Art des Handels, die gehandelten Krypto-Token sowie der Erwerb der Token wesentlich entscheidend. Insgesamt werden Zahlungs-Token, Anlage-Token und Nutzungs-Token unterschieden. Bei den Einkünften au...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.8.1 Unterschiede zwischen TradFi und DeFi

Ein wichtiger Treiber sowie Anwendungsfall der Blockchain-Technologie ist die Finanzindustrie. Zum einen haben sich durch die stärkere Durchsetzung von digitalen Assets neue Finanzanlagen und -instrumente entwickelt, zum anderen können über die Blockchain-Technologie neue technische Infrastrukturen im Finanzsektor bereitgestellt werden, die schneller und kostengünstiger Tran...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.4 Kauf und Verkauf sowie Tausch von Kryptowerten

Maßgeblich für die Ermittlung von Gewinn oder Verlust aus sonstigen Einkünften ist das Veräußerungsgeschäft. Dieses kann grundsätzlich durch einen Verkauf oder Tausch abgewickelt werden. Liegen keine steuerbefreienden Tatbestände bei privaten Veräußerungsgeschäften vor (z. B. Spekulationsfrist oder Geschäft des täglichen Lebens), dann ermittelt sich der Veräußerungserlös abz...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.1 Fundraising mittels Initial Coin Offerings (ICO)

Token können mittels eines ICO ausgegeben werden. Bei einem ICO werden Kryptowerte gegen Einheiten eines anderen Kryptowerts oder staatliche Währung ausgegeben. Da die Kryptowerte bei einem ICO vom Emittenten selbst herausgegeben werden, können die Kryptowerte je nach Ausgestaltung als Eigenkapital oder Fremdkapital dargestellt werden. Die emittierten Kryptowerte sind selbst...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.3 Bezug von Coins über Werbemaßahmen: Airdrop, Faucet und Candy

Liegt eine Schenkung von Kryptowerten (sog. Airdrop) ohne Leistung des Empfängers vor, handelt es sich um keine steuerliche Anschaffung und damit eine Schenkung, die schenkungssteuerlich zu beurteilen ist. D.h., es fallen keine Steuern auf private Veräußerungsgewinne an, wenn diese innerhalb eines Jahres erzielt werden. Hat der Steuerpflichtige für den Airdrop "etwas" als Ge...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.5 Einkünfte aus der Blockerstellung, Transaktionsvalidierung sowie Pooling

Sollte dennoch einmal Mining oder Staking (Forging) nicht als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden, z. B. aufgrund fehlender Nachhaltigkeit der gewerblichen Tätigkeit, liegen sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vor. Dies gilt auch für Kryptowerte, die als Transaktionsgebühr sowie von der Teilnahme an Mining- und Staking-Pools oder Cloud-Mining-Diensten erhalten werden...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.9 Play2Earn

Play2Earn-Einkünfte können nach den allgemeinen Grundsätzen auch gewerbliche Einkünfte darstellen. Ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG auszuschließen, etwa weil das Spiel nur wenige Stunden pro Woche auf dem Smartphone gespielt wird, kommt insb. § 22 Nr. 3 EStG in Betracht. Diese Vorschrift umfasst nach ihrem Wortlaut...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.7 Besteuerung von Non-Fungible-Token (NFT)

Für die Besteuerung von NFT kann ebenfalls auf das BMF-Schreiben[1] zurückgegriffen werden. Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungen von NFT sind pauschale Besteuerungsaussagen allerdings kritisch zu bewerten. Bei digitaler Kunst wie der Nyan Cat[2], mag es noch relativ einfach sein, eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu betrachten. Demgegenüber ist die Eino...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.2.3 Einkünfte aus Lending

Einkünfte aus Lending werden ebenfalls nicht als gewerbliche Einkünfte nach Art. 7 OECD-MA klassifiziert. Aus schuldrechtlicher Perspektive könnte es sich bei Lending um ein Darlehen sowohl in B2C- als auch B2B-Situationen handeln.[1] Einkünfte aus Lending könnten keine Zinsen nach Art. 11 OECD-MA darstellen, da beim Lending Token überlassen werden. Diese Token werden anschli...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.8.5 Stablecoins

Kryptowährungen wie Bitcoin haben stark schwankende Kurse und hohe Transaktionsgebühren, als Zahlungsmittel ist daher Bitcoin nur bedingt für den alltäglichen Gebrauch geeignet (insbesondere bei kleineren Transaktionen). Dieses Problem versuchen sog. Stablecoins zu adressieren und bieten Kryptowährungen mit geringer Volatilität an. Der Wert eines Stablecoin kann durch unters...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.4 Veräußerungsfiktion nach § 6 AStG

Ein weiterer relevanter Tatbestand der Wegzugsbesteuerung ist bei Kryptowerten gegeben, wenn ein zuvor unbeschränkt Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt.[1] Deutschland möchte sich damit den Zugriff auf die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen eines Gesellschafters sichern. Neben den persönlichen Vorausse...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.11 Datenschutz und die Blockchain-Technologie

Die datenschutzrechtliche Beurteilung eines Blockchain-Systems ist wesentlich von dem zugrundeliegenden technischen Rahmen abhängig. Aus diesem Grund sind pauschale datenschutzrechtliche Aussagen zur Beurteilung eines Blockchain-Systems schwierig. Es sollen jedoch im Folgenden Grundlinien für ein besseres Verständnis gezeichnet werden. Die Grundlinien verlaufen zwischen öffe...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.8 Besteuerung von Utility und Security Token

Utility Token die eingelöst werden, sind aufgrund der fehlenden entgeltlichen Übertragung an Dritte ertragsteuerlich unbeachtlich. Jedoch ist dies anders, wenn Utility Token veräußert werden. Dies kann ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstellen.[1] Bei Security Token ist für die steuerliche Einordnung die Ausgestaltung ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.2 VATCoin und automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer

Die automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer bzw. die vollständige Substitution der Mehrwertsteuer mittels Token, sind die ältesten Blockchain-Konzepte im Bereich des Steuerrechts. Kerngedanke ist zunächst die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerhinterziehung durch die Digitalisierung von Rechnungsinformationen aus dem Jahr 2016.[1] Neben der bloßen Verwendu...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.3 Wegzug und erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Die Verwaltung und die Anlage von Kryptowerten sind örtlich mobil und flexibel. Daher kommt es häufiger vor, dass die Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit für Kryptoinvestoren als ein verlockendes Instrument erscheint, damit die steuerliche Belastung auf Kryptoeinkünfte reduziert wird. Bei privat gehaltenen Kryptowerten liegt grundsätzlich nur eine unbeschränkte Steuerpf...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.5 Hinzurechnungsbesteuerung am Beispiel des Kryptomining/Staking

Insbesondere das Mining von Bitcoin beim PoW-Konsensmechanismus ist sehr rechenintensiv und deshalb ressourcenintensiv.[1] Aus diesem Grund finden bevorzugt Miningaktivitäten in Ländern mit niedrigen Stromkosten sowie einer geringeren Steuerlast statt. Das steuerpolitische Instrument der Hinzurechnungsbesteuerung versucht diesen Steuersubstratverlagerungen entgegenzuwirken. ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.5 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Kryptowerte können auch an Arbeitnehmer überlassen werden und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 EStG begründen. Eine andere Einkunftsart kommt nur in Betracht, wenn kein Veranlassungszusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Z. B. ist dies der Fall, wenn ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird. Also der Arbeitnehmer beteiligt sich mit seinen Mitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.2 Hard Forks und Soft Forks

Grundsätzlich ist der Quellcode eines Blockchain-Netzwerks öffentlich und für jedermann einsehbar. Er kann heruntergeladen und verändert werden. Die Anwender des Quellcodes können damit selbst entscheiden, welchen Quellcode und damit welches Blockchain-Netzwerk ausgeführt werden soll. Der Eingriff bei einer Hard Fork in den Quellcode ist fundamental. Z. B. kann der Konsensme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.7 Besonderheiten in der Vermögensnachfolge bei Kryptowerten

Die Besteuerung von unentgeltlichen Vermögenstransfers ist grundsätzlich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) normiert. Eine Steuerpflicht kann durch Erwerb von Todes wegen nach § 3 ErbStG oder durch Schenkungen unter Lebenden nach § 7 ErbStG entstehen. Diese Ausführungen konzentrieren sich auf die Vermögensnachfolge im Wege einer Erbschaft und lassen die B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.2.1 Allgemeine Struktur und Erläuterungen

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung existieren im internationalen Steuerrecht zwischen den jeweiligen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die nach § 2 AO vorrangig vor dem nationalen Steuerrecht angewendet werden müssen. DBA weisen einem Staat ein Besteuerungsrecht zu. Teilweise kann nationales Recht die Regelungen innerhalb eines DBAs überschreiten. Maßgeblich w...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.2.2 Anrechnung der Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen/Missbrauchsbekämpfung von Cum-Ex

Potenziale zur erleichterten Administrierung von Steuern ergeben sich auch bei Transaktionen im Rahmen des Finanzmarkts. Dies umfasst zum einen die Anrechnung von Quellensteuern bei Kapitalerträgen. Die Blockchain-Technologie soll diesen grenzüberschreitenden Prozess erleichtern und damit zu einer besseren Administrierbarkeit für Finanzverwaltungen sowie Steuerpflichtige füh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.3.3 Digitalisierung der Rechnungen und Transaktionsketten

Die Digitalisierung von Transaktionsinformationen auf der Blockchain ist Kernelement einer jeden Digitalisierungsinitiative mithilfe der Blockchain-Technologie im Steuerrecht. Dies gilt auch für die Mehrwertsteuer. Der Eingriff in das bestehende Mehrwertsteuersystem durch die bloße Digitalisierung von Rechnungsinformationen und der dadurch automatisierten Überprüfung z. B. v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.6 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Neben gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG und Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 EStG kommen auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG in Betracht. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit richten sich nach § 18 Abs. 1 EStG. Insbesondere kommen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bei freiberuflichen Tätigkeiten nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.6.1 Token, Coin und wichtige technische Standards

Mit der Blockchain-Technologie können vielfältigste Zustände, Rechte, Anteile und Grundstücke tokenisiert und damit digital repräsentiert werden. Gleichzeitig erleichtert dies den Austausch, die Teilbarkeit sowie Handelbarkeit von körperlichen und nicht körperlichen Gegenständen bzw. Rechten.[1] Zur weiteren Ausdifferenzierung muss bei Token zwischen Fungible-Token und Non-Fu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.1.1 Allgemeine Einordnung von Kryptowerten und Überblick zu wichtigen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit

Die Vielzahl von steuerlichen Fragestellungen korrespondiert stark mit dem Kursverlauf von Kryptowerten und den damit erzielten Gewinnen, die einer angemessenen Besteuerung zugeführt werden müssen. Wie sich z. B. am Kurs von Bitcoin erkennen lässt,[1] zeichnet sich ein langfristiger Kursanstieg – mit gleichsam harten Kurseinbrüchen – seit der Einführung von Bitcoin und ander...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Künstliche Intelligenz und ... / 5.3.3 Weitere Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen in der Beratung und Organisationen

KI-Tools mit Verlagsinhalten stellen einen universal einsetzbare Aufbereitung von Fachwissen dar, jedoch gehen KI-Systempotenziale im Steuerbereich darüberhinaus und erlauben noch weitere Einsatzmöglichkeiten. Ältere wissenschaftliche Auswertungen zur Einsatzfähigkeit von KI, sprachen KI nur eine Hilfstätigkeit bei der Auswertung von steuerrelevanten Informationen zu. Es wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwischenberichterstattung n... / 4.2 Zwischenlagebericht

Rz. 38 Der Zwischenlagebericht wurde gesetzlich verbindlich in dieser Form erst durch das TUG eingeführt. Beim Zwischenlagebericht sind grundsätzlich gemäß DRS 16.37 die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und bei konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen wegen § 342 HGB grundsätzlich auch der DRS 20 zu beachten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zwischenl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.1 Abgrenzung

Rz. 31 Die zur Sachverhaltsgestaltung eingesetzten bilanzpolitischen Instrumente verändern nicht das im Jahresabschluss und Lagebericht dargestellte Abbild, sondern nur die abzubildende Realität. Daher werden sie auch als "reale Transaktionswahlrechte" bezeichnet.[1] Kritisch kann insbesondere die Identifizierung bzw. Abgrenzung von bilanzpolitischen Instrumenten gegenüber u...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. IFRS 18 im Kontext von Finanzinstrumenten

Tz. 356 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Nach langjähriger Bearbeitung wurde IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements im April 2024 vom IASB veröffentlicht. Dieser ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden (gilt auch für Zwischenabschlüsse ab diesem Zeitpunkt) und wird den bisher gültigen Standard IAS 1 ablösen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung (Cash Flow Hedge Accounting)

Tz. 330 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen an die Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.11):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Erstansatz

Tz. 118 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zum Erstansatz sind kurz und bündig gehalten: Ein Unternehmen hat Finanzinstrumente nur und erst dann bilanziell zu erfassen, wenn es Vertragspartei wird (vgl. IFRS 9.3.1.1). Wie das Unternehmen Vertragspartei wird – schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln –, ist ebenso wenig von Belang wie die Frage, ob es sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / I. Grundlagen

Rz. 251 Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung von Fremdgeldern befinden sich in § 4 BORA, § 43 BRAO und §§ 2 Abs. 2 S. 2, 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Hedging vs. Hedge Accounting

Tz. 269 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS gehört ohne Frage zu den komplexesten Vorschriften in der Rechnungslegung. Dabei rührt die Komplexität allerdings nicht allein aus den Bilanzierungsvorschriften, sondern ist zu einem guten Teil dem Umstand geschuldet, dass Rechnungslegung und betriebliches Risikomanagement zwei Teildiszipl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Albrecht/Reinbacher/Niehoff/Derfuß, Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten nach IFRS und HGB – Ein kritischer Vergleich unter besonderer Berücksichtigung strukturierter Finanzinstrumente, KoR 2013, S. 273–280; Ammann/Seiz, Die "Fair Value"-Bewertung von Finanzinstrumenten – Waren die Konditionen der UBS-Pflichtwandelanleihe fair?, IRZ 2008, S. 355–357; Anzing...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erstbewertung

Tz. 215 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Sind die Ansatzvoraussetzungen erfüllt und ist ein Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments geworden, hat es dieses bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert zu bemessen und anzusetzen (vgl. IFRS 9.5.1.1). Die Regelung gilt für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gleichermaßen. Tz. 216 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der IASB geht davon ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Regular Way Purchase or Sale (marktüblicher Kauf oder Verkauf)

Tz. 66 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als marktüblicher Kauf resp. Verkauf wird der Kauf bzw. Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts bezeichnet, dessen Vertragsbedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb einer gewissen Zeitspanne erfordern. Die Zeitspanne ist durch eine für den betreffenden Markt bestehende Regulierung oder Konvention vorbestimmt, wobei "Markt" als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 276 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bei der Festlegung der sich qualifizierenden Sicherungsinstrumente weicht der IASB von seiner bisherigen und in IAS 39 niedergelegten Linie ab, wonach mit Ausnahme der Absicherung von Währungsrisiken ausschließlich Derivate als Sicherungsinstrumente infrage kamen. Viele derer, die im Zuge der Entwicklung der Überarbeitung Stellung zu den Kon...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 291 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommt den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IFRS 9.6.3.1): ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / c) Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden

§ 10 Abs. 1 GwG benennt einen Katalog von "allgemeinen Sorgfaltspflichten" (zu unterscheiden von vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten, §§ 14, 15 GwG). Diese Pflichten treffen generell jeden Steuerberater. Sie sind in den in § 10 Abs. 3 GwG genannten Fällen zu erfüllen (etwa bei Begründung einer Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GwG), Eine spezielle Regelu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / e) Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen bestimmter Sachverhalte (§§ 43 ff. GwG).

Meldepflichten des Verpflichteten: Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass etwa ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betrof...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.2 Muster für Principle-Purpose-Test

Die OECD schlägt folgende Alternative vor: Artikel 10 Schranken für die Abkommensvergünstigungen Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Abkommens wird eine Vergünstigung im Rahmen dieses Abkommens für einen Ertrags- oder Kapitalposten nicht gewährt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände das E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.3.1 Empfehlung der Europäischen Kommission vom 28.1.2016

Die Kommission sprach am 28. Januar 2016 die Empfehlung aus, eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch auf Basis einer "Prüfung des Hauptzwecks" in die Doppelbesteuerungsabkommen untereinander und mit Drittstaaten aufzunehmen. Diese Empfehlung kann vom Rat nicht mehr verändert werden. Sie ist jedoch unverbindlich. Die Empfehlung[1] lautet wie folgt: Unbeschad...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.4.1 § 4k Abs. 1 EStG: Hybride Finanzinstrumente und Übertragungen

Es handelt sich um eine Erweiterung des Korrespondenzprinzips in § 8b KStG/§ 3 Nr. 40 EStG. Betroffen sind Aufwendungen für die Nutzung von Kapitalvermögen oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Die den Aufwendungen entsprechenden Erträge werden aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermög...mehr