Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 1. Generelle Wirksamkeit als Einzeltestament (Allheiltheorie, Mindermeinung)

Rz. 35 Eine vom Kammergericht in einem Beschl. v. 15.8.1972[100] und in der Literatur von Goßrau vertretene Allheiltheorie sieht den (untauglichen) Versuch eines gemeinschaftlichen Testaments durch Nichteheleute niemals als (unwirksames, aber möglicherweise durch Umdeutung "heilbares") gemeinschaftliche(s), sondern stets als Einzeltestament(e) an.[101] Nach dieser Auffassung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Widerruf früherer Testamente

Rz. 51 Immer dann, wenn der Mandant bereits eine Verfügung von Todes wegen errichtet hat, ist unbedingt zu klären und in die Verfügung aufzunehmen, ob und inwieweit frühere Verfügungen von Todes wegen bestehen bleiben sollen. Grundsätzlich empfiehlt sich, vorsorglich einen umfassenden Widerruf aller früheren Verfügungen von Todes wegen aufzunehmen, um damit Rechtsklarheit zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Absicherung des Lebens... / A. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 1 Mit Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall kann der Erblasser Vermögen am Nachlass vorbeisteuern, ohne im Deckungsverhältnis die für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) angeordneten Formvorschriften einhalten zu müssen.[1] Dies gilt insbesondere für Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Bankkonto- oder Sparguthaben u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 1. Einhaltung der Formvorschriften des Einzeltestaments

Rz. 45 Unabdingbare Umdeutungsvoraussetzung ist zunächst, dass die gesetzlichen Formvorschriften eines Einzeltestaments eingehalten sind.[123] Wie oben ausgeführt, ist ein untaugliches gemeinschaftliches Nichtehegatten-Testament in der Form des § 2267 S. 1 BGB oder aber in der Weise denkbar, dass beide Partner wörtlich übereinstimmende Erklärungen unter Verwendung der Worte "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / III. Umdeutung in Einzeltestament(e)?

Rz. 44 Führt die Anwendung der vorstehend geschilderten Kriterien zum Ergebnis, dass ein gemeinschaftliches Testament vorliegt, so haben die darin enthaltenen Erklärungen u.U. als einseitige einzeltestamentarische Verfügungen Bestand.[120] Entscheidend ist, ob die als gemeinschaftlich gewollten Erklärungen in einzeltestamentarische Verfügungen umgedeutet werden können. Die B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausländische öffentliche Urkunde

Rz. 164 Im Gegensatz dazu kann aber das ausländische Testament, wenn es aus deutscher Sicht öffentlich beurkundet ist, Grundlage einer Grundbuchberichtigung nach Abs. 1 S. 2 sein. Eine Übersetzung kann selbstverständlich verlangt werden. Ebenso müssen die Formalien der Anerkennung, soweit erforderlich, eingehalten sein (Apostille, Legalisation). Entsprechend den Vorgaben zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Musterformulierungen / L. Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung

Rz. 12 Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / C. Beeinträchtigung des Vertragserben (§§ 2287 f. BGB)

Rz. 16 Hat der Erblasser seine Lebensgefährtin beschenkt und dabei die Absicht verfolgt, einen erbvertraglich oder durch gemeinschaftliches Testament bindend eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer zu beeinträchtigen, so sind die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte zwar schuldrechtlich und dinglich wirksam (§ 2286 BGB).[57] Ein beeinträchtigter Vertragserbe kann jedoch im E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so ist dies bei der Eintragung des Erben von Amts wegen miteinzutragen, es sei denn, daß der Nachlaßgegenstand der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nicht unterliegt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Grundbuchverfahrensrecht der Testamentsvollstreckung

I. Inhalt des Testamentsvollstreckungsvermerks Rz. 5 Im Grundbuch wird gem. Wortlaut und Sinn und Zweck der Norm (vgl. Rdn 1) (nur) die Anordnung Testamentsvollstreckung an sich bei Grundstücken bzw. Grundstücksrechten vermerkt, die der Testamentsvollstreckung unterliegen. Der Name des jeweiligen Amtsinhabers und etwaige Modalitäten der Testamentsvollstreckung werden nicht er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis der Testamentsvollstreckung für die Grundbucheintragung

Rz. 15 Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG gilt für die amtswegige Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks nur eingeschränkt, da die Eintragung nur mit der ihrerseits antragsgebundenen Eintragung des Erben im Grundbuch erfolgt. Das GBA hat im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung des Erben zu prüfen, ob Testamentsvollstreckung angeordnet ist und diese die Verfüg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wirksamkeit

Rz. 109 Die Wirksamkeit des Testaments, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der zwingenden Vorgaben des BeurkG (Muss-Vorschriften) hat das GBA selbstständig zu überprüfen. Die Wirksamkeitsprüfung bezieht sich bei mehreren eröffneten Testamenten auf Fragen des Widerrufs, bei einseitigen, im Gegensatz zu gemeinschaftlichen Testamenten/Erbverträgen auch auf den Vorrang b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / a) (Bloß) gegenseitige Erbeinsetzung

Rz. 51 Was die gegenseitige Erbeinsetzung von Nichtehegatten in formwirksamen gemeinschaftlichen Testamenten angeht, besteht ebenfalls eine nicht unerhebliche Meinungsvielfalt. Das Kammergericht hat einem derartigen gemeinschaftlichen[140] Testament in einem Beschl. v. 5.12.1968 die Umdeutung versagt.[141] Wechselbezügliche Verfügungen könnten nicht aufrechterhalten werden. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Öffentliche Verfügung von Todes wegen

Rz. 388 Auch durch ausländische Urkundspersonen erstellte öffentliche Urkunden, die Verfügungen von Todes wegen beinhalten, können nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge vorgelegt werden.[1166] Das Grundbuchamt kann diese Dokumente berücksichtigen und eine Prüfung der Erbfolge vornehmen, muss das aber nicht. Rz. 389 Eine öffentliche Urkunde liegt vor, wenn sie vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / hh) Österreich

Rz. 404 Nach österreichischem Recht können öffentliche Testamente vom Gericht oder Notar durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer vom Testator eigenhändig unterschriebenen Urkunde errichtet werden, §§ 587 ff. ABGB, 70 ff. Notariatsordnung. Rz. 405 Beim gerichtlichen Testament müssen der Richter und eine zweite beeidete Gerichtsperson, z.B. ein Schriftführer, mitwirken.[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VIII. Besonderheiten bei Verfügungen von Todes wegen

Rz. 40 Für Verfügungen von Todes wegen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen, jedoch mit einigen Besonderheiten. Der Notar soll die Testamentsniederschrift in einen Umschlag nehmen und mit dem Prägesiegel verschließen. Das verschlossene Testament ist unverzüglich in amtliche Verwahrung zu bringen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 BeurkG).[41] Ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 1. Objektive Theorie

Rz. 30 Das Reichsgericht war der Ansicht, das Wesen des gemeinschaftlichen Testaments bestünde darin, dass die letztwilligen Verfügungen mehrerer Personen in einer einzigen Urkunde errichtet werden.[82] "Es kommt auch nicht wesentlich auf den Inhalt der Verfügungen, auf die Einheitlichkeit oder Gemeinschaftlichkeit des Errichtungsaktes oder auf die Absicht der Verfügenden an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Testierfähigkeit

Rz. 110 Fraglich ist der Einwand der fehlenden Testierfähigkeit des Erblassers. Hat der beurkundende Notar mit Zweifelsvermerk beurkundet, weil schon er sich nicht von der vollen Testierfähigkeit überzeugen konnte, kann m.E. das GBA ohne weiteres auf Vorlage des Erbscheins bestehen. Die Geschäftsfähigkeit lässt sich im nachlassgerichtlichen Verfahren einfacher und für die Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Das Formstatut einer letztwilligen Verfügung

Rz. 430 Das auf die Form einer letztwilligen Verfügung anzuwendende Recht wird weitgehend durch staatsvertragliche Regelungen bestimmt. Hieran hat die EuErbVO im Grunde nichts geändert, da Art. 75 Abs. 1 Unterabs. 2 EuErbVO auf das Haager Testamentsformübereinkommen verweist.[1290] Neben dem insoweit in Deutschland in Kraft getretenen Haager Testamentsformübereinkommen[1291]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Musterformulierungen / D. Geschiedenentestament, Enterbung Abkömmling, familienrechtliche Anordnung (Pflichtteil), Vormundbenennung, Rechtswahl

Rz. 4 Muster 6.4: Geschiedenentestament, Enterbung Abkömmling, familienrechtliche Anordnung (Pflichtteil), Vormundbenennung, Rechtswahl Muster 6.4: Geschiedenentestament, Enterbung Abkömmling, familienrechtliche Anordnung (Pflichtteil), Vormundbenennung, Rechtswahl Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________, geschi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ll) Türkei

Rz. 413 Im türkischen Erbrecht gibt es das öffentliche Testament, welches der Testator in Anwesenheit von zwei Zeugen gegenüber einem Friedensrichter, Notar oder einem anderen durch das Gesetz dazu ermächtigten Amtsträger errichtet, § 532 ZGB.[1216] Das dabei einzuhaltende Verfahren gleicht dem des schweizerischen Rechts. Die Urkundsperson legt den letzten Willen schriftlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Musterformulierungen / F. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Testamentsvollstreckung

Rz. 6 Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Wertsicherungsklausel, Testamentsvollstreckung (Erfüllung Vermächtnisse) Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Musterformulierungen / H. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl

Rz. 8 Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _______________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Musterformulierungen / E. Geschiedenentestament, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente mit Wertsicherungsklausel), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl

Rz. 5 Muster 6.5: Einzeltestament Patchworkehe, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des (zweiten) Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl Muster 6.5: Einzeltestament Patchworkehe, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des (zweiten) Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl Ich, _________________________, ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 2. Hypothetischer Wille zur Errichtung als einseitige Verfügung

Rz. 46 Eine Umdeutung setzt des Weiteren voraus, dass der Erblasser seine Verfügung als einseitige errichtet haben würde, wenn er deren Unwirksamkeit erkannt hätte (§ 140 BGB). Abzustellen ist auf den wirklichen Willen, soweit er ermittelt werden kann, sonst auf den hypothetischen Willen des Erblassers, der nach den Grundsätzen der ergänzenden Auslegung von Rechtsgeschäften ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Testamentsvollstreckungsvermerks

Rz. 5 Im Grundbuch wird gem. Wortlaut und Sinn und Zweck der Norm (vgl. Rdn 1) (nur) die Anordnung Testamentsvollstreckung an sich bei Grundstücken bzw. Grundstücksrechten vermerkt, die der Testamentsvollstreckung unterliegen. Der Name des jeweiligen Amtsinhabers und etwaige Modalitäten der Testamentsvollstreckung werden nicht erwähnt. Ist zur Wahrnehmung der Rechte und Pfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Unterbleiben der Eintragung

Rz. 21 Der Testamentsvollstreckungsvermerk darf nur dann nicht eingetragen werden, wenn nachgewiesen ist, dass das Grundstück der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nicht unterliegt[37] und damit die Erben ungeachtet der Testamentsvollstreckung über die zum Nachlass gehörende Grundbuchposition unbeschränkt verfügen können. Rz. 22 Die Grundbucheintragung des Testamentsvoll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Rechtsbehelfe

Rz. 24 Gegen die Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks, sei es, wie es § 52 GBO vorsieht, mit der Eintragung der Erben, sei es bei späterer Eintragung des Vermerks, kann Beschwerde mit dem Antrag auf Löschung eingelegt werden. Da der Vermerk keinen Gutglaubenserwerb ermöglicht (sondern verhindern soll), gilt § 71 Abs. 2 S. 1 GBO nicht. Die Entscheidung des GBA, einen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Überblick

Rz. 1 Die Testamentsvollstreckung entzieht materiell-rechtlich den Erben die Verfügungsmacht über die Nachlassgegenstände, die von der Testamentsvollstreckung erfasst sind. Die Eintragung allein des Erben im Grundbuch an Stelle des Erblassers gäbe die materiell-rechtliche Rechtslage damit nur unvollständig wieder. § 52 GBO schreibt deshalb die amtswegige Eintragung der Testa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsstelle und Rang

Rz. 6 Die Eintragung des Vermerks erfolgt für die Testamentsvollstreckung über das Eigentum an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Abteilung II, vgl. § 10 Abs. 1 lit. b GBV. Bezieht sich die Testamentsvollstreckung auf bereits eingetragene beschränkte Grundstücksrechte oder Rechte an solchen Rechten oder auf Vormerkungen, Widersprüche oder Verfügungsbeschränkunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Nachholung eines unterbliebenen Vermerks

Rz. 23 Ist der Erbe ohne Testamentsvollstreckungsvermerk im Grundbuch eintragen worden – z.B., weil bei seiner Eintragung die Anordnung der Testamentsvollstreckung dem GBA noch unbekannt war –, so ist unter den weiteren Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO im Hinblick auf die unterbliebene Eintragung der Verfügungsbeschränkung der Erben durch die Testamentsvollstreckung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / II. Bei rechtshängiger Scheidung

Rz. 2 Vor rechtskräftiger Scheidung ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten nach § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte und im Todeszeitpunkt die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen. In diesem Fall kann der Ehegatte auch keinen Pflichtteil mehr verlangen, da er nicht durch Verfügung von Todes wegen von der E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / kk) Spanien

Rz. 411 Nach spanischem CC geschieht das öffentliche Testament vor einem Notar und bedarf eines wenigstens 14-jährigen Testators.[1213] Eine dem deutschen Erbvertrag vergleichbare Institution und das gemeinschaftliche Testament gibt es nur in bestimmten regionalen Foralrechten (zu der in Spanien teilweise herrschenden territorialen Rechtszersplitterung siehe Rdn 309).[1214] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / 1. Allgemeines

Rz. 12 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe nichtig oder wenn sie vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist (§ 2077 Abs. 1 S. 2 BGB). Besteht allerdings die Annahme, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde, ist die Verfügung nach § 2077 Abs. 3 BGB nicht unwirksam....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Musterformulierungen / A. Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung

Rz. 1 Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. § 1 Testierfreiheit Ich erkläre, dass ich nicht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / I. Bei Getrenntleben der Ehegatten

Rz. 1 Grundsätzlich hat der Umstand, dass die Eheleute getrennt leben, keinerlei Auswirkungen auf das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht. Ebenso wenig beeinflusst das Getrenntleben eine bereits errichtete letztwillige Verfügung zugunsten des anderen Ehegatten. Zur Vermeidung einer Teilhabe des getrennt lebenden Ehegatten am eigenen Nachlass kommen folgende Maßnah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Andere Voraussetzungen der Wirksamkeit

Rz. 114 Zur Wirksamkeitskontrolle gehört auch die Feststellung der Nicht-Scheidung der Ehe bei gemeinschaftlich testierenden Eheleuten: Nach Ehescheidung ist ein gemeinschaftliches Testament kein Beweismittel mehr.[206] Für die Scheidung müssen, auch bei einer sog. Scheidungsklausel im gemeinschaftlichen Testament aber konkrete Anhaltspunkte bestehen.[207] Nach OLG Zweibrücke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eröffnungsniederschrift

Rz. 103 Vorgelegt werden muss das Eröffnungsprotokoll (§§ 2260 ff., 2273, 2300 BGB). Wird dieses vorgelegt, so kann der Nachweis der Annahme oder der Nichtausschlagung der Erbschaft nicht verlangt werden, auch wenn die Testamentseröffnung ohne Ladung und Anwesenheit der Beteiligten erfolgte.[185] Rz. 104 Vorgelegt werden muss diese Niederschrift auch bei einem ausländischen T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ee) Italien

Rz. 400 Ein öffentliches Testament wird nach italienischem Erbrecht vor einem Notar in Gegenwart von zwei Zeugen errichtet, indem der Notar den erklärten Willen schriftlich abfasst und verliest und alle Beteiligten unterschreiben, Art. 603 CC. Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente sind im italienischen Recht verboten; zulässig ist allenfalls die Zusammenfassung gleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 2. Generelle Unwirksamkeit (Mindermeinung)

Rz. 39 Die extreme Gegenposition zur Allheiltheorie wird durch das heute mit Blick auf den allein maßgeblichen Erblasserwillen zu Recht nicht mehr vertretene, vom Reichsgericht aufgestellte absolute Umdeutungsverbot markiert.[108] Nach dieser Auffassung ist die vom Erblasser eigenhändig verfasste und von ihm und seiner Lebensgefährtin unterschriebene Erbeinsetzung der Partne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Bloß einseitige Formwirksamkeit (untauglicher Versuch der Form des § 2267 S. 1 BGB)

Rz. 47 In den Fällen des untauglichen Versuchs der Form des § 2267 S. 1 BGB ist die Erklärung des Beteiligten, der das vom anderen verfasste Testament nur mitunterschrieben hat, unheilbar formunwirksam. Was die (materielle) Wirksamkeit der Erklärung des Urhebers betrifft, besteht divergierende Rechtsprechung. Rz. 48 Das OLG Hamm hat die gegenseitige Erbeinsetzung in einem vom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / C. Letztwillige Zuwendung unter auflösender Bedingung fortbestehender Lebensgemeinschaft

Rz. 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaften enden erfahrungsgemäß öfter durch Trennung als durch Tod. In letztwilligen Verfügungen, durch die der Lebensgefährte bedacht wird, sollte daher stets der Trennungsfall berücksichtigt werden. Hier empfiehlt sich regelmäßig die Aufnahme einer auflösenden Bedingung des Inhalts, dass alle zugunsten des Partners getroffenen Verfügungen ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Musterformulierungen / G. Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung

Rz. 7 Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung § 1 Einleitung Ich, _____________________...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Erbfolgenachweis bei Offenkundigkeit?

Rz. 15 Literatur und Gerichtspraxis halten einen Erbnachweis auch bei Offenkundigkeit für entbehrlich und schließen dies aus § 29 Abs. 1 S. 2 GBO.[23] Allerdings sind die Fälle, in denen die Offenkundigkeit rechtssicher bestehen soll, kaum auf einen Nenner zu bringen: Zum Nachweis der Nacherbfolge etwa soll die Sterbeurkunde des Vorerben selbst dann nicht genügen, wenn Nache...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rücktrittsvorbehalt

Rz. 121 Das GBA kann weder einen Erbschein noch eine Negativ-Versicherung an Eides statt verlangen, wenn die Erbfolge auf einem Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt beruht.[227] Der (beurkundungspflichtige) Rücktritt wäre beim Geburtsstandesamt bzw. im Zentralen Testamentsregister zu registrieren und müsste bei der Eröffnung auffallen, also im Eröffnungsprotokoll vermerkt werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Frankreich

Rz. 396 Das öffentliche Testament wird vor einem Notar unter Mitwirkung von zwei Zeugen oder vor zwei Notaren errichtet, Art. 971 ff. CC. Der Erblasser diktiert seinen letzten Willen, der von dem/den Notar(en) niedergeschrieben und vom Erblasser, Notar und Zeugen bzw. den Notaren unterzeichnet wird.[1186] Die Zeugen müssen französische Staatsangehörige, volljährig, schreib-,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / gg) Niederlande

Rz. 403 Das Erbrecht der Niederlande ist mit Wirkung zum 1.1.2003 vollständig reformiert worden.[1196] Das neue Erbrecht findet Anwendung auf Erbfälle, die nach diesem Inkrafttreten erfolgen; vorher errichtete Testamente bleiben gültig.[1197] Das notariell beurkundete Testament wird vom Notar oder Konsul errichtet, wobei die Hinzuziehung zweier Zeugen nicht mehr verlangt wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / 9. Ersatzvorerbe

Rz. 42 Bei der Testamentsgestaltung ist darauf zu achten, dass der Erblasser eine ausdrückliche Ersatzerbenbestimmung trifft, bei Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft hat dies im Hinblick auf die Person des Vorerben und natürlich auch im Hinblick auf die Person des Nacherben zu erfolgen. Bei der Bestimmung eines Ersatzerben für den Vorerben stehen die Auslegungsvorschrift ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / 2. Personenbezogene Befreiung

Rz. 46 Einem Vorerben kann Befreiung von den Verfügungsbeschränkungen auch nur gegenüber einzelnen von mehreren Nacherben erteilt werden. Möglich ist auch nur einem von mehreren Vorerben eine Gesamtbefreiung oder eine beschränkte Befreiung zu erteilen. Ob eine solche Vorgehensweise sinnvoll ist, muss in jedem individuellen Fall beurteilt werden. Dabei ist auch immer zu beach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die...mehr